Fachbeiträge & Kommentare zu Kassenführung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / Zusammenfassung

Überblick Kassenzettel, Quittungen, Bareinnahmen und -ausgaben sind für viele Unternehmer das tägliche Brot. Beim Buchen geht es manchmal turbulent zu. Trotzdem sollten Unternehmen einen "kühlen Kopf" bewahren. Die nächste Betriebsprüfung bringt es ans Licht, ob man den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit sollte man es aber nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: So machen Si... / 3.3 Aufbewahrung von digitalen Unterlagen bei Bargeschäften

Werden über Bargeschäfte Aufzeichnungen mithilfe eines Datenverarbeitungssystems (PC-Kassen) erstellt, müssen die hierüber gefertigten Unterlagen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar sein.[1] Verschärfte Aufbewahrungspflichten für die digitalen Unterlagen Nach dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010 [2] bestehen se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verlagerung der Beweislast

Rz. 1117 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.68: Verlagerung der Beweislast Mankohaftung, Beweislast Der Arbeitnehmer ist für die ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich. Ergibt sich bei der Feststellung des Kassenbestandes ein Fehlbetrag, so stellt dies eine Pflichtverletzung dar; der Arbeitnehmer hat hierfür in vollem Umfang einzustehen, sofern e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage EÜR (Einnahmen-Übers... / 2 Allgemeine Grundsätze der Einnahmenüberschussrechnung

Solange der Unternehmer keiner gesetzlichen Buchführungspflicht (§ 238 HGB; §§ 140, 141 AO, auch ausländische Vorschriften lt. BFH, Urteil v. 20.4.2021, IV R 3/20, BFH/NV 2021 S. 1256) unterliegt oder nicht freiwillig Bücher führt und Abschlüsse erstellt, kann er zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Buchführung wählen und somit auch freiwillig Bücher führen. Einze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.4 Natürliche Person

Rz. 130 Eine natürliche Person kann mehrere Gewerbebetriebe neben- oder nacheinander unterhalten.[1] Ob die gewerblichen Tätigkeiten einer Person einheitlich zu betrachten sind oder jeweils einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Ausnahmen für geringfügige Tätigkeiten soll es nach der Rechtsprechung nicht geben.[2]...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 3 Kassenführung: Diese Grundsätze müssen Sie beachten

Unabhängig von der Art der Kassenaufzeichnungen erfassen Unternehmer ihre Bareinnahmen und Barausgaben, indem sie diese Barbeträge auf das Konto "Kasse" 1000 (SKR 03) bzw. 1600 (SKR 04) buchen. Entscheidend ist, dass die Grundaufzeichnungen stimmen und beweiskräftig sind. Bei einer nicht ordnungsgemäßen Kassenführung geht der Betriebsprüfer der Finanzverwaltung regelmäßig da...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6 Kassenführung: Besonderheiten bei der Einnahmen-Überschussrechnung

Detaillierte Regelungen darüber, wie Bareinnahmen aufgezeichnet werden müssen, sind weder im HGB noch in den Steuergesetzen enthalten. In § 146 Abs. 1 AO heißt es lediglich, dass die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen sind und die Kasseneinnahmen täglich festgehalten werden sollen. 6.1 Einnahmen-Übers...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.1 Einnahmen-Überschussrechner müssen kein Kassenbuch führen

6.1.1 Geordnete Ablage der Belege erforderlich Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung können die Buchführungsunterlagen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen,[1] wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Das bedeutet, dass bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Bareinnahmen und Barausgaben al...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.1.2 Bei Vermerken auf Ausgangsrechnungen reicht eine Liste

Wenn der Unternehmer auf seinen Ausgangsrechnungen vermerkt, ob der Betrag auf sein Konto überwiesen oder bar gezahlt wurde, reicht eine Liste aus, die alle Einnahmen enthält. Gesonderte Listen sind nicht erforderlich, wenn sich die entsprechenden Daten aus den Konten einer EDV-Buchführung ergeben.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.2 Was Einnahmen-Überschussrechner unbedingt tun sollten

