Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 594 BGB – Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses.

Gesetzestext 1Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. 2Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere Teil zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist, dieser nicht binnen einer Frist von drei Monaten die Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 387 BGB – Voraussetzungen.

Gesetzestext Schulden zwei Personen einander Leistungen, die ihrem Gegenstand nach gleichartig sind, so kann jeder Teil seine Forderung gegen die Forderung des anderen Teils aufrechnen, sobald er die ihm gebührende Leistung fordern und die ihm obliegende Leistung bewirken kann. A. Aufrechnung als Erfüllungssurrogat. I. Grundlagen. Rn 1 Die Aufrechnung ist ihrer Rechtsnatur nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 495 BGB – Widerrufsrecht; Bedenkzeit.

Gesetzestext (1) Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. (2) Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 149 BGB – Verspätet zugegangene Annahmeerklärung.

Gesetzestext 1Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. 2Verzögert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2267 BGB – Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament.

Gesetzestext 1Zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments nach § 2247 genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament in der dort vorgeschriebenen Form errichtet und der andere Ehegatte die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. 2Der mitunterzeichnende Ehegatte soll hierbei angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 358 BGB – Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag.

Gesetzestext (1) Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. (2) Hat der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2344 BGB – Wirkung der Erbunwürdigerklärung.

Gesetzestext (1) Ist ein Erbe für erbunwürdig erklärt, so gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt. (2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Eintritt des Erbfalls erfolgt. A. Rückwirkung. Rn 1 Die Erbunwürdigkeitserklärung hat rückwirkende Kraft (I). An die Stel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1975 BGB – Nachlassverwaltung; Nachlassinsolvenz.

Gesetzestext Die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten beschränkt sich auf den Nachlass, wenn eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Nachlassgläubiger (Nachlassverwaltung) angeordnet oder das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Nachlassverwaltung ermöglicht dem Erben, ebenso wie das Nachlassinsolvenzverfahren, seine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 126 BGB – Schriftform.

Gesetzestext (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. (2) 1Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. 2Werden über den Vertrag mehrere gleich lautende Urkunden aufgenommen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2283 BGB – Anfechtungsfrist.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung durch den Erblasser kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) 1Die Frist beginnt im Falle der Anfechtbarkeit wegen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört, in den übrigen Fällen mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erblasser von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt. 2Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung gelten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 55 BGB – Zuständigkeit für die Registereintragung.

Gesetzestext Die Eintragung eines Vereins der in § 21 bezeichneten Art in das Vereinsregister hat bei dem Amtsgericht zu geschehen, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. A. Vereinsregister und Registerverfahren. Rn 1 Erst die Eintragung in das Vereinsregister stellt die Publizität des Vereins her und macht ihn zur juristischen Person. Die einschlägigen Regelungen finden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2028 BGB – Auskunftspflicht des Hausgenossen.

Gesetzestext (1) Wer sich zur Zeit des Erbfalls mit dem Erblasser in häuslicher Gemeinschaft befunden hat, ist verpflichtet, dem Erben auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, welche erbschaftlichen Geschäfte er geführt hat und was ihm über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände bekannt ist. (2) Besteht Grund zu der Annahme, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen S...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG § 5 WEG – Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums.

Gesetzestext (1) 1Gegenstand des Sondereigentums sind die gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 bestimmten Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das bei einem geordnete...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 830 BGB – Mittäter und Beteiligte.

Gesetzestext (1) 1Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. 2Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat. (2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich. A. Funktion und Anwendungsbereich. I....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1741 BGB – Zulässigkeit der Annahme.

Gesetzestext (1) 1Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. 2Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1105 BGB – Gesetzlicher Inhalt der Reallast.

Gesetzestext (1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Reallast). 2Als Inhalt der Reallast kann auch vereinbart werden, dass die zu entrichtenden Leistungen sich ohne weiteres an veränderte Verhältnisse anpassen, wenn anhand der in der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651x BGB – Haftung für Buchungsfehler.

