Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HKÜ Art 34 HKÜ

Zusammenfassung Art 34 HKÜ0 Dieses Übereinkommen geht im Rahmen seines sachlichen Anwendungsbereichs dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vor, soweit die Staaten Vertragsparteien beider Übereinkommen sind. Im Übrigen beschränkt dieses Übereinkommen weder die Anwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen soll. Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische oder sozialpäd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Familienbezogene Bestandteile des Entgelts.

Rn 5 Gem V sind ehe- oder familienbezogene Zuschläge, die in einer künftigen Versorgungsleistung enthalten sind, bei der Berechnung des Ehezeitanteils außer Betracht zu lassen. Die Vorschrift findet auf die unmittelbare Bewertungsmethode keine (entspr) Anwendung. Unter V fallen nur Leistungsbestandteile, die lediglich für die Dauer einer bestehenden Ehe oder einer bestimmten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Personen, die einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen, Abs 2 S 3.

Rn 17 Notwendig ist eine besonders enge Bindung mit dem Mieter (LG München I NZM 05, 336 stellt strenge Anforderungen, lässt enge Freundschaft nicht genügen und fordert eine Bindung, die eine weitere gleicher Art nicht zulässt). Auf eine sexuelle Beziehung kommt es nicht an; ein Vater-Sohn-ähnliches Verhältnis genügt (LG Berlin ZMR 16, 289). Ob ein Eintrittsrecht gegeben ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Entscheidung der Ausländerbehörde.

Rn 5 Für den zweiten Abschnitt ist die Ausländerbehörde zuständig (§ 85a I AufenthG). Deren Prüfungskompetenz besteht nicht ohne vorherige Aussetzungsentscheidung und ist auch nicht auf deren Rechtmäßigkeit gerichtet (VG Düsseldorf FamRZ 19, 708; VG Berlin FamRZ 20, 505), sondern bezieht sich auf die eigene Feststellung einer missbräuchlichen Anerkennung (BayVGH NZFam 21, 10...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Kinder können, wie es sich aus § 8 ergibt, nicht selbstständig einen Wohnsitz begründen oder aufheben. Deshalb weist § 11 ihnen einen gesetzlichen Wohnsitz zu. Dieser ist an die personensorgeberechtigten Eltern gebunden. Allerdings ist § 11 nicht zwingend. Anstelle des gesetzlichen Wohnsitzes kann nach den Regeln der §§ 7, 8 auch ein gewillkürter Wohnsitz begründet werd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff des Versöhnungsversuchs.

Rn 9 Durch die Regelung des II sollen Versöhnungsversuche der Eheleute erleichtert werden. Der grds scheidungswillige Ehegatte soll nicht befürchten müssen, nach einem kurzfristigen Versöhnungsversuch werde die Trennungsfrist neu zu laufen beginnen und nur deshalb von dem Versuch Abstand nehmen (BTDrs 7/650, 114). Rn 10 Der Versuch setzt voraus, dass das Zusammenleben der Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 35a ZPO – (weggefallen)

Gesetzestext (weggefallen) Rn 1 Die durch das Sozialstaatsprinzip legitimierte Vorschrift des § 35a, die für den Fall der Unterhaltsklage eines Kindes gegen beide, an verschiedenen Orten wohnhafte Eltern einen der ZPO sonst unbekannten Wahlgerichtsstand der Streitgenossenschaft vorhält, ist mit Wirkung zum 1.9.09 außer Kraft getreten (Art 112 I FGG-RG) und durch § 232 III 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Durchführung der Ausgleichung (Abs 4).

Rn 19 Die Ausgleichung erfolgt iRd Auseinandersetzung nur rechnerisch, dh nachdem die Nachlassschulden vom Nachlass beglichen wurden, werden vom verbleibenden Reinnachlass die Anteile der Miterben, die nicht an der Ausgleichung beteiligt sind, in Abzug gebracht. Von dem so ermittelten Nettonachlass wird der Wert der auszugleichenden Leistungen abgezogen, § 2057a IV 2 und dan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sachurteilsvoraussetzungen.

Rn 3 Sie sind für jeden Streitgenossen gesondert zu untersuchen (BGH NJW 94, 3102 f [BGH 26.05.1994 - IX ZR 39/93]; GRUR 84, 36f). Eine Streitgenossenschaft ermöglicht in den Fällen einer Unterhaltsklage des Kindes gegen beide Eltern (§ 35a), einer Wechselklage gegen mehrere Beklagte (§§ 603 II, 605a) und einer Haftpflichtklage iRv § 56 LuftVG einer Konzentration der örtlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2349 BGB – Erstreckung auf Abkömmlinge.

