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KfW: Wohneigentum für Familien (300) / 1.2 Begrenzung des Haushaltseinkommen

Jörg Wilde
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90.000 EUR +

Damit der Förderzweck erfüllt werden kann, werden nur die Antragsteller gefördert, deren jährlich zu versteuerndes Haushaltseinkommen mit 1 Kind maximal 90.000 EUR betragen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes weitere Kind, das bei Antragstellung unter 18 Jahren ist und im Haushalt des Antragstellers lebt, um jeweils 10.000 EUR.

Alle Einkommen

Bei der Ermittlung des maßgeblichen Haushaltseinkommens zählen die Einkommen der im künftigen Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner, Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft oder der Alleinerziehenden mit. Nur die Einkommen der Kinder werden nicht berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Einbeziehung aller Einkommen

C plant den Erwerb eines förderfähigen Einfamilienhauses. Im Haushalt des C leben seine beiden leiblichen Kindern. Die Kinder sind 7 und 15 Jahre alt. Weiterhin lebt im Haushalt seine Lebenspartnerin, mit der C nicht verheiratet ist. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des C beträgt 40.000 EUR. Das 15-jährige Kind verdient bei einem Minijob 3.000 EUR im Jahr. Die Lebenspartnerin ist ebenfalls berufstätig. Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt jährlich 25.000 EUR.

Berechnung:

 

Jahreseinkommen des Antragstellers

+ Jahreseinkommen der Lebenspartnerin

40.000 EUR

25.000 EUR

= Gesamteinkommen des Haushalts

- Einkommensgrenze mit 1 Kind

- Erhöhung der Einkommensgrenze durch 2. Kind

65.000 EUR

-90.000 EUR

-10.000 EUR
= Einkommensgrenze (+ = überschritten; – = unterschritten) -35.000 EUR

C unterschreitet die Einkommensgrenze um 35.000 EUR und kann die Förderung bei Vorliegen aller anderen Voraussetzungen beantragen. Die 3.000 EUR des Kindes werden nicht berücksichtigt.

Einkommensteuerbescheid

Das maßgebliche Haushaltseinkommen ist durch die Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachzuweisen. Für die Berechnung der maßgebliche...

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