Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 6 Reisenebenkosten

Als Reisenebenkosten kommen in Betracht: Beförderung, Versicherung und Aufbewahrung von Gepäck. Ferngespräche, Telegramme und Schriftverkehr beruflichen Inhalts mit dem Arbeitgeber oder mit Geschäftspartnern sowie Telefongespräche privaten Inhalts zur Kontaktaufnahme mit Angehörigen und Freunden bei mindestens einwöchiger beruflicher Auswärtstätigkeit.[1] Aufwendungen für Besuc...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale / 1 Verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauschale

Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gehören zu den abzugsfähigen Werbungskosten. Steuerlich werden diese Aufwendungen im Rahmen einer verkehrsmittelunabhängigen Entfernungspauschale berücksichtigt. Zum 1.1.2026 wurde die Entfernungspauschale auf 0,38 EUR pro Entfernungskilometer [1] (bis 2025: 0,30 EUR für die ersten 20 Entf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderung energetischer Maß... / 4. Auszug und Veräußerung eines Miteigentumsanteils an der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung

Das BMF ergänzt in Rz. 36 (neu) spezielle Fälle zur Beendigung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken: Erwirbt ein Ehegatte oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (im Folgenden: Ehegatte) den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten infolge einer Scheidung entgeltlich hinzu und zieht der veräußernde Ehegatte aus, kann der auf den veräußernden Ehegatten entfallend...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Gr... / 2.9 Angaben zu Grundstücken im Zustand der Bebauung (Zeilen 107 bis 109 bzw. Zeilen 138 bis 141)

Ein Grundstück ist im Zustand der Bebauung, wenn mit den Abgrabungsarbeiten oder mit der Einbringung von Baustoffen zur planmäßigen Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils begonnen wurde. Hinweis Bezugsfertig Mit der Bezugsfertigkeit des ganzen Gebäudes endet der Zustand der Bebauung. Es sei denn, dass das Gebäude in Bauabschnitten errichtet wird. Zur Bewertung eines Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Pfändung bei einem Dritten – § 286 Abs. 4 AO

Rz. 17 Befindet sich die Sache im Gewahrsam eines Dritten, kann trotz des Eigentums des Vollstreckungsschuldners an der zu pfändenden Sache nur dann eine Pfändung erfolgen, wenn der Dritte zur Herausgabe der Sache bereit ist.[1] Die Herausgabe ist Realakt und unwiderruflich.[2] Verweigert der Dritte die Zustimmung, und sei es auch grundlos, bleibt nur die Möglichkeit der Pfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.1 Haushaltsgegenstände etc. (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)

Rz. 5 Unpfändbar sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, die der Schuldner zur angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt.[1] Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Vollstreckungsschuldner zusammenleben.[2] Dies gilt auch für Lebenspartner i. S. d. LPartG. Als Beispiele für Ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners

Rz. 5 Die zweite Fallgestaltung des § 288 AO betrifft die Vollstreckung in Abwesenheit.[1] Hierbei muss es sich zunächst um eine Vollstreckung in den Wohn- oder Geschäftsräumen des Vollstreckungsschuldners in Abwesenheit des Vollstreckungsschuldners oder einer tauglichen Ersatzperson handeln. Die Wohn- oder Geschäftsräume unterliegen dabei einem besonderen grundrechtlichen S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Gewahrsam

Rz. 5 Vollstreckt werden darf zwar nur in das Eigentum des Vollstreckungsschuldners. Bei Verstoß hiergegen ist die Pfändung zwar wirksam, der Eigentümer kann jedoch sein Recht im Weg der Drittwiderspruchsklage nach § 262 AO geltend machen.[1] Der Vollziehungsbeamte braucht aber nicht zu prüfen, wer Eigentümer ist.[2] Er kann alle Sachen im Gewahrsam des Schuldners pfänden un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.1.2 Adressatenkreis – Einbeziehung des Pflegebedürftigen, seiner Angehörigen und des Lebenspartners

