Fachbeiträge & Kommentare zu Krankengeld

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.3 Entgeltzahlungen während des Bezugs von Krankengeld

Wesentlich unübersichtlicher ist die Rechtslage, wenn der Beschäftigte während des Bezugs von Krankengeld oder anderen Entgeltersatzleistungen vom Arbeitgeber Bezüge erhält. Dies können Geldbezüge sein – z. B. der Krankengeldzuschuss, weiterhin gewährte vermögenswirksame Leistungen – aber auch Sachzuwendungen wie ein Dienstwagen. Derartige arbeitgeberseitige Leistungen währen...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.1 Anspruch auf Krankengeld

3.1.1 Wegfall der Entgeltfortzahlung Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird nur geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen. Danach hat der Beschäftigte gegen die Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld. 3.1.2 Rechtzeitige Meldung Entgeltersatzleistung absetzen Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bzw. anderer Entgeltersatzleistungen (Kinderkrankengeld, Verletztengeld) ...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.2 Auswirkung des Krankengeldbezugs – Sozialversicherung

Sofern der Beschäftigte während des Bezugs von Krankengeld, Verletztengeld oder Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung keine weiteren Leistungen des Arbeitgebers bezieht, endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber. Gleichwohl bleibt der Beschäftigte in der Kranken-, Pflegeversicherung, der Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.1.2 Rechtzeitige Meldung Entgeltersatzleistung absetzen

Grundlage für die Berechnung des Krankengeldes bzw. anderer Entgeltersatzleistungen (Kinderkrankengeld, Verletztengeld) ist das Nettoarbeitsentgelt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Dieser "Verdienstnachweis" muss seit 1.7.2011 zwingend durch ein maschinelles Verfahren direkt aus dem Lohnprogramm erfolgen (§ 23c Abs. 2 SGB IV). Die Meldung muss 5 Arbeitstage vor dem 42. Ta...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.1.1 Wegfall der Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird nur geleistet bis zur Dauer von 6 Wochen. Danach hat der Beschäftigte gegen die Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld.mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 2.2 Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Abrechnung des Lohnes während der Entgeltfortzahlung unterscheidet sich nur geringfügig von der normalen Entgeltabrechnung. Der vom Arbeitgeber weitergezahlte Arbeitslohn muss nach den allgemeinen Regelungen dem Lohnsteuerabzug unterworfen werden. Die Grundlagen für die Lohnabrechnung – Steuerklasse, Kinderzahl, Freibeträge, gelten während der Entgeltfortzahlung uneinges...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.2 Krankengeldzuschuss prüfen und auszahlen

Anspruchsvoraussetzungen Das Krankengeld ist in der Regel betragsmäßig geringer als das tarifliche Entgelt. Zum Ausgleich der Einbußen sieht der Tarifvertrag die Zahlung eines Krankengeldzuschusses vor (§ 22 Abs. 2 TVöD / TV-L / TV-H). Voraussetzung ist eine Beschäftigungszeit (näher hierzu Beschäftigungszeit) von mehr als einem Jahr. Vollendet der Beschäftigte während der Arbe...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 3.4 Jahressonderzahlung im November berechnen und auszahlen

Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit führt, solange Anspruch auf Entgeltfortzahlung (in den ersten 6 Wochen der Krankheit) oder Krankengeldzuschuss besteht, nicht zu einer Kürzung der Jahressonderzahlung. Besonderheiten ergeben sich bei der Berechnung der Jahressonderzahlung, wenn über die 6-Wochen-Entgeltfortzahlung hinausgehende Krankheitszeiten in die Monate Juli, August,...mehr

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Krankheit des Beschäftigten / 1 Pflichten des Beschäftigten

Ist der Beschäftigte wegen Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert, muss er sich unverzüglich – spätestens zum Zeitpunkt des geplanten Arbeitsbeginns – beim Arbeitgeber krank melden. Er muss dabei die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, also angeben, wann er aufgrund eigener Einschätzung voraussichtlich wieder arbeiten kann (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG). D...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 4.1 Anspruchsvoraussetzungen