Gesetzestext Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht, so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge, sofern nicht ein anderes bestimmt wird. Rn 1 Die Ausschlusswirkung (§ 2346 I 2) erstreckt sich beim Verzicht durch Abkömmlinge (auch nichteheliche Kinder und Adoptivkinder) oder Seitenverwandte des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Wirksamkeitsvoraussetzungen.

Rn 9 Unwirksam sind Unterhaltsbestimmungen, wenn auf die Belange des Kindes nicht die gebotene Rücksicht genommen worden ist, sie einer Regelung der Eltern, die einem Vergleich, mglw auch während der Minderjährigkeit getroffen wurde, entgegenstehen (BGH FamRZ 83, 892), die nicht den gesamten Lebensbedarf abdecken, Belange des anderen Elternteils missachten, rechtlich undurch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grenzen des Bestimmungsrechts.

Rn 5 Die Kasuistik in der Rspr spiegelt den Fantasiereichtum der Eltern bei der Vornamensgebung wider (zB Zweibr FamRZ 93, 1242 Unzulässigkeit von ›Lord‹ oder ›Moewe‹ BayObLG FamRZ 87, 203 als Vornamen, Zulässigkeit von ›Chelsea‹ Hamm FamRZ 95, 1225, ›Alke‹ LG Braunschweig FamRZ 01, 1480, LS und ›Mienaatchi‹ Stuttg FamRZ 03, 1687 als Mädchennamen, von ›Büb‹ Köln FamRZ 00, 69...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. I 1: Genehmigung.

Rn 1 Ähnl wie § 1831 für Erwachsene, die unter Betreuung stehen, verlangt § 1631b 1 auch für die Unterbringung des Kindes eine gerichtliche Genehmigung. Das gilt aber nur für die Unterbringung, mit der eine Freiheitsentziehung verbunden ist; denn geschützt wird die Fortbewegungsfreiheit, nicht die allgemeine Handlungsfreiheit (München FamRZ 20, 104). Damit ist va die Unterbr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Wohnungseigentum.

Rn 5 Die Räume eines Wohnungseigentums – das SonderE – sind zum Wohnen bestimmt. Ihre ordnungsmäßige Benutzung richtet sich nach diesem Zweck (BGH NZM 12, 687 [BGH 13.07.2012 - V ZR 204/11] Rz 7); hierzu gehört in erster Linie der Gebrauch der Wohnung als Lebensmittelpunkt (BGH NJW 10, 3093 [BGH 15.01.2010 - V ZR 72/09] Rz 15) sowie die entspr Benutzung, also va das Vermiete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Nicht erwerbsfähiger Schuldner.

Rn 28 Der notwendige Unterhalt ist für den nicht erwerbsfähigen Schuldner nach den §§ 28 ff SGB XII zu berechnen. Insb die höchstrichterliche Rspr wendet diese Regeln auch auf den erwerbstätigen Schuldner an (etwa BGH ZInsO 18, 2015 Rz 9; 20, 357; vgl Rn 18). Der Anspruch auf Sozialhilfe ist nach § 17 I 2 SGB XII nicht pfändbar. Anzusetzen ist zunächst der Regelsatz nach § 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine (entsprechende) Anwendung von § 727.

Rn 4 Die Vorschrift ist weder direkt noch analog anwendbar, wenn an die Stelle der alten Partei keine neue in deren Rechtsstellung eintritt, also kein Fall von Sukzession, sondern zT immer noch Identität vorliegt. Vielmehr muss hier idR die Parteibezeichnung geändert oder berichtigt werden. In die Klausel ist ein klarstellender Vermerk aufzunehmen, wenn der wirkliche Gläubig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1768 BGB – Antrag.

Gesetzestext (1) 1Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. 2 §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden. (2) Für einen Anzunehmenden, der geschäftsunfähig ist, kann der Antrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Rn 1 Anders als bei der Annahme eines Minderjä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Eingeschränkte Amtsermittlung in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren (Abs 2).

Rn 11 Gem § 127 II dürfen in Scheidungs- und Aufhebungsverfahren die von den Beteiligten nicht vorgebrachten Tatsachen nur berücksichtigt werden, wenn sie geeignet sind, der Aufrechterhaltung der Ehe zu dienen (›ehefreundliche Tatsachen‹). Das Gericht kann also eheerhaltende Tatsachen vAw uneingeschränkt ermitteln. Diese Beschränkung dient der Aufrechterhaltung der Ehe, da d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Versorgungsausgleich.

