Fachbeiträge & Kommentare zu Lebenspartner

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.3 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 14 Gemäß Abs. 1 Nr. 2a werden Ehegatten oder Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft mit einem Partner zusammenlebende erwachsene Leistungsberechtigte der Regelbedarfsstufe 2 zugeordnet. Mit dem niedrigeren Bedarfssatz sollen Einspareffekte durch gemeinsame Haushaltsführung berücksichtigt werden (Grube/Wahrendorf/Flint/Leopold, ...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.6 Ausbildungsförderung

Rz. 47a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 bis 5 regelt wie schon Nr. 1 und 2, anders als die Überschrift der Vorschrift vermuten lässt, im Wesentlichen zu berücksichtigendes Einkommen, um dem Vorrang der Ausbildungsförderung vor dem Bürgergeld gerecht zu werden. Absetzungen bestimmte § 11b Abs. 2. Vor diesem Hintergrund konnte der frühere § 1 Abs. 1 Nr. 10 Bürgergeld-V mit Wirkung zum 1.8...mehr

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Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 2.1.1. Differenzierung nach Bedarfsstufen

Rz. 4 Abs. 1 regelt die Bedarfsstufen für den monatlichen notwendigen persönlichen Bedarf, soweit dieser vollständig durch Geldleistungen gedeckt wird. Der Begriff des notwendigen persönlichen Bedarfs wird in § 3 Abs. 1 Satz 2 legaldefiniert (vgl. § 3 Rz. 15). Es handelt sich um die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Gemeint ist damit insbe...mehr

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Sauer, SGB III § 153 Leistu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung beschreibt die Umsetzung des der Bemessung zugrunde zu legenden Bruttoentgelts aus dem Bemessungszeitraum nach § 151 oder aufgrund einer fiktiven Bemessung nach § 132 in ein Leistungsentgelt als Nettoentgelt, aus dem das konkrete Arbeitslosengeld (Alg) nach Maßgabe des § 149 als allgemeiner Leistungssatz oder erhöhter Leistungssatz prozentual errechnet wer...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.4.3.1 Grundsatz

Rz. 251 Partner ist nach Abs. 3 Nr. 3c auch, wer mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt mit dem wechselseitigen Willen lebt, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Das sind typischerweise auch Personen, die in eheähnlicher Gemeinschaft oder nicht eingetragener gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft leben. Mit ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.1 Leistungsausschluss nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 (erste 3 Monate des Aufenthalts)

Rz. 125 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beruht auf Art. 24 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG v. 29.4.2004, der es den Mitgliedstaaten der EU erlaubt, neu einreisende Ausländer für die ersten 3 Monate des Aufenthalts von Sozialleistungen auszuschließen. Unionsbürger genießen für diese Zeit ein Aufenthaltsrecht, ohne dass dafür Aufenthaltsvoraussetzungen zu erfüllen wären (vgl. § 2 Abs. 5 ...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.3.2 Chancen-Aufenthaltstitel

Rz. 221a Der Chancen-Aufenthaltstitel eröffnet eine Zeitspanne von 18 Monaten, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt in Deutschland zu erfüllen. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen. Voraussetzungen für den Aufenthaltstitel si...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.1 Überblick

Rz. 94 Der Leistungsausschluss besteht nur für Ausländer, also den Personenkreis der nicht deutschen Staatsangehörigen. Wegen der unterschiedlichen Rechtsstellung muss dabei nach Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen unterschieden werden. Das LSG Nordrhein-Westfalen vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass der festzustellende vollständige Leistungsausschluss von lauf...mehr

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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.12 Nicht zu berücksichtigende Einnahmen nach der Bürgergeld–V

Rz. 55 Bagatellgrenze (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Bürgergeld–V) § 1 Nr. 1 Bürgergeld–V bestimmt eine Bagatellgrenze für regelmäßige und unregelmäßige Einnahmen. Die regelmäßigen Einnahmen sind als einmalige Einnahmen zu behandeln, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen (§ 11 Abs. 2 Satz 3). Die Bagatellgrenze beträgt für jeden Kalendermonat 10,00 EUR. Das gilt inso...mehr

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Sauer, SGB II § 7 Leistungs... / 2.2.2.3 Ausschluss von Asylbewerbern