Die unter den Geltungsbereich des TV Inflationsausgleich fallenden Personen, erhalten in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024 (Bezugsmonate) monatliche Inflationsausgleichs-Zahlungen. Der Anspruch auf den Inflationsausgleichs-Monatszahlungen besteht jeweils nur (§ 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich), wenn in dem Bezugsmonat ein Arbeitsverhältnis bzw. Ausbildungs-, Studien- od...mehr

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Inflationsausgleich TV-L / 3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Voraussetzung für den Anspruch auf die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung ist nach § 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich, dass das Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 bestand und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 Anspruch auf "Entgelt" oder dem Entgelt gleichgestellte Leistungen bestanden hat. Gleiches gilt hinsichtlich der Auszubilde...mehr

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Arbeitskampfrecht / 13 Rechtsfolgen rechtmäßiger Aussperrungen

Die Rechtsfolgen einer rechtmäßigen suspendierenden Aussperrung entsprechen im Wesentlichen denen eines rechtmäßigen Streiks: Die wechselseitigen Hauptpflichten aus den Arbeitsverhältnissen mit den Ausgesperrten sind für die Dauer der rechtmäßigen Aussperrung aufgehoben. Arbeits- und Vergütungspflichten entfallen. Der Arbeitgeber, der aufgrund eigener Tarifverhandlungen oder...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.4 Die sozialversicherungsrechtliche Situation der Streikteilnehmer

Während eines Arbeitskampfes – ob der Arbeitnehmer streikt oder ob er ausgesperrt wird, ist unerheblich – bleibt das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis bestehen. Daraus folgt nicht nur der bereits angesprochene Anspruch auf Krankengeld im Falle einer Erkrankung während eines Arbeitskampfes, an dem sich der Erkrankte beteiligt hätte.[1] Auch das Versicheru...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.2.1 Krankheit während des Streiks

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nach § 3 EFZG, wenn der kranke Arbeitnehmer, wäre er nicht erkrankt, einen Anspruch auf Entgelt für geleistete Arbeit gehabt hätte. Die Krankheit muss alleinige Ursache dafür sein, dass keine entgeltpflichtige Arbeitsleistung erbracht wurde.[1] Ist ein Arbeitnehmer während eines Streiks, der auch für seinen Arbeitspla...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen beim Bezug von Krankengeld

Leitsatz 1. Eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person ist bei der Bestimmung der Pfändungsfreigrenze unberücksichtigt zu lassen, wenn ihre Einkünfte 35 % über dem individuellen Regelsatz für den Bezug von Bürgergeld liegen. 2. Krankengeld ist als berücksichtigungsfähiges Einkommen im Rahmen der nach § 850c Abs. 6 ZPO zu treffenden Entscheidung anzusehen. AG Bad Liebenwerda, ...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / 2 II. Die Entscheidung

Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Personen wegen eigener Einkünfte Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage war der Antrag abzulehnen. Gemäß § 850c Abs. 6 ZPO kann das Vollstreckungsgericht nach billigem Ermessen anordnen, dass eine nach dem Gesetz unterhaltsberechtigte Person, die eigene Einkünfte hat, bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens g...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / 1 Der Fall

Antrag nach § 850g ZPO Mit Antrag vom 11.1.2023 beantragt der Schuldner, seine Ehefrau wieder als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Vorangegangen war der Beschluss des AG vom 12.5.2022, der vorsah, dass die Ehefrau des Schuldners bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens nicht als Unterhaltsberechtigte zu berücksichtigen sei (§ 850c Abs. 6...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / II. Gegenstandswertfestsetzungsantrag

Rz. 34 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.11: Gegenstandswertfestsetzungsantrag Az: _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________/_________________________ beantragen wir, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 Abs. 1 RVG für das gerichtliche Verfahren auf _________________________ EUR und für den Vergleich au...mehr

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FoVo 04/2024, Die Nichtberü... / Leitsatz

1. Eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person ist bei der Bestimmung der Pfändungsfreigrenze unberücksichtigt zu lassen, wenn ihre Einkünfte 35 % über dem individuellen Regelsatz für den Bezug von Bürgergeld liegen. 2. Krankengeld ist als berücksichtigungsfähiges Einkommen im Rahmen der nach § 850c Abs. 6 ZPO zu treffenden Entscheidung anzusehen. AG Bad Liebenwerda, Beschl. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Besteht nach Bezug von Kurzarbeitergeld eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung? Was hat das für Konsequenzen?

