Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Nach § 97 I 1 in ihrem Anwendungsbereich vorrangige Staatsverträge: Sorgerechtliche Schutzmaßnahmen für Kinder m gewöhnl Aufenthalt in einem Vertragsstaat sind nach dem KSÜ in anderen Vertragsstaaten grds automatisch anzuerkennen, Art 23 ff KSÜ. Für fakultative Anerkennungsfeststellungsverfahren (Art 24 KSÜ) greifen § 32 iVm §§ 16 ff IntFamRVG. Das MSA normiert in Art 7 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Verwertung des Vermögensstamms.

Rn 18 Aufgrund des Gegenseitigkeitsprinzips sind die Maßstäbe für die Vermögensverwertungsobliegenheit des Unterhaltsgläubigers nach § 1577 III regelmäßig identisch mit denen für den Pflichtigen nach § 1581 2 (BGH FamRZ 85, 354 [BGH 27.06.1984 - IVb ZR 20/83]). Der Bedürftige muss vor Inanspruchnahme des Verpflichteten den Vermögensstamm verbrauchen. Er ist auf die voraussic...mehr

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FF 06/2023, Internationales Scheidungsrecht einschließlich Scheidungsfolgen

Dieter Henrich5. Aufl., Gieseking-Verlag, 2023, 128 Seiten, broschiert ISBN 978-3-7694-1280-2, 59 EUR "Die Europäisierung des Familienrechts geht jedenfalls munter weiter." So das Fazit von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Familienrecht Argiris Balomatis, Tübingen, in seinem Editorial zu Heft 4 der FF (FF 2023, 133). Recht hat er! Fast. Denn an den europäischen Grenzen macht das Fa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Namensarten.

Rn 5 Beim Namen als einer schriftlich und mündlich zum Ausdruck kommenden Kennzeichnung einer Person sind verschiedene Arten und Formen zu unterscheiden. Zu trennen ist zunächst der Zwangsname (die Führung eines Namens ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben) vom Wahlnamen (die Namensführung ist frei wählbar und frei änderbar). Als Zwangsnamen hat das Gesetz für die natürlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die VO Nr 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung u die Vollstreckung von Entscheidungen u öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ( EuErbVO) vom 4.7.12 (ABl. EU 12 L 201/107; berichtigt L 344/3) ist am 16.8.12 in Kraft getreten (Art 84 I). Sie gilt ab 17.8.15 (Art 84 II) als unmittelb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vollstreckungsgegenstand.

Rn 13 Dem privilegierten Zugriff des Gläubigers nach Abs 1 unterliegen das Arbeitseinkommen des Schuldners gem § 850 sowie bis zur Hälfte der nach § 850a Nr 1, 2 und 4 pfändungsfreien Bezüge. Ein erhöhter Pfändungsfreibetrag ist ausgeschlossen, wenn feststeht, dass der Schuldner keinen Unterhalt an den bevorrechtigten Unterhaltsgläubiger leistet (vgl BGH NJW 15, 157 [BGH 17....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Straßenverkehr.

Rn 159 Im Straßenverkehr sind insb die Grundsätze der gegenseitigen Rücksichtnahme und des Vertrauens auf verkehrsrichtiges Verhalten anderer von Bedeutung. Besondere, über das allg erforderliche Maß hinausgehende Rücksicht müssen Kraftfahrer auf ältere Menschen (BGH NJW 94, 2829, 2830 [BGH 19.04.1994 - VI ZR 219/93]), Kinder (BGH NJW 87, 2375, 2376 [BGH 17.02.1987 - VI ZR 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Begrenzung.

Rn 27 Während bis zum Inkrafttreten des UÄndG 2008 vornehmlich auf die Dauer der Ehe abgestellt wurde, kommt es angesichts der Neuregelung des § 1578b nunmehr maßgeblich auf das Vorhandensein ›ehebedingter Nachteile‹ an. Bei der Billigkeitsabwägung für die einzeln oder in Kombination in Betracht kommende Herabsetzung (§ 1578b I) oder zeitliche Begrenzung (§ 1578b II, III, vg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Modalitäten der Zahlung

Rn. 33 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Da § 66 Abs 2 EStG nichts anderes bestimmt, gilt § 224 Abs 3 S 1 AO, der grundsätzlich unbare Zahlung vorschreibt, dh Überweisung auf ein vom Berechtigten benanntes Konto bei einem Kreditinstitut, V 23.2 Abs 1 S 1 DA-KG 2022; der Berechtigte muss nicht der Kontoinhaber sein, V 23.2 Abs 1 S 2 DA-KG 2022. Eine Erstattung der (anteiligen) Kontof...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beschränkung und Versagung des Trennungsunterhalts.

