Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.4.2 Voraussetzung

Rz. 99 Grundvoraussetzung des Verlangens nach einer Sicherheitsleistung unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips ist, dass die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts nach einer für den Antragsteller ungünstigen Entscheidung in der Hauptsache gefährdet erscheint. Eine Gefährdung i. d. S. liegt vor, wenn die zeitnahe Erfüllung der Schuld nach Abschluss des...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.3.3 Drohende Vollstreckung (§ 69 Abs. 4 Nr. 2 FGO)

Rz. 16 Die unmittelbare Antragstellung beim Gericht (s. Rz. 9) ist nach § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 FGO zulässig, wenn die Vollstreckung wegen des strittigen Anspruchs droht. Dies gilt jedoch nicht, wenn bereits bei der Finanzbehörde ein AdV-Antrag gestellt ist. In diesem Fall muss zunächst die finanzbehördliche Entscheidung abgewartet werden[1], es sei denn, dass die Finanzbehör...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Zwei förmliche Nachlassverfahren

Rz. 260 Das Gesetz stellt zwei Verfahren zur Verfügung, die zu einer Gütersonderung führen und für den Erben seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern beschränken: Die zwei Nachlassverfahren Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 293 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1, 662 ff. BGB). Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Antragsberechtigte

Rz. 644 Antragsberechtigt sind, § 317 Abs. 1 InsO: Rz. 645 Welche Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung desjenigen zu stellen sind, welc...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 5. Ermittlung der Bezugsberechtigung

Rz. 30 Bei der Ermittlung der Bezugsberechtigung ist zunächst zu prüfen, ob diese widerruflich oder unwiderruflich festgelegt wurde. Den Regelfall bildet nach wie vor die widerrufliche Bezugsberechtigung, die dem Begünstigten nicht mehr als eine bloße Aussicht gibt. Sie erstarkt erst nach dem Tod der versicherten Person zum Vollrecht. Anders liegt der Fall bei der ausdrückli...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 8. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 11 Erbenhaftung / g) Allgemeine Mittel der Haftungsbeschränkung

Rz. 411 Für jeden einzelnen Miterben gilt § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit verweigert werden kann. Rz. 412 Wenn die Miterben ihre Haftung durch eines der allgemeinen Mittel für eine Haftungsbeschränkung einschränken, so ist das neben der besonderen Haftungsbeschränkung von § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bedeutungslos. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Insolvenzantragspflicht

Rz. 652 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt. Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / g) Zurückbehaltungsrecht am Nachlass

Rz. 208 Der Nachlasspfleger hat gemäß §§ 670, 667, 273 BGB ein Zurückbehaltungsrecht am Nachlass, solange sein Anspruch auf Vergütung und Auslagen noch nicht erfüllt ist.[228] Da der Anspruch des Berufsnachlasspflegers nach § 1888 Abs. 2 BGB mit seiner Tätigkeit entsteht, ist das Zurückbehaltungsrecht weder von einer Festsetzung der Vergütung noch von der Rechtskraft eines e...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.8.2 Unentgeltlich erworbene Anteile

Bei einem unentgeltlichen Erwerb innerhalb der letzten 5 Jahre ist zudem entscheidend, ob der Rechtsvorgänger (z. B. Schenker) den Veräußerungsverlust in seiner Person hätte geltend machen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Rechtsvorgänger die Anteile schon mehr als 5 Jahre besessen hatte.[1] Praxis-Beispiel Unentgeltlicher Hinzuerwerb A und B haben in 01 Anteile a...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.1 Insolvenzreife

Der ungeliebte Insolvenzantrag muss gestellt werden, wenn das Unternehmen insolvenzreif ist. Das ist es bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. In die Pflicht genommen werden die Mitglieder des Vertretungsorgans. Sie haften persönlich für die verspätete Insolvenzantragstellung. Geschäftsleiter müssen "ohne schuldhaftes Zögern", spätestens jedoch innerhalb von ...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 2 Restrukturierung nur vor Insolvenzreife möglich