Rz. 193 Ausländer werden nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 vom Leistungsbezug ausgeschlossen, wenn sie Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG sind. Daran hat sich nach der Reform des Asylbewerberleistungsrechts im Frühjahr 2015 und der Neufassung des Abs. 1 mit Wirkung zum 29.12.2016 nichts geändert. Der Leistungsausschluss greift für die Dauer der Leistungsberechtigung. Leistungsbere...mehr

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Sauer, SGB III § 25 Beschäf... / 2.1 Versicherungspflicht bei Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt

Rz. 3 Die Versicherungspflicht als Beschäftigter ist eine Kernfrage der gesamten Sozialversicherung und damit auch im Recht der Arbeitslosenversicherung. Versicherungspflichtig ist nach Abs. 1 Satz 1, wer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt ist. Das auf Versäumnisurteilen beruhende Fortbestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses im Annahmeverzug ist kein Versicherungspfli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.1 Gesetzlich krankenversicherte Ehegatten/Lebenspartner

Das Einkommen des anderen Ehegatten/Lebenspartners wird bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt, wenn dieser ebenfalls Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist.mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8.2 Nicht gesetzlich krankenversicherte Ehegatten/Lebenspartner

Ist der andere Ehegatte/Lebenspartner nicht gesetzlich krankenversichert und erzielt er ein Einkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze, ist die Familienversicherung für berücksichtigungsfähige unterhaltsberechtigte Kinder nicht ausgeschlossen. Für die Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens sehen die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler in diesem Falle vor, dass für j...mehr

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FF 01/2024, Keine Rückforderung von Leistungen an den nichtehelichen Lebenspartner aus dem Gewinn bei Wer wird Millionär

BGB § 313 Abs. 1 § 488 Abs. 1 § 780 § 812 Abs. 1 Leitsatz 1. Ein nachträglicher korrigierender Eingriff in eine im Rahmen einer Partnerschaft gemachte Zuwendung, die aus einem Gewinn des leistenden Partners gemacht wurde, lässt sich nach der Trennung der Partner mit Unbilligkeit nicht begründen. 2. Dass der Gewinn des leistenden Partners, der dessen Lebenssituation ausschließli...mehr

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Rentensplitting / 1.2 Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften

Seit 1.1.2005 ist die Möglichkeit des Rentensplittings auf Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften[1] ausgeweitet. Seit dem 1.10.2017 kann keine neue Lebenspartnerschaft mehr begründet werden. Vielmehr können gleichgeschlechtliche Personen fortan die Ehe schließen. Am 30.9.2017 bestehende Lebenspartnerschaften bestehen fort bzw. die Lebenspartner entscheiden sich f...mehr

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Rentensplitting / 6.1 Rentensplitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Wird ein Rentensplitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner durchgeführt, kann dieses sich lohnen. Voraussetzung dabei ist, dass die eigene Altersrente bei Tod des anderen Ehegatten/Lebenspartners nach dem Rentensplitting höher wäre als ohne Rentensplitting plus einer späteren Witwen-/Witwerrente nach Einkommensanrechnung. Bei der Einkommensanrechnung werden die Ein...mehr

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Rentensplitting / 2.3 Splitting zu Lebzeiten beider Ehegatten/Lebenspartner

Die Ehegatten bzw. Lebenspartner können sich für das Rentensplitting erst entscheiden, wenn das Versicherungsleben abgeschlossen ist. Das ist der Fall, wenn beide Ehegatten bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, Anspruch auf eine Vollrente wegen Alters haben oder ein Ehegatte bzw. Lebenspartner erstmalig nach Ablauf de...mehr

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Rentensplitting / 2.1 Erklärung der Ehegatten/Lebenspartner

Die Ehegatten bzw. Lebenspartner müssen durch eine gemeinsame Erklärung bestimmen, dass die von ihnen in der Ehezeit bzw. Lebenspartnerschaftszeit erworbenen Rentenansprüche zu gleichen Teilen zwischen ihnen aufgeteilt werden. Verstirbt ein Ehegatte bzw. Lebenspartner, kann diese Erklärung von dem überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner alleine vorgenommen werden. Das Rente...mehr

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Steuerklassen / 2.3.2 Ehe-/Lebenspartner lebt im EU-Ausland

Neben Arbeitnehmern mit gemeinsamem Wohnsitz im Inland können auch Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit der EU/EWR-Staaten die Steuerklasse III erhalten. Dadurch kann auch bei Arbeitnehmern mit Staatsangehörigkeit dieser Staaten die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht für den Ehe-/Lebenspartner beantragt und daran anknüpfend der Splittingtarif bei der Steuerberechnung ber...mehr

