Fachbeiträge & Kommentare zu Kassenführung

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Verwendung einer offenen Ladenkasse

Auch wenn der Gesetzgeber die Verwendung einer offenen Ladenkasse weiterhin toleriert, kann unterstellt werden, dass sich alle Apotheken inzwischen eines elektronischen Aufzeichnungssystems bedienen. Inwieweit die Zumutbarkeitsregelung auf Apotheken mit einer offenen Ladenkasse angewendet werden kann, wäre deshalb rein spekulativ.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8 Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften

Neben den genannten Aufzeichnungspflichten sind auch die Vorschriften des § 22 UStG in Verbindung mit §§ 63 ff. UStDV zu beachten. Außersteuerliche Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus den Vorschriften des § 22 der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO), § 13 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der §§ 13 bis 15 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12.2 Apotheken: Belebung des Geschäfts oder gar Umsatzeinbuße?

Was von der Bundesregierung ursprünglich als Förderungsmaßnahme der Wirtschaft gedacht war, konnte in der Apothekenbranche kurioserweise einen gegenteiligen Effekt auslösen. Grund hierfür ist der sog. Kassenabschlag, den die Apotheken gem. § 130 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch) an gesetzliche Krankenkassen leisten müssen. Nach dieser Vorschrift sind Apotheken verpflich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.1 Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Sachverhalt Die Journal(einzel)daten aller getätigten Barumsätze wurden vom Unternehmen (Apotheke) über das eingesetzte PC-Warenwirtschaftssystem erfasst. Im Streitfall war fraglich, ob für diese Einzelaufzeichnungen auch eine grundsätzliche Aufzeichnungspflicht bestand.[1] Ausführungen des Senats: Soweit der BFH in seinem Urteil vom 12.5.1966[2] noch davon ausgegangen ist, das...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Hessisches Finanzgericht

Im Gegensatz zum FG Sachsen-Anhalt (Tz. 9.1) vertrat das Hessische FG die Auffassung, dass die Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen nicht gilt, wenn ein Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Zahl von Kunden in einem offenen Ladengeschäft verkauft. Die Aufzeichnung der täglichen Tagessummen ist...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.1 Elektronisch erstellte Kasseneinzeldaten

Betreiber einer Apotheke sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster[1] verpflichtet, dem Betriebsprüfer die vollständigen Kasseneinzeldaten in elektronischer Form vorzulegen. Die Frage der Zumutbarkeit stellte sich für das Finanzgericht nicht, da alle baren Einzelaufzeichnungen tatsächlich über die elektronische Kasse, hier PC-Kasse, geführt wurden. Das verwende...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11 Elektronischer Archivierungsservice

Der Wunsch, Massendaten platzsparend und fälschungssicher über die komplette Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten, ist nicht neu. Einige, auf Archivierung von Daten spezialisierte Unternehmen stellen Apotheken im Auftrag von Pharmagroßhändlern die angesammelten steuerlich relevanten Daten auf einer Archiv-CD/-DVD zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Daten,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems

Wird im Betrieb eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder ein anderes elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet, so werden alle Barverkäufe automatisch einzeln erfasst. Das eingesetzte System muss auch technisch dazu in der Lage sein, diese Journaldaten zu speichern und vorzuhalten. Die Frage nach der Zumutbarkeit stellt sich bei Verwendung eines elektronisch...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Einzelaufzeichnungspflicht: Welche Anforderungen erfüllt werden müssen

Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ist jedes einzelne Handelsgeschäft und damit jeder einzelne Kassenvorgang aufzuzeichnen. Dazu gehören alle Bareinnahmen und Barausgaben aber auch alle Entnahmen und Einlagen. Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass eine substanzielle Überprüfung des Geschäftsvorfalls sowie dessen Inhalt und Bedeutung für den Betrieb er...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10 Manipulationstools für Apothekensoftware

In Branchen mit hohen Bargeldumsätzen besteht immer das Risiko, dass Einnahmen an der Steuerbehörde vorbeigeschleust werden. Der Griff in die Kasse ist eine große Verlockung. Für einige ist das "schnelle Geld machen" fast schon zum Freizeitsport geworden. Ein bisschen kriminelle Energie und das richtige Handwerkszeug, mehr bedarf es nicht. "Das machen doch alle", "…die vom F...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Zumutbarkeit der Einzelaufzeichnungspflicht

Die grundsätzliche Einzelaufzeichnungspflicht aller Barbewegungen einer Apotheke dürfte unstrittig sein. Es stellt sich lediglich die Frage der Zumutbarkeit. Nach den Ausführungen des BFH in seinem historischen Urteil von 1966[1] wurde die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen eingeschränkt, wenn Waren in geringem Umfang bar an eine Vielzahl von nicht bekan...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.2 Aufspüren durch Betriebsprüfer mit Spezialkenntnissen

