Fachbeiträge & Kommentare zu Kapitalvermögen

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.4.4 Atypische stille Gesellschaft

Rz. 61 Kapitalerträge aus einer stillen Beteiligung unterliegen nur dann nicht dem KapESt-Abzug, wenn es sich um eine atypische stille Gesellschaft handelt, der stille Gesellschafter somit als Mitunternehmer anzusehen ist und deshalb nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG bezieht, die nach § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG dem KapESt-Abzug unterliegen,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.1 Allgemeines

Rz. 18 Der unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Gläubiger der von § 44a EStG erfassten Kapitalerträge kann die Abstandnahme vom Steuerabzug dadurch erreichen, dass er dem Schuldner bzw. dem depot- oder kontenführenden inländischen Kreditinstitut oder dem mit der Finanzportfolioverwaltung beauftragten inländischen Finanzdienstleistungsinstitut als der die Kapitalerträge aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 8 Erstattung gegenüber Gesamthandsgemeinschaften (Abs. 7)

Rz. 85a Soweit die in § 44a Abs. 7, 8 EStG genannten inländischen steuerbefreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen und Stiftungen bzw. juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Gesamthandsgemeinschaft beteiligt sind, deren Einkünfte aus Kapitalvermögen mit der darauf entfallenden KapESt und dem SolZ zur KapESt einheitlich und gesondert ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 11.1 Abstandnahme im Allgemeinen

Rz. 102 Von der Erhebung des Steuerabzugs darf in den von § 44a EStG erfassten Fällen bei Kapitalerträgen i. S. v. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6, 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG nur dann Abstand genommen werden, wenn die Teilschuldverschreibungen, die Anteile an der Sammelschuldbuchforderung oder die Wertrechte, aus denen die Einnahmen fließen, bzw. die Zinsscheine oder die sonstige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 44a Abs. 1 S. 4 EStG ist in den von dieser Vorschrift erfassten Fällen (Rz. 14f.) der Steuerabzug nicht vorzunehmen, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge im Zeitpunkt des Zufließens dieser Kapitalerträge unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und anzunehmen ist, dass auch für Fälle der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG keine Steuer entsteht. Rz. 9 § 44a A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 5 Mit Wirkung für Kapitalerträge, die nach dem 31.12.2008 zufließen, ist aufgrund der Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens für private Einkünfte aus Kapitalvermögen durch Gesetz v. 14.8.2007[1] die Verweisung auf § 3 Nr. 40 Buchst. d, e und f EStG entfallen und somit nicht mehr zu berücksichtigen. Rz. 6 Für Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG, die dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.2 Weitergeltung der in der Vergangenheit erteilten Freistellungsaufträge

Rz. 40 Die weitere Kürzung des Sparer-Freibetrags durch G. v. 19.7.2006[1] führte mit Wirkung ab Vz 2007 zu einer Minderung des Freistellungsvolumens von 1.421 EUR auf 801 EUR bei Einzelveranlagung und von 2.842 EUR auf 1.602 EUR bei Zusammenveranlagung. Freistellungsaufträge, die vor dem 1.1.2007 erteilt wurden, galten auch nach dem 31.12.2006 weiter – allerdings nur i. H. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 2 Nachdem mit Wirkung zum 1.1.2009 infolge der Einführung der Abgeltungsteuer durch G. v. 14.8.2007[1] auch Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG dem Steuerabzug unterworfen werden (zu den "nuen" KapESt-Tatbeständen § 43 EStG Rz. 172ff.), wurden auch diese Kapitalerträge in die Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a EStG einbezogen (zum Zeitpunkt ...mehr

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Verlustfeststellung bei (nacherklärten) Einkünften nach § 23 EStG

Leitsatz Für nacherklärte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften scheidet eine gesonderte Feststellung nach § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG i.d.F. des JStG 2007 bzw. § 23 Abs. 3 Satz 8EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 i.V.m. § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 aus, wenn hinsichtlich der Einkommensteuerfestsetzungen der Verlustentstehungsjahre (Teil‐)Verjährung ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 5 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und Einnahmen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG (Satz 1 Buchst. d)

Rz. 40 Die Steuerfreiheit betrifft Aktionäre, GmbH-Gesellschafter und Genossenschaftsmitglieder. Sie gilt auch für Genussrechtsinhaber, denen das Recht zur Beteiligung am Gewinn und Liquidationserlös eingeräumt ist. Erfasst sind sowohl inländische als auch ausl. Beteiligungen (Rz. 2). Rz. 41 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge und Einnahmen zu den Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 8 Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen (S. 1 Buchst. g)

