Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 775 BGB – Anspruch des Bürgen auf Befreiung.

Gesetzestext (1) Hat sich der Bürge im Auftrag des Hauptschuldners verbürgt oder stehen ihm nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag wegen der Übernahme der Bürgschaft die Rechte eines Beauftragten gegen den Hauptschuldner zu, so kann er von diesem Befreiung von der Bürgschaft verlangen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327 BGB – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) 1Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben. 2Preis im Sinne dieses Untertitels ist auch eine digitale Darstellung eines Werts. (2) 1Digitale Inhalte sind Daten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 529 BGB – Ausschluss des Rückforderungsanspruchs.

Gesetzestext (1) Der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes ist ausgeschlossen, wenn der Schenker seine Bedürftigkeit vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder wenn zur Zeit des Eintritts seiner Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen sind. (2) Das Gleiche gilt, soweit der Beschenkte bei Berücksichtigung sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2269 BGB – Gegenseitige Einsetzung.

Gesetzestext (1) Haben die Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament, durch das sie sich gegenseitig als Erben einsetzen, bestimmt, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fallen soll, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist. (2) Haben die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1977 BGB – Wirkung auf eine Aufrechnung.

Gesetzestext (1) Hat ein Nachlassgläubiger vor der Anordnung der Nachlassverwaltung oder vor der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens seine Forderung gegen eine nicht zum Nachlass gehörende Forderung des Erben ohne dessen Zustimmung aufgerechnet, so ist nach der Anordnung der Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens die Aufrechnung als nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 160 BGB – Haftung während der Schwebezeit.

Gesetzestext (1) Wer unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigt ist, kann im Falle des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Teil verlangen, wenn dieser während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt. (2) Den gleichen Anspruch hat unter denselben Voraussetzungen bei einem unter einer auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 927 BGB – Aufgebotsverfahren.

Gesetzestext (1) 1Der Eigentümer eines Grundstücks kann, wenn das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen ist, im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden. 2Die Besitzzeit wird in gleicher Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Ist der Eigentümer im Grundbuch eingetragen, so ist das Aufgebotsverfahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 339 bis 345 BGB

A. Funktion. Rn 1 Die Vertragsstrafe verfolgt zwei Ziele: Sie soll den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochenen Leistung anhalten, und sie soll dem Gläubiger bei einer Zuwiderhandlung eine erleichterte Schadloshaltung ohne einen Schadensnachweis ermöglichen (so schon Mot bei Mugdan II 152; BGHZ 85, 305, 312 f mN; 105, 24, 27; 153, 311, 325 f; NJW 17, 3145 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 159 BGB – Rückbeziehung.

Gesetzestext Sollen nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts die an den Eintritt der Bedingung geknüpften Folgen auf einen früheren Zeitpunkt zurückbezogen werden, so sind im Falle des Eintritts der Bedingung die Beteiligten verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn die Folgen in dem früheren Zeitpunkt eingetreten wären. A. Allgemeines. Rn 1 Der Eintritt der Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 731 BGB – Kündigung der Gesellschaft.

Gesetzestext (1) Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm die Fortsetzung der Gesellschaft nicht zuzumuten ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn ein anderer Gesellschafter eine ihm nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende wesentliche Verpflichtung vorsätzlich odre grob fahr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 819 BGB – Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß.

Gesetzestext (1) Kennt der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes bei dem Empfang oder erfährt er ihn später, so ist er von dem Empfang oder der Erlangung der Kenntnis an zur Herausgabe verpflichtet, wie wenn der Anspruch auf Herausgabe zu dieser Zeit rechtshängig geworden wäre. (2) Verstößt der Empfänger durch die Annahme der Leistung gegen ein gesetzliches Verbot oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1926 BGB – Gesetzliche Erben dritter Ordnung.

Gesetzestext (1) Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. (2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Großeltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen. (3) 1Lebt zur Zeit des Erbfalls von einem Großelternpaar der Großvater oder die Großmutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge. 2Sind Abkö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 730 BGB – Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters.

Gesetzestext (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den anderen Gesellschaftern dessen Tod unverzüglich anzuzeigen. Wenn mit dem Aufschub Gefahr für die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen verbunden ist, hat der Erbe außerdem die laufenden Gesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 640 BGB – Abnahme.

Gesetzestext (1) 1Der Besteller ist verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist. 2Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. (2) 1Als abgenommen gilt ein Werk auch, wenn der Unternehmer dem Besteller nach Fertigstellung des Werks eine angemessene Frist z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 655c BGB – Vergütung.

