Fachbeiträge & Kommentare zu KfW

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Energetische Maßnahm... / 5 Ausschluss der Förderung

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, soweit für die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung), Sonderausgaben (§ 10f EStG) oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Auch eine andere Steuerermäßigung (§ 35a EStG, haushaltsnahe Aufwendungen) bzw. sta... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 3 Sonstiges

Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden (zinsverbilligte Darlehen z. B. im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau bzw. landeseigener Banken oder steuerfreie Zuschüsse und Fördergelder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), werden steuerlich nicht berücksichtigt, um eine doppelte Entlastung zu verhindern. Auch für den Te... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Höhe der Förderung

Energetische Maßnahmen aus Vorjahren → Zeilen 27 und 28 Haben Sie bereits in den Vorjahren eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, tragen Sie hier die anerkannten Aufwendungen ein. Diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2022 bzw. 2023 entnehmen. Haben Sie in den Jahren 2022 und 2023 energetische Maßnahm... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Begünstigtes Objekt und Anspruchsberechtigung

Steuerbegünstigt ist ein ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztes eigenes Gebäude, eine baurechtlich nicht getrennte Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung. Begünstigt ist auch eine eigene im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung bzw. eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus. Dies gilt auch für Gebäudeteile, die selbst... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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EH55-Neubauförderung kommt im Dezember zurück

Die Bundesregierung reaktiviert die beliebte Neubauförderung für Effizienzhäuser mit dem Standard EH55. Die war im Jahr 2022 eingestampft worden. Ab Mitte Dezember 2025 soll es wieder Geld geben. Das sind die Bedingungen. Die Bundesregierung will den Wohnungsbau ankurbeln und reaktiviert dafür eine vor Jahren abgeschaffte Neubauförderung. 800 Mio. Euro sollen nach Information... mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 7. Öffentlichen Stellen nahestehende Unternehmen

Tz. 41 Stand: EL 57 – ET: 10/2025 Mit dem überarbeiteten IAS 24 wurde der Begriff der öffentlichen Stelle (zT auch als öffentliche Hand bezeichnet) in die Definitionen des IAS 24.9 aufgenommen. Aus Gründen der Konsistenz zwischen den einzelnen Standards bezieht sich eine öffentliche Stelle (government) nach IAS 24 – in Anlehnung an IAS 20.3 – auf Regierungsbehörden, Instituti... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Steuerermäßigung für energe... / 1.7 Förderausschluss

Der Steuerpflichtige kann die Steuerermäßigung nach § 35c Abs. 1 EStG nicht in Anspruch nehmen, soweit die Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.[1] Praxis-Beispiel Vorrang des Werbungskostenabzugs Die Steuerpflichtige macht Aufwendungen von 23.000 EUR für die energetische Maßnahme einer i... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.5 Diese Förderkonditionen werden angeboten

Zinslose und zinsgünstige Darlehen Die Förderung erfolgt über zinsgünstige oder zinslose Darlehen, die bis zu 80 % der anerkennungsfähigen Gesamtkosten betragen können. Umwandlung in Zuschüsse Die Darlehen werden für die Dauer der Bindungsfrist gewährt, wobei die Zinsen für die gewählte Laufzeit festgeschrieben sind. Teile des Darlehens können optional in Zuschüsse umgewandelt ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.1 Öffentliche Zuwendungen, insbesondere für Investitionen

IAS 20.16 und IAS 20.24 ff. verpflichten zur zeitlichen Verteilung öffentlicher Investitionszuwendungen. Die Verteilung über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer des bezuschussten Anlageguts ist zwingend. Lediglich im Ausweis besteht ein Wahlrecht zwischen Passivierung eines besonderen Postens für abgegrenzte Investitionszuwendungen oder einem direkten Abzug von dem Buc... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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KfW-55-Neubauförderung wird wiederbelebt

Der Haushaltsausschuss im Bundestag hat den Etat 2025 für das Bauministerium beschlossen. 59 Mio. EUR werden für die Förderung im KfW-Standard Effizienzhaus 55 abgezweigt. Geld gibt es nur für Wohnprojekte, die schon genehmigt waren. Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht die Reaktivierung des Effizienzhaus-Standards 55 (EH) vor. So sollen bereits genehmigte Wohnungsba... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, HGB... / 2 Unternehmen von öffentlichem Interesse (Satz 2)

