Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 630a BGB – Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, welcher die medizinische Behandlung eines Patienten zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, der andere Teil (Patient) zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist. (2) Die Behandlung hat nach den zum Zeitpunkt der Behandlung b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1274 BGB – Bestellung.

Gesetzestext (1) 1Die Bestellung des Pfandrechts an einem Recht erfolgt nach den für die Übertragung des Rechts geltenden Vorschriften. 2Ist zur Übertragung des Rechts die Übergabe einer Sache erforderlich, so finden die Vorschriften der §§ 1205, 1206 Anwendung. (2) Soweit ein Recht nicht übertragbar ist, kann ein Pfandrecht an dem Recht nicht bestellt werden. A. Grundlagen. R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1600b BGB – Anfechtungsfristen.

Gesetzestext (1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne des § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht. (2) 1Die Frist beginnt nicht vor der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2075 BGB – Auflösende Bedingung.

Gesetzestext Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter der Bedingung gemacht, dass der Bedachte während eines Zeitraums von unbestimmter Dauer etwas unterlässt oder fortgesetzt tut, so ist, wenn das Unterlassen oder das Tun lediglich in der Willkür des Bedachten liegt, im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung von der auflösenden Bedingung abhängig sein soll, dass ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 858 BGB – Verbotene Eigenmacht.

Gesetzestext (1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht). (2) 1Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft. 2Die Fehlerhaftigkeit muss der Nachfolger im Besitz gegen sich gelten lassen, wenn er Erbe des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1835 BGB – Vermögensverzeichnis.

Gesetzestext (1) Soweit die Verwaltung des Vermögens des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten zu erstellen und dieses dem Betreuungsgericht mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einzureichen. Das Vermögensverzeichnis soll auch Angaben zu den regelmäßigen Ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 938 BGB – Vermutung des Eigenbesitzes.

Gesetzestext Hat jemand eine Sache am Anfang und am Ende eines Zeitraums im Eigenbesitz gehabt, so wird vermutet, dass sein Eigenbesitz auch in der Zwischenzeit bestanden habe. A. Normzweck. Rn 1 Der nach § 937 vorausgesetzte zehnjährige Eigenbesitz muss über den gesamten Zeitraum angedauert haben. Mit der Vermutung des § 938 wird dem Erwerber also der Nachweis erleichtert, da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 797 BGB – Leistungspflicht nur gegen Aushändigung.

Gesetzestext 1Der Aussteller ist nur gegen Aushändigung der Schuldverschreibung zur Leistung verpflichtet. 2Mit der Aushändigung erwirbt er das Eigentum an der Urkunde, auch wenn der Inhaber zur Verfügung über sie nicht berechtigt ist. A. Zurückbehaltungsrecht. Rn 1 Da eine Inhaberschuldverschreibung grds Präsentationspapier ist, hat der Aussteller ein Leistungsverweigerungsre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1974 BGB – Verschweigungseinrede.

Gesetzestext (1) 1Ein Nachlassgläubiger, der seine Forderung später als fünf Jahre nach dem Erbfall dem Erben gegenüber geltend macht, steht einem ausgeschlossenen Gläubiger gleich, es sei denn, dass die Forderung dem Erben vor dem Ablauf der fünf Jahre bekannt geworden oder im Aufgebotsverfahren angemeldet worden ist. 2Wird der Erblasser für tot erklärt oder wird seine Tode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1686 BGB – Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes.

Gesetzestext 1Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. A. Voraussetzungen. I. Auskunftsberechtigter. Rn 1 Jeder Elternteil ist auskunftsberechtigt, auch wenn er selbst Inhaber der Personensorge ist. Daher kann auch bei gemeinsamer ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1649 BGB – Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens.

Gesetzestext (1) 1Die Einkünfte des Kindesvermögens, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung des Vermögens nicht benötigt werden, sind für den Unterhalt des Kindes zu verwenden. 2Soweit die Vermögenseinkünfte nicht ausreichen, können die Einkünfte verwendet werden, die das Kind durch seine Arbeit oder durch den ihm nach § 112 gestatteten selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1418 BGB – Vorbehaltsgut.

