Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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Die Gebührenfestsetzung bei... / 2. Zurückstellung der Sachentscheidung

Gemäß § 89 Abs. 3 S. 4 AO kann die Finanzbehörde die Entscheidung über den Antrag bis zur Entrichtung der Gebühr zurückstellen. Eine solche Vorgehensweise kommt in Betracht, wenn die Zahlung der Gebühr nicht gesichert erscheint, z.B. bei einem unzuverlässigen Antragsteller, bei Rückständen im Erhebungskonto oder bei Anhaltspunkten für einen Insolvenzantrag. Die Zurückstellun...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 4.1.3.4 Exkurs: Rückstellung für Inanspruchnahme aus Vollhafterstellung

Rz. 18 Der Insolvenzeröffnungsgrund Überschuldung ist gem. § 19 Abs. 1 InsO für eine Kommanditgesellschaft nicht relevant, da es sich um eine Personengesellschaft handelt. Die Gesellschafter der Personengesellschaft sind somit nur zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet, wenn eine Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 InsO vorliegt (§ 15a InsO). Abweichendes gilt dan...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Die Antragspflicht nach § 15a InsO ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Geschäftsführer, so ist gem. § 15a Abs. 3 InsO auch jede...mehr

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Überschuldung: Status, Prüf... / 3 Zeitpunkt der Überschuldungsprüfung

Rz. 4 Ein in der Praxis der Unternehmensführung erhebliches Problem stellt die Frage nach dem Zeitpunkt respektive nach dem Turnus einer Überschuldungsprüfung dar. Zu diesem Problemaspekt stellt Schmidt heraus: "Das praktische Schwergewicht lag nach dieser Methode (gemeint ist die vorstehend skizzierte zweistufige Überschuldungsprüfung nach der Insolvenzrechtsreform 1999, N....mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4 Illiquidität als Zahlungsunfähigkeit

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegeben, muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine entsprechende Legaldefinition zur Zahlungsunfähigkeit enthält § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist ein Sch...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz

Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierung will der BGH jedoch nicht als starre Grenze verstanden wi...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragungsanord...mehr

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Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.4.4.2.2 Sozialplan

Rz. 44 Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Interessenausgleichs folgt aber nicht ohne Weiteres seine Zuständigkeit auch für den Abschluss eines Sozialplans. Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die Abmilderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile zwingend unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Ausübung des Pauschalierungswahlrechts durch den Arbeitgeber (Abs. 4)

Rz. 52 Die Ausübung des Pauschalierungswahlrechts (Rz. 41) durch den Arbeitgeber ist durch G. v. 2.12.2024[1] mit Wirkung für alle offenen Fälle in § 40 Abs. 4 EStG geregelt worden (Rz. 4). Die verfahrensrechtlichen Regelungen gelten über die Pauschalierungstatbestände des § 40 Abs. 1 und 2 EStG aufgrund entsprechender Verweise auf § 40 Abs. 4 EStG [2] auch für die Pauschalie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.2 Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 47 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur zulässig, wenn das FA sie aufgrund des Antrags des Arbeitgebers zulässt. Bei der Entscheidung des FA handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. [1] Liegen die Voraussetzungen der Pauschalierung vor, so ist die Pauschalierung regelmäßig zuzulassen. Die Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes durch den Arbeitgebe...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / 3.2.1 Vor dem Antrag auf Mahnbescheid – Daten prüfen

Vor Beantragung eines Mahnbescheids sollte auch geprüft werden, ob eine genaue und korrekte Anschrift des Schuldners existiert oder ob er verzogen ist. Andernfalls kann der Mahnbescheid nicht zugestellt werden und bleibt wirkungslos. Man kann über die Post eine Anschriftenprüfung beantragen oder über das Einwohnermeldeamt des letzten bekannten Wohnsitzes bzw. das Gewerbeamt ...mehr

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Forderungsmanagement: Prakt... / Zusammenfassung

Überblick Das Zahlungsverhalten von privaten und gewerblichen Schuldnern, bedingt durch deren eigene bestehende Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit, ist ein wesentlicher Grund für die finanziellen Schwierigkeiten von vielen Unternehmen. Unternehmer selbst machen allerdings auch oft Fehler, sei es bei Beginn der Vertragsbeziehung, bei der Rechnungsstellung oder im...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.3 Sonderregelung Insolvenzantrag (Satz 3)

Rz. 104 Bei Stellung eines Insolvenzantrags erfolgt die Meldung zum ersten Tag des laufenden Monats, spätestens zu dem Zeitpunkt, an dem das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag mangels Masse abgewiesen wird; Satz 3.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Ausübung der in §§ 173, 174 eingeräumten Wahlrechte und das dabei zu beachtende Verfahren für die Wahl einer Krankenkasse oder einen Krankenkassenwechsel. Rz. 3 Abs. 1 regelt die Grundsätze des Wahlrechts, so in Satz 1 die Wahlrechtserklärung, in Satz 2 den Kontrahierungszwang und in Satz 3 den Ausschluss des ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.1 Mitteilungspflicht des Versicherungspflichtigen (Satz 1)