Gesetzestext Der Reisende hat Anspruch auf Ersatz des Schadens,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 574 BGB – Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1011 BGB – Ansprüche aus dem Miteigentum.

Gesetzestext Jeder Miteigentümer kann die Ansprüche aus dem Eigentum Dritten gegenüber in Ansehung der ganzen Sache geltend machen, den Anspruch auf Herausgabe jedoch nur in Gemäßheit des § 432. A. Regelungsinhalt. Rn 1 § 1011 gibt jedem Miteigentümer das Recht, gemeinschaftliche Ansprüche in gesetzlicher Prozessstandschaft im eigenen Namen geltend zu machen. Jedoch müssen Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1297 BGB – Unklagbarkeit, Nichtigkeit eines Strafversprechens.

Gesetzestext (1) Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden. (2) Das Versprechen einer Strafe für den Fall, dass die Eingehung der Ehe unterbleibt, ist nichtig. A. Begriff des Verlöbnisses. Rn 1 Verlöbnis ist das gegenseitige Versprechen zweier Personen, in Zukunft miteinander die Ehe einzugehen. Verlobte stehen in einem rechtlich geregelten personenrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 4–19 EuPartVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 650f BGB – Bauhandwerkersicherung.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer kann vom Besteller Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen, die mit 10 Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs anzusetzen sind, verlangen. 2Satz 1 gilt in demselben Umfang auch für Ansprüche, die an die Stelle der Vergütung treten. 3Der Anspr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 767 BGB – Umfang der Bürgschaftsschuld.

Gesetzestext (1) 1Für die Verpflichtung des Bürgen ist der jeweilige Bestand der Hauptverbindlichkeit maßgebend. 2Dies gilt insbesondere auch, wenn die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners geändert wird. 3Durch ein Rechtsgeschäft, das der Hauptschuldner nach der Übernahme der Bürgschaft vornimmt, wird die Verpflichtung des Bürgen nicht erwei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651b BGB – Abgrenzung zur Vermittlung.

Gesetzestext (1) Unbeschadet der §§ 651v und 651w gelten für die Vermittlung von Reiseleistungen die allgemeinen Vorschriften. Ein Unternehmer kann sich jedoch nicht darauf berufen, nur Verträge mit den Personen zu vermitteln, welche alle oder einzelne Reiseleistungen ausführen sollen (Leistungserbringer), wenn dem Reisenden mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 4–19 EuErbVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters.

Gesetzestext (1) 1Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. 2Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll. (2) Tritt der Wille, in fremdem Na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 823 ff BGB

A. Grundlagen. I. Recht der unerlaubten Handlungen. Rn 1 §§ 823 ff regeln die Haftung für rechtswidriges (und häufig – aber nicht notwendig – schuldhaftes, Soergel/Spickhoff Vor § 823 Rz 1) Verhalten. Die Rechtswidrigkeit ergibt sich – im Unterschied zur Pflichtverletzung iRe Sonderbeziehung – aus einem Verstoß gg allg Rechtsnormen. §§ 823 ff enthalten drei Grundtatbestände (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32009R0004 Art 65–67 EuUntVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 886 BGB – Beseitigungsanspruch.

Gesetzestext Steht demjenigen, dessen Grundstück oder dessen Recht von der Vormerkung betroffen wird, eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs dauernd ausgeschlossen wird, so kann er von dem Gläubiger die Beseitigung der Vormerkung verlangen. A. Allgemeines. Rn 1 Ist der vorgemerkte Anspruch nicht wirksam entstanden oder e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 33 VersAusglG – Anpassung wegen Unterhalt.

Gesetzestext (1) Solange die ausgleichsberechtigte Person aus einem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht keine laufende Versorgung erhalten kann und sie gegen die ausgleichspflichtige Person ohne die Kürzung durch den Versorgungsausgleich einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hätte, wird die Kürzung der laufenden Versorgung der ausgleichspflichtigen Person auf Antrag a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1124 BGB – Vorausverfügung über Miete oder Pacht.

