Fachbeiträge & Kommentare zu Kassenführung

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.2 Die Betriebsprüfung – früher und heute

Dennoch muss sich ein Unternehmer der Gastronomiebranche im klaren sein, dass die korrekte Erfassung seiner Bareinnahmen und Barausgaben im besonderen Fokus jeder Außenprüfung steht. Entgegen früherer gängiger Praxis, bei der die Kassenführung oftmals nur oberflächlich überprüft und "durchgewunken" wurde, soweit sich keine größeren Ungereimtheiten ergaben, haben Prüfer heute...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Dokumentation

6.1 Verfahrensdokumentation Auch Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller müssen gem. den GoBD[1] ihr Datenverarbeitungssystem in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation beschreiben. Diese muss verständlich und für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein. Rz. 154 der GoBD[2] verlangt zudem, dass Änderungen einer Verfahrensdoku...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9 Die steuerliche Bemessungsgrundlage

9.1 Saldo (1) und Saldo (2) Der bei jeder Kassierung vom System ermittelte Saldo (2) stellte bis vor einiger Zeit die steuerliche Brutto-Bemessungsgrundlage (Bruttokasse) für die Ertrags- und Umsatzsteuern dar, wurde und wird aber auch regelmäßig für die Berechnung der Vergnügungssteuer herangezogen. Eine gesetzliche Regelung gab es nicht. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10 Automaten ohne Gewinnmöglichkeit

10.1 Unterhaltungsgeräte Für Unterhaltungsgeräte, das sind Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit, gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, nach der diese Geräte eine genormte VDAI-Schnittstelle zur Erzeugung eines Auslesestreifens vorweisen müssen (VDAI = Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.). Eine Vielzahl der Unterhaltungsgeräte verfügt jedoch bereits über...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Elektronische Registrierkasse oder offene Ladenkasse

2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretis...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8 Umsatzsteuersatzsenkung in der Corona-Krise

8.1 BMF-Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004 Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Vom 1.7 bis 31.12.2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregierung die wirtschaftlich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Kassen-Nachschau, Testessen und verdeckte Beobachtungen

5.1 Die unangekündigte Kassen-Nachschau Mit der unangekündigten Kassen-Nachschau steht den Finanzbehörden seit dem 1.1.2018 ein wirksames Mittel gegen den Betrug im Bargeldbereich zur Verfügung. Zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben kann ein Amtsträger ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Aufzeichnungspflichten

3.1 Geldgewinnspielgeräte sind elektronische Aufzeichnungsgeräte Geldspielgeräte sind nach den Ausführungen der GoBD[1] Bestandteile des betrieblichen Datenverarbeitungssystems. Da mit Geldspielgeräten Bareinnahmen aufgezeichnet werden, gehören sie vergleichbar den Registrierkassen unstrittig zu den Vor- bzw. Nebensystemen einer elektronischen Buchführung. Auch wenn im BMF-Sc...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.2 Elektronische Aufzeichnungssysteme: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Unter elektronischen Aufzeichnungssystemen sind elektronische Registrierkassen oder computergestützte Kassensysteme, sog. PC-Kassen zu verstehen. Sie sind zwar relativ teuer, haben aber neben der besseren Personalkontrolle und betriebswirtschaftlichen Auswertungsmöglichkeiten noch viele weitere Vorteile: Die einzeln erfassten Journaldaten werden im System abgespeichert und vo...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.6 Das Kassenbuch

Jeder Unternehmer, der eine Geschäftskasse unterhält, muss ein Kassenbuch führen. Das Kassenbuch ist das Bindeglied zwischen Kasse und Finanzbuchhaltung. Das Kassenbuch der offenen Ladenkasse ist der Kassenbericht. Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, brauchen kein formelles Kassenbuch. Sie müssen ihre baren Gesch...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann, was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird detailliert auf die Einzelaufzeichnungspflicht und die...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Gaststätten

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann, was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird detailliert auf die Einzelaufzeichnungs...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.9 Erotikkino und DVD-Kabinen