6.2.1 Rechnungskopien empfehlenswert Rechnungskopien für die eigenen Unterlagen erstellen bzw. alle Ausgangsrechnungen ein 2. Mal für die eigenen Unterlagen ausdrucken. Auf den Rechnungskopien vermerken, ob der Betrag bar vereinnahmt wurde oder ob er aufs Konto überwiesen wurde. Der Einnahmen-Überschussrechner braucht dann nur eine Liste, in die er alle Einnahmen einträgt. Geson...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige Erfassung von Gutscheinen

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Geldzufluss Einlösung Erlösbuchung Umsatzsteuer 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.2.2 Umsatzsteuerliche Aufzeichnungspflichten

§ 22 UStG enthält die Aufzeichnungspflichten, die für die Umsatzsatzsteuer erfüllt werden müssen. Danach ist der Unternehmer verpflichtet, seine Einnahmen einzeln und getrennt nach Steuersätzen aufzuzeichnen. Dabei muss er festhalten, wann er die Rechnung ausgestellt hat und wann der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Ein Kassenbuch ist nicht erforderlich. Umsatzsteuerlich ist ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Kassenberichte Registrierkasse Kassenfehlbeträgemehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 5 Was bei einem Kassenbuch beachtet werden muss

5.1 Bargeldbewegungen zeitnah und vollständig erfassen Bei einem Kassenbuch ist es erforderlich, alle Bargeldbewegungen zeitnah und vollständig zu erfassen. Es muss dann auch alles, was bar eingenommen oder ausgegeben wird, im Kassenbuch stehen. Unverzichtbar sind folgende Angaben: Bareinnahmen, Barausgaben, Privatentnahmen, Privateinlagen, Abhebungen vom Bankkonto zur Einlage in d...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Geldzufluss Einlösung Erlösbuchung Umsatzsteuermehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.2.1 Rechnungskopien empfehlenswert

Rechnungskopien für die eigenen Unterlagen erstellen bzw. alle Ausgangsrechnungen ein 2. Mal für die eigenen Unterlagen ausdrucken. Auf den Rechnungskopien vermerken, ob der Betrag bar vereinnahmt wurde oder ob er aufs Konto überwiesen wurde. Der Einnahmen-Überschussrechner braucht dann nur eine Liste, in die er alle Einnahmen einträgt. Gesonderte Listen sind nicht erforderlich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.2.3 Erleichterung bei großem Barzahlungsgeschäft

Erleichterungen gibt es, wenn eine Vielzahl von Geschäften mit oft nur geringen Beträgen gegen Barzahlung an unbekannte Personen ausgeführt werden. Hier ist es unzumutbar, jede Bareinnahme einzeln zu erfassen. Aus diesem Grund dürfen Tageseinnahmen auch summarisch ermittelt werden.[1] Ab einem Betrag von 15.000 EUR pro Kunde müssen die Barverkäufe zwingend einzeln aufgezeich...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.1.1 Geordnete Ablage der Belege erforderlich

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung können die Buchführungsunterlagen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen auch in der geordneten Ablage von Belegen bestehen,[1] wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht. Das bedeutet, dass bei einer Einnahmen-Überschussrechnung die Bareinnahmen und Barausgaben allein anhand der Rechnungen und Quittungen nach...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.3 Vorlagepflicht von nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen

Führt ein Einzelhändler, wie z. B. ein Apotheker, über die nach der Rechtsprechung zulässige Ermittlung der Tageseinnahmen durch Tagesendsummenbons hinaus freiwillig eine von seiner PC-Kasse erstellte Datei mit Einzelaufzeichnungen der Barverkäufe, ist er nach dem BFH-Urteil vom 16.12.2014[1] verpflichtet, diese Datei dem Finanzamt bei einer Betriebsprüfung vorzulegen. Im ent...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besonderheiten sind zu beachten

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Kassenberichte Registrierkasse Kassenfehlbeträge 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Unternehmer müssen gegenüber dem Finanzamt dokumentieren, dass sie a...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.1.3 Belegnachweis erforderlich

