Fachbeiträge & Kommentare zu Kassenführung

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die ordnungsgemäße formelle und materielle Kassenführung bei Friseurbetrieben und Co.

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat: Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11. 2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt w...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Die verschärfte Rechtslage

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte sah die "beleglose" Kassenführung in der Vergangenheit meist großzügiger und erkannte die Führung einer offenen Ladenkasse mit summarischer Ermittlung der Tageslosung regelmäßig noch als zulässig an, soweit unter einkommensteuerlichen Gesichtspunkten eine Einzelaufzeichnung der Geschäftsvorfälle unzumutbar erschi...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Eine Buchführung, die der Besteuerung zugrunde gelegt werden soll, muss sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen erfüllen. Ein ganz wesentlicher Anteil an der Buchführung hat die Kassenführung. Insbesondere bei Unternehmen mit erheblichem Bargeldverkehr können die Kassenbewegungen einen überwiegenden Teil der Buchführung ausmachen. Festgestellt...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Manipulationssoftware für Friseure

Erst mit der Enttarnung von Manipulationssoftware, die eigens für Zwecke von Friseurbetrieben entwickelt wurde, rückte auch das Friseurgewerbe mehr und mehr in den Fokus der Finanzbehörden. Bedienerfreundliche und speziell auf das Friseurgewerbe zugeschnittene Programme versprachen dem Unternehmer nachträgliche Einnahmekorrekturen, die angeblich nicht mehr im System erkannt ...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Friseurbetrieben, Kosmetikstudios und Co.

Zusammenfassung Überblick Eine Buchführung, die der Besteuerung zugrunde gelegt werden soll, muss sowohl die formellen als auch die materiellen Voraussetzungen erfüllen. Ein ganz wesentlicher Anteil an der Buchführung hat die Kassenführung. Insbesondere bei Unternehmen mit erheblichem Bargeldverkehr können die Kassenbewegungen einen überwiegenden Teil der Buchführung ausmache...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Einzelaufzeichnungspflicht: Was das bedeutet, wo sie geregelt ist und in welcher Form aufgezeichnet werden kann

3.1 Müssen Friseurbetriebe alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen? Ob und in welchem Umfang Friseurbetriebe und vergleichbare Dienstleistungsbranchen ihre Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen müssen, war in der Vergangenheit ein viel diskutiertes und umstrittenes Thema. Schon vor der Verabschiedung des "Kassengesetzes 2016"[1] wurden für viele Unternehmen in der Bargeldb...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.6 Einzelaufzeichnungspflicht bei Führung einer offenen Ladenkasse

Das "Kassengesetz 2016"[1] erlaubt auch künftig jedem Unternehmer eine offene Ladenkasse zu führen, solange die Vorschriften der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) beachtet werden. Wer nicht von der Einzelaufzeichnungspflicht befreit ist und dennoch keine Registrierkasse anschaffen will, muss seiner Aufzeichnungsverpflichtung auf anderer Weise nachkommen. Die Anford...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.1 Müssen Friseurbetriebe alle Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen?

Ob und in welchem Umfang Friseurbetriebe und vergleichbare Dienstleistungsbranchen ihre Geschäftsvorfälle einzeln aufzeichnen müssen, war in der Vergangenheit ein viel diskutiertes und umstrittenes Thema. Schon vor der Verabschiedung des "Kassengesetzes 2016"[1] wurden für viele Unternehmen in der Bargeldbranche Ausnahmeregelungen von dieser Verpflichtung aus Zumutbarkeitsgr...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.4 Einzelaufzeichnungen bei Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems

Auf die Aufzeichnungserleichterungen können sich weder Einzelhändler noch Dienstleister berufen, wenn tatsächlich Einzelaufzeichnungen geführt werden. Dies ist bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse oder einem Computerkassensystem regelmäßig der Fall. Wird ein elektronisches Aufzeichnungssystem im Unternehmen eingesetzt, so werden die einzelnen Geschäftsvorfälle ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.9 Der Friseur als Dienstleister und Einzelhändler

