Fachbeiträge & Kommentare zu Kassenführung

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Kassenführung: Besonderheit... / 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

5.1 Einzelaufzeichnungspflicht: Laut Gesetzgeber grundsätzlich zumutbar Taxibetriebe müssen ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen. Das gilt auch für die Barumsätze. Die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 AO und § 22 UStG i. V. m. §§ 63 ff. UStDV (vgl. aber auch § 1 KassenSichV).[1] Die sofortige Bezahlung einer Leistung steht der Verpflichtung zur ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.4 Taxameter mit Schnittstelle und mit Änderungsnachweis

Werden Taxameter eingesetzt, die in der Lage sind, die erzeugten Daten vor dem Überschreiben im Gerät zu sichern und diese gesicherten Daten über eine geeignete Schnittstelle zu exportieren, kann auf die Erstellung von Schichtzetteln verzichtet werden. Das gilt aber nur dann, wenn alle Daten, einschließlich der Tachometerdaten, übertragen werden.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.2 Taxameter ohne Datenexport-Schnittstelle

Solche älteren Modelle können die Fahrdaten weder dauerhaft vorhalten, noch exportieren. Taxameter ohne Datenspeicherung oder Exportmöglichkeit durften längstens bis zum 31.12.2016 verwendet werden. Bei Betrieben mit Fremdpersonal war es ausreichend, wenn anstelle der Daten die Schichtzettel aufbewahrt wurden.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.1.1 Tariffahrten

Für Tariffahrten bis 50 km innerhalb des Pflichtfahrgebiets gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG. Der genehmigte Taxiverkehr zählt, soweit er innerhalb der Grenzen von 50 km und innerhalb einer Gemeinde durchgeführt wird, zum öffentlichen Personennahverkehr.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 12 Die Kassen-Nachschau nach § 146b AO

Seit dem 1.1.2018 sind die Finanzbehörden befugt, eine Kassen-Nachschau gemäß § 146b AO durchzuführen. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S.d. § 193 AO und wird nicht vorher angekündigt. Dabei dürfen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume des Steuerpflichtigen betreten werden. Für Taxibetriebe hat diese im Rahmen...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.4 Uber & Co. – Revolution auf der Straße

Eine völlig neue Form der Personenbeförderung sorgt seit einiger Zeit weltweit für negatives Aufsehen in der Taxibranche. Mit milliardenschweren Investitionen drängen zum Leidwesen der ansässigen Beförderungsunternehmer sog. Ridesharing-Services wie Uber, Didi Chuxing oder Lyft auf den Markt, allen voran das US-amerikanische Dienstleistungsunternehmen Uber mit Sitz in San Fr...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.6.2 Vernichtung von Schichtzetteln

BFH-Urteile v. 7.2.2007[1] Diese beiden Entscheidungen des BFH beziehen sich ebenfalls auf die grundsätzliche Aufbewahrungspflicht von Schichtzetteln. Im Urteilsfall geht die Klägerin davon aus, dass sich aus der Betriebsprüfungskartei keine Aufbewahrungspflicht der Schichtzettel ergibt. Der Senat war der Auffassung, dass sich aus dieser Kartei zum Bereich Personenkraftwagenv...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.3 Taxameter mit Schnittstelle aber ohne Änderungsnachweis

Bei diesen Taxameter-Typen können die erzeugten Einzeldaten vor dem Überschreiben per Software exportiert und auf einem externen Speichermedium gesichert werden. Allerdings sind die Daten nachträglich veränderbar, ohne dass diese Eingriffe dokumentiert werden. Auch diese Geräte genügen nicht vollumfänglich den im BMF-Schreiben [1] genannten steuerlichen Anforderungen. Sie dur...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.2 Erleichterungen

Als Mindestanforderung genügt die Aufbewahrung der Schichtzettel, mit den Angaben, die sich auf dem Kilometerzähler und dem Taxameter des einzelnen Taxis ablesen lassen. Nach Auffassung des BFH wird damit den branchenspezifischen Besonderheiten des Gewerbes ausreichend Rechnung getragen.[1] Die im Sinne dieses Urteils auf den Schichtzetteln vorgenommenen Eintragungen werden i...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.2 Kassenbuch und Kassenbericht

