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Kassenführung: Besonderheiten bei Taxibetrieben und Miet ... / 11 Regelsteuersatz, ermäßigter Steuersatz oder umsatzsteuerfrei?

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Willner
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Die Steuersätze für Beförderungsleistungen sind je nach Art der erbrachten Dienstleistung unterschiedlich hoch. Für die umsatzsteuerliche Betrachtung ist entscheidend, ob Tariffahrten im genehmigten Tarifbereich oder andere Fahrten, wie Rechnungsfahrten, Pauschal- oder Festpreisfahrten durchgeführt werden. Auch werden Taxen und Mietwagen vom Gesetzgeber grundsätzlich nicht gleich behandelt. Unterschiedliche Umsatzsteuersätze erfordern im Taxigewerbe deshalb zwingend eine Trennung der Entgelte.[1]

[1] § 22 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG.

11.1 Ermäßigter Steuersatz 7 % USt

11.1.1 Tariffahrten

Der genehmigte Taxiverkehr zählt, soweit er innerhalb der Grenzen von 50 km oder innerhalb einer Gemeinde durchgeführt wird, zum öffentlichen Personennahverkehr. Für Tariffahrten bis 50 km und für Tariffahrten innerhalb einer Gemeinde gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 Buchst. b UStG sind u.a. Personenbeförderungen im Verkehr mit Taxen innerhalb einer Gemeinde oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt, nur dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen.

D.h. bei einer Beförderung innerhalb der Gemeinde ist die Beförderungsstrecke irrelevant, so dass z.B. auch eine Fahrt mit 60 km Beförderung, die sich innerhalb der Gemeinde abspielt, dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Weiterhin kommt der ermäßigte Steuersatz zum Tragen, wenn sich die Beförderung nicht innerhalb der Gemeinde abspielt, aber die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Wie viele Gemeinden hierbei durchfahren werden ist irrelevant.

11.1.2 Beförderungspflicht

Für Tariffahrten innerhalb des Tarifbereichs gilt grundsätzlich eine Beförderungspflicht.[1] Nur unter besonderen Umständen darf einem Fahrgast eine Taxifahrt verweigert werden. Derartige Ausnahmen liegen vor, wenn ein Gast zahlungsunfähig oder sehr betrunken ist, raucht oder ...

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