Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 554 BGB – Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte.

Gesetzestext (1) 1Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge, dem Einbruchsschutz oder der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. 2Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 752 BGB – Teilung in Natur.

Gesetzestext 1Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. 2Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch das Los. A. Grundlag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1568 BGB – Härteklausel.

Gesetzestext (1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651h BGB – Rücktritt vor Reisebeginn.

Gesetzestext (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Im Vertrag können, auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen, angemessene Entschädigungspau...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 992 BGB – Haftung des deliktischen Besitzers.

Gesetzestext Hat sich der Besitzer durch verbotene Eigenmacht oder durch eine Straftat den Besitz verschafft, so haftet er dem Eigentümer nach den Vorschriften über den Schadensersatz wegen unerlaubter Handlungen. A. Regelungsinhalt. Rn 1 § 992 regelt unzweifelhaft das Offensichtliche: Wer sich eigenmächtig (Legaldefinition § 858 I) oder sogar in strafrechtlich relevanter Weis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1617e BGB – Einbenennung, Rückbenennung.

Gesetzestext (1) Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen der folgenden Namen als Geburtsnamen erteilen (Einbenennung):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651u BGB – Gastschulaufenthalte.

Gesetzestext (1) Für einen Vertrag, der einen mindestens drei Monate andauernden und mit dem geregelten Besuch einer Schule verbundenen Aufenthalt des Gastschülers bei einer Gastfamilie in einem anderen Staat (Aufnahmeland) zum Gegenstand hat, gelten § 651a Absatz 1, 2 und 5, die §§ 651b, 651d Absatz 1 bis 4 und die §§ 651e bis 651t entsprechend sowie die nachfolgenden Absät...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 166 BGB – Willensmängel; Wissenszurechnung.

Gesetzestext (1) Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters in Betracht. (2) 1Hat im Falle einer durch Rechtsgeschäft erteilten Vertretungsmacht (Vollmacht) der Vertreter nach bestimmten Weisungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2304 BGB – Auslegungsregel.

Gesetzestext Die Zuwendung des Pflichtteils ist im Zweifel nicht als Erbeinsetzung anzusehen. A. Zweck. Rn 1 Die negative Auslegungsregel stellt als Ausn zu § 2087 I klar, dass bei der mehrdeutigen Anordnung, jemand solle einen Pflichtteil erhalten, im Zweifel eine Erbeinsetzung nicht angenommen werden kann (Mot V, 391). In Betracht kommen eine Vermächtnisanordnung in Höhe des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 96 BGB – Rechte als Bestandteile eines Grundstücks.

Gesetzestext Rechte, die mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden sind, gelten als Bestandteile des Grundstücks. A. Normzweck. Rn 1 Nach der Fiktion des § 96 stehen mit dem Eigentum an einem Grundstück verbundene Rechte den (einfachen) Grundstücksbestandteilen gleich. Diese werden dadurch nicht zu Sachen (RGZ 93, 71, 73). Zweck des § 96 ist, diese Rechte der hypothekaris...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 582a BGB – Inventarübernahme zum Schätzwert.

Gesetzestext (1) 1Übernimmt der Pächter eines Grundstücks das Inventar zum Schätzwert mit der Verpflichtung, es bei Beendigung des Pachtverhältnisses zum Schätzwert zurückzugewähren, so trägt er die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars. 2Innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft kann er über die einzelnen Inventarstü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 443 BGB – Garantie.

Gesetzestext (1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2350 BGB – Verzicht zugunsten eines anderen.

Gesetzestext (1) Verzichtet jemand zu Gunsten eines anderen auf das gesetzliche Erbrecht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Verzicht nur für den Fall gelten soll, dass der andere Erbe wird. (2) Verzichtet ein Abkömmling des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Verzicht nur zu Gunsten der anderen Abkömmlinge und des Ehegatten ode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1774 BGB – Vormund.

Gesetzestext (1) Zum Vormund kann bestellt werden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1931 BGB – Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Der überlebende Ehegatte des Erblassers ist neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern zur Hälfte der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. 2Treffen mit Großeltern Abkömmlinge von Großeltern zusammen, so erhält der Ehegatte auch von der anderen Hälfte den Anteil, der nach § 1926 den Ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 822 BGB – Herausgabepflicht Dritter.

