Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Einberufungsverpflichtung

Rz. 319 Hervorzuheben ist, dass sich die (Zwei-Monats-)Fristen des Art. 5 Abs. 1 TRLC und die des Art. 367 LSC überschneiden. Die Frist des Art. 367 LSC für die Einberufung der Hauptversammlung beginnt nach wohl überwiegender Auffassung nicht schon mit dem objektiven Vorliegen des Einberufungsgrundes. Sie wird erst zu dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem der Geschäftsführer... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Österreich / 1. Auflösungsgründe

Rz. 238 Die gesetzlichen Auflösungsgründe sind gem. § 84 GmbHG: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Österreich / II. Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft

Rz. 241 Die Fortsetzung einer aufgelösten GmbH setzt die Beseitigung des Auflösungsgrundes voraus. In der Regel ist die Fortsetzung unter folgenden Bedingungen möglich: mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Recht zur sofortigen Beschwerde

Rz. 146 Die Beschwerdebefugnis im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vor deutschen Gerichten ist in § 34 InsO, Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 3 EGInsO geregelt. Nach § 34 Abs. 1 InsO steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, wenn die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wird. Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGInsO spricht dem Verwalter eines im Ausland eröffnet... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Perpetuatio fori im Internationalen Insolvenzrecht; forum shopping

Rz. 129 Mit Urt. v. 17.1.2006 hat der EuGH in der Rechtssache Staubitz-Schreiber entschieden, dass das Gericht des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, auch dann zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentsc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Haftung aus Insolvenzverschleppung

Rz. 91 Die Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer unterliegt grundsätzlich dem Gesellschaftsstatut. Insoweit könnte man das Gleiche auch für die Haftung aus Insolvenzverschleppung denken.[121] Freilich ergibt sich hier ein markanter Differenzierungsgrund: Die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer wird deswegen dem Gesellschaftsstatut unterstellt, weil au... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Singapur / I. Überblick über das Insolvenzrecht

Rz. 142 Im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft gibt es im singapurischen Recht je nach deren finanzieller Lage grundsätzlich vier Möglichkeiten: Während die ersten drei Möglichkeiten auf die Fortführung der Gesellschaft abzielen, führt die Liquidation zur Auflösung der G... mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
aaaasdasda
Zuständigkeiten für Billigkeitsmaßnahmen

Kommentar Mit einem BMF-Schreiben vom 2.11.2021 sowie einem gleichlautenden Ländererlass vom gleichen Tag haben die Finanzbehörden Stellung zu der Frage genommen, welche Behörde bis zu welchem Betrag Billigkeitsmaßnahmen für Steuerpflichtige gewähren darf. Diese Schreiben ersetzen die vorhergehenden Schreiben vom 1.10.2020. Billigkeitsmaßnahmen im Bereich des Steuerrechts füh... mehr

Beitrag aus der verein wissen
aaaasdasda
Wichtige gesetzliche Haftun... / 3.2 Voraussetzungen für die persönliche Schadenersatzpflicht des Vorstands nach § 26 BGB

Achtung § 266a StGB ist Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB Der Schadensersatz wird von der zuständigen Einzugsstelle geltend gemacht. Der Vorstand, der vorsätzlich gegen die Abführungspflicht verstößt, hat die vorenthaltenen Beiträge zu ersetzen. Der BGH fordert eine wirksame Kontrolle bei der Auszahlung der Sozialversicherungsbeiträge, z. B. durch Nachfrage des Vollzugs ... mehr

Beitrag aus der verein wissen
aaaasdasda
Wichtige gesetzliche Haftun... / 4.4 Der Eröffnungsantrag eines Insolvenzverfahrens

Nach § 15 Abs. 1 InsO ist aufgrund des Prinzips der Gesamtverantwortung jedes einzelne Vorstandsmitglied berechtigt und verpflichtet, den Eröffnungsantrag für ein Insolvenzverfahren zu stellen. Mitglieder des erweiterten Vorstands etc. sind daher mangels Vertretungsbefugnis nicht antragsbefugt. Gleiches gilt für besondere Vertreter nach § 30 BGB. Hinweis Ein gegenteiliger Vor... mehr

Beitrag aus der verein wissen
aaaasdasda
Wichtige gesetzliche Haftun... / 4.8 Strafbarkeit des Vereinsvorstands wegen Insolvenzverschleppung?