Gesetzestext (1) Vom Gesamtgut ist das Vorbehaltsgut ausgeschlossen. (2) Vorbehaltsgut sind die Gegenstände,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 22 ROM I – Staaten ohne einheitliche Rechtsordnung.

Gesetzestext (1) Umfasst ein Staat mehrere Gebietseinheiten, von denen jede eigene Rechtsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse hat, so gilt für die Bestimmung des nach dieser Verordnung anzuwendenden Rechts jede Gebietseinheit als Staat. (2) Ein Mitgliedstaat, in dem verschiedene Gebietseinheiten ihre eigenen Rechtsnormen für vertragliche Schuldverhältnisse haben, ist ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 243 BGB – Gattungsschuld.

Gesetzestext (1) Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache von mittlerer Art und Güte zu leisten. (2) Hat der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits Erforderliche getan, so beschränkt sich das Schuldverhältnis auf diese Sache. A. Bedeutung. Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 903 BGB – Befugnisse des Eigentümers.

Gesetzestext 1Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. 2Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten. A. Begriff, Inhalt, Gegenstand und Arten des Eigentums. I....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1945 BGB – Form der Ausschlagung.

Gesetzestext (1) Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht; die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. (2) Die Niederschrift des Nachlassgerichts wird nach den Vorschriften des Beurkundungsgesetzes errichtet. (3) 1Ein Bevollmächtigter bedarf einer öffentlich beglaubigten Vollmacht. 2Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2049 BGB – Übernahme eines Landgutes.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser angeordnet, dass einer der Miterben das Recht haben soll, ein zum Nachlass gehörendes Landgut zu übernehmen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass das Landgut zu dem Ertragswert angesetzt werden soll. (2) Der Ertragswert bestimmt sich nach dem Reinertrag, den das Landgut nach seiner bisherigen wirtschaftlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bew...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 902 BGB – Unverjährbarkeit eingetragener Rechte.

Gesetzestext (1) 1Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. 2Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind. (2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen ist, steht einem eingetragenen Recht gleich. A. Allgemeines. Rn 1 § 902 gilt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1474 BGB – Durchführung der Auseinandersetzung.

Gesetzestext Die Ehegatten setzen sich, soweit sie nichts anderes vereinbaren, nach den §§ 1475 bis 1481 auseinander. Rn 1 Grds sollten die Eheleute versuchen sich durch eine Vereinbarung auseinanderzusetzen. Gelingt dies nicht, gelten die §§ 1475–1481. Eine Auseinandersetzungsvereinbarung der Eheleute kann formfrei, auch konkludent, zustande kommen. Dies gilt allerdings dan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 631 ff BGB

A. Rechtsgrundlagen. I. Allgemeines. Rn 1 Die Erscheinungsformen des Werkvertrages sind vielfältig und waren als solche in der bis zum 31.12.17 geltenden Fassung des Gesetzes in den §§ 631–651 nur unvollkommen geregelt. Mit der Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts (s Rn 6f) zum 1.1.18 hat sich das mit Sonderregeln für den Bau- und den Verbrauchervertrag sowie de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 343 BGB – Herabsetzung der Strafe.

Gesetzestext (1) 1Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. 2Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. 3Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 434 BGB – Sachmangel.

Gesetzestext (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen dieser Vorschrift entspricht. (2) Die Sache entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn siemehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1864 BGB – Auskunfts- und Mitteilungspflichten des Betreuers.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht auf dessen Verlangen jederzeit über die Führung der Betreuung und über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten Auskunft zu erteilen. (2) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht wesentliche Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betreuten unverzüglich mitzuteilen. Dies gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 2 EuErbVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 498 BGB – Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen.

Gesetzestext (1) 1Der Darlehensgeber kann den Verbraucherdarlehensvertrag bei einem Darlehen, das in Teilzahlungen zu tilgen ist, wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers nur kündigen, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 25 BGB – Verfassung.

Gesetzestext Die Verfassung eines rechtsfähigen Vereins wird, soweit sie nicht auf den nachfolgenden Vorschriften beruht, durch die Vereinssatzung bestimmt. A. Verfassung. Rn 1 Als rechtliche Grundordnung des Vereins enthält die Verfassung die Grundentscheidungen, die das Vereinsleben bestimmen, insb die Mindesterfordernisse und den Sollinhalt der Satzung nach §§ 57, 58. Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32009R0004 Art 3–14 EuUntVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 1 EuErbVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden. Sie gilt nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten. (2) Vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 315 BGB – Bestimmung der Leistung durch eine Partei.

