Fachbeiträge & Kommentare zu Krankenkasse

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.3 Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Rz. 8 Die Entstehung von landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften gründete in der Vorstellung, dass landwirtschaftliche Unternehmen überwiegend von bäuerlichen Familien ohne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrieben werden. Versicherte sind der landwirtschaftliche Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner, nicht nur vorübergehend mitar...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ist für Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gegeben, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ei...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.4 Sonderregelungen für nicht gesetzlich Versicherte

Arbeitnehmer, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können in diesen beiden Versicherungszweigen keine von einem Sozialleistungsträger bewilligte Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation erlangen. Um sie von der Entgeltfortzahlung bei entsprechenden Maßnahmen nicht auszunehmen, ist...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.4 Anzeige- und Nachweispflichten

Die Anzeige- und Nachweispflichten bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation werden in § 9 Abs. 2 EFZG eigenständig geregelt. Mitzuteilen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Maßnahmedauer und gegebenenfalls eine Verlängerung der Maßnahme. Wie die Mitteilung (Anzeige) bei Krankheit hat diese Mitteilun...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1.1.2 Organspenden

Für Organspenden findet sich seit 2012 eine Regelung in § 3a EFZG. Diese Bestimmung ordnet die Entgeltfortzahlung bei einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Organspende nach § 8 TransplG oder nach § 8a TransplG an (Transplantation von Organen sowie Knochenmarkspenden minderjähriger Kinder). Nicht einbezogen wurden 2 weitere Sonderfälle der Organspende, nämlich die Organentna...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 2.2 Auslandserkrankung

Für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall spielt es keine Rolle, an welchem Ort der Arbeitnehmer erkrankt. Auch bei Erkrankungen im Ausland hat der Arbeitgeber das Entgelt fortzuzahlen. Für Anzeige und Nachweis der Arbeitsunfähigkeit sieht § 5 Abs. 2 EFZG allerdings Sonderregelungen vor. Solange der Arbeitnehmer diesen Pflichten nicht nachkommt, besteht für d...mehr

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Jung, SGB XII § 117 Pflicht... / 2.5 Auskunftspflicht des Arbeitgebers (Abs. 4)

Rz. 22 Der Begriff des Arbeitgebers i. S. d. § 117 ist weiter als derjenige im Arbeitsrecht. Er setzt nicht die Wirksamkeit des Arbeitvertrages, sondern lediglich die faktische Gewährung eines Arbeitsverdiensts voraus und umfasst jede inländische natürliche oder juristische Person des Zivil- oder Privatrechts, die eine andere Person als Arbeitnehmer oder in einem öffentlich-...mehr

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Jung, SGB XII § 118 Überprü... / 2.1 Datenabgleich mit anderen Sozialleistungsträgern und Stellen

Rz. 5 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich der Träger der Sozialhilfe mit der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfall- oder Rentenversicherung und dem Bundeszentralamt für Steuern (Auskunftsstellen). Gegenüber anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkassen, Pflegekassen) kann nur im Wege der Amtshilfe Auskunft im Einzelfall in Anwendung des ...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / IV. Zivilrechtlicher Vertragsschluss, Kostenregelung, § 1358 Abs. 1 Nr. 2, 4 BGB n.F.

Rz. 47 Neben der die Strafbarkeit des körperlichen Eingriffs beseitigenden Einwilligung (i.S.v. § 630a BGB) ist auch der Abschluss zivilrechtlicher Verträge notwendig, was § 1358 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. ermöglicht. Insbesondere bei Privatpatienten ist das wichtig.[68] Es gibt aber hinsichtlich der Pflege und Rehabilitation eine Begrenzung auf "eilig" vorzunehmende Maßnahmen (s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung der Rente i. S. d. § 50 Abs. 2

Rz. 44 Gerade bei rückwirkender Bewilligung einer Rente hat die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträger in Höhe der Rente. Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Ausführungen zu Rz. 24 bis 26 verwiesen.mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.8 Erstattungsanspruch der Krankenkasse (§ 103 SGB X)

Rz. 24 Hat eine Krankenkasse Krankengeld gezahlt und ist der Anspruch auf dieses Krankengeld wegen einer Rentenzubilligung nach § 50 Abs. 1 nachträglich entfallen, ist der Rentenversicherungsträger erstattungspflichtig, soweit dieser nicht bereits selbst geleistet hat, bevor er von dem Krankengeld der Krankenkasse Kenntnis erlangt hat (§ 103 Abs. 1 SGB X). Die Krankenkasse b...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.3 Vereinbarung zwischen Kranken- und Rentenversicherung

