Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Verbundene Räumungs- und Zahlungsklage.

1. Räumungsklage. Rn 3 Erforderlich ist die Erhebung einer Räumungsklage. Die Anspruchsgrundlage ist unerheblich (Naumbg NJW 16, 1250 [OLG Naumburg 15.09.2015 - 12 W 84/15]; Schmidt-Futterer/Streyl § 283a Rz 8; Zö/Greger, § 283a ZPO Rz 2; Monschau in Lützenkirchen, AnwaltsHdb Mietrecht, 5. Aufl. M Rz 326h). IdR wird dies § 546 BGB sein. Möglich ist aber auch der Herausgabeans...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

I. Direkter, kraft Inbezugnahme und entsprechender. Rn 2 Die Vorschrift gilt unmittelbar für Fälle der Rechtsnachfolge bei Urteilen iSv § 704 (nach ganz hM auch bei vorläufig vollstreckbaren, BGH NJW-RR 01, 1362 [BGH 23.05.2001 - VII ZR 469/00]). Sie ist aber über § 795 auch bei allen anderen Titeln der ZPO einschlägig, grds auch bei Arrestbefehlen und einstweiligen Verfügung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Trauringe, Orden und Ehrenzeichen (Nr 7).

1. Trauringe. Rn 21l Als Trauringe sind nur diejenigen Ringe anzusehen, die als Zeichen der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft benutzt wurden. Daher sind Verlobungsringe (AG Schöneberg DGVZ 12, 227; St/J/Würdinger Rz 68), Freundschaftsringe oder aus Anlass der Trauung gekaufte Schmuckringe nicht pfändungsfrei (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 57; MüKoZPO/Gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Bestimmtheit der Gegenleistung des Gläubigers.

1. Anforderungen an die bestimmbare Gegenleistung. Rn 3 Die Gegenleistung des Gläubigers muss dem Schuldner genauso offeriert werden, wie der Titel das vorgibt. Umstände, Listen, Verzeichnisse oder vergleichbare Unterlagen außerhalb des Vollstreckungstitels dürfen dagegen nicht berücksichtigt werden (KG NJW-RR 98, 424). Ist die Beschreibung der Gegenleistung im Titel zu unbes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Allgemeines.

Rn 4 Es sind die allg Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze auf die Klageschrift anzuwenden (§ 253 IV). Diese Bezugnahme betrifft im Wesentlichen die §§ 130 ff, soweit diese von der Rspr entgegen ihrem Wortlaut nicht als zwingend angesehen werden (zB § 130 Nr 6 gem RGZ 151, 82).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG).

Rn 3 Nunmehr hat der Gesetzgeber das Personengesellschaftsrecht völlig neu geordnet (G v 10.8.21, BGBl I 3436 – MoPeG) und die Konsequenzen aus der Entscheidung ›Weißes Ross‹ gezogen. Er hat § 735 ersatzlos gestrichen. Allerdings tritt diese Änderung erst ab 1.1.24 in Kraft. Bis zum 31.12.23 ist daher § 735 noch heranzuziehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Ermessen des Gerichts, sachverständige Ermittlung oder gegenseitige Abrechnung.

a) Überblick. Rn 10 Das Gericht kann darüber hinaus nach § 92 II Nr 2 einer Partei die gesamten Kosten auferlegen, wenn sie zwar nicht vollständig obsiegt hat, der Betrag der Forderung aber von der Festsetzung durch richterliches Ermessen abhängig war. Dem Wortlaut nach ›Betrag der Forderung‹ gilt diese Alternative nur für Geldforderungen. Man wird sie jedoch auch auf andere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Bestimmung ermöglicht dem Schuldner die Rechtmäßigkeit der Fortdauer – nicht der Anordnung als solches – überprüfen zu lassen. Die Bestimmung soll einen umfassenden Schutz des Schuldners während der gesamten Dauer der Arrestanordnung sicherstellen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arten anderer Verwertung.

