Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der... mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Berechtigtes Interesse

Rz. 109 Die Mitteilung einer unwahren Tatsache, deren Unrichtigkeit der Mitteilende nicht kennt, verpflichtet selbst bei fahrlässiger Unkenntnis nicht zum Schadensersatz, wenn der Mitteilende oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat (§ 824 Abs. 2 BGB). Diese Vorschrift ist besonders für Medien, Auskunfteien und Warentestinstitute[422] bedeutsam. Di... mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / cc) Insolvenzreife

Rz. 31 Hat der rechtliche Berater pflichtwidrig nicht auf die Insolvenzreife des Unternehmens hingewiesen, scheidet ein Anscheinsbeweis i.d.R. aus, weil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unterschiedliche Maßnahmen beschlossen werden konnten. Die Gesellschaft hätte Insolvenzantrag stellen oder innerhalb der Frist des § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO eine Umstrukturierung durch Z... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte... mehr

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ... mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann seinem Auftraggeber (Mandanten) und/oder einem Dritten (Nichtmandanten) aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) haften.[1] Rz. 2 Aufgrund desselben Sachverhalts können Schadensersatzansprüche aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung zusammentreffen, wenn ein Verhalten sowohl gegen eine vertragliche Pflicht al... mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za... mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen: mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Erklärung zur Restschuldbefreiung (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 71 Mit dem Eröffnungsantrag hat der Schuldner nach Abs. 1 Nr. 2 zu erklären, ob er die Erteilung von Restschuldbefreiung (§ 287) beantragt. Die obligatorische Erklärung wird auf dem "Hauptblatt" des amtlichen Formularsatzes unter Ziff. II. abgefragt. Während natürliche Personen im Regelverfahren nach § 287 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 lediglich ihren Restschuldbefreiungsantrag ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Mit dem Antrag vorzulegende Unterlagen (Abs. 1)

Rn 42 Mit dem Insolvenzantrag oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die in § 305 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Dabei müssen zunächst keine Abschriften eingereicht werden. Erst wenn das Gericht entschieden hat, ob von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches gemäß § 306 Abs. 1 Satz 3 abgese... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Durchführung des Einigungsversuchs

Rn 15 Der Zeitpunkt der Durchführung des außergerichtlichen Bereinigungsversuchs kann vom Schuldner frei gewählt werden. Er ist unabhängig vom Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe. Damit wird dem Schuldner auch ein Raum für taktische Erwägungen geöffnet. Er kann beispielsweise die Verjährung von Forderungen abwarten.[21] Während der Durchführung des Einigungsversuchs gewä... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Zuständiges Gericht

Rn 35 Der Verbraucherinsolvenzantrag ist beim zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht – einzureichen. Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Eröffnungsantragsantrags, für den auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die allgemeinen Vorschriften der §§ 2, 3, 11 ff. gelten, soweit die §§ 304 ff. nichts anderes bestimmen (§ 304 Abs. 1 Satz 1). Die sachlich... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rn 11 Voraussetzung für die Zulassung des Eröffnungsantrags und damit den Zugang zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren (2. Stufe) ist, dass der Schuldner zuvor ernsthaft versucht hat, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Regulierung seiner Verbindlichkeiten auf der Grundlage eines "außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans" herbeizuführen. Zum Kreis ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1.2 Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rn 58 Die geeignete Person oder Stelle darf die erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nur bestätigen, wenn die Bemühungen des Schuldners auf Grundlage eines Plans erfolgt sind. Ein solcher Plan beinhaltet eine zusammenfassende, die Einzelheiten integrierende und ergebnisorientierte Gesamtdarstellung der Verschuldungsstruktur und des Lösungsvorschla... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Gerichtliche Prüfung (Abs. 3)

Rn 111 Auch im Verbraucherinsolvenzverfahren gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz des § 5.[166] Die allgemeinen Eröffnungsvoraussetzungen gemäß §§ 11 ff. sind daher von Amts wegen zu prüfen. So hat das Insolvenzgericht beispielsweise seine örtliche Zuständigkeit uneingeschränkt amtswegig zu ermitteln.[167] Die Zuständigkeit des Insolvenzrichters umfasst das gesamt... mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / B. Insolvenzantrag und Antragsberechtigung

Rz. 2 Gemäß § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag hin eröffnet. Antragsberechtigt ist sowohl jeder Gläubiger als auch der Schuldner. Der Gläubiger muss sein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Verfahrens sowie seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen (§ 14 InsO). Bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag kann dieser wirksam zurückgen... mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 2. Geschäftsführung

