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KfW-Förderprogramme: Erneuerbare Energien – Standard (270) / 2.3 Umfang der Finanzierung, Auszahlung und Zinsbindungen

Dipl.-Finanzwirt (FH) Jörg Wilde
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Die KfW-Förderbank finanziert 100 % der Nettoinvestitionskosten. Der Höchstbetrag liegt aufgrund des antragsberechtigten Personenkreises bei 150 Mio. EUR pro Vorhaben. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum Vorsteuerabzug nach dem UStG berechtigt ist. Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Es können Darlehenslaufzeiten bis zu 20 Jahren vereinbart werden.

 
Hinweis

Eigenkapital

Eigenkapital ist für dieses Programm nicht erforderlich. Die KfW-Bank empfiehlt dennoch, auch Eigenmittel in die Vorhaben einzubringen. Wenn nämlich ein Teil der Finanzierung aus eigenen Mitteln getragen wird, wirkt sich das in der Regel positiv auf die Bonitätsbewertung durch die Finanzierungspartner aus – und kann somit zu einem günstigeren Zinssatz führen.

Zinsbindung

Grundsätzlich beträgt die erste Zinsbindungsfrist 10 Jahre. Wird eine Laufzeit von maximal 10 Jahren vereinbart, so wird der Zins für die Laufzeit festgeschrieben. Entsprechend der Programmkonditionen ist auch eine erste Zinsbindungsfrist von 20 Jahren möglich. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist macht die KfW-Förderbank ein neues Angebot. Der Programmzinssatz richtet sich nach den aktuellen Bedingungen am Kapitalmarkt. Entsprechend sind bei Interesse an diesem Programm die Konditionen immer aktuell bei der KfW-Förderbank abzufragen. Dies kann über das frei gewählte Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse und Versicherung) geschehen.

 

Folgende Darlehenslaufzeiten und tilgungsfreie Jahre können vereinbart werden:

Darlehenslaufzeit Tilgungsfreie Jahre Zinsbindung
2 Jahre 0 2 Jahre
5 Jahre 1 5 Jahre
10 Jahre 2 10 Jahre
15 Jahre 3 15 Jahre
20 Jahre 3 10 Jahre
30 Jahre 5 10 Jahre

Zur Höhe des Programmzinses sei angemerkt, dass dieser abhängig ist von einer durch die KfW-Bank vergebenen Bonitäts- und Besiche...

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