Großflächig angelegte Prüfungen erforderten Betriebsprüfer und Steuerfahnder, die über detaillierte Branchen- und EDV-Fachkenntnisse verfügten. In einigen Bundesländern wurden sogar eigens ausgebildete Apothekenfachprüfer bei den jeweiligen Außenprüfungsstellen installiert. So mussten Apotheker, die ihre Einnahmen auf diese Weise frisierten, die schmerzliche Erfahrung machen,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12.1 Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7. bis 31.12.2020

[1] Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Der Regelsteuersatz wurde ab 1.7.2020 von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Die Verminderung war zeitlich auf ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 befristet. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregierung die wirt...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.4 Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt[1] verweist bezüglich des Anforderns von Kassendaten in elektronisch verwertbarer Form auf die BFH-Urteile vom 16.12.2014 und zitiert diese u. a. wie folgt: "Voraussetzung für die Datenanforderung ist das Bestehen einer Aufzeichnungspflicht." Der Senat macht in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass es sich bei den mithilfe einer PC-Kasse ein...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.3 Urteile des Bundesfinanzhofs

Die konträren Apothekenurteile aus dem Jahr 2013 führten zu höchstrichterlichen Entscheidungen des BFH.[1] In beiden, im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen, führt der BFH aus, die Frage, ob die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen einzuschränken ist, sei in beiden Urteilsfällen zu verneinen. Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelaufzeichnung werden nach...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte

Nach der Vorschrift des § 102 AO haben auch Apotheker das Recht, Auskünfte über Dinge, die ihnen ihre Kunden anvertraut haben oder die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt geworden sind, gegenüber den Finanzbehörden zu verweigern. Sie dürfen auch die Vorlage von Unterlagen verweigern, aus denen sich entsprechende personenbezogene Daten ihrer Kunden ergeben. Gemeint sind ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Datenzugriffsrecht nach der Abgabenordnung

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt wer...mehr

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Kassen-Nachschau / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2018 ermächtigt die Kassen-Nachschau nach § 146b AO die Finanzverwaltung, die Ordnungsgemäßheit der Kassenführung und der Kassenaufzeichnungen in den Betriebs- und Geschäftsräumen eines Steuerpflichtigen unangekündigt zu prüfen. Praktischer Hintergrund für die Einführung der Vorschrift sind im Bereich der Kassenführung bestehende Manipulationsmöglichke...mehr

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Kassen-Nachschau / 4 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung im Rahmen der Kassen-Nachschau verpflichtet. Er hat auf Verlangen des Prüfers für einen von diesem bestimmten Zeitraum Einsichtnahme in seine (digitalen) Kassenaufzeichnungen und -buchungen sowie die für die Kassenführung sonstigen erheblichen Organisationsunterlagen zu gewähren sowie erforderliche Auskünfte zu erteilen.[1] Das Datenzug...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für jedes selbstständige Steuersubjekt abzugeben. Das können ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat: Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt we...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.3 Steuerliche Folgen einer formell fehlerhaften Kassenführung

Das macht deutlich, wie aussichtslos sich ein Rechtsstreit im ungünstigsten Fall für einen Unternehmer gestalten kann. Eine schlampige Kassenführung kann, obwohl sie vielleicht inhaltlich zutreffend ist, unvorhersehbare Folgen für ein Unternehmen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll helfen, unnötige formelle Fehler zu vermeiden. Jede Schätzung birgt Ungenauigkeiten, viellei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung in der Gastronomiebranche

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt wer...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.2 Die Betriebsprüfung – früher und heute

Dennoch muss sich ein Unternehmer der Gastronomiebranche im klaren sein, dass die korrekte Erfassung seiner Bareinnahmen und Barausgaben im besonderen Fokus jeder Außenprüfung steht. Entgegen früherer gängiger Praxis, bei der die Kassenführung oftmals nur oberflächlich überprüft und "durchgewunken" wurde, soweit sich keine größeren Ungereimtheiten ergaben, haben Prüfer heute...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Dokumentation

6.1 Verfahrensdokumentation Auch Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller müssen gem. den GoBD[1] ihr Datenverarbeitungssystem in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation beschreiben. Diese muss verständlich und für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein. Rz. 154 der GoBD[2] verlangt zudem, dass Änderungen einer Verfahrensdoku...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9 Die steuerliche Bemessungsgrundlage