Rz. 93 Satz 1 begründet bei Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse eine besondere Mitteilungspflicht des Versicherungspflichtigen. Rz. 94 Auch im Falle einer Schließung oder Insolvenz soll das Wahlrecht der Versicherten nicht eingeschränkt werden (vgl. schon die Gesetzesmotive zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz v. 22.12.2011, BGBl. I S. 2983: BR-Drs. 456/1/11 S. 67). Hie...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.6 Informationspflicht des Versicherungspflichtigen (Satz 6)

Rz. 107 Satz 6 schließlich wälzt die in Satz 5 der neuen Krankenkasse auferlegte Informationspflicht auf den Versicherungspflichtigen ab, wenn und soweit für das betroffene Mitglied keine zur Meldung verpflichtete Stelle besteht. Rz. 108 Das betroffene Mitglied hat die geschlossene Krankenkasse innerhalb von 3 Monaten nach dem in Satz 1 genannten Zeitpunkt über die gewählte K...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.4 Korrespondierende und ergänzende Regelungen

Rz. 14 Korrespondierende Regelungen ergeben sich insbesondere aus den in § 175 ausdrücklich genannten Vorschriften, so aus § 53 Abs. 8 Satz 1 mit seiner Mindestbindungsfrist für die Wahltarife (Abs. 2 Satz 2), aus § 173 mit seinen Regelungen über die wählbare Krankenkasse (Abs. 3 Satz 2), aus § 160 Abs. 3 Satz 1 mit seinen besonderen Regelungen bei Stellung des Insolvenzantr...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.9 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2021 Nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen / Erbschaftsteuerfinanzierung / §§ 13a, 13b, 28a ErbStG Die Unternehmensnachfolge kann mit hohen Belastungen von Erb- bzw. SchenkSt verbunden sein. Ursache hierfür sind z. B. nicht verschonungsfähiges Betriebsvermögen, Risiken im Rahmen des Verwaltungs- bzw. Finanzmitteltests oder beim jungen Verwaltungs- und Finanzmittelvermö...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.1 Vermieterkündigung wegen Zahlungsverzuges während des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Rz. 144 Mit dem Insolvenzantrag hat der Schuldner – in diesem Fall der Mieter – eine Bescheinigung über einen Einigungsversuch mit den Gläubigern sowie einen Schuldenbereinigungsplan als Grundlage für eine Einigung mit diesen beizubringen. Falls Aussichten auf eine Einigung nicht von vornherein ausscheiden, wird das Insolvenzgericht das Eröffnungsverfahren zunächst ruhen las...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 3 Entstehung der Sachhaftung (Abs. 2)

Rz. 11 Die Sachhaftung und damit die Möglichkeit der Beschlagnahme kann bereits vor der Abgabenschuld entstehen, ist im Übrigen aber akzessorisch.[1] Eine Verwertung der beschlagnahmten Ware kann allerdings erst nach Festsetzung des später entstandenen Steueranspruchs erfolgen. Nach § 76 Abs. 2 AO entsteht die Sachhaftung bei verbrauchsteuer- und zollpflichtigen Waren, wenn ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.4 Veräußerung/Verwertung der Streitsache

Rz. 46 Die Aktivlegitimation ändert sich grundsätzlich nicht dadurch, dass die vermietete Sache von den Vermietern veräußert wird (§ 265 Abs. 2, § 325 Abs. 1 ZPO). Dies gilt insbesondere für Mietzahlungsansprüche – einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen –, die in der Zeit entstanden und fällig geworden sind, in der der veräußernde Eigentümer noch Vermieter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Nachversteuerung bei vorzeitigem Wegfall des negativen Kapitalkontos trotz Fortbestehens der PersGes/KG

Verwaltungsanweisung: OFD NRW v 07.07.2014, S 2241–2014/0015 – St 113, FR 2014, 823 zu 2 und 3 (Bürgschaften von Kommanditisten für Verbindlichkeiten der KG). Rn. 6c Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Hier sind die folgenden beiden Sachverhalte angesprochen: Gesellschafterbezogen Negatives Kapitalkonto bei vorzeitigem Ausscheiden des Gesellschafters bzw bei Anteilsveräußerung oder stich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.6 Überprüfungszeitpunkt

Tz. 642 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Prüfung der Finanzierbarkeit kann grds nur zum Zeitpunkt der Zusageerteilung und/oder einer wes Zusageänderung erfolgen. Wird eine bestehende Pensionszusage erhöht, können sich dadurch Finanzierungsprobleme auch dann ergeben, wenn die bisherige Zusage problemlos finanzierbar war. Sehr streitig war in der Vergangenheit allerdings vor alle...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.1 Allgemeines

