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Energetische Sanierung: Bis zu 40.000 Euro Steuern sparen

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Wer sein Haus im Jahr 2024 energetisch saniert hat, kann 20 % der Kosten von der Steuer absetzen – berücksichtigt werden maximal 200.000 EUR der Ausgaben. Das sind die Voraussetzungen.

Neben den Zuschüssen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind für Investitionen in die energetische Sanierung auch Entlastungen bei der Einkommensteuer möglich. Mit § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) werden Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert.

Absetzbar sind energetische Sanierungsmaßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.

Steuerbonus: Was kann geltend gemacht werden?

So kann 20 % der Kosten steuerlich geltend machen, wer sein Haus im Jahr 2024 energetisch saniert hat. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm "Zukunft Altbau" hin. Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils 7 % der Ausgaben, im dritten Jahr 6 %. Maximal 200.000 EUR der Ausgaben für die Modernisierung werden in der Steuererklärung berücksichtigt. Die zu zahlenden Steuern sinken dann um bis zu 40.000 EUR.

Der Betrag kann von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Umbauten 2024 abgeschlossen wurden, die Immobilie mindestens 10 Jahre alt ist und vom Eigentümer selbst bewohnt wird. Auch technische Vorgaben müssen eingehalten werden.

Allerdings sind nicht alle Bereiche des Hauses anrechenbar. Für Gebäudeteile, die beruflich und nicht zum Wohnen genutzt werden – wie ein häusliches Arbeitszimmer – gilt der Steuervorteil nicht.

Wichtig: Eigentümer müssen sich zwischen dem Steuervorteil und einer staatlichen Förderung der KfW-Bank bzw. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entscheiden.

Energetische Sanierung in der Steuererklärung: Voraussetzungen

Wer keine Förderung für...

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