Rz. 37 Zum anspruchsberechtigte Personenkreis zählen nicht nur die Versicherten, sondern auch deren Angehörige und Lebenspartner. Rz. 38 Bei der Information i. S. d. § 7 Abs. 2 sind die Angehörigen und beteiligte Dritte im Bedarfsfall einzubeziehen. Damit ist beabsichtigt, neben dem Pflegebedürftigen auch den vertrauten Personen in seiner Umgebung alle Möglichkeiten der Leist...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.3 Benachrichtigungspflicht im sog. Entlassmanagement (Satz 2)

Rz. 57 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird; Sat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.2 Aufklärung über die Übermittlungsansprüche (Satz 1 HS 2)

Rz. 50 Zwecks Sicherstellung der Ansprüche des Versicherten begründet Satz 1 HS 2 zwei konkrete Aufklärungspflichten der Pflegekassen hinsichtlich von Übermittlungsansprüchen, die den Versicherten, ihren Angehörigen und Lebenspartnern zustehen (vgl. hierzu auch GKV-Spitzenverband, Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI v. 1.7.2025, zu §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.3.4 Informationspflicht nach Antragseingang (Satz 3)

Rz. 70 Die zuständige Pflegekasse informiert die Versicherten unverzüglich nach Eingang eines Antrags auf Leistungen nach diesem Buch insbesondere über ihren Anspruch auf die unentgeltliche Pflegeberatung nach § 7a, den nächstgelegenen Pflegestützpunkt nach § 7c sowie die Leistungs- und Preisvergleichsliste nach Abs. 3 Satz 3. Rz. 71 Sinn der unverzüglichen Aufklärung/Auskunf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rund um die steuerlichen Id... / 3. Umfang der Datenspeicherung

Das BZSt speichert gem. § 139b Abs. 3 AO folgende Daten zur IdNr. einer natürlichen Person: IdNr. W-IdNr. Familienname frühere Namen Vornamen Doktorgrad Tag und Ort der Geburt Geschlecht gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift zuständige Finanzbehörde Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz Sterbetag Tag des Ein- und Auszugs Staatsangehörigkeit Datum des letzten Verwaltungskontakts...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahreswechsel 2025/2026: So... / 4.5 Familienversicherte

Ehegatten, Lebenspartner und Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern sind in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert[1], wenn diese u. a. kein eigenes Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße überschreitet. Im Jahr 2026 beträgt diese Einkommensgrenze monatlich 565 EUR (2025: 535 EUR...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.2 Voraussetzungen für ein Familienheim von Todes wegen

Für die Gewährung der Steuerbefreiung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Erblasser muss bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Der überlebende eingetragene Lebenspartner bzw. überlebende Ehegatte muss in der erworbenen Wohnung unverzüglich die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aufnehmen. Das Gleiche gilt, ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.5 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld beträgt gemäß § 105 SGB III 67 % für Arbeitnehmer, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden – die also selbst mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 3–5 EStG haben oder deren Ehegatte oder Lebenspartner mindestens ein Kind i. S. d. § 32 Abs. 1, 4 und 5 des EStG hat, wenn beide Ehegatten oder Lebenspar...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Durch die Erbschaftsteuerreform 2008 ist ab 2009 auch der Erwerb eines Familienheims im Erbfall von der Erbschaftsteuer befreit. Dies gilt für den überlebenden Ehegatten, den überlebenden eingetragenen Lebenspartner sowie für Kinder (auch Kinder verstorbener Kinder). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim"...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich[1] zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Unverzüglich erfolgt eine Handlung nur, wenn sie innerhalb einer nach den Umständen des Einzelfalls zu bemessenden Prüfungs- und Überlegungszeit vorgenommen wird. Ein Erwerber muss somit innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung des Hauses fasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 7.5 Die vorrangige Haftung von (Ex-)Ehegatten

