Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6 Die Insolvenzantragspflicht

Rz. 50 Das Recht zur Antragstellung war schon immer in den §§ 14, 15 und 18 InsO geregelt. Aufgrund des MoMiG v. 25.10.2008 ist bezogen auf die eG hinzugekommen bei Führungslosigkeit das Antragsrecht eines jeden einfachen Mitglieds und eines jeden Mitglieds des Aufsichtsrats. Rz. 51 Durch das MoMiG haben nun auch die Fälle der Antragspflicht bei juristischen Personen und ih...mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.1 Die Insolvenzantragspflicht

Rz. 15 Gem. § 15 a Abs. 1 InsO haben die Vorstandsmitglieder sowie die Liquidatoren im Falle der Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) der Genossenschaft (vgl. § 9 RN 6 f.) ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorha...mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.4 Die Einstandspflicht Dritter

Rz. 31 Neben der Haftung der Vorstandsmitglieder kommt eine Einstandspflicht Dritter, seien es Aufsichtsratsmitglieder oder externe Berater, unter allgemein deliktsrechtlichen Aspekten als Gehilfen oder Anstifter in Betracht (BGH DB 2005, S. 2182 ff.). Weist der Aufsichtsrat beispielsweise den Vorstand an, den Insolvenzantrag zu verzögern, so haften dessen Mitglieder als ›An...mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.6 Die strafrechtliche Verantwortung der Organwalter

Rz. 34 Die Verletzung der Insolvenzantragspflicht seitens der Vorstandsmitglieder sowie der Liquidatoren – bzw. im Falle der Führungslosigkeit der Genossenschaft (§ 24 Abs. 1 S. 2) seitens der Mitglieder des Aufsichtsrats – ist gem. § 15 a Abs. 4 und 5 InsO zudem strafbewehrt. Auch soweit es die Strafbarkeit betrifft, entfällt die Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführer ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 8... / 2 Einzahlungen auf den Geschäftsanteil (Abs. 1)

Rz. 6 Zunächst haben die Liquidatoren die fälligen, noch nicht geleisteten Einzahlungen auf die Geschäftsanteile einzufordern. Diese Zahlungspflichten stehen unter keinem Sanierungsvorbehalt. Nicht fällige ausstehende Einzahlungen auf den Geschäftsanteil können durch Generalversammlungsbeschluss (zu den Beschlussanforderungen vgl. RN 12) eingefordert werden, auch wenn die Sat...mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.3 Die Insolvenzhaftung der Organmitglieder gegenüber Dritten

Rz. 21 Die Verletzung der Insolvenzantragspflicht führt darüber hinaus gem. § 823 Abs. 2 BGB, § 15 a Abs. 1 InsO unmittelbar zur Schadensersatzpflicht der Vorstandsmitglieder gegenüber den Gläubigern der Genossenschaft. Insoweit stellt § 15 a Abs. 1 InsO ein ›Schutzgesetz‹ zugunsten solcher Genossenschaftsgläubiger dar, die durch die verspätete Antragstellung und die hierdur...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6.2 Die Antragspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats

Rz. 59 Nach § 15 a Abs. 3 ist im Fall der Führungslosigkeit der eG jedes Mitglied ihres Aufsichtsrats zwingend antragsverpflichtet, ›es sei denn, diese Person hat von der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung oder der Führungslosigkeit keine Kenntnis‹. Das soll heißen, dass das Aufsichtsratsmitglied die Führungslosigkeit und einen Insolvenzgrund positiv kennen muss. Ande...mehr

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Anhang zu § 34 Die Außenhaf... / 3.5 Der Regressanspruch der Gläubiger bei Massevorschüssen

Rz. 33 Eine – praxisrelevante – Sonderregelung mit erheblichen Auswirkungen auf das Haftungsrisiko der Organwalter ergibt sich aus § 26 Abs. 3 InsO. Der Gesetzgeber trägt damit dem Umstand Rechnung, dass es in der Mehrzahl aller Insolvenzen mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Insolvenzmasse nicht zur Eröffnung des Verfahrens kommt. Bisher bestand aufseiten der ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 5.3.2 Die Erarbeitung der Fortführungsprognose

Rz. 38 Weist die Überschuldungsbilanz eine rechnerische Überschuldung auf, ist zu prüfen, ob für das Unternehmen eine positive Fortführungsprognose abzugeben ist. Ist das der Fall, liegt trotz rechnerischer Überschuldung keine Überschuldung im Rechtssinne vor, so dass ein Insolvenzantrag nicht gestellt werden muss. Rz. 39 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO idF. des FMStG setzt ei...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 5.2 Der neue Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO in der Fassung des FMStG

