Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.6 Haftung der Geschäftsführer nach § 64 GmbHG

Rz. 1521 § 64 GmbHG dient dem Schutz der GmbH-Gläubiger. Zahlungen, die die potentielle Insolvenzmasse schmälern oder die zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen, sollen entweder bereits präventiv durch die Haftungsandrohung der Norm verhindert oder bei ihrer Missachtung wertmäßig durch die Geschäftsführer ausgeglichen werden.[2] Eine erhebliche praktische Bedeutung ...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.4 Organhaftung nur bei Verschulden

Rz. 1086 Organhaftung ist Verschuldenshaftung.[1] Organmitglieder, die "die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns" (§§ 43 Abs. 1[2], 64 Satz 2 GmbHG) angewandt haben, handeln nicht schuldhaft und haften nicht für (trotzdem) eintretenden Schaden. Rz. 1087 Geschäftsführungsmitglieder müssen bei der Erfüllung ihrer Pflichten die Sorgfalt anwenden, die ein...mehr

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VIII Auflösung und Liquidation / 6.2 Gründe für die Insolvenz

Rz. 1507 Gem. § 16 InsO muss einer der drei Insolvenztatbestände erfüllt sein. Der allgemeine Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Sie verpflichtet die Geschäftsführung – ebenso wie im Falle der Überschuldung der GmbH (§ 19 InsO) – zur Stellung des Insolvenzantrags (vgl. auch Rn. 885). Lediglich zur Antragsstellung berechtigt ist sie im Falle der drohende...mehr

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III Der Gesellschafter und ... / 7.1.4 Zeitpunkt der Wirksamkeit

Rz. 333 Ist – ausnahmsweise – keine Abfindung an den Gesellschafter zu leisten, so wird die Einziehung unstreitig mit dem Zugang der Einziehungserklärung wirksam.Problematisch ist es hingegen, wenn zwischen der Einziehungserklärung und der Zahlung der Abfindung ein längerer Zeitraum liegt. Der betroffene Gesellschafter hat in diesem Fall ein Interesse daran, so lange wie mög...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.6 Weitere denkbare Funktionen und Kompetenzen des fakultativen Aufsichtsorgans

Rz. 914 Über die Mindestkompetenz "Überwachung der Geschäftsführung" hinaus, können dem fakultativen Aufsichtsorgan weitere Funktionen und Kompetenzen übertragen werden, und zwar im Ergebnis alle Funktionen und Entscheidungskompetenzen, die nach dem gesetzlichen Regelstatut den Gesellschaftern zustehen, z. B.[1]: Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführer...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / II. Die Situation des Testamentsvollstreckers bei Amtsbeginn

Mit der Annahme des Amtes muss der Testamentsvollstrecker in den Regelfällen der Abwicklungs- oder Dauervollstreckung den Erben gemäß der §§ 2218 I, 666 Fall 1 BGB unaufgefordert über sämtliche wichtigen Sachverhalte zum Nachlass informieren. Er trägt daher auch das Risiko, den Erben über die Nachlasssituation so zu informieren, dass dieser in die Lage versetzt wird, über An...mehr

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FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 3 Der Praxistipp

Forderungsanmeldung kann sich lohnen Gerät der Schuldner in Insolvenz, ist die Lage für den Gläubiger misslich. Die Realisierung der offenen Forderung rückt in weite Ferne. Als Folge zeigt die Praxis, dass viele Gläubiger nicht einmal die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ein Fehler! Dem konkreten Schuldner und den Schuldnern als Ganzes wird damit in die Hände gespielt ...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 694 Bei einer klassischen GmbH & Co. KG, bei der neben der Komplementär-GmbH keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist (§ 15a Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.1 Insolvenzgründe bei der GmbH & Co. KG

Rz. 693 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wird die GmbH & Co. KG aufgelöst, §§ 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB. Insolvenzgründe sind wie bei einer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung der Gesellschaft (§ 19 InsO). Während der Geschäftsführer be...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5 Ertragsteuerliche Auswirkungen eines Insolvenzverfahrens auf den Kommanditisten

Rz. 726 Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen ...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.2 Faktischer Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

