Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 399 BGB – Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung.

Gesetzestext Eine Forderung kann nicht abgetreten werden, wenn die Leistung an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht ohne Veränderung ihres Inhalts erfolgen kann oder wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist. A. Bedeutung. Rn 1 § 399 statuiert zwei Ausnahmen vom Grundsatz der Übertragbarkeit von Forderungen. Der Schuldner ist na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 477 BGB – Beweislastumkehr.

Gesetzestext (1) 1Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. 2Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1290 BGB – Einziehung bei mehrfacher Verpfändung.

Gesetzestext Bestehen mehrere Pfandrechte an einer Forderung, so ist zur Einziehung nur derjenige Pfandgläubiger berechtigt, dessen Pfandrecht den übrigen Pfandrechten vorgeht. A. Einziehungsrecht bei mehrfacher Verpfändung. Rn 1 Zur Einziehung (§§ 1281f) u Kündigung (§ 1283) ist nur der erstrangige (§§ 1273 II, 1209) Pfandgläubiger berechtigt, auch soweit die Forderung zu sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 426 BGB – Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang.

Gesetzestext (1) 1Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 2Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern zu tragen. (2) 1Soweit ein Gesamtschuldner den Gläubiger befriedigt und ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 558c BGB – Mietspiegel; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist. (2) Mietspiegel können für das Gebiet einer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden oder für Teile von Gemeinden erstellt we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 9 EGBGB – Todeserklärung.

Gesetzestext 1Die Todeserklärung, die Feststellung des Todes und des Todeszeitpunkts sowie Lebens- und Todesvermutungen unterliegen dem Recht des Staates, dem der Verschollene in dem letzten Zeitpunkt angehörte, in dem er nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat. 2War der Verschollene in diesem Zeitpunkt Angehöriger eines fremden Staates, so kann er nach deutschem Re...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1973 BGB – Ausschluss von Nachlassgläubigern.

Gesetzestext (1) 1Der Erbe kann die Befriedigung eines im Aufgebotsverfahren ausgeschlossenen Nachlassgläubigers insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger erschöpft wird. 2Der Erbe hat jedoch den ausgeschlossenen Gläubiger vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen zu befriedigen, es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 126b BGB – Textform.

Gesetzestext Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Datenträger ist jedes Medium, dasmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 42 EGBGB – Rechtswahl.

Gesetzestext 1Nach Eintritt des Ereignisses, durch das ein außervertragliches Schuldverhältnis entstanden ist, können die Parteien das Recht wählen, dem es unterliegen soll. 2Rechte Dritter bleiben unberührt. A. Allgemeines. Rn 1 Art 42 eröffnet für alle außervertraglichen Schuldverhältnisse die Möglichkeit einer nachträglichen Rechtswahl und misst damit der Parteiautonomie gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Fassung EuGüVO

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1414 BGB – Eintritt der Gütertrennung.

Gesetzestext 1Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. 2Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird. A. Allgemeines. Rn 1 Die Norm erwähnt die Gütertrennung nur und gestaltet sie als Auffan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1987 BGB – Vergütung des Nachlassverwalters.

Gesetzestext Der Nachlassverwalter kann für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen. A. Allgemeines. Rn 1 Der Verwalter hat einen Anspruch auf Vergütung, die aus dem Nachlass geschuldet wird, einer ausdr Anordnung bedarf es nicht (BGH NJW 18, 2960). Für die Festsetzung ist das Nachlassgericht zuständig. Eine Abschlagszahlung kann der Nachlassverwalter nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 901 BGB – Erlöschen nicht eingetragener Rechte.

Gesetzestext 1Ist ein Recht an einem fremden Grundstück im Grundbuch mit Unrecht gelöscht, so erlischt es, wenn der Anspruch des Berechtigten gegen den Eigentümer verjährt ist. 2Das Gleiche gilt, wenn ein kraft Gesetzes entstandenes Recht an einem fremden Grundstück nicht in das Grundbuch eingetragen worden ist. A. Gelöschtes Recht. Rn 1 Von S 1 werden alle eintragungsfähigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327e BGB – Produktmangel.