Neben der reinen Dienstleistung erbringt der Friseurbetrieb gewöhnlich auch Verkaufsleistungen. Dabei wird unterschieden zwischen dem Verkauf der Waren, die im Kabinett verbraucht und den Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden und um ausschließlich über die Ladentheke abgewickelte Verkaufsgeschäfte. Der Friseurbetrieb agiert somit gleichzeitig als Dienstleister und al...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.8 Terminbücher aufbewahren

Liegen Bedienerzettel, Terminbücher oder sonstige Aufzeichnungen vor, sollten sie unbedingt aufbewahrt werden. Die Aufbewahrung wird auch dann empfohlen, wenn keine gesetzliche Verpflichtung gegeben ist. Nach einer Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz gehören Terminbücher nicht zu den in § 147 Abs. 1 AO genannten aufbewahrungspflichtigen Aufzeichnungen.[1]mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Kassen-Nachschau: Besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung einer Kassenbuchführung

Seit dem 1.1.2018 müssen auch Friseurbetriebe jederzeit damit rechnen, dass ihr Abrechnungssystem und die Ordnungsmäßigkeit ihrer Kassenaufzeichnungen im Rahmen einer Kassen-Nachschau gem. § 146b AO vor Ort überprüft werden. Bei diesem besonderen Verfahren zur zeitnahen Prüfung einer Kassenbuchführung handelt es sich um keine Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. AO. Eine Ka...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.7 Bedienerzettel und Friseursoftware aufbewahren

Friseurbetriebe benutzen für die Abrechnung mit ihren Kunden oft sog. Bedienerzettel oder nutzen hierfür eine spezielle Friseursoftware. Einzeln aufgeführt werden neben der erbrachten Dienstleistung auch der Warenverbrauch im Kabinett und die Verkaufswaren. Diese Unterlagen sind zwingend aufzubewahren. Die Preise der im Kabinett eingesetzten Produkte sind meist nicht mit den ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung

Nach § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB ist grundsätzlich jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen. Nach § 140 AO gelten die handelsrechtlichen Buchführungspflichten auch für die Besteuerung. Danach müssen sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung progressiv und...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.5 Umfang der Einzelaufzeichnungen

Auf die Aufzeichnung von Personenstammdaten seiner Kunden kann ein Unternehmer in der Bargeldbranche, wie bisher schon üblich, verzichten, auch wenn er gesetzlich zur Einzelaufzeichnung verpflichtet ist. Das gilt jedoch nur, wenn die Kundendaten nicht zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des Geschäftsvorfalls benötigt werden.[1] Auch wenn das elektronische Aufzeichnun...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Umsatzsteuersatzsenkung in der Corona-Krise

Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Mehrwertsteuersatzes beschlossen. [1] Der Regelsteuersatz von 19 % wurde vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Mit diesem Maßnahmenpaket wollte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für Unternehmer und Verbr...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.3 Sind Einzelaufzeichnungen bei Friseurbetrieben zumutbar?

Im neu eingefügten Satz 3 in § 146 Abs. 1 AO wird die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen eingeschränkt, wenn Waren bar an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Erstmals wurde die Zumutbarkeitsregel, die bis dahin aus einem historischen BFH-Urteil von 1966[1] abgeleitet wurde, gesetzlich verankert. Auf die Formulierung, nach der es si...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2 Kassen-Nachschau: Besonderes Verfahren zum Prüfen der Kassenführung

Keine Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. AO, sondern ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Überprüfung der Kassenführung stellt die seit dem 1.1.2018 mögliche Kassen-Nachschau gem. § 146b AO dar. Die Vorschrift ist Bestandteil des neuen "Kassengesetzes 2016".[1] Sie wird nicht vorher angekündigt und kann grundsätzlich jedes Unternehmen treffen. Bei der Auswahl der Betrie...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9 Rechtsprechung zu den Aufzeichnungspflichten einer Apotheke

9.1 Finanzgericht Sachsen-Anhalt Sachverhalt Die Journal(einzel)daten aller getätigten Barumsätze wurden vom Unternehmen (Apotheke) über das eingesetzte PC-Warenwirtschaftssystem erfasst. Im Streitfall war fraglich, ob für diese Einzelaufzeichnungen auch eine grundsätzliche Aufzeichnungspflicht bestand.[1] Ausführungen des Senats: Soweit der BFH in seinem Urteil vom 12.5.1966[2]...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12 Absenkung des Umsatzsteuersatzes in der Corona-Krise