Unabhängig von der Art der Gewinnermittlung besteht also für den Unternehmer die Verpflichtung, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen.[1] Allerdings gibt es für die Bilanzierung und die Einnahmen-Überschussrechnung unterschiedliche Reglungen, wie die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen sind. Wer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrec...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.4 Wie Bargeldbewegungen ohne Kassenbuch zu erfassen sind

Wenn Unternehmer ihre Einnahmen-Überschussrechnung mit einer einfachen Belegablage ermitteln, müssen sie ihre Belege über Einnahmen und Ausgaben geordnet ablegen. Es reicht aus, wenn sie auf ihrer Ausgangsrechnung vermerken, ob und wann der Kunde bar gezahlt hat. Bei einer EDV-Buchführung sollte das Konto "Kasse" 1000 beim SKR 03 bzw. 1600 beim SKR 04 nur dann verwendet werden...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 6.5 Rechtssichere Möglichkeiten, die Bareinnahmen zu dokumentieren

Es gibt keine Patentlösung für alle Fälle. Es muss je nach Situation unterschiedlich verfahren werden. Die nachfolgende Aufzählung zeigt, wie in welcher Situation am besten vorgegangen wird: Der Unternehmer hat Ausgangsrechnungen erstellt, die von den Kunden in bar beglichen werden. Lösung: Er vermerkt die Zahlung auf der Rechnung "bar bezahlt am …". Mehr braucht der Unternehm...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.3.1 Diese Unterlagen müssen vorgelegt werden

Die von der Kassen-Nachschau betroffenen Steuerpflichtigen haben dem damit betrauten Amtsträger auf Verlangen Aufzeichnungen, Bücher sowie die für die Kassenführung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen über die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeiträume vorzulegen und Auskünfte zu erteilen.mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 7.1 Wie Sie vorgehen müssen

Es gelten die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD). Diese Grundsätze hat die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 [1] festgehalten. Sie wirken sich auch auf die Kassenführung aus. Soweit bilanzierungspflichtige bzw. bargeldintensive Betriebe (etwa Kiosk...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 5.2.2 Ursachen und Ermittlung von Kassenfehlbeträgen

Praxis-Tipp Betriebsprüfung: Ermittlung von Fehlbeträgen in der Kassenführung Führt der Unter...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 3 Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen

Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (Einzweck-Gutschein) oder er dazu berechtigt, diesen bei einem späteren Kauf von Artikeln nach Wahl des Kunden zur Bezahlung einzusetzen (Mehrzweck-Gutschein). 3.1 Mehrzweck-Gutscheine: Keine konkrete Leistungsbezeichnung – Umsatzbesteuerung erst bei Einlösung Ist im Gu...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 7 Ermittlung der Bareinnahmen mithilfe einer elektronischen Registrierkasse

7.1 Wie Sie vorgehen müssen Es gelten die Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form und zum Datenzugriff (GoBD). Diese Grundsätze hat die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 14.11.2014 [1] festgehalten. Sie wirken sich auch auf die Kassenführung aus. Soweit bilanzierungspflichtige bzw. bargeldint...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Kunde kauft einen Mehrzweck-Gutschein

Ein Unternehmer hat ein Geschäft, in dem er Geschenkartikel verkauft. Ein Kunde erwirbt einen Gutschein über 50 EUR in bar. Der Inhaber dieses Gutscheins kann zu einem späteren Zeitpunkt beim Kauf von Artikeln seiner Wahl damit bezahlen. Es handelt sich somit um einen Mehrzweck-Gutschein. Der Betrag von 50 EUR erhöht den Kassenbestand, obwohl noch kein Umsatz getätigt wurde....mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.1 Registrierkassensysteme müssen manipulationssicher sein

Kassensysteme sind mit Software ausgestattet. Ob elektronische Kassen manipulierbar sind, hängt somit davon ab, ob die Software (nachträgliche) Veränderungen zulässt, die nicht nachvollziehbar sind. Die KassenSichV lässt es nicht zu, dass unkontrollierbare (nachträgliche) Eingriffe vorgenommen werden. Beliefert ein Unternehmer (Programmierer) seine Kunden mit offensichtlich ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.3 Kassen-Nachschau: Welche Rechte der Prüfer hat und welche Pflichten die Unternehmer haben