Gesetzestext (1) Soll die Leistung durch einen der Vertragschließenden bestimmt werden, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Bestimmung nach billigem Ermessen zu treffen ist. (2) Die Bestimmung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil. (3) 1Soll die Bestimmung nach billigem Ermessen erfolgen, so ist die getroffene Bestimmung für den anderen Teil nur verbindlich, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 144 BGB – Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft von dem Anfechtungsberechtigten bestätigt wird. (2) Die Bestätigung bedarf nicht der für das Rechtsgeschäft bestimmten Form. A. Normzweck. Rn 1 Da ein anfechtbares, aber nicht angefochtenes Rechtsgeschäft uneingeschränkt gültig ist (BGH NJW-RR 87, 1456 [BGH 01.07.1987 - VIII ZR 331/86]), füh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 177 BGB – Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht.

Gesetzestext (1) Schließt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen einen Vertrag, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags für und gegen den Vertretenen von dessen Genehmigung ab. (2) 1Fordert der andere Teil den Vertretenen zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Vertreter gegenüber erklä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327u BGB – Rückgriff des Unternehmers.

Gesetzestext (1) 1Der Unternehmer kann von dem Unternehmer, der sich ihm gegenüber zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet hat (Vertriebspartner), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm im Verhältnis zu einem Verbraucher wegen einer durch den Vertriebspartner verursachten unterbliebenen Bereitstellung des vom Vertriebspartner bereitzustellenden digitalen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2107 BGB – Kinderloser Vorerbe.

Gesetzestext Hat der Erblasser einem Abkömmling, der zur Zeit der Errichtung der letztwilligen Verfügung keinen Abkömmling hat oder von dem der Erblasser zu dieser Zeit nicht weiß, dass er einen Abkömmling hat, für die Zeit nach dessen Tode einen Nacherben bestimmt, so ist anzunehmen, dass der Nacherbe nur für den Fall eingesetzt ist, dass der Abkömmling ohne Nachkommenschaf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1122 BGB – Enthaftung ohne Veräußerung.

Gesetzestext (1) Sind die Erzeugnisse oder Bestandteile innerhalb der Grenzen einer ordnungsmäßigen Wirtschaft von dem Grundstück getrennt worden, so erlischt ihre Haftung auch ohne Veräußerung, wenn sie vor der Beschlagnahme von dem Grundstück entfernt werden, es sei denn, dass die Entfernung zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt. (2) Zubehörstücke werden ohne Veräußerung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1569 BGB – Grundsatz der Eigenverantwortung.

Gesetzestext 1Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. 2Ist er dazu außerstande, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt nur nach den folgenden Vorschriften. A. Normzweck. Rn 1 § 1569 beinhaltet keine selbstständige Anspruchsgrundlage. Die Vorschrift normiert den Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwort...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1878 BGB – Aufwandspauschale.

Gesetzestext (1) Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Betreuer für die Führung jeder Betreuung, für die er keine Vergütung erhält, vom Betreuten einen pauschalen Geldbetrag verlangen (Aufwandspauschale). Dieser entspricht für ein Jahr dem 17 fachen dessen, was einem Zeugen als Höchstbetrag der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit (§ 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 717 BGB – Informationsrechte und -pflichten.

Gesetzestext (1) Jeder Gesellschafter hat gegenüber der Gesellschaft das Recht, die Unterlagen der Gesellschaft einzusehen und sich aus ihnen Auszüge anzufertigen. Ergänzend kann er von der Gesellschaft Auskunft über die Gesellschaftsangelegenheiten verlangen. Eine Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, welche diese Rechte ausschließt oder dieser Vorschrift zuwider beschränkt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 814 BGB – Kenntnis der Nichtschuld.

Gesetzestext Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach. A. Normzweck. Rn 1 § 814 normiert zwei Kondiktionsausschlussgründe, die beide den T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 32 BGB – Mitgliederversammlung; Beschlussfassung.

Gesetzestext (1) 1Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht von dem Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind, durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet. 2Zur Gültigkeit des Beschlusses ist erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. 3Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegeb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 839a BGB – Haftung des gerichtlichen Sachverständigen.