Wie jeder andere Buchführungspflichtige hat auch der Taxiunternehmer ein Kassenbuch zu führen. Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, sind zwar nicht verpflichtet, ein formelles Kassenbuch zu führen, müssen aber ihre Einnahmen und Ausgaben dennoch chronologisch und nachvollziehbar dokumentieren. Die Rechtsprechung macht diesbezüglich kaum Unterschiede ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.4 Liberalisierung des Personenbeförderungsgesetzes?

Wie die künftige Mobilität in unseren Städten aussehen könnte, zeigt sich in der letzten Zeit. Neue Mobilitätsdienstleister und Shuttledienste drängen mit Dumpingpreisen auf den Markt und machen dem Taxigewerbe das Leben schwer. Genau das will die Politik teilweise fördern, um den zunehmenden Verkehr in den Städten zu entlasten. Ein Großteil der damit verbundenen Staus könne...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.5 Aufbewahrung der Schichtzettel

Schichtzettel sind Einnahmenursprungsaufzeichnungen i. S. d. § 147 Abs. 1 AO und über die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren. Sie enthalten Angaben aus denen sich die Höhe der Umsätze und damit auch der Betriebseinnahmen unmittelbar ergeben. Um den Anforderungen an die Unveränderbarkeit und an die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung bei handschriftlich geführten Schichtzetteln ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.2 Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Oberstes Gebot bei einer Schätzung ist, die Höhe der Besteuerungsgrundlagen so zu ermitteln, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen mit großer Wahrscheinlichkeit so nahe als möglich kommt. Auch wenn eine sog. Strafschätzung ausscheidet, da sie unzulässig ist, bleibt immer noch eine große Bandbreite übrig. Nach einem Beschluss des BFH vom 13.10.2003[1] muss das gewonnene Sc...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.1 Das Taxi – Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)

In Deutschland werden jährlich 430 Mio. Fahrgäste mit Taxen befördert. Um diese enormen Anforderungen erfüllen zu können sind 93.000 Fahrzeuge im Einsatz, verteilt auf mehr als 36.000 Taxi- und Mietwagenbetriebe. Für die Fahrgastbeförderung bedarf es einer behördlichen Genehmigung. Rund 250.000 Konzessionen waren im Jahr 2016 im Umlauf. Sie werden für jedes einzelne Fahrzeug...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.6.1 Das "Schichtzettel-Urteil"

BFH-Urteil v. 26.2.2004[1] Werden die Inhalte der Schichtzettel unmittelbar und vollständig nach Auszählung der Tageskasse in das Kassenbuch übertragen, müssen die Schichtzettel trotz ihres Charakters als Einnahmenursprungsaufzeichnungen nicht aufbewahrt werden. Die Vernichtung der Schichtzettel ist aber nur dann zulässig, wenn alle einzelnen Daten übertragen werden. Komprimie...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.2 Infotag der Münchner IHK

Die Vorteile, die sich durch den Einsatz von Fiskaltaxametern insbesondere für den Taxiunternehmer ergeben können, wurden auf dem Infotag der Münchner IHK am 15.10.2015 herausgestellt. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, ob das INSIKA-Verfahren oder ein vergleichbares System gesetzlich eingeführt werden soll, wäre der Unternehmer auch bei freiwilliger Verwendun...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.5 Umsatzsteuersenkung in der Corona-Krise

Als Teil des Konkunkturpakets hatte die Bundesregierung eine zeitlich befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes beschlossen. Der Regelsteuersatz von bisher 19 % wurde auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % wurde ab dem 1.7.2020 auf 5 % abgesenkt. Die Verminderung war zeitlich auf ein halbes Jahr bis zum 31.12.2020 befristet. Mit diesem Maßnahmepaket wollte die Bundesregi...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.1 Die Beweiskraft der Buchführung