Gesetzestext (1) 1Wird die Miete oder Pacht eingezogen, bevor sie zu Gunsten des Hypothekengläubigers in Beschlag genommen worden ist, oder wird vor der Beschlagnahme in anderer Weise über sie verfügt, so ist die Verfügung dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam. 2Besteht die Verfügung in der Übertragung der Forderung auf einen Dritten, so erlischt die Haftung der Forderun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1749 BGB – Einwilligung des Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Zur Annahme eines Kindes durch einen Ehegatten allein ist die Einwilligung des anderen Ehegatten erforderlich. 2Das Familiengericht kann auf Antrag des Annehmenden die Einwilligung ersetzen. 3Die Einwilligung darf nicht ersetzt werden, wenn berechtigte Interessen des anderen Ehegatten und der Familie der Annahme entgegenstehen. (2) Die Einwilligung des Ehega...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1881 BGB – Gesetzlicher Forderungsübergang.

Gesetzestext Soweit die Staatskasse den Betreuer befriedigt, gehen Ansprüche des Betreuers gegen den Betreuten auf die Staatskasse über. Nach dem Tode des Betreuten haftet sein Erbe nur mit dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls vorhandenen Nachlasses; § 102 Absatz 3 und 4 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend, § 1880 Absatz 2 ist auf den Erben nicht anzuwen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1602 BGB – Bedürftigkeit.

Gesetzestext (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. (2) Ein minderjähriges Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen. A. Unterhaltsbedürftigkeit. I. Minderjährige Kinder. Rn 1 Min...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1767 BGB – Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften.

Gesetzestext (1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist. (2) Für die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß, soweit sich aus den folgende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1123 BGB – Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung.

Gesetzestext (1) Ist das Grundstück vermietet oder verpachtet, so erstreckt sich die Hypothek auf die Miet- oder Pachtforderung. (2) 1Soweit die Forderung fällig ist, wird sie mit dem Ablauf eines Jahres nach dem Eintritt der Fälligkeit von der Haftung frei, wenn nicht vorher die Beschlagnahme zu Gunsten des Hypothekengläubigers erfolgt. 2Ist die Miete oder Pacht im Voraus zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630d BGB – Einwilligung.

Gesetzestext (1) 1Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. 2Ist der Patient einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen, soweit nicht eine Patientenverfügung nach § 1827 Absatz 1 Satz 1 die Maßn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1282 BGB – Leistung nach Fälligkeit.

Gesetzestext (1) 1Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten. 2Die Einziehung einer Geldforderung steht dem Pfandgläubiger nur insoweit zu, als sie zu seiner Befriedigung erforderlich ist. 3Soweit er zur Einziehung berechtigt ist, kann er auch verlangen, d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 866 BGB – Mitbesitz.

Gesetzestext Besitzen mehrere eine Sache gemeinschaftlich, so findet in ihrem Verhältnis zueinander ein Besitzschutz insoweit nicht statt, als es sich um die Grenzen des den Einzelnen zustehenden Gebrauchs handelt. A. Normzweck. Rn 1 Die Regeln des Besitzrechts gehen davon aus, dass eine Person eine Sache im Alleinbesitz hat. § 866 weicht davon ab und unterstellt selbstverstän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 591 BGB – Wertverbessernde Verwendungen.

Gesetzestext (1) Andere als notwendige Verwendungen, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit die Verwendungen den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert). (2) 1Weigert sich der Verpächter, den Verwendungen zuzustimmen, so kann die Zustimmung auf Antrag des Pächters durch das Lan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1601 BGB – Unterhaltsverpflichtete.

Gesetzestext Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. A. Verwandtschaftsverhältnis. Rn 1 Unterhaltsberechtigter und Unterhaltsverpflichteter müssen in gerader Linie verwandt sein, also gem § 1589 voneinander abstammen. Kein Unterhaltsverhältnis besteht mithin zu Stiefkindern (BGH NJW 69, 2007 [BGH 24.06.1969 - VI ZR 66/67]) und zwischen der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 994 BGB – Notwendige Verwendungen.