Bezieher von Kurzarbeitergeld sind unter anderem zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn ihre im abgelaufenen Kalenderjahr insgesamt zugeflossenen Kurzarbeitergelder (einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse) gegebenenfalls zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Krankengeld, Elterngeld) mehr als 410 Euro betragen. Bei der nach Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Begünstigter Personenkreis

Rn. 8 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der ArbG hat einen Anspruch auf Förderung für alle ArbN, die zu ihm in einem ersten Dienstverhältnis stehen. Hierbei kann er auf die LSt-Klasse des ArbN abstellen (Steuerklasse I bis V) oder auf die Angabe des ArbN bei pauschal besteuertem Arbeitslohn, dass ein erstes Arbeitsverhältnis gegeben ist. In letzterem Fall sollte sich der ArbG dies ...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / B. Ruhenstatbestände

Rz. 2 Der praktisch wichtigste Fall, in dem es zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld kommt, ist die Verhängung einer Sperrzeit (§ 159 SGB III). Eine Sperrzeit wird verhängt, wenn sich der Arbeitnehmer versicherungswidrig verhält, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben. Für den Arbeitnehmer kann insbesondere die Mitwirkung an der Beendigung seines Arbeitsverhältniss...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / I. Sperrzeitvereinbarung

Rz. 66 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 32.1: Sperrzeitvereinbarung Zwischen _________________________ – nachfolgend Arbeitgeberin – und Frau _________________________ – nachfolgend Arbeitnehmerin – wird in Ergänzung zum Aufhebungsvertrag Folgendes vereinbart: § 1 Sollte aufgrund des Aufhebungsvertrages seitens der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit nach § 159...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 3. Lohnzahlung und weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Rz. 32 Liegt der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag des Vergleichsschlusses, kann Regelungsbedarf bezüglich bislang nicht erbrachter Zahlungen des Arbeitgebers bestehen. Ist das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses noch nicht beendet, kann geregelt werden, wie für die restliche Zeitspanne mit den Verpflichtungen der Parteien aus dem ...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 191 Darunter werden Leistungsausfälle verstanden, die jeweils für sich genommen von kurzer Dauer sind und sich häufig wiederholen.[465] Damit soll gegenüber der lang andauernden (vgl. Rdn 187) und dauernden Leistungsunfähigkeit (vgl. Rdn 186) abgegrenzt werden. Dementsprechend sind alle sich wiederholenden Leistungsausfälle ohne zeitliche Beschränkung gemeint. Wiederholt...mehr

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§ 32 Sperrzeittatbestände u... / III. Ruhen des Anspruchs bei Entgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 62 § 157 Abs. 1, 2 SGB III ordnet das Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld an, wenn dem Arbeitnehmer Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber zustehen. Die Vorschrift soll Doppelzahlungen verhindern, da die Entgeltersatzleistung Arbeitslosengeld nicht benötigt wird, solange trotz Arbeitslosigkeit kein Verdienstausfall eintritt.[119] Rz. 63 Gemäß § 157 Abs. 1 SGB III ruht de...mehr

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§ 36 Zwangsvollstreckung im... / 2. Zwangsvollstreckung aus einem Bruttolohntitel

Rz. 85 Es ist in Rspr. und Literatur anerkannt, dass die Zwangsvollstreckung auch aus einem Titel betrieben werden kann, der auf einen Bruttolohnbetrag lautet.[77] Haben die Parteien nichts anderes vereinbart, ist unter der "vereinbarten Vergütung" nach § 611 Abs. 1 BGB grundsätzlich die Bruttovergütung zu verstehen.[78] Rz. 86 Praxishinweis Lautet der Titel auf Zahlung eines...mehr

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§ 39 Abs. 4a EStG und die F... / a) Datenübermittlung von Versicherungsunternehmen an BZSt (1. Schritt)

§ 39 Abs. 4a S. 1 Halbs. 1 EStG sieht vor, dass das Versicherungsunternehmen als mitteilungspflichtige Stelle dem Bundeszentralamt für Steuern (im Folgenden: BZSt) nach Maßgabe des § 93c AO die in § 39 Abs. 4 Nr. 4 EStG genannten Beiträge unter Angabe der Vertrags- oder der Versicherungsdaten zu übermitteln hat, soweit der Versicherungsnehmer dieser Übermittlung nicht gegenü...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.6 Abgrenzung zum Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit (§§ 44, 44a ff.)