Gesetzestext 1Der Verbraucher ist zur Zahlung der Vergütung für Tätigkeiten nach § 655a Abs. 1 nur verpflichtet, wenn infolge der Vermittlung, des Nachweises oder auf Grund der sonstigen Tätigkeit des Darlehensvermittlers das Darlehen an den Verbraucher geleistet wird und ein Widerruf des Verbrauchers nach § 355 nicht mehr möglich ist. 2Soweit der Verbraucherdarlehensvertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 502 BGB – Vorfälligkeitsentschädigung.

Gesetzestext (1) 1Der Darlehensgeber kann im Fall der vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden verlangen, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem bei Vertragsabschluss vereinbarten, gebundenen Sollzinssatz schuldet. 2Bei Allgemein-Verbrauch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327m BGB – Vertragsbeendigung und Schadensersatz.

Gesetzestext (1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 559c BGB – Vereinfachtes Verfahren.

Gesetzestext (1) Übersteigen die für die Modernisierungsmaßnahme geltend gemachten Kosten für die Wohnung vor Abzug der Pauschale nach Satz 2 10.000 Euro nicht, so kann der Vermieter die Mieterhöhung nach einem vereinfachten Verfahren berechnen. Als Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären (§ 559 Absatz 2), werden pauschal 30 Prozent der nach Satz 1 gel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 462 BGB – Ausschlussfrist.

Gesetzestext 1Das Wiederkaufsrecht kann bei Grundstücken nur bis zum Ablauf von 30, bei anderen Gegenständen nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Vereinbarung des Vorbehalts ausgeübt werden. 2Ist für die Ausübung eine Frist bestimmt, so tritt diese an die Stelle der gesetzlichen Frist. A. Gesetzliche Fristen (S 1). Rn 1 Die Fristen sind Ausschlussfristen (BGHZ 47, 387, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327l BGB – Nacherfüllung.

Gesetzestext (1) 1Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 2Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel informiert hat, und ohne erhebliche U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HaagUntProt Art 1 HaagUntProt – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Dieses Protokoll bestimmt das auf solche Unterhaltspflichten anzuwendende Recht, die sich aus Beziehungen der Familie, Verwandtschaft, Ehe oder Schwägerschaft ergeben, einschließlich der Unterhaltspflichten gegenüber einem Kind, ungeachtet des Familienstands seiner Eltern. (2) Die in Anwendung dieses Protokolls ergangenen Entscheidungen lassen die Frage des B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1681 BGB – Todeserklärung eines Elternteils.

Gesetzestext (1) § 1680 Abs. 1 und 2 gilt entsprechend, wenn die elterliche Sorge eines Elternteils endet, weil er für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des Verschollenheitsgesetzes festgestellt worden ist. (2) Lebt dieser Elternteil noch, so hat ihm das Familiengericht auf Antrag die elterliche Sorge in dem Umfang zu übertragen, in dem sie ihm vor dem na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 271a BGB – Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen.

Gesetzestext (1) 1Eine Vereinbarung, nach der der Gläubiger die Erfüllung einer Entgeltforderung erst nach mehr als 60 Tagen nach Empfang der Gegenleistung verlangen kann, ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich getroffen und im Hinblick auf die Belange des Gläubigers nicht grob unbillig ist. 2Geht dem Schuldner nach Empfang der Gegenleistung eine Rechnung oder gleichwertige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 251 BGB – Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung.

Gesetzestext (1) Soweit die Herstellung nicht möglich oder zur Entschädigung des Gläubigers nicht genügend ist, hat der Ersatzpflichtige den Gläubiger in Geld zu entschädigen. (2) 1Der Ersatzpflichtige kann den Gläubiger in Geld entschädigen, wenn die Herstellung nur mit unverhältnismäßigen Aufwendungen möglich ist. 2Die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 461 BGB – Mehrere Wiederkaufsberechtigte.

Gesetzestext 1Steht das Wiederkaufsrecht mehreren gemeinschaftlich zu, so kann es nur im Ganzen ausgeübt werden. 2Ist es für einen der Berechtigten erloschen oder übt einer von ihnen sein Recht nicht aus, so sind die Übrigen berechtigt, das Wiederkaufsrecht im Ganzen auszuüben. A. Zweck, Anwendungsbereich. Rn 1 Die Norm soll verhindern, dass bei nur teilweiser Ausübung des Wie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2065 BGB – Bestimmung durch Dritte.