Längere Zeit war rechtlich nicht geklärt, ob sich der Vorstand nach § 26 BGB, wenn er der sich aus § 42 Abs. 2 S. 1 BGB ergebenden Insolvenzantragspflicht nicht rechtzeitig nachkommt, ggf. der Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO strafbar macht, oder ob die Spezialvorschrift des § 42 Abs. 2 BGB Vorrang hat. Durch eine Änderung der InsO 2014 ist dies inzwischen geklä... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Amtsniederlegung der Geschäftsführer und Führungslosigkeit der GmbH

Zusammenfassung Die zur Führungslosigkeit einer GmbH führende Amtsniederlegung des Geschäftsführers kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein. Kurzwiedergabe des Sachverhalts: Die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH haben unabhängig voneinander die Niederlegung ihres Amtes – jeweils unter der aufschiebenden Bedingung der Löschung des betreffenden Geschäftsführe... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.6 Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts

Rz. 8 Öffentliches Recht ist dasjenige Rechtsgebiet, dessen Institute nicht jedermann zur Verfügung stehen (wie die des Privatrechts), sondern nur einem Träger hoheitlicher Gewalt (Subjektstheorie). Soweit ein Träger hoheitlicher Gewalt in der Form des Privatrechts handelt, wird er wie ein Privatrechtssubjekt behandelt; die dafür zur Verfügung stehende Rechtsform ist der pri... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4.2 Anträge bei anderen Behörden oder Gerichten, Wissenserklärungen

Rz. 7b Keine Regelung und damit kein Verwaltungsakt liegt vor, wenn die Finanzbehörde die Rechtswirkungen nicht selbst hervorbringen kann, sondern hierfür einen Antrag bei einer anderen Behörde oder einem Gericht stellen muss. Lediglich die Entscheidung der anderen Behörde ist dann Verwaltungsakt. Zum Antrag auf Gewerbeuntersagung vgl. FG Baden-Württemberg v. 23.10.1980, X 3... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
FoVo 09/2021, Folgen der so... / 3 Der Praxistipp

Alternativen zum Haftbefehl bedenken Der kurze Fall des BGH zeigt, wie schnell der Schuldner eine effektive Zwangsvollstreckung verzögern kann. Vom Erlass des Haftbefehls bis zur Zwischenentscheidung des BGH sind fast zwei Jahre vergangen. In dieser Zeit laufen Anfechtungsfristen für Vermögensübertragungen ebenso weiter, wie dem Schuldner rein tatsächlich die Möglichkeit blei... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Unwirksamkeit von Vereinbarung zur Begrenzung der Geschäftsführerhaftung

Zusammenfassung Tätigt die Gesellschaft nach Eintritt der Insolvenzreife noch Zahlungen, haftet die Geschäftsführung hierfür. Diese Haftung kann vorab nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden und zwar auch nicht durch eine Vereinbarung unter Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Hintergrund Die Beklagte als Geschäftsführerin und Mehrheitsgesellschafterin des insolve... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.1 Voraussetzungen

Rn 7 Der Wortlaut des § 56b Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass mehrere Insolvenzanträge für verschiedene einer Unternehmensgruppe angehörende Gesellschaften bei unterschiedlichen inländischen [9] Insolvenzgerichten [10] gestellt wurden. Dabei ist es bedeutungslos, ob es sich um Fremd- und/oder Eigenanträge handelt.[11] Wann von einer Unternehmensgruppe auszugehen ist, der die an... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2 Adressaten

Rn 7 Adressaten der Zustellung sind alle vom Schuldner im Gläubigerverzeichnis benannten Gläubiger. Das Gericht darf nicht lediglich eine Zustellung an einen ausgewählten Kreis, bspw. der möglicherweise widersprechenden Gläubiger, vornehmen (vgl. aber zum Nachbesserungsverfahren unten Rdn. 37).[16] Hat sich gegenüber dem Gericht ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt, muss ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.4 Eignung des Gruppenverwalters (Abs. 1 Satz 2)

Rn 18 Der Gruppenverwalter muss alle Verfahren der Gruppengesellschaften mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen können. Für die Bestimmung dieses Unabhängigkeitsbegriffs stehen die Interessen der einzelnen insolventen Konzerngesellschaften im Mittelpunkt, für die der Einheitsverwalter zu bestellen wäre.[42] Gesellschaften der Unternehmensgruppe, die von den Insolvenzant... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung des Schuldners (VV 3313)