Zugang zum Sanierungskonzept des Restrukturierungsrahmens erhalten nur Unternehmen, bei denen die Zahlungsunfähigkeit nur droht, die also noch nicht zwingend einen Insolvenzantrag stellen müssen. Entscheidet sich ein Unternehmen für den Restrukturierungsrahmen, so ruht die Insolvenzantragspflicht solange die Restrukturierungssache rechtshängig ist. Tritt zwischenzeitlich Zahl...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / Zusammenfassung

Die letzte große Insolvenzrechtsreform fand mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) v. 22.12.2020 statt. Herzstück war das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Strukturierungsrahmen (StaRUG), das kriselnden Unternehmen seit 1.1.2021 eine zusätzliche Möglichkeit der außergerichtlichen, selbstverantwortlichen Sanierung gibt – ohn...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 4 Insolvenzverfahren nach Scheitern des Restrukturierungsrahmens

Gelingt die Rettung des Unternehmens nicht mit Hilfe des Restrukturierungsrahmens und ist Insolvenzreife eingetreten, hilft nichts, es muss Insolvenzantrag gestellt werden und es greifen die Regeln der Insolvenzordnung. Das Gericht hebt in diesem Fall die Restrukturierungssache auf (§ 33 StaRUG). Der folgende Überblick zeigt die einzelnen Schritte des Insolvenzverfahrens: Info...mehr

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StaRUG/SanInsFoG: Insolvenz... / 1.3 Sonderregelungen anlässlich der Ukrainekrise

Die Corona-Krise wurde buchstäblich von der Krise, die aus dem Ukrainekrieg resultiert, abgelöst. Aus dem bisherigen "COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz" (COVInsAG) ist das "Gesetz zur vorrübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen" (SanInsKG) geworden. Es ist seit dem 9.11.2022 in Kraft und enthält Erleichterun...mehr

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zfs 06/2023, Voraussetzungen eines Direktanspruch bei Abweisung eines Insolvenzantrags

VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Die Voraussetzungen des § 115 Abs. 1 S. 1 VVG müssen nur bei Bestehen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs vorliegen und können zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Schluss der mündlichen Verhandlung eintreten. BGH, Urt. v. 25.1.2023 – IV ZR 133/21 1 Sachverhalt Die Kl. macht gegen die Bekl. einen auf Vorfinanzierung gerichteten Direktanspruch...mehr

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FoVo 06/2023, Anfechtungsrecht

Leithaus/Nerlich/Riewe Anfechtungsgesetz Kommentar, 2. Aufl. 2023 129 Seiten, 55 EUR Verlag C. H. Beck ISBN 978-3-406-74492-1 Nur juristische Personen unterliegen einer Insolvenzantragspflicht. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass es nur bei diesen anfechtbare Tatbestände gibt. Auch natürliche Personen, insbesondere (ehemalige) Selbstständige, Freiberufler oder Personen au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / acb) Beginn

Rn. 971 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Betriebsaufgabe beginnt nicht bereits mit dem inneren Entschluss des StPfl, seinen Betrieb demnächst aufzugeben und einzustellen, selbst wenn dieser Entschluss nach außen kundgetan wird (BFH v 05.07.1984, IV R 36/81, BStBl II 1984, 711). Schon aus Gründen der Klarheit, ist der Beginn der Betriebsaufgabe in der ersten, objektiv auf die A...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Haftungsverhältnisse / 2.1 Abgrenzung zu Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Unterliegt ein Unternehmen Haftungsverhältnissen, so ist zunächst zu überprüfen, ob die daraus resultierenden Verpflichtungen nicht als Verbindlichkeit oder als Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gemäß § 249 HGB in der Bilanz zu passivieren sind.[1] Ein Ansatz als Verbindlichkeit setzt voraus, dass die künftigen Ausgaben im Zusammenhang mit einer Verpflichtung sowoh...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangshypothek: Zwangsverst... / 2.1.1 Monatsfrist