Rz. 50 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Veräußerung von Dividendenscheinen und sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ohne Mitveräußerung der Beteiligung (§ 20 EStG Rz. 219). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören (S. 2, Rz. 53).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 6 Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG (S. 1 Buchst. e)

Rz. 48 Die Steuerfreiheit gilt auch für dem Grunde nach stpfl. Bezüge aufgrund der Auflösung (Liquidation) einer Körperschaft (§ 20 EStG Rz. 129). Entsprechendes gilt für Bezüge aufgrund einer Kapitalherabsetzung, soweit sie aus thesaurierten Gewinnrücklagen i. S. d. § 28 Abs. 4 KStG stammen (§ 20 EStG Rz. 134). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die Bezüge zu de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 7 Besondere Entgelte oder Vorteile i. S. d. § 20 Abs. 3 EStG (S. 1 Buchst. f)

Rz. 49 Die Steuerfreiheit gilt auch für sonstige Einnahmen, die wirtschaftlich als Kapitalnutzung der Anteilseigner zu beurteilen sind. Dies betrifft z. B. Treueaktien (§ 20 EStG Rz. 281) oder die Übernahme der KapESt durch die ausschüttende Kapitalgesellschaft (§ 20 EStG Rz. 277). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn die besonderen Entgelte oder Vorteile zu den Ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 9 Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen (S. 1 Buchst. h)

Rz. 51 Die Steuerfreiheit gilt auch für den Gewinn aus der Abtretung von Dividendenansprüchen oder sonstigen Ansprüchen i. S. d. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG i. V. m. § 20 Abs. 2 S. 2 EStG (§ 20 EStG Rz. 262). Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 nicht, wenn der Gewinn zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört (§ 3 Nr. 40 S. 2 EStG; Rz. 53).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 11 Partielle Beschränkung der Steuerfreiheit nach S. 1 Buchst. d-h (S. 2)

Rz. 53 Die Steuerfreiheit gilt ab Vz 2009 für die Fälle des S. 1 Buchst. d–h (Rz. 40–51) nur i. V. m. § 20 Abs. 8 EStG. Sie setzt also voraus, dass die Bezüge den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden. Dies trägt dem Rechnung, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem niedrigen Abg...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 93 Bildet Kapitalvermögen (z.B. im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Anteile an der das Familienunternehmen tragenden Kapitalgesellschaft) den Gegenstand des Nießbrauchs, so handelt es sich insoweit um einen Nießbrauch an Rechten, der ertragsteuerlich nur dann relevant ist, wenn das Vermögen, an dem der Nießbrauch besteht, überhaupt einen Ertrag abwirft, im Regelfall...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 3. Vermächtnisnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 73 Beim Vermächtnisnießbrauch wird der Nießbrauch am Kapitalvermögen durch einen Erben aufgrund einer letztwilligen Verfügung bestellt. Dies führt (wenn man der alten Ansicht der Finanzverwaltung folgt) ebenso wie der Vorbehaltsnießbrauch grundsätzlich zu einer Besteuerung der Kapitalerträge beim Nießbraucher.[152] Auch hier gelten jedoch die oben genannten Bedenken von ...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 1. Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 71 Inwieweit dem Nießbraucher eines GmbH-Geschäftsanteils oder Aktien Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 EStG zuzurechnen sind, ist im Einzelnen nicht abschließend geklärt. Die Finanzverwaltung erkennt in der Praxis (allerdings auf Basis eines sehr alten Erlasses) beim Vorbehaltsnießbrauch bei schenkweise übertragenen Kapitalgesellschaftsanteilen grundsätzlic...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 2. Zuwendungsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 72 Beim Zuwendungsnießbrauch sind auch nach Auffassung der Finanzverwaltung die Erträge dem Gesellschafter (Nießbrauchsbesteller) zuzurechnen, auch wenn sie dem Nießbraucher zufließen.[150] Der Nießbraucher erzielt keine Einkünfte. In der Fachliteratur wird die (inzwischen wohl als überholt anzusehende) Auffassung der Finanzverwaltung, zwischen dem Vorbehaltsnießbrauch (...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte und des Veräußerungserlöses

