Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift.

I. Absoluter Revisionsgrund nach § 547. Rn 2 Liegt ein ordnungsgemäß gerügter, absoluter Revisionsgrund nach § 547 vor, kann das Revisionsgericht die Revision nicht deshalb zurückweisen, weil sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig darstellt. In einem solchen Fall ist das fehlerhaft ergangene Berufungsurteil selbst bei richtigem Ergebnis aufzuheben....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 202 ist eine Ergänzung zu § 201 und dient damit ebenfalls der Zuständigkeitskonzentration. Damit geht einher, dass im Falle der Verweisung an das Gericht der Ehesache kraft Gesetzes die Ehewohnungs- und Haushaltssache in den Verbund iSd § 137 FamFG fällt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe kann das Gericht den übrigen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben. In Antragsverfahren ist dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für gegeben hält, soweit dies aus besonderen Gründen nicht unzweckmäßig erscheint. (2) Die Bewi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form des Antrags.

Rn 4 Abs 2 bestimmt die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung nach den für die versäumte Verfahrenshandlung geltenden Vorschriften. Nach § 14b Abs 1 S 1 ist nunmehr für die meisten Anträge und Erklärungen die Schriftform vorgesehen (dazu § 14b Rn 1 ff). Demnach ist idR davon auszugehen, dass Anträge auf Wiedereinsetzung ebenfalls der Schriftform bedürfen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Keine Androhung.

Rn 38 Anders als § 890 sieht Abs 2 keine Androhung vor. Sie ist weder erforderlich noch zulässig (hM, vgl nur ArbG Hagen 3.4.20 – 5 BVGa 2/20 Rz 49, so aber bereits vor Einf von Abs 2, vgl Kobl NJW-RR 97, 1337, 1338; aA Köln NJW-RR 95, 1405, 1406). Eine aufschiebend befristete Zwangsmittelfestsetzung kommt dagegen in Betracht (vgl BTDrs 13/341, 41).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Ein Ausländer, dem nach dem Recht seines Landes die Prozessfähigkeit mangelt, gilt als prozessfähig, wenn ihm nach dem Recht des Prozessgerichts die Prozessfähigkeit zusteht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Hinweispflicht.

Rn 6 § 139 gebietet, dass das Gericht den Beweisführer auf erkannte Mängel seines Beweisantritts hinweist, ihn also zB zur Präzisierung seines Vorbringens oder zur Offenlegung seiner Erkenntnisquellen auffordert. Unbeachtlich ist der Beweisantritt unter diesen Voraussetzungen überdies nur dann, wenn der Beweisführer eine ihm vom Gericht gesetzte Frist fruchtlos hat verstreic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 796c kann die Niederlegung und Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs auch durch einen Notar erfolgen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Lebenspartnerschaft (Nr 2a).

Rn 25 Gemeint ist die gem § 1 LPartG eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, nicht die nichteheliche Lebensgemeinschaft (St/J/Bork, §§ 41 Rz 10). IÜ gilt Nr 2.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Freiwillige Gerichtsbarkeit.

1. Zuweisung durch Bundesgesetz. Rn 3 Abgesehen von den Büchern 3–8 des FamFG sind dem Regime der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine Reihe von weiteren Angelegenheiten durch Bundesgesetz zugewiesen. Es handelt sich insbesondere um die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII (v 26.6.90 [BGBl I, 1163], zuletzt geändert durch Art 12 Abs 24 Gesetz v 16.12.22 [BGBl I, 2328]), die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift regelt als lex specialis zu § 58 die Statthaftigkeit v Rechtsmitteln gg Endentscheidungen im EA-Verfahren.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

I. Übersicht. Rn 2 I, II knüpfen die Beschwerdebefugnis an die formelle u die materielle Beschwer. Dabei genügt in fG-Familiensachen allein die formelle Beschwer nach II nicht; vielmehr ist stets eine materielle Beschwer nach I erforderlich (s Rn 3 ff); zu Ausn s Rn 4, 14. Die Funktion des II besteht darin, in Antragsverfahren bei erfolgter Antragszurückweisung den Kreis der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gerichtliche Streitbeilegung ohne Urteil.

1. Vergleichsbemühungen und Vergleich. Rn 63 Soweit Rechtshängigkeit eines Verfahrens vorliegt, ist das Gericht verpflichtet, in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits hinzuwirken (§ 278 I). Dazu ist insb vom Gesetzgeber obligatorisch angeordnet, dass der mündlichen Verhandlung zum Zweck der gütlichen Streitbeilegung eine Güteverhandlung vorau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bescheinigung nach Art 53 (Abs 1 lit b).