Rückschlag droht Wer als Gläubiger die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek erreicht hat, darf sich nicht zu früh freuen. Denn dieses Sicherungsmittel kann im Fall einer alsbald folgenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Schuldnervermögen wegen der sog. Rückschlagsperre wie eine Seifenblase zerplatzen: Hat ein Insolvenzgläubiger im letzten Monat vor dem Eröffnu...mehr

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Grundbesitz in Gemeinschaft... / 7.1.5 Pfändung des Aufhebungsanspruchs

Veräußerung möglich Der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft einschließlich des (künftigen) Anspruchs auf eine den Miteigentumsanteilen entsprechende Teilung und Auskehrung des Versteigerungserlöses kann von einem Gläubiger des Teilhabers gepfändet und eingezogen werden. Eine solche Maßnahme hindert den Miteigentümer (Schuldner) nicht an der Veräußerung seines Anteils an a...mehr

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Zum Wegfall des Kleinbeteiligtenprivilegs bei koordinierter Finanzierung durch mehrere Gesellschafter

Zusammenfassung Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.1.2023 erstmals die konkreten Voraussetzungen genannt, nach denen bei einer koordinierten Finanzierung durch mehrere Gesellschafter das Kleinbeteiligtenprivileg des § 39 Abs. 5 InsO entfallen kann. Sachverhalt Drei Gesellschafter, die mit ca. 50 %, ca. 40 % und mit 10 % an einer zwischenzeitlich insolventen Gesellschaft...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zwangsverwaltung von Grunds... / 2.1 Insolvenz vorrangig

Konkurrierende Verfahren Nicht selten zählt ein zwangsverwaltetes Grundstück auch zur Masse eines Insolvenzverfahrens. Die Verwaltungsrechte des Insolvenzverwalters haben häufig Vorrang vor den Rechten des Zwangsverwalters. So kann auf Antrag des Insolvenzverwalters das Zwangsverwaltungsverfahren ganz oder teilweise eingestellt werden (§ 153b ZVG). Mietverhältnis Hat der Zwangs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenmanagement im Verein:... / 3.4 Haftung bei Pflichtverletzung

Eine Haftung des Vereinsvorstands kommt im hiesigen Kontext nur dann in Betracht, wenn eine schuldhafte Verletzung der Insolvenzantragspflicht vorliegt (§ 42 Abs. 2 Satz 2 BGB). Dies ist der Fall, wenn der Vorstand seiner Pflicht zur Insolvenzantragstellung entweder vorsätzlich oder fahrlässig nicht rechtzeitig nachkommt. Hier zeigt sich das im Einzelfall bestehende Dilemma:...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenmanagement im Verein:... / 3.2 Pflichten des Vereinsvorstands als Adressat der Insolvenzantragspflicht

Sowohl aus der Organstellung des Vorstands als auch aufgrund der aufgezeigten gesetzlichen Vorgaben (§ 42 Abs. 2 S. 1 BGB) besteht für den Vorstand des Vereins bei Vorliegen eines Insolvenzgrunds die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Hinweis Sind mehrere Vorstände vorhanden, trifft die Antragspflicht jeden Einzelnen, und zwar unabhängig davon, welche Aufgabenverteilu...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenmanagement im Verein:... / 3.1 Insolvenzgründe

Über die Vereinskrise hinaus muss der Vorstand – mit Blick auf § 42 Abs. 2 BGB – bewerten, unter welchen Umständen für ihn die Pflicht besteht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Ein solcher Antrag muss der Vorstand bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Vereins stellen. Er kann, muss ihn aber nicht stellen, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht. Diese drei in §§ 17 – 19...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenmanagement im Verein:... / 3.3 "Frühwarnsystem" zur Einhaltung der Pflichten des Vereinsvorstands

