Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.2 Rechtslage nach Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 331 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Fraglich ist welche Auswirkungen das MoMiG auf die Höhe der nachträglichen AK bei Darlehensverlusten hat. Durch das zum 01.11.2008 in Kraft getretene MoMiG sind die zivilrechtlichen Regelungen des EK-Ersatzrechts grundlegend geändert worden. Die bisherigen Regelungen zum EK-Ersatzrecht im GmbHG wurden abgeschafft. Die Vorschriften wurden in d...mehr

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AGS 11/2017, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsbeschwerdeführer (im Folgenden auch: Beklagter zu 3)) wendet sich gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Der Kläger und Rechtsbeschwerdegegner nahm den beschwerdeführenden Rechtsanwalt und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden auch: Beklagte zu 4)), deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Rechtsbeschwerdeführer ist, erfolglos auf Scha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.6.12.3.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des MoMiG

Tz. 310 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Nach der ständigen Rspr des BFH kommen als nachträgliche AK iSd § 17 EStG nicht nur Aufwendungen in Betracht, die auf der Ebene der Kap-Ges als Nachschüsse oder verdeckte Einlagen zu werten sind, sondern auch Verluste aus Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters, wenn diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Dabei sind Fina...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbescheid: Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FA

Leitsatz Wird eine Steuerforderung gegenüber einer GmbH widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt, ist der Geschäftsführer der GmbH im Verfahren wegen Haftung gemäß § 166 AO mit Einwendungen gegen die Höhe der Steuerforderung ausgeschlossen, wenn er der Forderungsanmeldung hätte widersprechen können, dies aber nicht getan hat. Normenkette § 166 AO, § 174, § 175, § 176...mehr

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Gegenleistungen können bei Gläubigerinteresse entgegengehalten werden

Zusammenfassung Gegenleistungen können der Geschäftsführerhaftung gem. § 64 S. 1 GmbHG entgegengehalten werden, wenn sie für eine Verwertung im Interesse der Gläubiger geeignet sind. Auf einen zeitlichen Zusammenhang kommt es hierbei nicht an. Die Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife gem. § 64 S. 1 GmbHG entfällt, soweit dem Gesellschaftsvermög...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.2.2 Darlehen

Rn 63 (Rückzahlungs-)Ansprüche des Insolvenzschuldners aus gewährten Darlehen gehören zur Masse. Mangels eines Sonderkündigungsrechtes des Verwalters kann sich der Darlehensschuldner des Insolvenzschuldners auf die im Darlehensvertrag getroffenen Abreden (insbesondere Ratenzahlung) berufen (vgl. § 108 Rn. 28).[133] Soweit künftige Ansprüche geltend gemacht werden (z. B. Rück...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Insolvenzmasse – Begriff und Rechtsnatur

Rn 3 Die Insolvenzmasse im Sinne der Insolvenzordnung umfasst gemäß § 35 Abs. 1 das gesamte Vermögen des Schuldners einschließlich des von ihm verwalteten Gesamtguts bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 37) und sonstiger insolvenzspezifischer Rechte,[9] soweit die Vermögensbestandteile nicht unpfändbar (§ 36) oder vom Insolvenzverwalter freigegeben[10] worden sind. Vermögen im...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Einzelfälle des § 9 AVB

Rz. 98 Die "klassischen" Versicherungsfälle, die die grundsätzliche Leistungspflicht des Versicherers begründen, sind die vom Gericht festgestellten Insolvenzfälle. Das Insolvenzgericht beschließt entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls mit Eigenverwaltung, oder die Ablehnung mangels Masse oder die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes (§ 9 Ziff. 1 ...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Allgemeine Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung (AVB AKV 04)

Rz. 143 Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Atradius Kreditversicherung. § 1 Gegenstand der Versicherung Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Ausfälle an versicherten Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, sofern der Forderungsausfall durch den in § 9 AVB definierten und während der Laufzeit des Versicherungsvertrags eingetretenen Versicherungsf...mehr

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FoVo 08_09/2017, Bestimmthe... / 2 II. Die Entscheidung

Gläubiger ist erfolgreich Die Revision führt zur Wiederherstellung des landgerichtlichen Urteils. Diese Ausführungen des OLG halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Die gepfändete Forderung war hinreichend bestimmt, wie die vom Senat selbstständig vorzunehmende Auslegung des Pfändungsbeschlusses ergibt (vgl. BGH WM 1988, 950, 951; BGH WM 2012, 1786 Rn 5). Anforderung...mehr