Rz. 362 Wertpapiere, die im Privatvermögen gehalten werden, unterliegen seit dem 1.1.2009 einheitlich der Abgeltungsteuer und damit einem Sondersteuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, § 32d Abs. 1 EStG. Dies gilt sowohl für die laufenden Einkünfte (Zinsen, Dividenden usw. i.S.v. § 20 Abs. 1 EStG) als auch die Veräußerungs- und Einlösungsgew...mehr

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§ 31 Umwandlungen (EU-GmbH ... / 1. Offene Rücklagen

Rz. 91 Im Rahmen des Formwechsels gilt das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft (ohne gezeichnetes Kapital) nach Abzug des Bestandes des steuerlichen Einlagekontos an ihre Gesellschafter als ausgeschüttet (Bezüge nach § 7 UmwStG). Die Ausschüttung ist den Gesellschaftern als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Verhältnis der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / a) Besteuerung auf Ebene des Unterbeteiligten

Rz. 56 Die typische Unterbeteiligung ist regelmäßig als eine rein kapitalistische Beteiligung ausgestaltet. Der Unterbeteiligte hat keine Teilhabe an den Wertveränderungen der Gesellschaft, an der die Unterbeteiligung eingeräumt ist. Ihm steht im Fall seines Ausscheidens auch kein Abfindungsanspruch zu, durch den er an ggf. entstandenen stillen Reserven der Gesellschaft part...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / III. Analyse des Status quo und Prognose

Rz. 49 Auf den ersten Blick kann man von geordneten Verhältnissen ausgehen (Eigenkapitalquote fast 84 %, ca. 17 % in liquiden Anlagen investiert). Der Bereich der eher illiquiden Vermögenswerte (Immobilien und Unternehmenswerte) ist allerdings mit insgesamt 80 % überproportional gewichtet. Wie stellt sich allerdings die reine Liquiditätsbetrachtung für die kommenden Jahre, au...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / I. Besitzunternehmen als Holding

Rz. 65 Bei einer Einheitsbetriebsaufspaltung (vgl. Rdn 46) besteht ein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis, da das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen übergeordnet ist. Damit stellt sich die Frage, ob das Besitzunternehmen als Holding angesehen werden kann. Rz. 66 Die Tätigkeit einer Holding besteht im Halten von Beteiligungen, insbesondere an Kapitalgesellschaften. Hinz...mehr

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§ 25 Gestaltung von Nießbra... / 4. Einkünfteverlagerung

Rz. 11 Der Nießbrauch führt dazu, dass das zivilrechtliche Eigentum und damit auch etwaige Substanzsteigerungen nicht dem Nießbrauchberechtigten, sondern dem neuen Eigentümer zuzuordnen sind. Der Nießbrauchberechtigte hat jedoch i.d.R. die laufenden Einkünfte aus dem Vermögensgegenstand. Dies kann dazu führen, dass sich Barvermögen beim Nießbraucher ansammelt, insbesondere d...mehr

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / Literaturtipps

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§ 13 Stiftung als Gestaltun... / IV. Besteuerung von Leistungen an Begünstigte (Destinatäre)

Rz. 74 Unter der Voraussetzung, dass der Empfänger von Leistungen einer Familienstiftung nicht persönlich von der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer befreit ist (z.B. wegen Gemeinnützigkeit), unterliegen Zuwendungen einer Stiftung an Begünstigte als Einkünfte aus Kapitalvermögen (nach § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG) der Einkommensteuer.[100] § 32d Abs. 1 EStG ist anzuwenden mit der ...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 376 Der Unternehmer erzielt aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH), die er in seinem Privatvermögen hält, laufende Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form von Dividenden (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Diese unterliegen regelmäßig dem 25 %igen Abgeltungsteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. zzgl. Kirchensteuer. Auf Antrag kann der Unternehmer aber...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 3. Ertragsteuerliche Behandlung wiederkehrender Leistungen

Rz. 130 In ertragsteuerlicher Hinsicht (Einkommensteuer) besteht die Zielsetzung bei der Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in der Regel darin, dem Leistungsverpflichteten einen Sonderausgabenabzug gemäß § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG zu ermöglichen. Der Leistungsberechtigte hat die empfangenen Leistungen dann korrespondierend nach § 22 Nr. 1 EStG als sonstige Einkünfte zu versteu...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Stille Gesellschaft

