Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
Einzelmaßnahmen
Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben an Wohngebäuden und Wohneinheiten, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß der BEG-EM-Richtlinie (Fassung 2023 oder 2026) umgesetzt werden (Richtlinie vom 17.7.2026, veröffentlicht am 21.7.2026, abrufbar auf der Internetseite der KfW-Bank zum Förderprogramm).
Voraussetzung
Der Ergänzungskredit kann ausschließlich zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass für das Vorhaben bereits eine von der KfW zugesagte bzw. vom BAFA bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zuschussförderung vorliegt, die nicht älter als 12 Monate ist.
Wohneinheiten sind dabei definiert als in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende, zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche bzw. Kochnische und Bad/WC).
Umschuldung oder Nachfinanzierung
Ausdrücklich ausgeschlossen sind Umschuldungen und Nachfinanzierungen. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt dabei ausdrücklich nicht als Umschuldung. Zusätzlich muss das Vorhaben die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialverträglichen Anforderungen und Standards erfüllen.