Rn 143 § 50 I FamGKG und § 50 II FamGKG bestimmten in der Erstfassung Festbeträge von 1.000 und 2.000 EUR. Für Altverfahren gelten altes und neues Recht mit der Zeitgrenze 1.9.09 (Frankf JurBüro 10, 476; Schlesw FamRZ 11, 133: neues Recht nach Aussetzung). In der Fassung des VAStrRefG vom 3.4.09 sind nach Abs 1 für jedes Anrecht Prozentsätze von 10 und 20 % des in drei Monate...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 Die Norm übernimmt mit einigen Änderungen § 1899 aF. Sie regelt die Voraussetzungen der Bestellung mehrerer Betreuer und deren Verhältnis zueinander. Wegen des Grundsatzes der Einzelbetreuung hat sie Ausnahmecharakter, sodass das Vorhandensein eines geeigneten Betreuers für alle bestehenden Aufgabenkreise einen wichtigen Grund für die Entlassung der für verschiedene Auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Geschützte Sphäre.

Rn 36 In jedem Falle setzt der Eingriff in das Apr eine geschützte Sphäre voraus (zu dem abgestuften Schutzkonzept vgl Ricker NJW 90, 2097 [BFH 13.03.1990 - IX R 104/85]; Diederichsen Jura 08, 1). Bei natürlichen Personen ist es weithin anerkannt, zwischen drei verschiedenen Sphären zu trennen. Die Individualsphäre (Sozialsphäre) bezeichnet alle Kontakte einer Person zu ihre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fallgruppen der Drittberechtigung.

Rn 15 Neben den in den §§ 330, 331 erwähnten Fällen kommt eine Drittberechtigung auch sonst häufig vor (für den Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall Dresd NJW-RR 21, 1573 [OLG Dresden 01.07.2021 - 8 U 276/21]). Erwähnt seien die folgenden Fallgruppen: Rn 16 Der Anwaltsvertrag, der vom Haftpflichtversicherer für den Versicherungsnehmer abgeschlossen wird, berechtigt idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Die wesentlichen Grundsätze zur Inhaltskontrolle im Überblick.

Rn 9a Der BGH hat in einer Vielzahl von Entscheidungen zur Ehevertragsfreiheit seit 2004 die Struktur in Form der Trias objektive Seite, subjektive Seite, Bestandskontrolle, Ausübungskontrolle beibehalten. Rn 9b Zur objektiven Seite geht der BGH vom hohen Rang der Scheidungsfolgen, die dem Kernbereich unterfallen aus, weist aber darauf hin, dass das Verdikt der Sittenwidrigke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Festsetzung der Ordnungsmittel.

Rn 8 Das Verfahren für die Festsetzung von Ordnungsmitteln ist in § 92 geregelt. Es ergeht ein gerichtlicher Beschluss (§ 89 I 3), der mit der sofortigen Beschwerde nach § 87 IV angreifbar ist. Ob und in welchem Umfang bzw in welcher Höhe das Gericht ein Ordnungsmittel festsetzt, liegt in seinem Ermessen (Entschließungs- und Auswahlermessen, Kobl FamRZ 16, 1104). Rn 9 Richtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Billigkeit.

Rn 5 Sind ehebedingte Nachteile nicht gegeben oder durch einen Teil des geltend gemachten Unterhalts ausgeglichen, ist als nächstes zu prüfen, ob und welche Unterhaltsbegrenzung der Billigkeit entspricht. Rn 6 Die einzigen Billigkeitskriterien, die der BGH zunächst berücksichtigt hat, sind Dauer der Ehe und Alter des Unterhaltsberechtigten. Dabei stand weder eine 22-jährige E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung und Anwendungsbereich.

Rn 1 Art 14 betrifft die Wirkungen einer wirksam zustande gekommenen Ehe (Ehewirkungsstatut). Anknüpfungsgegenstand sind die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander. Die seit dem 29.1.19 anwendbare EuGüVO (s ex-Art 15 Rn 1 sowie IPR-Anh 5) geht von einem weiten Güterrechtsbegriff aus u deckt einen Teil der bisherigen Ehewirkungen mit ab (Dutta FamRZ 19, 1390,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Normzweck.

Rn 1 § 1816 ersetzt § 1897 I u III–VI aF. Die Inhalte von § 1897 VII u VIII aF sind in das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) verschoben worden. Der Inhalt von § 1897 II aF findet sich nunmehr in § 1819 III. Die Norm regelt die Eignung und Auswahl des Betreuers und stellt Grundsätze dazu auf, wer zum Betreuer bestellt werden soll (I-V) und welche Personen von diesem A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2151 BGB – Bestimmungsrecht des Beschwerten oder eines Dritten bei mehreren Bedachten.