Der Betreiber eines Erotikmarkts unterhielt neben seinem Ladengeschäft 2 Kleinkinos und 9 DVD-Kabinen in den benachbarten Räumen. Die Kabinen und die Kinos waren mit jeweils eigenen Geldeinwurfautomaten versehen. Nach Auffassung des FG Nürnberg[1] stellen die Geldspeicher jedes einzelnen DVD-Automaten eine gesonderte, in sich geschlossene Kasse dar. Liegen keine Kassenbelege ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.2 Bargeldintensive Unternehmen

Die Aufsteller und Betreiber von Geldspiel-, Unterhaltungs- oder Warenautomaten gehören zu den sog. bargeldintensiven Betrieben. Aufgrund der Tatsache, dass der Endkunde i. d. R. mit Bargeld bezahlt, existiert – wie bei allen anderen Kassensystemen auch – ein erhöhtes Risiko von endgültigen Steuerausfällen u. a. durch Spieler- und Betreibermanipulationen unterschiedlichster ...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. HGB §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 UStG i. V. m. § 63 USt...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.4 Verstärkte Prüfungen unter verschärften Bedingungen

Die Umsetzung der neuen strengeren Vorgaben des Gesetzgebers ist längst in vollem Gange. Im Zuständigkeitsbereich der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wurden 2018, einer Pressemitteilung[1] zufolge, verstärkt Betriebsprüfungen im Gastronomiebereich durchgeführt – mit unglaublichen Ergebnissen! Allein bis Ende November 2018 ergaben diese ein steuerliches Mehrergebnis von...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. HGB §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV § 8 GewStG Ges...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig

Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretisch sogar der umgedrehte Hut sein. Eine Pfli...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.3 Gaststätten mit Beherbergung oder Catering-Service

Betreibt ein Unternehmer neben seinem Restaurant zusätzlich einen Beherbergungsbetrieb oder einen Catering-Service, so kann er sich für diese Umsätze nicht auf die Unzumutbarkeitsüberlegungen berufen. Solche Dienstleistungen sind vom Gepräge des Geschäftsablaufs her nicht mit dem eines Händlers vergleichbar. Einzelaufzeichnungen sind auch dann zumutbar, wenn eine offene Lade...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Kassenähnliche Systeme

Automaten sind technische Systeme, die vorbestimmte Abläufe selbsttätig steuern und ausführen. Gegen Bezahlung bieten Automaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit Dienstleistungen oder Waren an. Sie gehören zu den kassenähnlichen Systemen und sind mit elektronischen Registrierkassen vergleichbar.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4.2 Beispiel: Thekenkasse

Wird eine zusätzliche Thekenkasse in Form einer offenen Ladenkasse betrieben, dürfte es schwierig werden, zu begründen, dass die Erfassung der Thekengeschäfte über die vorhandene Registrierkasse unzumutbar sei. Auch wenn sich eine organisatorische Abgrenzung vom übrigen Geschäftsbereich noch aufzeigen ließe, so wird es letztlich an einer eindeutigen räumlichen Trennung schei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.2 Gaststätten mit elektronischem Aufzeichnungssystem

Alle diese Zumutbarkeitsüberlegungen sind aber nur dann anzustellen, wenn kein elektronisches Kassensystem, sondern eine offene Ladenkasse eingesetzt wird. Wer eine elektronische Registrierkasse einsetzt, ist immer einzelaufzeichnungspflichtig. Die Einzelaufzeichnungen sind grundsätzlich auch zumutbar, weil die Registrierkasse alle eingetippten Geschäftsvorfälle einzeln im S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Die Automatenbranche: Was bei Automaten beachtet werden muss

Geldspielgeräte sind Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Technisch funktionieren sie wie ein PC. Der Unternehmer kann mit Geldspielgeräten selbst eine Spielhalle betreiben oder/und die Automaten in fremden Räumlichkeiten (z. B. Gaststätten) aufstellen. 2.1 Kassenähnliche Systeme Automaten sind technische Systeme, die vorbestimmte Abläufe selbsttätig steuern und ausführen. Ge...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.3 Vergnügungssteuer