Gesetzestext Wendet der Empfänger das Erlangte unentgeltlich einem Dritten zu, so ist, soweit infolgedessen die Verpflichtung des Empfängers zur Herausgabe der Bereicherung ausgeschlossen ist, der Dritte zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn er die Zuwendung von dem Gläubiger ohne rechtlichen Grund erhalten hätte. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 § 822 ermöglicht dem B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 954 BGB – Erwerb durch dinglich Berechtigten.

Gesetzestext Wer vermöge eines Rechts an einer fremden Sache befugt ist, sich Erzeugnisse oder sonstige Bestandteile der Sache anzueignen, erwirbt das Eigentum an ihnen, unbeschadet der Vorschriften der §§ 955 bis 957, mit der Trennung. A. Normzweck. Rn 1 § 954 regelt den Fall, dass nicht der Eigentümer, sondern ein dinglich Berechtigter die Fruchtziehung vornimmt. Dann erwirb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1225 BGB – Forderungsübergang auf den Verpfänder.

Gesetzestext 1Ist der Verpfänder nicht der persönliche Schuldner, so geht, soweit er den Pfandgläubiger befriedigt, die Forderung auf ihn über. 2Die für einen Bürgen geltende Vorschrift des § 774 findet entsprechende Anwendung. A. Forderungsübergang (S 1). Rn 1 Mit Befriedigung des Gläubigers durch den mit dem Schuldner nicht identischen Verpfänder gehen, soweit nicht anders v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 929a BGB – Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff.

Gesetzestext (1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Seeschiff, das nicht im Schiffsregister eingetragen ist, oder an einem Anteil an einem solchen Schiff ist die Übergabe nicht erforderlich, wenn der Eigentümer und der Erwerber darüber einig sind, dass das Eigentum sofort übergehen soll. (2) Jeder Teil kann verlangen, dass ihm auf seine Kosten eine öffentlich beglaubigte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1179a BGB – Löschungsanspruch bei fremden Rechten.

Gesetzestext (1) 1Der Gläubiger einer Hypothek kann von dem Eigentümer verlangen, dass dieser eine vorrangige oder gleichrangige Hypothek löschen lässt, wenn sie im Zeitpunkt der Eintragung der Hypothek des Gläubigers mit dem Eigentum in einer Person vereinigt ist oder eine solche Vereinigung später eintritt. 2Ist das Eigentum nach der Eintragung der nach Satz 1 begünstigten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2096 BGB – Ersatzerbe.

Gesetzestext Der Erblasser kann für den Fall, dass ein Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe). A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 2096 stellt klar, dass der Erblasser durch Verfügung von Todes bestimmen kann, dass beim Wegfall eines gesetzlichen oder gewillkürten Erben aus jeglichem tatsächlichen oder rechtlichen (zB § 207...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1930 BGB – Rangfolge der Ordnungen.

Gesetzestext Ein Verwandter ist nicht zur Erbfolge berufen, solange ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. A. Allgemeines. Rn 1 Durch das bereits durch die vorherigen Vorschriften festgelegte Ordnungsprinzip schließt ein Angehöriger einer niedrigeren Ordnung einen Angehörigen einer höheren Ordnung von der Erbfolge aus. Dh ein einziger, auch halbbürtiger Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1855 BGB – Erklärung der Genehmigung.

Gesetzestext Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären. A. Normzweck. Rn 1 Die Norm ist zwingendes Recht und betrifft nur Genehmigungen, von denen die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts abhängt, nicht hingegen solche, die bloße Sollvorschrift sind und deren Ausbleiben die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht beeinflu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 23–39 KSÜ – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1023 BGB – Verlegung der Ausübung.

Gesetzestext (1) 1Beschränkt sich die jeweilige Ausübung einer Grunddienstbarkeit auf einen Teil des belasteten Grundstücks, so kann der Eigentümer die Verlegung der Ausübung auf eine andere, für den Berechtigten ebenso geeignete Stelle verlangen, wenn die Ausübung an der bisherigen Stelle für ihn besonders beschwerlich ist; die Kosten der Verlegung hat er zu tragen und vorz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 470 BGB – Verkauf an gesetzlichen Erben.