Rz. 10 Für das Betreiben des gesamten Geschäftes im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens erhält der für den Schuldner tätige Rechtsanwalt gemäß VV 3313 eine 1,0-Verfahrensgebühr (Pauschgebühr). Die Höhe rechtfertigt sich durch eine intensivere Einarbeitung in die gesamten Vermögensverhältnisse des Schuldners,[6] als es bei der schlichten Antragstellung für den Gläubiger ... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vertretung des Schuldners (VV 3315)

Rz. 13 In Verbraucherinsolvenzverfahren (vgl. §§ 304 ff. InsO) muss der Schuldner mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder unverzüglich danach einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen (vgl. § 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Dieser wird den Gläubigern vom Gericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme zugesandt. Werden Einwendungen gegen den Schuldenbereinigungspla... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 1 Die Vorschriften betreffen die Tätigkeiten des Anwalts im Insolvenzeröffnungsverfahren, wobei zwischen der Tätigkeit für den Gläubiger sowie den Schuldner sowohl hinsichtlich der Höhe der Gebühren als auch bezüglich des Gegenstandswertes (§ 28) unterschieden wird. Sie deckt als Pauschalgebühr den gesamten Bereich anwaltlicher Tätigkeit im Insolvenzeröffnungsverfahren a... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Löschung einer liquidierten (aufgelösten) GmbH aus dem Handelsregister, auch wenn noch steuerliche Veranlagungsarbeiten zu erledigen sind

Zusammenfassung Die Löschung einer GmbH aus dem Handelsregister nach Beendigung der Liquidation darf auch dann erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt noch Veranlagungsarbeiten durchführt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das sogenannte Sperrjahr abgelaufen ist und das Finanzamt auf Nachfrage des Registergerichts nicht konkret erklären kann, wann die Veranlagungsarbeiten abge... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 1. Der "verspätete" Insolvenzantrag

Der Nachlasspfleger war bevor er Insolvenzantrag stellte in einem recht überschaubaren Nachlass rd. 1,5 Jahre tätig. Stellt man seine beiden Nachlassverzeichnisse für den Zeitraum gegenüber, haben sich die Aktiva im Berichtszeitraum um rd.’9.000 EUR reduziert. Rund vier Monate nach Verpflichtung als Nachlasspfleger wurden Kleingeräte verwertet. Die Unterdeckung hatte sich in... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeitige Insolvenzantrag des Nachlasspflegers: Wieso dieser jedenfalls mitunter sehr sinnvoll ist

1 Die "Pflicht" des Nachlasspflegers zur Insolvenzantragstellung wird – anders als die des Nachlassverwalters, die unstreitig besteht – kontrovers diskutiert; und zwar nochmals unterschiedlich nach erbrechtlicher bzw. insolvenzrechtlicher Betrachtung. Nun erfordern insuffiziente Nachlässe eben eine Schnittmenge aus beidem. Der vorliegende Beitrag möchte daher aufgrund der S... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / III. Fazit: Obliegenheit des Nachlasspflegers zur Insolvenzantragstellung im Einzelfall

Die den Regeln einer ordentlich geführten Nachlasspflegschaft entsprechende Befriedigung von Nachlassgläubigern, gleich ob quotal, vergleichsweise oder in voller Höhe gegen Ende der Nachlasspflegschaft kann unstreitig Aufgabe des Nachlasspflegers sein. Gibt es doch dahingehend legitimierende Bestallungsurkunden mit entsprechendem Wirkungskreis oder/und dahingehende (schriftl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 1

Die "Pflicht" des Nachlasspflegers zur Insolvenzantragstellung wird – anders als die des Nachlassverwalters, die unstreitig besteht – kontrovers diskutiert; und zwar nochmals unterschiedlich nach erbrechtlicher bzw. insolvenzrechtlicher Betrachtung. Nun erfordern insuffiziente Nachlässe eben eine Schnittmenge aus beidem. Der vorliegende Beitrag möchte daher aufgrund der Spez... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 5

Auf einen Blick Die Vorteile eines rechtzeitigen Insolvenzantrages durch den Nachlasspfleger liegen auf der Hand: Von der Haftungsvermeidung (aus § 826 BGB) bis hin zur Fruchtbarmachung insolvenzrechtlicher Rechtsinstitute "gemeinsam" mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter – was auch eine Vergütungssicherung letztlich über § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO zugunsten des Nachlasspfle... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 1. Schadensersatz/Haftung gem. § 826 BGB

