Fachbeiträge & Kommentare zu Kredit

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Darlehen (Verrechnungspreise) – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Bei Finanzierungsentscheidungen im Konzern besteht häufig das Problem, dass Tochtergesellschaften über ein nicht ausreichend hohes Eigenkapital verfügen, um von fremden Dritten (insbesondere Banken) Darlehen aufnehmen zu können. Infolge des Trennungsprinzips besteht die Möglichkeit, dass die Muttergesellschaft ein Darlehen an die Tochtergesellschaft...mehr

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Darlehen (Verrechnungspreis... / 1 Systematische Einordnung

Bei Finanzierungsentscheidungen im Konzern besteht häufig das Problem, dass Tochtergesellschaften über ein nicht ausreichend hohes Eigenkapital verfügen, um von fremden Dritten (insbesondere Banken) Darlehen aufnehmen zu können. Infolge des Trennungsprinzips besteht die Möglichkeit, dass die Muttergesellschaft ein Darlehen an die Tochtergesellschaft gibt. Steuerlich ist hier...mehr

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Darlehen (Verrechnungspreis... / 4 Beratungshinweise

Der BFH hat entschieden, dass ein Darlehen dann nicht gegeben sein soll, wenn bereits zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung mit einer Rückzahlung dieses Betrags nicht (mehr) ernsthaft gerechnet wurde.[1] Folglich wurde der Betriebsausgabenabzug für die Zinsen versagt.mehr

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Darlehen (Verrechnungspreis... / 2 Inhalt

Eine Verrechnung von Entgelten für Darlehen ist dem Grunde nach immer dann zulässig, wenn eine ernsthaft gewollte Vereinbarung vorliegt, die den allgemeinen Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung von schuldrechtlichen Verträgen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entspricht. Als Fremdkapital gelten dabei auch solche Darlehen, die zivilrechtlich als kapitalerset...mehr

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Darlehen (Verrechnungspreis... / Literaturtipps

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Darlehen (Verrechnungspreis... / 3 Praxisfragen

Die Tz. 3.88ff. der Verwaltungsgrundsätze widmen sich den Finanzierungsbeziehungen. Hierbei wird zunächst auf Kapitel X der OECD-Verrechnungspreisrichtlinien verwiesen. Ergänzend hierzu wird ausgeführt, dass eine sachgerechte Abgrenzung der Geschäftsvorfälle auf Basis der Funktions- und Risikoanalyse zu erfolgen hat. Hierbei sei zunächst zu prüfen, ob es sich um Fremdkapital ...mehr

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Bürgschaft (Verrechnungspre... / 4 Beratungshinweise

Im Schrifttum werden als angemessene Provisionssätze 1/8 % bis 1/4 % des tatsächlich in Anspruch genommenen Kredits genannt.[1] Diese Richtwerte wurden – zumindest in der Vergangenheit – auch in Betriebsprüfungen anerkannt. Allerdings sollte die Wahrscheinlichkeit für eine Inanspruchnahme aus der Bürgschaft besonders berücksichtigt werden. Von der Vergütungsfrage zu trennen s...mehr

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Anzeigepflichten, internati... / 1 Systematische Einordnung

Die Anzeigepflichten dienen dem Ziel, die Finanzverwaltung darüber zu informieren, dass der Stpfl. eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit aufgenommen und damit im Ausland eine Stpfl. begründet hat. Der Stpfl. ist deshalb nach § 138 Abs. 2 AO dazu verpflichtet, die Aufnahme dieser Geschäftstätigkeit der Finanzverwaltung auf amtlich vorgeschriebenem Formular anzuzeigen.[...mehr

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Bürgschaft (Verrechnungspre... / 3 Praxisfragen

Für die Besicherung des Darlehens ist auf den Fremdvergleichsgrundsatz abzustellen. Zu prüfen ist zunächst, inwieweit ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter bei hohen Ausfallrisiken ein solches Geschäft überhaupt abgeschlossen hätte. Zwar stehen diesen hohen Risiken möglicherweise große Chancen gegenüber[1], doch wird ein Geschäftsführer diese Risiken nur eingeh...mehr

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Betriebsstätte (Banken) – A... / 2.2 Zuordnung von Vermögen

Die Zuordnung von Vermögen richtet sich auch bei Banken grundsätzlich nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit. Besondere Schwierigkeiten resultieren jedoch daraus, dass die Wirtschaftsgüter häufig immateriell sind und sowohl das Stammhaus als auch die Betriebsstätte wesentliche Beiträge zur Schaffung der Wirtschaftsgüter leisten. Hierbei kann die Buchführung eine...mehr

