Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalvermögen

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafter­bürgschaft nach § 20 Abs. 2 EStG

Leitsatz 1. Bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Rahmen des § 20 EStG ist zwar im Grundsatz jede Kapitalanlage getrennt zu beurteilen. Allerdings bedarf es im Fall einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft einer "Gesamtbetrachtung" von Beteiligung und Bürgschaft/Regressforderung. Danach sind die gesamten "aus der Beteiligung" erzielten Einkünfte maßgebend...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bearbeitung und Durchführun... / 9.1 Darstellung der Einnahmen und Ausgaben

Eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung bei bilanzierenden Vereinen und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden jeweils nach dem gleichen Schema gegliedert. Die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt nach den steuerlichen Tätigkeitsbereichen. Müssen Zahlen zu Kooperationen eingestellt werden, sollten sie in einer eigenen Zeile im jeweiligen Bereich ausgewiesen werden. Die Za...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / b) Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto

Werden bei einer Auskehrung aus der Gesellschaft Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto nach der Verwendungsreihenfolge des § 27 Abs. 1 S. 3 KStG bezogen, sind diese nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG). Die Leistungen mindern die AK der Anteile in der Höhe, auf die diese Auskehrung auf die jeweiligen Anteile entfällt. Bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / b) Betriebsvermögen

Erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigt ist die Übertragung von Betriebsvermögen in Form von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen – letztere nicht nur in Form von gewerblich tätigen Gesellschaften (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG), sondern auch in Form von gewerblich infizierten Gesellschaften (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) und gewerblich geprägten Gesellschafte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Kapitalvermögen (§ 49 Abs 1 Nr 5 EStG)

1. Tatbestandsmerkmale Rn. 225 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Tatbestand erfasst grds die Einkünfte aus § 20 Abs 1 Nr 1–7 und 9 EStG. Ausgenommen sind nahezu sämtliche Einkünfte aus § 20 Abs 2 EStG (Ausnahme Tafelgeschäfte). Ferner werden § 20 Abs 1 Nr 8, 10 und 11 EStG – teilweise mangels praktischer Relevanz – ausgelassen. Die Regelung des § 20 Abs 3 EStG gilt entsprechend....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Tatbestandsmerkmale

Rn. 225 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der Tatbestand erfasst grds die Einkünfte aus § 20 Abs 1 Nr 1–7 und 9 EStG. Ausgenommen sind nahezu sämtliche Einkünfte aus § 20 Abs 2 EStG (Ausnahme Tafelgeschäfte). Ferner werden § 20 Abs 1 Nr 8, 10 und 11 EStG – teilweise mangels praktischer Relevanz – ausgelassen. Die Regelung des § 20 Abs 3 EStG gilt entsprechend. Gleiches gilt ohne au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / c) Abgrenzung zur bloßen Vermögensverwaltung

Eine steuerfreie Vermögensverwaltung liegt regelmäßig vor, wenn Vermögen genutzt, z.B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird (§ 14 S. 3 AO). Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt insoweit nur im Ausnahmefall vor, wenn die Stiftung z.B. als gewerblicher Wertpapierhändler[49] oder Grundstückshändler[50] tätig wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfteermittlung

Rn. 251 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Einkünfte aus KapVerm ermitteln sich gemäß § 2 Abs 2 Nr 2 EStG aus dem Überschuss der Einnahmen über die WK (§§ 8–9a EStG). Wertminderungen und Währungskursverluste finden keine Berücksichtigung (FG Sa, vom 13.12.1994, 1 K 171/94 EFG 1995, 474; vgl auch Reimer in Brandis/Heuermann, § 49 EStG Rz 280, EL 159, 10/2021). WK können gemäß § 5...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst cc EStG: Tafelgeschäfte

Rn. 237 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Tafelgeschäfte sind diejenigen Einkünfteerzielungsvorgänge, bei denen das inländische Kreditinstitut die KapErtr gegen Aushändigung der Zinsscheine oder der Teilschuldverschreibungen auszahlt oder gutschreibt. § 49 Abs 1 S 4 Nr 1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG erfasst allerdings diejenigen Tafelgeschäfte nicht, deren Empfänger ein ausländisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst bb EStG: Cum/Ex-Gestaltungen

