Fachbeiträge & Kommentare zu KfW

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Bundesförderung für effizie... / 1 Förderübersicht

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Bundesförderung für effizie... / 2.3 Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich

Experten einbinden Um die Förderungen erhalten zu können, ist es erforderlich, einen Energieeffizienz-Experten zu beteiligen. Hierzu gibt es eine Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für das Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude: Nichtwohngebäude". Diese findet man unter www.energie-effizienz-experten.de. Der Energieeffizienz-Experte hat die...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.1 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsteller können folgende Personen oder Unternehmen sein: Privatpersonen Einzelunternehmer freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen Unternehmen einschließlich kommunaler Unternehmen sonstige juristische Personen des Privatrechts Mieter oder Pächter Antragsteller müssen nicht zwangsläufig Eigentüm...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.6 Ausbauten oder Erweiterungen von Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 m2 Erfolgt eine Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Nichtwohngebäudes um mehr als 50 m2 zusammenhängender Nettogrundfläche, besteht die Förderfähigkeit des Erweiterungsbaus oder des Ausbaus ausschließlich als Neubau zum Effizienzgebäude. Achtung Ausnahme gilt für den Ausbau integrierter Teile eines Nichtwohngebäudes Ist ein integrierter Teil eines Nichtwohngeb...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5 Darlehensbetrag und Darlehenskondition

Bis zu 2.000 EUR Gefördert wird über ein Darlehen. Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Darlehenshöhe hängt von der Maßnahme sowie der Größe des Objekts ab. Vereinbart werden können für Neubau und Sanierung eines Nichtwohngebäudes bis zu 2.000 EUR/...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.3 Weitere Fördervoraussetzungen

15 Jahre Um die Förderung erhalten zu können, müssen folgende weitere Voraussetzungen erfüllt werden: Das Förderobjekt muss mindestens 15 Jahre alt sein. Das Förderobjekt muss mindestens 3 Mietwohnungen oder mindestens 8 Altenpflegeplätze umfassen (Wohnungseigentum darf nicht begründet sein). Die technischen Mindestanforderungen der KfW-Programme müssen eingehalten werden. Nach d...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.2 Tilgung

Während der tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge gezahlt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Außerplanmäßige Tilgung Sollen außerplanmäßige Tilgungen vorgenommen werden, wird eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Zudem ist nur die vorzeitige Rückzahlu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 1 Förderprogramme

Das Land Schleswig-Holstein will seine energetischen Ziele insbesondere mit folgenden Programmen erreichen:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2.1 Bau und Erwerb neuer Immobilien

Neu = max. 4 Jahre alt Als neu wird eine Immobilie angesehen, die innerhalb von 4 Jahren nach Bezugsfertigkeit angeschafft wird. Das Förderprogramm setzt voraus, dass die Wohnung mindestens den Neubaustandard Plus erreicht. Diesen erreichen Häuser, die durch Reduzierung des Primärenergiebedarfs von mindestens 45 % und des Transmissionswärmeverlustes von mindestens 30 % gegenü...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.6.1 Vorhabenbeginn bei Neubauten

Abriss Handelt es sich bei der Maßnahme um einen Neubau, gelten folgende vorbereitende Maßnahmen nicht als Vorhabenbeginn: Abriss bestehender Gebäude bzw. Flächenbereinigungen, Einebnung, Planierung, Felsabbau, Sprengungen u. a. Bodenuntersuchungen, Altlastenbereinigung und Austausch kontaminierter Böden baustellenvorbereitende Maßnahmen wie Sicherung des Grundstücks, Zufahrtswe...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.8 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovisionen

Das Darlehen kann in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen abgerufen werden. Beim ersten Abruf müssen folgende rechtswirksam unterzeichnete und gesiegelte Unterlagen vorliegen: Benötigte Unterlagen Original der Aufnahmeerklärung (Formular 600 000 0207) Original der Vollmacht und des Unterschriftprobenblatts (Formular 600 00 0307 auf der Webseite KfW-Bank) Kopie der Veröffentlichung...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Konditionen

Zinsverbilligte Darlehen Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Darlehen bis zu 40.000 EUR pro Wohneinheit. Allerdings werden nur 80 % der anerkannten Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Praxis-Beispiel Berechnung der Darlehenshöhe Horst Naumann ist Eigentümer eines 1950 erbauten Mehrfamilienhauses mit 4 Wohnungen, die an fremde Dritte vermietet sind. Eine vollständige Sani...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.4 Eigenleistungen

Fachunternehmer Erbringt der Bauherr Eigenleistungen, sind diese sowie die dabei entstandenen Materialkosten nicht förderfähig. Gefördert werden nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials anerkannt. Auch eine private Anstellung bzw. Beschäftigung von Handwerkern ist nicht förderfähig. Eine gewerbliche Durchführ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.10 Kombinationen mit anderen Programmen

