Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.1.3 Rechtsfolgen

Rn 10 Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 COVInsAG ist jede Form der Sanktionierung einer unterlassenden Insolvenzantragstellung trotz Insolvenzreife ausgeschlossen. Rn 11 Das Recht des Schuldners, einen Insolvenzantrag zu stellen, wird durch § 1 COVInsAG nicht berührt. Daher kann der Schuldner auch für jeden Insolvenzgrund einen Insolvenzant...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Forderungserfüllung

Rn 36 Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011[45] wurde Abs. 1 ergänzt. Ein Insolvenzantrag konnte nach Erfüllung der zugrunde liegenden Forderung auch dann aufrecht erhalten werden, wenn gegen den Schuldner in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits einmal ein Insolvenzantrag gestellt wurde und das vorangegangene Verfahren nach der Begleichung der Forderun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.1.4 Auswirkungen auf den Zeitraum nach Ende des Aussetzungszeitraums

Rn 19 Da Satz 1 die Insolvenzantragspflicht nur für den Aussetzungszeitraum aufhebt, greift diese danach uneingeschränkt. Allerdings ist unklar, wie mit der Übergangsphase umzugehen ist. Dabei muss sich die Rechtsanwendung im Wesentlichen von dem Normzweck von Abs. 1 Satz 1 leiten lassen. Rn 20 Dabei ist anzunehmen, dass die Drei-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO erst nach d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

1Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners steht der Anwendung des § 270b der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung bei einem zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 gestellten Insolvenzantrag nicht entgegen, wenn in der Bescheinigung nach § 270b Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassun...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 §§ 50 ff. ZPO

Rn 8 Die Vorschriften zur Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit sind grundsätzlich anwendbar. Für den Schuldner im Insolvenzverfahren kommt es auf dessen Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit mit Ausnahme der Möglichkeit zur wirksamen Stellung von Anträgen als Prozesshandlungen nicht an, entscheidend ist vielmehr seine Insolvenzfähigkeit gem. § 11, die mit der Partei- und Proz...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) 1Soweit nach § 1 Absatz 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist,mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

1Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a der Insolvenzordnung und nach § 42 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. 2Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS.CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähig...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt.[1] Zugrunde lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014.[2] Erst unter dem 09.03.2017 wurde es im Bundestag verabschiedet.[3] Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem ersten Entwurf und der tatsächlichen Verabschiedung, wird das Gesetz auch als "verfass...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Voraussetzung für Aufhebung des Verfahrens (Abs. 1)

Rn 2 Nach § 258 Abs. 1 hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Aufhebung des Verfahrens förmlich zu beschließen, sobald die Bestätigung des Plans (§§ 248, 252) rechtskräftig ist. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eröffnet, im Plan einen anderen Zeitpunkt für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens vorzusehen. Die Beendigung des Insolvenzverfahrens ist damit grds. für plan...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Glaubhaftmachung der Forderung

Rn 21 Weitere Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag des Gläubigers auf Verfahrenseröffnung ist die Glaubhaftmachung einer ihm gegen den Schuldner zustehenden Forderung. Hierzu gehört die schlüssige Darlegung der Forderung.[24] Darauf, ob die dargestellte Forderung in einer bestimmten Höhe besteht, kommt es nicht an. Ausreichend sind die Existenz und das Bestehen der Ford...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Rn 4 Selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf eine Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.[11] Die Hauptniederlassung und damit der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich dort, von wo aus die Geschäfte geleitet werden.[12] Zur Bestimmung des Mittelpunkts der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind durch Ermittlung der ta...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Tatbestand und Rechtsfolge

Rn 2 Wurde ein Gläubigerinsolvenzantrag in der Zeit zwischen 28.03.2020 und dem 28.06.2020 gestellt, konnte das zuständige Insolvenzgericht nur dann ein Insolvenzverfahren auf Grundlage dieses Gläubigerinsolvenzantrags eröffnen, wenn zum 01.03.2020 bereits ein obligatorischer Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorlag. Anderenfalls war die Eröffnung des ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass im Insolvenzverfahren grundsätzlich das Offizialprinzip gilt im Gegensatz zum Dispositionsgrundsatz, der im Zivilprozessrecht sonst Geltung hat. Rn 2 Das Offizialprinzip bezieht sich nicht auf die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Hierzu ist stets der Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners erforderlich (§ 13 Abs. 1). Die insoweit g...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.2.2.2 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 COVInsAG