Steht also die Pflicht jedes Vorstandsmitglieds zur beständigen Selbstkontrolle fest, bedeutet dies auch, dass ein Haftungsgrund vorliegt, wenn diese Pflicht schuldhaft verletzt wird. Achtung Erste Anzeichen negativer Entwicklungen dürfen nicht ignoriert werden! Vielfach werden erste Hinweise auf eine negative Entwicklung ignoriert oder verdrängt im Vertrauen darauf, es werde ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / C. Die rechtsfähige GbR

Rz. 18 Der Untertitel 2 (Rechtsfähige Gesellschaft – §§ 706 bis 739 BGB) fasst die für die rechtsfähige GbR geltenden Vorschriften zusammen. Die entsprechenden Regelungen sind – der Übersichtlichkeit halber – in sechs Kapitel untergliedert:mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Rechtsstellung des Gläubigers nach Überweisung

Rz. 166 Der gepfändete Anspruch kann nach Wahl des Gläubigers zur Einziehung oder an Zahlungs statt zum Nennwert überwiesen werden (§ 835 Abs. 1 ZPO). Ein auf einen Arrest gestützter Überweisungsbeschluss ist allerdings nichtig, der Arrest dient nur der Sicherung und nicht der Verwertung.[270] Ein Überweisungsbeschluss zur Einziehung führt nicht zu einer Prozessstandschaft d...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Besonderheit: Insolvenz

Rz. 290 Von dem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO ausgenommen ist auch die Zwangsvollstreckung durch einen Gläubiger aufgrund eines Deliktsanspruchs in den Teil der Bezüge, der nach den § 850d ZPO für diese (privilegierten) Gläubiger erweitert pfändbar ist und nicht zur Insolvenzmasse gehört (§ 89 Abs. 2 S. 2 InsO), sog. Vorrechtsbereich. Rz. 291 Mit einer Deliktsfor...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

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Neues vom BGH zur (Un-)Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln

Zusammenfassung Der BGH befasst sich in einem Urteil v. 27.10.2022 (IX ZR 213/21) mit den Anforderungen an die Wirksamkeit insolvenzabhängiger Lösungsklauseln und äußert sich damit zu einer Frage, die in der Rechtsprechung und Literatur höchst umstritten ist. Sachverhalt Der spätere Schuldner war Betreiber eines Busunternehmens und wurde von der Beklagten mit der Schülerbeförd...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 41 Der Nachlassverwalter hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, §§ 1985 Abs. 1 Hs. 2, 1986 Abs. 1 BGB. Dabei muss er aber beachten, dass der Nachlass dafür ausreicht. Ignoriert er dies, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, §§ 1979, 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 S. 2 BGB. Daher muss er grundsätzlich neben der Inventarisierung ein Aufgebotsverfahren durchführen,...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / VI. Beendigung der Nachlassverwaltung

Rz. 46 Die Nachlassverwaltung endet mit Dabei ist die Nachlassverwaltung aufzuheben, wenn sich herausstellt, dassmehr

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§ 19 Fachgerichtsbarkeiten ... / VI. Insolvenzverfahren

Rz. 24 Für Insolvenzverfahren wird auf die Anwendung der ZPO verwiesen, sodass hier sowohl § 130a ZPO als auch § 130d ZPO zum Tragen kommen. Zitat § 4 InsO 1Für das Insolvenzverfahren gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. 2 § 128a der Zivilprozessordnung gilt mit der Maßgabe, dass bei Gläubigerversammlungen so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1.1 Zulässiger Insolvenzantrag