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Bürgschaft (Verrechnungspre... / 2 Inhalt

Bei Finanzierungsentscheidungen im Konzern gibt es häufig das Problem, dass Tochtergesellschaften nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, um von fremden Dritten (insbesondere Banken) ausreichend hohe Darlehen aufnehmen zu können. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Muttergesellschaft eine Bürgschaft zugunsten der Tochtergesellschaft beim Darlehensgeber ...mehr

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Bürgschaft (Verrechnungspre... / 1 Systematische Einordnung

Es stellt sich die Frage, ob für die Vereinbarung bzw. Gewährung von Bürgschaften zwischen international verbundenen Unternehmen eine Vergütung (Avalprovision) zu entrichten ist und ob das Fehlen solcher Sicherheiten Rückwirkungen auf die Höhe der im Konzern für konzerninterne Darlehen vereinbarten Entgelte (Zinsen) hat.mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.2.3.4 Prüfung von Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und Segmentberichterstattung

Rz. 144 Sofern die gesetzlichen Vertreter von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften i. S. v. § 264d HGB und ihnen gesetzlich gleichgestellte Unternehmen eine Kapitalflussrechnung, einen Eigenkapitalspiegel und freiwillig eine Segmentberichterstattung nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB erstellt haben, sind diese Sonderrechnungen, die ebenfalls zum (erweiterten) Jahresabsch...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.2 Objekte und Umfang der Abschlussprüfung

Rz. 22 Gegenstand der Prüfung (Prüfungsobjekt) ist zunächst nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 HGB sowie § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB der Jahresabschluss (Bilanz, GuV sowie Anhang), ggf. auch der nach internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte Einzelabschluss i. S. v. § 325 Abs. 2a HGB, der Lagebericht und die Buchführung. In die...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 187 Durch das BilKoG vom 15.12.2004 wurde ein 2-stufiges Verfahren zur Durchsetzung der einschlägigen Rechnungslegungsnormen (= Enforcement) eingeführt.[1] Sinn und Zweck dieser Regelung war es, das Vertrauen der Kapitalmarktteilnehmer in die Rechnungslegung der Wertpapieremittenten zu steigern. Eine privatrechtlich organisierte, vom Bundesministerium für Justiz und Verb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begünstigte Unternehmer – Zusammenschlüsse von Personen

Rz. 24 Subjektiv begünstigt sind Zusammenschlüsse von Personen, deren Mitglieder eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit, die nach bestimmten Nummern von § 4 UStG steuerfrei ist, ausüben. Der Begriff "Personenzusammenschluss" kam bisher im UStG nicht vor. Lediglich in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG ist von Zusammens...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.2 Aufsichtsrat

Rz. 93 In dem in Deutschland vorherrschenden dualen System der Unternehmensverfassung sind die Geschäftsführung und ihre Überwachung sowohl personell als auch funktional strikt voneinander getrennt.[1] So ist die gleichzeitige Mitgliedschaft im geschäftsführenden Organ und im Aufsichtsrat ebenso unzulässig, wie die Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben an Aufsichtsratsmi...mehr

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Factoring: Die Funktionswei... / 5 Beispielsfall mit Buchungssätzen

So buchen Sie richtig Forderungen aus Factoring Ein Unternehmen hat einen Tagesumsatz von brutto 10.000 EUR. Es gewährt seinen Kunden ein Zahlungsziel von 30 Tagen. Die Forderungen sollen an ein Factoringinstitut verkauft werden, das 80 % der Forderungen bereits 2 Tage nach der Abtretung auszahlt. Dafür verlangt der Factor eine Kreditgebühr von 1 %, eine Factoringgebühr von 1...mehr

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Darlehen

Zusammenfassung Begriff Ein Darlehen (Kredit) wird aufgenommen, um finanzielle Engpässe im Unternehmen zu überbrücken oder um große Investitionen zu finanzieren. Klassischerweise wird das Darlehen bei der Hausbank aufgenommen. Auch Gesellschafter oder Angehörige können als Geldgeber fungieren. Die Finanzverwaltung hat hierfür strenge Regeln festgelegt. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Darlehen / 2.2 Darlehen an Gesellschafter einer Personengesellschaft

Gewährt die Gesellschaft einem Gesellschafter ein Darlehen, kann das Darlehensverhältnis auch steuerlich anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass der Vertrag in dieser Form auch zwischen fremden Dritten zustande gekommen wäre (sog. Fremdvergleich).[1] Vergleichsmaßstab sind grundsätzlich die vertraglichen Gestaltungen, die zwischen Darlehensnehmern und Kreditinstituten übli...mehr