Gesetzestext (1) Der Erblasser kann mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll. (2) Die Bestimmung des Beschwerten erfolgt durch Erklärung gegenüber demjenigen, welcher das Vermächtnis erhalten soll; die Bestimmung des Dritten erfolgt durch Erklärung gegenüber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Kündigung durch den Dienstberechtigten.

Rn 7 Arbeitsleistung: beharrliche Verweigerung der Arbeitsleistung, selbst in der Annahme, rechtmäßig zu handeln (BAG NZA 18, 646), nicht bloße Schlechtleistung (LAG Schleswig-Holstein RzK I 6a Nr 208; LAG Düsseldorf LAGE Nr 2 zu § 626 BGB 2002), die aber zur ordentlichen Kündigung berechtigen kann (BAG NZA 04, 784 [BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02]), Nichtbefolgen von (billige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Entscheidung im einstweiligen Anordnungsverfahren/die Bestellung eines vorläufigen Vormunds.

Rn 18 Die Auswahl eines Vormunds kann auch im einstweiligen Anordnungsverfahren gem §§ 49 ff erfolgen. Hierfür kann aufgrund der Neuregelungen deshalb ein Erfordernis bestehen, weil nach der Vorstellung des Gesetzgebers die Ermittlungen des Gerichts bei der Auswahl eines geeigneten Vormunds dahingehend ausgeweitet werden sollen, dass unter allen möglichen Vormündern der Vorm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Nichtbestehen der häuslichen Gemeinschaft.

Rn 2 Hat ein Ehegatte die häusliche Gemeinschaft verlassen, kann das Fehlen der häuslichen Gemeinschaft leicht festgestellt werden. In allen anderen Fällen muss die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft weitestgehend herbeigeführt worden sein, sei es auch innerhalb der Ehewohnung. Nur ein Restmaß an Gemeinsamkeiten wird noch akzeptiert. So kann ein Getrenntleben dann noch an...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Stifterdrittel (§ 58 Nr. 6 AO)

§ 58 Nr. 6 AO regelt mit dem sog. Stifterdrittel eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen im Unterschied zu anderen Körperschaften einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesetzliche Pflichten.

Rn 69 Bei § 823 II geht es häufig schon um die Eignung eines Schutzgesetzes als Anspruchsgrundlage überhaupt. So dient nach BGH NJW 04, 356, 357 [BGH 18.11.2003 - VI ZR 385/02] (mwN) ein Halteverbot nach § 12 StVO in erster Linie der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Zwar kann es zB auch Fußgänger schützen sollen, wenn es die Sichtverhältnisse an einem Fußgängerüberw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Monatsanfangsproblem.

Rn 56 Intensiv diskutiert werden die mit einer Leistung zum Monatsende für den kommenden Monat (sog Monatsanfangsproblem; St/J/Würdinger § 850k Rz 17 spricht vom Monatsendproblem) zusammenhängenden Fragen. Zu denken ist an folgende Konstellation. Am 29.8. geht auf dem Pfändungsschutzkonto eine Zahlung von EUR 900,– ein. Am 1.9. wird das Konto gepfändet. Im Lauf des Monats ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgegenstand.

Rn 8 § 2065 II gebietet es dem Erblasser, bei Erbeinsetzungen Zuwendungsempfänger und -gegenstand selbst zu bestimmen, also so zu benennen, dass eine Bestimmung nach objektiven Kriterien möglich ist (BayObLG FamRZ 00, 1392). Eine noch zu errichtende Stiftung kann eingesetzt werden, wenn alle wesentlichen Regelungen für deren Satzung angegeben (KG ErbR 16, 331) oder aus ander...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unterhaltsrückstände (Abs 1 S 4).

Rn 32 Der bevorrechtigte Zugriff besteht grds auch für die im letzten Jahr vor dem Antrag auf Erlass des Pfändungsbeschlusses fällig gewordenen rückständigen Unterhaltsforderungen des Gläubigers. Abzustellen ist auf den Eingang des Antrags bei Gericht. Für ältere Rückstände gilt die Privilegierung nicht, soweit nicht anzunehmen ist, dass der Schuldner sich seiner Zahlungspfl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verweisung auf die ZPO (Abs 1).

Rn 3 Die Verweisung auf die ZPO bezieht sich auf die ersten drei Abschnitte des 8. Buches der ZPO (§§ 704–898 ZPO). Der einstweilige Rechtsschutz ist hingegen im FamFG eigenständig geregelt (§§ 49 ff) und auch die Vorschriften über die grenzüberschreitende Kontenpfändung (§§ 946 ff ZPO) sind auf FamFG-Verfahren nicht anwendbar, da diese nicht als Zivil- oder Handelssachen iS...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag der Verwaltungsbehörde (Abs 1).