Rn 4 Die im Folgenden dargestellten Verwertungsarten sind keine abschließende Aufzählung. Andere Möglichkeiten sind nach den Umständen des Einzelfalls denkbar. 1. Abweichende Versteigerungsbedingungen. Rn 5 Die öffentliche Versteigerung kann zu anderen Bedingungen erfolgen, als das Gesetz sie vorsieht, soweit die gesetzlichen Vorgaben nicht zwingend sind. So kann zB der Verste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zulässige Verrechnungen und Aufrechnungen (Abs 6).

a) Sozialleistungen und Kindergeld. Rn 129 Wird dem Pfändungsschutzkonto eine Sozialleistung oder Kindergeld gutgeschrieben, darf das Kreditinstitut die Guthabenforderung für die Dauer von vierzehn Tagen nur mit solchen Forderungen verrechnen oder hiergegen aufrechnen, die ihm als Entgelt für die Kontoführung oder aufgrund von Verfügungen des Berechtigten innerhalb dieses Zei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einrede der Schiedsgerichtsbarkeit.

Rn 16 Weitere zentrale Wirkung der Schiedsvereinbarung ist nach § 1032 die Einrede der Schiedsvereinbarung vor dem staatlichen Gericht und damit nach dem Willen des Beklagten der Ausschluss eines staatlichen Gerichtsverfahrens.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Durch Konzentration und Beschleunigung des Prozesses soll der Rechtsstreit in einem umfassend vorbereiteten Termin zur mündlichen Verhandlung (Haupttermin) beendet werden. Um dies zu ermöglichen kann der Vorsitzende in einem frühen ersten Termin oder durch das schriftliche Vorverfahren den Prozessstoff aufbereiten; gilt nicht im Urteilsverfahren vor dem Arbeitsgericht (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. § 381 I.

Rn 2 Ist das Ausbleiben rechtzeitig und genügend entschuldigt, so scheiden Zwangsmittel von vornherein aus. Nach dem Wortlaut meint die Vorschrift also den Fall, dass sich der Zeuge, schon bevor die Entscheidung über die Zwangsmittel aktuell wird, an das Gericht gewendet hat (Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 2). 1. Rechtzeitige Entschuldigung. Rn 3 Die Entschuldigung ist rechtzeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 S 1 regelt die Abgabe einer Sache an ein anderes Gericht trotz bestehender Zuständigkeit des angerufenen Gerichts und soll die einvernehmliche Abgabe vereinfachen (Begr zu § 4 RegE in BTDrs 16/6308, S 175). S 2 enthält eine Regelung zur Anhörung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Dauer der Lagerung.

Rn 33 Zur Entlastung der Pfandkammer und zur Wahrung der Belange des Gläubigers, der die Unterbringungskosten für das Räumungsgut vorschießen muss, hat die Lagerung nur so lange anzudauern, bis es dem Schuldner unter zumutbaren Umständen möglich ist, die Sachen abzuholen und in Besitz zu nehmen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist kann der GV die Gegenstände verkaufen bzw ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nr. 3: Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift.

Rn 4 Nr 3 bezieht sich ebenfalls auf die rechtsfolgenlosen Abstammungsklärung gem § 1598a BGB.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Bereits vorliegende Vermögensauskunft.

Rn 6 Liegt bereits eine Vermögensauskunft vor, die nicht älter als zwei Jahre ist, und haben sich seitdem die Umstände des Schuldners nicht wesentlich geändert, kann er die Vermögensauskunft verweigern (s § 802d).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen.

I. Angaben nach Abs 1. Rn 2 Der Anfechtungsgrund soll bezeichnet werden. Mit Anfechtungsgrund ist der Nichtigkeitsgrund nach § 579 Nrn 1–4 bzw der Restitutionsgrund nach § 580 Nrn 1–8, auf den die Klage gestützt werden soll, gemeint. Die Beweismittel sollen angegeben werden. Es gilt das allgemeine Beweisverfahren mit den Beweismitteln des Strengbeweises mit der Ausnahme des § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 8 Über die Kosten des alten und des neuen Verfahrens ist einheitlich und nach den allgemeinen Regeln der §§ 91 ff zu entscheiden.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Antragsteller.