Rn 3 Für die Bescheinigung verweist Art 53 auf das Formblatt nach Anh I. Ergänzend ist für inländische Entscheidungen § 1111 ZPO zu beachten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren nach dem KapMuG.

I. Verfahren vor dem Landgericht. Rn 2 Die Einleitung eines Musterverfahrens setzt einen bei dem LG (§ 71 II Nr 3) anhängigen Rechtsstreit voraus, in dem Ansprüche auf Schadensersatz wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen bzw deren Verwendung oder Erfüllungsansprüche aufgrund Vertrages geltend gemacht werden, der auf einem Ange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung betreffen, sind die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dem das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Abs. 1 findet vorbehaltlich der Artikel 9, 10 und 12 Anwendung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 29a In Verfahren nach § 1060 ist der Streitwert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich etwaigem Feststellungsausspruch sowie dem Wert von Widerklage oder Hilfsaufrechnung zu bestimmen (BGH 16.5.19 – I ZB 46/18 juris Rz 8).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Luftfahrzeuge.

Rn 4 Für die Pfändung des Registerpfandrechts an Luftfahrzeugen, die in die Luftfahrzeugrolle eingetragen sind, gilt nach § 99 I 1 LuftfzRG die Vorschrift des § 830a entspr. Das Register für Luftfahrzeuge führt das AG Braunschweig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Verfahren und Rechtsbehelfe. Rn 2 Die Ermächtigung erfolgt im Beweis(-änderungs/ergänzungs)-Beschluss (§§ 358 f, 360) und ist unanfechtbar (§ 355 II). Zur Wahrung des rechtlichen Gehörs gelten die Ausführungen zu § 360 entspr. Das Prozessgericht kann weiterhin selbst SV ernennen. Für einen Ablehnungsantrag ist der Ermächtigte zuständig, § 406 IV, II (s § 406 Rn 20). Gegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fortbildung des Rechts.

Rn 4 Dieser Zulassungsgrund ist inhaltlich praktisch identisch mit dem Begriff ›grundsätzliche Bedeutung‹. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Fortbildung des Rechts ist dann erforderlich, wenn durch die Entscheidung im Einzelfall für die Zukunft richtungsweisende Auslegungskriterien für Rechtsnormen formuliert oder Gesetzeslücken geschlossen werden können (BGH NJW ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Für den Erlass einstweiliger Verfügungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig. (2) Die Entscheidung kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kostenentscheidung nach Abs 1 S 2.

I. Voraussetzungen. 1. Klage auf Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB. Rn 9 Bei dem zugrunde liegenden Verfahren muss es sich um eine selbstständige Klage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund der §§ 574–574b BGB handeln. Daraus folgt schon, dass es sich um Wohnraum handeln muss. Für sonstige Mietverhältnisse gilt diese Vorschr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen des Abs 2.

Rn 3 Ist die Klage am Gericht ihres Aufenthaltsortes gegen eine prozessunfähige Person beabsichtigt, hängt die Vertreterbestellung nicht von einer Gefahr im Verzuge ab (Musielak/Voit/Weth Rz 3; aA MüKoZPO/Lindacher Rz 10; Zö/Vollkommer Rz 6). Abs 2 erlaubt die Bestellung eines Prozesspflegers auch, wenn ein gesetzlicher Vertreter vorhanden ist, sich aber nicht am Ort des § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unterbleiben der Zwangsmaßnahmen.

Rn 9 Verhängt das Gericht Maßnahmen gem § 390 nicht, so steht der hiervon nachteilig betroffenen Partei gem § 567 I Nr 2 (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 3) gleichfalls die sofortige Beschwerde zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständiges Gericht.

Rn 9 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist beim Revisionsgericht, dh beim BGH einzulegen, und zwar – wie alle Erklärungen in der Revisionsinstanz mit Ausnahme des Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe – durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt (§ 78 I 3).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verschulden des Rechtsanwalts.

I. Allgemeines. Rn 26 § 85 II stellt das Verschulden des Prozessbevollmächtigten ausdrücklich dem Verschulden der Partei gleich. Eigenes Verschulden des Rechtsanwaltes muss sich die Partei deshalb zurechnen lassen, ebenso wenn der Sozius für den Rechtsanwalt handelt. Das gleiche gilt für das Handeln eines juristisch voll ausgebildeten Vertreters (Assessor als freier Mitarbeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Voraussetzungen der Beweiserhebung (Abs 1).