Ist der Prüfer nämlich der Auffassung, dass die vorgelegten Aufzeichnungen und Unterlagen nicht so beschaffen sind, dass es ihm innerhalb einer angemessenen Zeit möglich ist, sich einen Überblick über die Umsätze des Unternehmens zu verschaffen, wird er die Buchführung verwerfen. Das bedeutet, er wird die vorgelegte Buchführung nicht mehr für die Besteuerung heranziehen könn...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.2 Konzessionen werden nur befristet erteilt

Die Genehmigungen werden von den Konzessionsbehörden nur befristet erteilt: Bei den sog. Alt-Taxiunternehmern laufen diese nach 5 Jahren aus. Für Neubewerber endet die Frist bereits nach 2 Jahren. Um die Konzession wiederzuerlangen, muss sie rechtzeitig und unter Vorlage sämtlicher geforderter Unterlagen wieder beantragt werden. Der Inhaber einer Konzession verpflichtet sich, ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11 Regelsteuersatz, ermäßigter Steuersatz oder umsatzsteuerfrei?

Die Steuersätze für Beförderungsleistungen sind je nach Art der erbrachten Dienstleistung unterschiedlich hoch. Für die umsatzsteuerliche Betrachtung ist entscheidend, ob Tariffahrten im genehmigten Tarifbereich oder andere Fahrten, wie Rechnungsfahrten, Pauschal- oder Festpreisfahrten durchgeführt werden. Auch werden Taxen und Mietwagen vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht g...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.1.3 Krankenfahrten

Nach einer Entscheidung des FG Baden-Württemberg v. 7.9.2015 unterliegen Krankenfahrten mit nicht speziell hierfür ausgestatteten Fahrzeugen dem ermäßigten Steuersatz.[1] Das gilt auch für Krankenfahrten, die mit Mietwagen ausgeführt werden, wenn die Gesamtfahrstrecke (bei Wartefahrten Hin- und Rückfahrt) weniger als 50 km beträgt.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 9.2 Umsatzsteuerproblematik bei Trinkgeldern

Wird auf dem Quittungsbeleg ein höherer Betrag als der auf dem Taxameter errechnete ausgewiesen, schuldet der Unternehmer die Umsatzsteuer aus dem belegten Bruttobetrag. Praxis-Beispiel Taxifahrer erhält Trinkgeld Ein Fahrgast rundet das Beförderungsentgelt laut Taxameter i. H. v. 18,50 EUR auf 20,00 EUR auf. Er verlangt eine Quittung. Erfahrungsgemäß wird der Taxifahrer in den...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.1 Einzelaufzeichnungspflicht: Laut Gesetzgeber grundsätzlich zumutbar

Taxibetriebe müssen ihre Einnahmen einzeln aufzeichnen. Das gilt auch für die Barumsätze. Die Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung ergibt sich aus § 146 Abs. 1 AO und § 22 UStG i. V. m. §§ 63 ff. UStDV (vgl. aber auch § 1 KassenSichV).[1] Die sofortige Bezahlung einer Leistung steht der Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung nicht entgegen. Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipu...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 3 Entgelte und Tarife von Taxifahrten

Die Entgelte aus den normalen Taxifahrten ermitteln sich nach tariflich von den Kommunen festgelegten Sätzen und werden meist bar vereinnahmt. Die angebotenen Dienstleistungen sind jedoch vielfältig und beschränken sich längst nicht nur auf klassische Tariffahrten. Die Preisstruktur für Sonderleistungen ist oft komplex und von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Werden Fahrte...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4.1 Taxameter ist nicht gleich Taxameter

Die Arten der derzeit marktüblichen Taxameter unterscheiden sich in der äußeren Form, aber auch in ihrer Funktionalität und Leistung. Die Art und Weise wie z. B. digitale Aufzeichnungen gespeichert und verarbeitet werden, kann von Modell zu Modell verschieden sein. Nicht alle werden den steuerlichen Anforderungen gerecht. Wer Geräte einsetzt, die den Anforderungen nicht genü...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.1.2 Beförderungspflicht