Gesetzestext (1) 1Das digitale Produkt ist frei von Produktmängeln, wenn es zur maßgeblichen Zeit nach den Vorschriften dieses Untertitels den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Anforderungen an die Integration entspricht. 2Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, ist die maßgebliche Zeit der Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b. 3Wenn der U...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1845 BGB – Sperrvereinbarung.

Gesetzestext (1) Für Geldanlagen des Betreuten im Sinne von § 1841 Absatz 2 hat der Betreuer mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren, dass er über die Anlage nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügen kann. Anlagen von Verfügungsgeld gemäß § 1839 Absatz 2 bleiben unberührt. (2) Für Wertpapiere im Sinne von § 1843 Absatz 1 hat der Betreuer mit dem Verwahrer zu vreinbare...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1986 BGB – Herausgabe des Nachlasses.

Gesetzestext (1) Der Nachlassverwalter darf den Nachlass dem Erben erst ausantworten, wenn die bekannten Nachlassverbindlichkeiten berichtigt sind. (2) 1Ist die Berichtigung einer Verbindlichkeit zur Zeit nicht ausführbar oder ist eine Verbindlichkeit streitig, so darf die Ausantwortung des Nachlasses nur erfolgen, wenn dem Gläubiger Sicherheit geleistet wird. 2Für eine bedin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2081 BGB – Anfechtungserklärung.

Gesetzestext (1) Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung, durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung solcher Art aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. (2) 1Das Nachlassgericht soll die Anfechtungserklärung demjenigen mitteilen, welchem die a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Fassung EuPartVO

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 883 BGB – Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung.

Gesetzestext (1) 1Zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung oder Aufhebung eines Rechts an einem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht oder auf Änderung des Inhalts oder des Ranges eines solchen Rechts kann eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden. 2Die Eintragung einer Vormerkung ist auch zur Sicherung eines künftigen oder eines bedingten Ans...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 566a BGB – Mietsicherheit.

Gesetzestext 1Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. 2Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet. A. Haftung des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.

Gesetzestext (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindesmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG Fassung VersAusglG

Gesetz v 3.4.09 (BGBl I, 700), zuletzt geändert durch Art 1 G v 12.5.21 (BGBl I, 1085)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 46b EGBGB – Verbraucherschutz für besondere Gebiete.

Gesetzestext (1) Unterliegt ein Vertrag auf Grund einer Rechtswahl nicht dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, weist der Vertrag jedoch einen engen Zusammenhang mit dem Gebiet eines dieser Staaten auf, so sind die im Gebiet dieses Staates geltenden Bestimmungen zur Umsetzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 22 BGB – Wirtschaftlicher Verein.

Gesetzestext 1Ein Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt in Ermangelung besonderer bundesgesetzlicher Vorschriften Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. 2Die Verleihung steht dem Land zu, in dessen Gebiet der Verein seinen Sitz hat. A. Subsidiaritätsprinzip. Rn 1 Für wirtschaftliche Betätigung von privatrechtlichen Körper...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1748 BGB – Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils.

Gesetzestext (1) 1Das Familiengericht hat auf Antrag des Kindes die Einwilligung eines Elternteils zu ersetzen, wenn dieser seine Pflichten gegenüber dem Kind anhaltend gröblich verletzt hat oder durch sein Verhalten gezeigt hat, dass ihm das Kind gleichgültig ist, und wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde. 2Die Einwilligu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, EGBGB Art 46 EGBGB – Wesentlich engere Verbindung.

Gesetzestext Besteht mit dem Recht eines Staates eine wesentlich engere Verbindung als mit dem Recht, das nach den Artikeln 43 und 45 maßgebend wäre, so ist jenes Recht anzuwenden. A. Normzweck und Anwendungsbereich. Rn 1 Art 46 sieht eine Ausweichklausel für die sachenrechtlichen Anknüpfungen nach Art 43 und 45 vor, die teleologische Abweichungen im Einzelfall und hierdurch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, VersAusglG § 31 VersAusglG – Tod eines Ehegatten.