Vorrangig vor den Kindern als Verwandten haftet gemäß § 1608 Satz 1 BGB der Ehegatte des unterhaltsbedürftigen Elternteils. Selbiges gilt für Lebenspartner nach § 1608 Satz 4 BGB. Für geschiedene Ehegatten gilt die inhaltsgleiche Vorschrift des § 1584 Satz 1 BGB. Es ist Sache des Unterhaltsbegehrenden und mithin Sache des Sozialhilfeträgers, wenn er aus übergegangenem Recht ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.4.2 Anträge und Wahlrechte mit materieller Wirkung

Rz. 134 Die Ausübung eines Antrags- oder Wahlrechts hat materielle Wirkung, wenn es nicht nur Verfahrenshandlung oder rein formelle Voraussetzung für die Berücksichtigung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ist, sondern selbst Merkmal des gesetzlichen Tatbestands. Es wirkt dann unmittelbar rechtsgestaltend auf die Steuerschuld ein und verändert die einkommensteuerrechtl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.1 Allgemeines

Rz. 182 Den Stpfl. darf kein grobes Verschulden daran treffen, dass Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt geworden sind. Keine Änderung ist möglich, wenn die schuldhafte Handlung ursächlich für das Nichtbekanntsein gewesen ist. Diese Einschränkung ist gerechtfertigt, da die Besteuerungsgrundlagen und Beweismittel im Verantwortungsbereich des Stpfl. entstehen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 1.1 Ehegatte/Lebenspartner

Als Sonderrechtsnachfolger kommen die in der Vorschrift genannten Personen nacheinander in Betracht. Der Begriff des Ehegatten bzw. der Eheschließung ist in § 1310 BGB definiert. Bei Lebenspartnern handelt es sich um solche, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem LPartG leben. Nach dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / 3.1 Ehegatten/Lebenspartner/Abkömmlinge

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich für jeden Mitarbeiter prüfen, ob es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt und ob Sozialversicherungspflicht besteht. Bei der Neueinstellung von Ehegatten/Lebenspartnern oder Abkömmlingen (Kinder, Enkelkinder) muss der Arbeitgeber bei der Anmeldung (Abgabegrund "10") das Schlüsselkennzeichen "1" angeben.[1] 3.1.1 Statusfeststellungsver...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige des Arbe... / 2 Arbeitsverhältnisse mit Ehe-/Lebenspartnern

Verwaltung und Rechtsprechung haben sich in der Vergangenheit insbesondere mit der Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen beschäftigt, weil oftmals steuerliche Vorteile durch diese Arbeitsverhältnisse angestrebt werden, z. B. mehrfache Nutzung von Frei- und Pauschbeträgen. Hierbei ist zu beachten, dass ein nicht anerkannter Arbeitsvertrag mit dem Ehe-/Lebenspartner b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Vorteile eines Arbeitsverhältnisses mit Ehegatten/Lebenspartnern

Besteht mit dem Ehegatten ein Arbeitsverhältnis nicht nur auf dem Papier und wird es tatsächlich gelebt, können sich eine Reihe von steuerlichen Vorteilen ergeben. Weil die Lohnzahlungen des Arbeitgebers an seinen Ehegatten/Lebenspartner für die Mitarbeit im Betrieb als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, verringern sie den Gewinn des Unternehmens. Das führt zu einer Minderun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.4 Arbeitslohn gemäß tatsächlicher Leistung

Wesentlich ist die Vereinbarung über die Höhe des an den Ehegatten/Lebenspartner zu zahlenden Arbeitslohns. Regelmäßig wird ein Arbeitslohn gezahlt werden, den ein fremder Arbeitnehmer bei gleichem Umfang und gleicher Art der Tätigkeit erhalten würde.[1] Abweichend kann aber auch ein niedrigerer Arbeitslohn als üblich vereinbart werden, es sei denn, dass er so unüblich niedri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.6 Angehöriger/Person aus dem persönlichen Umfeld