Rz. 45 Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente (ErstVfVb) zwischen dem VDR einerseits sowie dem AOK-Bundesverband, dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, dem IKK-Bundesverband, dem BLK, dem VdAK und dem AEV andererseits vom 2.10.1991 i. d. F. vom 1.1.2001 A. Abrechnung der...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.7 Einstellung der Krankengeldzahlung

Rz. 17 Der Anspruch auf Krankengeld ist jeweils vom Beginn der in § 50 Abs. 1 genannten Renten/Leistungen ausgeschlossen. D.h., dass der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf des Tages endet, der dem Tag des Beginns einer der in § 50 Abs. 1 genannten Leistung vorausgeht. Dies gilt auch für die Fälle, in denen der erste Tag der Rente/Leistung in eine Zeit der Entgeltfortzahlung...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2 Zahlung für den Zeitraum vor der Entbindung

Rz. 138 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld beginnt grundsätzlich 6 Wochen vor dem Tag der Entbindung; der Entbindungstag wird als Ereignistag (§ 26 Abs. 1 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 1 BGB) nicht in die Frist eingerechnet. Der Beginn der 6 Wochen für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld berechnet sich für die Zeit vor der Entbindung grundsätzlich von dem Tag der tatsächlichen Ent...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.4 Beginn der Kürzung

Rz. 37 Wird eine Rente in einen Zeitraum hinein bewilligt, in dem ein Anspruch auf Krankengeld bestand, ist die Abwicklung des Verwaltungsverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Rentenversicherungsträgern geregelt – und zwar in der "Vereinbarung über die Durchführung des Erstattungsverfahrens nach den §§ 103, 106 ff. SGB X beim Zusammentreffen von Krankengeld und Rente...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.9 Rückabwicklung/Erstattung von Beiträgen wegen rückwirkender Rentenbewilligung (§ 26 Abs. 2 SGB IV, § 351 SGB III)

Rz. 28 Die Beiträge, die vom Krankengeld zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, werden bei einer rückwirkenden Bewilligung einer Rente i. S. d. § 50 Abs. 1 von einem Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X nicht erfasst, weil es sich bei den vom Krankengeld gezahlten Beiträgen nicht um Sozialleistungen (da nicht an einen Privathaushalt oder an eine Ei...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.3.2 Wegfall des Arbeitsentgelts wegen der Schutzfristen

Rz. 47 Eine Frau kann alternativ zu Rz. 45 und 46 auch dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie Arbeitnehmerin ist und ihr wegen der Schutzfrist (vgl. § 3 MuSchG) und des damit verbundenen Arbeitsausfalls Arbeitsentgelt entgeht. Diese Regelung trifft insbesondere auf folgende Mitglieder einer Krankenkasse zu: Frauen, die versicherungsfrei beschäftigt sind und bei ihrer K...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 Die Voraussetzungen des Abs. 1 sind immer dann erfüllt, wenn dem Versicherten eine Leistung nach § 50 Abs. 1 für einen Zeitraum zusteht, für den er auch Krankengeld beanspruchen kann. Unerheblich ist, ob die "Rentenleistung" gleichzeitig mit oder erst nach dem Krankengeldanspruch beginnt. Werden "Rentenleistungen" für zurückliegende Zeiten bewilligt, fällt auch der Kran...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.1 Beginn der Schutzfrist bei bestehendem Arbeits-/Heimarbeitsverhältnis

Rz. 29 Voraussetzung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei Beginn des leistungsauslösenden Tatbestandes, also i. d. R. bei Beginn der Schutzfrist. Nach § 3 Abs. 1 MuSchG dürfen werdende Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden (es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklär...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.6 Privat krankenversicherte oder geringfügig beschäftigte Arbeitnehmerinnen (keine Mitgliedschaft)

Rz. 39 Den Anspruch auf Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, regelt § 19 Abs. 2 MuSchG. Danach erhalten Frauen die in einem Arbeitsverhältnis/Heimarbeitsverhältnis stehen oder deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber nach § 17 Abs. 2 MuSchG zulässig aufgelöst wurde, vom Bundesamt für Soziale Sicherung in...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2.1 Entbindung später als erwartet