1. Kind bzw betreuender Elternteil. Rn 6 Das vereinfachte Verfahren wird auf Antrag eingeleitet. Minderjährige Kinder werden durch den Elternteil vertreten, dem die elterliche Sorge zusteht. Bei gemeinsamer Sorge der Eltern ist der Elternteil vertretungsberechtigt, in dessen Obhut sich das Kind befindet, § 1629 II 2 BGB. Sind die getrennt lebenden Eltern miteinander verheirat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verhältnismäßig geringe Zuvielforderung (§ 92 II Nr 1).

a) Überblick. Rn 7 Nach § 92 II Nr 1 kann das Gericht die Kosten einer Partei insgesamt auferlegen, wenn die Zuvielforderung der anderen Partei verhältnismäßig geringfügig war und keine oder nur geringfügig höhere Kosten verursacht hat. b) Geringfügige Zuvielforderung. Rn 8 Voraussetzung ist zunächst einmal, dass die unberechtigte Zuvielforderung geringfügig war. Hier geht die Rsp...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Mitteilungspflicht.

Rn 9 Nach § 216a S 3 muss das FamG den bestätigten Vergleich den in § 216a S 1 genannten Stellen mitteilen, insb der zuständigen Polizeibehörde.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 6 § 772 S 1 ist eine Verfahrensvorschrift, die auch den Schuldner schützt (Rn 1). Dem Schuldner steht daher die Erinnerung offen. Der Dritte kann zwischen Erinnerung nach § 766 und der Interventionsklage wählen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Sonstiges.

Rn 38 Eine Drittwiderspruchsklage kann nicht auf die Verletzung des Grundsatzes der Vollstreckungsimmunität gestützt werden. Vermögen eines fremden Staates, welches im Zeitpunkt der Anordnung der Vollstreckungsmaßnahme nicht hoheitlichen Zwecken des fremden Staates dient, steht dem Vollstreckungszugriff eines Gläubigers aus einem Vollstreckungstitel gegen den fremden Staat, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelfragen der Klauselerteilung.

I. Anwendungsbereich. Rn 2 Der Anwendungsbereich folgt aus § 1. II. Zuständigkeit. Rn 3 Die Zuständigkeit für die Vollstreckbarerklärung (vgl § 3) ist in der Beschwerdeinstanz überprüfbar. III. Voraussetzungen der Klauselerteilung. Rn 4 Die Voraussetzungen folgen zunächst aus den in § 1 I aufgeführten Vertragswerken. Diese werden durch Vorgaben des AVAG ergänzt. Zu den Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entsprechenden Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Einstweilige Verfügungen sind auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese Regelung, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Einwirkungen des Verfassungsrechts.

I. Grundlagen. Rn 36 Das Verfahrensrecht aller Gerichtszweige und damit auch der Zivilprozess werden heute in hohem Maße von verfassungsrechtlichen Vorgaben beeinflusst. Daher hat das BVerfG auf der Grundlage des Grundgesetzes immer wieder in das Verfahrensrecht eingegriffen und es vielfach durch verfassungskonforme Auslegung und verfassungsrechtlich bedingte Erweiterung oder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten/Gebühren.

Rn 43 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Einzelerläuterungen.

I. Anwendbare Vorschriften. Rn 2 § 375 (Beweisaufnahme durch beauftragten oder ersuchten Richter), s.a. § 411 Rn 6. § 376 (Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit), soweit überhaupt praktische Bedeutung, s.a. § 408 I 1, teils § 408 II speziell, insb § 376 III. § 377 I, II (Ladung); zu Abs 3 s.u. Rn 3. § 378 (Aussageerleichternde Unterlagen), passt aber nur bedingt neben dem vorra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 649 ZPO aF und regelt die Voraussetzungen für den Erlass eines Festsetzungsbeschlusses sowie dessen Inhalt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Vollstreckungstitel (Abs 6 S 2).