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Darlehen / 1.5.1 Verzinsung – unverzinsliche Darlehen sind nicht mehr abzuzinsen

§ 285 Nr. 1 HGB verlangt für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten die Angabe des Gesamtbetrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Nach einer Entscheidung des BFH sind unverzinsliche Gesellschafterdarlehen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG a. F. mit 5,5 % abzuzinsen.[1] Ausgenommen von der Abzinsung waren Verbindlichkeiten, deren ...mehr

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Darlehen / 4 Darlehen und Zinsen

Der Zins ist der Preis für die zeitweilige Überlassung von Geld. Der Zinssatz ist zumeist umso höher, je länger die Laufzeit des Kredits oder der Geldanlage ist. In einer 2-stufigen Prüfung muss zunächst ermittelt werden, ob und inwieweit Schuldzinsen zu den betrieblich veranlassten Aufwendungen gehören.[1] In einem weiteren Schritt muss geprüft werden, ob der Betriebsausgabe...mehr

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Darlehen / 1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung

Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermögen, sondern dem Privatvermögen des Betriebsinhabers ...mehr

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Darlehen / 2.1 Arbeitgeberdarlehen und Darlehen an Geschäftsfreund

Gewähren Unternehmer einem Arbeitnehmer (= Arbeitgeberdarlehen) oder einem Geschäftsfreund ein Darlehen, entsteht eine Forderung an diese Person und ein Anspruch auf Rückzahlung. Ob Forderungen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet sind, hängt von der Laufzeit des gewährten Darlehens ab. Darlehen bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 4 Jahren sind i. d. R. dem Anlage...mehr

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Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

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Darlehen / 1.4 Gesellschafter gewährt Darlehen an Personengesellschaft

Erhält eine Personengesellschaft (Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft) ein Darlehen von einem ihrer Gesellschafter, wird die Darlehensforderung steuerlich als Eigenkapital gewertet. In diesem Fall ist keine Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter zu buchen, sondern eine Einlage .mehr

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Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

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Darlehen / 3.2 Gewährte Darlehen

Nach dem handelsrechtlichen Bilanzgliederungsschema können gewährte Darlehen auf der Aktivseite unter folgenden Posten ausgewiesen werden: Unter den Finanzanlagen werden regelmäßig Darlehen (= Ausleihungen) ausgewiesen, die dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen (i. d. R. Laufzeit von mehr als 4 Jahren):mehr

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Darlehen / Zusammenfassung

Begriff Ein Darlehen (Kredit) wird aufgenommen, um finanzielle Engpässe im Unternehmen zu überbrücken oder um große Investitionen zu finanzieren. Klassischerweise wird das Darlehen bei der Hausbank aufgenommen. Auch Gesellschafter oder Angehörige können als Geldgeber fungieren. Die Finanzverwaltung hat hierfür strenge Regeln festgelegt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

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Darlehen / 2.3 Darlehen an Gesellschafter einer GmbH

Darlehen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht aus Rücklagen oder Gewinnvorträgen, sondern zulasten des Stammkapitals der GmbH erfolgen, sind grundsätzlich als verbotene Auszahlung von Gesellschaftsvermögen zu bewerten.[1] Zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung[2] ist bei der Gewährung eines Darlehens von der GmbH an einen Gesellschafter insbesondere darauf zu a...mehr

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Darlehen / 3.1 Erhaltene Darlehen

Auf der Passivseite sind erhaltene Darlehen unter den Verbindlichkeiten gem. § 266 Abs. 3 C HGB auszuweisen. Im Einzelnen können u. a. folgende Posten in Betracht kommen:mehr

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Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den Verlust ...mehr

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Darlehen / 6 Tilgung des Darlehens

Tilgung ist die planmäßige oder außerplanmäßige Rückzahlung von Geldschulden.[1] Das Schuldverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer erlischt, wenn der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag komplett zurückgezahlt hat.[2] Über die Tilgung nimmt der Darlehensbetrag jährlich ab. Die Tilgungsleistungen sind (ebenso wie die Darlehensausreichung) sowohl beim Darlehensneh...mehr

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Darlehen / 1.5 Gesellschafter gewährt Darlehen an GmbH