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Gerichtsstand bei Zahlungsansprüchen gegen Geschäftsführer aus § 64 Satz 1 GmbHG

Zusammenfassung Zahlungsansprüche gegen GmbH-Geschäftsführer nach § 64 Satz 1 GmbHG können am Sitz der Gesellschaft (Erfüllungsort) eingeklagt werden. Hintergrund: Zwei unterschiedliche Gerichtsbezirke Ein Insolvenzverwalter klagte gegen die ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH. Noch vor der Stellung des Insolvenzantrags hatten die Geschäftsführer für d...mehr

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Kennzahlen als Frühwarnsyst... / 1 Bedeutung der Kennzahlen für die Unternehmenssteuerung

Rechnungswesen als Ausgangsbasis Um die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens qualitativ beurteilen zu können, muss der Controller die Basiselemente der betriebswirtschaftlichen Analyse beherrschen. Ausgangspunkt ist das betriebliche Rechnungswesen. Es spiegelt die physischen Vorgänge im Unternehmen wider und rechnet sie in monetäre Größen um. Aus der Kombination von ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Aufhebung

Rn 6 Eine Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen erfolgt von Amts wegen [9] in folgenden Fällen: Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (§ 26), Abweisung des Insolvenzantrags als unzulässig oder unbegründet, Rücknahme oder Erledigungserklärung des Insolvenzantrags durch den Antragsteller, Wegfall der Anordnungsvoraussetzungen vor Entscheidung über den Insolvenzantrag. Problematis...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Praxis

Rn 30 In der praktischen Anwendung birgt die Vorschrift des § 25 Abs. 2 eine Fülle von Problemen, weil die fehlende Regelung der zeitlichen Abfolge zu Unsicherheiten im Vorgehen führt.[77] Vor diesem Hintergrund sind verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift erhoben worden.[78] Zur Reduzierung der Unsicherheit ist auch hier eine enge Abstimmung zwischen vorläufigem...mehr

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Jahresabschluss auf Basis von Fortführungswerten trotz bilanzieller Überschuldung

Zusammenfassung Übernimmt ein Steuerberater die Aufstellung des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft, muss er ihn entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften aufstellen. Diese Pflicht ist verletzt, wenn der Jahresabschluss trotz erkennbarer Insolvenzreife auf Basis von Fortführungswerten aufgestellt wird. Die Leistung des Steuerberaters ist dann mangelhaft und de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerhaftung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Leitsatz Der Geschäftsführer einer insolventen GmbH kann nicht nach § 69 AO wegen grober Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden, wenn das Insolvenzgericht angeordnet hat, dass Zahlungen aus dem Steuerschuldverhältnis nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters geleistet werden dürfen und der Sachwalter die Zustimmung zur Zahlung von Steuern ausdrücklich versagt hat...mehr

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FF 4/2017, Bedeutsame Entsc... / a) Berücksichtigung von Verbindlichkeiten

Führt der Abzug von Zahlungen für Verbindlichkeiten zur Leistungsunfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, kann eine Obliegenheit zur Stellung eines Insolvenzantrages bestehen. Dies kommt im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht u.U. in Betracht, wenn dieses Verfahren zulässig und geeignet ist, den laufenden Unterhalt der minderjährigen Kinder dadurch sicherzust...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Grenzen der Staatshoheit

Rz. 8 ▪▪▪ Rz. 9 Die fehlende Staatshoheit außerhalb des Staatsgebiets verhindert grundsätzlich nur hoheitliche Maßnahmen auf dem fremden Hoheitsgebiet. Solche Maßnahmen sind auch dann nicht zulässig, wenn der Betroffene ihnen zustimmt oder sie duldet. Umgekehrt dürfen auch ausländische Staaten auf deutschem Gebiet keine hoheitlichen Maßnahmen treffen. Es ist bekannt geworden,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung des GmbH-Geschäftsf... / 3 Pflichten des Geschäftsführers

Der GmbH-Geschäftsführer muss mit der Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes handeln (§ 43 Abs. 1 GmbHG, § 347 HGB). Danach müssen die Geschäftsführer der GmbH bestehende Gesetze einhalten und dafür sorgen, dass die GmbH dies ebenfalls tut. Der Geschäftsführer hat die Pflicht zur Unternehmensleitung innerhalb der Vorschriften des Gesellschaftsvertrags und der bestehenden ...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 2. Kostenerstattung bei gemeinsamem RA und unterschiedlichem Verfahrensergebnis für Streitgenossen