Rn 41 Trennungsunterhalt kann nach § 1361 III beschränkt oder versagt werden, wenn einer der Härtegründe des § 1579 Nr 2–8 vorliegt. Der Ausschlussgrund der kurzen Ehedauer nach § 1579 Nr 1 ist ausdrücklich ausgenommen (BGH FamRZ 79, 569). Allerdings kann eine kurze Ehedauer sowohl für die Frage der Erwerbsobliegenheit (§ 1361 II) als auch iRd Billigkeitsabwägung iRd Anwendu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfestigte Lebensgemeinschaft gem Nr 2.

Rn 6 Grds stellt allein der Umstand, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Scheidung eine intime Beziehung oder eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft mit einem neuen Partner eingeht, noch keinen Härtegrund dar (BGH FamRZ 89, 487). Auch die Tatsache, dass er mit dem Unterhalt einen Dritten unterhält ist unerheblich (BGH FamRZ 88, 930). Es müssen besondere Umstände vorliege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / j) Einstweiliges Anordnungsverfahren, §§ 331 ff.

Rn 30 In besonders eilbedürftigen Krisensituationen ist die vorläufige Unterbringung im Wege der einstweiligen Anordnung möglich. Gem § 51 III gelten für das einstweilige Anordnungsverfahren die für das Verfahren in der Hauptsache anzuwendenden Vorschriften. § 167 I 1 verweist insoweit auf die §§ 331 ff. Gem § 313 II ist für den Erlass einer einstweiligen Anordnung neben dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Nichteheliche Lebensgefährten und andere häusliche Gemeinschaften.

Rn 17 Zwar steht die nichteheliche Lebensgemeinschaft nicht unter dem Schutz staatlicher Ordnung gem Art 6 I GG, sondern nur unter dem des Art 2 I GG; hinsichtlich der Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung gilt aber Gleiches wie für Eheleute (BGH NJW 08, 1959; krit Walker JZ 11, 453, 454). Sofern die herauszugebenden Räume an beide Lebensgefährten vermietet wurden und sie d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unentgeltliche Zuwendungen.

Rn 11 Der Begriff der Zuwendung deckt sich mit dem der Schenkung iSv § 516 (Karlsr FamRZ 74, 306). Dazu rechnen auch Ausstattungen (§ 1624), Spenden und Stiftungen. Lag der Zuwendung eine Verpflichtung zu Grunde, fehlt es an der Unentgeltlichkeit (BGH FamRZ 86, 565), die aber uU in der Eingehung der Verpflichtung gesehen werden kann (MüKo/Koch Rz 44). Ein vor Eintritt in den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Fehlende oder unvollständig erteilte Auskunft vor Einleitung des Verfahrens (S 2 Nr 2).

Rn 7 Diese Vorschrift soll die außergerichtliche Klärung von Unterhaltsansprüchen fördern (J/H/A/Maier § 243 Rz 6; Jena FamRZ 14, 965). Kommt der nach §§ 1361, 1580, 1605 BGB auskunftsverpflichtete Unterhaltsschuldner einem außergerichtlichen Auskunftsverlangen nicht oder nicht vollständig nach, kann dies auch dann bei der Kostenentscheidung (zu seinen Lasten) zu berücksicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Ordnungsmittel (Abs 4).

Rn 16 Erscheint ein ordnungsgemäß geladener Ehegatte unentschuldigt (vgl § 381 ZPO; vgl Naumbg FamRZ 07, 909) nicht, ist gegen ihn wie gegen einen Zeugen zu verfahren, sodass die in § 380 ZPO genannten Ordnungsmittel verhängt werden können. Hiervon macht das FamFG eine Ausnahme, als die Anordnung einer Ordnungshaft nicht (auch nicht ersatzweise) in Betracht kommt, Abs 4 Hs 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung der Unpfändbarkeit, Abs 1.