Gesetzestext (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht. (2) § 839 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. A. Systematik und Anwendungsbereich. Rn 1 Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 15 KSÜ

Zusammenfassung Art 15 KSÜ(1) Bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit nach Kapitel II wenden die Behörden der Vertragsstaaten ihr eigenes Recht an. (2) Soweit es der Schutz der Person oder des Vermögens des Kindes erfordert, können sie jedoch ausnahmsweise das Recht eines anderen Staates anwenden oder berücksichtigen, zu dem der Sachverhalt eine enge Verbindung hat. (3) Wechselt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 993 BGB – Haftung des redlichen Besitzers.

Gesetzestext (1) Liegen die in den §§ 987 bis 992 bezeichneten Voraussetzungen nicht vor, so hat der Besitzer die gezogenen Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht als Ertrag der Sache anzusehen sind, nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herauszugeben; im Übrigen ist er weder zur Herausgabe von Nut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1280 BGB – Anzeige an den Schuldner.

Gesetzestext Die Verpfändung einer Forderung, zu deren Übertragung der Abtretungsvertrag genügt, ist nur wirksam, wenn der Gläubiger sie dem Schuldner anzeigt. A. Notwendigkeit der Anzeige. Rn 1 Zum Schutz von Pfandgläubiger u Schuldner setzt eine Forderungsverpfändung zur Wirksamkeit (München WM 08, 1497, 1498) neben der Einigung im Unterschied zur Sicherungsabtretung (LG Ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 864 BGB – Erlöschen der Besitzansprüche.

Gesetzestext (1) Ein nach den §§ 861, 862 begründeter Anspruch erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht, wenn nicht vorher der Anspruch im Wege der Klage geltend gemacht wird. (2) Das Erlöschen tritt auch dann ein, wenn nach der Verübung der verbotenen Eigenmacht durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wird, dass dem Täter ein Recht a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 570 BGB – Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts.

Gesetzestext Dem Mieter steht kein Zurückbehaltungsrecht gegen den Rückgabeanspruch des Vermieters zu. A. Zweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Bestimmung ergänzt § 546. Ihr liegt die Vorstellung zu Grunde, dass die durch das Zurückbehaltungsrecht gewährte Sicherheit außer Verhältnis zu den Ansprüchen des Mieters stünde (BGH ZMR 03, 415, 416). Wäre der Mieter befugt, gg den He...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 513 BGB – Anwendung auf Existenzgründer.

Gesetzestext Die §§ 491 bis 512 gelten auch für natürliche Personen, die sich ein Darlehen, einen Zahlungsaufschub oder eine sonstige Finanzierungshilfe für die Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gewähren lassen oder zu diesem Zweck einen Ratenlieferungsvertrag schließen, es sei denn, der Nettodarlehensbetrag oder Barzahlungspreis überstei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 666 BGB – Auskunfts- und Rechenschaftspflicht.

Gesetzestext Der Beauftragte ist verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand des Geschäfts Auskunft zu erteilen und nach der Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen. A. Regelungsgehalt. Rn 1 § 666 enthält drei Informationspflichten, die der Beauftragte ggü dem Auftraggeber erfüllen muss. Neben der allgemeinen Bena...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 1 AGG – Ziel des Gesetzes.

Gesetzestext Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. A. Einordnung und Zweck. Rn 1 § 1 bestimmt das Ziel des Gesetzes. Der Verhinderung und zT auch Beseitigung dient die Schulu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 23 VersAusglG – Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit.

Gesetzestext (1) 1Die ausgleichsberechtigte Person kann für ein noch nicht ausgeglichenes Anrecht von der ausgleichspflichtigen Person eine zweckgebundene Abfindung verlangen. 2Die Abfindung ist an den Versorgungsträger zu zahlen, bei dem ein bestehendes Anrecht ausgebaut oder ein neues Anrecht begründet werden soll. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 besteht nur, wenn die Zahlun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 541 BGB – Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch.

Gesetzestext Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift dient im Wesentlichen nur der Klarstellung. Der Mieter wird durch diese Vorschrift und ihr Abmahnungserfordernis ggü dem Vorgehen des Vermieters bei nur einmaligen Vertragsverstößen des ...mehr