Gesetzestext Das Vorkaufsrecht erstreckt sich im Zweifel nicht auf einen Verkauf, der mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht an einen gesetzlichen Erben erfolgt. A. Zweck. Rn 1 § 470 dient als Auslegungsregel dem Erhalt des Familienvermögens (BGH NJW 87, 890, 891f [BGH 25.09.1986 - II ZR 272/85]). B. Verkauf an gesetzliche Erben. Rn 2 Privilegiert ist nur der Verkauf an die ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1956 BGB – Anfechtung der Fristversäumung.

Gesetzestext Die Versäumung der Ausschlagungsfrist kann in gleicher Weise wie die Annahme angefochten werden. A. Allgemeines. Rn 1 Das Recht, bei Fristversäumnis die Ausschlagung anzufechten, wurde aus ›Billigkeitsgründen‹ (RGRK/Johannsen § 1956 Rz 1) geschaffen und ist ebenso wie die Anfechtung der erklärten Annahme möglich. Ist jedoch die Frist versäumt, weil die erteilte ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 438 BGB – Verjährung der Mängelansprüche.

Gesetzestext (1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjährenmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 347 BGB – Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt.

Gesetzestext (1) 1Zieht der Schuldner Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht, obwohl ihm das möglich gewesen wäre, so ist er dem Gläubiger zum Wertersatz verpflichtet. 2Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts hat der Berechtigte hinsichtlich der Nutzungen nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 475 BGB – Anwendbare Vorschriften.

Gesetzestext (1) 1Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. 2Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. 3Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 320 ff BGB

A. Funktion der §§ 320 ff. Rn 1 Am wichtigsten unter den seit § 311 behandelten vertraglichen Schuldverhältnissen sind diejenigen aus gegenseitigen Verträgen (u. Rn 3). Bei diesen verspricht jede Partei ihre Leistung, damit auch die andere Partei die Gegenleistung verspricht. Leistung und Gegenleistung stehen hier also in einem auch als Synallagma bezeichneten Zusammenhang. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 26 VersAusglG – Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer.

Gesetzestext (1) Besteht ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht bei einem ausländischen, zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Versorgungsträger, so richtet sich der Anspruch nach § 25 Abs. 1 gegen die Witwe oder den Witwer der ausgleichspflichtigen Person, soweit der Versorgungsträger an die Witwe oder den Witwer eine Hinterbliebenenversorgung leistet. (2) § 25 Abs. 2 bis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 364 BGB – Annahme an Erfüllungs statt.

Gesetzestext (1) Das Schuldverhältnis erlischt, wenn der Gläubiger eine andere als die geschuldete Leistung an Erfüllungs statt annimmt. (2) Übernimmt der Schuldner zum Zwecke der Befriedigung des Gläubigers diesem gegenüber eine neue Verbindlichkeit, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass er die Verbindlichkeit an Erfüllungs statt übernimmt. A. Leistung an Erfüllungs statt....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 558b BGB – Zustimmung zur Mieterhöhung.

Gesetzestext (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. (2) 1Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. 2Die Klage muss innerh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 26 BGB – Vorstand und Vertretung.

Gesetzestext (1) 1Der Verein muss einen Vorstand haben. 2Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. 3Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden. (2) 1Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1757 BGB – Name des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Das Kind erhält als Geburtsnamen den Familiennamen des Annehmenden. 2 § 1617a Absatz 2 und 4 gilt entsprechend, wobei die Erklärungen vor dem Ausspruch der Annahme gegenüber dem Familiengericht zu erfolgen haben. (2) 1Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an und führen die Ehegatten keinen Ehenamen, so bestimmen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 908 BGB – Drohender Gebäudeeinsturz.

Gesetzestext Droht einem Grundstück die Gefahr, dass es durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen Werkes, das mit einem Nachbargrundstück verbunden ist, oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes beschädigt wird, so kann der Eigentümer von demjenigen, welcher nach dem § 836 Abs. 1 oder den §§ 837, 838 für den eintretenden Schaden verantwortlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1967 BGB – Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten.

Gesetzestext (1) Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten. (2) Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. A. Allgemeines. Rn 1 Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten, zu d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 273 BGB – Zurückbehaltungsrecht.