Rz. 143 Entbindet eine Frau später als vom Arzt oder der Hebamme bzw. dem Entbindungspfleger vorausberechnet, verlängert sich die Bezugsdauer für die Zeit vor der Entbindung entsprechend (§ 24i Abs. 3 Satz 5). Das bedeutet, dass eine Frau, die z. B. 2 Tage später als erwartet entbindet, für die Zeit vor der Entbindung Mutterschaftsgeld nicht nur für 42, sondern für 44 Tage b...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.2 Kind mit Behinderung

Rz. 150 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld verlängert sich für die Zeit nach der Entbindung nicht nur bei Mehrlings- und Frühgeburten auf einen Zeitraum von 12 (statt 8) Wochen, sondern auch, wenn bei dem Säugling eine Behinderung i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird (§ 24i Abs. 3 Satz 2). Das setzt voraus, dass vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbin...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sowohl die Altersrenten als auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben den Zweck, möglichst den Lebensunterhalt des Betroffenen sicherzustellen. Diese Renten werden auch gezahlt, wenn der Versicherte arbeitsunfähig ist. Deshalb bestimmt § 50 Abs. 1, dass neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder einer Vollrente wegen Alters kein Krankengeld mehr ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.3 Urlaub/Beschäftigungsverbot innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 157 Die gleiche Rechtswirkung wie in Rz. 156 tritt ein, wenn die Frau zu Beginn des Mutterschaftsgeldes bezahlten oder unbezahlten Urlaub hatte (GR v. 06.12.2017-II i.d.F. v. 23.03.2022, Abschn. 9.4.3.1 Abs. 6). Praxis-Beispiel Eine jugendliche Auszubildende wollte nicht, dass man im Betrieb frühzeitig von ihrer Schwangerschaft erfuhr. Deshalb hielt sie dies geheim. Nach ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.1 Überblick

Rz. 40 Die Schutzfrist ist ein Begriff des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Und das MuSchG ist arbeitsrechtlicher Natur und kann nur bei Arbeitnehmerinnen und Heimarbeiterinnen sowie bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde (Rz. 20 ff.), angewandt werden. Für Versicherte, die nicht diesen Frauen zuzuordnen sind (vgl. Rz. 41), gilt als leistungsauslösender T...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.1 Allgemeines zu den Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 3 Nach § 24i Abs. 1 Satz 1 kann eine Frau nur dann Mutterschaftsgeld beanspruchen, wenn sie am Tage des Eintritts des leistungsauslösenden Tatbestandes (vgl. Rz. 6) selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 oder 3 SGB V) reicht für die Begründung des Anspruchs nicht aus. Wie lange eine Mitgliedschaft bei Eintritt ...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.3 Voraussetzung für die Kürzung: Rentenbeginn nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Rz. 35 Voraussetzung für die Kürzung des Krankengeldes ist, dass die Rente/Leistung von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder wenn am ersten Tag keine Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wurde – von dem Zeitpunkt nach Beginn der stationären Behandlung an zuerkannt wird. Als Zeitpunkt der Zuerkennung der Rente wird nicht auf den Tag abgestellt, an dem der Rente...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.3 Günstigkeitsprüfung bei fehlendem Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Rz. 35 Die von der Rechtsprechung entwickelte Günstigkeitsprüfung greift dann, wenn eine Frau bei der Krankenkasse vor der Entbindung Mutterschaftsgeld beantragt hat und aufgrund des voraussichtlichen Entbindungstages und der sich daraus ergebenden Schutzfristen wegen fehlender Anspruchsvoraussetzungen kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld realisiert werden kann. In diesen Fäl...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.2.2 Folge des Rentenbezugs

Rz. 10 Wird vom Rentenversicherungsträger eine der unter Rz. 7 oder Rz. 8 aufgeführten Renten rückwirkend bewilligt, stellt die Krankenkasse die Krankengeldzahlung gemäß einer Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und dem Rentenversicherungsträger (Text: Rz. 45) mit Ablauf des Tages ein, an welchem die Mitteilung des Trägers der Rentenversicherung über die Rentenbewilligun...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.3.2 Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen"

Rz. 41 Zu dem Personenkreis der "Nicht-Arbeitnehmerinnen" zählen insbesondere selbständig tätige, freiwillig krankenversicherte Frauen, die mit Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 2 Satz 2 oder § 53 Abs. 6 versichert sind – und zwar unabhängig davon, ob der Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit sofort oder z. B. erst ab der 7. Woche beginnt. Frauen, die Arbeitslosengeld nach dem...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.3.2 Zeitlich hintereinander liegende Arbeitsverhältnisse