Befriedigt der Nachlasspfleger aus unzureichenden Mitteln noch Nachlassgläubiger, ist in der (insolvenzrechtlichen) Praxis nahezu unstreitig, dass der Nachlasspfleger zu Schadensersatz nach § 826 BGB verpflichtet sein kann.[8] Dies ist nach § 1979 BGB begründbar. Dass die Verpflichtung zur Beachtung des § 1979 BGB nur gegenüber den Erben besteht, diese aber keinen Schaden er... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / II. Literatur und Rechtsprechung – ein kurzer Überblick

Dass die Nachlasspflegschaft bei insolventen Nachlässen "ein Minenfeld[7]" ist, ist in dieser Grundsätzlichkeit grundsätzlich eher nicht ganz zutreffend. Zweifelsohne und auch nach hiesiger Auffassung, sollte der Nachlasspfleger jedoch bei Anzeichen einer Unzulänglichkeit oder gar Insolvenz des von ihm gepflegten Nachlasses möglichst rasch jedenfalls die insolvenzrechtlichen... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 2. Anfechtbarkeit der Nachlasspflegervergütung nach §§ 129 ff. InsO

Mitunter wird auch vertreten, dass der Nachlasspfleger bei unterlassener Insolvenzantragstellung seines Vergütungsanspruches verlustig wird; oder er erhaltene Vergütung an den Insolvenzverwalter im Wege der Insolvenzanfechtung bis zu vier Jahre lang zu erstatten habe (§§ 129 ff., 133 Abs. 2, 143 InsO).[15] Dem ist jedenfalls im Grundsätzlichen schon skeptisch entgegen zu tre... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 2. Die "proaktive" Insolvenzantragstellung

Rund 14 Wochen nach Beauftragung und hinreichendem Überblick über die Vermögenssituation des Nachlasses informierte der Nachlasspfleger die umfassend ermittelten Nachlassgläubiger auch über eine evtl. Insolvenzantragstellung für den Nachlass[6] – was im Übrigen ebenfalls einer Zahlung von Nachlassverbindlichkeiten entgegenstünde. Vorbereitend zu dieser Maßnahme erfolgte eine... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / I. Nachlasspflegschaft: Schnittmenge aus Insolvenz-/Erbrecht

Der Blick auf die Schnittmenge aus Insolvenzen und Nachlässen ist zu empfehlen, und zwar für Insolvenzverwalter sowie Nachlasspfleger. Nicht selten fehlen nämlich Insolvenzverwaltern hinreichende Bezüge zu erforderlichen erbrechtlichen Besonderheiten – und andersrum.[1] Einer der Hinweise auf der Rückseite der Verpflichtungsurkunde für Nachlasspfleger lautet lapidar: "… Fall... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.1.3 Rechtsfolgen

Rn 10 Mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 COVInsAG ist jede Form der Sanktionierung einer unterlassenden Insolvenzantragstellung trotz Insolvenzreife ausgeschlossen. Rn 11 Das Recht des Schuldners, einen Insolvenzantrag zu stellen, wird durch § 1 COVInsAG nicht berührt. Daher kann der Schuldner auch für jeden Insolvenzgrund einen Insolvenzant... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.1.4 Auswirkungen auf den Zeitraum nach Ende des Aussetzungszeitraums

Rn 19 Da Satz 1 die Insolvenzantragspflicht nur für den Aussetzungszeitraum aufhebt, greift diese danach uneingeschränkt. Allerdings ist unklar, wie mit der Übergangsphase umzugehen ist. Dabei muss sich die Rechtsanwendung im Wesentlichen von dem Normzweck von Abs. 1 Satz 1 leiten lassen. Rn 20 Dabei ist anzunehmen, dass die Drei-Wochen-Frist des § 15a Abs. 1 InsO erst nach d... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

1Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners steht der Anwendung des § 270b der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung bei einem zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2021 gestellten Insolvenzantrag nicht entgegen, wenn in der Bescheinigung nach § 270b Absatz 1 Satz 3 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassun... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 §§ 50 ff. ZPO

Rn 8 Die Vorschriften zur Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit sind grundsätzlich anwendbar. Für den Schuldner im Insolvenzverfahren kommt es auf dessen Parteifähigkeit und Prozessfähigkeit mit Ausnahme der Möglichkeit zur wirksamen Stellung von Anträgen als Prozesshandlungen nicht an, entscheidend ist vielmehr seine Insolvenzfähigkeit gem. § 11, die mit der Partei- und Proz... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) 1Soweit nach § 1 Absatz 1 die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags ausgesetzt ist, mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

1Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags nach § 15a der Insolvenzordnung und nach § 42 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. 2Dies gilt nicht, wenn die Insolvenzreife nicht auf den Folgen der Ausbreitung des SARS.CoV-2-Virus (COVID-19-Pandemie) beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine bestehende Zahlungsunfähig... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt.[1] Zugrunde lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014.[2] Erst unter dem 09.03.2017 wurde es im Bundestag verabschiedet.[3] Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem ersten Entwurf und der tatsächlichen Verabschiedung, wird das Gesetz auch als "verfass... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.1 Voraussetzung für Aufhebung des Verfahrens (Abs. 1)

Rn 2 Nach § 258 Abs. 1 hat das Insolvenzgericht grundsätzlich die Aufhebung des Verfahrens förmlich zu beschließen, sobald die Bestätigung des Plans (§§ 248, 252) rechtskräftig ist. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eröffnet, im Plan einen anderen Zeitpunkt für die Aufhebung des Insolvenzverfahrens vorzusehen. Die Beendigung des Insolvenzverfahrens ist damit grds. für plan... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2. Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Rn 4 Selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf eine Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.[11] Die Hauptniederlassung und damit der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich dort, von wo aus die Geschäfte geleitet werden.[12] Zur Bestimmung des Mittelpunkts der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind durch Ermittlung der ta... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2.2.2.2 Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 COVInsAG

Rn 24 Der § 2 Abs. 1 COVInsAG stellt im ersten Halbsatz die Grundvoraussetzungen für die von ihm gewährten Privilegien voran: Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags muss nach § 1 COVInsAG ausgesetzt sein (dazu oben Rdn. 3a). Im Ausgangspunkt gilt damit, dass sämtliche neu gewährten Kredite und Sicherheitenbestellungen im Aussetzungszeitraum privilegiert sind, weil d... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 2. Tatbestand und Rechtsfolge

Rn 2 Wurde ein Gläubigerinsolvenzantrag in der Zeit zwischen 28.03.2020 und dem 28.06.2020 gestellt, konnte das zuständige Insolvenzgericht nur dann ein Insolvenzverfahren auf Grundlage dieses Gläubigerinsolvenzantrags eröffnen, wenn zum 01.03.2020 bereits ein obligatorischer Eröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorlag. Anderenfalls war die Eröffnung des ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass im Insolvenzverfahren grundsätzlich das Offizialprinzip gilt im Gegensatz zum Dispositionsgrundsatz, der im Zivilprozessrecht sonst Geltung hat. Rn 2 Das Offizialprinzip bezieht sich nicht auf die Einleitung des Insolvenzverfahrens. Hierzu ist stets der Antrag eines Gläubigers oder des Schuldners erforderlich (§ 13 Abs. 1). Die insoweit g... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 7. Anwendung der Privilegien bei Aussetzung der Antragspflicht nach § 1 Abs. 3 (Abs. 5)

Rn 63 Ist die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags wegen einer Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und/oder einer Überschuldung nach § 19 InsO gem. § 1 Abs. 3 für den Verlängerungszeitraum vom 01.01.2021 bis zum 30.04.2021 ausgesetzt, gelten auch für diesen Zeitraum flankierend die Privilegierungen im Insolvenzanfechtungs- und Haftungsrecht nach Abs. 1 und Abs. 2 sowie... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 1. Zugang zum Schutzschirmverfahren auch bei akuter Zahlungsunfähigkeit

Rn 1 Der Gesetzgeber hat mit § 6 COVInsAG nicht nur die aufgrund der Ergebnisse der ESUG-Evaluation vorgenommene Neugestaltung der Vorschriften der Eigenverwaltung in der Insolvenzordnung aufgrund der gegenwärtigen Krisenbedingungen für Insolvenzanträge zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.12.2021 suspendiert und damit ein mögliches Hemmnis für den Zugang zu der (vorläufigen) ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 5. Formvorgaben

Rn 19 Das Gesetz sieht in § 3a keine Schriftlichkeit für den Antrag zur Eröffnung eines Gruppen-Gerichtsstandes vor. Gleichsam ist der Antrag nach § 3a schriftlich zu stellen. Diese Prämisse ergibt sich aus § 13 wonach Insolvenzanträge schriftlich zu stellen sind.[35] Aus Gründen der Beweisbarkeit wäre auch dazu zu raten. mehr