Rz. 698 Die in § 15a InsO, §§ 130a, 177a HGB normierten Pflichten treffen auch den sog. faktischen Geschäftsführer der GmbH & Co. KG.[1] Faktischer Geschäftsführer ist, wer in maßgeblichem Umfang Geschäftsführungsmaßnahmen übernommen hat, wie sie nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag für den Geschäftsführer kennzeichnend sind, und wer insbesondere die für den wirtschaftlichen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Begriff der Unbilligkeit

Rz. 31 Eine Billigkeitsmaßnahme kommt in Betracht, wenn die Erhebung der Steuer "nach der Lage des einzelnen Falles" i. S. d. § 163 Abs. 1 S. 1, § 227 AO unbillig wäre. Es ist daher immer auf den Einzelfall abzustellen; Billigkeit ist die Gerechtigkeit des Einzelfalls. Der Grundsatz der Billigkeit hat die Aufgabe, das bei der Anwendung der Steuergesetze zustande gekommene Er...mehr

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Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / gg) Insolvenz

Rz. 139 Für den insolventen Arbeitgeber und den Insolvenzverwalter (stark oder schwach) gelten nach dem Insolvenzantrag – für den Insolvenzverwalter nach der Eröffnung – dieselben Voraussetzungen für die soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung wie für jeden Arbeitgeber außerhalb der Insolvenz. Das Arbeitsverhältnis wird durch den Insolvenzantrag oder die Erö...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / IV. Widerruf eines vor Verfahrenseröffnung abgeschlossenen Sozialplans

Rz. 220 Gemäß § 124 InsO besteht ein insolvenzspezifisches Widerrufsrecht für Sozialpläne, die erst kurz vor der Insolvenzeröffnung abgeschlossen worden sind. Die Vorschrift findet jedoch nur für Sozialpläne Anwendung, deren Abschluss nicht länger als 3 Monate vor dem Eröffnungsantrag liegt. In diesem Fall kann der Sozialplan sowohl durch den Betriebsrat als auch durch den I...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Normzweck

Rn 2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll zahlungsunfähigen Verbrauchern und ehemaligen Kleinunternehmern ermöglichen, ihre Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans oder als letzte Möglichkeit auf der Grundlage eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ggf. mit anschließendem Restschuldbefre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3 Auskunftspflichten

Rn 113 Neben der rein passiven Gestattung der Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere hat der Schuldner außerdem gegenüber dem vorläufigen Verwalter auch aktiv alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er kann sich also nicht nur auf ein Bereitstellen der oft umfangreichen und ungeordneten Geschäftsunterlagen berufen, sondern ist auf Nachfrage verpflichtet, die betreff...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Arbeitsrecht

Rn 73 Da bereits im Eröffnungsverfahren entscheidende Weichenstellungen für die künftige Sanierung des Schuldnerunternehmens getroffen werden müssen und regelmäßig eine Fortführung des Unternehmens erfolgt, stellen sich vielfach arbeitsrechtliche Fragen. Leider hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Arbeitsrechts für den Erhalt der Sanierungschancen im Eröffnungsverfahren kau...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Maßnahmen der Unternehmensfortführung

Rn 24 Eine zur Unternehmensfortführung meist unverzichtbare Fortsetzung der Belieferung mit den notwendigen Vorprodukten ist auch bei Bestellung eines vorläufigen Verwalters mit Fortführungspflicht nur möglich, wenn ausreichende Liquidität vorhanden ist oder unter Berücksichtigung der Zahlungsziele und der Vorschrift des § 55 Abs. 2 zumindest für ein später zu eröffnendes Ve...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Zeitliche Vorgaben

Rn 26 Eingereicht werden kann der Insolvenzplan bei Vorlage durch den Schuldner frühestens zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 218 Abs. 1 Satz 2). In diesem Fall wird von sog. Pre packaged plans gesprochen. Aus der Zulässigkeit der Planeinreichung zusammen mit dem Insolvenzantrag folgt zugleich, dass der Schuldner ihn auch während ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 Einzelermächtigungen