Rz. 88 Ein Anspruch auf Krankengeld nach § 45 SGB V besteht nicht (mehr), sobald der betreuende Elternteil wegen eigener Arbeitsunfähigkeit (§ 44 und 44a) das erkrankte Kind nicht mehr beaufsichtigen, betreuen, pflegen oder während der Mitaufnahme begleiten kann. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld ist gegenüber dem nach § 44 oder 44a nachrangig (vgl. auch Abschn. 9.5.1 des G...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1 Voraussetzungen für den Anspruch auf Krankengeld (Abs. 1)

Rz. 3 § 45 Abs. 1 regelt die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil deshalb der Arbeit fernbleibt, weil er zu Hause sein erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss. Daneben gibt es noch Sonderregelungen in Abs. 1a (Mitaufnahme während der stationären Behandlung des Kindes, Rz. 80 ff.) und in Abs. 4 (bei schwersterkrankte...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat aufgrund Art. 1 des Gesundheits-Reformgesetzes (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft. Seitdem erfuhr die Vorschrift folgende Änderungen: Mit Wirkung zum 1.1.1992: Durch Art. 1 Nr. 132 des Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurden in Abs. 1 die Worte "achte Lebensjahr" durch d...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 53 Basis für die Berechnung des Kinderkrankengeldes ist die Höhe des individuellen Netto-Arbeitsentgeltausfalls des Versicherten. Das Kinderkrankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Damit die Krankenkasse die Berechnung des Kinderkrankengeldes vornehmen kann, hat der Arbeitgeber der Krankenkasse die notwendigen Daten nach Beendigung des maßgeblichen Entgeltabrechnungszei...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.1 Überblick

Rz. 72 Ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht, sofern der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für die Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege seines Kindes freigestellt wird. Voraussetzung ist also, dass der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlicher Sicht eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung gewährt. Dieser Anspruch auf Freist...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das "Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" wird auch synonym als "Kinderkrankengeld", "Kinderpflege-Krankengeld" oder "Pflege-Krankengeld" bezeichnet. Es wird gezahlt beim Fernbleiben von der Arbeit, wenn das eigene erkrankte Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden muss (Fallgestaltungen des § 45 Abs. 1 und 4) und für die Zeit ab 1.1.2024 zusätzlich während der...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.2.9 Übertragung des Anspruchs auf den anderen Elternteil

Rz. 42 Sind im Falle einer Erkrankung des Kindes beide Elternteile berufstätig und kann die Pflege des erkrankten bzw. zu beaufsichtigenden Kindes nicht durch andere Haushaltangehörige sichergestellt werden, können grundsätzlich die Eltern entscheiden, wer von ihnen die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes übernimmt und deshalb die Freistellung von de...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.5 Abgrenzung zum Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 und 4 und § 44b

Rz. 87 Der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach Abs. 1a lässt den Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 1 unberührt. Insbesondere werden die im Rahmen des unbegrenzten Anspruchs nach § 45 Abs. 1a SGB V verwendeten Kinderkrankengeldtage nicht auf die begrenzte Anzahl von Kinderkrankentagen nach § 45 Abs. 1 angerechnet. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld nach Abs. 1a läs...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.5 Zahlungsweise/Zahlung für volle Kalendermonate

Rz. 68 Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, von dem an die Anspruchsvoraussetzungen des § 45 vorliegen. Wartetage sind nicht vorgesehen – und zwar auch dann nicht, wenn der Versicherte den Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit erst ab der z. B. 7. Woche gewählt hat. Wird das Kinderkrankengeld z. B. bei schwerstkranken Kindern i. S. d. § 45 Abs. 4 oder b...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.1 bei Arbeitnehmern