Rn 3 Die Antragsbefugnis der Verwaltungsbehörde ergibt sich aus § 1316 I Nr 1 BGB. Danach ist die Verwaltungsbehörde befugt bei Verstoß gegen § 1303 S 1 BGB (Erfordernis der Ehemündigkeit), § 1304 BGB (keine Eheschließung durch einen Geschäftsunfähigen), § 1306 BGB (Verbot der Doppelehe oder Lebenspartnerschaft), § 1307 BGB (Verbot der Eheschließung unter Verwandten), § 1311...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fälle fehlender Identität.

Rn 6 Antrag auf Datenauskunft gem Art 15 DSGVO auch zum Zwecke der Förderung gleichzeitig verfolgter Ersatzansprüche (Köln MDR 20, 1082); Ausgleichszahlung entspr Art 5 I Buchst c iVm Art 7 VO (EG) Nr 261/2004 und hilfsweise Schadensersatz (BGH NJW-RR 17, 1453 [BGH 08.08.2017 - X ZR 101/16]), Ausschließungsantrag und Widerklage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Ausschli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kosten für Unterkunft und Heizung.

Rn 27 Gemäß § 115 I Nr 3 werden vom Einkommen die Kosten für Unterkunft und Heizung abgezogen, soweit sie nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Einkommensverhältnissen der Partei stehen. Bezüglich der Nebenkosten hat sich die Bemessung des Freibetrages nach § 115 I Nr 1 geändert. Die Wasserkosten sind bereits seit dem 1.1.2011 nicht mehr in dem Freibetrag enthalte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsumfang.

Rn 3 Da durch die Beistandschaft die elterliche Sorge nicht eingeschränkt wird, besteht das Vertretungsrecht des Sorgeberechtigten neben dem des Beistandes fort. Im Falle eines Rechtsstreits hat der Gesetzgeber mit § 234 FamFG den Vorrang der Vertretung durch den Beistand ausdrücklich geregelt, wonach ein Vertretungsverbot des Elternteils besteht, sobald die Beistandschaft w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Weitere Beispiele.

Rn 16 Im Fall der Haftanordnung kann der Schuldner einen Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung erfolgreich damit begründen, dass mit Vollziehung der Haft eine Versorgung eigener kleiner Kinder unmöglich gemacht wird (St/J/Münzberg Rz 6; MüKoZPO/Heßler Rz 40). Rn 17 Die vorläufige Einstellung einer Vollstreckungsmaßnahme, welche die wirtschaftliche Existenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wertsicherung von Geldschulden.

Rn 18 Preisklauselgesetz (§§ 1–8) vom 7.9.07 (zuletzt geändert durch dasG vom 29.7.09 [BGBl. I S. 2355]): Zitat Preisklauselverbot (1) Der Betrag von Geldschulden darf nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind. (2) Das Verbot nach Absatz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gang des Verfahrens.

Rn 4 Obgleich es sich bei EA-Verfahren um v der Hauptsache selbstständige Verfahren handelt, sind sie verfahrensrechtlich eng an die jeweilige Hauptsache angelehnt. Eine Versäumnisentscheidung in Familienstreitsachen ist jedoch ausgeschlossen (II 3). Anwaltszwang besteht nicht (§§ 10, 114 IV Nr 1). IÜ gelten die Verfahrensvorschriften des jeweiligen Hauptsacheverfahrens, sow...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Treuwidrigkeit.

Rn 6 Bei der Beurteilung der Treuwidrigkeit ist das Gesamtverhalten nach Anlass, Zweck und Beweggrund unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu würdigen (Soergel/Wolf Rz 7). An der Treuwidrigkeit fehlt es regelmäßig bei wirtschaftlichen Gründen für das Verhalten, allerdings ist auch hier eine Würdigung des Einzelfalls geboten (BGH NJW 05, 3417 [BGH 16.09.2005 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 329 BGB – Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme.

Gesetzestext Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern. Rn 1 § 329 enthält zwei Aussagen. Die erste ist trivial: Wenn derjenige, der einem Schuldner versprich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 155a ist nach seinem Wortlaut ausdrücklich ausschließlich anwendbar für Anträge auf erstmalige Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1626a II BGB; Sorgeanträge nach § 1671 II BGB sind nicht erfasst. Die Vorschrift des § 155a ist nicht anwendbar, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern nach Begründung der gemeins...mehr