Rn. 236 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst bb EStG findet auf Cum/Ex-Gestaltungen Anwendung. Das ergibt sich aus dem Verweis auf § 20 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG. Der Inlandsbezug wird durch die steuerliche Ansässigkeit des Emittenten der Aktien hergestellt. Inländische Einkünfte liegen nur dann vor, wenn er Sitz oder Geschäftsleistung im Inland hat. Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuererhebung

Rn. 252 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Steuererhebung von beschränkt StPfl erfolgt grds im Wege der Veranlagung (§ 25 Abs 1 EStG). Unterliegen inländische Einkünfte aus KapVerm dem KapSt-Abzug (§§ 43ff EStG), hat der Abzug abgeltende Wirkung (§ 50 Abs 2 S 1 EStG; § 32 Abs 1 KStG). Etwas anderes gilt dann, wenn die Einkünfte einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 2 EStG

Rn. 249 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Erfasst werden in entsprechender Anwendung des § 20 Abs 3 EStG solche Einkünfte, die als besondere Entgelte oder Vorteile neben den Einkünften aus § 20 Abs 1 EStG oder an deren Stelle gewährt werden (s § 20 Rn 1410 (Schlotter)). Die entsprechende Anwendung der Regelung auf Sachverhalte des § 49 Abs 1 Nr 5 EStG hat zur Folge, dass § 20 Abs 3...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) § 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa EStG: Inländischer Schuldner

Rn. 235 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der inländische Anknüpfungspunkt besteht dann, wenn der KapErtr-Schuldner, der nicht zwingend Zahlender sein muss, im Zeitpunkt des Zuflusses beim Gläubiger Wohnsitz (§ 8 AO), Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) im Inland hat. Bei Gesamtschuldnern genügt das Vorliegen der Voraussetzungen bei einem der Schuldner (Gosch in Kirchhof...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.5.1 Abgrenzung Vermögensverwaltung zu wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Tz. 36 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Für die Abgrenzung zwischen der ertragsteuerfreien Vermögensverwaltung und dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines gemeinnützigen Vereins gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Grundsätze der Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb einerseits und den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bzw. aus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst d EStG

Rn. 246 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Vom Tatbestand erfasst werden Erträge aus verbrieften und registrierten Kapitalforderungen (§ 20 Abs 1 Nr 7 EStG, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG; s § 43 Rn 130ff (Hasselmann)), Gewinne aus Anteilsveräußerungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG; s § 43 Rn 170ff (Hasselmann)), Gewinne aus der Veräußerung von Dividendenbescheinigungen und sonstigen Ka...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. DBA-Beschränkungen

Rn. 254 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Auf abkommensrechtlicher Ebene wird der nationale Steuerzugriff auf Einkünfte aus KapVerm weitgehend eingeschränkt. Unterschieden wird zwischen Dividenden (Art 10 OECD-MA ) und Zinsen (Art 11 OECD-MA). Rn. 255 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Grds steht das steuerliche Zugriffsrecht dem Ansässigkeitsstaats des Empfängers der Kapitaleinkünfte zu (Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 2. Beschlüsse des BVerfG v. 22.6.1995 – 2 BvL 37/91 und 2 BvR 552/91

Rz. 45 [Autor/Stand] In seinem Beschluss v. 22.6.1995[2] erklärte das BVerfG § 10 VStG als mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Bestimme der Gesetzgeber für das gesamte steuerpflichtige Vermögen einen einheitlichen Steuersatz, so könne eine gleichmäßige Besteuerung nur in den Bemessungsgrundlagen der je für sich zu bewertenden wirtschaftlichen Einheiten gesichert werden. Die Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 2. Ausschöpfung der sekundären Altersvorsorge: Ist das eine gute Idee?