Rz. 154 Die stille Gesellschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie über kein Gesamthandsvermögen verfügt.[200] Vielmehr geht die Einlage des stillen Gesellschafters in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts (oder auch Einzelunternehmens) über.[201] Gesetzlich geregelt ist die stille Gesellschaft in § 230 HGB. Eine Eintragung des Stillen in das Handelsregister erfol...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / 2. Kumulierte Liquidität

Rz. 27 Da der Vermögensinhaber noch einige Jahre in diesem Ist Szenario erwerbstätig bleibt und bis dahin noch weitere Überschüsse in der Liquidität planerisch erzielt werden, sollte zusätzlich ein Blick auf die Entwicklung der kumulierten Liquidität geworfen werden. Hierbei wird simuliert, dass die Liquiditätsüberschüsse rein auf ein imaginäres Tagesgeldkonto transferiert w...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / a) Besteuerung der laufenden Einkünfte

Rz. 382 Anders als bei einer Kapitalgesellschaft sind Personengesellschaften (z.B. GbR, KG, OHG, GmbH & Co. KG) in steuerrechtlicher Hinsicht grds. transparent, d.h. die Besteuerung der Einkünfte bei den Gesellschaftern richtet sich nach den Einkünften der Personengesellschaft. Erzielt die Gesellschaft beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, werden diese Ein...mehr

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§ 20 Strategische Vermögens... / II. Optimierte Asset Allocation

Rz. 38 Damit der Unternehmer nun deren Auswirkung nachvollziehen kann, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Planungsparameter eine dynamische Fortschreibung dieser Handlungsempfehlungen dargestellt: In diesem vorliegenden Fall wurde nur eine Empfehlungsvariante im Hinblick auf die Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Vermögensinhabers erarbeitet. Dies wurde gleichzeitig m...mehr

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§ 17 Familienholding / I. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 12 Der Grundtypus der Gesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das gilt auch im Bereich der Familiengesellschaften. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist einkommensteuerrechtlich transparent;[11] die Besteuerung findet auf Ebene der Gesellschafter (nicht der Gesellschaft) statt. Da die im Rahmen einer GbR erzielten Einkünfte nicht Kraft Rechtsform ...mehr

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§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Keine Veräußerung

Rz. 9 Das Vorliegen einer (voll) entgeltlichen Veräußerung schließt eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen aus. Nach dem Willen der Beteiligten muss der Übernehmer wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten, damit es sich um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handeln kann. Wird Vermögen auf Angehörige übertragen, besteht eine wide...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / 1. Einführung

Rz. 1 Die Erbschaftsteuer gehört zu den sog. Bagatellsteuern. Bei einem Gesamtsteueraufkommen im Jahr 2019 von rund 799,39 Mrd. EUR betrug das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer mit 6,99 Mrd. EUR weniger als 1 % des Gesamtsteueraufkommens. Dennoch sind die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer von ca. 1,5 Mrd. EUR im Jahr 1999 kontinuierlich auf 6,99 Mrd. EUR im Jahr 2019 gestieg...mehr

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§ 24 Fremdmanagement im Fam... / Literaturtipps

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / IV. Vermeidung einer Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer

Rz. 430 § 35b EStG vermeidet eine Doppelbelastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer dadurch, dass eine anteilige Kürzung der Einkommensteuerbelastung erfolgt. Latente Einkommensteuerlasten sind daher nach wie vor bei der Erbschaftsteuer nicht abzugsfähig. Bei der Erbschaftsteuer gilt das Stichtagsprinzip; künftige Belastungen bleiben bei der Bemessung der Erbschaftsteuer au...mehr

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§ 5 Steuerliche Grundlagen / b) Besteuerung des Veräußerungserlöses

Rz. 377 Die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft führt bei dem Unternehmer zu Einkünften aus Gewerbebetrieb i.S.v. § 17 EStG, wenn er innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Eine Zuordnung zu dem Bereich des Kapitalvermögens scheidet aufgrund der Subsidiarität des Kapitalvermöge...mehr

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Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" im DBA – Jugoslawien erfasst auch Nachfolgeorganisationen

Leitsatz 1. Der in Art. 8 und Art. 14 Abs. 3 DBA-Jugoslawien verwendete Begriff der "Organisation der Vereinten Arbeit" erfasst auch diejenigen juristischen Personen, die insgesamt an deren Stelle getreten sind. Das sind zunächst die nach Maßgabe des jugoslawischen Gesellschaftsrechts zwingend bis zum 31.12.1991 hinsichtlich ihrer Rechtsform angepassten (ehemaligen) Organisa...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Darlegung und Beweisführung