Rz. 146 Nicht ganz so einfach ist es, wenn Streitgenossen durch einen RA vertreten werden und der Gegner gegen einen Teil der Streitgenossen obsiegt und gegenüber anderen Streitgenossen verliert. Rz. 147 Beispiel A nimmt in einem Rechtsstreit B und C als Gesamtschuldner wegen eines Anspruchs in Höhe von 15.000,00 EUR in Anspruch. Streitgenosse B obsiegt, C verliert. Nach der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Gegenüber dem Handelsregister, etc. (§ 23 Abs. 2)

Rn 23 Die Vorschrift des § 23 Abs. 2 korrespondiert für das Eröffnungsstadium mit § 31, der die Mitteilungspflichten des Insolvenzgerichts gegenüber den jeweiligen Registern nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens regelt. Aus dem systematischen Zusammenhang mit § 23 Abs. 1 ist zu schließen, dass sich die Mitteilungspflichten auf die in § 23 Abs. 1 ausdrücklich genannten Siche...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Leistungen an den Schuldner während des Antragsverfahrens (§ 24 Abs. 1, § 82)

Rn 22 Leistet im Eröffnungsstadium ein Dritter auf eine Verbindlichkeit gegenüber dem Schuldner, so ist die Entgegennahme dieser Leistung und die Herbeiführung der Erfüllungswirkung gemäß § 362 BGB durch den Schuldner schon gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 rechtlich unwirksam, denn auch eine solche Rechtshandlung des Schuldners stellt eine Verfügung i. S. d. § 81 Abs. 1 dar, denn si...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Anfechtungsvoraussetzungen

Rn 13 Da § 136 ein besonderer Fall der Anfechtung ist, müssen neben den besonderen auch die allgemeinen Anfechtungsvoraussetzungen gegeben sein. Hierzu gehört insbesondere, dass die Gläubiger durch die Rechtshandlung benachteiligt werden. Dabei genügt h. M. zufolge auch eine mittelbare Benachteiligung.[41] Nicht notwendig ist, dass die Rechtshandlung vom Schuldner vorgenomme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Gegenüber dem Grundbuch, etc. (§ 23 Abs. 3)

Rn 26 Abs. 3 verweist für die Eintragung der in Abs. 1 ausdrücklich genannten Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch, Schiffsregister, Schiffsbauregister und Register über Pfandrechte an Luftfahrzeugen auf die entsprechende Anwendung der §§ 32 und 33 (zur Löschungspflicht s. u. Rn. 30). Das Insolvenzgericht treffen schon bei Anordnung der Sicherungsmaßnahmen dieselben Pflicht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarmanagement: Hinweis- und Beratungspflichten bei drohender Insolvenz

Neben den Risiken für die Unternehmensleitung bei Verschleppung der eigenen Insolvenz oder bei Nichterkennen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des eigenen Unternehmens, bergen all diese Tatbestände auch für den Steuerberater Haftungsrisiken. Basis sich ggf. ergebender Haftungsansprüche ist in aller Regel der in § 675 BGB gesetzlich verankerte Geschäftsbesorgungsvertr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / aa) Schadensposten

Tz. 23 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[71] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, dass ein Abschlussprüfer ni...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 21: Straf-, Buß- un... / bb) § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

Tz. 214 Ordnungsbewehrt sind demnach die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB: Bei KapGes davon erfasst sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung, namentlich der Bestätigungsvermerk, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Änderungen des Jahresabschlusses oder Bestätigu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / dd) Haftungserklärung

Tz. 74 Entscheidend ist nicht die Verlustübernahme, sondern die Einstandspflicht für bislang begründete Verbindlichkeiten. Dadurch soll Art. 37 Abs. 3 der Bilanzrichtlinie 2013 (RL 2013/34/EU [131]) umgesetzt werden.[132] Die bisherige Regelung zur Verlustübernahme wurde bereits mit Blick auf europarechtliche Vorgaben für bedenklich gehalten.[133] Gleichwohl werden die Folgen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / cc2) Wertaufhellungsprinzip

Tz. 20 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der Berücksichtigung von Tatsac...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / b) Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Tz. 192 Gem. § 268 Abs. 3 HGB ist auf der Aktivseite am Schluss der Bilanz ein gesonderter Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen, wenn das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist. Dabei handelt es sich um einen bloßen Korrekturposten, der notwendig ist, weil auf der Passivseite kein negativer Eigenkapitalbetrag ausgewiesen werden darf,[389] ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

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Insolvenzanfechtung: Kenntnis von Zahlungsunfähigkeit und Bargeschäft

Zusammenfassung Der BGH hat sich mit zwei Kernproblemen der Vorsatzanfechtung befasst: Zum einen entschied er, dass der Anfechtungsgegner zur Widerlegung der Kenntnis von einer einmal eingetretenen Zahlungsunfähigkeit beweisen muss, dass der Schuldner seine Zahlungen insgesamt wieder aufgenommen hat. Zum anderen bestätigt der BGH, dass bei bargeschäftsähnlichem Leistungsaust...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 3. Förmliche Nachlassverfahren

Rz. 200 Das Gesetz stellt zwei Verfahren zur Verfügung, die zu einer Gütersonderung führen und für den Erben seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern beschränken: Die zwei Nachlassverfahren Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz w...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 9. Insolvenzanfechtung

Rz. 465 Gegenstände, die ein Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens veräußert hat, gehören grundsätzlich nicht zur Insolvenzmasse. Um aber zu vermeiden, dass der Schuldner noch vor der Insolvenzeröffnung Vermögen beiseiteschafft oder sich einzelne Gläubiger im Wege der Einzelvollstreckung Vorteile verschaffen, sieht die Insolvenzordnung die Möglichkeit der Insolvenz...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / b) Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 227 Der Erbe haftet nach Annahme der Erbschaft den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§§ 1978 Abs. 1 S. 1; 662 ff. BGB). Hier wird im Nachhinein ein Auftragsverhältnis fingiert.[266] Gemäß § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1979, 1978, 670, 683 BGB, wenn der Erbe den Umständen n...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 5. Insolvenzantragspflicht

Rz. 453 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt.[443] Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzuneh...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / e) Allgemeine Mittel der Haftungsbeschränkung

Rz. 322 Für jeden einzelnen Miterben gilt § 1958 BGB, wonach vor der Annahme der Erbschaft die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit verweigert werden kann. Wenn die Miterben ihre Haftung durch eines der allgemeinen Mittel für eine Haftungsbeschränkung einschränken, so ist das neben der besonderen Haftungsbeschränkung von § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bedeutungslos. Einmal e...mehr

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§ 13 Teilungsversteigerung ... / 1. Bruchteilsgemeinschaft

Rz. 8 Der Bruchteil eines Miteigentümers ist nicht pfändbar. Miteigentum ist Eigentum am unbeweglichen Vermögen mit der Folge, dass die Zwangsvollstreckung nur nach Maßgabe der §§ 864, 866, 867, 869 ZPO (Zwangshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung) möglich ist. Ein Gläubiger, der sofort die Versteigerung betreiben will (und kein eingetragenes Recht hat), könnte nur...mehr

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§ 9 Erbenhaftung (der Proze... / 2. Voraussetzungen der tatsächlichen Dürftigkeit

Rz. 234 Für die Beurteilung der tatsächlichen Dürftigkeit kommt es nicht auf den Zeitpunkt des Erbfalls an, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Einrede, im Prozess also die letzte mündliche Tatsachenverhandlung.[274] Ohne dass entsprechende Gerichtsbeschlüsse zur Frage der Dürftigkeit des Nachlasses vorlägen, hat der Erbe den Umfang des Nachlasses bezüglich al...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 11. Insolvenz des Unternehmens

Rz. 644 Der Geschäftsführer ist im Falle der Insolvenzreife gemäß § 15a Abs. 1 S. 1 InsO verpflichtet, unverzüglich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Es besteht nach § 15 Abs. 3 InsO eine Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter, wenn die GmbH führungslos ist, also keinen Geschäftsführer mehr hat. Auch die Gesellschafter und damit auch der Nachlasspfleger...mehr

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§ 12 Aufgaben des Nachlassv... / F. "Führungslose" Gesellschaftsbeteiligungen