Rz. 26 Der neue Überschuldungsbegriff des § 19 Abs. 2 InsO in der Fassung des FMStG beansprucht nur noch den Satz 1 des Abs. 2. Die durch das MoMiG vom 25.10. 2008 (BGBl. I S. 2026) in Kraft getretene Ergänzung des § 19 Abs. 2 InsO durch Bestimmungen über die Behandlung von Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich entsprechende Leistungen in der Überschuldungsbilanz bildet...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6.3 Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 62 Ausführlich zur Insolvenzhaftung der Vorstandsmitglieder oder Liquidatoren siehe die Kommentierung Anhang § 34 unter 3 und zur Insolvenzhaftung der Aufsichtsratsmitglieder die Kommentierung zu § 41. Hier nur ein systematischer Überblick. Rz. 63 Die schuldhafte Verletzung der nach § 15 a Abs. 1 oder Abs. 2 InsO bestehenden Insolvenzantragspflicht führt zu Schadensersatz...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Die hier früher geregelte Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags ergibt sich jetzt ausschließlich aus § 15 a InsO. Es geht hier nur noch um die Pflicht des Vorstands (oder des Liquidators) der eG, bei Zahlungsunfähigkeit oder – unter Beachtung der Einschränkungen des § 98 – bei Überschuldung der eG das Zahlungsverbot zu beachten. Die Vorschrift entspricht § 92 Abs. ...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG § 2... / 7.6 Die Amtsniederlegung

Rz. 43 Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch einseitige empfangsbedürftige Erklärung gegenüber dem Aufsichtsrat niederlegen. Dabei genügt grundsätzlich der Zugang gegenüber einem Mitglied des Kontrollorgans; § 25 Abs. 1 S. 3 (§ 22 Abs. 4 MusterS) gilt insofern entsprechend. Hinsichtlich der Wirksamkeit der Amtsniederlegung kommt es n...mehr

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Hillebrand/Keßler, GenG §§ ... / 3.1.1 Die gesetzliche Ausgangslage

Rz. 17 Im Bereich der Aktivvertretung, d. h. bei der Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Genossenschaft, besteht mangels einer entgegenstehenden Bestimmung der Satzung gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Gesamtvertretungsbefugnis. Es bedarf somit stets der Mitwirkung sämtlicher Vorstandsmitglieder. Ist ein Vorstandsmitglied – beispielsweise infolge einer Erkrankung oder wegen Urla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.2 Arbeitsrecht

Rn 73 Da bereits im Eröffnungsverfahren entscheidende Weichenstellungen für die künftige Sanierung des Schuldnerunternehmens getroffen werden müssen und regelmäßig eine Fortführung des Unternehmens erfolgt, stellen sich vielfach arbeitsrechtliche Fragen. Leider hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Arbeitsrechts für den Erhalt der Sanierungschancen im Eröffnungsverfahren kau...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.3 Auskunftspflichten

Rn 113 Neben der rein passiven Gestattung der Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere hat der Schuldner außerdem gegenüber dem vorläufigen Verwalter auch aktiv alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er kann sich also nicht nur auf ein Bereitstellen der oft umfangreichen und ungeordneten Geschäftsunterlagen berufen, sondern ist auf Nachfrage verpflichtet, die betreff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Maßnahmen der Unternehmensfortführung

Rn 24 Eine zur Unternehmensfortführung meist unverzichtbare Fortsetzung der Belieferung mit den notwendigen Vorprodukten ist auch bei Bestellung eines vorläufigen Verwalters mit Fortführungspflicht nur möglich, wenn ausreichende Liquidität vorhanden ist oder unter Berücksichtigung der Zahlungsziele und der Vorschrift des § 55 Abs. 2 zumindest für ein später zu eröffnendes Ve...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Zeitliche Vorgaben

Rn 26 Eingereicht werden kann der Insolvenzplan bei Vorlage durch den Schuldner frühestens zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 218 Abs. 1 Satz 2). In diesem Fall wird von sog. Pre packaged plans gesprochen. Aus der Zulässigkeit der Planeinreichung zusammen mit dem Insolvenzantrag folgt zugleich, dass der Schuldner ihn auch während ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3.1 Einzelermächtigungen