9.1 Saldo (1) und Saldo (2) Der bei jeder Kassierung vom System ermittelte Saldo (2) stellte bis vor einiger Zeit die steuerliche Brutto-Bemessungsgrundlage (Bruttokasse) für die Ertrags- und Umsatzsteuern dar, wurde und wird aber auch regelmäßig für die Berechnung der Vergnügungssteuer herangezogen. Eine gesetzliche Regelung gab es nicht. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10 Automaten ohne Gewinnmöglichkeit

10.1 Unterhaltungsgeräte Für Unterhaltungsgeräte, das sind Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit, gibt es derzeit keine gesetzliche Verpflichtung, nach der diese Geräte eine genormte VDAI-Schnittstelle zur Erzeugung eines Auslesestreifens vorweisen müssen (VDAI = Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V.). Eine Vielzahl der Unterhaltungsgeräte verfügt jedoch bereits über...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Elektronische Registrierkasse oder offene Ladenkasse

2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretis...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8 Umsatzsteuersatzsenkung in der Corona-Krise

8.1 BMF-Schreiben v. 30.6.2020, III C 2 – S 7030/20/10009 :004 Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Vom 1.7 bis 31.12.2020 wurde der Regelsteuersatz von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregierung die wirtschaftlich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Kassen-Nachschau, Testessen und verdeckte Beobachtungen

5.1 Die unangekündigte Kassen-Nachschau Mit der unangekündigten Kassen-Nachschau steht den Finanzbehörden seit dem 1.1.2018 ein wirksames Mittel gegen den Betrug im Bargeldbereich zur Verfügung. Zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben kann ein Amtsträger ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Aufzeichnungspflichten

3.1 Geldgewinnspielgeräte sind elektronische Aufzeichnungsgeräte Geldspielgeräte sind nach den Ausführungen der GoBD[1] Bestandteile des betrieblichen Datenverarbeitungssystems. Da mit Geldspielgeräten Bareinnahmen aufgezeichnet werden, gehören sie vergleichbar den Registrierkassen unstrittig zu den Vor- bzw. Nebensystemen einer elektronischen Buchführung. Auch wenn im BMF-Sc...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann, was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird detailliert auf die Einzelaufzeichnungspflicht und die...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.6 Das Kassenbuch

Jeder Unternehmer, der eine Geschäftskasse unterhält, muss ein Kassenbuch führen. Das Kassenbuch ist das Bindeglied zwischen Kasse und Finanzbuchhaltung. Das Kassenbuch der offenen Ladenkasse ist der Kassenbericht. Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG mittels Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, brauchen kein formelles Kassenbuch. Sie müssen ihre baren Gesch...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.9 Erotikkino und DVD-Kabinen

Der Betreiber eines Erotikmarkts unterhielt neben seinem Ladengeschäft 2 Kleinkinos und 9 DVD-Kabinen in den benachbarten Räumen. Die Kabinen und die Kinos waren mit jeweils eigenen Geldeinwurfautomaten versehen. Nach Auffassung des FG Nürnberg[1] stellen die Geldspeicher jedes einzelnen DVD-Automaten eine gesonderte, in sich geschlossene Kasse dar. Liegen keine Kassenbelege ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.5 Das verschärfte Kassenrecht: Da geht aber noch mehr!

Nicht alle sind der Meinung, dass das neue verschärfte Kassenrecht in der Lage ist, dem Steuerbetrug entscheidend entgegenzuwirken. Da geht doch noch einiges mehr. Noch immer ist der Ehrliche der Dumme. Das befürchtete ein Fachanwalt für Steuerrecht vom Bodensee,[1] gleichzeitig Besitzer mehrerer Restaurants. Als Steuerrechtler der Ehrlichkeit verpflichtet, weiß er genau, wov...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. HGB §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 UStG i. V. m. § 63 UStDV § 8 GewStG Ges...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.2 Elektronische Aufzeichnungssysteme: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden

Unter elektronischen Aufzeichnungssystemen sind elektronische Registrierkassen oder computergestützte Kassensysteme, sog. PC-Kassen zu verstehen. Sie sind zwar relativ teuer, haben aber neben der besseren Personalkontrolle und betriebswirtschaftlichen Auswertungsmöglichkeiten noch viele weitere Vorteile: Die einzeln erfassten Journaldaten werden im System abgespeichert und vo...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.2 Bargeldintensive Unternehmen

Die Aufsteller und Betreiber von Geldspiel-, Unterhaltungs- oder Warenautomaten gehören zu den sog. bargeldintensiven Betrieben. Aufgrund der Tatsache, dass der Endkunde i. d. R. mit Bargeld bezahlt, existiert – wie bei allen anderen Kassensystemen auch – ein erhöhtes Risiko von endgültigen Steuerausfällen u. a. durch Spieler- und Betreibermanipulationen unterschiedlichster ...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert über die Besonderheiten bei der Kassenführung, die Spielhallenbetreiber und Automatenaufsteller beachten müssen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. HGB §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 UStG i. V. m. § 63 USt...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Gaststätten