Die Begleitperson muss ein naher Angehöriger nach § 7 Abs. 3 PflegeZG oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld der stationär zu behandelnden Person sein[1]. Nahe Angehörige sind Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Schwägerinnen und Schwäger,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.1 Grundsätzliche Anforderungen

Grundvoraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mit Ehegatten/Lebenspartnern eindeutig und ernsthaft vereinbart ist und entsprechend den bereits zu Beginn des Vergütungszeitraums getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt wird. Es muss inhaltlich sowohl in der Vereinbarung als auch in der Durchführung dem entsprechen, was bei Arbeitsverträgen unter fremden Drit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Laufende Geldleistungen, die den Lebensunterhalt sichern, können in angemessener Höhe an den Ehegatten, den Lebenspartner oder an die Kinder des Sozialleistungsberechtigten ausgezahlt werden, wenn er ihnen gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Laufende Geldleistungen in diesem Sinn sind z. B. Kranken- und Arbeitslosengeld oder Renten. Die Auszahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 1 Beschäftigung gegen Entgelt

Mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner unterliegen unter den gleichen Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht wie alle anderen Arbeitnehmer auch. Voraussetzung für das Zustandekommen von Sozialversicherungspflicht ist, dass durch den Ehegatten oder Lebenspartner ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Das Arbeitsentgelt ist beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / 2 Grenzen der Auskunftserteilung

Die Pflicht zur Auskunftserteilung findet dort ihre Grenze, wo für den Berechtigten oder Antragsteller eine Mitwirkungspflicht nicht bestehen würde. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, ihre Erfüllung aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder sich der Sozialleistungsträger die erforderlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.3 Klare Regelungen zur Arbeitszeit

Zunächst sind die zu leistenden Arbeiten vertraglich konkret zu beschreiben. Allein die Formulierung "Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Arbeiten im Betrieb, insbesondere die Vorbereitung der Buchhaltung und des Zahlungsverkehrs" reicht nicht aus. Sie lässt den tatsächlichen Umfang der Arbeit nicht erkennen. Wie bei Verträgen zwischen Fremden ist für das Arbeitsverhältnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 3.2 Fremdvergleich

Eine steuerliche Anerkennung setzt insbesondere voraus, dass die Verträge zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind und inhaltlich den zwischen Fremden üblichen Vereinbarungen entsprechen.[1] Dieser Grundsatz gilt sowohl für Bar- als auch für Sachlohn. Hinweis Dienstwagen an Arbeitnehmer-Ehegatten Nach Auffassung des BFH ist die Überlassung eines Firmen-Pkw zur uneingeschr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Statusfeststellung / 3.1 Angaben im Meldeverfahren

Der Arbeitgeber hat bei der Anmeldung anzugeben, ob zum Arbeitnehmer eine Beziehung als Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling besteht oder ob es sich um eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH handelt.[1] Dies gilt auch für geschäftsführende Gesellschafter der Unternehmergesellschaft (sog. "Mini-GmbH") als Unterform der GmbH. Bei der Anmeldung ist fo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Gütergemeinschaft

Der gesetzliche Güterstand einer Ehe spielt grundsätzlich keine Rolle für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung. Ehegatten sind nicht versicherungspflichtig, wenn ehevertraglich Gütergemeinschaft vereinbart wurde und der Betrieb zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört. In diesen Fällen ist der mitarbeitende Ehegatte oder Lebenspartner Mitunternehmer und nicht Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / 1 Auskunftspflichten im Zusammenhang mit Sozialleistungen

Die Auskunftspflicht besteht nur im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen (Berücksichtigung der Einnahmen des Ehegatten oder des Lebenspartners bei der Berechnung des Beitrags für die freiwillige Versicherung in der Krankenversicherung) gilt die Vorschrift nicht. Bei einer Familienversicherung gelten hinsichtlich der Auskunfts...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige des Arbe... / 1 Rechtsklarheit zur Versicherungspflicht

Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis zwischen Angehörigen und Lebenspartnern kann nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen angenommen werden.[1] Für beschäftigte Ehegatten, Abkömmlinge oder Lebenspartner ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass eine entsprechende Kennzeichnung wegen dieser Beziehung zum Arbeitgeber im Rahmen der Anmeldung zur Sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / 2 Lohnsteuerabzug

Der an den Ehegatten oder Lebenspartner gezahlte Arbeitslohn kann nach den allgemeinen Grundsätzen nach den persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) oder pauschal besteuert werden, z. B. bei geringfügiger Beschäftigung mit 2 %.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 2 Rangfolge

Laufende Geldleistungen beim Tod des Berechtigten stehen nacheinander dem Ehegatten, dem Lebenspartner, den Kindern, den Eltern, dem Haushaltsführer zu, wenn diese mit dem Berechtigten zurzeit seines Todes in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben oder von ihm wesentlich unterhalten worden sind. Mehreren Personen einer der oben genannten Gruppen stehen die Ansprüche zu gleichen T...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 3.1 Kürzungen der Entgeltpunkte

Bei Rentenzugängen ab 1.10.1996 werden inzwischen die Entgeltpunkte für FRG-Zeiten nur noch in Höhe von 60 % berücksichtigt. Lag der Rentenbeginn vor dem 1.10.1996, kam es nicht zu einer Kürzung, wenn der Zuzug nach Deutschland vor dem 7.5.1996 erfolgte. Bei Zuzug in die Bundesrepublik nach dem 6.5.1996 wird zudem der Rentenanteil aus FRG-Zeiten für Einzelpersonen auf max. 25...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 1.1.2 Entnahme nicht regenerierungsfähiger Organe

Die Entnahme einer Niere, des Teils einer Leber oder anderer nicht regenerierungsfähiger Organe ist darüber hinaus nur zulässig zum Zwecke der Übertragung auf Verwandte ersten oder zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte oder andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit offenkundig nahestehen.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderrechtsnachfolge / 1.4 Haushaltsführer

Der Begriff des Haushaltsführers ist in der Vorschrift des § 56 Abs. 4 SGB I näher definiert. Danach gilt als Haushaltsführer derjenige Verwandte oder Verschwägerte, der anstelle des verstorbenen oder geschiedenen oder an der Führung des Haushalts durch Krankheit, Gebrechen oder Schwäche dauernd gehinderten Ehegatten oder Lebenspartner den Haushalt des Berechtigten mindesten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflegeversicherung / 1 Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung

Jeder Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Dies gilt für Arbeitnehmer, Studierende, Rentner als auch freiwillig Versicherte. Auch privat Krankenversicherte müssen eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen.[1] Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in Schul- bzw. Berufsausbildung sind im Rahmen der Fa...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 1 Voraussetzungen

Nach dem Tode versicherter Landwirte erhalten Witwen/Witwer oder überlebende Lebenspartner Überbrückungsgeld, wenn sie das Unternehmen der Landwirtschaft als versicherungspflichtiger Landwirt weiterführen, im Haushalt des Leistungsberechtigten mindestens ein waisengeldberechtigtes Kind lebt, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das wegen körperlicher, geistiger...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Familienangehörige / 1 Abgrenzung einer entgeltlichen Beschäftigung zur familienhaften Mitarbeit

Im Betrieb mitarbeitende Familienangehörige sind grundsätzlich unter den gleichen Voraussetzungen versicherungspflichtig zur Sozialversicherung wie nicht verwandte Arbeitskräfte.[1] Da beim Einsatz von Angehörigen oftmals die Grenzen zwischen familienhafter Unterstützung und einem tatsächlichen Arbeitsverhältnis fließend sind, ist eine besondere Abgrenzung zur familienhaften...mehr