1. Verlust von Beweismitteln/Erschwerung. Rn 14 Bei Zeugen kommen gefährliche Erkrankung, hohes Alter (Nürnbg NJW-RR 98, 573) und krankheitsbedingt drohende Erinnerungslücken in Betracht; nur bei Hinzutreten weiterer Umstände – zB keine freiwillig zu erwartende Rückkehr und keine Möglichkeit, die Aussage zu erzwingen – kann auch ein bevorstehender Aufenthalt im Ausland ausrei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung von anderen Urteilswirkungen.

1. Innerprozessuale Bindungswirkung. Rn 4 Die in § 318 geregelte innerprozessuale Bindungswirkung tritt anders als die materielle Rechtskraft bereits vor Eintritt der formellen Rechtskraft ein und bestimmt, dass das die Entscheidung erlassende Gericht diese nicht mehr ändern kann und hieran im weiteren Verfahren in der Instanz gebunden ist (vgl § 318 Rn 1). Im Umfang entspric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorbereitende Maßnahmen.

Rn 2 Diese beziehen sich einmal auf das Parteivorbringen (Abs 2 Nr 1), zum anderen auf die Vorbereitung der Sachaufklärung durch persönliche Anwesenheit der Parteien (Abs 2 Nr 3) oder durch die Herbeischaffung von Beweismitteln (Abs 2 Nr 2, 4 und 5). 1. Zuständigkeit. Rn 3 Zuständig ist der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts (§ 275 I), während...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Missbrauch.

Rn 17 Erfolgt die Abtretung einer Forderung einer Gesellschaft an den Geschäftsführer nur, um § 116 zu umgehen und unter den leichteren Voraussetzungen des § 114 PKH zu erhalten, so wird auch nur unter den Voraussetzungen des § 116 PKH bewilligt. Es muss also gesondert geprüft werden, ob die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Eine Partei kann einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit nicht mehr ablehnen, wenn sie sich bei ihm, ohne den ihr bekannten Ablehnungsgrund geltend zu machen, in eine Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 24 Keine Besonderheiten, da keine Urteilsgebühren anfallen. Kostenentscheidung im Schlussurteil nach allgemeinen Regeln.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

I. Umsetzung EU-Richtlinie. Rn 1 Das VSBG v 19.2.16 (BGBl I 254, ber 1039) setzt die RL 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ABl EU 2013 L 165, 63) um; zur insoweit umstrittenen Kompetenz der EU Roth JZ 13, 637, 642 [EuGH 19.09.2013 - Rs. C-579/12 RX-II]; Engel NJW 15, 1633, 1634. Das VSBG ist Abs 1 des Gesetzes zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig, so kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden. (2) Das Urteil ist in Betreff der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der Anspruch für begründet erklärt ist, auf Antrag anordnen, dass über den Betrag zu verhandeln sei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Familiensachen.

Rn 2 Familiensachen sind alle Angelegenheiten, die im 2. Buch des FamFG geregelt sind, auch wenn sich ihr Verfahren gem § 113 Abs 1 S 1 zT nach den Regeln der ZPO richtet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Rechtshängigkeit einer auf Herabsetzung gerichteten Abänderungsklage steht bei der Anwendung des § 818 Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Rechtshängigkeit einer Klage auf Rückzahlung der geleisteten Beträge gleich.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zustellung.

I. Voraussetzungen. 1. Anordnung. Rn 6 Die Zustellung muss gesetzlich vorgeschrieben (vgl zB §§ 253 I, 317 I 1, 693 I) oder durch Verfügung des Richters oder Rechtspflegers nach pflichtgemäßem Ermessen angeordnet sein (vgl Abs 2). In diesem Fall beweist die Zustellung die erforderliche Mitteilung, die allerdings auch formlos hätte erfolgen können (vgl Rn 5). Der Urkundsbeamte ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen, die Vernehmung einer Partei oder beider Parteien über die Tatsache anordnen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Erfolgt die Verurteilung zur Vornahme einer Handlung, so kann der Beklagte zugleich auf Antrag des Klägers für den Fall, dass die Handlung nicht binnen einer zu bestimmenden Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt werden; das Gericht hat die Entschädigung nach freiem Ermessen festzusetzen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verfahren.