Rn 54 Durch eine sog. Einzelermächtigung räumt das Gericht in einem Beschluss dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter die Möglichkeit ein, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Die Notwendigkeit hierzu besteht insbesondere in Fällen, in denen vorübergehend keine ausreichende Liquidität zur unmittelbaren Befriedigung zur Verfügung steht. Die Qualifizierung als Masseverbin...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Vergütung

Rn 103 Neben der Verwaltervergütung gemäß § 63 Abs. 3 kann der vorläufige Insolvenzverwalter, der zusätzlich als Sachverständiger bestellt worden ist, gemäß § 11 Abs. 4 InsVV eine Sachverständigenvergütung nach dem JVEG beantragen. Insoweit zahlt zunächst die Gerichtskasse die Sachverständigenvergütung. Die Frage, ob die Kosten im Anschluss vom Schuldner oder dem antragstell...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 123 Bähr, Zahlungszusagen bei Betriebsfortführungen im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 1998, 1553; Bork, Gläubigersicherung im vorläufigen Insolvenzverfahren, ZIP 2003, 1221 [BFH 01.07.2003 - VIII R 24/01]; Bultmann, Kaufpreiszahlungen des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters, ZInsO 2016, 786; Haberhauer/Meeh, Aufgaben de...mehr

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FoVo 03/2019, Der verschwie... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des Insolvenzantrags Stellt ein Schuldner einen Insolvenzantrag, so verbindet er diesen in der Regel mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Er ist dabei nach §§ 287 und 305 InsO verpflichtet, verschiedene Unterlagen vorzulegen und Erklärungen abzugeben. Checkliste: Die Unterlagen zum Verbraucherinsolvenzverfahrenmehr

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FoVo 03/2019, Der verschwie... / I. Das Problem

Schuldner gibt nicht alle Gläubiger an Es gehört zu unserer alltäglichen Erfahrung, dass wir eine offene Forderung beim Schuldner einziehen wollen und diesen deshalb auch immer wieder mahnen, die Forderung vielleicht sogar titulieren und vollstrecken. Irgendwann stellt sich dann heraus, dass der Schuldner oder ein anderer Gläubiger schon einen Insolvenzantrag gestellt hat. In...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / d) Das Insolvenzereignis "Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse" (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB III)

Rz. 203 Wird das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen, um die Kosten des Verfahrens zu decken, weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels kostendeckender Masse ab (§ 26 InsO). Auch dieses Insolvenzereignis kann den Anspruch auf Insolvenzgeld auslösen. Rz. 204 Hinweis Wird der Insolvenzantrag wegen sonstiger Umstände...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 1. Klagen des Insolvenzverwalters

Rz. 58 Für Klagen des Insolvenzverwalters einer Personengesellschaft gegen deren persönlich haftende Gesellschafter ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet, soweit es sich um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, insbesondere auf Zahlung von Arbeitsentgelt, Sozialplanansprüche (siehe § 2 Rdn 203 ff.) und Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung (siehe § 5 Rdn 1...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / VI. Einzelheiten des Sicherungsfalles im Sinne des BetrAVG

Rz. 33 Der Sicherungsfall des § 7 Abs. 1 BetrAVG tritt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Unter den Insolvenzschutz des § 7 Abs. 1 BetrAVG fallen alle Versorgungsempfänger, unabhängig davon, ob ihr Arbeitsverhältnis bis zum Versorgungsfall fortbestanden oder schon vorher geendet hat.[29] Rz. 34 Den Sicherungsfall lösen ferner aus:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / e) Das Insolvenzereignis "vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit" (§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB III)

Rz. 208 Das Insolvenzereignis des Abs. 1 S. 2 Nr. 3 entfaltet nur dann seine Sperrwirkung gegenüber den in Nr. 1 und Nr. 2 enthaltenen Insolvenzereignissen, wenn neben der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht...mehr

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§ 5 Betriebliche Altersvers... / II. Sicherungsfälle gem. § 7 BetrAVG