Welche Geräte die vorgenannten Anforderungen erfüllen müssen, richtet sich nach ihrer Bauart und ihrem Bestimmungszweck und nicht danach, ob die Umsätze der einzelnen Unterhaltungsautomaten vergnügungssteuerpflichtig sind oder nicht. Ob z. B. die Einnahmen aus Musikboxen oder Dart-Spiel-Automaten der Vergnügungssteuer unterliegen, bestimmt ausschließlich die jeweils zuständi...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.1 Die Gastronomie und ihr schlechter Ruf

Neben dem Einzelhandel zählt nicht zuletzt die Gastronomie zu den klassischen bargeldintensiven Branchen. Rund 183.000 Gastronomiebetriebe erwirtschaften jedes Jahr 55 Milliarden EUR. Das meiste davon bar. Während Gasthäuser und Restaurants nach Angaben der Bundesbank 70 % Bargeld vereinnahmen, liegt der Anteil bei Schnellrestaurants, Imbissstuben und Cafés sogar bei 94 %. S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Der Statistikausdruck

Die auf dem "langen Ausdruck" befindlichen Statistikdaten gehören zu den sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen i. S. d. § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO. Sie geben u. a. Aufschluss über die Veränderungen im Bestand der Röhren bzw. Hopper und zeichnen damit steuerlich bedeutsame Beträge auf. Diese für die Besteuerung zweifellos relevanten Daten werden oft fälschlicherweise als S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.6 "Erst muss einer klagen, sonst ändert sich nichts"

Mit seiner Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg[1] gegen den Steuerbescheid eines seiner eigenen Restaurants, wollte der Fachanwalt für Steuerrecht letztlich bis zum Bundesverfassungsgericht vordringen und den Gesetzgeber endlich zum Handeln zwingen. In seiner Klage trug er umfangreiche Argumente zusammen, die seinen Steuerbescheid als verfassungswidrig ausweisen. Al...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Saldo (1) – Das Besteuerungsziel

Steuerliche Bemessungsgrundlage ist der nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer. Bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird auf den Auslesestreifen ein Saldo (1) und ein Saldo (2) dargestellt. Die Salden werden nach folgendem Schema ermittelt: Entwicklung von Saldo (1) und Saldo (2)mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.4 Warenautomaten

Als Warenautomaten werden Geräte bezeichnet, mit denen (Heiß- und Kalt-) Getränke, Süßigkeiten, Snacks und sonstige Lebensmittel verkauft werden. Der Kunde bezahlt mit Bargeld oder je nach Gerät mit der EC-Karte. In Deutschland werden mehr als eine halbe Mio. Warenautomaten betrieben, mit denen ein Umsatz von über 2,5 Mrd. EUR erzielt wird. Moderne Automaten verfügen über ein...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Bewirtungsbelege: Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist die elektronische Erstellung

Finden in der Gaststätte regelmäßig Geschäftsessen oder beruflich veranlasste Besprechungen statt, so werden meistens Rechnungen hierüber verlangt, um diese Ausgaben im eigenen Unternehmen steuerlich absetzen zu können. Bewirtungskosten dürfen jedoch nur dann als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Bewirtungsbeleg elektronisch erstellt wurde. Um nicht Gefahr zu laufe...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.6 Speicherung der elektronischen Daten

Die Übertragung der Daten auf den PC ermöglicht dem Unternehmer daneben auch eine wirtschaftliche Auswertung seiner Daten. Auch wenn diese Daten aktuell noch nicht den gesetzlichen Anforderungen nach maschineller Auswertbarkeit vollumfänglich genügen, handelt es sich doch um vorlagepflichtige steuerlich relevante Daten. Werden sie im Rahmen einer Außenprüfung nicht vorgelegt,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.4 Branchenbezogene Sonderregelung?