Rz. 47 Notwendigkeit der Geschäftsführerbestellung Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, in denen die persönlich haftenden Gesellschafter gleichzeitig zur Geschäftsführung berufen sind, wenn dies nicht vertraglich anders geregelt ist, muss die GmbH bereits bei ihrer Gründung und auch während ihrer Existenz einen oder mehrere Geschäftsführer haben, der für sie handelt bz... mehr

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§ 44 Insolvenzgründe

Rz. 1 Als Eröffnungsgründe kommen die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) in Betracht, wobei es von der Person des Schuldners abhängt, welcher Insolvenzgrund geltend gemacht werden kann. Rz. 2 Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) Die Zahlungsunfähigkeit ist der allgemeine Eröffnungsgrund, der sowohl bei nat... mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / II. Die Situation des Testamentsvollstreckers bei Amtsbeginn

Mit der Annahme des Amtes muss der Testamentsvollstrecker in den Regelfällen der Abwicklungs- oder Dauervollstreckung den Erben gemäß der §§ 2218 I, 666 Fall 1 BGB unaufgefordert über sämtliche wichtigen Sachverhalte zum Nachlass informieren. Er trägt daher auch das Risiko, den Erben über die Nachlasssituation so zu informieren, dass dieser in die Lage versetzt wird, über An... mehr

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FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 3 Der Praxistipp

Forderungsanmeldung kann sich lohnen Gerät der Schuldner in Insolvenz, ist die Lage für den Gläubiger misslich. Die Realisierung der offenen Forderung rückt in weite Ferne. Als Folge zeigt die Praxis, dass viele Gläubiger nicht einmal die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ein Fehler! Dem konkreten Schuldner und den Schuldnern als Ganzes wird damit in die Hände gespielt ... mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 694 Bei einer klassischen GmbH & Co. KG, bei der neben der Komplementär-GmbH keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist (§ 15a Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt... mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.1 Insolvenzgründe bei der GmbH & Co. KG

Rz. 693 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wird die GmbH & Co. KG aufgelöst, §§ 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB. Insolvenzgründe sind wie bei einer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung der Gesellschaft (§ 19 InsO). Während der Geschäftsführer be... mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.2 Faktischer Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

Rz. 698 Die in § 15a InsO, §§ 130a, 177a HGB normierten Pflichten treffen auch den sog. faktischen Geschäftsführer der GmbH & Co. KG.[1] Faktischer Geschäftsführer ist, wer in maßgeblichem Umfang Geschäftsführungsmaßnahmen übernommen hat, wie sie nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag für den Geschäftsführer kennzeichnend sind, und wer insbesondere die für den wirtschaftlichen... mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha... mehr

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Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Normzweck

Rn 2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll zahlungsunfähigen Verbrauchern und ehemaligen Kleinunternehmern ermöglichen, ihre Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans oder als letzte Möglichkeit auf der Grundlage eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ggf. mit anschließendem Restschuldbefre... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6.1 Die Antragspflicht der Mitglieder des Vorstands und der Abwickler

Rz. 52 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 InsO sind antragsverpflichtet ›die Mitglieder des Vertretungsorgans‹, also des Vorstands der eG, nach Auflösung der eG der oder die Abwickler (Liquidatoren). Sie treten an die Stelle des Vorstands und leiten die eG entsprechend unter eigener Verantwortung nach Maßgabe von § 89. In Ansehung der Insolvenz der eG gelten für sie die gleichen Regel... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 5.3.3 Unternehmenskonzept und Finanzplan

Rz. 46 Die Fortführungsprognose muss auf systematischer Grundlage nach sachgerechten Kriterien unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden so objektiv wie möglich und für sachverständige Dritte nachvollziehbar und nachprüfbar erstellt werden. Ausgehend von den Empfehlungen des Fachausschusses Recht des IDW (in WPg 1997, S. 22 ff.) besteht Übereinstimmung, dass die Fort... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6 Die Insolvenzantragspflicht

Rz. 50 Das Recht zur Antragstellung war schon immer in den §§ 14, 15 und 18 InsO geregelt. Aufgrund des MoMiG v. 25.10.2008 ist bezogen auf die eG hinzugekommen bei Führungslosigkeit das Antragsrecht eines jeden einfachen Mitglieds und eines jeden Mitglieds des Aufsichtsrats. Rz. 51 Durch das MoMiG haben nun auch die Fälle der Antragspflicht bei juristischen Personen und ih... mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.1 Die Insolvenzantragspflicht