Rz. 45 Das kalendertägliche Kinderkrankengeld beträgt 90 % oder 100 % des wegen der Kinderbetreuung etc. ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hierzu wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem eigentlich erzielten und dem tatsächlich erzielten Nettoarbeitsentgelt des maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraumes zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich, dass es – anders als bei dem wegen ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 94 Gemeinsames Rundschreiben vom 6./7.12.2017 i. d. F. v. 23.3.2022 zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V und zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Abs. 4 SGB VII: https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1300277597/file.res/2022_03_23_GR_zum_KiKG_und_KiVG.pdf. "Düsseldorfer Tabelle": https://www.olg-duesseld...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.4.3 Auswirkungen von weiter gewährtem Arbeitsentgelt/Teil-Arbeitsentgelt

Rz. 74 Nach § 49 Abs. 1 Nr. 1 ruht der Anspruch auf das Kinderkrankengeld, soweit und solange der Versicherte während des Bezuges der Leistung laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhält. Maßgeblich ist das Arbeitsentgelt/Arbeitseinkommen, welches einer konkreten Arbeitsleistung bzw. einer Stundenzahl zugeordnet werden kann bzw. aufgrund einer ge...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.1 Definition: Fernbleiben von der Arbeit (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 I.S.d. § 45 Abs. 1 Satz 1 muss die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des erkrankten Kindes zwingend zu Zeiten erforderlich sein, in denen der erwerbstätige Versicherte der Arbeit nachzugehen hätte. Beschränkt sich die Notwendigkeit der Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege des Kindes etc. auf Zeiten, in denen der Versicherte nicht der Arbeit nachgegangen wäre (ar...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.4 Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 14 Krankenversicherte Elternteile können gegenüber ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld beanspruchen, wenn sie deshalb der Arbeit fernbleiben müssen, weil sie ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen oder nur für die Kalenderjahre 2021 und 2022 sowie für die Zeit vom 1.1. bis 7.4.2023: ihr Kind wegen pandemiespezifischen Schließungen von Schulen ode...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2 Fernbleiben von der Arbeit wegen der Beaufsichtigung etc. des erkrankten und versicherten Kindes

Rz. 7 Der versicherte Elternteil kann gemäß § 45 Abs. 1 Kinderkrankengeld wegen der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nur beanspruchen, wenn er der Arbeit fernbleibt, weil er aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses sein erkranktes (vgl. Rz. 8 ff.) und versichertes Kind (Rz. 11 ff.) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen muss oder nur für die Zeit vom 1.1...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.5.7 Erstattung des Verdienstausfalls nach § 11 Abs. 3 (nur bis 31.12.2023)

Rz. 89 Das Kinderkrankengeld war gemäß § 45 Abs. 1a grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn ein Elternteil gemäß § 11 Abs. 3 aus medizinischen Gründen zusammen mit dem erkrankten Kind zur stationären Behandlung ins Krankenhaus aufgenommen wird. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich allerdings in ihrer Besprechung vom 27./28.11.1990 und zuletzt durch Besprechungser...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.3.3 Sonderfall: Bezieher von Arbeitslosengeld

Rz. 65 Bezieher von Arbeitslosengeld haben bei der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes (Abs. 1) gegenüber der Bundesagentur für Arbeit einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung gemäß § 146 Abs. 2 und 3 SGB III i. V. m. § 421d SGB III. Die höchstmögliche Dauer dieser Leistungsfortzahlung entspricht der Höchstanspruchsdauer beim Kinderkrankengeld (§ 45...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.3.2.2 bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen

Rz. 51 Bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen erfolgt die Berechnung des Kinderkrankengeldes aus deren Arbeitseinkommen. Da eine zügige Ermittlung eines nach Abzug von Steuern verbliebenen Netto-Arbeitseinkommens nicht möglich ist (Steuererklärungen werden frühestens im Folgejahr getätigt), ist zur Berechnung des Kinderkrankengeldes der kalendertägliche Betrag des A...mehr