Die Branche ist mächtig. Nicht verwunderlich wäre auch eine künftige, vom Fachverband der Automatenindustrie eigens erwirkte steuerrechtliche Sonderregelung. Während nämlich für klassische elektronische (Alt-) Registrierkassen gemäß BMF-Schreiben v. 26.11.2010 [1] eine steuerliche Übergangsvorschrift bis zum Ablauf des Jahres 2016 galt, durften Glückspielautomaten ungeachtet ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.4 Geldverschiebungen

In der Praxis werden häufig Geldbestände aus dem Kassenbehälter eines Automaten entnommen und dem Auszahlungsvorrat eines anderen Geräts zugeführt (Nachfüllungen). Dadurch können leergespielte Geräte weiterbetrieben oder mögliche spätere Leerspielungen vermieden werden. Um die Kassensturzfähigkeit zu gewährleisten, müssen alle Geldverschiebungen zwischen mehreren Geschäftska...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Aufbewahrungsfristen

Kassenführungsunterlagen sind, wie die Unterlagen der Finanzbuchführung grundsätzlich 10 Jahre aufzubewahren, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind.[1] Das gilt für Tagesendsummenbons, Kassenbücher, Waren- und Kellnerberichte, aber auch für Organisationsunterlagen, wie Programmierprotokolle (Erstprogrammierung und Programmieränderungen), Bedienungsanleitungen u. a. Bei Ei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.2 Kassenbuch

Jeder Buchführungspflichtige ist zur Führung eines ordnungsmäßigen Kassenbuchs verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für bargeldintensive Unternehmen, wie Spielhallen und Automatenaufstellerbetriebe. Aus dem Kassenbuch müssen taggenau alle Bareinnahmen und -ausgaben ersichtlich sein. Gerade wenn mehrere Geräte im Einsatz sind, können mithilfe des Kassenbuchs je...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.7 Steuerliche Folgen bei Löschung der Einspielergebnisse

Ein Automatenaufsteller macht geltend, dass die von ihm eingesetzten Geldspielautomaten nur eine Speicherung der Daten von 2 Monaten ermöglichen. Weder eine Überprüfung der erklärten Einnahmen noch Plausibilitätsprüfungen waren im Urteilsfall[1] möglich, da auch die papiernen Statistikstreifen nicht aufbewahrt wurden. Der Senat war der Auffassung, dass die Löschung der Speich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.1 BMF-Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004

Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Vom 1.7 bis 31.12.2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Unternehmer und Verbraucher ent...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Verfahrensdokumentation

Auch Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller müssen gem. den GoBD[1] ihr Datenverarbeitungssystem in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation beschreiben. Diese muss verständlich und für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein. Rz. 154 der GoBD[2] verlangt zudem, dass Änderungen einer Verfahrensdokumentation historisch nachvo...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11 Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze in der Corona-Krise

Als Teil des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen [1] Ab dem 1.7.2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Die Verminderung war zeitlich auf ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 befristet. Mit diesem Maßnahmenpaket wollte die Bundesregierung die w...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.3 Ermäßigter Steuersatz ist nicht gleich abgesenkter Steuersatz

Für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 galt jedoch der abgesenkte Steuersatz, d. h. die dem Regelsteuersatz zu unterwerfenden Umsätze (Getränke) waren[1] für diesen Zeitraum mit 16 % anstatt mit 19 % zu versteuern. Analog hierzu werden die im Restaurationsbetrieb verkauften Speisen bis zum Jahresende 2020 mit 5 %, vom 1.1.2021 bis voraussichtlich zum 31.12.2023 mit 7 %...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.1 Zumutbarkeitsüberlegungen bei Dienstleistungsbetrieben

Mit der Frage, ob und inwieweit die Ausnahmeregelung nach § 146 Abs. 1 Satz 3 AO auch auf Dienstleistungen übertragbar sind, beschäftigt sich der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146 AO. Gemäß Tz 2.2.6 ist für eine Ausnahmeregelung Voraussetzung, dass Dienstleistungen an eine Vielzahl unbekannter Kunden gegen Barzahlung erbracht werden. Der Geschäftsbetrieb mu...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.3 Der Gastronomiebetrieb unter ständiger Beobachtung?