Rn 24 Der § 2 Abs. 1 COVInsAG stellt im ersten Halbsatz die Grundvoraussetzungen für die von ihm gewährten Privilegien voran: Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags muss nach § 1 COVInsAG ausgesetzt sein (dazu oben Rdn. 3a). Im Ausgangspunkt gilt damit, dass sämtliche neu gewährten Kredite und Sicherheitenbestellungen im Aussetzungszeitraum privilegiert sind, weil d...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Zugang zum Schutzschirmverfahren auch bei akuter Zahlungsunfähigkeit

Rn 1 Der Gesetzgeber hat mit § 6 COVInsAG nicht nur die aufgrund der Ergebnisse der ESUG-Evaluation vorgenommene Neugestaltung der Vorschriften der Eigenverwaltung in der Insolvenzordnung aufgrund der gegenwärtigen Krisenbedingungen für Insolvenzanträge zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2021 suspendiert und damit ein mögliches Hemmnis für den Zugang zu der (vorläufigen) ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 5. Formvorgaben

Rn 19 Das Gesetz sieht in § 3a keine Schriftlichkeit für den Antrag zur Eröffnung eines Gruppen-Gerichtsstandes vor. Gleichsam ist der Antrag nach § 3a schriftlich zu stellen. Diese Prämisse ergibt sich aus § 13 wonach Insolvenzanträge schriftlich zu stellen sind.[35] Aus Gründen der Beweisbarkeit wäre auch dazu zu raten.mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 6. Anwendung der Privilegien bei Aussetzung der Antragspflicht nach § 1 Abs. 2 (Abs. 4)

Rn 62 Ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen einer Überschuldung nach § 19 InsO nach § 1 Abs. 2 COVInsAG für den Verlängerungszeitraum vom 1.10.2020 bis zum 31.12.2020 ausgesetzt gewesen und lag zudem im Aussetzungszeitraum keine Zahlungsunfähigkeit vor, gelten auch für diesen Zeitraum flankierend die Privilegierungen im Insolvenzanfechtungs- und Haftungsr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4 §§ 80 ff. ZPO

Rn 9 Die Vorschriften zur Prozessvollmacht sind grundsätzlich anwendbar, im Insolvenzverfahren findet eine amtswegige Prüfung anwaltlicher Vollmachten grundsätzlich nicht mehr statt; wegen der Bedeutung für den Schuldner gilt eine Ausnahme für die Stellung eines Insolvenzantrags, für den ein Nachweis der Vollmacht zu fordern ist. Rn 10 Soweit nichtanwaltliche Vertreter im Ins...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3. Lückenschließung im personalen Anwendungsbereich (Abs. 2 Var. 1)

Rn 57 Abs. 2 schließt die Lücke im personalen Anwendungsbereich des Abs. 1, der im Ausgangspunkt nur Unternehmen erfasst, die einer Antragspflicht nach § 15a InsO unterliegen. Dies ergibt sich aus der Grundvoraussetzung nach Abs. 1 Satz 1, wonach die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach Maßgabe des § 1 COVInsAG ausgesetzt sein muss. So sollen die Privilegien nach...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 7. Anwendung der Privilegien bei Aussetzung der Antragspflicht nach § 1 Abs. 3 (Abs. 5)

Rn 63 Ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen einer Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und/oder einer Überschuldung nach § 19 InsO gem. § 1 Abs. 3 für den Verlängerungszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt, gelten auch für diesen Zeitraum flankierend die Privilegierungen im Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrecht nach Abs. 1 und Abs. 2 sowie...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Zuständigkeitsprüfung

Rn 12 Die örtliche Zuständigkeit wird durch das Gericht von Amts wegen geprüft.[29] Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Anknüpfungsmerkmale zur Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit ist der Eingang des Insolvenzantrags bei Gericht.[30] Rn 13 Dem Antragsteller obliegt es jedoch, alle Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen, die die Begründung der örtlichen Zustä...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds

Rn 27 Als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung hat der Gläubiger das Vorliegen des Eröffnungsgrunds glaubhaft zu machen, d.h. die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung für den Fall, dass es sich beim Schuldner um eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit handelt, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, so...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Normzweck

Rn 1 Das Ziel des COVInsAG ist es, die Fortführung von Unternehmen zu ermöglichen und zu erleichtern, und zwar auch dann, wenn die Unternehmen infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, wörtlich heißt es:[1] Hinweis "Den betroffenen Unternehmen und ihren organschaftlichen Vertretern soll Zeit gegeben werden, um die notwen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift enthält den Grundsatz des § 13 ergänzende Bestimmungen für die Zulässigkeit des Antrags eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners. Rn 2 Der Gläubigerantrag ist nur dann zulässig, wenn neben den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen weitere Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind. Der Gläubiger muss ein re...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.5 Überschuldungsprüfung und Sanierungsberatung

Die Sanierungs- und Insolvenzberatung ist eine vereinbare Tätigkeit gem. § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG.[1] Die Tätigkeit bewegt sich an der Grenze zwischen wirtschaftlicher und rechtlicher Beratung. Krisenmanagement erfordert betriebswirtschaftliche, steuer-, arbeits-, gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kenntnisse. Der Steuerberater muss geeignete Partner aus anderen Fachdisz...mehr

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zfs 03/2021, zfs Aktuell / Fristverlängerung für Insolvenzanträge und Steuererklärungen

Am 18.2.2021 ist das Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit für den Veranlagungszeitraum 2019 v. 15.2.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I, S. 237). Das Gesetz ist überwie...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.4 Insolvenz trotz Restrukturierung

Hat der GmbH-Geschäftsführer dem Restrukturierungsgericht die Restrukturierung angezeigt, dann muss er auch anzeigen, wenn die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eintreten. Der Grund hierfür ist einfach: Während das Restrukturierungsverfahren läuft, ist die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt. Sind dann aber Gründe eingetreten, die einen Insolvenzantrag er...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / Einführung

Jedes Jahr gehen in der gesamten Europäischen Union (EU) rund 200.000 Unternehmen in Konkurs, was zu 1,7 Millionen Arbeitsplatzverlusten führt. Deshalb sollen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in Zukunft so früh umstrukturiert werden können, dass Insolvenzen und Entlassungen möglichst vermeidbar werden. Bislang werden Insolvenzen nach dem Recht des Sitzstaates des ...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 2 Überschuldung ja oder nein: die richtige Antwort finden

Ist eine GmbH überschuldet, hatte der Geschäftsführer bislang höchstens 3 Wochen, nach der Neuregelung 6 Wochen Zeit, die Überschuldung zu beheben. Gelingt ihm das nicht, muss er Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete GmbHs war Corona-bedingt zunächst bis zum 31.12.2020 ausgesetzt, wurde dann aber ern...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.7.1 Engmaschiges Prüfen der Zahlungsfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, sobald die GmbH nicht (mehr) in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunfähigkeit wird dadurch festgestellt, dass die fälligen und ernsthaft eingeforderten sowie durchsetzbaren Geldschulden der vorhandenen Liquidität gegenübergestellt werden. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner se...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.2 Der Restrukturierungsplan

Der Restrukturierungsrahmen ist ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren. Es steht nur den GmbHs offen, deren Liquidität bedroht ist (siehe Kap. 1.5). Ist die GmbH erst einmal zahlungsunfähig, muss Insolvenzantrag gestellt werden. Der Restrukturierungsplan, das wichtigste Sanierungsinstrument des StaRUG, stellt eine Art "Vergleich" dar. Der Restrukturierungsplan besteht aus...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.1 Angemessene Zeitabstände für eine Statusprüfung

Niemand schreibt dem GmbH-Geschäftsführer ausdrücklich vor, wie oft und in welchen Abständen er sich mit dem finanziellen Status seiner Gesellschaft beschäftigen muss. Doch ein verantwortungsbewusster Kaufmann, und das muss der GmbH-Geschäftsführer sein, überwacht neben der Liquidität auch den Schuldenstatus seiner GmbH in angemessenen Zeitabständen. Dazu gehört auch, dass d...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.7.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit

Nach § 18 InsO ist es für einen GmbH-Geschäftsführer ebenfalls ein Grund, den Antrag auf Insolvenzeröffnung zu stellen, wenn die GmbH droht, zahlungsunfähig zu werden. Das ist dann der Fall, wenn sie voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die Zahlungsverpflichtungen, die sie hat, dann zu erfüllen, wenn diese fällig werden. Zahlungsunfähigkeit droht nach der neuen Rechts...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 5 Pflichten des Geschäftsführers bei gegebener Überschuldung

Wenn eine GmbH überschuldet ist und es ist keine positive Überlebensprognose gestellt worden, muss die Geschäftsführung binnen maximal 6 Wochen nach Eintritt der Überschuldung einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Dabei ist jeder GmbH-Geschäftsführer verpflichtet, sich selbst ständig über die wirtschaftliche Lage seiner GmbH zu informieren. Diese Pflich...mehr

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Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge...mehr

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FoVo 07+08/2021, Rechtlich geschütztes Interesse für einen Insolvenzantrag bei einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück

Leitsatz Der Eröffnungsantrag eines an einem nicht wertausschöpfend belasteten Grundstück dinglich gesicherten Gläubigers darf nicht wegen Fehlens eines rechtlich geschützten Interesses abgewiesen werden, wenn eine Befriedigung im Wege der Zwangsversteigerung wegen der Suizidalität des Schuldners unsicher ist. BGH, Beschl. v. 10.12.2020 – IX ZB 24/20 1 Der Fall Zwangsvollstrecku...mehr

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ZErb 01/2021, Ein schönes Buch - ein überaus sinnvolles Buch für Erben, deren anwaltliche oder/und steuerliche Berater:

Roth/Gerhardt, Praxishandbuch Erbenhaftungsbeschränkung, 1. Auflage Oktober 2020, de Gruyter, Berlin, 119,95 EUR. Aus der Erfahrung des Rezensenten als auf Nachlass-Insolvenzen bzw. Nachlass-Sachen spezialisierter Anwalt handelt es sich bei (ggf.) notleidenden Nachlässen/damit evtl. einhergehender Haftung des Erben zwar um eine Spezialmaterie; aber von der Anwendungsrelevanz he...mehr

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FoVo 07+08/2021, Rechtlich ... / 1 Der Fall

Zwangsvollstreckung über Jahre erfolglos Die Schuldnerin schuldet dem Gläubiger insgesamt 31.521,84 EUR. Der Gläubiger versucht seit Jahren vergeblich, seine Forderungen im Wege der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Die Schuldnerin ist Eigentümerin eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks. Sie wohnt in einer der Wohnungen. Das Grundstück ist mit Grundpfandrechten...mehr

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FoVo 07+08/2021, Rechtlich ... / 2 II. Die Entscheidung

LG sah Rechtsschutzbedürfnis ohne Vorrang der Einzelvollstreckung Die Rechtsbeschwerde bleibt ohne Erfolg. Das Beschwerdegericht hat ausgeführt: Der Gläubiger habe seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft gemacht. Er habe ein rechtlich geschütztes Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Ein solches werde vermutet, wenn die Eröffnungsvoraussetzungen vorläg...mehr

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Risiken für Gesellschafter bei Stellung von Kreditsicherheiten in der Insolvenz der Gesellschaft

Zusammenfassung Nimmt eine Gesellschaft ein Drittdarlehen auf, stellt häufig der Gesellschafter die Sicherheiten. Das kann in der Insolvenz der Gesellschaft dazu führen, dass der Gesellschafter auch für Rückzahlungen auf das Drittdarlehen haftet. Hintergrund Die Beklagte ist die alleinige Gesellschafterin der später insolventen E. GmbH (nachfolgend "Schuldnerin"). Der Schuldne...mehr

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Löschung einer GmbH wegen Vermögenslosigkeit

Zusammenfassung Eine GmbH kann aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöscht werden, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Vermögenslosigkeit bestehen und die Gesellschaft trotz mehrfacher Aufforderung keine Vermögensnachweise erbringt. Hintergrund Gegen die betroffene GmbH wurde ein Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gestellt. ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4. Aufsatzliteratur