Rn 3 Nicht wenige Schuldner unterschreiten langfristig oder dauerhaft die Pfändungsfreigrenzen auf dem Pfändungsschutzkonto. In solchen Situationen sind die komplexen Anpassungsverfahren des pfändungsfreien Guthabenbetrags zu aufwendig. Deswegen eröffnet § 907 I einen stabilen Weg, um das Kontoguthaben insgesamt für einen befristeten Zeitraum pfändungsfrei stellen zu können....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1586b BGB – Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten.

Gesetzestext (1) 1Mit dem Tod des Verpflichteten geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über. 2Die Beschränkungen nach § 1581 fallen weg. 3Der Erbe haftet jedoch nicht über einen Betrag hinaus, der dem Pflichtteil entspricht, welcher dem Berechtigten zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre. (2) Für die Berechnung des Pflichtteils ble...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung.

Rn 5 Nach der Begriffsbestimmung (s Rn 3) ist die Begründung des selbstständigen Wohnsitzes von der tatsächlichen Niederlassung und einem Domizilwillen abhängig. Das Unterhalten und die Nutzung einer vollständig möblierten Wohnung reichen deshalb für sich genommen noch nicht, um einen Wohnsitz zu begründen (BGH NJW 06, 1808, 1809). Die Wohnsitzbegründung stellt eine geschäft...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsätze.

Rn 8 Jede Partei hat ihre Interessen grds selbst wahrzunehmen (BGH NJW 06, 2618 Tz 28). Eine Täuschung durch Unterlassen (Verschweigen) erfolgt deshalb nur, wenn eine Offenbarungspflicht hinsichtlich des verschwiegenen Umstands besteht (BGH NJW-RR 98, 1406 [BGH 04.03.1998 - VIII ZR 378/96]; BAG NJW 94, 1364 [BAG 11.11.1993 - 2 AZR 467/93]). Die Verletzung einer gesetzlichen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Altersbedingte Unzumutbarkeit der Erwerbstätigkeit.

Rn 8 Der Begriff ›Alter‹ ist gesetzlich nicht festgelegt. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 99, 708; 95, 1416). Richtschnur (BGH FamRZ 06, 683) ist das Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl § 35 SGB VI; § 48 I 1 DRiG; § 51 I 2 BBG), da ab diesem Zeitpunkt allg eine Erwerbstätigkeit nicht mehr erwartet werden kann (BGH FamRZ 14, 1183; 13, 191). Solange die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 17 EGGVG – [Weitere Zulässigkeit von Datenübermittlungen].

Gesetzestext Die Übermittlung personenbezogener Daten ist ferner zulässig, wenn die Kenntnis der Daten aus der Sicht der übermittelnden Stellemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Der erfolglos gebliebene Vermittlungstermin (Abs 5).

Rn 15 Gem Abs 5 S 1 ist das Vermittlungsverfahren erfolglos geblieben, wenn weder eine Einigung über den Umgang noch über eine Inanspruchnahme außergerichtlicher Beratung zustande gekommen ist, oder wenn zumindest ein Elternteil nicht zum Vermittlungstermin erschienen ist und deshalb eine Einigung nicht zustande kommen konnte. Dies hat das Gericht durch Beschluss festzustell...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Die Maßnahmen im Einzelnen.

Rn 11 Sind die Voraussetzungen des § 1 erfüllt, hat das Gericht einen weiten Spielraum in Betracht kommender Maßnahmen, ist aber an den Antrag des Opfers gebunden. Der Katalog des I 3 stellt keine abschließende Regelung (›insbesondere‹) dar. Zu treffen ist diejenige Maßnahme, durch die die Wiederholungsgefahr am ehesten ausgeräumt werden kann. Wobei stets der Grundsatz der V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ersetzung der Zustimmung (Abs 2).