Rn 54 Durch eine sog. Einzelermächtigung räumt das Gericht in einem Beschluss dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter die Möglichkeit ein, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Die Notwendigkeit hierzu besteht insbesondere in Fällen, in denen vorübergehend keine ausreichende Liquidität zur unmittelbaren Befriedigung zur Verfügung steht. Die Qualifizierung als Masseverbin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Vergütung

Rn 103 Neben der Verwaltervergütung gemäß § 63 Abs. 3 kann der vorläufige Insolvenzverwalter, der zusätzlich als Sachverständiger bestellt worden ist, gemäß § 11 Abs. 4 InsVV eine Sachverständigenvergütung nach dem JVEG beantragen. Insoweit zahlt zunächst die Gerichtskasse die Sachverständigenvergütung. Die Frage, ob die Kosten im Anschluss vom Schuldner oder dem antragstell...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 123 Bähr, Zahlungszusagen bei Betriebsfortführungen im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 1998, 1553; Bork, Gläubigersicherung im vorläufigen Insolvenzverfahren, ZIP 2003, 1221 [BFH 01.07.2003 - VIII R 24/01]; Bultmann, Kaufpreiszahlungen des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters, ZInsO 2016, 786; Haberhauer/Meeh, Aufgaben de...mehr

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FoVo 03/2019, Der verschwie... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des Insolvenzantrags Stellt ein Schuldner einen Insolvenzantrag, so verbindet er diesen in der Regel mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Er ist dabei nach §§ 287 und 305 InsO verpflichtet, verschiedene Unterlagen vorzulegen und Erklärungen abzugeben. Checkliste: Die Unterlagen zum Verbraucherinsolvenzverfahrenmehr

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FoVo 03/2019, Der verschwie... / I. Das Problem

Schuldner gibt nicht alle Gläubiger an Es gehört zu unserer alltäglichen Erfahrung, dass wir eine offene Forderung beim Schuldner einziehen wollen und diesen deshalb auch immer wieder mahnen, die Forderung vielleicht sogar titulieren und vollstrecken. Irgendwann stellt sich dann heraus, dass der Schuldner oder ein anderer Gläubiger schon einen Insolvenzantrag gestellt hat. In...mehr

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Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmängeln

Zusammenfassung Über wenig wird in der gesellschaftsrechtlichen Praxis so häufig und intensiv gestritten, wie die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Umso wichtiger ist es, zerstrittenen Gesellschaftern im Rahmen der Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung keine Angriffsfläche zu bieten. Das OLG München hat sich nun nicht nur zur Auslegu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.2.2 Ermessensanspruch

Rz. 15 Die Frage, ob der Leistungsberechtigte einen unbedingten Rechtsanspruch auf eine oder mehrere bestimmte Sozialleistungen hat oder die Verwaltung über die Leistungsgewährung nach Ermessen entscheiden kann, wird durch die Vorschriften der besonderen Bücher bestimmt und von § 38 und § 39 vorausgesetzt. Das Vorliegen einer ausdrücklich die Leistungsgewährung nach Ermessen...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / a) Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und AG

Rz. 497 Die Klärung und ggf. die Durchsetzung der Erfüllung der Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und der AG ist keineswegs nur für Gesellschaftsrechtler von Bedeutung. Vor allem, aber nicht nur, Anwälten, die im Bereich der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung tätig sind, bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe der notleidenden Ge...mehr

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Haftung des Geschäftsführers bei Vorauszahlungen auf debitorische Konten einer GmbH & Co. KG

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH & Co. KG haftet ausnahmsweise nicht für Vorauszahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft, wenn diese auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Masse gelangt wären. Hintergrund Der Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG klagte gegen deren ehemaligen Geschäftsführer auf Erstattung von Vorauszahlungen von Ku...mehr

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AGS 01/2019, Abrechnungspfl... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit 2004 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wurde am 16.3.2011 von einer Mandantin "in Sachen Schuldangelegenheiten" beauftragt. Am selben Tag unterzeichnete die Mandantin zum Zwecke der Schuldenbereinigung einen Dienstleistungsvertrag mit einem "H.-Institut", nach welchem sie monatliche Zahlungen von 70,00 EUR zu leisten hatte; 50,...mehr

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FoVo 01/2019, Auswirkungen ... / 1 I. Der Fall