Rn 13 Burger/Schellberg, Die Auslösetatbestände im neuen Insolvenzrecht, BB 1995, 261; Drukarzcyk/Schüler, Die Eröffnungsgründe der InsO: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung als Insolvenzauslöser, in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl., 2009, S. 28 ff.; Leithaus, Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Gläubigerantrag...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Beendigung eines gescheiterten gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens und dessen Überleitung in ein Insolvenzeröffnungsverfahren. Beim Scheitern des Verfahrens über den Schuldenbereinigungsplan sieht § 311 vor, dass das Verfahren über den Insolvenzantrag von Amts wegen, also ohne, dass der Schuldner einen neuen Antrag stellt, wieder a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Wirkung

Rn 8 Die Wirkung des Ruhens nach § 306 Abs. 1 ist nicht gleichbedeutend mit dem Ruhen des Verfahrens im Zivilprozess. Durch das Ruhen wird kraft Gesetzes zwar bewirkt, dass das Insolvenzgericht keine Entscheidung über den Eröffnungsantrag trifft. Fristen, die im Zusammenhang mit dieser Entscheidung stehen, werden unterbrochen und beginnen nach dem Ende des Ruhens von neuem z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2 Verfahren bei Eigenantrag (Abs. 3 Satz 2 und 3)

Rn 33 Stellt der Schuldner den Antrag, so ruht sein Antrag nach Abs. 1 Satz 1. Um zu verhindern, dass der zuvor eingereichte Gläubigerantrag trotz Ruhens des Eigenantragsverfahrens zu einer Insolvenzeröffnung führt, ruht auch das Verfahren über den zuvor gestellten Gläubigerantrag (Abs. 3 Satz 2). Die Norm ist entsprechend anwendbar auf weitere Fremdanträge, die erst nach de...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Haftung bei Forderungsabtretung

Leitsatz Die Eintragung eines Umsatzsteueranspruchs zur Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 3 InsO) bewirkt auch unter Berücksichtigung von § 41 Abs. 1 InsO keine Fälligkeit zu Lasten des Zessionars bei der Haftung nach § 13c UStG. Normenkette § 13c UStG, §§ 41, 178 InsO Sachverhalt Die Klägerin ist Gesamtrechtsnachfolgerin der D-AG, die als Kreditinstitut tätig war. Die B-KG (KG), ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Auflösung

Tz. 13 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Auflösung einer unter § 11 KStG fallenden Kö kann auf Beschl oder anderen Gründen (s Tz 18) beruhen und richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesellschaftsrechtl Vorschriften. Für die Anwendung des § 11 KStG bedarf es einer zivilrechtl wirksamen Auflösung. Inwieweit für den Beschl Formvorschriften zu beachten sind, ergibt sich aus d...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Entgeltvereinnahmung im Insolvenzeröffnungsverfahren

Leitsatz Ordnet das Insolvenzgericht gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 2 InsO an, dass Verfügungen des Insolvenzschuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, werden Drittschuldner aus Leistungen an den Insolvenzschuldner gemäß § 24 Abs. 1 InsO nur unter den Voraussetzungen des § 82 InsO befreit. Hat der Drittschuldner mangels Schuldbefreiu...mehr

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FoVo 05/2020, Rechtsanwalt:... / 1 I. Der Fall kurz zusammengefasst

Vorläufig vollstreckbarer Titel und Zwangsvollstreckung Der RA erwirkte am 26.6.2012 einen Vollstreckungstitel Zug um Zug gegen Abtretung von Rechten. Am 27.6. wurde die vollstreckbare Ausfertigung erteilt, am 8.7.2012 das Urteil zugestellt. Ein am 11.7.2012 erteilter Sachpfändungsauftrag blieb erfolglos. Zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft am 26.9.2012 erschien der ...mehr

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Keine Anfechtung der Zahlung auf ein Drittdarlehen

Zusammenfassung Gewährt ein außenstehender Dritter dem Gesellschafter des später insolventen Unternehmens ein Darlehen, das an das Unternehmen weitergereicht wird, kann die spätere direkte Rückzahlung an den Dritten diesem gegenüber nicht als Zahlung auf ein Gesellschafterdarlehen angefochten werden. Hintergrund Der Beklagte hatte dem Gesellschafter des später insolventen Unte...mehr