Rn 20 Nach II kann die durch den Ehegatten verweigerte Zustimmung durch das FamG ersetzt werden. Dazu muss das Geschäft den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspr und der Ehegatte sie ohne ausreichenden Grund verweigert haben oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Zustimmung gehindert gewesen sein. Ersetzt werden kann auch die Genehmigung bereits getätigte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Zahl der Unterhaltsberechtigten.

Rn 26 Weiterhin ist dem Schuldner ein Teil seines pfändbaren Arbeitseinkommens zu belassen, wenn der besondere Umfang seiner Unterhaltspflichten und insb die Zahl der Unterhaltsberechtigten dies erfordern. Diese Regelung knüpft unmittelbar an § 850c an, gilt aber auch bei einer Vollstreckung nach den §§ 850d, 850f II und 850i. Der Grundfreibetrag wird nach § 850c II 2, III 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Begriff der Unterhaltspflicht.

Rn 13 Gemeint sind sämtliche durch Ehe begründeten Unterhaltsansprüche, auch wenn die Ehe geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist (§§ 1360, 1361, 1569 ff BGB), sowie durch Verwandtschaft begründete Unterhaltspflichten (§§ 1601 ff, 1615a, 1615l–n BGB), auch wenn die Unterhaltsforderungen kraft Gesetzes auf Dritte übergegangen sind (Bremen FamRZ 1984, 511), ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Steuerschuldner

Rz. 610 [Autor/Stand] Die Vorschrift personifiziert die potenziellen Steuerschuldner: Bedachte, d.h. Erwerber, können nur natürliche Personen oder – sogar nichtrechtsfähige (s. § 7 ErbStG Rz. 206.1)[2] – Stiftungen sein, die an der leistungsempfangenden Kapitalgesellschaft beteiligt sind. Als Zuwendender wird jede "andere Person" benannt, d.h. als Schenker kommen auch juristis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 1 WEigtümer ist, wer zu Recht im Wohnungs- und/oder Teileigentumsgrundbuch eingetragen ist (BGH ZMR 21, 402 Rz 17; 17, 906 Rz 6); dies kann auch die GdW (Rn 6) – auch in einer anderen WE-Anlage (München ZMR 16, 792) – sein (Hamm NJW 10, 1464). WEigtümer ist ferner, wer durch Erbfall (BGH ZMR 19, 423 Rz 7; NZM 13, 735 Rz 6), Umwandlung oder durch Zuschlag gem § 90 I ZVG Wo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Familienrichter (Abs 3).

Rn 14 Die Richter der Abteilungen für Familiensachen entscheiden als Einzelrichter (§ 22 I GVG). Die Bezeichnung als Familienrichter hat keine Statusauswirkungen. Abs 3 stellt besondere gesetzliche Anforderungen an Familienrichter, die über belegbare Kenntnisse des Familienrechts sowie belegbare Grundkenntnisse der Psychologie, insb der Entwicklungspsychologie, verfügen soll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grenzen der Rechtsausübung.

Rn 9 Im Bereich der Notwehr findet eine Güterabwägung anders als beim Notstand (§ 228) grds nicht statt (BGH NJW 76, 42 [BGH 23.09.1975 - VI ZR 232/73], Rn 8). Es darf ein höherwertiges Rechtsgut des Angreifers zum Schutz eines geringwertigen Eigenen verletzt werden. Wenn individueller Selbstschutz und Allgemeininteresse nur verhältnismäßig Marginal betroffen sind, ist aber ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beistand und Rücksichtnahme in wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Rn 16 Obwohl Ehegatten voneinander getrennte Vermögen haben und nicht für die Verbindlichkeiten des jeweils anderen einstehen müssen, besteht die Pflicht, den anderen oder dessen Eigentum unabhängig vom jeweiligen Güterstand vor Schaden zu bewahren. Deshalb darf ein gemeinsamer Verkauf des im Miteigentum stehenden Hauses nicht aus unsachlichen Gründen verhindert werden (Fran...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten. (2) Wünscht der Volljährige eine Person als Betreuer, so ist diesem Wunsch zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abs 1.

Rn 2 Bundes- und landesrechtliche Regelungen über die Übermittlung personenbezogener Daten genießen nach der Nr 1 Vorrang ggü den Bestimmungen des zweiten Abschnitts des EGGVG. Rn 3 In der MiZi (s § 12 Rn 4) sind die meisten im Zivilrecht zu beachtenden Mitteilungsfälle geregelt und die bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung genannt. Von besonderer Bedeu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Dienstleistungen.