Gesetzestext (1) 1Der Besitzer kann für die auf die Sache gemachten notwendigen Verwendungen von dem Eigentümer Ersatz verlangen. 2Die gewöhnlichen Erhaltungskosten sind ihm jedoch für die Zeit, für welche ihm die Nutzungen verbleiben, nicht zu ersetzen. (2) Macht der Besitzer nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit oder nach dem Beginn der im § 990 bestimmten Haftung notwendi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1281 BGB – Leistung vor Fälligkeit.

Gesetzestext 1Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich geleistet wird; jeder kann statt der Leistung verlangen, dass die geschuldete Sache für beide hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, an einen gerichtlich zu bestellenden Verwahrer abgelief...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 865 BGB – Teilbesitz.

Gesetzestext Die Vorschriften der §§ 858 bis 864 gelten auch zu Gunsten desjenigen, welcher nur einen Teil einer Sache, insbesondere abgesonderte Wohnräume oder andere Räume, besitzt. A. Normzweck. Rn 1 Die Regelungen des Besitzes in den §§ 854 ff beziehen sich grds auf die jeweils ganze Sache. Insofern verdeutlicht § 865 klarstellend, dass es auch tatsächliche Situationen geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 407 BGB – Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger.

Gesetzestext (1) Der neue Gläubiger muss eine Leistung, die der Schuldner nach der Abtretung an den bisherigen Gläubiger bewirkt, sowie jedes Rechtsgeschäft, das nach der Abtretung zwischen dem Schuldner und dem bisherigen Gläubiger in Ansehung der Forderung vorgenommen wird, gegen sich gelten lassen, es sei denn, dass der Schuldner die Abtretung bei der Leistung oder der Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 15 VersAusglG – Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung.

Gesetzestext (1) Die ausgleichsberechtigte Person kann bei der externen Teilung wählen, ob ein für sie bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Die gewählte Zielversorgung muss eine angemessene Versorgung gewährleisten. (3) Die Zahlung des Kapitalbetrags nach § 14 Abs. 4 an die gewählte Zielversorgung darf nicht zu steuerpflichtigen Einna...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651w BGB – Vermittlung verbundener Reiseleistungen.

Gesetzestext (1) Ein Unternehmer ist Vermittler verbundener Reiseleistungen, wenn er für den Zweck derselben Reise, die keine Pauschalreise ist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 881 BGB – Rangvorbehalt.

Gesetzestext (1) Der Eigentümer kann sich bei der Belastung des Grundstücks mit einem Recht die Befugnis vorbehalten, ein anderes, dem Umfang nach bestimmtes Recht mit dem Rang vor jenem Recht eintragen zu lassen. (2) Der Vorbehalt bedarf der Eintragung in das Grundbuch; die Eintragung muss bei dem Recht erfolgen, das zurücktreten soll. (3) Wird das Grundstück veräußert, so ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 542 BGB – Ende des Mietverhältnisses.

Gesetzestext (1) Ist die Mietzeit nicht bestimmt, so kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen. (2) Ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, endet mit dem Ablauf dieser Zeit, sofern es nicht A. Grundsätzliches. I. Entstehungsge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2020 BGB – Nutzungen und Früchte.

Gesetzestext Der Erbschaftsbesitzer hat dem Erben die gezogenen Nutzungen herauszugeben; die Verpflichtung zur Herausgabe erstreckt sich auch auf Früchte, an denen er das Eigentum erworben hat. A. Nutzungen. Rn 1 Der Erbe erlangt an den gezogenen Nutzungen (§§ 99, 100) abweichend von §§ 987 bis 983 unmittelbar Eigentum, etwa wenn der Erbschaftsbesitzer bei Fruchtziehung bösglä...mehr