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Familienversicherung / 2.2 Lebenspartner

Versichert ist der Lebenspartner von Mitgliedern.[1] 2 Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen, begründen eine Lebenspartnerschaft.[2] Die Familienversicherung beginnt mit dem Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartn...mehr

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Solidaritätszuschlag / 4 Faktorverfahren für Ehe-/Lebenspartner

Haben sich Ehe-/Lebenspartner für das Faktorverfahren entschieden, ist für die Berechnung des Solidaritätszuschlags beim Steuerabzug die Lohnsteuer zugrunde zu legen, die sich bei Anwendung des entsprechenden Faktors ergibt. Dies gilt für laufenden Arbeitslohn, ggf. unter Einbeziehung von sonstigen Bezügen. Bei Verwendung der Lohnsteuertabelle ermittelt der Arbeitgeber den Z...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 1.8 Ehegatteneinkommen/Einkommen des Lebenspartners

Schon seit Langem hat die Rechtsprechung entschieden, dass bei der Beitragsbemessung freiwillig Versicherter die Hälfte des Bruttoeinkommens des anderen Ehegatten/Lebenspartners (nach dem LPartG) zugrunde zu legen ist, wenn dieser nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehört.[1] Die Berücksichtigung des Einkommens des nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versi...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 5.7 Ehegatten/Lebenspartner

Für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner ist die Umstellung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Regelfall keine gute Wahl. Einkommensteuer fällt bereits dann an, wenn das von beiden Partnern erzielte zu versteuernde Einkommen im Jahr insgesamt 23.208 EUR (doppelter Grundfreibetrag für das Jahr 2024; ...mehr

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Versicherungspflicht (Landw... / 4.2 Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer und Lebenspartner

Als landwirtschaftlicher Unternehmer gilt beschränkt auf das ALG auch der Ehegatte des landwirtschaftlichen Unternehmers. Voraussetzung ist, dass die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte des Landwirts nicht – unabhängig von der Arbeitsmarktlage – voll erwerbsgemindert[1] i. S. d. Rentenversicherung ist. Die Ehegatten müssen innerhalb von 3 Monaten nach Übe...mehr

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Rentensplitting / 4 Tod eines Ehegatten/Lebenspartners mit dem Splittingzuwachs

Die Übertragung bleibt beim Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners grundsätzlich erhalten. Verstirbt der Ehegatte bzw. Lebenspartner mit dem Splittingzuwachs, kann das Splitting durch den überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner rückgängig gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verstorbene aus dem Rentensplitting noch keine angemessenen Rentenleistungen erhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 4.2 Steuerklassenwechsel bei Ehe-/Lebenspartnern

Änderungen der ELStAM sind laufend vorzunehmen. Der Arbeitgeber muss die von der ELStAM-Datenbank mitgeteilten Steuerklassen so lange anwenden, bis sie programmgesteuert oder auf Antrag des Arbeitnehmers geändert und ihm elektronisch mitgeteilt werden. Die Änderung wird zum ersten Tag des Monats wirksam, an dem erstmals alle Voraussetzungen hierfür vorgelegen haben, ggf. auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 11.2 Hälftige Aufteilung des Freibetrags bei Ehe-/Lebenspartnern

Bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehe-/Lebenspartnern, die nicht dauernd getrennt leben, ist der Freibetrag je zur Hälfte auf die Ehe-/Lebenspartner aufzuteilen, wenn für beide ELStAM gebildet worden sind und sie keine andere Aufteilung beantragen.[1] Dieses Wahlrecht besteht unabhängig davon, wer die Aufwendungen trägt. Abweichend davon kann ein Freibetrag wegen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Ermäßigungsverfa... / 10.3 Keine Verdopplung der Antragsgrenze bei Ehe-/Lebenspartnern

Stellen Ehegatten oder Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, die beide im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben, einen Antrag auf Eintragung eines Freibetrags, werden die Aufwendungen und die abziehbaren Beträge beider Ehe-/Lebenspartner für die Prüfung der Antragsgrenze zusammengerechnet. Die Antragsgrenze von 600 EUR wird bei Ehe-/Lebenspartnern nicht ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 6.2 Rentensplitting nach dem Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Ein Rentensplitting nach dem Tod eines Ehegatten könnte sich lohnen, wenn der überlebende Ehegatte/Lebenspartner ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht und durch das Rentensplitting einen Anspruch auf Erziehungsrente erlangen würde; hier ist zu beachten, dass erzieltes Einkommen ggf. auf die Erziehungsrente anzurechnen ist, dauerhaft hohe Einkünfte bezieht und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.1 Einbeziehung von Ehe-/Lebenspartnern und Kindern