Das Gesetz sieht eine sog. Kassennachschau vor. Danach kann das Finanzamt zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts-und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalt...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 3.1 Mehrzweck-Gutscheine: Keine konkrete Leistungsbezeichnung – Umsatzbesteuerung erst bei Einlösung

Ist im Gutschein der Bezug von Leistungen nicht hinreichend bezeichnet, kann er zur Bezahlung jeder beliebigen Ware eingesetzt werden. Es handelt sich bei der Ausgabe des Gutscheins dann lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels (z. B. Bargeld) in ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein). Somit stellt der Kauf des Gutscheins selbst noch keine Lieferung dar. Eine Anzahlun...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 5.1 Bargeldbewegungen zeitnah und vollständig erfassen

Bei einem Kassenbuch ist es erforderlich, alle Bargeldbewegungen zeitnah und vollständig zu erfassen. Es muss dann auch alles, was bar eingenommen oder ausgegeben wird, im Kassenbuch stehen. Unverzichtbar sind folgende Angaben: Bareinnahmen, Barausgaben, Privatentnahmen, Privateinlagen, Abhebungen vom Bankkonto zur Einlage in die Kasse und Entnahmen zwecks Einzahlung bei der Bank. D...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 5.2.3 Kassenfehlbeträge und -mehrbeträge: So gehen Sie richtig vor

Ergibt die Kassendifferenz einen Fehlbetrag, ein Manko, buchen Sie diesen auf das Konto "Sonstige Aufwendungen unregelmäßig" 2309 (SKR 03) bzw. 6969 (SKR 04). Buchungssatz: Haben Sie allerdings mehr Geld in der Kasse, als nach der Abrechnung sein dürfte, also ein Plus, buchen Sie diesen Plusbetrag auf das Konto "Sonstige Erträge unreg...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 5.2.1 Bei Kassenfehlbeträgen erhöht der Betriebsprüfer die Bareinnahmen

Da es tatsächlich keine Kassenfehlbeträge geben kann, unterstellt der Betriebsprüfer, dass der Unternehmer nicht alle Einnahmen erfasst hat, und erhöht die Betriebseinnahmen um einen geschätzten Betrag. Der Betriebsprüfer darf jedoch nicht die Summe aller Fehlbeträge addieren. Er darf die Einnahmen nur um den jeweils höchsten Fehlbetrag erhöhen, zuzüglich des Betrags, der im ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Private Entnahme aus der Kasse zwecks Barzahlung

Ein Unternehmer zahlt seine Aufwendungen während einer Geschäftsreise üblicherweise mit seiner EC-Karte bzw. mit seiner Kreditkarte. Kleinbeträge zahlt er in bar. Er entnimmt daher vor Beginn der Geschäftsreise einen Betrag von 200 EUR aus der Kasse. Für Verpflegung hat er insgesamt 119 EUR in bar ausgegeben, obwohl er nur eine Verpflegungspauschale von 56 EUR geltend machen...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2.1 Elektronische Kasse: Zertifizierte technische Sicherheit

Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen besteht seit dem 1.1.2020 die Pflicht, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem im Sinne des § 146a AO in Verbindung mit § 1 Kassensicherungsverordnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen ist. Betroffen sind alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahme...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.3.2 Rechte des Prüfers bei elektronischen Aufzeichnungen

Liegen die Aufzeichnungen oder Bücher in elektronischer Form vor, ist der Amtsträger berechtigt, diese einzusehen, die Übermittlung von Daten über die digitale Schnittstelle zu verlangen oder zu verlangen, dass Buchungen auf einem maschinell auswertbaren Datenträger nach den Vorgaben der digitalen Schnittstelle zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten trägt der Steuerpflichtige...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2 Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme (INSIKA)

INSIKA basiert auf einer digitalen Signatur, die durch ein Trustcenter erzeugt wird. Dafür müssen an die Kassensysteme Smartcards angeschlossen werden – also interne oder externe Kartenlesegeräte. Bei jedem Bezahlvorgang erstellt die Chipkarte dann mithilfe eines speziellen Schlüssels eine Signatur. Diese Signatur wird als 2D-Code auf dem Kassenbon abgedruckt und gleichzeiti...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 5.2 Fehlerkorrektur muss im Kassenbuch erkennbar sein