Gesetzestext (1) Der Erblasser kann eine letztwillige Verfügung nicht in der Weise treffen, dass ein anderer zu bestimmen hat, ob sie gelten oder nicht gelten soll. (2) Der Erblasser kann die Bestimmung der Person, die eine Zuwendung erhalten soll, sowie die Bestimmung des Gegenstands der Zuwendung nicht einem anderen überlassen. A. Allgemeines. Rn 1 Der Erblasser muss Geltung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 371 BGB – Rückgabe des Schuldscheins.

Gesetzestext 1Ist über die Forderung ein Schuldschein ausgestellt worden, so kann der Schuldner neben der Quittung Rückgabe des Schuldscheins verlangen. 2Behauptet der Gläubiger, zur Rückgabe außer Stande zu sein, so kann der Schuldner das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis verlangen, dass die Schuld erloschen sei. A. Überblick und Zweck. Rn 1 § 371 ergänzt § 368. Das Beweisi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1614 BGB – Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung.

Gesetzestext (1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden. (2) Durch eine Vorausleistung wird der Verpflichtete bei erneuter Bedürftigkeit des Berechtigten nur für den im § 760 Abs. 2 bestimmten Zeitabschnitt oder, wenn er selbst den Zeitabschnitt zu bestimmen hatte, für einen den Umständen nach angemessenen Zeitabschnitt befreit. A. Verzicht. Rn 1 Verzich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 855 BGB – Besitzdiener.

Gesetzestext Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Haushalt oder Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat, so ist nur der andere Besitzer. A. Normzweck. Rn 1 Die Regelung enthält eine klare Abweichung von § 854 und dem Grundged...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 562a BGB – Erlöschen des Vermieterpfandrechts.

Gesetzestext 1Das Pfandrecht des Vermieters erlischt mit der Entfernung der Sachen von dem Grundstück, außer wenn diese ohne Wissen oder unter Widerspruch des Vermieters erfolgt. 2Der Vermieter kann nicht widersprechen, wenn sie den gewöhnlichen Lebensverhältnissen entspricht oder wenn die zurückbleibenden Sachen zur Sicherung des Vermieters offenbar ausreichen. A. Grundsatz:...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 656d BGB – Vereinbarungen über die Maklerkosten.

Gesetzestext (1) 1Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 93 BGB – Wesentliche Bestandteile einer Sache.

Gesetzestext Bestandteile einer Sache, die voneinander nicht getrennt werden können, ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird (wesentliche Bestandteile), können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. A. Normzweck und Bedeutung. Rn 1 Die Regelung dient der Erhaltung wirtschaftlicher Werte, dadurch, dass eine Sache und ihre wesentlichen B...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2042 BGB – Auseinandersetzung.

Gesetzestext (1) Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen, soweit sich nicht aus den §§ 2043 bis 2045 ein anderes ergibt. (2) Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3 und der §§ 750 bis 758 finden Anwendung. A. Allgemeines. Rn 1 Weil die Erbengemeinschaft unabhängig vom Willen der Miterben entsteht, kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung verlangen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651j BGB – Verjährung.

Gesetzestext Die in § 651i Absatz 3 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. A. Regelungsgehalt. Rn 1 Die zweijährige Frist (S 1), in der die Ansprüche iSv § 651i III (§ 651i Rn 16) verjähren, beginnt an dem Tag, an dem die Reise enden sollte (S 2). Der letzt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EuErbVO Art 35 EuErbVO – Öffentliche Ordnung (ordre public).

Gesetzestext Die Anwendung einer Vorschrift des nach dieser Verordnung bezeichneten Rechts eines Staates darf nur versagt werden, wenn ihre Anwendung mit der öffentlichen Ordnung (ordre public) des Staates des angerufenen Gerichts offensichtlich unvereinbar ist. A. Vorbehaltsklausel. Rn 1 Die Anwendung einer ausl Rechtsvorschrift darf nur versagt werden, wenn dies mit der öffe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 719 BGB – Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis zu Dritten entsteht die Gesellschaft, sobald sie mit Zustimmung sämtlicher Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnimmt, spätestens aber mit ihrer Eintragung im Gesellschaftsregister. (2) Eine Vereinbarung, dass die Gesellschaft erst zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll, ist Dritten gegenüber unwirksam. A. Grundlagen und Regelungszweck. Rn 1 § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 772 BGB – Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers.

Gesetzestext (1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Ort eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Ort, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 538 BGB – Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch.

