Fachbeiträge & Kommentare zu KfW

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.6 Nutzungsbedingungen

Die geförderte Wohnung muss dauerhaft vom Kreditnehmer selbst als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt werden. Dies ist durch eine aktuelle Meldebestätigung nachzuweisen. Achtung Vorzeitige Aufgabe Wird die Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren nach Kreditzusage aufgegeben oder die Genossenschaftswohnung in Wohneigentum umgewandelt, hat dies Konsequenzen. In diesem Fall wir... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt zunächst 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate für noch nicht abgerufene Beträge. Ab dem 13. Monat nach Zusage fällt für nicht abgerufene Kreditbeträge eine Bereitstellungsprovision von 0... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt auf noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Abgerufene Mittel sind innerhalb von... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.4 Das gilt als Wohnung

Dauerhaft zu Wohnzwecken Als Wohnung gelten Wohneinheiten, die aus in sich abgeschlossenen, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmten Räumen bestehen. Erforderlich ist ein eigener, abschließbarer Zugang. Zudem müssen Räume vorhanden sein, die die Führung eines selbstständigen Haushalts ermöglichen. Dazu zählen insbesondere Wohn- oder Schlafräume, eine Küche oder Kochnische sowie ... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5 Umfang der Finanzierung

Bis zu 150.000 EUR bei 3 Kindern Die Höhe des maximal möglichen Kreditbetrags richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder: bei einem Kind bis zu 100.000 EUR, bei zwei Kindern bis zu 125.000 EUR, ab drei Kindern bis zu 150.000 EUR. Der Kreditbetrag ist zusätzlich durch den tatsächlichen Kaufpreis der Immobilie begrenzt. Eine spätere Aufstockung über den beantragte... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6 Umfang der Finanzierung

Max. 100.000 EUR Der maximale Kreditbetrag aus dem Programm 124 beträgt 100.000 EUR je Vorhaben. Beim Bau können unter anderem Grundstückskosten berücksichtigt werden, sofern der Grundstückserwerb höchstens sechs Monate vor Antragstellung erfolgt ist. Darüber hinaus sind die eigentlichen Baukosten, Baunebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen förderfähig. Die Finanzierung ... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Voraussetzung ist, dass die geförderte Genossenschaftswohnung selbst genutzt wird. Die Wohnung muss dabei der Haupt- oder alleinige Wohnsitz des Kreditnehmers sein. Eine Nutzung zu Vermietungszwecken oder als Zweitwohnung ist nicht zulässig. mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.3 Was gefördert wird

Erwerb von Anteilen Gefördert werden die Kosten für den Erwerb der Genossenschaftsanteile, soweit diese für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind. Das Programm kann sowohl bei der Neugründung einer Wohnungsgenossenschaft als auch beim Beitritt zu einer bereits bestehenden Genossenschaft genutzt werden. Nicht gefördert werden hingegen andere Kosten, etw... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5 Welchen Umfang die Finanzierung hat

b Bis zu 100.000 EUR Der Kredit kann einmalig bis zu 100.000 EUR je selbst genutzter Wohneinheit betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen, zinsverbilligten Kredits. Zusätzlich wird der bereits erwähnte Tilgungszuschuss gewährt, der die Rückzahlung entsprechend reduziert. 3.5.1 Welche Zinsbindungen es gibt Der Zinssatz kann wahlweise für 5 oder 10 Jahre festges... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.5.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 36 Monate ab Kreditzusage. Ab dem 13. Monat fällt für noch nicht abgerufene Beträge eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat an. Bereits ausgezahlte Beträge müssen innerhalb von 12 Monaten zweckent... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.4 Das gilt als Wohnung

Wohngebäude nach GEG Förderfähig ist jeweils eine einzelne Wohneinheit, die nach dem KfW-Merkblatt als Wohngebäude oder Wohnung im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes genutzt wird und rechtlich als Wohnimmobilie im Grundbuch eingetragen ist. Je Förderfall kann höchstens eine Wohneinheit über das Produkt 300 finanziert werden. Voraussetzung ist zudem, dass mindestens eine anspruc... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.10 Wie die Antragstellung erfolgt

Vor Vorhabensbeginn Der Antrag ist zwingend vor Vorhabenbeginn über einen frei wählbaren Finanzierungspartner zu stellen. Das kann eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung sein. Grundlage ist eine von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten erstellte und vom Antragsteller unterschriebene "Bestätigung zum Antrag". Als Vorhabenbeginn gilt... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.5.1 Zinsbindungen und Laufzeiten