12.1 Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7. bis 31.12.2020 [1] Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Der Regelsteuersatz wurde ab 1.7.2020 von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Die Verminderung war zeitlich auf ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 b...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.1 Aufdeckung von Zappersoftware durch anonyme Anzeige

Eine anonyme Anzeige war verantwortlich für die Aufdeckung des bis dahin größten Falles von Datenmanipulation infolge Zappersoftware in Deutschland. Ausgerechnet bei einer gebräuchlichen Apothekensoftware wurden komplexe nachträgliche Veränderungen des Datenbestandes mittels Zappersoftware entdeckt. Wie sich schnell herausgestellt hat, blieb es jedoch nicht bei diesem Einzel...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / Zusammenfassung

Überblick Worauf bei der Kassenführung von Apotheken besonders geachtet werden muss, damit sie betriebsprüfungsfest geführt wird, zeigt dieser Beitrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § 22 Umsatzsteuer...mehr

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Kassenführung: Besonderheiten bei Apotheken

Zusammenfassung Überblick Worauf bei der Kassenführung von Apotheken besonders geachtet werden muss, damit sie betriebsprüfungsfest geführt wird, zeigt dieser Beitrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung §§ 238 ff. des Handelsgesetzbuchs (HGB) §§ 140 ff. AO (insbes. §§ 146, 146a, 146b, 147 AO) und § 158 AO Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu §§ 140 ff. und § 158 § ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Belege ersetzen keine Aufzeichnungen

Aufzeichnungen über Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben liegen nicht vor, wenn lediglich Belege gesammelt werden. Belege, wie Rechnungen, Quittungen oder Lieferscheine sind keine Aufzeichnungen und können nach Auffassung des BFH[1] den buchmäßigen Nachweis nicht ersetzen.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7 Verwendung einer offenen Ladenkasse

Auch wenn der Gesetzgeber die Verwendung einer offenen Ladenkasse weiterhin toleriert, kann unterstellt werden, dass sich alle Apotheken inzwischen eines elektronischen Aufzeichnungssystems bedienen. Inwieweit die Zumutbarkeitsregelung auf Apotheken mit einer offenen Ladenkasse angewendet werden kann, wäre deshalb rein spekulativ.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8 Aufzeichnungspflichten nach anderen Vorschriften

Neben den genannten Aufzeichnungspflichten sind auch die Vorschriften des § 22 UStG in Verbindung mit §§ 63 ff. UStDV zu beachten. Außersteuerliche Aufzeichnungspflichten ergeben sich aus den Vorschriften des § 22 der Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO), § 13 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der §§ 13 bis 15 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.1 Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Sachverhalt Die Journal(einzel)daten aller getätigten Barumsätze wurden vom Unternehmen (Apotheke) über das eingesetzte PC-Warenwirtschaftssystem erfasst. Im Streitfall war fraglich, ob für diese Einzelaufzeichnungen auch eine grundsätzliche Aufzeichnungspflicht bestand.[1] Ausführungen des Senats: Soweit der BFH in seinem Urteil vom 12.5.1966[2] noch davon ausgegangen ist, das...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.1 Elektronisch erstellte Kasseneinzeldaten

Betreiber einer Apotheke sind nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster[1] verpflichtet, dem Betriebsprüfer die vollständigen Kasseneinzeldaten in elektronischer Form vorzulegen. Die Frage der Zumutbarkeit stellte sich für das Finanzgericht nicht, da alle baren Einzelaufzeichnungen tatsächlich über die elektronische Kasse, hier PC-Kasse, geführt wurden. Das verwende...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6 Einsatz eines elektronischen Aufzeichnungssystems

