Dividenden und Bezüge aus der Liquidation einer Aktiengesellschaft gehören nach § 20 Abs. 1 Nr. 1-2 EStG zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen, die ab 2009 mit dem 25 %igen Fixsteuersatz zu versteuern sind (Abgeltungsteuer). Von der Besteuerung ausgenommen sind Zahlungen, soweit sie eine Rückzahlung von Nenn- bzw. Stammkapital darstellen.

Bis 2008 unterlagen diese Einkünfte nach § 3 Nr. 40 EStG dem sog. Halbeinkünfteverfahren, wodurch auch die hiermit zusammenhängenden Werbungskosten nur hälftig abziehbar sind.[1]

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