Für Tariffahrten innerhalb des Tarifbereichs gilt grundsätzlich die Beförderungspflicht gem. § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i. V. m. § 13 BOKraft. Nur unter besonderen Umständen darf einem Fahrgast eine Taxifahrt verweigert werden. Ausnahmen von dieser Verpflichtung liegen vor, wenn ein Gast zahlungsunfähig oder sehr betrunken ist, raucht oder ein aggressives Verhal...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.3 Umsatzsteuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 17b UStG

Krankenfahrten mit speziell ausgerüsteten KFZ In Ausnahmefällen sind Krankenfahrten sogar nach § 4 Nr. 17b UStG gänzlich von der Umsatzsteuer befreit. Hierzu zählen jedoch nur Beförderungen von kranken und verletzten Personen, wenn die Fahrzeuge mit besonders für solche Transporte vorgesehenen Einrichtungen versehen sind (z. B. bei Liegend-Transporten). Gemäß dem Urteil des B...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 7.1 Verfahrensdokumentation

Gemäß Tz 10.1 der GoBD[1] ist das betriebliche DV-System in einer übersichtlich gegliederten Verfahrensdokumentation zu beschreiben. Die auch für Dritte verständlich abzufassende Beschreibung und Erläuterung des DV-Verfahrensablaufs hat gerade im Taxigewerbe besondere Bedeutung. Daraus müssen sich nachvollziehbar alle Einzelschritte von der Datenerfassung im Taxameter bzw. i...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.1 Datenzugriff auf alle steuerlich relevanten Einzeldaten

Für Taxameter gelten gem. BMF-Schreiben[1] die gleichen Vorschriften wie für elektronische Registrierkassen. Konnten Geräte bauartbedingt die erforderlichen Journaldaten nicht vorhalten, durften sie längstens bis zum 31.12.2016 eingesetzt werden. Das galt aber nur unter der Voraussetzung, dass die technische Aufrüstung oder eine Softwareanpassung nicht möglich war. Taxameter,...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.6.3 Ausnahme: Schichtzettelaufbewahrung

FG Hamburg v. 11.11.2014[1] Die Aufbewahrung der Schichtzettel als Einnahmeursprungsaufzeichnungen ist nur ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der Inhalt der Schichtzettel unmittelbar nach der Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch übertragen wird. Für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei einem Taxiuntern...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.3 Digitale Aufzeichnungen

Das BMF-Schreiben v. 26.11.2010 [1] weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Anforderungen zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen, die in diesem Schreiben genannt sind, auch für die mithilfe eines Taxameters oder Wegstreckenzählers erstellten digitalen Unterlagen gelten. Die Ausführungen im Schreiben gelten zumindest insoweit, wie die digitalen Unterlagen Grundlage für die i. ...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 8.1 Projekt "Fiskaltaxameter" in Hamburg

Auf freiwilliger Basis wurden in einem Pilotprojekt mehr als 1.000 der insgesamt 3.400 Taxen in Hamburg mit Fiskaltaxametern ausgestattet. Die in den Taxametern eingebauten Signierkarten sollten die Sicherheit der aufgezeichneten digitalen Taxameterdaten gewährleisten. Derart ausgerüstete Geräte werden von allen namhaften Herstellern angeboten. Der Einsatz eines Fiskaltaxamet...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Schätzung auf Gutachten-Basis

FG Hamburg v. 29.8.2017[1] Genau damit hat sich das Finanzgericht Hamburg befasst. Die Aufzeichnungen eines Taxiunternehmers, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, wiesen erhebliche Buchführungsmängel auf. Aufgrund der Verletzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten war im Rahmen einer Außenprüfung unstrittig eine Hinzu...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 10.2 Taxameter ohne Journaldatenaufzeichnung

Es stellt sich die Frage, ob Taxameter und Wegstreckenzähler auch dann umgerüstet werden mussten, wenn sie gar keine Einzeldaten aufzeichneten. Auch wenn ab dem 1.1.2017 neue Regelungen in Kraft getreten sind, so ist diese Frage für die Beurteilung der ordnungsmäßigen Buchführung bis zu diesem Zeitpunkt von grundlegender Bedeutung. Praxis-Beispiel Taxameter mit eingeschränkte...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 2.3 Unterschiede Taxi – Mietwagen – Leihwagen