Rz. 5 Satz 2 der Vorschrift definiert Unt von öffentlichem Interesse als solche, die kapitalmarktorientiert i. S. v. § 264d HGB sind (Nr. 1), bestimmte CRR-Kreditinstitute sind (Nr. 2), VersicherungsUnt i. S. d. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/674 EWG sind (Nr. 3). Rz. 6 Zur Definition von kapitalmarktorientierten Unt i. S. v. § 264d HGB wird auf die diesbzgl. Kommentierung verw... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1842 BGB – Voraussetzungen für das Kreditinstitut.

Gesetzestext Das Kreditinstitut muss bei Anlagen nach den §§ 1839 und 1841 Absatz 2 einer für die jeweilige Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehören. Rn 1 Die Norm bestimmt, dass Anlagen nach §§ 1839 und 1841 II nur bei Kreditinstituten erfolgen dürfen, die einer für die Einlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehören (vgl Jurgeleit/Kieß § 1842 Rz 3 ff). Sp... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verpflichtungen des Darlehensgebers.

Rn 27 Der Darlehensgeber hat empfangene Leistungen (einschließlich Bereitstellungszinsen, aber idR Aufrechnungsmöglichkeit, vgl Stuttg ZIP 19, 2294; anders Ddorf WM 17, 1848), bei einem verbundenen Vertrag auch eine an den Verkäufer geflossene Anzahlung des Darlehensnehmers (LG Berlin WM 2018, 1002, 1106), einschließlich einer vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigung binnen... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anrechnung von Drittmitteln (§§ 559c I 3, 559a).

Rn 10 § 559a ist grds anwendbar. Nicht anwendbar sind nach § 559c I 3 allerdings § 559a II 1–3. Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen ganz oder tw durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sich der Erhöhungsbetrag also nicht um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Rn 11 Anders verhält es sich mit Zuschüssen au... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Arbeitgeberdarlehen und Förderdarlehen (Nr 4, 5).

Rn 34 Unter den Begriff des Arbeitgeberdarlehens (II 2 Nr 4) fallen auch Kredite, die von Unterstützungskassen gewährt werden sowie Darlehen, die Angehörige (Ehegatten, Kinder) mit Rücksicht auf die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers o ehemalige Arbeitnehmer erhalten (Pensionärsdarlehen). Die Vollausnahme setzt einen effektiven Zins voraus, der unter dem Marktüblichen Z... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1 § 305 Absatz 2 und 3, § 308 Nummer 1, 2 bis 9 und § 309 finden keine Anwendung auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet werden. 2 § 307 Abs. 1 und 2 findet in den Fällen des Satzes 1 auch insoweit Anwendung, als dies zur Unwirksamkeit... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vertragsbedingungen.

Rn 1 Vertragsbedingungen sind alle Regelungen, die nach ihrem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorrufen, es werde damit der Inhalt eines vertraglichen Rechtsverhältnisses gestaltet (BGHZ 133, 187; WM 05, 875). Die Art und Rechtsnatur des Rechtsverhältnisses, etwa die Frage, ob es sich um ein vertragliches, vorvertragliches (BGH NJW 96, 2574) oder gesetz... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Zuwendungen/Zuschüsse / 4.2.1 Geltungsbereich des Standards und Begriffsdefinitionen

Rz. 61 Sachlich umfasst IAS 20 die bilanzielle Behandlung von Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) beim Zuwendungsempfänger sowie die damit verbundenen Angabepflichten. Zudem sind Vorschriften zu Anhangangaben bilanziell nicht erfassbarer staatlicher Beihilfen (government assistance) enthalten.[1] Explizit vom Anwendungsbereich des IAS 20 ausgeschlossen sind:... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Ärger um BEG-Fördermittel: Diese Titel sollen gekürzt werden