Rz. 148 Der Beweis des Erwerbsschadens kann mit allen zulässigen Beweismitteln geführt werden. Besonders aussagekräftig sind in der Regel schriftliche Unterlagen. Bei der Bewertung von Zeugenaussagen, etwa zu in Aussicht genommenen Geschäften, wird vielfach Zurückhaltung angebracht sein. Personen, die der Schweigepflicht unterliegen, etwa Steuerberater, sind von der Schweige...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Insolvenzbedingter Ausfall einer privaten Darlehensforderung als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Leitsatz Von einem endgültigen Ausfall einer privaten Kapitalforderung i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG ist jedenfalls dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Schuldners das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und der Insolvenzverwalter gegenüber dem Insolvenzgericht die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 InsO angezeigt hat. Normenkette § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7,...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rentenzahlungen aus einem vor dem 1.1.2005 abgeschlossenen begünstigten Versicherungsvertrag mit Kapitalwahlrecht als Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004

Leitsatz Rentenzahlungen, die auf einem begünstigten Versicherungsvertrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG 2004 beruhen, sind insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004 zuzuordnen und unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG 2004 steuerfrei, soweit die Summe der ausgezahlten Rentenbeträge das in der Ansparzei...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 2.1.2.4.1 Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 und Satz 2 EStG gehören Dividenden und verdeckte Gewinnausschüttungen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, auf die im Körperschaftsteuerbereich § 8b Abs. 1 KStG Bezug nimmt. Nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören diese Bezüge indes gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, soweit das steuerliche Einlagekonto i. S. d. § 27 ...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.1 Gewinnausschüttungen

Grundsätzlich unterliegen Gewinnausschüttungen einer deutschen Tochtergesellschaft an ihre britische Muttergesellschaft gem. § 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag i. H. v. insgesamt 26,375 %, von denen bei einem beschränkt steuerpflichtigen britischen Gesellschafter i. S. v. § 2 Nr. 1 KStG grundsätzlich ein...mehr

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Darlehensgewährung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Leitsatz Kann bei Auszahlung eines Darlehens damit gerechnet werden, dass dieses nicht mehr zurückgezahlt wird, liegt beim Gesellschafter bereits im Zeitpunkt der Darlehenshingabe ein Vermögensvorteil und damit eine vGA vor. Sachverhalt Mit dem Finanzamt war es zum Streit über die steuerliche Behandlung eines Darlehens gekommen. Eine UG (haftungsbeschränkt) hat ihrer alleinig...mehr

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Entschädigungszahlungen für erlittene Verluste als Kapitaleinkünfte

Leitsatz Erhält ein Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage geleistet werden, Entschädigungszahlungen, sind diese als besondere Entgelte und Vorteile im Sinne des § 20 Abs. 3 EStG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 EStG oder § 20 Abs. 2 EStG zu erfassen. Voraussetzung ist ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten ein...mehr

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Ausfall eines in der Krise der GmbH stehengelassenen Gesellschafterdarlehens

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg befasst sich mit der Frage, ob und mit welchem Wert ein in der Krise der GmbH stehengelassenes Gesellschafterdarlehen als nachträgliche Anschaffungskosten im Sinne des § 17 Abs. 2a EStG zu berücksichtigen ist. Das letzte Wort liegt beim BFH. Sachverhalt Der Kläger war Gesellschafter einer GmbH, für die er im Oktober 2004 einen Antrag auf Erö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 42... / 3.1 Regelungen in Einzelsteuergesetzen, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen

Rz. 35 § 42 Abs. 1 S. 2 AO ordnet die vorrangige Anwendung von Regelungen in Einzelsteuergesetzen an, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dienen. Welche Vorschriften unter diesen Begriff fallen, ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Schon die Bedeutung des Merkmals "Einzelsteuergesetz" ist unklar. Die AO verwendet diesen Begriff außer in § 42 AO nur in § 37 Abs. 1 AO, wonac...mehr

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ZErb 06/2021, Keine Unbilli... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist, ob der Beklagte verpflichtet ist, eine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen vorzunehmen. Der Kläger zu 1. ist Miterbe der am 0.0.2013 verstorbenen Frau C. Zum Nachlass gehörten Investmentanteile an einem Geldmarktfonds (XXX). Der thesaurierende Fonds investiert in kurzfristige festverzinsliche Wertpapiere. Zum Todestag befanden sich 1.045 Antei...mehr