Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Betreiben der Zwangsvollstreckung durch Gläubiger

Rn 7 Die Art und Weise der durch einen Gläubiger eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist für die Fiktion im Rahmen des § 305 a ohne Belang. Erfasst werden daher alle denkbaren Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahmen, unabhängig davon, ob bewegliche oder unbewegliche Gegenstände des Schuldnervermögens betroffen sind. Eine ggf. langwierige Prüfung der Zulässigkeit der durch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1. Allgemeines

Rn 1 Vorrangiges Ziel der Regelung in § 305 a ist die Absicherung des außergerichtlichen Einigungsversuches gegen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger, die Vermeidung von Vorteilen für diese gegenüber den übrigen Gläubigern und eine vorzeitige Beeinträchtigung etwa vorhandener Masse im Hinblick auf eine mögliche spätere Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahre...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Coronavirus: Bundestag besc... / 2.7 Wann muss der Verein einen Insolvenzantrag stellen?

2.7.1 Was galt bisher? Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, sobald einer von drei Insolvenzgründen vorliegt: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Das gilt auch für gemeinnützige Vereine. Anders als bei anderen Unternehmens- und Gesellschaftsformen besteht für Vereine keine Frist, innerhalb derer der Insolvenzantrag gestellt werden muss, da § ...mehr

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Coronavirus: Bundestag besc... / 2.7.1 Was galt bisher?

Ein Insolvenzantrag muss gestellt werden, sobald einer von drei Insolvenzgründen vorliegt: Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit. Das gilt auch für gemeinnützige Vereine. Anders als bei anderen Unternehmens- und Gesellschaftsformen besteht für Vereine keine Frist, innerhalb derer der Insolvenzantrag gestellt werden muss, da § 15a InsO bei Vereinen ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Coronavirus: Bundestag besc... / 2.7.2 Die neue gesetzliche Neuregelung

Um zu vermeiden, dass Unternehmen und auch Vereine die von der Bundesregierung geplanten finanziellen Unterstützungen nicht erst nach der Insolvenz erhalten, wird durch das Gesetz eine Übergangsregelung geschaffen. Demnach soll die Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden. Davon sollen solche Unternehmen profitieren, deren Insolvenzgrund nachweislich auf d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Coronavirus: Bundestag besc... / 2.7.3 Was bedeutet diese Regelung für die Praxis?

Ziel des Gesetzes ist es, die Fortführung von Vereinen zu ermöglichen und zu erleichtern, die infolge der COVID-19-Pandemie insolvent geworden sind oder wirtschaftliche Schwierigkeiten haben. Den betroffenen Vereinen und ihren Vorständen soll Zeit gegeben werden, um die notwendigen Vorkehrungen zur Beseitigung der Insolvenzreife zu treffen, insbesondere um zu diesem Zweck sta...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Coronavirus: Bundestag besc... / 2.7.5 Handlungsbedarf für den Verein?

Vorstände sollten darauf achten, dass der Verein in der derzeitigen Krisensituation über ausreichende Liquidität verfügt, um die laufenden Zahlungs- und Vertragspflichten zu erfüllen. Dazu sollten alle nicht erforderlichen Verträge gekündigt und für Arbeitnehmer des Vereins Kurzarbeitergeld beantragt werden. Des Weiteren stellen manche Bundesländer Zuschüsse und Liquiditätsh...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Coronavirus: Bundestag besc... / 2.7.4 Gültigkeit dieser Regelung?

Wann tritt diese Regelung in Kraft: rückwirkend zum 1. März 2020. Wann endet die Gültigkeit dieser Regelung: am 31.12.2021.mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

Kommentar Um Unternehmen in der Corona-Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg gebracht, die Steuerzahler, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerhebliche wirtschaftliche Schäden erl...mehr

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FoVo 03/2020, Gesetzgeber g... / II. Insolvenz

Keine Antragspflicht … Mit § 1 des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG) wird die Pflicht zur Insolvenzantragsstellung nach § 15a InsO und § 42 Abs. 2 BGB bis zum 30.9.2020 ausgesetzt. Die Frist kann nach § 4 des Gesetzes durch Verordnung des BMJV je nach der weiteren Entwicklung bis zum 31.3.2021 verlängert werden. Lag zum 31.12.2019 keine Zahlungsunfähigkeit vor,...mehr

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FoVo 03/2020, Pfändbarkeit ... / 2 II. Die Entscheidung

Die Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Beschwerdegericht hat keinen Anspruch gesehen Das LG hat ausgeführt, der Schuldner habe keinen Anspruch, die zur Insolvenzmasse gezogenen Beträge soweit zu reduzieren, dass die Einkommensteuer zuzüglich Nebenleistungen der Jahre 2012 bis 2014 aus dem sich danach ergebenden insolvenzfreien Vermögen beglichen werden könnte. Kei...mehr

