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KfW: Wohneigentum für Familien (300)

Jörg Wilde
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Zusammenfassung

 
Überblick

Dieses seit Juni 2023 gültige Förderprogramm soll Familien mit geringen und mittleren Einkommen zum selbstgenutzten Wohneigentum verhelfen. Neben den Einkommensbedingungen muss es sich bei dem Gebäude allerdings um ein klimafreundliches Objekt handeln. Diesbezüglich richtet sich das Programm nach den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW-Bankengruppe.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

KfW-Förderprogramm 300 – Kredit (Stand 01/2025)

Merkblatt – Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude Technische Mindestanforderungen (Stand 03/2023)

1 Wer kann diese Förderung beantragen?

4 Bedingungen

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die alle diese 4 Bedingungen erfüllen:

  • Eigentümer von neu errichtetem, selbstgenutztem Wohneigentum,
  • im Haushalt lebt mindestens 1 Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • das zu versteuernde Haushaltseinkommen mit 1 Kind beträgt jährlich nicht mehr als 90.000 EUR (je weiteres Kind +10.000 EUR),
  • verfügt bei Antragstellung über kein Wohneigentum.

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen, die sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben.

1.1 Antragsteller und Kinder

Ehe nicht Pflicht

Der Antragsteller muss nicht zwingend verheiratet sein, damit er die Förderung erhalten kann. Wichtig ist, dass 1 Kind im Haushalt des Antragstellers lebt. Dabei kann es sich um das eigene Kind oder auch ein angenommenes Kind handeln.

Im gemeinsamen Haushalt können neben mindestens 1 Kind auch der Ehepartner, Lebenspartner oder der Partner aus einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.

 
Wichtig

Nur 1 Förderung möglich

Eine Förderung aus diesem Programm ist für jeden Antragsteller nur einmalig möglich.

1.2 Begrenzung des Haushaltseinkommen

90.000 EUR +

Damit der Förderzweck erfüllt werden kann, werden nur die Antragsteller gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit 1 Kind maximal 90.000 EUR bet...

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