Rz. 120 Endet ein Arbeitsverhältnis während des Bemessungszeitraumes durch Zeitablauf und nimmt die Frau danach ein neues Arbeitsverhältnis auf, ist für die Berechnung des Zuschusses nur das Arbeitsentgelt aus dem neuen Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen. Das beendete Arbeitsverhältnis hat keine Rechtswirkung mehr bezüglich der Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Zuschuss...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.3 Zuschuss bei Frauen, deren Arbeitsverhältnis zulässig aufgelöst wurde

Rz. 125 Auch bei der Berechnung von Mutterschaftsgeld von zulässig aufgelösten Arbeitsverhältnissen (§ 17 Abs. 2 MuSchG) wird das Nettoarbeitsentgelt aus den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist berechnet. Das sind i. d. R. die letzten 3 Kalendermonate des Arbeitsverhältnisses. Zwischen dem Ende des Bemessungszeitraums und dem Beginn der Schutzf...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.2.2 Entbindung früher als erwartet

Rz. 144 Entbindet eine Frau früher als erwartet, müsste sich logischerweise der Anspruch auf Mutterschaftsgeld entsprechend verkürzen. Um jedoch Frauen, die früher als erwartet entbinden, den europaweit geregelten gesetzlichen Anspruch auf Mutterschaftsgeld für 6 Wochen (42 Tage) vor der Entbindung zu sichern, bestimmt § 24i Abs. 3 Satz 2, dass sich die Anspruchsdauer für di...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.1.10 Verbot der Rückforderung des "überzahlten" Krankengeldes (§ 50 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 29 Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 endet der Anspruch auf Krankengeld am Tag vor Beginn einer der dort genannten Rente bzw. vergleichbaren Leistung. In der Praxis werden die den Anspruch auf Krankengeld ausschließenden Renten/Leistungen auch rückwirkend gewährt. Die Krankenkasse hat dann die Möglichkeit eines Erstattungsanspruchs gegenüber dem Rentenversicherungsträger bis zur H...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.1 Überblick

Rz. 137 Das Mutterschaftsgeld (und auch der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuSchG) wird für 6 Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag und für 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt (§ 24i Abs. 3 Satz 1). Der Anspruchszeitraum nach der Entbindung verlängert sich von 8 auf 12 Wochen, wenn eine Zwillings- oder sonstige Mehrlingsgeburt erfolgte oder eine Frühgebu...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.2.4.5 Umwandlung eines Beamtenverhältnisses in ein Arbeitsverhältnis während der Schutzfrist

Rz. 38 Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln, erhalten von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld nach § 24i SGB V, wenn Sie an dem Tag des Beginns des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse sind oder – ohne die Schutzfrist – wegen der Zahlung von Arbeitsentgelt Mitglied geworden wären, oder in den so...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.7 Beitragsberechnung beim "gekürzten" Krankengeld

Rz. 40 Bei den vom Krankengeld zu zahlenden Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung für die Zeit ab Kürzung des Krankengeldes i. S. d. § 50 Abs. 2 ist zu unterscheiden zwischen a) dem Beitragsanteil des Versicherten (Rz. 41) und b) dem Beitragsanteil der Krankenkasse (Rz. 42). Sowohl die Teilrente wegen Alters als auch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminde...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.5 Zahlungsverhinderung durch den Arbeitgeber (Insolvenz)

Rz. 123 Kann der Arbeitgeber wegen eines Insolvenzereignisses nach § 165 SGB III seinen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht zahlen, erhält die Frau den noch fehlenden Zuschuss von der Stelle, die das Mutterschaftsgeld gewährt (§ 20 Abs. 3 Satz 2 MuSchG). Die versicherungsfremde Leistung wird den Krankenkassen pauschal im Rahmen des § 221 SGB V abgegolten (vgl. Rz. 2). Bei St...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.4 Mitgliedschaft ausschließlich aufgrund des Bezugs von Elterngeld wegen des "ersten" Kindes