Während die Grenzpendlereigenschaft nicht an eine bestimmte Staatsangehörigkeit geknüpft ist, kommt für Arbeitnehmer eines EU-Mitgliedstaates oder der Staaten Island, Norwegen oder Liechtenstein (EWR-Staaten) eine weitere Vergünstigung in Betracht. Hier kann die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht unter bestimmten Voraussetzungen auch für den im EU-/EWR-Ausland bzw. in der S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3 Steuerklassenkombination bei Ehe-/Lebenspartnern

3.1 Mögliche Steuerklassenkombinationen Ehe-/Lebenspartner können wählen zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV (Grundfall, automatische ELStAM-Vergabe) [1] der Steuerklassenkombination III/V (Wahl durch gemeinsamen Antrag)[2] und dem Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV[3] (Wahl durch gemeinsamen Antrag). Die Steuerklassenkombination IV/IV wird zum gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 2 Berechnung des Faktors

Auf Basis der voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne ermittelt das Finanzamt die voraussichtliche Jahreslohnsteuer in der Steuerklasse IV getrennt für jeden Ehe-/Lebenspartner. Bei jedem Ehe-/Lebenspartner werden die ihm persönlich zustehenden Freibeträge berücksichtigt (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale, Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Auf Antrag sind zudem Lohnsteuerfreibeträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Grenzpendler / 4.2 Voraussetzungen

Die Ausdehnung der (fiktiven) unbeschränkten Steuerpflicht auf den Ehe-/Lebenspartner ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: Staatsangehörigkeit: Der Arbeitnehmer muss die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates besitzen. Familienwohnsitz: Der Familienwohnsitz, an dem der in intakter Ehe lebende Ehegatte bzw. der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wohnt,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.5 Steuerklasse V (verheiratet, in Kombination mit III)

Die Steuerklasse V erhält ein Ehe-/Lebenspartner, wenn der andere Ehe-/Lebenspartner auf gemeinsamen Antrag beider Ehe-/Lebenspartner in die Steuerklasse III eingeordnet ist. Seit 2018 ist die Steuerklassenkombination III/V zur Wahlkombination für Ehen und Lebenspartnerschaften umgestaltet worden. Die Lohnsteuer für die Steuerklasse V wird nach einem besonderen Verfahren err...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 1 Steuerklasse für Doppelverdiener

Ehe- oder Lebenspartner, die beide Lohneinkünfte beziehen und zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, können zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen: Die Steuerklassenkombination IV/IV wird vorzugsweise angewendet, wenn beide Ehe-/Lebenspartner Arbeitslohn in etwa gleicher Höhe beziehen. Die Steuerklassenkombination III/V wird häufig von Ehe-/Lebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.1 Verheiratete Arbeitnehmer

In die Steuerklasse III gehören verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmer einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die nicht dauernd getrennt leben und im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (Ehegattensplitting). Voraussetzung ist, dass die Ehe-/Lebenspartner die Steuerklasse III gemeinsam beantragen. Seit 2018 wurde die Steuerklassenkombination III/V z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.3 Faktorverfahren

Das Ziel der zusätzlichen Alternative des Faktorverfahrens als "dritte Steuerklassenkombination" liegt darin, die hohe Abgabenlast der Steuerklasse V zu beseitigen, die in der Praxis überwiegend Ehefrauen nachteilig trifft und der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung entgegenwirkt. Das Faktorverfahren beruht auf der Steuerklassenkombination IV/IV in Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fbb) Anspruchsberechtigte auf das Elterngeld sind (§ 1 BEEG)

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Steuerklassen / 2.4 Steuerklasse IV (verheiratet)

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und nicht dauernd getrennt lebende Ehe-/ Lebenspartner sind grundsätzlich in die Steuerklasse IV einzuordnen. Der Grundfall der Steuerklassenkombination IV/IV gilt auch dann, wenn nur einer der beiden Arbeitslohn bezieht.[1] Automatische Vergabe der Steuerklasse IV bei Heirat Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließu...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 3. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 56 Wenig Beachtung finden die Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich eines bestehenden Mietverhältnisses beim Tode eines Mieters ergeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 563 und 564 BGB. Zu beachten sind hier insbesondere folgende Konstellationen: Waren der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und der Hinterbliebene gemeinsame Mieter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.2 Einzelsplitting

