Für die Eheleute bzw. Lebenspartner wird die während der Splittingzeit erworbene Rentenanwartschaft ermittelt. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Rentenberechnung, bei der ausschließlich die Zeiten berücksichtigt werden, die während der Splittingzeit zurückgelegt wurden.

Anschließend werden jeweils die erzielten Entgeltpunkte (West) und (Ost) in der allgemeinen Rentenversicherung und in der knappschaftlichen Rentenversicherung der Ehegatten bzw. Lebenspartner miteinander verglichen.

Der Ehegatte bzw. Lebenspartner mit den jeweils niedrigeren Entgeltpunkten bekommt die Hälfte der Differenz der gleichartigen Entgeltpunkte übertragen.

 
Praxis-Beispiel

Aufteilen der Entgeltpunkte

Während der Splittingzeit hat der Ehemann 20 Entgeltpunkte (West) und 10 Entgeltpunkte (Ost), die Ehefrau 20 Entgeltpunkte (Ost) erzielt.

Die Differenzen betragen 20 Entgeltpunkte (West) und 10 Entgeltpunkte (Ost).

Die Hälfte der Entgeltpunkte (West) sind vom Ehemann auf die Ehefrau zu übertragen. Sie erhält daher von ihm 10 Entgeltpunkte (West).

Die Hälfte der Entgeltpunkte (Ost) sind von der Ehefrau auf den Ehemann zu übertragen. Er erhält daher von ihr 5 Entgeltpunkte (Ost).

Nach dem Rentensplitting ergeben sich während der Splittingzeit für beide Ehegatten 10 Entgeltpunkte (West) und 15 Entgeltpunkte (Ost).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge