Fachbeiträge & Kommentare zu KfW

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Baukindergeld

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 2.2.1 Tilgungsraten

Tilgungsraten werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in der Regel nicht als Bedarf anerkannt. Es handelt sich dabei um den Anteil der monatlichen Zahlung an die finanzierende Bank, die dem Abtrag des aufgenommenen Darlehens dient. Da die Tilgung im Ergebnis in das Vermögen der Leistungsberechtigten zufließt, gilt dieser Vermögenszuwachs nicht als mit d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Wissensmanagement: Erfolgre... / 3.3 Mitarbeiter bereits in Vorbereitungen einbinden

Damit Wissensmanagement erfolgreich umgesetzt werden kann, ist es notwendig, möglichst alle Mitarbeiter frühzeitig aktiv in den Prozess einzubinden, spätestens nachdem die Ziele definiert worden sind. Die Mitarbeiter sollten von der Geschäftsführung persönlich in Kenntnis gesetzt werden, z. B. im Rahmen einer Betriebsversammlung oder einer Auftaktveranstaltung (nicht nur per...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Aufwandsentschädigungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Tätigkeiten von Unternehmensberatern als Projektbetreuer des Angebots "Runder Tisch"

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach einer Verf. der OFD Niedersachsen vom 07.08.2013 (Az: S 7185 – 34/20 – St 181) gelten die Aufwandsentschädigungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Tätigkeiten von Unternehmensberatern als Projektbetreuer des Angebots "Runder Tisch" als steuerbar und steuerpflichtig (weitere Begründung siehe dort).mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3.2.8.1 Auszahlung der KfW für Dezember 2022

Rz. 195 Stand: 06/03 – 07/2025 Die nach § 6 EWSG von der KfW an die Versorgungsunternehmen ausbezahlte Dezemberhilfe stellt Entgelt von dritter Seite (§ 10 Abs. 1 S. 2 UStG) für die Lieferung des Versorgers an den Endkunden dar. Das Versorgungsunternehmen hat den von der KfW erhaltenen Betrag mit dem für die Abschlagszahlung im Dezember gültigen Steuersatz zu besteuern. Aus d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.3.2.8.2 Abschlag für Dezember 2022

Rz. 196 Stand: 06/03 – 07/2025 Grundsätzlich unterliegen im Dezember 2022 geleistete Abschlagszahlungen dem ermäßigten Steuersatz (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4, § 28 Abs. 5 und 6 i. V. m. § 12 Abs. 2 UStG). Gemäß Rn. 15 des BMF-Schreibens vom 25.10.2022 wird es jedoch nicht beanstandet, wenn Rechnungen über Abschlagszahlungen, die zwischen 1.10.2022 und 31.3.2024 fällig ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Coronahilfen richtig buchen / 5 KfW-Kredite

Kredite im Rahmen der Corona-Maßnahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die von der Bundesregierung bzw. den Landesregierungen durch Haftungsbeitritt gefördert werden, sind rückzahlungspflichtig. Mit Zahlungseingang ist der Kredit als Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten zu erfassen. Die Kombination eines Kredits aus dem KfW-Förderprogramm mit anderen Fördermitteln i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fördermittel-Radar für Unte... / 6 ERP-Förderkredite für Digitalisierung und Innovation

Seit dem 1.7.2025 unterstützt die KfW kleine und mittlere Unternehmen sowie den Mittelstand mit zwei neuen ERP-Förderkrediten gezielt bei der digitalen und innovativen Transformation. Der ERP-Förderkredit Digitalisierung und der ERP-Förderkredit Innovation bieten attraktive Finanzierungsmöglichkeiten für Zukunftsprojekte – mit Krediten von bis zu 25 Mio. EUR und Förderzuschü...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2 Altersgerecht Umbauen (Programm 159)

Das KfW-Programm 159 ist ein klassisches Förderinstrument der Kreditanstalt für Wiederaufbau, das seit Jahren genutzt wird, um Wohnraum barrierearm umzubauen. Kein Prestigeprogramm, sondern bodenständige Förderung mit klarer Zielrichtung: Menschen sollen möglichst lange selbstständig in ihrer Wohnung leben können. 2.1 Antragsberechtigte Einen Antrag auf Förderung nach dem Prog...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.8 Antragstellung

Zuschussportal der KfW Der Antrag ist ausschließlich über das KfW-Zuschussportal zu stellen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Nicht als Beginn gelten Planungs- und Beratungsleistungen.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.7 Verwendungsnachweis

Nach Ablauf der Maßnahme ist die zweckgebundene Mittelverwendung der KfW nochmals zu bestätigen. Dies erfolgt über das entsprechende Formblatt der KfW, welches auf der Webseite unter dem Programmnamen zu finden ist. Die Versendung der Bestätigung erfolgt über das Finanzierungsinstitut, bei der die Darlehensbeträge ausgezahlt wurden. Wurde eine Maßnahme im Zusammenhang mit de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Altersgerecht Umbauen (159, 455-B)

Zusammenfassung Überblick Das Programm "Altersgerecht Umbauen" in seiner Kreditvariante fördert Baumaßnahmen, die in ihrer Wirkung die Wohnqualität dadurch verbessern, dass sog. Barrieren durch Modernisierungen abgebaut werden. Hierzu gibt es noch eine Zuschussvariante. Vorteil der Zuschussvariante ist, dass die Förderung nicht zurückgezahlt werden muss. 1 Programmübersichtmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.6 Antragstellung und Sicherheiten

Antrag über Hausbank Die Antragstellung erfolgt über ein frei wählbares Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse oder Versicherung). Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden. Die Planungs- und Beratungsleistung wird nicht als Baubeginn angesehen. Folgende Formulare (Ausdruck über Webseite der KfW-Förderbank) müssen dem Finanzierungsinstitut vorgelegt werden: de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.8 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Keine Überförderung Grundsätzlich kann der Kredit aus dem KfW-Programm 159 mit weiteren öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, etwa mit Förderdarlehen, Zuschüssen oder Zulagen von Ländern, Kommunen oder auch Berufsgenossenschaften. Voraussetzung ist jedoch stets, dass die insgesamt gewährten öffentlichen Mittel die förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Von der Kombin...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.5 Kombinationsmöglichkeiten

Zulässige Kombinationen Die Kombination ist grundsätzlich möglich, aber stark eingeschränkt. Zulässig: andere öffentliche Fördermittel (z. B. Kommunen), aber nur bis zur Höhe der förderfähigen Kosten Nicht zulässig Nicht zulässig (für dieselbe Maßnahme): KfW 455-E (Einbruchschutz) KfW 159 (Kreditvariante) BEG-Förderung Wohn-Riester Zuschüsse der Pflegeversicherung (für denselben Maßna...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.2 Welche Maßnahmen werden gefördert?

Baubedingte Behinderungen beseitigen Das Programm fördert in der Hauptsache Baumaßnahmen an Objekten, die dazu dienen, eine Wohnung oder Wohngebäude so umzugestalten, dass alte oder auch behinderte Menschen dort ihren Anforderungen entsprechend ohne baubedingte Behinderungen leben können. Dabei muss es sich nicht nur um eine Renovierungsmaßnahme handeln. Auch wer eine Wohnung ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.10 Geltungsdauer

Schnelle Entscheidung Ein ausdrückliches Enddatum des Programms wird im Merkblatt nicht festgelegt. Entscheidend ist, dass die Förderung im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel erfolgt. Das bedeutet praktisch: Programme können jederzeit gestoppt werden.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.9 Zusageverfahren

Zusage erfolgt in der Regel am Tag der Antragstellung. Maßnahmen können danach sofort beginnen. Bei vorzeitiger Umsetzung ohne endgültige Prüfung besteht Ablehnungsrisiko.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.1 Antragsberechtigte

Einen Antrag auf Förderung nach dem Programm 159 kann jeder Investor stellen. Dies sind insbesondere Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Bauträger, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts, Mieter. Mieter Ist der Antragsteller ein Mieter, so kann er Fördermittel ausschließlich für die von ihm gemietete Wohnung beant...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.4 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovision

Abruffrist 12 Monate Das Darlehen kann in einer Summe oder auch in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt grundsätzlich 12 Monate und beginnt am Tag nach der Darlehenszusage. Sind die Darlehensbeträge nach Ablauf der 12 Monate nicht vollständig abgerufen, so wird die Frist jeweils um 6 Monate bis zum Ablauf von 36 Monaten verlängert. Ab 13 Monaten nach dem Zusag...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / Zusammenfassung

Überblick Das Programm "Altersgerecht Umbauen" in seiner Kreditvariante fördert Baumaßnahmen, die in ihrer Wirkung die Wohnqualität dadurch verbessern, dass sog. Barrieren durch Modernisierungen abgebaut werden. Hierzu gibt es noch eine Zuschussvariante. Vorteil der Zuschussvariante ist, dass die Förderung nicht zurückgezahlt werden muss.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 1 Programmübersicht

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3 Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (Programm 455-B)

Förderziel Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verfolgt mit dem Programm das klare Ziel, Barrieren im bestehenden Wohnraum zu reduzieren. Im Kern geht es um 2 Dinge: längerer Verbleib in der eigenen Wohnung, insbesondere für ältere Menschen Verbesserung der Wohnsituation für mobilitätseingeschränkte Personen sowie Familien Der Ansatz ist klassisch soz...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.5 Tilgung

Der Kredit wird in monatlichen Annuitäten getilgt. In den tilgungsfreien Jahren besteht die monatliche Annuität nur aus Zinszahlungen. Wer sein Darlehen vor Ablauf der ersten Zinsbindungsfrist vollständig tilgen möchte, kann dies zwar tun, muss aber mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Eine Teilrückzahlung innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist ist nicht möglich. Er...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.2 Gegenstand der Förderung

Wohngebäude in Deutschland Gefördert werden Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland. Typische Maßnahmen: Zugangswege und Eingangsbereiche Treppen- und Stufenüberwindung Grundrissanpassungen Badumbauten Orientierungssysteme im Wohnraum Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus" Nicht gefördert Nicht förderfähig sind insbesondere: Einric...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.4 Besondere Fördervoraussetzungen

Sonstige Anforderungen Die Förderrichtlinie enthält mehrere klare Anforderungen: Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden Eigenleistungen sind ausgeschlossen Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist zwingend Beim "Standard Altersgerechtes Haus": verpflichtende Einbindung eines Sachverständigen unabhängige Beauftragungmehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.3 Energetischer Mindeststandard

Dieses Programm ist kein energetisches Förderprogramm, sondern rein auf Barriereabbau ausgerichtet. Energetische Maßnahmen (z. B. Fenster) sind ausdrücklich anderen Programmen vorbehalten (insbesondere BEG). Hinweis Technische Mindestanforderungen Für die Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. Welche Maßnahmen förderfähig sind und welche technischen Anforderungen je...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.1 Wer antragsberechtigt ist

Eigentümer und Mieter Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen. Da muss es sich um Eigentümer oder Ersterwerber von Ein- und Zweifamilienhäusern Eigentumswohnungen Mieter von Wohnungen oder Häusern handeln. Juristische Personen sind nicht vorgesehen. Gefördert werden bestehende Wohngebäude im Sinne des § 3 Gebäudeenergiegesetz (GEG), die überwiegend zum Wohnen genu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.7 Einsatz Sachverständiger

Zwingende Voraussetzung Für den Umbau zum "Standard Altersgerechtes Haus" ist zwingend eine Sachverständige oder ein Sachverständiger einzubeziehen. Diese Fachperson übernimmt die Planung, begleitet die Bauphase, dokumentiert die Maßnahmen, prüft die Einhaltung der Anforderungen und bestätigt den erreichten Standard mit dem Formular "Bestätigung nach Durchführung, Standard Alt...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 2.3 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Über dieses Programm werden 100 % der förderungsfähigen Aufwendungen einschließlich der Nebenkosten finanziert. Die Auszahlung erfolgt ohne Abzüge. Der Kreditbetrag ist auf maximal 50.000 EUR pro Wohneinheit beschränkt. Hinweis Wohneinheiten Wohneinheiten sind räumlich abgeschlossene, in sich zusammenhängende Bereiche innerhalb von Wohngebäuden, die auf eine dauerhafte Wohnnu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramme: Alters... / 3.6 Art, Umfang und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss (kein Darlehen). Zuschusshöhe: 10 % bei Einzelmaßnahmen, max. 25.000 EUR Investitionskosten je Wohneinheit 12,5 % beim "Standard Altersgerechtes Haus", max. 50.000 EUR Investitionskosten Zusätzlich: Mindestinvestition: 2.000 EUR Wichtig Vorherige Förderungen Der maximale Förderbetrag beträgt je nach Maßnahme 25.000 EUR oder 50.000 EUR...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6.1.1 Antragstellung für den Zuschuss

Mit dem reformierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird auch die Zuständigkeit für die Förderung nach der BEG teilweise neu sortiert. Alle ab dem 1.1.2024 gestellten Anträge für den Austausch von Heizungen bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das Zuschussprogramm für den Heizungstausch, das noch bis Ende 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (B...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6 Förderung und Besteuerung

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) hat Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich eingeleitet. Seit dem 1.1.2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil sein sol...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6.1.2 Antragstellung für den Ergänzungskredit

Mit dem Ergänzungskredit von bis zu 120.000 EUR Kreditsumme pro Wohneinheit fördert die KfW Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, der nicht länger als 12 Monate zurückliegt. Der Ergänzungskredit kann daher nur zusätzlich zu einer Zuschussförderung der KfW und/oder einem Zuwendungsbescheid des BAFA ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6.1.7 Sonstige Förderprogramme

Der Vollständigkeit halber kurz vorgestellt werden sollen auch die übrigen Förderprogramme: Im Rahmen des Programms "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude" werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Dache...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 3.5 Marktlage und Preise

Derzeit (2025) heizen 1,7 Millionen Verbraucher in Deutschland mit Wärmepumpen. 2024 sollten nach den Plänen des BMWK weitere 500.000 Wärmepumpen verbaut werden, mehr als eine Verdoppelung der Zahlen von 2022, als etwa 236.000 Wärmepumpen installiert wurden. Zudem formulierte die Bundesregierung ambitionierte Ausbauziele für die Technologie: Bis 2030 sollte der Bestand auf 6...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommensteuer für Gebäudesanierung

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung Ende 2019 einen Steuerbonus für die Sanierung und energetische Modernisierung von Gebäuden beschlossen. Dieser Steuerbonus für die Sanierung gilt 10 Jahre lang – von 2020 bis Ende 2029. Eigentümer können nach § 35c EStG 20 % der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Der Betrag ist auf 40.000 EUR begrenzt und über einen Zeitraum v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Wärmequellen (Erdwärme, Son... / 4.2 Wind

Eine Kleinwindkraftanlage (kurz KWA oder KWEA für Kleinwindenergieanlage) nutzt die Energie des Windes, um Strom zu erzeugen. Windkraftanlagen erzeugen vor allem in der kalten Jahreszeit Energie. Es ist somit naheliegend, sie zur Erwärmung des Brauchwassers oder zur Unterstützung der Heizung einzusetzen. Eine Möglichkeit ist der Betrieb einer Wärmepumpe mit Hilfe des Windstro...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2 Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude/Nichtwohngebäude – Kommune (KfW-Programme 498/499)