Rz. 108 Stand: 06/03 – 07/2025 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG gilt § 17 Abs. 1 UStG sinngemäß, wenn das vereinbarte Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder einen steuerpflichtigen i. g. Erwerb uneinbringlich geworden ist. Sinngemäße Anwendung bedeutet, dass der leistende Unternehmer nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG i. V. m. § 17 Abs. 1 S. 1 UStG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auflösung bzw Beendigung der KG

Schrifttum: Hempe/Huber, Die Reihenfolge der Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von Veräußerungsgewinnen mit lfd und § 15a-EStG-Verlusten, DStR 2013, 1217. Verwaltungsanweisung: OFD Ffm v 19.10.2017, S 2241a A – 11 – St 213, DStR 2018, 569 zu 3. (Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs 1 EStG). Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auflösung der KG erfol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Tatsächliche Durchführung

Tz. 279 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine vGA ist anzunehmen, wenn eine an sich klare und von vornherein mit dem beherrschenden Gesellschafter abgeschlossene Vereinbarung tats nicht durchgeführt wird. Dieser Grundsatz gilt jedoch nur dann, wenn das Fehlen der tats Durchführung – was die Regel sein wird – darauf schließen lässt, dass die von vornherein abgeschlossene Vereinbarun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.3.1 Begriff und Hintergrund

Tz. 631 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Hintergrund des Merkmals ist die Überlegung, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter eine Pensionszusage nur dann erteilen würde, wenn sich die Kap-Ges diese auch wirtsch leisten, sie also finanzieren kann. Ist eine Zusage nach den Verhältnissen im Zusagezeitpunkt ganz oder tw nicht finanzierbar, ist sie im Gesellschaftsver...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1.3.3 Direktanspruch nur nachrangig

Rz. 84 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Leistungsempfänger hat seinen Anspruch auf Erstattung einer unzutreffend in Rechnung gestellten und rechtsgrundlos gezahlten Umsatzsteuer regelmäßig zunächst zivilrechtlich gegenüber dem Leistenden geltend zu machen. Der Direktanspruch kann daher nur nachrangig gegenüber dem Verfahren zur Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 1 UStG zum Trag...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.5.1 Insolvenz des Leistungsempfängers

Rz. 124 Stand: 06/03 – 07/2025 Entgeltforderungen eines Unternehmers gegen den späteren Insolvenzschuldner werden spätestens mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, unbeschadet einer möglichen Insolvenzquote, in voller Höhe uneinbringlich i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG (vgl. BFH vom 22.10.2009, Az: V R 14/08, BStBl II 2011, 988; Abschn. 17.1. Abs. 16 S. 1 UStAE). Grund hierfü...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.3 Auflösung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wird die Gesellschaft aufgelöst. Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet das Vermögen der KG zugunsten der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Die Verpflichtung zur Stellung des Insolvenzantrages liegt bei der Komplementär-GmbH und somit bei dem Geschäftsführer. Bei Insolvenz der GmbH &...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Rechte... / 3.4 Insolvenzantrag bei führungsloser GmbH

Die Gesellschafter werden bei einer führungslos gewordenen GmbH im Wege einer Ersatzzuständigkeit selbst in die Pflicht genommen, bei Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer führungslosen GmbH einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a Abs. 3 InsO).mehr

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GmbH-Gesellschafterversamml... / 4.3 Weisungsbefugnis gegenüber dem Geschäftsführer

Nach der gesetzgeberischen Konzeption ist die Gesellschafterversammlung berechtigt, dem Geschäftsführer umfassend Weisungen zu erteilen. Der Geschäftsführer muss diese Weisungen ausführen, solange er dadurch nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt. Befolgt er die Weisungen, haftet er gegenüber der Gesellschaft nicht für etwaige durch die Weisung angerichtete ...mehr

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GmbH-Gesellschafter: Haftun... / 2.4 Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen

Bestimmte Schutzmechanismen zu Gunsten von Gläubigern gelten nicht nur für das aufgebrachte Stammkapital selbst, sondern auch für weitere Finanzierungsleistungen der Gesellschafter, die diese zum Beispiel in Form von Gesellschafterdarlehen oder wirtschaftlich vergleichbaren Leistungen, wie z. B. im Einzelfall für Nutzungsüberlassungen, etwa Vermietung von Geschäftsräumen an ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Begriff Bei Zahlungsunfähigkeit muss der Geschäftsführer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen. Die Zahlungsunfähigkeit ist damit ein Insolvenzgrund. Daneben gibt es die Überschuldung als weiteren Insolvenzgrund, wobei dort die Maximalfrist zur Stellung des Insolvenzantrags sechs Wochen beträgt. Der Geschäftsleiter muss grundsätzlich auf...mehr