Die wohl wirkmächtigste Maßnahme zur Senkung des eigenen Einkommens ist die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sekundären Altersvorsorge. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung sind 4 % des Bruttogesamteinkommens beim Kindes- und Ehegattenunterhalt möglich.[128] Dieser Bezugspunkt ist allerdings umstritten. Beim sog. Bruttoerwerbseinkommen wären nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst a EStG

Rn. 229 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Der beschränkten StPfl unterliegen Einkünfte iSd § 20 Abs 1 Nr 2, 4, 6 und 9 EStG (s Erläut zu § 20 (Möllenbeck)) sowie Erträge aus Wandelanleihen (FG D`dorf vom 06.12.2017, 2 K 1289/15, BB 2018, 2709;bestätigt durch BFH vom 13.07.2021, I R 6/18, BStBl II 2022, 24) und Gewinnobligationen wie zurückgewährte Einlagen (§ 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einkünfte iSv § 49 Abs 1 Nr 5 S 1 Buchst c EStG

Rn. 242 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Regelung erfasst Einkünfte aus KapVerm iSv § 20 Abs 1 Nr 5 EStG (Zinsen aus Hypotheken, Grundschulden, Renten und Rentenschulden, s § 20 Rn 540ff (Möllenbeck)) und Nr 7 (Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, s § 20 Rn 597ff (Möllenbeck)). Wandelanleihen und Gewinnobligationen sind sonstige Forderungen iSv § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und un...mehr

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ZErb 06/2023, Stiftungssteu... / 2. Stifterdrittel (§ 58 Nr. 6 AO)

§ 58 Nr. 6 AO regelt mit dem sog. Stifterdrittel eine besondere Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen. Danach dürfen Stiftungen im Unterschied zu anderen Körperschaften einen Teil ihres Einkommens – höchstens ein Drittel – dazu verwenden, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren, ohne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Betriebskapitalgesellschaft und den Gesellschaftern (natürliche Personen)

Rz. 222 Bei der steuerlichen Behandlung schuldrechtlicher Verträge zwischen der Betriebskapitalgesellschaft und deren Anteilseignern gelten auf Ebene der Kapitalgesellschaft die allgemeinen Grundsätze des KSt-Rechts. Als Folge der selbstständigen Rechtsfähigkeit juristischer Personen werden schuldrechtliche Verträge zwischen ihr und ihren Anteilseignern grundsätzlich wie Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.3 Exkurs: Grundlagen des Optionsmodells

Rz. 258d Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im BGBl veröffentlicht,[1] das Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, sich auf Antrag ertragsteuerlich als Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen. Der Antrag ist einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem die KSt-Besteuerung (erstmals) angewandt werden soll, unw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.4 Besteuerung der schuldrechtlichen Verträge zwischen Besitzpersonengesellschaft/Besitzeinzelunternehmung und den beteiligten natürlichen Personen

Rz. 218 Neben dem Gesellschaftsvertrag bestehende schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Besitzpersonengesellschaft (und anderen ihr gleichstehenden Gesamthandsgemeinschaften) und ihren Gesellschaftern werden nach den für Mitunternehmer geltenden Grundsätzen der Besteuerung unterworfen; sie beziehen folglich gewerbliche Einkünfte i. S. v. § 15 EStG, die auch der G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / 1. Sondervergütung oder Ergebnisvorab?

Erhält ein Gesellschafter für die Übernahme von Aufgaben der Geschäftsführung von der Gesellschaft eine Gegenleistung, stellt sich steuerlich die Frage, welche Konsequenzen dies hat. Theoretisch kann es sich bei einer solchen Gegenleistung handeln um Sondervergütungen oder um einen Ergebnisvorab. Ergebnisvorab: Ein Ergebnisvorab folgt aus dem Gesellschaftsvertrag, erhöht den Erge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / aa) Grundsätzliche Voraussetzungen

Soweit nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG und § 3 Nr. 15 GewStG nicht begünstigte Tätigkeiten vorliegen, kann dennoch auf Antrag bei Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz oder neben eigenem Grundbesitz eigenes Kapitalvermögen nutzen oder daneben Wohnungsbauten betreuen oder EFH/ZFH/ETW errichten und veräußern, die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaft / 3.6 Stille Gesellschaft

Grundlage: §§ 230 ff. HGB Wesen: "Versteckte" Beteiligung an einem Handelsgewerbe (z. B. an einer Einzelkaufmannsfirma, OHG, KG), ohne dass der stille Gesellschafter nach außen in Erscheinung tritt. Haftung: Der Stille haftet nicht nach außen, er trägt nur das Risiko seines eingesetzten Kapitals. Rechtsform: Keine eigene juristische Person oder Personengesellschaft, sondern inn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.5 Berufsvertretungen