Rz. 9 § 7 BetrAVG sieht vier Fälle vor, deren Eintritt zu einer besonderen Sicherung führt. Dies sind:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 233 Ansprüche auf Arbeitsentgelt begründen nur dann einen Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie einem Insolvenzgeldzeitraum zeitlich zugeordnet werden können (siehe Rdn 240) und noch durchsetzbar sind. Als Insolvenzgeld soll der Arbeitnehmer nur das erhalten, was ihm durch die Insolvenz verloren gegangen ist. Deshalb muss es sich um einen durchsetzbaren Lohnanspruch hande...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / b) Die Zwei-Monats-Frist

Rz. 292 Bei der Zwei-Monats-Frist handelt es sich um eine materielle Ausschlussfrist, so dass der Anspruch mit der Fristversäumnis erlischt. Die Frist beginnt am Tag nach dem Insolvenzereignis (siehe Rdn 182 ff.). Der Lauf der Frist ist unabhängig davon, ob die Arbeitnehmer von dem Insolvenzereignis Kenntnis hatten. Das gilt auch bei Weiterarbeit oder Arbeitsaufnahme eines A...mehr

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§ 1 Beendigung des Arbeitsv... / 5. Klagen gegen Geschäftsführungsorgane

Rz. 153 Der BGH hat entschieden, dass der Sanierungsgeschäftsführer für Rechtsgeschäfte während der Eigenverwaltung analog §§ 60, 61 InsO haftet.[167] Nach diesen Vorschriften ist der Insolvenzverwalter zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er schuldhaft eine ihm nach der Insolvenzordnung obliegende Pflicht verletzt oder wenn eine Masseverbindlichkeit nicht erfüllt werden ka...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / a) Allgemeines

Rz. 182 Ein Arbeitgeber ist insolvent, wenn er zahlungsunfähig ist. Da der Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit in einer Vielzahl von Fällen aber nur schwer zu bestimmen ist, hat der Gesetzgeber in § 165 SGB III als Insolvenzereignis nicht den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit bezeichnet, sondern gleichberechtigt drei Fallgruppen alternativ nebeneinander aufgeführt:mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / c) Nachfrist

Rz. 298 Wenn der Arbeitnehmer die Ausschlussfrist aus Gründen versäumt hat, die er nicht zu vertreten hat, beginnt eine Nachfrist von zwei Monaten zur Stellung des Antrags.[216] Rz. 299 Beispiel Der Arbeitnehmer hat z.B. nicht voraussehbare Postverzögerungen nicht zu ver­treten.[217] Rz. 300 Grundsätzlich schadet die Unkenntnis der Frist oder der Rechtslage. Ausnahmsweise hat ...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Durch die seit dem 1.4.2012 geltenden §§ 165 ff. SGB III, die die zum 1.1.1999 in Kraft getretenen §§ 183 ff. SGB III abgelöst haben, über das Insolvenzgeld wird für einen Drei-Monats-Zeitraum der Arbeitsentgeltanspruch des Arbeitnehmers bei Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Bis zum 31.12.1998 galten die §§ 141a ff. AFG über das Konkurs­ausfallgeld. Rz. 110 Die Le...mehr

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§ 3 Ansprüche aus dem Arbei... / IX. Pfändung, Verpfändung und Übertragung des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 389 Da über den Anspruch auf Insolvenzgeld vor dem Antrag auf Gewährung von Insolvenzgeld nicht isoliert verfügt werden kann, d.h. der Arbeitnehmer den Anspruch auf Insolvenzgeld nicht ohne den Anspruch auf Arbeitsentgelt verpfänden oder übertragen kann, tritt eine Änderung erst mit dem Antrag auf Insolvenzgeldgewährung ein. Nach § 171 SGB III kann der Anspruch auf Insol...mehr

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Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmängeln

Zusammenfassung Über wenig wird in der gesellschaftsrechtlichen Praxis so häufig und intensiv gestritten, wie die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Umso wichtiger ist es, zerstrittenen Gesellschaftern im Rahmen der Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung keine Angriffsfläche zu bieten. Das OLG München hat sich nun nicht nur zur Auslegu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146a Schlie... / 2.1.1 Gefährdete Leistungsfähigkeit