Im Bundeshaushalt 2026 wurden die BEG-Fördermittel für die energetische Sanierung massiv zusammengestrichen – das betrifft auch Wohngebäude. Die Immobilienwirtschaft sieht das als "fatales Signal" für die Energiewende. Die Bundesregierung hat am 30.7.2025 einen Haushaltsentwurf für 2026 und einen neuen Finanzplan bis 2029 beschlossen. Im Etat für den Klima- und Transformation... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Soziale Wohnraumförderung: ... / 3.3 Antragstellung & Verfahren

Antrag vor Beginn Die Förderung ist vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Wohnraumförderstelle der Kommune anzumelden. Nach positiver Stellungnahme erfolgt die Antragstellung über die WIBank. Wichtige Voraussetzungen: wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens Berücksichtigung kommunaler Wohnraumbedarfe ausreichende Eigenleistung (mind. 15 %) keine Doppelförderung mit ande... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Verwaltervergütung: Grundsä... / 4.1 Gewinnmarge

Wird Immobilienverwaltung nicht als Hobby, sondern als Beruf angeboten, gilt wie zuvor erläutert, dass Unternehmen existieren, weil sie mit ihrem Geschäftsmodell Geld verdienen möchten. Wann eine Rendite angemessen hoch ist, liegt wohl im Auge des Betrachters und wird vor allem stark durch die Konjunkturlage oder allgemein die Branchenzugehörigkeit beeinflusst. Sicher ist ab... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
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Verwaltervergütung: Grundsä... / 1.5 Motivation für eine Unternehmensgründung

Start-ups wurden gefragt, was der Auslöser für ihre Gründung war. Ihre Antworten geben Aufschluss darüber, warum Unternehmen, darunter auch die Immobilienverwaltungen, existieren. Zu diesem Thema finden sich im KfW-Gründungsmonitor 2016 einige Aspekte, um die es den Gründern geht: Unabhängigkeitsstreben Wunsch nach eigener Existenz Höheres Einkommen Eigene Ideen durchsetzen Anerk... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Hitzeschutz: Diese Maßnahmen werden gefördert

Extreme Sommertemperaturen bringen das Thema Hitzeschutz auf den Plan: Von neuen Fenstern bis Dachbegrünung – einige Maßnahmen sind förderfähig. Was Eigentümer von Wohnimmobilien und WEG-Verwalter wissen müssen. Helle Fassadenfarben, moderne Sonnenschutzverglasungen, Jalousien, Markisen, Raffstores oder Dachbegrünungen können die Aufheizung von Wohngebäuden in heißen Sommern ... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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Heizungstausch: Weiteres Geld für BEG-Förderung

Für den Austausch fossiler Heizungen gibt es trotz der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes frisches Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – das Finanzministerium hat zusätzlich rund 914 Mio. EUR genehmigt. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgeführt. Das Bundesministerium der Fina... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Subsidiäre Verpflichtung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 53 [Autor/Zitation] Die Konzernrechnungslegungspflicht nach § 11 PublG ist subsidiär gegenüber anderen gesetzlichen Verpflichtungen zur Konzernrechnungslegung (Hachmeister in HKMS3, § 11 PublG Rz. 47). Entsprechend der Aufzählung des Gesetzes ist § 11 und damit der zweite Abschnitt des PublG für folgende Mutterunternehmen nicht anzuwenden: Aktiengesellschaften (AG), Kommand... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Kreditinstitute (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 15 [Autor/Zitation] Dem Anwendungsbereich unterliegen Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 1 KWG, die ursprünglich alleiniger Adressat der branchenspezifischen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 340 ff. HGB iVm. RechKredV waren (vgl. Rz. 4 f.). Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eing... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Weitere Unternehmen im Anwendungsbereich

Rz. 81 [Autor/Zitation] Über die in § 340 direkt genannten Institute (Kredit- Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Institute) hinaus erstreckt sich der Anwendungsbereich der §§ 340 ff. aufgrund spezialgesetzlicher Verweise auf die branchenspezifischen Bilanzierungsvorschriften auch auf weitere Unternehmen. Rz. 82 [Autor/Zitation] Nach § 8a Abs. 1a Satz 1 St... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 6 [Autor/Zitation] § 340k Abs. 1 regelt die Verpflichtung zur rechtsform- und größenunabhängigen Abschlussprüfung von (CRR-) Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten. Demnach sind grds. die sich aus §§ 316–324a ergebenden allgemeinen Vorschriften über die Abschlussprüfung anzuwenden. Die Regelungen des § 340k sind ergänze... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. CRR-Kreditinstitute

