Seit 1.1.2005 ist die Möglichkeit des Rentensplittings auf Lebenspartner eingetragener Lebenspartnerschaften[1] ausgeweitet. Seit dem 1.10.2017 kann keine neue Lebenspartnerschaft mehr begründet werden. Vielmehr können gleichgeschlechtliche Personen fortan die Ehe schließen. Am 30.9.2017 bestehende Lebenspartnerschaften bestehen fort bzw. die Lebenspartner entscheiden sich für eine Umwandlung in eine Ehe.

[1] Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten frühestens seit 1.8.2001 begründet werden.

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