Rz. 9 Gehört zum Nachlass die Beteiligung an einer sowohl "führungslosen" als auch insolventen GmbH oder an einer sowohl führungslosen als auch insolventen sonstigen juristischen Person oder Gesellschaft i.S.d. § 15 Abs. 1, 3 InsO, so wird man den Nachlassverwalter als berechtigt, aber nicht verpflichtet ansehen dürfen, anstelle des Erben den in § 15 Abs. 1 S. 2 InsO vorgese...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / c) Zusammenfassung

Rz. 641 Kernaufgabe des Nachlasspflegers ist es also, die Krise zu erkennen und den anderen Gesellschaftern zügig zur Kenntnis zu bringen. Er muss nicht die eigene Gesellschaft beobachten, sondern auch den Markt, auf dem die Gesellschaft auftritt. Wie verhalten sich die Konkurrenten? Gibt es Standortprobleme? Rz. 642 Praxistipp Sind die anderen Gesellschafter nicht willens, S...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / II. Der Erblasser als Arbeitgeber

Rz. 20 War der Erblasser Arbeitgeber, z.B. im Rahmen eines von ihm ausgeübten freiberuflichen oder gewerblichen Unternehmens, hat der Nachlasspfleger zu prüfen, welche Arbeitsverhältnisse gekündigt werden können und welche zur eventuellen Betriebsfortführung notwendig sind. Die entsprechenden Kündigungsfristen sind zu beachten. Arbeitsverhältnisse im häuslichen Umfeld (Hausha...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / III. Handlungsoptionen bei wirksamem Valutaverhältnis

Rz. 418 Selbst wenn der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung aufgrund einer wirksamen Schenkungsabrede im Verhältnis zu den Erben endgültig behalten darf, sollte der Nachlasspfleger bedenken, dass es sich bei einem überschuldeten Nachlass um eine vermögenswerte Rechtsposition handelt. Denn in einem Nachlassinsolvenzverfahren ist die wirksame Schenkung nach §§ 134, 143...mehr

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§ 10 Anordnung der Nachlass... / d) Anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO

Rz. 26 Hinzugerechnet werden müssen aber auch anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO , die nur ein Insolvenzverwalter wieder zur Masse ziehen kann. Zu prüfen sind insbesondere unentgeltliche Leistungen des Erblassers nach § 134 InsO, die in den letzten vier Jahren vorgenommen wurden. Dies können alle Schenkungen sein, die der Erblasser an Angehörige oder Dritte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Beendigung der Nachlass... / c) Anfechtungsrechtliche Ansprüche, §§ 129 ff. InsO

Rz. 47 Hinzugerechnet werden müssen aber auch anfechtungsrechtliche Ansprüche nach §§ 129 ff. InsO , die nur ein Insolvenzverwalter wieder zur Masse ziehen kann. Zu prüfen sind insbesondere unentgeltliche Leistungen des Erblassers nach § 134 InsO, die in den letzten vier Jahren vorgenommen wurden. Dies können alle Schenkungen sein, die der Erblasser an Angehörige oder Dritte ...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / B. Haftung gegenüber den Gläubigern

Rz. 24 Eine Haftung wie die des Nachlassverwalters analog § 1985 Abs. 1 S. 1 BGB für mangelhafte Nachlassverwaltung scheidet nach heute einhelliger Ansicht aus.[27] Es besteht kein Grund, über die Einrichtung einer Nachlasspflegschaft den Gläubigern eine weitere Befriedigungsmöglichkeit zu verschaffen, die über diejenige gegen den Erben hinausgeht.[28] Haftungsansprüche der ...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / V. Erfüllung von Gläubigerforderungen trotz Überschuldung

Rz. 55 Die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten gehört nur zu den Aufgaben des Nachlasspflegers, soweit dies zur Erhaltung des Nachlasswertes geboten ist, insbesondere um Kosten durch unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.[39] Rz. 56 Nach § 1979 BGB muss er die Zahlung daher jedenfalls zurückstellen, wenn eine Überschuldung möglich erscheint. Der Nachlasspfleger hat i...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / a) Erkennen und Bewältigen der Krise

Rz. 638 In der Krise des in den Nachlass fallenden Unternehmens werden an den Geschäftsführer und den Nachlasspfleger erhebliche Anforderungen gestellt. Ein Unternehmen befindet sich in der Krise, wenn seine Überlebensfähigkeit bzw. Existenz in Frage gestellt ist. Ein solches Unternehmen ist regelmäßig kreditunwürdig. Dass das Unternehmen in der Krise ist, bedeutet aber noch...mehr