Unter Berufsvertretungen, die nach § 4 Nr. 7 StBerG beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, sind Zusammenschlüsse von Angehörigen eines bestimmten Berufs, Berufs- oder Wirtschaftszweigs zur Förderung und Vertretung gemeinsamer Interessen auf fachlichem, beruflichem oder wirtschaftspolitischem Gebiet zu verstehen.[1] Hierzu zählen u. a. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbä...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Hilfeleistung in Steuersachen / 3.7.1 Beratungsbefugnisse

Die in § 4 Nr. 11 StBerG geregelten Beratungsbefugnisse der Lohnsteuerhilfevereine gegenüber ihren Mitgliedern betreffen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1 EStG, Einkünfte aus Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG und Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen nach § 22 Nr. 5 EStG, nicht die Einkünfte aus L...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Gewinnerzielungsabsicht bei den Einkünften aus § 17 EStG und Gestaltungs­missbrauch bei gezielter Herbeiführung von Veräußerungsverlusten

Leitsatz 1. Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen. 2. Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2023, § 1577 BGB - ei... / II. Verwertungsbeschränkung nach § 1577 Abs. 3 BGB

Eine Grenzziehung für diese vorrangige Inanspruchnahme des Vermögensstammes des Unterhaltsberechtigten hat der Gesetzgeber in § 1577 Abs. 3 BGB vorgenommen, nämlich dann, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Eine wörtlich entsprechende Formulierung findet sich in der korrespondierenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Einkünfte aus Kapitalvermögen: Erträge aus Mitarbeiterbeteiligungen

Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an seinem Arbeitgeber, sind die Erträge aus der Beteiligung dann Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn der Arbeitnehmer durch die Beteiligung ein Verlustrisiko trägt. FG Baden-Württemberg v. 1.4.2022 – 5 K 1635/20, EFG 2023, 101, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 10/22mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / a) Vermögensverwaltende Tätigkeit und Grenzziehung zur Gewerblichkeit

§ 14 S. 3 AO: Was unter einer vermögensverwaltenden Tätigkeit im ertragsteuerlichen Sinne zu verstehen ist, definiert das Gesetz nicht. Gemäß § 14 S. 3 AO soll Vermögensverwaltung vorliegen, wenn Vermögen genutzt wird, z.B. Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen vermietet oder verpachtet wird. Die Rechtsprechung prüft das Nichtvorliegen einer bloßen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Person... / aa) Steuerrechtssubjekt

Nach der BFH-Rechtsprechung ist eine Personengesellschaft zwar nicht Subjekt der Einkommensteuer, aber insoweit Steuerrechtssubjekt, "als sie in der Einheit ihrer Gesellschafter Merkmale eines Besteuerungstatbestands verwirklicht, welche den Gesellschaftern für deren Besteuerung zuzurechnen sind".[43] Dies gilt sowohl für die Verwirklichung/Nichtverwirklichung des Tatbestands...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermög...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Inflationsausgleichsprämie / 6 Besonderheiten bei der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie an Gesellschafter-Geschäftsführer

Gesellschafter-Geschäftsführer sind regelmäßig Arbeitnehmer ihrer GmbH oder UG, sodass auch Ihnen eine Inflationsausgleichsprämie gewährt werden kann. Zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 3 Nr. 11c EStG müssen weitere Vorgaben beachtet werden, damit das Finanzamt die Sonderzahlung nicht als verdeckte Gewinnausschüttung umqualifiziert. Denn in diesem Fall wäre die steuerfr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.5 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 16 Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Schuldner der GewSt. Dies setzt aber u. a. voraus, dass die Personengesellschaft ein Gesamthandsvermögen bilden kann.[1] Die atypisch stille Gesellschaft betreibt selbst keinen Gewerbebetrieb.[2] Eine atypisch stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich ein Dritter (der atypisch stille Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 1.2.3.1 Stille Beteiligung

Bei einer stillen Beteiligung[1] ist der Gesellschafter am Gewinn des Unternehmens beteiligt und – je nach Ausgestaltung der Beteiligung – auch am Verlust. Nicht beteiligt ist er am Vermögen des Unternehmens. Seine Beteiligung am Gewinn kann nicht ausgeschlossen werden.[2] Der still Beteiligte ist kein Mitunternehmer nach § 15 EStG und erzielt aus der Beteiligung Einkünfte a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 1.2.1 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Zu den Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehören solche an Unternehmen, die von einer SE, AG, einer KGaA, einer GmbH, von sonstigen juristischen Personen, wie z. B. Stiftungen, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder von bergrechtlichen Gewerkschaften betrieben werden. Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt nicht als Beteiligung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 1.2.3.3 Partiarisches Darlehen