Rn 51 Heftig umstr ist die rechtliche Beurteilung der Fälle, in denen Dienstleistungen – etwa in Form überobligatorischer Mitarbeit (§ 1619) erwachsener Kinder im Betrieb oder auf dem Hof der Eltern – in der letztlich enttäuschten Erwartung späterer letztwilliger Zuwendungen erbracht werden. Insoweit ist zu unterscheiden: Arbeitet der Leistende unentgeltlich ohne (dienst-)ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gesetzliches Ehewirkungsstatut (Abs 2).

Rn 18 Mangels Rechtswahl ergibt sich das allgemeine Wirkungsstatut aus II. Dieses Statut ist wandelbar (Dutta FamRZ 19, 1390, 1398; RegE BTDrs 19/4852 S 37). Zur Anknüpfung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ist daher jeweils auf den Zeitpunkt abzustellen, der für die im Einzelfall konkrete Rechtsfrage relevant ist. Rn 19 Die Ermittlung des gesetzlichen Wirkungsstatuts erfolgt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Rn 34 Die verbindliche Nutzung der Formulare ist in § 2 ZVFV vorgeschrieben. Rechtsgrundlage für die verbindliche Einführung der Formulare ist § 829 IV. Für Anträge auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses bzw eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 sind die Formulare der Anl 4 und 5 zu verwenden, § 2 I Nr 3 ZVFV. Wird die Zwangsvollstreckung wegen Gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Schutzwürdiges Interesse an Prozessführung.

Rn 42 Neben der Ermächtigung erfordert eine gewillkürte Prozessstandschaft ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung im eigenen Namen, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (BGHZ 119, 237, 242 = NJW 93, 918; BGHZ 108, 52, 56 = NJW 89, 2750; BGHZ 100, 217 f = NJW 87, 2018; BGHZ 96, 151, 152 f = NJW 86, 850; BGH GRUR 08, 1108, 111...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Verhältnis zur Zusatzklage.

Rn 22 Für die Entscheidung, ob der Kl eine über den titulierten Betrag hinausgehende Nachforderung mit der Abänderungsklage oder im Wege einer neuen Leistungsklage, als Zusatz- oder Nachforderungsklage geltend machen kann, ist zunächst danach zu differenzieren, ob ein neuer Streitgegenstand vorliegt, was zB zu bejahen ist, wenn Unterhalt zunächst für den Zeitraum des Getrenn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verfahrensrechtliche Stellung des förmlich beteiligten Jugendamts.

Rn 16 Aufgrund der förmlichen Beteiligung stehen dem Jugendamt alle Verfahrensrechte eines Beteiligten zu. Das Jugendamt kann insb Akteneinsicht beantragen, § 13 I (ein Akteneinsichtsrecht nach § 13 II steht dem nicht beteiligten Jugendamt nicht zu, da dieses auf ›Personen‹ beschränkt ist, MüKoFamFG/Pabst § 13 Rz 16; Keidel/Sternal § 13 Rz 47; Heilmann/Heilmann § 13 Rz 5; aA...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruch auf Ausbildung.

Rn 3 Ausbildung ist im weitesten Sinne zu verstehen. Es muss sich um einen anerkannten Ausbildungsgang handeln, der sich nach einem bestimmten Ausbildungsplan richtet und von einem Ausbilder geleitet wird (BGH FamRZ 87, 795). Die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit stellt keine derartige Ausbildung dar, selbst wenn nach einer mehrjährigen Praxisphase sodann eine Abschlu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Einleitung des Verfahrens – Antragserfordernis nach materiellem Recht?.

Rn 8 Das Gericht kann nicht gegen den Willen des gesetzlichen Vertreters des Kindes eine Genehmigung erteilen oder die Unterbringung selbst anordnen (Prütting/Helms/Hammer § 167 Rz 8 mwN). Rn 9 Uneinheitlich wird beurteilt, ob es zur Verfahrenseinleitung eines Verfahrens nach § 1631b BGB (§ 151 Nr 6), eines förmlichen Antrags des sorgeberechtigten Elternteils oder gesetzliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsvernichtende und rechtshemmende Einreden.