Rz. 51 [Autor/Zitation] Fallgruppe 2 der PIE bilden nach § 316a Satz 2 Nr. 2 CRR-Kreditinstitute iSd. § 1 Abs. 3d Satz 1 KWG, ausgenommen in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 KWG sowie in Art. 2 Abs. 5 Nr. 5 RL 2013/36/EU genannte Institute. Zur RL 2013/36/EU verweist diese Definition auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates v. 26.6.2013 über den Zugang zur Tätigkeit ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Unternehmen bestimmter Wirtschaftszweige oder mit bestimmter Geschäftstätigkeit

Rz. 62 [Autor/Zitation] Bei Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie anderen Unternehmen im Anwendungsbereich der §§ 340–340o (Wertpapierinstitute iSd. Wertpapierinstitutsgesetzes und Institute iSd. Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) bestimmt sich die Prüfungspflicht nach § 340k Abs. 1 iVm. § 316 unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe; auch Personenhandelsgesellsch... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungspflichtige Konzerne

Rz. 99 [Autor/Zitation] Eine Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 2 besteht nur, soweit ein Konzernabschluss nach den Bestimmungen der §§ 290 bis 293 bzw. § 315e aufzustellen ist. Haben Kapitalgesellschaften nach den dazu ergangenen Vorschriften (§§ 290 bis 293; zu Einzelheiten vgl. die Erläuterungen dort) einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen – einschlie... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung der Rechtsformen in § 3 PublG ist insbes. iVm. § 1 PublG zu sehen, in dem die Größenkriterien festgelegt sind, bei deren Überschreiten ein Regelungsbedarf für die Publizität des JA und Lageberichts dieser "Großunternehmen" gesehen wird. § 2 PublG bestimmt für diese "Großunternehmen" Beginn und Dauer der Rechnungslegungspflicht. Materielle Re... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Treuhandgeschäfte gem. § 6 RechKredV

Rz. 69 [Autor/Zitation] Nach § 6 RechKredV bestehen für Kreditinstitute in ihrer Funktion als Treuhänder besondere Ansatz- und Ausweisregelungen für treuhänderisch gehaltene VG und Schulden. Zu den Arten von Treuhandverhältnissen sowie den Bilanzierungskonsequenzen aus dem für ihre Bilanzierung relevanten Grundsatz des wirtschaftlichen Eigentums vgl. § 246 Rz. 220 ff. § 6 Rec... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Rechtsformunabhängige Einrichtung eines Prüfungsausschusses für bestimmte Institute nach §§ 324, 264a Abs. 1, 264d, 316a Satz 2 Nr. 2 HGB sowie § 100 Abs. 5 AktG (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Kreditinstitute haben einen Prüfungsausschuss nach § 324 einzurichten, wenn das Kreditinstitut als Unternehmen von öffentlichem Interesse iSd. § 316a Satz 2 Nr. 2 gilt und nicht über einen AR oder Verwaltungsrat verfügt, der die Voraussetzungen des § 100 Abs. 5 AktG erfüllen muss. § 340k Abs. 5 Satz 1 kommt zur Anwendung, wenn das Kreditinstitut weder ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unternehmen gem. § 3 Abs. 2 PublG

Rz. 25 [Autor/Zitation] In Abs. 2 sind bestimmte Rechtsformen aufgeführt, aus dem Anwendungsbereich des Ersten Abschnitts des PublG ausdrücklich ausgenommen sind. Der Katalog in Abs. 2 ist nicht abschließend (vgl. Staake in Staake/Schülke, § 3 PublG Rz. 50; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 1521). Versteht man die in Abs. 1 die erfassten Rechtsformen als abschließend, hätte die exemp... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Energetische Maßnahmen gem.... / III. Förderfähige Aufwendungen

Fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahme: Förderfähig sind die Aufwendungen, die der steuerpflichtigen Person unmittelbar durch die fachgerechte Durchführung der energetischen Maßnahme entstehen. Darunter fallen Aufwendungen für das Material sowie den fachgerechten Einbau bzw. die fachgerechte Installation, die Inbetriebnahme von Anlagen und die fachgerechte Verarbe... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.5 Liquiditätssicherung in akuten Krisensituationen

In den bisherigen Ausführungen wurde davon ausgegangen, dass das Unternehmen über eine strategische Krise in eine Erfolgs- und anschließend eine Liquiditätskrise gerutscht ist, und es vor diesem Hintergrund darum geht, sowohl die entstandenen Verluste auszugleichen als auch eine gesunde Basis für den weiteren Geschäftsbetrieb zu schaffen. Diese Überlegung lag auch der im vor... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.3 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindungen

Die KfW-Förderbank finanziert 100 % der Nettoinvestitionskosten. Der Höchstbetrag liegt aufgrund des antragsberechtigten Personenkreises bei 150 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug nach dem UStG berechtigt ist. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Darlehenslaufzeiten bis zu 20 Jahren... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.7 Kombination mit anderen Förderprogrammen

Das Förderprogramm 270 kann nicht mit anderen Programmen der KfW-Förderbank grundsätzlich kombiniert werden, sofern diese keine Beihilfen enthalten. Bei der Förderung einer Stromerzeugungsanlage gilt: Wird für die Anlage eine Förderung nach EEG, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare Förderung in Anspruch genommen, darf diese Anlage nur mit einem KfW-Kredit o... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.5 Tilgung

Vorfälligkeitsentschädigung Die Tilgung erfolgt in vierteljährlich gleich hohen Tilgungsraten zuzüglich der Zinsen, berechnet auf den noch nicht abgehobenen Darlehensbetrag. Während der tilgungsfreien Anlaufjahre bestehen die Raten nur aus Zinsen. Wer das Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlen oder zu einem größeren Teil zurückzahlen möchte, der wird mit einer... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.8 Beihilferechtliche Regelungen

Dieses Förderprogramm fördert nicht mit Beihilfen. Entsprechend sind hierzu keine Regelungen zu beachten. mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2 Erneuerbare Energien – Standard (270)

2.1 Wer kann diese Förderung beantragen? Berechtigte Die Darlehen können folgende Personen und Personenkreise beantragen: Natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deuts... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / Zusammenfassung

Überblick Das Programm "Erneuerbare Energien" fördert Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Energie von Sonne, Wasser, Biomasse, Erdwärme oder Wind zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Weiterhin werden Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem gefördert. Wer eine solche Anlage zur Ener... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneuerbare Energien – Standard (270)

Zusammenfassung Überblick Das Programm "Erneuerbare Energien" fördert Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung der Energie von Sonne, Wasser, Biomasse, Erdwärme oder Wind zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen). Weiterhin werden Maßnahmen zur Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem gefördert. Wer eine solche ... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.6 Antragstellung und Sicherheiten

Hausbank Der Darlehensantrag wird in der Regel über das Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse oder Versicherung) vor Beginn der Maßnahme gestellt. Die KfW-Förderbank hat hierfür ein entsprechendes Formular (Programm 270; Formular 600 000 0141 und 600 000 0202) aufgelegt, welches den Finanzierungsinstituten vorliegt. Die banküblichen Sicherheiten zur Absicherung des Darlehens ... mehr

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 1 Kurzübersicht

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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.2 Was wird gefördert?

Gefördert werden die Einrichtung, der Erwerb und die Erweiterung der unten aufgeführten Anlagen. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich (EEG 2023) entsprechen. Es kann sich um folgende Anlagen handeln: Geförderte Anlagen Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Förderfähig sind Errichtung, E... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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KfW-Förderprogramme: Erneue... / 2.4 Abruf des Darlehens und Bereitstellungsprovision

Bereitstellungszins Das Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung vollständig abzurufen. Dies kann in einer Summe oder in größeren Teilbeträgen geschehen. Die Abruffrist kann aber auf Antrag auf 24 Monate ausgedehnt werden. Für die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge wird eine monatliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % erhoben. Die Berechnung erfolg... mehr