Dieses Programm kann mit folgenden anderen Programmen kombiniert werden: KfW-Programme 151/152 und 430 Kredite des Landesförderinstituts Mittel der BAFA aus dem Marktanreizprogramm. Wichtig Ausschluss § 35c EStG Werden die öffentlichen Mittel zur Finanzierung der Maßnahme genutzt, ist eine Förderung nach § 35c EStG nicht möglich.mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.10 Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination dieses Programms mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Auch eine Kombination von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig. Keine Kombination Nicht möglich ist dagegen eine Kumulierung von Mitteln der BEG und KWKG. In diesem Fall muss man sich für eine d...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.2 Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Die Kombination dieses Programms mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich möglich. Auch eine Kombination von BEG und einer Förderung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist zulässig. Unzulässige Kombination Nicht möglich ist eine Kumulierung von Mitteln der BEG und KWKG. In diesem Fall muss man sich für eine der...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.4 Tilgung und Tilgungszuschuss

Die Tilgung der Darlehen erfolgt in vierteljährlichen Raten. Während der tilgungsfreien Jahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Eine vorzeitige Ablösung eines Darlehens ist nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Tilgungszuschuss Die Förderung dieses Programms beinhaltet einen Tilgungszuschuss. Mit Eingang der Bestätigung über die Einhaltung der technischen Mindest...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.2 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

100 % der förderfähigen Kosten Es werden 100 % der förderfähigen Kosten pro Vorhaben durch die KfW-Förderbank finanziert. Die Laufzeiten der Darlehen können bis zu 20 Jahre betragen. Je nach Länge der Darlehenslaufzeit sind bis zu 3 tilgungsfreie Jahre zu vereinbaren. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Für dieses Programm kommt der am Tag des Abrufs g...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 3.6 Ausnahmeregelung zur Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln

Es besteht die Möglichkeit, die BEG-Förderung gemeinsam oder zusätzlich zu anderen öffentlichen Mitteln zu nutzen (Kumulierungsfall). Im Fall einer Kumulierung wird die Förderung erst gekürzt, wenn durch die BEG geförderte Kosten eine Förderquote von insgesamt maximal 80 %, in Härtefällen von maximal 100 % der förderfähigen energetischen Kosten überschreitet.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2.1 Konditionen

Bis zu 50.000 EUR Die Förderung erfolgt durch die weitere Verbilligung der Darlehenskonditionen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen". Die Zinsverbilligung gilt für die ersten 10 Jahre. Das geförderte Darlehen kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Allerdings sind die Darlehen auf maximal 50.000 EUR begrenzt. Die Begrenzungen gelten je Wohneinheit, die nach ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / Zusammenfassung

Überblick Mit diesem Programm setzt die Bundesregierung einen Teil der "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" des BMWK um. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Dies soll u. a. durch zinsgünstige Kredite geschehen. Einen zusätzlichen Anreiz bieten die attraktiven Tilgungsz...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.7 Energetische Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung

Planungskosten Gefördert werden nicht nur die energetischen Maßnahmen selbst, sondern auch die Kosten für energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit einem Neubau, der nach den vorstehenden Regelungen unter dem Punkt Neubau Effizienzgebäude oder im Zusammenhang mit der Sanierung von Effizienzgebäuden. ein Effizienzgebäude mit NH-Klasse: Die Nachh...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.5 Förderung von gemischt genutzten Nichtwohngebäuden

Mehr als 50 % Nichtwohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Nichtwohnnutzung und maximal 50 % Wohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Wohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können im Rahmen der Nichtwohngebäudeförderung berücksichtigt werden (z. B. eine Hausmeisterin- bzw. Hausmeisterw...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7.4 Tilgung

Außerplanmäßige Tilgungen Während der vereinbarten tilgungsfreien Jahre werden lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge getilgt. Nach Ablauf der tilgungsfreien Jahre wird das Darlehen dann vierteljährlich in gleich hohen Raten zurückgezahlt. Soll eine außerplanmäßige Tilgung vorgenommen werden, verlangt die KfW eine Vorfälligkeitsentschädigung. Eine vorzeitig...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.3 Was wird gefördert?