Rn 24 Rechtsvernichtend ist die Erfüllung (BGHZ 83, 278, 280), nicht dagegen eine zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorläufig vollstreckbaren Urt geleistete Zahlung, der Erfüllungswirkung nicht zukommt (BGH NJW 90, 2756); ebenso sind dies Erfüllungssurrogate, wie insb die Aufrechnung sowohl durch den Titelgläubiger als auch durch den Vollstreckungsschuldner...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 829 betrifft nach seinem Wortlaut lediglich Fälle der §§ 823–826. Weitgehende Einigkeit besteht aber darüber, dass die Vorschrift auch für die Modifikationen dieser Haftungstatbestände in §§ 830 ff, also insb für §§ 831, 833 2, 834, 836–838 (Hamm VersR 77, 531, 532) sowie für §§ 844 f (RGZ 94, 220, 221 f) gilt (zB MüKo/Wagner § 829 Rz 4 mwN; NK-BGB/Katzenmeier § 829 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mögliche Maßnahmen (Abs 1 S 1, 2).

Rn 3 Die Beschränkungsmöglichkeiten sind abschließend aufgezählt. Sie können kombiniert werden. Es können die gesetzlichen Erben (§§ 1924 ff) des Abkömmlings als Nacherben (§§ 2100 ff) oder Nachvermächtnisnehmer (§ 2191) eingesetzt werden. Ihre individuelle Bezeichnung führt zur Unwirksamkeit der Beschränkung, wenn die Genannten sich zum Todeszeitpunkt des Abkömmlings von de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorrangige Rechtsakte.

Rn 2 Vorrangige Staatsverträge (§ 97 I 1): Das KSÜ enthält Vollstreckungsregeln in Art 26 ff KSÜ, Ausführungsbestimmungen dazu das IntFamRVG. Art 7 S 2 MSA verweist auf autonome bzw staatsvertragliche Vollstreckungsregeln. Das EuSorgeRÜ regelt die Vollstreckung in Art 7 ff EuSorgeRÜ (Ausführungsdetails in §§ 16 ff IntFamRVG), schließt aber die Vollstreckung nach staatsvertragl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorläufige Maßnahmen, Rechtsgrund, Rückforderung.

Rn 4 Nach II 1 sind nur Sicherungsmaßnahmen u vorläufige Regelungen zulässig. Die EA darf die Hauptsache nicht vorwegnehmen. Vorläufigkeit idS ist in Familiensachen aber häufig auch zeitlich zu verstehen. So enthalten im Wege einer EA ergangene gewaltschutzrechtliche Verbote, Umgangsausschlüsse oder Regelungen zum Aufenthalt des Kindes aus der Natur der Sache heraus eine für...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Maßnahmen zu beschleunigten Verfahrensdurchführung bei begründeter Rüge, Abs 2 S 2.

Rn 26 Hält das Gericht die Rüge für begründet, weil die bisherige Verfahrensdauer, gemessen an den genannten Kriterien, unangemessen lang ist, hat es unverzüglich geeignete Maßnahmen zur vorrangigen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu ergreifen. Rn 27 Das Gesetz schreibt vor, dass der Erlass einer einstweilige Anordnung zu prüfen ist (§ 155b II 2 Hs 2), was in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Adressaten des Auskunftsverlangens.

Rn 3 Der in Abs 1 Nr 1–5 enthaltene Kreis der Adressaten des Auskunftsverlangens entspricht den in § 643 II 1 Nr 1 und 3 ZPO aF genannten Dritten. Die Aufzählung ist abschließend; es ist dem Gericht verwehrt, von anderen als den genannten Auskunftgebern, zB von Banken (Viefhues FuR 13, 10, 25), Auskünfte einzuholen (vgl Prütting/Helms/Bömelburg § 236 Rz 7; MüKoFamFG/Pasche §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HaagUntProt Art 11 HaagUntProt – Geltungsbereich des anzuwendenden Rechts.

Gesetzestext Das auf die Unterhaltspflicht anzuwendende Recht bestimmt insbesondere,mehr