Rn 6 Beschlüsse über die Genehmigung eines Vergleichs sind gem Abs 1 unanfechtbar; es gibt dafür auch kein Bedürfnis, da jeder Beigeladene gem § 19 II austreten kann. Beschlüsse, mit denen eine Genehmigung verweigert wird, sind nur anfechtbar, wenn das OLG die Rechtsbeschwerde gem § 574 I Nr 2 ZPO zulässt (verfassungsrechtliche Bedenken bei Wigand ZBB 12, 194, 203).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsfolge von Verstößen.

Rn 12 Abs 3 soll bloße Ordnungsvorschrift sein (Hamm NJW-RR 21, 408 [OLG Hamm 28.01.2021 - 21 U 68/14]; Ddorf NJW 13, 618, 620 mwN; Zö/Greger § 404 Rz 3), jedenfalls liegt bei Bestellung einer anderen Person idR kein Verfahrensfehler vor (St/J/Berger § 404 Rz 18).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Gericht kann anordnen, dass bei mehreren auf denselben Anspruch sich beziehenden selbstständigen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln (Klagegründen, Einreden, Repliken usw.) die Verhandlung zunächst auf eines oder einige dieser Angriffs- oder Verteidigungsmittel zu beschränken sei.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Parteien sind gleich zu behandeln. 2Jeder Partei ist rechtliches Gehör zu gewähren. (2) Rechtsanwälte dürfen als Bevollmächtigte nicht ausgeschlossen werden. (3) Im Übrigen können die Parteien vorbehaltlich der zwingenden Vorschriften dieses Buches das Verfahren selbst oder durch Bezugnahme auf eine schiedsrichterliche Verfahrensordnung regeln. (4) 1Soweit eine Verein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Allgemeine Voraussetzungen der Erörterungspflicht.

1. Anwendungsbereich. Rn 4 § 139 gilt in allen Instanzen (bei Verfahren vor dem Amtsgericht ist zusätzlich § 504 zu beachten) und Verfahrensarten (für die ZVS BGH NJW 08, 1742 [BGH 13.03.2008 - I ZB 59/07]; für das ZVG BGH MDR 14, 50 [BGH 10.10.2013 - V ZB 181/12]; für den einstweiligen Rechtsschutz BVerfG NJW 18, 3631, 3634 [BVerfG 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17]). Ob die Partei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestimmung der Partei.

Rn 4 Die Parteien müssen durch die Klage genau bestimmt werden. Es obliegt dem Kl als ASt, in der Klageschrift (§ 253 II Nr 1) die Parteien hinreichend zu individualisieren (vgl auch § 130 Nr 1, 690 I Nr 1, 313 I Nr 1; 750 I). I. Auslegung. Rn 5 Die durch die Klageschrift erfolgte Bestimmung des Bekl ist auslegungsfähig (BGHZ 4, 328, 334; BGH NJW-RR 04, 501; NJW 99, 1871). Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Tatbestandsmerkmale.

I. Anwendbarkeit, Internationale Zuständigkeit. Rn 2 Außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO oder sonstiger spezieller international-zivilprozessrechtlicher Normen indiziert § 22 die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (Naumbg NZG 00, 1218, 1219). Im Anwendungsbereich der EuGVVO kann die internationale Zuständigkeit dagegen nicht aus § 22 hergeleitet werden (n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 164 gilt in allen Kindschaftssachen und bindet sowohl das Familiengericht als auch das Beschwerdegericht. Sie ist auch im einstweiligen Anordnungsverfahren zu beachten. Die Bestimmung betrifft alle Kinder, unabhängig davon, ob sie unter elterlicher Sorge, Vormundschaft oder Pflegschaft stehen; dies ist allerdings im Gegensatz zu § 59 II FGG aF nicht mehr besonders her...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Ausnahme.

Rn 21 Eine Ausnahme zu § 383 I Nr 6 statuiert § 385 II.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Pfändung.

I. Ungetrennte Früchte. Rn 2 Hierunter fallen nur die wiederkehrend geernteten Früchte wie Getreide, Hackfrüchte, Obst; nicht Rechtsfrüchte oder sonstige Bodenerzeugnisse wie Holz auf dem Stamm (aber Bäume in einer Baumschule, AG Elmshorn DGVZ 95, 12; LG Bayreuth DGVZ 85, 42), Torf, Kohle, Steine und Mineralien (§ 101 I 4 GVGA). II. Kein Ausschluss der Pfändbarkeit. Rn 3 Werden...mehr