Rn 6 Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist grundsätzlich das Vorliegen eines zulässigen Insolvenzantrags (vgl. §§ 11 bis 16).[5] Dies folgt bereits aus dem systematischen Zusammenhang mit § 20 Abs. 1 Satz 1. Darüber hinaus ist die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters eine Entscheidung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Sinne der EuInsV...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.7 Anordnungen zu Aus- und Absonderungsrechten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rn 76 Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 kann das Insolvenzgericht anzuordnen, dass Gegenstände, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.[211] Sie dürfen darüber hinaus zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 2 regelt die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts für das Insolvenzverfahren. Unberührt von dieser Zuständigkeitsregelung bleiben die Zuständigkeiten der Sondergerichtsbarkeiten wie Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Finanzgerichte.[1] Rn 2 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist ausschließlich (§ 22 GVG) [2] und unterliegt nicht der Disposition der Verf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1 Rechtliches Gehör

Rn 104 Eine vorherige Anhörung des Schuldners vor Anordnung von Sicherungsmaßnahmen ist nicht erforderlich.[279] Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluss aus § 21 Abs. 3 Satz 1, der für die Haftanordnung die vorherige Anhörung des Betroffenen ausdrücklich vorschreibt (s.o. Rdn. 99). Weiterhin setzt die vorläufige Postsperre nach §§ 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, 99 Abs. 1 Satz 2 gr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Wirksamkeit

Rn 106 Wirksam werden Beschlüsse über Sicherungsmaßnahmen unabhängig von der Veröffentlichung oder Zustellung bereits mit ihrem Erlass,[283] d.h. in dem Zeitpunkt, in dem der Beschluss aufhört, eine bloße innere Angelegenheit zu sein. Dieser Zeitpunkt tritt regelmäßig ein, wenn der Richter den unterschriebenen Beschluss in den Geschäftsgang, d.h. meist an die Geschäftsstelle...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Bisherige Praxis

Rn 114 Entgegen den bei Inkrafttreten der InsO aufgestellten Prognosen hat sich in der Insolvenzpraxis ein Standard dahingehend eingestellt, dass von der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots nach Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht wird. Dies beruht auf den oben bereits angesprochenen[310] und ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.6 Rechnungslegung (§ 66)

Rn 41 Schließlich wird durch die Verweisung klargestellt, dass der vorläufige Insolvenzverwalter nach Beendigung seines Amtes gemäß § 66 Rechnung zu legen hat. Dies kann aber entgegen der uneingeschränkten Verweisung auf § 66 Abs. 1 nicht immer gegenüber einer Gläubigerversammlung geschehen, vor allem, wenn das Verfahren gar nicht eröffnet wurde. In eröffneten Verfahren soll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1.5 Vergütung (§§ 63 bis 65)

Rn 37 Über die Verweisung in § 21 Abs. 1 Nr. 1 sind für die Vergütung des vorläufigen Verwalters die Vorschriften der §§ 63 bis 65 anwendbar. Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15.07.2013[116] ist nunmehr in § 63 Abs. 3 eine eigenständige Anspruchsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzver...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.4 Beschwerdebefugnis bei Eigenantrag

Rn 34 Fraglich ist, ob der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss auch dann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hat, wenn der Beschluss aufgrund eines Eigenantrags des Schuldners ergangen ist. Da mit dem Eröffnungsbeschluss dem Antrag des Schuldners entsprochen worden ist, fehlt es grundsätzlich an der Beschwer des Schuldners, sodass in diesen Fällen die Zulässigkeit ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung

Rz. 14 Eine rechtmäßig erteilte Freistellungsbescheinigung (sonstiger Verwaltungsakt) kann unter engen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 130 AO) oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (§ 131 AO) werden. Der Leistende hat den Leistungsempfänger hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird eine zeitlich befristete, jedoch nicht auf e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 91... / 3.1.2 Regelbeispiele

Rz. 31 § 91 Abs. 2 Nr. 1 AO enthält zwei selten zur Anwendung kommende Alternativen, die den Finanzbehörden die Möglichkeit einräumen, in besonders eilbedürftigen Fällen von einer Anhörung abzusehen. Nach Alt. 1 ist das Anhörungsrecht eingeschränkt, wenn eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug notwendig erscheint. Dies ist der Fall, wenn eine vorherige Anhörung de...mehr