Grundsätzlich gilt, dass Eintragungen im Kassenbuch nicht geändert werden dürfen. Fehler, die unterlaufen sind, müssen allerdings im Kassenbuch korrigiert werden. Wichtig ist, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleiben muss. Wenn Daten geändert werden, dann sollte das Datum der Änderung vermerkt werden. Eintragungen im Kassenbuch dürfen also nicht überschrieben, durchge...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unternehmer müssen gegenüber dem Finanzamt dokumentieren, dass sie alle Einnahmen erfasst haben. Das gilt insbesondere für Bareinnahmen. Bareinnahmen können einzeln oder auch summa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 7.2 Was hinsichtlich Tagesendsummenbons zu beachten ist

Wird eine elektronische Registrierkasse benutzt, müssen die Tagesendsummenbons (sog. Z-Bons) aufbewahrt werden, und zwar vollständig. Sie sind fortlaufend zu nummerieren und es dürfen keine Bons fehlen. Folgende Daten muss ein Z-Bon festhalten: Unternehmensname, Zeitangabe des Abrufs, Datum, Tagessumme, Kundenkennzahl, Bar-oder Kreditkartenzahlung, Stornierungen, Retouren, Tagesabsch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.3.3 Wann eine Geldbuße droht

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt, nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatsächlicher Hinsicht unrichtig aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, verbucht oder verbuchen lässt, ein elektr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 4 Ermittlung der Bareinnahmen ohne Registrierkasse

Die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung bei Bareinnahmen, die in einer offenen Ladenkasse ohne Registrierkasse erfasst werden, erfordert einen täglichen Kassenbericht.[1] Der Kassenbericht muss auf der Grundlage eines tatsächlichen Auszählens der Bareinnahmen erstellt werden. Es ist jedoch nicht erforderlich, die genaue Stückzahl der vorhandenen Geldscheine und Münzen au...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8 Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Aufzeichnungen auf Papier oder mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme müssen unveränderbar sein. Jede Änderung muss für einen sachverständigen Dritten nachvollziehbar sein. Technische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wie Kassendaten, sind im Rahmen von Maßnahmen der Außenprüfung immer schwerer oder nur mit hohem Aufwand feststellbar. Die bisher bestehenden ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung, die richtige... / 3.2 Einzweck-Gutscheine: Konkret bezeichnete Leistungen – Umsatzbesteuerung bei Ausgabe

Ein "Einzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, bei dem bereits bei der Ausstellung alle Informationen vorliegen, die benötigt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung der zugrundeliegenden Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen. Es reicht aus, wenn der Leistungsort und der Steuersatz bei der Ausgabe des Gutscheins feststehen. Die Besteuerung erfolgt dann im Zeitpunkt der Ausgab...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Kassenführung: Diese Besond... / 8.2.2 Elektronische Kassen: Pflicht zur Belegausgabe

Erfasst der Unternehmer seine Einnahmen mithilfe eines elektronischen Kassensystems, muss er seit dem 1.1.2020 jeden Geschäftsvorfall einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen. Das alleine reicht jedoch noch nicht aus, weil gemäß § 146a Abs. 2 AO über jeden Verkauf ein Beleg erstellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss (Belegausgabepfl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.3 Materielle Grundsätze

Rz. 29 Materielle Grundsätze der Buchführung enthalten § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 AO mit der Bestimmung, dass die Eintragungen vollständig und richtig sein müssen. Im Einzelnen sind daraus folgende Regeln abzuleiten: Vollständigkeit bedeutet die lückenlose Aufnahme aller Wertbewegungen mit den notwendigen Angaben (Datum, Gegenstand, Betrag, angesprochene Konten, Hinweis ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.2 Formelle Grundsätze

Rz. 26 Formelle Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung und Bilanzierung sind solche Grundsätze, die ein ordnungsmäßiges Verfahren der Buchführung und Bilanzierung sowie eine Überprüfbarkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherstellen sollen. Das Gesetz geht von der Überlegung aus, dass bei Einhaltung der formellen, verfahrensrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ga...mehr