Im Grunde kann jeder Restaurantbesuch eines Finanzbeamten nachträglich zu einer verdeckten Beobachtung umqualifiziert werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Beamte aus privatem Anlass anwesend ist oder ob er einem dienstlichen Auftrag nachkommt. Da er sich nicht zu erkennen gibt, hat der Gastwirt davon keine Kenntnis. Dabei kann u. a. das Tippverhalten des Kellners eben...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Individuelle Gewohnheiten

Individuelle Gewohnheiten, die dem Prüfer nicht bekannt sind, können bei einer Verprobung verständlicherweise auch nicht berücksichtigt werden. Sie verfälschen das Kalkulationsergebnis und müssen hinterher mühevoll aufgeklärt werden. Erklärungsversuche im Nachhinein klingen nicht immer glaubwürdig, soweit man überhaupt dazu in der Lage ist. Werden ungewöhnliche oder branchen...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Die Belegausgabepflicht

Nach § 146a Abs. 2 AO ist jedem am Geschäftsvorfall Beteiligten ein Beleg auszustellen. Allerdings nur, soweit ein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. Abs. 1 der Vorschrift eingesetzt wird. Das gilt auch für den Gastronomiebereich. Ein Kundenbeleg muss auch dann ausgestellt werden, wenn der Gast diesen nicht mitnehmen will. Verzichtet er auf die Rechnung, darf sie um...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.5 Zigarettenautomaten

Für die rund 350.000 (Tendenz fallend) in Deutschland aufgestellten Zigarettenautomaten gelten dieselben steuerlichen Vorschriften wie für die anderen vorgenannten, den elektronischen Registrierkassen vergleichbaren Geräte. Die Einzelaufzeichnungspflicht ist bei Zigarettenautomaten von besonderer Bedeutung, da jeder Kunde über eine verschlüsselte Angabe im Chip der Geldkarte ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.4 Besonderheit bei Gastrogeräten – Wirteprovisionen

Unterlagen und Belege über Abrechnungen und Zahlungen an die Betreiber von Gaststätten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt werden, sind aufbewahrungspflichtig. Die Herstellung der Kassensturzfähigkeit verlangt, dass die aus dem Gerät entnommenen Münzen und Scheine unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen u. a. zunächst in voller Höhe als Bareinnahmen und die wei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Beispiel: Lücken in den Tageseinnahmen

Der Prüfer stellt mithilfe seiner Analysesoftware Lücken in den Tageseinnahmen fest. Kann nicht auf einen festen Ruhetag oder auf Betriebsferien verwiesen werden, liegt der Verdacht von Einnahmenverkürzungen durch Nichterfassung von Tageseinnahmen nahe. Tatsächlich gibt es jedoch eine Reihe weiterer triftiger Gründe, warum keine oder nur eingeschränkte Einnahmeverbuchungen er...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.2 BMF-Schreiben v. 2.7.2020, III C 2 – S 7030/20/10006 :006 (Verlängerung durch BMF-Schreiben v. 3.6.2021 und v. 21.11.2022)

Für das Gastronomiegewerbe gibt es eine Sonderregelung. Restaurationsleistungen sind vorerst nicht mehr mit dem allgemeinen Steuersatz, sondern mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern. Dies gilt allerdings nur für Speisen, die nicht außer Haus verkauft werden. Der ermäßigte Steuersatz kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Wareneinkauf mit dem vollem Steuersatz belastet ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Testessen, Testkäufe und verdeckte Beobachtungen

Testkäufe bzw. Testessen und verdeckte Beobachtungen sind Teil der Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO. Soweit sich Kassen in öffentlich zugänglichen Geschäftsräumen befinden, sind auch verdeckte Beobachtungen von Kassen ohne Vorlage des Dienstausweises zulässig. Heimliche Beobachtungen sind jedoch umstritten, weil sich diese nicht nur auf Verdachtsfälle beschränken müssen und ...mehr