Rz. 52 Besteht die Mitgliedschaft einer Frau während des Elterngeldbezuges nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 fort, kann sie Mutterschaftsgeld nur beanspruchen, wenn die aufgrund einer neuen Schwangerschaft ausgelöste Schutzfrist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beginnt. In diesen Fällen ist Mutterschaftsgeld ggf. neben Elterngeld zu zahlen (vgl. Abschn. 9.2.2.4 des GR v....mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.5 Berechnung der Kürzung

Rz. 38 Da das Krankengeld als täglicher Betrag, die Rente jedoch als monatlicher Betrag ausgezahlt wird, muss eine Umrechnung des Rentenbetrags auf den Kalendertag erfolgen. Bei der Kürzung des Krankengeldes für die Zeit nach Eingang der Rentenmitteilung ist der Bruttobetrag der Rente zugrunde zu legen, also der Betrag der Rente vor dem Abzug von Beitragsanteilen zur Kranken-...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.1 Grundsätze

Rz. 59 Als Ausgangszeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gelten die letzten 3 vom Arbeitgeber vor Beginn der Schutzfrist abgerechneten Kalendermonate (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Kalendermonat dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig berechnet hat, sodass aufgrund des Ergebnisses dieser Bere...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.2 Totgeburt

Rz. 146 Als Entbindung gilt auch die Geburt eines totgeborenen Kindes ("Totgeburt"), wenn das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder wenn – für Geburten ab dem 1.11.2018 – die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde (§ 31 Abs. 2 PStV). Liegt keines dieser Merkmale vor, handelt es sich um eine Fehlgeburt. In diesem Fall kann die Frau kein Mutterschaftsgeld beanspru...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.4 Steuerrecht

Rz. 187 Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 6 SvEV). Wegen der Steuerprogression würde die Mutterschaftsgeldbezieherin eine niedrigere prozentuale Steuerbelastung haben als weiterbeschäftigte Frauen (je höher das Einkommen, desto höher die prozentuale Steuerbelastung). Um dies zu unterbinden, bestimmen ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.4.4 Arbeitslosengeld innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Entbindung

Rz. 159 Gemäß dem GR v. 06.12.2017-II i.d.F. v. 23.03.2022, Abschn. 9.4.3.1 Abs. 6, verschiebt sich der Beginn der Mutterschaftsgeldzahlung auch bei Bezieherinnen von Arbeitslosengeld i. S. d. SGB III. Voraussetzung hierfür ist, dass die Frau "unverschuldet" über den Beginn der 6. Woche vor der Entbindung hinaus eine SGB III-Leistung bezog (z. B. bei einer Entbindung im 7. S...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.3 Beitragsberechnung und Beitragstragung

Rz. 186 Die wegen des Mutterschaftsgeldbezugs zu entrichtenden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind von der Krankenkasse an die Bundesagentur für Arbeit zu zahlen (§ 349 Abs. 3 SGB III) – und zwar grundsätzlich für jeden Tag, für den die Versicherungspflicht aufgrund des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht (GR v. 3.12.2002, Abschn. B I Ziff. 1 Satz 1). Die für die Ze...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.6 Beendigung der Beschäftigung am Tag vor Beginn der Schutzfrist (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 57 Nach § 24i Abs. 1 Satz 2 hat eine Frau auch dann einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn ihr Arbeitsverhältnis unmittelbar am Tag vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG endete und sie am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses Mitglied einer Krankenkasse war. Der Begriff "unmittelbar" wird dabei eng ausgelegt. Danach darf das Beschäftigungsverhältnis nicht ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.7.5 Rehabilitanden während Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Rz. 136 Frauen, die vom Renten- oder Unfallversicherungsträger oder von der Bundesagentur für Arbeit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z. B. sog. Umschüler i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 6), sind während dieser Maßnahme pflichtversichert und können als Mitglied einer Krankenkasse während der Phase der besonderen Schutzbedürftigkeit (vgl. Rz. 40) Mutterschaftsgeld be...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.4.3 Mitgliedschaft aufgrund der Elternzeit wegen des "ersten" Kindes

Rz. 51 Wegen der Dauer der Elternzeit (bis zu 3 Jahren, vgl. § 15 BEEG) arbeiten Mütter zwischen der Geburt des "ersten" und "zweiten" Kindes oft nicht. Es stellt sich hier die Frage, ob die Mutter in diesen Fällen wegen des "zweiten" Kindes erneut Mutterschaftsgeld beanspruchen kann. Damit ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld nach § 24i entsteht, muss die Frau zum Zeitpunkt de...mehr