Zusammenfassung Überblick Dieser Beitrag informiert darüber, welche Besonderheiten es bei der Kassenführung in der bargeldintensiven Gastronomiebranche gibt, z. B. wie sich die Betriebsprüfung gewandelt hat, weshalb die offene Ladenkasse noch genutzt werden kann, was hinsichtlich von Bewirtungsbelegen beachtet werden muss. Außerdem wird detailliert auf die Einzelaufzeichnungs...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.4 Verstärkte Prüfungen unter verschärften Bedingungen

Die Umsetzung der neuen strengeren Vorgaben des Gesetzgebers ist längst in vollem Gange. Im Zuständigkeitsbereich der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen wurden 2018, einer Pressemitteilung[1] zufolge, verstärkt Betriebsprüfungen im Gastronomiebereich durchgeführt – mit unglaublichen Ergebnissen! Allein bis Ende November 2018 ergaben diese ein steuerliches Mehrergebnis von...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Offene Ladenkasse nach wie vor zulässig

Auch nach Inkrafttreten aller gesetzlichen Verschärfungen ist es in Deutschland nach wie vor zulässig, eine offene Ladenkasse im Unternehmen einzusetzen. Darunter versteht man eine Kasse, die über keine technischen Hilfsmittel verfügt. Das kann eine einfache Schubladenkasse, aber auch eine Schuhschachtel oder im Extremfall theoretisch sogar der umgedrehte Hut sein. Eine Pfli...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.3 Gaststätten mit Beherbergung oder Catering-Service

Betreibt ein Unternehmer neben seinem Restaurant zusätzlich einen Beherbergungsbetrieb oder einen Catering-Service, so kann er sich für diese Umsätze nicht auf die Unzumutbarkeitsüberlegungen berufen. Solche Dienstleistungen sind vom Gepräge des Geschäftsablaufs her nicht mit dem eines Händlers vergleichbar. Einzelaufzeichnungen sind auch dann zumutbar, wenn eine offene Lade...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Kassenähnliche Systeme

Automaten sind technische Systeme, die vorbestimmte Abläufe selbsttätig steuern und ausführen. Gegen Bezahlung bieten Automaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeit Dienstleistungen oder Waren an. Sie gehören zu den kassenähnlichen Systemen und sind mit elektronischen Registrierkassen vergleichbar.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4.2 Beispiel: Thekenkasse

Wird eine zusätzliche Thekenkasse in Form einer offenen Ladenkasse betrieben, dürfte es schwierig werden, zu begründen, dass die Erfassung der Thekengeschäfte über die vorhandene Registrierkasse unzumutbar sei. Auch wenn sich eine organisatorische Abgrenzung vom übrigen Geschäftsbereich noch aufzeigen ließe, so wird es letztlich an einer eindeutigen räumlichen Trennung schei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.2 Gaststätten mit elektronischem Aufzeichnungssystem

Alle diese Zumutbarkeitsüberlegungen sind aber nur dann anzustellen, wenn kein elektronisches Kassensystem, sondern eine offene Ladenkasse eingesetzt wird. Wer eine elektronische Registrierkasse einsetzt, ist immer einzelaufzeichnungspflichtig. Die Einzelaufzeichnungen sind grundsätzlich auch zumutbar, weil die Registrierkasse alle eingetippten Geschäftsvorfälle einzeln im S...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Die Automatenbranche: Was bei Automaten beachtet werden muss

Geldspielgeräte sind Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Technisch funktionieren sie wie ein PC. Der Unternehmer kann mit Geldspielgeräten selbst eine Spielhalle betreiben oder/und die Automaten in fremden Räumlichkeiten (z. B. Gaststätten) aufstellen. 2.1 Kassenähnliche Systeme Automaten sind technische Systeme, die vorbestimmte Abläufe selbsttätig steuern und ausführen. Ge...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.3 Vergnügungssteuer

Welche Geräte die vorgenannten Anforderungen erfüllen müssen, richtet sich nach ihrer Bauart und ihrem Bestimmungszweck und nicht danach, ob die Umsätze der einzelnen Unterhaltungsautomaten vergnügungssteuerpflichtig sind oder nicht. Ob z. B. die Einnahmen aus Musikboxen oder Dart-Spiel-Automaten der Vergnügungssteuer unterliegen, bestimmt ausschließlich die jeweils zuständi...mehr