Unter einem Mietwagen ist ein Fahrzeug einschließlich Fahrergestellung zu verstehen, welches vom Kunden für eine bestimmte Beförderungsleistung in Anspruch genommen wird. Im Gegensatz zum Leihwagen, bei welchem ausschließlich das Fahrzeug dem Kunden überlassen wird, ist beim Mietwagen die Beförderung Gegenstand der Leistung. Beim Mietwagen gibt es weder einen Pflichtfahrbere...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.2.2 Wartefahrten

Die Hin- und die Rückfahrt ist immer dann als eine einheitliche Leistung anzusehen, wenn die Fahrt nur kurz unterbrochen wird und der Fahrer auf den Fahrgast wartet.[1] Die Strecken für die Hin- und die Rückfahrt sind in diesen Fällen zusammenzurechnen.mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 11.2.3 Mietwagen

Für die Personenbeförderung durch Mietwagen mit Fahrergestellung gilt laut BFH grundsätzlich der Regelsteuersatz (Ausnahme Krankenfahrten: Bei den mit den Kassen und den Krankenhäusern getroffenen Vereinbarungen bzw. Verträgen wird nicht zwischen Taxen und Mietwagen unterschieden). Mit der Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, hat sich der BFH in seinen beiden Entscheidun...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 5.4 Änderung der KassenSichV hinsichtlich Taxametern und Wegstreckenzählern

Aufgrund einer Änderung der KassenSichV [1] ergeben sich geänderte Regelungen für EU-Taxameter und auch Wegstreckenzähler. Die entsprechenden Unternehmen sollen sonstigen bargeldintensiven Unternehmen mit elektronischen Aufzeichnungssystemen gleichgestellt werden. DIe Änderung der KassenSichV fällt an sich relativ gering aus, hat jedoch in der Praxis für die betroffenen Betrie...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 13 Belegausgabepflicht für Taxis (§ 146a AO)?

Nach derzeitiger Rechtslage ist ein Taxameter noch kein elektronisches Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO. So sieht es die Kassensicherheitsverordnung[1] in § 1 Satz 1 und 2 momentan noch vor. Zumindest ist das Taxameter aktuell kein System, das mit einer technischen Sicherungseinrichtung (TSE) geschützt werden muss. Da sich die Pflicht zur Ausstellung eine...mehr

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Kassenführung: Besonderheit... / 4 Taxameter und Wegstreckenzähler: Die elektronische Registrierkasse von Taxi und Mietwagen

Bereits in der Antike kannte man Geräte zur Fahrpreisermittlung. Eine mit zahlreichen Kugeln versehene Zahnradkonstruktion soll der Überlieferung zufolge immer nach einer bestimmten Wegstrecke eine Kugel in eine spezielle Vorrichtung abgegeben haben. Die zurückgelegte Strecke ergab sich danach aus der Anzahl der im Gefäß gelandeten Kugeln. Erste "moderne" Fahrpreisanzeiger wu...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 2.1.1 Unterdrücken von Storni

Werden nachträglich Umsätze storniert, fließen sie nicht als Einnahmen in den Finanzbericht ein. Das ist auch korrekt, soweit es sich dabei um echte Rückbuchungen und nicht um fingierte Storni handelt. Immer wieder glauben Unternehmer, durch das Unterdrücken der Storni im System, steuerschädliche Einnahmeverkürzungen auf diese Weise verschleiern zu können. Werden keine Storno...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 8 Sanktionen bei Verstößen

Neben der Vorgabe des Gesetzgebers, vermehrt bargeldintensive Unternehmen zu prüfen und dabei das Augenmerk verstärkt auf die Kassenführung zu legen, wurden die Betriebsprüfer auch angewiesen, einen strengeren Maßstab bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Kassenführung anzulegen und bestehende Vorschriften enger auszulegen. Gleichzeitig wurden einschneidende Versch...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 9.2 Anforderungen bei offener Ladenkasse nur mit hohem Aufwand zu erfüllen