Gesetzestext Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten. A. Anwendungsbereich. Rn 1 § 538 gilt für alle Mietverhältnisse und regelt als Ausfluss der Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters in erster Linie die Frage des Vertretenmüssens bei Entstehen von Schäden, dh insb d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 656c BGB – Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien.

Gesetzestext (1) 1Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. 2Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der ander...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 867 BGB – Verfolgungsrecht des Besitzers.

Gesetzestext 1Ist eine Sache aus der Gewalt des Besitzers auf ein im Besitz eines anderen befindliches Grundstücks gelangt, so hat ihm der Besitzer des Grundstücks die Aufsuchung und die Wegschaffung zu gestatten, sofern nicht die Sache inzwischen in Besitz genommen worden ist. 2Der Besitzer des Grundstücks kann Ersatz des durch die Aufsuchung und die Wegschaffung entstehend...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 516 BGB – Begriff der Schenkung.

Gesetzestext (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. (2) 1Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. 2Nach dem Ablauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 3 AGG – Begriffsbestimmungen.

Gesetzestext (1) 1Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde. 2Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2307 BGB – Zuwendung eines Vermächtnisses.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Pflichtteilsberechtigter mit einem Vermächtnis bedacht, so kann er den Pflichtteil verlangen, wenn er das Vermächtnis ausschlägt. 2Schlägt er nicht aus, so steht ihm ein Recht auf den Pflichtteil nicht zu, soweit der Wert des Vermächtnisses reicht; bei der Berechnung des Wertes bleiben Beschränkungen und Beschwerungen der in § 2306 bezeichneten Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327b BGB – Bereitstellung digitaler Produkte.

Gesetzestext (1) Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a dazu verpflichtet, dem Verbraucher ein digitales Produkt bereitzustellen, so gelten für die Bestimmung der Leistungszeit sowie für die Art und Weise der Bereitstellung durch den Unternehmer die nachfolgenden Vorschriften. (2) Sofern die Vertragsparteien keine Zeit für die Bereitstellun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 921 BGB – Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen.

Gesetzestext Werden zwei Grundstücke durch einen Zwischenraum, Rain, Winkel, einen Graben, eine Mauer, Hecke, Planke oder eine andere Einrichtung, die zum Vorteil beider Grundstücke dient, voneinander geschieden, so wird vermutet, dass die Eigentümer der Grundstücke zur Benutzung der Einrichtung gemeinschaftlich berechtigt seien, sofern nicht äußere Merkmale darauf hinweisen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2332 BGB – Verjährung.

Gesetzestext (1) Die Verjährungsfrist des dem Pflichtteilsberechtigten nach § 2329 gegen den Beschenkten zustehenden Anspruchs beginnt mit dem Erbfall. (2) Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs und des Anspruchs nach § 2329 wird nicht dadurch gehemmt, dass die Ansprüche erst nach der Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses geltend gemacht werden können. A. Verj...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 47 VersAusglG – Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts.

Gesetzestext (1) Der korrespondierende Kapitalwert ist eine Hilfsgröße für ein Anrecht, dessen Ausgleichswert nach § 5 Abs. 3 nicht bereits als Kapitalwert bestimmt ist. (2) Der korrespondierende Kapitalwert entspricht dem Betrag, der zum Ende der Ehezeit aufzubringen wäre, um beim Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person für sie ein Anrecht in Höhe des Ausgleichswe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2205 BGB – Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis.

Gesetzestext 1Der Testamentsvollstrecker hat den Nachlass zu verwalten. 2Er ist insbesondere berechtigt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. 3Zu unentgeltlichen Verfügungen ist er nur berechtigt, soweit sie einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprechen. A. Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1983 BGB – Bekanntmachung.

Gesetzestext Das Nachlassgericht hat die Anordnung der Nachlassverwaltung durch das für seine Bekanntmachungen bestimmte Blatt zu veröffentlichen. A. Bekanntmachung. Rn 1 Die im Beschlusswege ergehende Anordnung wird gem § 40 I FamFG mit der Bekanntmachung des Anordnungsbeschlusses an den/die Erben bzw den Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger wirksam. Die Verfahrensanor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 899 BGB – Eintragung eines Widerspruchs.

Gesetzestext (1) In den Fällen des § 894 kann ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen werden. (2) 1Die Eintragung erfolgt auf Grund einer einstweiligen Verfügung oder auf Grund einer Bewilligung desjenigen, dessen Recht durch die Berichtigung des Grundbuchs betroffen wird. 2Zur Erlassung der einstweiligen Verfügung ist nicht erforderlich, dass eine Ge...mehr