Gesellschafterdarlehen sind bei der GmbH als Verbindlichkeiten zu passivieren. Sie müssen nach § 42 Abs. 3 GmbHG gesondert unter den Verbindlichkeiten in der Bilanz[1] mit arabischen Zahlen ausgewiesen oder im Anhang angegeben werden. 1.5.1 Verzinsung – unverzinsliche Darlehen sind nicht mehr abzuzinsen § 285 Nr. 1 HGB verlangt für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichke...mehr

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Darlehen / 1.5.2 Vereinbarungen müssen dem Fremdvergleich standhalten

Im Hinblick darauf, dass bei Betriebsprüfungen Darlehensvereinbarungen zwischen den Gesellschaftern und der GmbH besonders kritisch geprüft werden, sollte das Gesellschafterdarlehen so ausgestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten vereinbart würde. Der Darlehensvertrag muss also die üblichen Konditionen zu Zinsen, dem Zeitpunkt der Rückzahlung, Sicherheiten und zu ...mehr

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Darlehen / 1 Darlehensaufnahme

1.1 Verwendungszweck entscheidet über die Zuordnung Ob ein Darlehen zum Betriebs- oder zum Privatvermögen gehört, bestimmt sich danach, für welche Zwecke es verwendet wird. Das einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen gewährte Darlehen, das zwar zivilrechtlich, aber unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich nicht anzuerkennen ist, ist nicht dem Betriebsvermöge...mehr

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Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

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Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

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Darlehen / 1.3 Bewertung eines Fremdwährungsdarlehens

Die Darlehensaufnahme in einer fremden Währung birgt ein Währungsrisiko im Hinblick auf die Zinsen und den Rückzahlungsbetrag. Sofern der Eurokurs steigt, wird profitiert, sinkt er jedoch, müssen höhere Beträge für die Darlehenstilgung aufgewendet werden. Die Fremdwährungsverbindlichkeit (Erfüllungsbetrag) wird bei erstmaliger Passivierung mit dem aktuellen Geldkurs in Euro b...mehr

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Darlehen / 1.5.3 Verzicht des Gesellschafters auf Darlehensforderung

Verzichtet der Gesellschafter auf die Rückführung des Darlehens, um z. B. die Insolvenz der GmbH zu vermeiden, ist das schenkungssteuerrechtlich ohne Belang. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich offene und ver...mehr

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Darlehen / 2 Darlehensgewährung durch Unternehmen

Unternehmen können als Darlehensgeber auftreten, ohne selbst eine Bank zu sein. 2.1 Arbeitgeberdarlehen und Darlehen an Geschäftsfreund Gewähren Unternehmer einem Arbeitnehmer (= Arbeitgeberdarlehen) oder einem Geschäftsfreund ein Darlehen, entsteht eine Forderung an diese Person und ein Anspruch auf Rückzahlung. Ob Forderungen dem Anlage- oder Umlaufvermögen zugeordnet sind, h...mehr

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Darlehen / 3 Ausweis in der Bilanz

3.1 Erhaltene Darlehen Auf der Passivseite sind erhaltene Darlehen unter den Verbindlichkeiten gem. § 266 Abs. 3 C HGB auszuweisen. Im Einzelnen können u. a. folgende Posten in Betracht kommen:mehr

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Katalogleistung / 1 Die einzelnen Katalogleistungen

In § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG werden in insgesamt noch 11 anwendbaren Nummern einzelne sonstige Leistungen aufgeführt, deren Ort sich bei dem Leistungsempfänger befindet, wenn dieser kein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der keine USt-IdNr. erteilt wurde und der Leistungsempfänger sein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile musstennicht konk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 29 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft im Wege der verdeckten Einlage (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG)

Rz. 529 Eine verdeckte Sacheinlage ist nach § 19 Abs. 4 GmbHG i. d. F. des MoMiG v. 23.10.2008[1] gegeben, wenn ein Gesellschafter seiner Gesellschaft eine Bareinlage verspricht, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung einen Sachwert erhält und dies auf einer im Zusammenhang mit der Übernahme der Geldeinlage getroffenen Abrede beruht. Auch ohne eine ausdrückli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch die Ansc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.9 Nachträgliche Anschaffungskosten

Rz. 147 Zu den Anschaffungskosten gehören nach § 255 Abs. 1 S. 2 HGB auch die nachträglichen Anschaffungskosten. Somit können zu den ursprünglichen auch noch nach dem Anschaffungsvorgang anfallende Anschaffungskosten hinzukommen, nachdem das Wirtschaftsgut in die eigene Verfügungsmacht überführt und in einen betriebsbereiten Zustand versetzt worden ist. Die Rspr. versteht un...mehr