Bis zu 35 Jahre Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt 7 Jahre. Zur Auswahl stehen verschiedene Laufzeit- und Tilgungsmodelle, unter anderem bis zu 10 Jahre Laufzeit mit endfälliger Tilgung und Zinsbindung über die gesamte Laufzeit, bis zu 10 Jahre Laufzeit mit ein oder zwei tilgungsfreien Jahren und durchgehender Zinsbindung, bis zu 25 Jahre Laufzeit mit ein bis drei tilgungsf... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.7 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe oder Abriss kann d... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.6 Nutzungsbedingungen

5- und 10-Jahres-Frist Die geförderte Immobilie ist mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst zu nutzen. Unterbrechungen der Selbstnutzung von bis zu zwei Jahren sind möglich, verlängern jedoch die Mindestdauer entsprechend. Spätestens mit Ablauf der ersten Zinsbindung endet die Pflicht zur Selbstnutzung. Unabhängig davon besteht eine Pflicht zur Nutzung der Immobilie zu Wohnzwec... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.7 Antragstellung

Hausbankverfahren Der Antrag muss zwingend vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über ein frei wählbares Finanzierungsinstitut, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse, einen Finanzvermittler oder eine Versicherung. Maßgeblich ist der Eingang des Antrags bei der KfW. Ein vorzeitiger Vorhabensbeginn ist förderschädlich. Eine Ausn... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.9 Nutzungsbedingungen

10-Jahres-Frist Die geförderten Wohngebäude bzw. Wohneinheiten müssen mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zu Wohnzwecken genutzt werden. Bei einer Veräußerung innerhalb dieses Zeitraums sind die Erwerber über die Förderung, die Nutzungspflicht sowie das Verschlechterungsverbot der energetischen Qualität nach den §§ 46 und 57 GEG zu informieren. Bei Nutzungsänderung, Aufgabe ... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.4 Das gilt als Wohnung

Abgeschlossene Räume Als Wohneinheit gelten räumlich abgeschlossene Räume, die dauerhaft zu Wohnzwecken bestimmt sind und die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Erforderlich sind insbesondere ein abschließbarer Zugang, Wohnräume sowie Anschlüsse für Küche oder Kochnische und Bad bzw. WC. Altenwohnungen In Wohn-, Alten- und Pflegeheimen gelten auch Apartments oder Wohn... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.1 Wer antragsberechtigt ist

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines neu errichteten, selbst genutzten Wohngebäudes oder einer entsprechenden Eigentumswohnung werden. Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben. Einkommensgrenzen Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.0... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Ferien- und Wochenendhäuser Vom Programm ausgeschlossen sind unter anderem Ferien- und Wochenendhäuser, Ferienwohnungen sowie jede Form der Wohngemeinschaftsnutzung. Ebenfalls nicht förderfähig sind der Erwerb von Grundstücken, Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Bestehendes Wohneigentum Darüber hinaus ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn im künftigen Haushalt bereits Wohn... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.9 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar sind die Programme 297 und 298 für dieselbe Maßnahme oder Wohneinheit mit Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie (NKI), dem KWKG, dem EEG oder der BEW. Ebenfalls ausgeschlos... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Förderausschlüsse Nicht gefördert werden Umschuldungen oder Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Das Programm setzt stets ein neues Bau- oder Erwerbsvorhaben voraus. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Kombination der geförderten Maßnahmen mit der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn eine Aufteil... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.2 Welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss

Wohnungen im Sinne des GEG Gefördert werden ausschließlich Wohngebäude und Wohneinheiten, die nach Fertigstellung dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die technischen Mindestanforderungen zum "Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment, Wohngebäude" erfüllen. Konkret bedeutet das unter anderem: Einhaltung definierter Treibhausgas-Grenzwerte über den gesamten Lebenszyk... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 3.4 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Ausgeschlossen sind insbesondere Umschuldungen und Nachfinanzierungen, wenn der Erwerb der Genossenschaftsanteile bereits vollständig abgeschlossen ist. Reine Zwischenfinanzierungen gelten allerdings nicht als Umschuldung und sind daher unschädlich. Achtung Umgehungsgestaltung Ebenfalls nicht förderfähig ist der Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer Wohnung, die zuvor im... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.1 Wer antragsberechtigt ist

Investoren und Ersterwerbende Antragsberechtigt sind Investierende und Ersterwerbende. Dazu zählen insbesondere natürliche Personen, Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Einzelunternehmen, Freiberufler sowie Unternehmen, auch mit kommunaler Beteiligung. Ebenfalls antragsberechtigt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sons... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.3 Was gefördert wird

Wohngebäude in Deutschland Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb förderfähiger Wohngebäude und Wohneinheiten in Deutschland. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere: die gesamten Bauwerkskosten Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Aufwendungen für Lebenszyklusanalyse und Lebenszykluskos... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Erwerb von Grundstücken Von der Förderung ausgeschlossen sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung derselben Wohneinheit im Programm 296. Hinweis Vermögensübertragungen Ebenfalls nicht förderfähig sind bestimmte entgeltliche Vermögensübertragungen, etwa zwischen verbundenen Unterneh... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.2 Welche Voraussetzungen das Objekt erfüllen muss