Rz. 15 Gem. § 15 a Abs. 1 InsO haben die Vorstandsmitglieder sowie die Liquidatoren im Falle der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) der Genossenschaft (vgl. § 9 RN 6 f.) ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorha... mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.4 Die Einstandspflicht Dritter

Rz. 31 Neben der Haftung der Vorstandsmitglieder kommt eine Einstandspflicht Dritter, seien es Aufsichtsratsmitglieder oder externe Berater, unter allgemein deliktsrechtlichen Aspekten als Gehilfen oder Anstifter in Betracht (BGH DB 2005, S. 2182 ff.). Weist der Aufsichtsrat beispielsweise den Vorstand an, den Insolvenzantrag zu verzögern, so haften dessen Mitglieder als ›An... mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.6 Die strafrechtliche Verantwortung der Organwalter

Rz. 34 Die Verletzung der Insolvenzantragspflicht seitens der Vorstandsmitglieder sowie der Liquidatoren – bzw. im Falle der Führungslosigkeit der Genossenschaft (§ 24 Abs. 1 S. 2) seitens der Mitglieder des Aufsichtsrats – ist gem. § 15 a Abs. 4 und 5 InsO zudem strafbewehrt. Auch soweit es die Strafbarkeit betrifft, entfällt die Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer ... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 2 Einzahlungen auf den Geschäftsanteil (Abs. 1)

Rz. 6 Zunächst haben die Liquidatoren die fälligen, noch nicht geleisteten Einzahlungen auf die Geschäftsanteile einzufordern. Diese Zahlungspflichten stehen unter keinem Sanierungsvorbehalt. Nicht fällige ausstehende Einzahlungen auf den Geschäftsanteil können durch Generalversammlungsbeschluss (zu den Beschlussanforderungen vgl. RN 12) eingefordert werden, auch wenn die Sat... mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.3 Die Insolvenzhaftung der Organmitglieder gegenüber Dritten

Rz. 21 Die Verletzung der Insolvenzantragspflicht führt darüber hinaus gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 15 a Abs. 1 InsO unmittelbar zur Schadensersatzpflicht der Vorstandsmitglieder gegenüber den Gläubigern der Genossenschaft. Insoweit stellt § 15 a Abs. 1 InsO ein ›Schutzgesetz‹ zugunsten solcher Genossenschaftsgläubiger dar, die durch die verspätete Antragstellung und die hierdur... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6.2 Die Antragspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 59 Nach § 15 a Abs. 3 ist im Fall der Führungslosigkeit der eG jedes Mitglied ihres Aufsichtsrats zwingend antragsverpflichtet, ›es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis‹. Das soll heißen, dass das Aufsichtsratsmitglied die Führungslosigkeit und einen Insolvenzgrund positiv kennen muss. Ande... mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.5 Der Regressanspruch der Gläubiger bei Massevorschüssen

Rz. 33 Eine – praxisrelevante – Sonderregelung mit erheblichen Auswirkungen auf das Haftungsrisiko der Organwalter ergibt sich aus § 26 Abs. 3 InsO. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass es in der Mehrzahl aller Insolvenzen mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse nicht zur Eröffnung des Verfahrens kommt. Bisher bestand aufseiten der ... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 5.3.2 Die Erarbeitung der Fortführungsprognose

Rz. 38 Weist die Überschuldungsbilanz eine rechnerische Überschuldung auf, ist zu prüfen, ob für das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose abzugeben ist. Ist das der Fall, liegt trotz rechnerischer Überschuldung keine Überschuldung im Rechtssinne vor, so dass ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden muss. Rz. 39 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO idF. des FMStG setzt ei... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 5.2 Der neue Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO in der Fassung des FMStG

Rz. 26 Der neue Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO in der Fassung des FMStG beansprucht nur noch den Satz 1 des Abs. 2. Die durch das MoMiG vom 25.10. 2008 (BGBl. I S. 2026) in Kraft getretene Ergänzung des § 19 Abs. 2 InsO durch Bestimmungen über die Behandlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich entsprechende Leistungen in der Überschuldungsbilanz bildet... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6.3 Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 62 Ausführlich zur Insolvenzhaftung der Vorstandsmitglieder oder Liquidatoren siehe die Kommentierung Anhang § 34 unter 3 und zur Insolvenzhaftung der Aufsichtsratsmitglieder die Kommentierung zu § 41. Hier nur ein systematischer Überblick. Rz. 63 Die schuldhafte Verletzung der nach § 15 a Abs. 1 oder Abs. 2 InsO bestehenden Insolvenzantragspflicht führt zu Schadensersatz... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die hier früher geregelte Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags ergibt sich jetzt ausschließlich aus § 15 a InsO. Es geht hier nur noch um die Pflicht des Vorstands (oder des Liquidators) der eG, bei Zahlungsunfähigkeit oder – unter Beachtung der Einschränkungen des § 98 – bei Überschuldung der eG das Zahlungsverbot zu beachten. Die Vorschrift entspricht § 92 Abs. ... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 7.6 Die Amtsniederlegung