Rz. 5 Eine Ortskrankenkasse ist von der Aufsichtsbehörde zu schließen, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht mehr gesichert ist. Aus der imperativen Formulierung des Gesetzes folgt die Verpflichtung der Aufsichtsbehörde zur Schließung, wenn diese gesetzliche Voraussetzung vorliegt (so auch Hänlein, in: Hänlein/Schuler, LPK-SGB V, 5. Aufl., §§ 146a f. Rz. 1; Baier, in:...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.2.2 Ermessensanspruch

Rz. 15 Die Frage, ob der Leistungsberechtigte einen unbedingten Rechtsanspruch auf eine oder mehrere bestimmte Sozialleistungen hat oder die Verwaltung über die Leistungsgewährung nach Ermessen entscheiden kann, wird durch die Vorschriften der besonderen Bücher bestimmt und von § 38 und § 39 vorausgesetzt. Das Vorliegen einer ausdrücklich die Leistungsgewährung nach Ermessen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und AG

Rz. 497 Die Klärung und ggf. die Durchsetzung der Erfüllung der Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und der AG ist keineswegs nur für Gesellschaftsrechtler von Bedeutung. Vor allem, aber nicht nur, Anwälten, die im Bereich der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung tätig sind, bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe der notleidenden Ge...mehr

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Haftung des Geschäftsführers bei Vorauszahlungen auf debitorische Konten einer GmbH & Co. KG

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH & Co. KG haftet ausnahmsweise nicht für Vorauszahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft, wenn diese auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Masse gelangt wären. Hintergrund Der Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG klagte gegen deren ehemaligen Geschäftsführer auf Erstattung von Vorauszahlungen von Ku...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH: Faktischer Geschäftsführer

Begriff Führt z. B. der alleinige Gesellschafter und nicht der im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer tatsächlich die Geschäfte der GmbH, spricht man von einem "faktischen" Geschäftsführer. Das ist auch dann der Fall, wenn der eingetragene Geschäftsführer ausschließlich oder überwiegend auf Weisung des Gesellschafters handelt. Kommt es zu Pflichtverstößen, werden d...mehr

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§ 13 Sondersituationen im P... / 2. Die Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO durch Dritte

Rz. 607 Auch Dritte können ein Interesse an der Einsicht in Prozessakten haben. Dieses Recht ist allerdings für nicht am Prozess beteiligte Dritte nach § 299 Abs. 2 ZPO eingeschränkt. Rz. 608 Hinweis In Zivilsachen kann der Gerichtsvorstand am Verfahren nicht beteiligten Dritten regelmäßig anonymisierte Abschriften von Urteilen und Beschlüssen erteilen, ohne dass dies den Anf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH: Gesellschafterdarlehen / 3 Das Gesellschafterdarlehen in der Krise der GmbH

Gesellschafterdarlehen sind grundsätzlich Fremdkapital und werden als solches bilanziert. Wird ein Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrags an den Gesellschafter zurückgezahlt, unterliegt dies der sogenannten Insolvenzanfechtung, was bedeutet, dass der Insolvenzverwalter die Beträge zur Masse zurückfordern kann. Im Insolvenzverfahren kann der G...mehr

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FoVo 01/2019, Auswirkungen ... / 1 I. Der Fall

Außergerichtliches Forderungsverlangen Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Beklagte seit dem 1.10.2008 bis zur Stellung des Insolvenzantrags war. Der Kläger forderte von der Beklagten unter Hinweis auf Zahlungen aus der Barkasse und von versch...mehr

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AGS 01/2019, Abrechnungspfl... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit 2004 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wurde am 16.3.2011 von einer Mandantin "in Sachen Schuldangelegenheiten" beauftragt. Am selben Tag unterzeichnete die Mandantin zum Zwecke der Schuldenbereinigung einen Dienstleistungsvertrag mit einem "H.-Institut", nach welchem sie monatliche Zahlungen von 70,00 EUR zu leisten hatte; 50,...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / II. Keine andere Möglichkeit zur Hilfe

Rz. 303 Nach dem Gesetz darf keine andere Möglichkeit zur Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BerHG). Rz. 304 Hier spielen vor allem Berufsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Fachverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, Mietervereine, Verbraucherzentralen etc., Behörden und Körperschaften des öffentl...mehr