Der Versuch, den steuerlichen Aufzeichnungspflichten durch die Abkehr von elektronischen Aufzeichnungssystemen zu entgehen, würde sich jedoch schnell als folgenschwerer Irrtum erweisen. Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung sind gerade bei offenen Ladenkassen mit einem besonders hohen Aufwand verbunden. Werden die gesetzlichen "Spielregeln" nicht vollumfängl...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 2.8 Manipulationsprogramme

2.8.1 Zapper-Software Zapper sind externe Manipulationsprogramme, die nachträglich Transaktions- und Umsatzdaten in Buchführungs-, Registrierkassen-, Taxameter- und Geldspielgerätesystemen verändern (to zap = löschen). Sie befinden sich auf einer CD, einem USB-Stick oder auf einer Speicherkarte (SD-/CF-Card). Auf einige kann man sogar online per Internetlink zugreifen. Die ext...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 3 Wer haftet für den Schaden?

3.1 Haftung des Unternehmers Der Unternehmer haftet grundsätzlich für seine Buchführung. Das gilt auch dann, wenn er steuerlich betreut wird. Eine schlampige Kassenführung hat immer der Unternehmer zu verantworten, denn von ihm wird die Kasse geführt. Delegiert er bestimmte Aufgaben an seine Mitarbeiter, so ist es die Pflicht des Unternehmers, dafür zu sorgen, dass diese auch...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 4 Betrugsbekämpfung

4.1 Betrugsbekämpfung in Deutschland In Deutschland wird es auch nach 2016 und nach der Einführung weiterer verschärfter Vorschriften, die gem. Kassengesetz vom 22.12.2017 ab 2020 in Kraft getreten sind keine Verpflichtung zur Führung einer elektronischen Registrierkasse geben. Selbst größere Unternehmen mit überwiegendem Barverkehr dürfen weiterhin eine offene Ladenkasse ein...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 1 Bargeschäfte – schnell und verlockend

1.1 Elektronische Kassensysteme 1.1.1 Bargeldintensive Branchen im Visier Die Erfassung der baren Geschäftsvorfälle steht ganz besonders im Fokus einer jeden Betriebsprüfung. Umso mehr, wenn Unternehmen geprüft werden, bei denen Bargeld eine tragende Rolle im geschäftlichen Alltag spielt. Dass der Fiskus der Bargeldbranche vehement den Kampf angesagt hat, hat sich längst herum...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 2 Praktik aus der Praxis

2.1 Storni und Retouren Jede Registrierkasse besitzt eine Stornotaste, mit der fehlerhafte Eingaben rückgängig gemacht werden können. Ohne eine solche Funktion wäre die Kasse in der Praxis nicht zu gebrauchen. Selbst langjährig erfahrenes und bestens geschultes Personal macht Fehler. Aber auch vermeintlich fehlerlos agierendes Bedienerpersonal benötigt zumindest die Sofort-St...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 1.1 Elektronische Kassensysteme

1.1.1 Bargeldintensive Branchen im Visier Die Erfassung der baren Geschäftsvorfälle steht ganz besonders im Fokus einer jeden Betriebsprüfung. Umso mehr, wenn Unternehmen geprüft werden, bei denen Bargeld eine tragende Rolle im geschäftlichen Alltag spielt. Dass der Fiskus der Bargeldbranche vehement den Kampf angesagt hat, hat sich längst herumgesprochen. Auch die Presse wir...mehr

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Kassenführung: Steuerverkür... / 10.2 Der umgedrehte Hut

Unabhängig von Branche und Betriebsgröße dürfen in Deutschland auch künftig nach Wirksamwerden aller gesetzlichen Verschärfungen, offene Ladenkassen, Schuhschachteln und sogar der umgedrehte Hut zur Erfassung von Bargeschäften verwendet werden. Das ist EU-weit ziemlich einzigartig. Solange dies erlaubt ist, solange wird es schwierig sein, dem steuerehrlichen Registrierkassenb...mehr