Neubau und Erstwerb Gefördert werden ausschließlich Neubauten oder Ersterwerbe, die dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die jeweils einschlägigen technischen Mindestanforderungen erfüllen. Je nach Förderstufe gelten unterschiedliche Anforderungen: Für "Klimafreundliches Wohngebäude" ist der Effizienzhaus-40-Standard einzuhalten, ergänzt um verbindliche Treibhausgas-Grenzw... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.11 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Überförderung Eine Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zuschüssen oder Zulagen ist grundsätzlich zulässig, sofern die Summe aller Förderungen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht kombinierbar ist das Programm 296 für dieselben Kosten mit Förderungen nach der Kälte-Klima-Richtlinie (NKI), dem KWKG, dem EEG oder der BEW. Ebenfalls ausgeschlossen... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Programm 297 richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die die geförderte Wohneinheit oder das Wohngebäude selbst zu Wohnzwecken nutzen. Programm 298 steht einem deutlich weiteren Kreis offen. Antragsberechtigt sind unter anderem: natürliche Personen ohne Selbstnutzung Wohnungseigentümergemeinschaften Gesellschaften bürgerlichen Rechts Einzelunternehmen und Freiberufler... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.2 Voraussetzungen des Objekts

Bestehender Wohnraum Gefördert werden ausschließlich bestehende Wohnimmobilien. Maßgeblich ist der energetische Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Dieser muss durch einen gültigen Energiebedarfs- oder Energieverbrauchsausweis nachgewiesen werden, aus dem sich eine Einstufung in die Energieeffizienzklassen F, G oder H ergibt. Effizienzklassen Diese Effizienzklassen kennze... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.6 Umfang der Finanzierung

Bis zu 270.000 EUR Die Höhe des möglichen Kredits hängt sowohl vom erreichten Förderstandard als auch von der Anzahl der Kinder ab. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude" beträgt der maximale Kredit 170.000 EUR bei ein oder zwei Kindern, 200.000 EUR bei drei oder vier Kindern und 220.000 EUR ab fünf Kindern. Beim Standard "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" erhöht sich ... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.3 Was gefördert wird

Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb förderfähiger Wohngebäude und Wohneinheiten, sofern der Erwerb innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme erfolgt. Zu den förderfähigen Kosten zählen insbesondere: Bauwerkskosten Kosten für Fachplanung und Baubegleitung Aufwendungen für Lebenszyklusanalyse Kosten der Nachhaltigkeitszertifizierung bei QNG-Vorhaben. Hinweis Eigenleistunge... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.1 Wer antragsberechtigt ist

Natürliche Personen Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie werden möchten und in deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren lebt. Einkommensgrenzen Zusätzlich gelten Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei einem Kind 90.000 EUR nicht überschreiten. Für jedes weitere Kind erhöht sich diese G... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.8 Wie die Antragstellung erfolgt

Stichtag 16.12.2025 Die Antragstellung erfolgt zwingend vor Vorhabenbeginn über einen Finanzierungspartner, etwa eine Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung. Grundlage ist eine von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem Energieeffizienz-Experten erstellte und vom Antragsteller unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag". Als Vorhabenbeginn gelten grundsätzlich Liefer-... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 5.3 Was gefördert wird

Gefördert wird der Erwerb einer bestehenden Wohnimmobilie zur späteren Eigennutzung. Förderfähig ist der Kaufpreis einschließlich der Grundstückskosten. Die eigentlichen Sanierungskosten sind in diesem Programm nicht förderfähig. Die Sanierung ist jedoch zwingende Voraussetzung für die Förderung. Das Gebäude muss innerhalb des vorgegebenen Zeitraums mindestens den Standard Ef... mehr

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KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.5 Was von der Förderung ausgeschlossen ist

Nicht förderfähig sind insbesondere: der Erwerb von Grundstücken Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben eine mehrfache Förderung desselben Objekts innerhalb der KFN-Programme. Wichtig Vermögensübertragungen Ebenfalls ausgeschlossen sind entgeltliche Vermögensübertragungen, die über einen echten Ersterwerb hinausgehen, etwa zwischen verbundenen Unter... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.8 Kombination mit anderen Fördermitteln

Keine Steuerförderung Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln, etwa weiteren Krediten, Zulagen oder Zuschüssen, ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die Summe aller öffentlichen Förderzusagen die insgesamt förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination derselben Maßnahmen mit der Steuerermäßigung für Hand... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 2.6.2 Abruf des Darlehens