Gesetzestext (1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht). (2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Fassung EGBGB

Vom 18.8.1896, in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.9.1994 (BGBl. I S. 2494; 1997 I S. 1061), zuletzt geändert durch Art 15 BEG IV vom 23.10.24 (BGBl 2024 I Nr 323)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1408 BGB – Ehevertrag, Vertragsfreiheit.

Gesetzestext (1) Die Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch Vertrag (Ehevertrag) regeln, insbesondere auch nach der Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. (2) Schließen die Ehegatten in einem Ehevertrag Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, so sind insoweit die §§ 6 und 8 des Versorgungsausgleichsgesetzes anzuwenden. A. Allgemeines. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2001 BGB – Inhalt des Inventars.

Gesetzestext (1) In dem Inventar sollen die bei dem Eintritt des Erbfalls vorhandenen Nachlassgegenstände und die Nachlassverbindlichkeiten vollständig angegeben werden. (2) Das Inventar soll außerdem eine Beschreibung der Nachlassgegenstände, soweit eine solche zur Bestimmung des Wertes erforderlich ist, und die Angabe des Wertes enthalten. A. Allgemeines. Rn 1 Es handelt sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2112 BGB – Verfügungsrecht des Vorerben.

Gesetzestext Der Vorerbe kann über die zur Erbschaft gehörenden Gegenstände verfügen, soweit sich nicht aus den Vorschriften der §§ 2113 bis 2115 ein anderes ergibt. A. Grundregel. I. Verfügungsbefugnis. Rn 1 Der Vorerbe darf grds über den Nachlass verfügen, der der Nacherbschaft unterliegt. Gemeint sind alle Verfügungen iSd § 185, also alle Rechtsgeschäfte, durch die ein Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1966 BGB – Rechtsstellung des Fiskus vor Feststellung.

Gesetzestext Von dem Fiskus als gesetzlichem Erben und gegen den Fiskus als gesetzlichen Erben kann ein Recht erst geltend gemacht werden, nachdem von dem Nachlassgericht festgestellt worden ist, dass ein anderer Erbe nicht vorhanden ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Staat ein Leistungsverweigerungsrecht, solange sein Erbrecht nicht festgestellt ist (Soergel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32010R1259 Art 7 ROM III – Formgültigkeit.

Gesetzestext (1) Die Rechtswahlvereinbarung nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 bedarf der Schriftform, der Datierung sowie der Unterzeichnung durch beide Ehegatten. Elektronische Übermittlungen, die eine dauerhafte Aufzeichnung der Vereinbarung ermöglichen, erfüllen die Schriftform. (2) Sieht jedoch das Recht des teilnehmenden Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 857 BGB – Vererblichkeit.

Gesetzestext Der Besitz geht auf den Erben über. A. Normzweck. Rn 1 Die Regelung stellt eine bewusste und gewollte Ausnahme des § 854 dar, also einen Fall des Besitzes ohne jede Sachherrschaft. Dem liegt der gesetzgeberische Wunsch zu Grunde, Sachen des Nachlasses nicht besitzlos werden zu lassen. Damit ist der Schutz des Erben und seiner besonders gefährdeten Erbschaftsgegens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1631 BGB – Inhalt und Grenzen der Personensorge.

Gesetzestext (1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. (2) Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen. (3) Das Familiengericht hat die Eltern...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 490 BGB – Außerordentliches Kündigungsrecht.

Gesetzestext (1) Wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag vor Auszahlung des Darleh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 83 EuErbVO – Übergangsbestimmungen.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung findet auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17. August 2015 oder danach verstorben sind. (2) Hatte der Erblasser das auf seine Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht vor dem 17. August 2015 gewählt, so ist diese Rechtswahl wirksam, wenn sie die Voraussetzungen des Kapitels III erfüllt oder wenn sie nach den zum Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1833 BGB – Aufgabe von Wohnraum des Betreuten.

Gesetzestext (1) Eine Aufgabe von Wohnraum, der vom Betreuten selbst genutzt wird, durch den Betreuer ist nur nach Maßgabe des § 1821 Absatz 2 bis 4 zulässig. Eine Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 liegt insbesondere dann vor, wenn eine Finanzierung des Wohnraums trotz Ausschöpfung aller dem Betreuten zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich ist oder e...mehr