Wird im Betrieb eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder ein anderes elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet, so werden alle Barverkäufe automatisch einzeln erfasst. Das eingesetzte System muss auch technisch dazu in der Lage sein, diese Journaldaten zu speichern und vorzuhalten. Die Frage nach der Zumutbarkeit stellt sich bei Verwendung eines elektronisch...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Einzelaufzeichnungspflicht: Welche Anforderungen erfüllt werden müssen

Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ist jedes einzelne Handelsgeschäft und damit jeder einzelne Kassenvorgang aufzuzeichnen. Dazu gehören alle Bareinnahmen und Barausgaben aber auch alle Entnahmen und Einlagen. Die Aufzeichnungen müssen so beschaffen sein, dass eine substanzielle Überprüfung des Geschäftsvorfalls sowie dessen Inhalt und Bedeutung für den Betrieb er...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12.2 Apotheken: Belebung des Geschäfts oder gar Umsatzeinbuße?

Was von der Bundesregierung ursprünglich als Förderungsmaßnahme der Wirtschaft gedacht war, konnte in der Apothekenbranche kurioserweise einen gegenteiligen Effekt auslösen. Grund hierfür ist der sog. Kassenabschlag, den die Apotheken gem. § 130 SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch) an gesetzliche Krankenkassen leisten müssen. Nach dieser Vorschrift sind Apotheken verpflich...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10 Manipulationstools für Apothekensoftware

In Branchen mit hohen Bargeldumsätzen besteht immer das Risiko, dass Einnahmen an der Steuerbehörde vorbeigeschleust werden. Der Griff in die Kasse ist eine große Verlockung. Für einige ist das "schnelle Geld machen" fast schon zum Freizeitsport geworden. Ein bisschen kriminelle Energie und das richtige Handwerkszeug, mehr bedarf es nicht. "Das machen doch alle", "…die vom F...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Zumutbarkeit der Einzelaufzeichnungspflicht

Die grundsätzliche Einzelaufzeichnungspflicht aller Barbewegungen einer Apotheke dürfte unstrittig sein. Es stellt sich lediglich die Frage der Zumutbarkeit. Nach den Ausführungen des BFH in seinem historischen Urteil von 1966[1] wurde die Pflicht zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen eingeschränkt, wenn Waren in geringem Umfang bar an eine Vielzahl von nicht bekan...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.2 Aufspüren durch Betriebsprüfer mit Spezialkenntnissen

Großflächig angelegte Prüfungen erforderten Betriebsprüfer und Steuerfahnder, die über detaillierte Branchen- und EDV-Fachkenntnisse verfügten. In einigen Bundesländern wurden sogar eigens ausgebildete Apothekenfachprüfer bei den jeweiligen Außenprüfungsstellen installiert. So mussten Apotheker, die ihre Einnahmen auf diese Weise frisierten, die schmerzliche Erfahrung machen,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12.1 Befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes vom 1.7. bis 31.12.2020

[1] Als Teil des Konjunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Der Regelsteuersatz wurde ab 1.7.2020 von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % abgesenkt. Die Verminderung war zeitlich auf ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 befristet. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregierung die wirt...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Hessisches Finanzgericht

Im Gegensatz zum FG Sachsen-Anhalt (Tz. 9.1) vertrat das Hessische FG die Auffassung, dass die Einzelaufzeichnung der Kassenvorgänge aus Zumutbarkeits- und Praktikabilitätsgründen nicht gilt, wenn ein Unternehmer gegen Barzahlung Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Zahl von Kunden in einem offenen Ladengeschäft verkauft. Die Aufzeichnung der täglichen Tagessummen ist...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11 Elektronischer Archivierungsservice

Der Wunsch, Massendaten platzsparend und fälschungssicher über die komplette Zeit der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist vorzuhalten, ist nicht neu. Einige, auf Archivierung von Daten spezialisierte Unternehmen stellen Apotheken im Auftrag von Pharmagroßhändlern die angesammelten steuerlich relevanten Daten auf einer Archiv-CD/-DVD zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Daten,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.4 Finanzgericht Sachsen-Anhalt

Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt[1] verweist bezüglich des Anforderns von Kassendaten in elektronisch verwertbarer Form auf die BFH-Urteile vom 16.12.2014 und zitiert diese u. a. wie folgt: "Voraussetzung für die Datenanforderung ist das Bestehen einer Aufzeichnungspflicht." Der Senat macht in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass es sich bei den mithilfe einer PC-Kasse ein...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.3 Urteile des Bundesfinanzhofs

Die konträren Apothekenurteile aus dem Jahr 2013 führten zu höchstrichterlichen Entscheidungen des BFH.[1] In beiden, im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen, führt der BFH aus, die Frage, ob die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung aus Zumutbarkeitsgründen einzuschränken ist, sei in beiden Urteilsfällen zu verneinen. Ausnahmen vom Grundsatz der Einzelaufzeichnung werden nach...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Datenzugriffsrecht nach der Abgabenordnung

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt wer...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3.2 Auskunfts- und Vorlageverweigerungsrechte

Nach der Vorschrift des § 102 AO haben auch Apotheker das Recht, Auskünfte über Dinge, die ihnen ihre Kunden anvertraut haben oder die im Rahmen der Geschäftstätigkeit bekannt geworden sind, gegenüber den Finanzbehörden zu verweigern. Sie dürfen auch die Vorlage von Unterlagen verweigern, aus denen sich entsprechende personenbezogene Daten ihrer Kunden ergeben. Gemeint sind ...mehr

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Kassen-Nachschau / Zusammenfassung

Überblick Seit dem 1.1.2018 ermächtigt die Kassen-Nachschau nach § 146b AO die Finanzverwaltung, die Ordnungsgemäßheit der Kassenführung und der Kassenaufzeichnungen in den Betriebs- und Geschäftsräumen eines Steuerpflichtigen unangekündigt zu prüfen. Praktischer Hintergrund für die Einführung der Vorschrift sind im Bereich der Kassenführung bestehende Manipulationsmöglichke...mehr

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Kassen-Nachschau / 4 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige ist zur Mitwirkung im Rahmen der Kassen-Nachschau verpflichtet. Er hat auf Verlangen des Prüfers für einen von diesem bestimmten Zeitraum Einsichtnahme in seine (digitalen) Kassenaufzeichnungen und -buchungen sowie die für die Kassenführung sonstigen erheblichen Organisationsunterlagen zu gewähren sowie erforderliche Auskünfte zu erteilen.[1] Das Datenzug...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für jedes selbstständige Steuersubjekt abzugeben. Das können ...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Die Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO ist sowohl zuungunsten als auch zugunsten des Stpfl. nur möglich, wenn und soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. "Tatsache" ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller und imma...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein Bestandteil der Buchführung – auch bei Spielhallenbetreibern und Automatenaufstellern

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat: Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt we...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Besonderheit... / 1.3 Steuerliche Folgen einer formell fehlerhaften Kassenführung

Das macht deutlich, wie aussichtslos sich ein Rechtsstreit im ungünstigsten Fall für einen Unternehmer gestalten kann. Eine schlampige Kassenführung kann, obwohl sie vielleicht inhaltlich zutreffend ist, unvorhersehbare Folgen für ein Unternehmen nach sich ziehen. Dieser Beitrag soll helfen, unnötige formelle Fehler zu vermeiden. Jede Schätzung birgt Ungenauigkeiten, viellei...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1 Die Kassenführung – ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung in der Gastronomiebranche

Wichtig Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Zertifikat Seit 1.4.2021 dürfen nur noch Kassen mit sog. TSE-Zertifizierung verwendet werden. Auch eine Nachrüstung alter Kassen musste bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt worden sein. Nicht nachrüstbare Kassen, welche nach dem 25.11.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden, durften bis zum 31.12.2022 weiter genutzt wer...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 1.2 Die Betriebsprüfung – früher und heute

Dennoch muss sich ein Unternehmer der Gastronomiebranche im klaren sein, dass die korrekte Erfassung seiner Bareinnahmen und Barausgaben im besonderen Fokus jeder Außenprüfung steht. Entgegen früherer gängiger Praxis, bei der die Kassenführung oftmals nur oberflächlich überprüft und "durchgewunken" wurde, soweit sich keine größeren Ungereimtheiten ergaben, haben Prüfer heute...mehr