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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 541 BGB – Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch.

Dr. Olaf Riecke
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Gesetzestext

 

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

A. Normzweck.

 

Rn 1

Die Vorschrift dient im Wesentlichen nur der Klarstellung. Der Mieter wird durch diese Vorschrift und ihr Abmahnungserfordernis ggü dem Vorgehen des Vermieters bei nur einmaligen Vertragsverstößen des Mieters geschützt. Dieser vertragliche Schutz läuft allerdings leer, wenn der Vermieter zugleich die Eigentümerstellung hat und Ansprüche aus § 1004 ggf ohne vorherige Abmahnung erheben kann.

B. Anwendungsbereich, Rechtsfolge.

 

Rn 2

Die Vorschrift gilt für alle Mietverhältnisse und sanktioniert den vertragswidrigen Gebrauch der gemieteten Sache. Der Anspruch ist abtretbar (BGH ZMR 13, 867). Anspruchsinhalt ist Unterlassung der vertragswidrigen Nutzung und kostenpflichtige Beseitigung des vertragswidrigen Zustands (AG München ZMR 19, 287). Vereinzelt wird die Titulierung des Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigter Untervermietung als Voraussetzung für eine hierauf gestützte Kündigung gesehen (Flatow jurisPR-MietR 25722 Anm 5 zu LG Berlin ZMR 23, 47).

C. Voraussetzungen.

I. Vertragswidriger Gebrauch.

 

Rn 3

Hierunter versteht man einen Gebrauch, der weder nach dem Mietvertrag (der zB das Rauchen – Stangl AnwZert MietR 3/22 Anm 2 – untersagen kann, BGH ZMR 15, 679, BGH ZMR 08, 525 oder die gewerbliche Nutzung; BGH NZM 13, 786) noch nach daneben geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Zur Abgrenzung zwischen vertragsgemäßen und vertragswidrigen Gebrauch vgl § 535 Rn 42 ff, § 538 Rn 24 ff und Köln MietRB 17, 318. Nach BGH (ZMR 11, 367) dürfen Wohnraummieter eigene oder in ihrer Verfügungsbefugnis stehende Hausratsgegenstände von Familienangehörigen aus der Wohnung heraus veräußern; darin liegt grds auch dann keine geschäftliche Tätigkeit, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt. Das Anbringen eines Dekora...

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