Förderabsicht Die KfW-Förderprogramme 498 und 499 gehören zur Bundesförderung für effiziente Gebäude im Segment "Klimafreundlicher Neubau". Sie richten sich gezielt an kommunale Akteure und sollen den Neubau sowie den Ersterwerb von Gebäuden fördern, die hohe energetische und ökologische Anforderungen erfüllen. Im Mittelpunkt steht nicht mehr nur der Energieverbrauch während ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.11 Rechtsanspruch

Kein Anspruch Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die KfW entscheidet nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 1 Übersicht über die Förderungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.8 Antragstellung

KfW-Bank Der Zuschuss wird über das Formular “Antrag auf Gewährung eines Zuschusses“ (Formularnummer 6000004862) bei der KfW Niederlassung Berlin, 10865 Berlin beantragt. Grundlage des Antrags bildet die von Expertinnen und Experten für Energieeffizienz erstellte und von den Antragstellenden unterzeichnete "Bestätigung zum Antrag" (BzA) für Wohngebäude (KFN bzw. KNN) bzw. die...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.9 Rechtsanspruch

Kein Anspruch Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.9 Vorhabenbeginn

Wichtig Als Vorhabenbeginn gilt in der Regel der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der direkt mit der Ausführung des Vorhabens zusammenhängt. Leistungen der Planung oder Beratung vor Antragstellung gelten nicht als Vorhabenbeginn. Bei Antragstellung für den förderfähigen Ersterwerb eines Gebäudes oder einer Wohneinheit gilt der Abschluss des Kaufvertrags als...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafreundliche Wohn- und Nichtwohngebäude – Kommunen (498, 499), Heizungsförderung (422)

Zusammenfassung Überblick Die Bundesregierung verfolgt mit den KfW-Förderprogrammen 422, 498 und 499 das Ziel, energetische Modernisierungen, den Neubau und die Effizienzsteigerung von Wohn- und Nichtwohngebäuden aktiv zu unterstützen. Mit diesen Programmen sollen Anreize geschaffen werden, um Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu verringern. Gesetze, Vorschriften und Rechtspre...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.6.3 Ermittlung von Nichtwohngebäuden

Berechnung Bei Nichtwohngebäuden wird anders gerechnet: Maßgeblich ist die Nettogrundfläche (m²). Die förderfähigen Kosten ergeben sich aus einem festen Betrag pro Quadratmeter, ergänzt um eine absolute Obergrenze. Das führt dazu, dass große Projekte schnell an Fördergrenzen stoßen, während kleinere Vorhaben oft vollständig innerhalb der Grenzen bleiben.mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 2.7 Förderfähige Kosten

Gefördert werden Der Kostenbegriff ist vergleichsweise weit gefasst. Förderfähig sind insbesondere: Baukosten des Gebäudes technische Anlagen (z. B. Heizungs- und Lüftungstechnik) Planungsleistungen Baubegleitung Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsberatung Kosten für Lebenszyklusanalysen und Zertifizierungen 2.7.1 Energie-Effizienzexperte Experte erforderlich Ohne Energieeffizienz-E...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / 3.7 Antragsstellung

Vorhabenbeginn Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Vertrags ohne aufschiebende Bedingung oder der tatsächliche Start der Bauarbeiten. Wird dagegen verstoßen, ist die Förderung ausgeschlossen. KfW-Bank Der Antrag erfolgt ausschließlich digital über das Portal "Meine KfW" durch eine vertretungsberechtigte Person ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
KfW-Förderprogramm: Klimafr... / Zusammenfassung

Überblick Die Bundesregierung verfolgt mit den KfW-Förderprogrammen 422, 498 und 499 das Ziel, energetische Modernisierungen, den Neubau und die Effizienzsteigerung von Wohn- und Nichtwohngebäuden aktiv zu unterstützen. Mit diesen Programmen sollen Anreize geschaffen werden, um Energieverbrauch und CO2-Ausstoß zu verringern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung KfW-Merkbl...mehr