Für die Eheleute bzw. Lebenspartner wird die während der Splittingzeit erworbene Rentenanwartschaft ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenberechnung, bei der ausschließlich die Zeiten berücksichtigt werden, die während der Splittingzeit zurückgelegt wurden. Anschließend werden jeweils die erzielten Entgeltpunkte (West) und (Ost) in der allgemeinen Rentenv...mehr

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Rentensplitting / 3.1 Splittingzeit

Die Splittingzeit beginnt mit dem Monat, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für die Durchführung des Rentensplittings erfüllt sind (Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners oder Altersvollrentenanspruch nach Erreichen der Regelaltersgrenze des einen Ehegatten bzw. Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.6 Steuerklassenwahl beeinflusst Höhe der Lohnersatzleistungen

Die Steuerklassenwahl sollte nicht nur unter steuerlichen Gesichtspunkten getroffen werden. Auch Lohnersatzleistungen sind vom zuletzt bezogenen Nettoarbeitslohn abhängig, z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Krankengeld und Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld und Mutterschaftsgeld. Für Arbeitnehmer mit Steuerkl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 2.4 Splitting nach dem Tod eines Partners

Stirbt einer der Ehegatten bzw. Lebenspartner vor Eintritt der Voraussetzungen für das Splitting, so kann der überlebende Ehegatte/Lebenspartner die Erklärung auf Durchführung des Rentensplittings allein abgeben. Die Erklärung muss allerdings innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Tod des Ehegatten/Lebenspartners erfolgen. Innerhalb dieser Frist könnte zunächst auch erst ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.2 Bei Heirat automatisch Kombination IV/IV

Durch die Weiterleitung der melderechtlichen Daten "Eheschließung" wird beim Bundeszentralamt im ELStAM-Datenpool automatisch die Steuerklassenkombination IV/IV den beiden Ehe-/Lebenspartnern zugeordnet, auch wenn nur ein Ehe-/Lebenspartner Arbeitslohn erzielt.[1] Hinweis Mehrfacher Steuerklassenwechsel bei Ehe-/Lebenspartnern Seit 2020 wird das Recht auf einen Steuerklassenwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 3.5 Günstigste Steuerklassenkombination

Welche Steuerklassenwahl am günstigsten ist, d. h. zum höchsten Nettolohn führt, richtet sich nach der Höhe des Arbeitslohns, den die beiden Ehe-/Lebenspartner im jeweiligen Kalenderjahr zusammen beziehen. Praxis-Tipp Faustregel für die günstigste Steuerklassenwahl Die Steuerklassenkombination III/V ist aus steuerlicher Sicht gegenüber der Steuerklassenwahl IV/IV vorzuziehen, ...mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Steuerklassen / 2.3.3 Verwitwete Arbeitnehmer

Neben verheirateten Arbeitnehmern können auch verwitwete Arbeitnehmer unter die Steuerklasse III fallen. Bei einem verwitweten Arbeitnehmer wird die Steuerklasse III über das Todesjahr hinaus auch für das Folgejahr bescheinigt (sog. Witwensplitting). Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer bzw. der verstorbene Ehe-/Lebenspartner im Zeitpunkt des Todes die Voraussetz...mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / Zusammenfassung

Begriff Witwen, Witwer und überlebende Lebenspartner erhalten für eine Übergangszeit bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach dem Tod des Versicherten (auch sog. Sterbeübergangszeit) Hinterbliebenenrente in Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung bzw. einer Altersrente des Versicherten. Die Dauer des Sterbevierteljahres richtet sich dabei auch danach, ob der verstorben...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Faktorverfahren Lohnsteuer / 5 Notwendige Angaben und Nachweise

Zur Ermittlung des Faktors werden folgende Angaben der Ehe-/Lebenspartner benötigt: Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Bruttoarbeitslöhne im Kalenderjahr. Bei Arbeitnehmern, für die der Altersentlastungsbetrag zur Anwendung kommt, ist im Antrag auch das Geburtsdatum anzugeben. In den Fällen, in denen Versorgungsbezüge vorliegen, sind zur Berechnung des Versorgungsfreibetrags...mehr