Ein partiarisches Darlehen ist eine Sonderform des Darlehens[1], bei dem der Darlehensgeber am Gewinn oder am Umsatz des Darlehensnehmers beteiligt wird. Die Einnahmen des Darlehensgebers sind regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen, es sei denn, dass der Gesellschafter oder Darlehensgeber als Mitunternehmer anzusehen ist.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beteiligungen / 2.4.2 Anteile i. S. d. § 17 EStG

§ 17 EStG regelt die Besonderheit der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören.[1] Hierunter fallen Aktien, GmbH-Anteile, Anteile an einer Genossenschaft einschließlich einer Europäischen Genossenschaft, Genussscheine oder ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften auf solche Beteiligungen sowie Anteile an einer optierende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2 Nießbrauch an Kapitalvermögen

2.1 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch Die Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an Wertpapieren, z. B. Aktien, wird vom BFH nicht anerkannt [1], die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung ab 1.1.1984 uneingeschränkt an. Es sind also die Erträgnisse weiterhin dem Wertpapierinhaber[2], nicht dem Nießbraucher, zuzurechnen, und zwar auch, wenn sie dem Nie...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen gegen Entgelt bestellt, hat der Inhaber das Entgelt als Einnahme aus Kapitalvermögen anzusetzen.[1] Der Nießbraucher zieht lediglich eine Forderung ein, sodass von ihm insoweit Kapitalerträge nicht zu versteuern sind.[2] Weder das Entgelt noch die Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer. Zu Unrecht einbehaltene und abgeführte K...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.1 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Die Bestellung eines unentgeltlichen Zuwendungsnießbrauchs an Wertpapieren, z. B. Aktien, wird vom BFH nicht anerkannt [1], die Finanzverwaltung wendet diese Rechtsprechung ab 1.1.1984 uneingeschränkt an. Es sind also die Erträgnisse weiterhin dem Wertpapierinhaber[2], nicht dem Nießbraucher, zuzurechnen, und zwar auch, wenn sie dem Nießbraucher zufließen. Auch die Bestellung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 2.3 Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch

Beim Vorbehalts- und Vermächtnisnießbrauch sind die Kapitalerträge[1] dem Nießbraucher zuzurechnen.[2] Geht es um den möglichen Vorbehaltsnießbrauch an einem GmbH-Anteil, zählt zu dessen Nutzungen[3] nach herrschender Meinung die gemäß dem Gewinnverteilungsbeschluss ausschüttungsfähige anteilige Gewinnquote[4], jedoch nicht die realisierten stillen Reserven eines Wirtschafts...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch / 2.1 Zuwendungsnießbrauch

Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der Eigentümer einer Sache, insbesondere eines Grundstücks oder Inhaber eines Rechts, den Nießbrauch zugunsten eines Dritten. Der Zuwendungsnießbrauch kann unentgeltlich oder entgeltlich, auch teilentgeltlich, erfolgen. Davon hängen u. a. die steuerlichen Folgen ab. Steuerlich ist in 2-facher Hinsicht Vorsicht geboten: Der unentgeltliche Zuw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. Erbschaftslösung

Die klassische Ausgestaltung des Behinderten-/Bedürftigentestaments erfolgt in der Form der Erbschaftslösung. Die klassische Gestaltungstrias eines solchen Testaments in der Form der Erbschaftslösung besteht ausmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hausreinigung und die Folgen für die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG; Betreuung von Wohnungsbauten

Leitsatz 1. Die Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Zuwegen zu den bei der Verwaltung eigenen Grundbesitzes genutzten Räumlichkeiten kann unabhängig davon, wem das Gebäude gehört und ob es sich um ein reines Wohngebäude oder um eine Gewerbeimmobilie handelt, unmittelbar zur Verwaltung des eigenen Grundbesitzes i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG gehören. Erhält der Mieter (N...mehr