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Überschuldung der GmbH

Begriff Die GmbH ist insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Eine Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen der GmbH die Schulden nicht mehr deckt. Ist die GmbH überschuldet, muss der Geschäftsführer spätestens innerhalb von sechs Wochen ab Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag stellen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen ...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6 (Außerinsolvenzgerichtlicher) Rechtsschutz im Eröffnungsverfahren

Rn 89 Gegen den Eröffnungsantrag des Gläubigers stehen dem Schuldner grundsätzlich mehrere Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung. Sofern die Einleitung eines Insolvenzverfahrens durch den Gläubiger absehbar ist, kann der Schuldner bereits vor der Anhängigkeit des Antrags eine Schutzschrift beim Insolvenzgericht einreichen, um so die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8 Aufsatzliteratur

Rn 102 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Beckmann, Praxis des Weiterlaufenlassens – zum Umgang mit § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO, ZVI 2024, 125 ff.; Berger/Fallak, Streitige und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, ZRI 2026, 389 ff.; Beth, Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zah...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsmissbräuchliche Erledigungserklärung

Rn 86 Die in der Möglichkeit, den Insolvenzantrag zurückzunehmen und für erledigt zu erklären zum Ausdruck kommende Dispositionsmaxime findet ihre Grenze in dem Verbot der unzulässigen Rechtausübung aus § 242 BGB.[392] Die Erledigungserklärung kann daher in eng umgrenzten Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich und folglich unzulässig sein.[393] Eine rechtsmissbräuchliche Erledi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4 Anhörung des Schuldners (§ 14 Abs. 2)

Rn 73 Ist der Antrag zulässig (s. Rn. 5 ff.), so hat das Insolvenzgericht den Schuldner gem. § 14 Abs. 2 anzuhören.[315] Dem Schuldner muss die Gelegenheit gewährt werden,, die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte vorzubringen, die er selbst als Erwiderung auf den Antrag des Gläubigers für wesentlich hält. Während des Vorprüfungsverfahrens besteht eine solche Pflicht...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) Die nach § 15a Absatz 1 Satz 1 antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Problemaufriss und Regelungshintergrund

Rn 57 Nicht selten versucht der in die Krise geratene Schuldner noch während des Eröffnungsverfahrens durch die Bündelung letzter Vermögensreste, die Forderung des Antragstellers zu begleichen.[232] Nach der bis zum 31.12.2010 geltenden Rechtslage hatte die Erfüllung der Antragsforderung zur Folge, dass eine der Zulässigkeitsvoraussetzungen erlosch und der Antrag daher unzul...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5 Erledigungserklärung

Rn 80 Anstatt den Insolvenzantrag zurückzunehmen (s. § 13 Rn. 52 ff.), kann der Gläubiger ihn nach § 4 Satz 1 i.V.m. § 91a ZPO auch für erledigt erklären.[350] Insbesondere wenn der Schuldner zuvor die Antragsforderung beglichen hat, kann eine Erledigungserklärung für den Gläubiger durchaus von Vorteil sein, um die zwingende, für ihn nachteilige Kostenfolge (§ 4 Satz 1 i.V.m...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Einseitige Erledigungserklärung

Rn 84 Schließt sich der Schuldner der Erklärung des Gläubigers nicht an, liegt eine einseitige Erledigungserklärung vor.[372] Ihre Zulässigkeit ist mittlerweile unbestritten.[373] In diesen Fällen findet ein einseitiges Erledigungsverfahren statt, in dem das Insolvenzgericht prüft, ob der Antrag überhaupt zulässig und begründet war und sich durch ein nachträgliches Ereignis ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Pflichtenkollision im Steuerrecht

Rn 58 Die Regelung in Abs. 8 ist sehr spät, und zwar erst durch den Rechtsausschuss in das Gesetz (SanInsFoG) eingefügt worden.[169] Sie dient danach dazu, die steuerrechtliche Pflichtenkollision von Geschäftsführern im Zeitraum zwischen Eintritt der Insolvenzreife bis zur Verfahrenseröffnung aufzulösen.[170] Der Geschäftsführer unterliegt der Pflicht zur Masseerhaltung, die...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3.3 Druckanträge

Rn 27 Das Paradebeispiel für ein insolvenzzweckwidriges Verhalten ist der sog. Druckantrag, bei dem der Gläubiger das ausschließliche Ziel verfolgt, den Schuldner mithilfe der Antragstellung zu einer Begleichung der Gläubigerforderung zu bewegen.[74] Das Insolvenzverfahren dient in diesen Fällen nur als "Drohkulisse", da der Schuldner mit der Verfahrenseröffnung negative Rep...mehr