Rn 15 Der Vergleich, mit dem eine Streitigkeit vor einer Gütestelle iSd Abs 1 S 1 beigelegt wird, ist Vollstreckungstitel (§ 794 I Nr 1 ZPO). Für die durch Landesrecht anerkannten Gütestellen (Abs 6 S 1) ergibt sich dies aus Abs 6 S 2 iVm § 794 I Nr 1 ZPO. Keine Vollstreckungstitelqualität haben demgegenüber Vergleiche, die vor sonstigen Gütestellen iSd Abs 3 geschlossen wer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten der Amtsgerichte (§ 40 II Nr 1).

Rn 4 Zu dem Begriff der nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit s § 3 Rn 8. Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, die den Amtsgerichten streitwertunabhängig zugewiesen sind, bestehen in Form der Familiensachen (§ 23a I GVG iVm § 111 FamFG) und der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gem § 23a II GVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 7 Verstöße können bis zur Beendigung der Zwangsvollstreckung durch Ablieferung mit der Erinnerung nach § 766 geltend gemacht werden. Fördert der GV durch die Missachtung des § 817a den unlauteren Wettbewerb eines anderen, kann er auf Unterlassung nach dem UWG in Anspruch genommen werden (KG NJW-RR 86, 201, 203 [KG Berlin 07.09.1985 - 5 U 2894/85]).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Feststellungsurteile.

Rn 9 Auch Feststellungsurteile können abgeändert werden, wenn die Feststellung auf einer Zukunftsprognose beruht, bspw bei einer feststellenden Entscheidung, nach der abw vom ursprünglichen Titel eine Verpflichtung zur Rentenzahlung nicht mehr besteht (Köln NJW-RR 87, 834) oder aber bei Abweisung einer negativen Feststellungsklage, weil die Verpflichtung aufgrund eines beste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Abgrenzung zu sonstigen Rechtsbehelfen.

Rn 44 Alle Anträge der Partei, die bis zum Ablauf der Beschwerdefrist erfolgen, sind im Zweifel als Beschwerde aufzufassen, da mit der Beschwerde sowohl die Unrichtigkeit der getroffenen Entscheidung als auch eine zwischenzeitliche Veränderung bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung geltend gemacht werden können. Im Zweifel soll das Gericht zurückfragen (Dürbeck/Gottschalk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, die in § 383 I Nr 1–3, 4 und 6 und in § 384 Nr 1 festgelegten Zeugnisverweigerungsrechte einzuschränken, indem Ausnahmen für diejenigen Fälle statuiert werden, in denen ein schutzwürdiges Interesse des Zeugen, nicht aussagen zu müssen, gerade nicht festzustellen ist.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Überprüfungsumfang durch das Beschwerdegericht.

Rn 4 Eine Überprüfung der angefochtenen Entscheidung erfolgt in Ehe- u Familienstreitsachen nur im Umfang der Beschwerdeanträge (II 1 iVm § 528 ZPO) u der zu dessen Stützung angeführten Beschwerdegründe (BGH FamRZ 13, 1879).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Rechtswegzuständigkeit.

Rn 11 Hier gilt § 17a GVG: Entscheidung ohne Verhandlung durch Beschl, dagegen sofortige Beschwerde und bei Zulassung Rechtsbeschwerde zum BGH.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Mehrere Bevollmächtigte sind berechtigt, sowohl gemeinschaftlich als einzeln die Partei zu vertreten. 2Eine abweichende Bestimmung der Vollmacht hat dem Gegner gegenüber keine rechtliche Wirkung.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Als Ausprägung der Beschleunigungs- und Konzentrationsmaxime soll der Prozessstoff beim Termin vorliegen. Nur im einstw Verfahren besteht wegen §§ 920 II, 936, 294 II keine Vorbereitungspflicht (München WRP 78, 400). Das Gericht soll durch zumutbare Vorbereitungsmaßnahmen eine Verspätung so weit wie möglich ausgleichen und dadurch eine drohende Verzögerung abwenden (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Aufhebung und Zurückverweisung (Abs 1 S 1).

1. Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Rn 2 Die Vorschrift kommt nur zum Tragen, wenn das Rechtsmittelgericht oder aber der BGH zu dem Ergebnis kommt, dass die angefochtene Entscheidung, mit der der Scheidungsantrag abgewiesen worden ist, keinen Bestand haben kann und aufzuheben ist. Typischer Fall ist, dass die Scheidungsvoraussetzungen zwischenzeitlich vorliegen, weil...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Urteil im Nachverfahren.

I. Urteil. Rn 9 Erweist sich die Klage auch im Nachverfahren als zulässig und begründet, so ist das (auch höherinstanzliche) Vorbehaltsurteil für vorbehaltlos zu erklären. Andernfalls ist die Klage unter Aufhebung des Vorbehaltsurteils (als unzulässig oder unbegründet) abzuweisen, §§ 600 II, 302 IV 2. Bei Säumnis des Bekl bzw des Kl geschieht dies jeweils durch (echtes) Versä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wesentliche Vorgänge der Verhandlung (Abs 2).

I. Gerichtliche Hinweise. Rn 5 Eine Protokollierung gerichtlicher Hinweise ist mit Blick auf § 139 IV geboten, da der Nachweis für die Erteilung von Hinweisen nur durch den Inhalt der Akten geführt werden kann. Setzt sich das Gericht iRd Erörterung des Sach- und Streitstandes (§ 139 I) detailliert mit den streitentscheidenden Aspekten auseinander, ist es sachgerecht, den Inha...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / § 321a (Abhilfe bei Verletzung rechtlichen Gehörs).

Rn 20 Die Regelung findet auf unanfechtbare letztinstanzliche Beschlüsse Anwendung (Zö/Feskorn § 329 Rz 49; HK-ZPO/Saenger § 329, Rz 37; aA Anders/Gehle/Becker ZPO § 329 Rz 20).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Regelungszweck.

I. Entwicklung. Rn 1 §§ 21a–21i sind durch das ›Gesetz zur Änderung der Bezeichnung der Richter und ehrenamtlichen Richter und der Präsidialverfassung der Gerichte‹ v 26.5.72 (BGBl I, 841 ff) in das GVG als Zweiter Titel ›Allgemeine Vorschriften über das Präsidium und die Geschäftsverteilung‹ neu gefasst und nach § 21 eingefügt. Zugleich wurde die seit dem In-Kraft-Treten des...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a)

Rn 7 Zu Gutachten aus anderen gerichtlichen Verfahren s § 411a; zur ursprünglich fehlenden gerichtlichen Ernennung als SV und deren Nachholung § 407a Rn 6; zur Vernehmung des Erstellers der Urkunde § 411 Rn 17–25; allg zur Ersetzung des Sachverständigenbeweises durch sonstige Gutachten, insb im Wege des Urkundenbeweises, § 355 Rn 10, § 286 Rn 10.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wegfall des Vergütungsanspruchs.

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Unterschrift.

1. Erfordernis. Rn 7 Nach stRspr und der von dieser Rspr immer wieder bestätigten aktuellen Gesetzeslage bedürfen bestimmende Schriftsätze der eigenhändigen Unterschrift der Person, die für den Schriftsatz verantwortlich zeichnet. Für die Klageschrift ist auf §§ 130 Nr 6, 253 IV zu verweisen, für die Berufung auf §§ 519 IV, 520 V und für die Revision auf die §§ 549 II, 551 IV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwendungsbereich.

1. Leistungsurteile. Rn 4 Eine Abänderungsklage ist möglich bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen nach § 258, die wenigstens tw in der Zukunft fällig werden. Hauptanwendungsfall des § 323 ist die Abänderung von Unterhaltsleistungen (Graba FF 14, 274). Aber auch Schmerzensgeldrenten (BGHZ 18, 149, 167 = NJW 55, 1675; NJW 07, 2475) und Verzugszinsen (BGHZ 100, 211, 213...mehr