100 % Auszahlung Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 100 % des zugesagten Kreditbetrags. Sie kann entweder in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage. Sie verlängert sich automatisch um bis zu 24 Monate. Ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge an. Der... mehr

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KfW-Wohneigentumsprogramme ... / 4.2 Voraussetzungen an das Objekt

Neubau in Deutschland Gefördert wird ausschließlich eine Neubau-Wohneinheit in Deutschland. Nach Fertigstellung muss das Gebäude dem Gebäudeenergiegesetz unterliegen und die technischen Mindestanforderungen für den "Klimafreundlichen Neubau, Wohngebäude" erfüllen, insbesondere das Effizienzhaus-40-Niveau. Die Wohneinheit muss mindestens fünf Jahre ab Einzug selbst genutzt werd... mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
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Herausforderungen des Führu... / 1 Zeitenwende in der Führung

Warum sich Führung neu erfindet und was bewahrt werden muss Die letzten Jahre waren geprägt von einem klaren Paradigmenwechsel: Fachkräftemangel, "War for Talent" und der zunehmende Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter rückten den Menschen in den Mittelpunkt der Unternehmensführung. Führung setzte stark auf Retention, Sinnstiftung und psychologische Sicherheit, mit spürbar... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Dieses Institut wurde mit Wirkung ab VZ 2024 durch Art 3 Nr 1 des Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vo... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Beschlussfassung und -vorbereitung

Rz. 216 In der Rechtsprechung ist angenommen worden, dass es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, kurzfristige Kredite aufzunehmen, die auf die Fälle vorübergehender, dringend notwendiger und nicht anders ausgleichbarer Überziehung des Gemeinschaftskontos beschränkt sind, wenn der Kreditbetrag die Summe der Hausgeldzahlungen aller Wohnungseigentümer für drei Monate nicht ü... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Förderung energetischer Maß... / f) Energieberater

Gemäß § 35c Abs. 1 S. 4 EStG sind förderfähig insbesondere die Kosten für bestimmte Energieberater. Qualifikation von Energieberatern: Vom Personenkreis der qualifizierten Energieberater sind Personen ausgeschlossen, die ausschließlich eine Ausstellungsberechtigung nach § 88 GEG besitzen (Rz. 55 [neu] = Rz. 49 [alt]). Vielmehr gelten nach Rz. 55 (neu) als Energieberater i.S.d... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Förderung energetischer Maß... / b) Anlage zum BMF-Schreiben zu förderfähigen und nicht förderfähigen Maßnahmen

Erstmals auch Negativliste: Wie bisher ist auch der Neufassung des BMF-Schreibens eine Anlage beigefügt, in der förderfähige Maßnahmen aufgelistet sind. Neu ist, dass in der Anlage nunmehr auch nicht förderfähige Maßnahmen ausdrücklich aufgelistet werden (Negativliste). Die Angaben der Liste orientieren sich nunmehr an den im Rahmen der BEG EM geförderten Maßnahmen (statt – w... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aufstiegs-BAföG / Zusammenfassung

Begriff Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG; Aufstiegs-BAföG) bietet altersunabhängige Förderleistungen im Bereich der beruflichen Bildung. Das BAföG steht demgegenüber Studenten zur Verfügung, die ein Hochschulstudium absolvieren. Mit dem Aufstiegs-BAföG kann gefördert werden, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle beruflich... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aufstiegs-BAföG / 4 Inhalt der Förderung

Während der Teilnahme an einer Maßnahme wird ein Beitrag zu den Kosten der Lehrveranstaltung (Maßnahmebeitrag) geleistet.[1] Bei Vollzeitmaßnahmen wird darüber hinaus ein Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs (Unterhaltsbeitrag) gezahlt.[2] Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils als Angebot der Kreditanstalt für Wiede... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Barrierefreies Wohnen wird wieder gefördert

Im Haushalt 2026 sind 50 Mio. EUR zur Förderung von altersgerechten und barrierefreien Umbauten vorgesehen. Die Regierungsfraktionen sprechen von der Wiedereinführung des Programms, das Ende 2024 gestoppt wurde. Die staatliche Förderbank KfW hatte private Bauherren über das Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (455-B) in Wohngebäuden seit 2009 unterstützt, bi... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.3.2 Weiterführende Ressourcen und Links

Rz. 230 Leitfäden GHG Protocol: www.ghgprotocol.org (kostenlose Berechnungstools) Science Based Targets: www.sciencebasedtargets.org (KMU-Leitfäden) ISO 14064-1: THG-Bilanzierung Standard Förderung und Finanzierung KfW-Umweltprogramm: www.kfw.de/240 & /241 BAFA-Energieberatung: www.bafa.de/energieberatung Deutsche Energieagentur: www.dena.de (Marktübersichten) Förderdatenbank des Bun... mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie... mehr