Für den Austausch fossiler Heizungen gibt es trotz der geplanten Abschaffung des Heizungsgesetzes frisches Geld aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – das Finanzministerium hat zusätzlich rund 914 Mio. EUR genehmigt.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgeführt. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine zweite überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von bis zu 914,453 Mio. EUR genehmigt. Das geht aus einem Schreiben vom 4.6.2025 hervor.
Die Mittelverteilung erstreckt sich auf die Haushaltsjahre 2026 bis 2032. Zur Begründung wird angeführt, dass die geltende Verpflichtungsermächtigung von 2024 in Höhe von insgesamt rund 2,4 Mrd. EUR und die bereits im April 2025 erteilte überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1,2 Mrd. EUR nahezu vollständig in Anspruch genommen worden seien.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mitteilte, reichten die Mittel nur noch bis Anfang Juni. Ein BEG-Förderstopp müsse vermieden werden, da er das "Vertrauen in die Ernsthaftigkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zerstören und somit wesentliche Staatsinteressen erheblich beeinträchtigen" würde, heißt es in der Vorlage. Die Erteilung der zusätzlichen Verpflichtungsermächtigung erfolge daher aus zwingenden Gründen ohne vorherige Konsultation des Haushaltsausschusses.
Die BEG wird über den Klima- und Transformationsfonds abgewickelt. Ein neuer Bundeshaushalt 2025 wird wohl nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet, meldete vor Kurzem der Deutschlandfunk.
Heizungstausch: Verpflichtung aus dem GEG
Die reformierte Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM) ist gleichzeitig mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 1.1....