Gesetzestext (1) 1Stirbt ein Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung, aber vor Rechtskraft der Entscheidung über den Wertausgleich nach den §§ 9 bis 19, so ist das Recht des überlebenden Ehegatten auf Wertausgleich gegen die Erben geltend zu machen. 2Die Erben haben kein Recht auf Wertausgleich. (2) 1Der überlebende Ehegatte darf durch den Wertausgleich nicht bessergestellt w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 507 BGB – Teilzahlungsgeschäfte.

Gesetzestext (1) 1 § 494 Absatz 1 bis 3 und 6 Satz 2 zweiter Halbsatz ist auf Teilzahlungsgeschäfte nicht anzuwenden. 2Gibt der Verbraucher sein Angebot zum Vertragsabschluss im Fernabsatz auf Grund eines Verkaufsprospekts oder eines vergleichbaren elektronischen Mediums ab, aus dem der Barzahlungspreis, der Sollzinssatz, der effektive Jahreszins, ein Tilgungsplan anhand beis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 368 BGB – Quittung.

Gesetzestext 1Der Gläubiger hat gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen. 2Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse, dass die Quittung in anderer Form erteilt wird, so kann er die Erteilung in dieser Form verlangen. A. Überblick und Zweck. Rn 1 Der Schuldner benötigt ein Beweismittel, um das Erlöschen der Schuld du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2368 BGB – Testamentsvollstreckerzeugnis.

Gesetzestext 1Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen. 2Die Vorschriften über den Erbschein finden auf das Zeugnis entsprechende Anwendung; mit der Beendigung des Amts des Testamentsvollstreckers wird das Zeugnis kraftlos. A. Zweck. Rn 1 Das Zeugnis (zur bloßen Amtsannahmebestätigung Braunschw FGPrax 19, 83; Kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2106 BGB – Eintritt der Nacherbfolge.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser einen Nacherben eingesetzt, ohne den Zeitpunkt oder das Ereignis zu bestimmen, mit dem die Nacherbfolge eintreten soll, so fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dem Tod des Vorerben an. (2) 1Ist die Einsetzung einer noch nicht gezeugten Person als Erbe nach § 2101 Abs. 1 als Nacherbeinsetzung anzusehen, so fällt die Erbschaft dem Nacherben m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, WEG Fassung WEG

Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.1.21 (BGBl I, 34), zuletzt geändert durch Art 1 G v 10.10.24 (BGBl 2024 I Nr 306)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 61 EuPartVO – (nicht abgedruckt)

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2040 BGB – Verfügung über Nachlassgegenstände, Aufrechnung.

Gesetzestext (1) Die Erben können über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen. (2) Gegen eine zum Nachlass gehörende Forderung kann der Schuldner nicht eine ihm gegen einen einzelnen Miterben zustehende Forderung aufrechnen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht dem Gesamthandsprinzip der Erbengemeinschaft und ist nicht nur von Nacherben, sondern auch v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Art 19 ROM II – Gesetzlicher Forderungsübergang.

Gesetzestext Hat eine Person (›der Gläubiger‹) aufgrund eines außervertraglichen Schuldverhältnisses eine Forderung gegen eine andere Person (›den Schuldner‹) und hat ein Dritter die Verpflichtung, den Gläubiger zu befriedigen, oder befriedigt er den Gläubiger aufgrund dieser Verpflichtung, so bestimmt das für die Verpflichtung des Dritten gegenüber dem Gläubiger maßgebende ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1613 BGB – Unterhalt für die Vergangenheit.

Gesetzestext (1) 1Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 688 BGB – Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung.

Gesetzestext Durch den Verwahrungsvertrag wird der Verwahrer verpflichtet, eine ihm von dem Hinterleger übergebene bewegliche Sache aufzubewahren. A. Überblick. Rn 1 § 688 enthält die charakteristische Leistung für den Vertragstyp Verwahrungsvertrag. Der Verwahrer hat einer beweglichen Sache Raum zu gewähren und die Obhut über sie zu übernehmen. Der Hinterleger hat die bewegli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2062 BGB – Antrag auf Nachlassverwaltung.