Rz. 43 Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufsichtsrat niederlegen. Dabei genügt grundsätzlich der Zugang gegenüber einem Mitglied des Kontrollorgans; § 25 Abs. 1 S. 3 (§ 22 Abs. 4 MusterS) gilt insofern entsprechend. Hinsichtlich der Wirksamkeit der Amtsniederlegung kommt es n... mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG §§ ... / 3.1.1 Die gesetzliche Ausgangslage

Rz. 17 Im Bereich der Aktivvertretung, d. h. bei der Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Genossenschaft, besteht mangels einer entgegenstehenden Bestimmung der Satzung gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Gesamtvertretungsbefugnis. Es bedarf somit stets der Mitwirkung sämtlicher Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied – beispielsweise infolge einer Erkrankung oder wegen Urla... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.3 Auskunftspflichten

Rn 113 Neben der rein passiven Gestattung der Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere hat der Schuldner außerdem gegenüber dem vorläufigen Verwalter auch aktiv alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er kann sich also nicht nur auf ein Bereitstellen der oft umfangreichen und ungeordneten Geschäftsunterlagen berufen, sondern ist auf Nachfrage verpflichtet, die betreff... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Arbeitsrecht

Rn 73 Da bereits im Eröffnungsverfahren entscheidende Weichenstellungen für die künftige Sanierung des Schuldnerunternehmens getroffen werden müssen und regelmäßig eine Fortführung des Unternehmens erfolgt, stellen sich vielfach arbeitsrechtliche Fragen. Leider hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Arbeitsrechts für den Erhalt der Sanierungschancen im Eröffnungsverfahren kau... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Maßnahmen der Unternehmensfortführung

Rn 24 Eine zur Unternehmensfortführung meist unverzichtbare Fortsetzung der Belieferung mit den notwendigen Vorprodukten ist auch bei Bestellung eines vorläufigen Verwalters mit Fortführungspflicht nur möglich, wenn ausreichende Liquidität vorhanden ist oder unter Berücksichtigung der Zahlungsziele und der Vorschrift des § 55 Abs. 2 zumindest für ein später zu eröffnendes Ve... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Zeitliche Vorgaben

Rn 26 Eingereicht werden kann der Insolvenzplan bei Vorlage durch den Schuldner frühestens zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 218 Abs. 1 Satz 2). In diesem Fall wird von sog. Pre packaged plans gesprochen. Aus der Zulässigkeit der Planeinreichung zusammen mit dem Insolvenzantrag folgt zugleich, dass der Schuldner ihn auch während ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Einzelermächtigungen

Rn 54 Durch eine sog. Einzelermächtigung räumt das Gericht in einem Beschluss dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter die Möglichkeit ein, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Die Notwendigkeit hierzu besteht insbesondere in Fällen, in denen vorübergehend keine ausreichende Liquidität zur unmittelbaren Befriedigung zur Verfügung steht. Die Qualifizierung als Masseverbin... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Vergütung

Rn 103 Neben der Verwaltervergütung gemäß § 63 Abs. 3 kann der vorläufige Insolvenzverwalter, der zusätzlich als Sachverständiger bestellt worden ist, gemäß § 11 Abs. 4 InsVV eine Sachverständigenvergütung nach dem JVEG beantragen. Insoweit zahlt zunächst die Gerichtskasse die Sachverständigenvergütung. Die Frage, ob die Kosten im Anschluss vom Schuldner oder dem antragstell... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 123 Bähr, Zahlungszusagen bei Betriebsfortführungen im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 1998, 1553; Bork, Gläubigersicherung im vorläufigen Insolvenzverfahren, ZIP 2003, 1221 [BFH 01.07.2003 - VIII R 24/01]; Bultmann, Kaufpreiszahlungen des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters, ZInsO 2016, 786; Haberhauer/Meeh, Aufgaben de... mehr