Ziele Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen, die dazu dienen, folgende Ziele zu erreichen: Erhöhung des Gebrauchswerts der Immobilie (oder auch Wiederherstellung) allgemeine Verbesserung der Wohnverhältnisse Maßnahmen zur Barrierereduzierung am und im Gebäude Maßnahmen zur Verbesserung des Wasser- und Energieverbrauchs Minderung des CO2-Ausstoßes Erhaltung der städtebaulichen Funkti...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Energetische Sanierung Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Sanierung oder zum Abbau von Barrieren führen. Die energetischen Maßnahmen müssen nach ihrer Beendigung zu einer CO2-Einsparung von mindestens 20 % führen. Wer energetische Maßnahmen durchführen will, der muss seine Wohnung von einem Sachverständigen bewerten lassen. Sachverständige im Sinne des Pro...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.3 Art der Förderung

50.000 EUR Finanzierungsbedarf Die Förderung erfolgt grundsätzlich nach den jeweiligen Programmbestimmungen der KfW-Bank und der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Eine weitere Zinsverbilligung erfolgt seitens der SAB nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, dass sich durch die Kombination der Programme miteinander eine günstigere Finanzierung ergibt. Finanzierungslücken können ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.5.1 Laufzeit und Zinsbindung

Bis zu 30 Jahre Die Mindestlaufzeit eines Darlehens beträgt 4 Jahre. Bei längeren Laufzeiten werden folgende Laufzeitvarianten mit tilgungsfreien Jahren angeboten: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit bis zu 20 Ja...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.7 Darlehenskonditionen

10 Jahre Die gewährten Darlehen werden gegenüber den KfW-Darlehen zinsvergünstigt vergeben. Das 1. Jahr der Laufzeit ist tilgungsfrei. Danach erfolgt die Tilgung in gleich hohen Raten. Die Zinsbindungsfrist beträgt 10 Jahre. Es handelt sich um ein Volltilgerdarlehen. Das bedeutet, dass es nach 10 Jahren vollständig getilgt sein muss. 2 Jahre Die Arbeiten müssen spätestens nach ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2.4 Förderung von gemischt genutzten Wohngebäuden

Mehr als 50 % Wohnnutzung Bei einem gemischt genutzten Gebäude mit mehr als 50 % Wohnnutzung und maximal 50 % Nichtwohnnutzung ist unter Berücksichtigung des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) keine getrennte Behandlung als Nichtwohngebäude erforderlich. Diese Gebäude können insgesamt als Wohngebäude behandelt und gefördert werden. Alle Flächen der Gebäudeteile mit Nichtwohnnutzu...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsteller für dieses Programm können kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe in Schleswig-Holstein sein. § 44 LHO Da die Förderungen an kommunale Gebietskörperschaften oder deren Eigenbetriebe erfolgen, sind grundsätzlich die Verwaltungsvorschriften nach § 44 LHO für kommunale Körperschaften und deren allgemeine Nebenbestimmungen ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse finden Sie auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 2.7 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindung

Kein Höchstbetrag Über dieses Programm werden 100 % der förderfähigen Kosten pro Vorhaben finanziert. Es wurde kein Höchstbetrag festgesetzt. Das heißt, es gibt keine obere Förderschranke. Der beantragte Darlehensbetrag kommt voll zur Auszahlung. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen. Je nach Laufzeit werden tilgungsfreie Anlaufjahre vereinbart. Bei einem Darlehe...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.7 Verwendungsnachweis

18 Monate Innerhalb von 18 Monaten nach Abruf des gesamten Darlehens ist nachzuweisen, dass die Mittel für den Förderzweck verwendet wurden. Hierzu prüft der beauftragte Energieeffizienz-Experte die förderfähigen Maßnahmen und bestätigt die Umsetzung des geförderten Vorhabens gemäß den Technischen Mindestanforderungen und erstellt die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführun...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 Gegenstand der Beratung

Beratung Um die Bereitwilligkeit zur Modernisierung zu fördern, bietet die IB.SH den sogenannten "IB.ImmoblilienCheck" an. Hierbei handelt es sich um eine durchaus lohnende Beratung im Zusammenhang mit den Modernisierungsüberlegungen. Folgende Leistungen werden dabei angeboten: Objektbegehung Analyse des Gebäudezustands Erstellung eines energetischen Optimierungskonzepts Berücksi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.4 Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Ausgaben für Maßnahmen, die für die Instandsetzung und Modernisierung des Gebäudes erforderlich sind. Technisch geeignet Die baulichen Maßnahmen müssen technisch geeignet sein, die Verbesserung des Gebrauchswerts der Wohnungen zu erhöhen. Es ist dabei zu beachten, dass Rationalisierungsmöglichkeiten, die der Baukostensenkung dienen, ausgeschöpft werden. Z...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.5 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Eigenleistung Eigenleistungen werden in Höhe von 15 % der anerkannten Modernisierungskosten verlangt. Wird eine Wohnung nach der Modernisierung neu vermietet, darf die Miete nicht mehr frei gewählt werden. Für einen Zeitraum von 20 Jahren gilt eine Mietpreisbindung. Die entsprechenden Anfangsmieten dürfen höchstens 5,60 EUR je m2 Wohnfläche (netto/kalt) betragen. Wird der KfW-...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei den Wohnraumförderungsstellen des Landratsamts oder bei Stadtkreisen beim Bürgermeisteramt des Ortes, in dem der Kauf oder der Bau erfolgen soll. Hier erhält man auch die notwendigen Antragsformulare und eine zusätzliche Beratung. Die zuständigen Stellen leiten den Antrag dann an die L-Bank weiter. Antragsunterlagen Der Förderantrag besteht aus f...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.3 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovisionen

Das bereitgestellte Darlehen kann in voller Höhe, aber auch in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate beginnend ab Darlehenszusage. Die Abruffrist kann auf 24 Monate ausgedehnt werden, die Ausdehnung bedarf aber einer Begründung. Das nicht sofortige Abrufen des Darlehens kann allerdings teuer werden. Ab 2 Bankarbeitstage und 6 Monate ab Zusagedatum wird nä...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Was wird gefördert?

Selbstgenutzter Wohnraum Förderobjekte sind alle Maßnahmen, die im Ergebnis zur Bildung von selbstgenutztem Wohnraum dienen. Dies können folgende Maßnahmen sein: Neubau eines Einfamilienhauses Erwerb eines Einfamilienhauses Änderung oder Erweiterungen von Gebäuden, wenn neuer Wohnraum geschaffen wird und hierzu wesentlicher Bauaufwand erforderlich ist Ausbauten oder Erweiterung d...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Konditionen

Mindestkosten: 5.000 EUR Die Kosten für die obigen Maßnahmen werden in der Regel bis zu 60 % gefördert. In begründeten Fällen können es auch 75 % sein. Eine Förderung kommt neben den baulichen Voraussetzungen aber nur in Betracht, wenn die Kosten mindestens 5.000 EUR je Wohnung oder Pflegeplatz betragen. Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach Baufo...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 3.5 Antragstellung und Sicherheiten

Die Förderdarlehen dieses Programms müssen über ein Kreditinstitut (Banken und Sparkassen) beantragt werden. Bei der Wahl des Kreditinstituts ist der Antragsteller frei. Es kann also auch die Hausbank sein. Dabei sind bankübliche Sicherheiten erforderlich. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener oder durchfinanzierter Vorhaben sind ausgeschlossen. Antrag ...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Kommunen (264) – Kredit

Das Förderprodukt 264 dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland. Motiviert werden sollen die Kommunen durch zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen aus Mitteln des BMWK. Hinweis Verweis auf das Programm 263 Kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten d...mehr

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Energetische Stadtsanierung / 4.3 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovision

Die gewährten Darlehen kommen zu 100 % zur Auszahlung. Der erste Abruf kann frühestens einen Bankarbeitstag nach Erhalt der KfW-Bestätigung über das Vorliegen der Abrufvoraussetzungen bei Vorhabensbeginn erfolgen. Damit die Abrufvoraussetzungen erfüllt sind, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Original der Annahmeerklärung (600 000 0207) Original der Vollmacht und des...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der WI-Bank. Das entsprechende Antragsformular befindet sich auf der Webseite der WI-Bank unter dem Programmpunkt. Die WI-Bank empfiehlt vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit ihren Mitarbeitern. Die Kontaktadresse findet man auf der Webseite der WI-Bank. Ein Anspruch auf die Förderung über das Land Hessen besteht nicht. Insbesondere f...mehr

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Bundesförderung für effizie... / 2.2 Was wird gefördert?

Keine Wohnungen Mit diesem Programm werden ausschließlich Nichtwohngebäude gefördert. Bedingung ist, dass diese nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Hierunter fallen der Neubau und die Sanierung zum Effizienzgebäude sowie die energetische Fachplanung, Baubegleitung und die Nach...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / Zusammenfassung

Überblick Die Förderungen des Landes Schleswig-Holstein erfolgen über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Die einzelnen Förderprogramme können auf der Webseite der IB.SH unter folgender Anschrift eingesehen werden: www.ib-sh.de. Hier finden Sie neben den Programmen auch Formulare und Merkblätter. Das Land Schleswig-Holstein orientiert sich bei der energetischen S...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2.2 Eigentumsfinanzierung BW – Zusatzförderung Barrierefreiheit

Altersgerecht Umbauen Die Förderung richtet sich an Familien, die eine gebrauchte Wohnung erwerben und diese so umbauen, dass Barrieren reduziert werden (altersgerechter Umbau). Für die Gewährung der Zusatzförderung ist es unerheblich, dass zur Finanzierung des Kaufpreises die Basisförderung in Anspruch genommen wurde. Wurde keine Basisförderung beansprucht, erfolgt die Förde...mehr