Gesetzestext Die Anordnung einer Nachlassverwaltung kann von den Erben nur gemeinschaftlich beantragt werden; sie ist ausgeschlossen, wenn der Nachlass geteilt ist. A. Allgemeines. Rn 1 Die Nachlassverwaltung entzieht den Miterben die gemeinsame Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Die Vorschrift sieht daher folgerichtig vor, dass die Anordnung nur durch alle Miterben beantrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1209 BGB – Rang des Pfandrechts.

Gesetzestext Für den Rang des Pfandrechts ist die Zeit der Bestellung auch dann maßgebend, wenn es für eine künftige oder eine bedingte Forderung bestellt ist. A. Normzweck und Rangverhältnis. Rn 1 § 1209 regelt anknüpfend an das Prioritätsprinzip den Vorrang des älteren Rechts vor dem jüngeren (BGHZ 52, 99, 107). Entscheidend für das Rangverhältnis auch zu gesetzlichen Pfandr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1764 BGB – Wirkung der Aufhebung.

Gesetzestext (1) 1Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft. 2Hebt das Familiengericht das Annahmeverhältnis nach dem Tode des Annehmenden auf dessen Antrag oder nach dem Tode des Kindes auf dessen Antrag auf, so hat dies die gleiche Wirkung, wie wenn das Annahmeverhältnis vor dem Tode aufgehoben worden wäre. (2) Mit der Aufhebung der Annahme als Kind erlöschen das durch die An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 512 BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext 1Von den Vorschriften der §§ 491 bis 511, 514 und 515 darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. 2Diese Vorschriften finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift (vor dem 21.3.16 [§ 491 Rn 7] § 511) zur Umsetzung des Art 22 II u III Verb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32008R0593 Art 14 ROM I – Übertragung der Forderung.

Gesetzestext (1) Das Verhältnis zwischen Zedent und Zessionar aus der Übertragung einer Forderung gegen eine andere Person (›Schuldner‹) unterliegt dem Recht, das nach dieser Verordnung auf den Vertrag zwischen Zedent und Zessionar anzuwenden ist. (2) Das Recht, dem die übertragene Forderung unterliegt, bestimmt ihre Übertragbarkeit, das Verhältnis zwischen Zessionar und Schu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 665 BGB – Abweichung von Weisungen.

Gesetzestext 1Der Beauftragte ist berechtigt, von den Weisungen des Auftraggebers abzuweichen, wenn er den Umständen nach annehmen darf, dass der Auftraggeber bei Kenntnis der Sachlage die Abweichung billigen würde. 2Der Beauftragte hat vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 618 BGB – Pflicht zu Schutzmaßnahmen.

Gesetzestext (1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 432 BGB – Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung.

Gesetzestext (1) 1Haben mehrere eine unteilbare Leistung zu fordern, so kann, sofern sie nicht Gesamtgläubiger sind, der Schuldner nur an alle gemeinschaftlich leisten und jeder Gläubiger nur die Leistung an alle fordern. 2Jeder Gläubiger kann verlangen, dass der Schuldner die geschuldete Sache für alle Gläubiger hinterlegt oder, wenn sie sich nicht zur Hinterlegung eignet, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 556a BGB – Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten.

Gesetzestext (1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 596b BGB – Rücklassungspflicht.

Gesetzestext (1) Der Pächter eines Betriebs hat von den bei Beendigung des Pachtverhältnisses vorhandenen landwirtschaftlichen Erzeugnissen so viel zurückzulassen, wie zur Fortführung der Wirtschaft bis zur nächsten Ernte nötig ist, auch wenn er bei Beginn des Pachtverhältnisses solche Erzeugnisse nicht übernommen hat. (2) Soweit der Pächter nach Absatz 1 Erzeugnisse in größe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1980 BGB – Antrag auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens.

Gesetzestext (1) 1Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. 2Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. 3Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 430 BGB – Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger.

Gesetzestext Die Gesamtgläubiger sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. A. Bedeutung. Rn 1 Die Vorschrift regelt als Gegenstück zu § 426 I den Ausgleich unter den Gesamtgläubigern. Eine Ausgleichspflicht besteht jedoch nur dann, wenn ein Gesamtgläubiger mehr erhalten hat, als ihm im Innenverhältnis zusteht, es sei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, HTÜ Art 14–20 HTÜ – (nicht abgedruckt)

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