Außergerichtliches Forderungsverlangen Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Beklagte seit dem 1.10.2008 bis zur Stellung des Insolvenzantrags war. Der Kläger forderte von der Beklagten unter Hinweis auf Zahlungen aus der Barkasse und von versch...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.3 Vorübergehende Unkenntnis vom Insolvenzereignis (Abs. 3)

Rz. 34 Hat der Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Abs. 3 verschiebt den Insolvenzgeldzeitraum in Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers auf die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag,...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn er im Inland beschäftigt war und im Zeitpunkt des Insolvenzereignisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses hat. Ein Wohnsitz im Inland ist nicht Voraussetzung für die Insolvenzgeldgewährung. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz hat der Gesetzgeber auf die Entw...mehr

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Sauer, SGB III § 172 Datena... / 2.1 Datenaustausch (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift beseitigt datenschutzrechtliche Probleme bei internationalem Datentransfer zwischen Trägern von Leistungen bei Insolvenz des international tätigen Arbeitgebers und der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit darf dem Träger für Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eines anderen Mitgliedstaates das Insolvenzereignis und di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB Fach 2, 8...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einzelzwangsvollstreckung vorliegen und ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht wird. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – in diesem Fall ist aber nur der Schuldner antra...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Fortführung bei Insolvenz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts führen, wenn der Insolvenzverwalter oder Liquidator die für das Unternehmen maßgeblichen Entscheidungen von einem Ort aus trifft, der nicht im Bezirk der bisher zuständigen Finanzbehörde liegt. Um zu verhindern, dass insbes. sog. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Der vorläufige Rechtsschutz in Steuersachen, DStJG 19 (1995), 149; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, 1997; Bilsdorfer, Vollstreckungsschutz während eines laufenden Aussetzungsverfahrens, FR 2000, 708; Trossen, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden, DStZ 2001, 877; Wagner, Über vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nullbescheid...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

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Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 3 Der Praxistipp

Für den Forderungsverlust kann der Gläubiger etwas verlangen Die Restschuldbefreiung ist Teil der in Art. 14 GG niedergelegten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Der Gläubiger verliert seinen Vermögensanspruch zugunsten der Chance des Schuldners auf einen Neuanfang. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, setzt aber seinerseits voraus, dass der Schuldner für einen übersch...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2 Insolvenzantragspflicht

Rn 15 Das Recht, einen Insolvenzantrag gemäß § 15 zu stellen, ist als insolvenzrechtlich einzuordnen.[32] Problematisch ist, ob die Insolvenzantragspflicht zum Insolvenz- oder zum Gesellschaftsrecht gehört.[33] Rn 16 § 64 Abs. 1 GmbHG ist als insolvenzrechtliche Norm einzuordnen und demnach über Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO bzw. § 335 auf die Vertretungsorgane von Scheinausla...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1.1 Prepackaged plan

Rn 20 Stellt der Schuldner Insolvenzantrag unter gleichzeitiger Einreichung eines Planes, so ist bei der Beurteilung der Aussichtslosigkeit vor allem die Fortführungsprognose des schuldnerischen Betriebes relevant. Liegt z. B. bereits eine rechtskräftige Gewerbeuntersagung vor oder ist dem Schuldner eine für den Betrieb notwendige Lizenz entzogen worden, so kann der Betrieb ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Ausländisches Insolvenzverfahren

Rn 19 Als Insolvenzverfahren sind solche ausländischen Verfahren zu qualifizieren, die im Wesentlichen ein gleiches Ziel verfolgen wie das deutsche Insolvenzverfahren. Es ist erforderlich, dass es sich um ein staatliches Verfahren handelt, das eine schwerwiegende wirtschaftliche Krise des Schuldners voraussetzt und eine grundsätzlich gleichberechtigte Befriedigung aller Gläu...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 2 II. Aus der Entscheidung

Versagung der Restschuldbefreiung bei Obliegenheitsverletzung und Beeinträchtigung Die materiellen Voraussetzungen für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 i.V.m. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO hat das Beschwerdegericht mit zutreffender Begründung festgestellt. Auf einen Gläubigerantrag ist die beantragte Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

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Keine Zahlungsansprüche im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit

Zusammenfassung Für den Erlass einer sog. Leistungsverfügung auf Zahlung einer Geldschuld im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz einer GmbH fehlt es am Vorliegen eines Verfügungsgrundes. Der Hintergrund: Kündigung und Nichtauszahlung eines Gesellschafterdarlehens An der Klägerin, einer im Softwarebereich tätigen GmbH, war u.a. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in di...mehr