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Die gesamtschuldnerische Haftung Dritter hindert die Insolvenzanfechtung nicht

Zusammenfassung Zahlungen aus dem Schuldnervermögen können auch vom Insolvenzverwalter angefochten werden, wenn eine gesamtschuldnerische Haftung Dritter mit der insolventen Gesellschaft besteht. Nur wenn durch die Gesamtschuldner sämtliche Verbindlichkeiten der insolventen Gesellschaft bedient werden könnten, läge keine Gläubigerbenachteiligung vor. Hintergrund Durch Abspaltu...mehr

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AGS 02/2020, Anwaltsvergütu... / 4. Nrn. 3318, 3319 VV

Nrn. 3318, 3319 VV greifen ebenfalls nicht. Hiernach erhält der Rechtsanwalt für das Verfahren über einen Insolvenzplan bei Vertretung eines Insolvenzgläubigers eine 1,0- bzw. bei Vertretung des den Plan vorlegenden Schuldners eine 3,0-Verfahrensgebühr. Nach der bis zum 30.6.2004 geltenden BRAGO erhielt nach § 74 Abs. 1 S. 1 BRAGO a.F. der Rechtsanwalt u.a. für die Tätigkeit ...mehr

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ZErb 02/2020, Zur Übermaßen... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Entlassung des Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses der Erblasserin. Die am … 1.2018 verstorbene Erblasserin war Reederin und frühere Alleinaktionärin der … Werft AG, eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 100 Mitarbeitern. Von ihrem Ehemann … wurde sie … 2017 geschieden. Aus der Ehe sind zwei Töchte...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i.S.d. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO

Leitsatz Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt. Normenkette § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1, §...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 10.4.1 Eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen

Rz. 58 Eingetragene Vereine (e. V.) und rechtsfähige Stiftungen sind juristische Personen, die mit dem Vereins- bzw. Stiftungsvermögen haften. Eine Haftung der Vereinsmitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins scheidet aus. Die Vorstandsmitglieder können nur unter ganz besonderen Umständen haften, wenn sie zum Schaden Dritter grob ihre Pflichten verletzen. Steuerlich t...mehr

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Haftungsrisiken beim Cash Pooling inner- und außerhalb einer Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen über einen Cash Pool im Konzern bergen insbesondere im Fall einer Insolvenz diverse Risiken, u.a. das einer Insolvenzanfechtung. Dieses kann jedoch – zumindest beim physischen Cash Pooling – bei Vorhandensein von Cash-Pool-Vereinbarungen reduziert werden. Neben derartigen Anfechtungsrisiken sind weitere Haftungsfallen zu beachten (z.B. die Kapitaler...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / j) Insolvenzberatung

Rz. 305 Wird der Rechtsanwalt oder Steuerberater mit einer Sanierung oder damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss (vgl. Rdn 23), ist insb. der Insolvenzgrund nach §§ 16 ff. InsO zu prüfen, auf die Antragspflicht nach § 15a InsO hinzuweisen, eine außergerichtliche Sanierungsmöglichkeit[1178] und die Art der möglichen Einleitung und Durchführun...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / b) Werkvertrag und Schutzwirkung für Dritte

Rz. 51 Ein Vertrag über die Erstellung und/oder Prüfung eines Jahresabschlusses ist regelmäßig ein Werkvertrag (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB).[193] Ob dies auch dann gilt, wenn es sich beim zu erstellenden Jahresabschluss nur um eine Einzelleistung im Rahmen eines Dauermandats handelt, hat der BGH offengelassen.[194] Um eine gekünstelte Aufspaltung einer einheitlichen Geschäftsbes...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Einleitung und Betreibung

Rz. 269 Der mit der Prozessführung beauftragte Rechtsanwalt hat die von ihm vertretene Partei, die in einer Instanz ganz oder z.T. obsiegt hat, über die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung aufzuklären. Noch i.R.d. Prozessmandats hat der Rechtsanwalt darauf zu achten, dass nach Vorliegen eines zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titels umgehend ein Antrag auf Festsetzung der...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / V. Berechtigtes Interesse

Rz. 109 Die Mitteilung einer unwahren Tatsache, deren Unrichtigkeit der Mitteilende nicht kennt, verpflichtet selbst bei fahrlässiger Unkenntnis nicht zum Schadensersatz, wenn der Mitteilende oder der Empfänger an der Mitteilung ein berechtigtes Interesse hat (§ 824 Abs. 2 BGB). Diese Vorschrift ist besonders für Medien, Auskunfteien und Warentestinstitute[422] bedeutsam. Di...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / cc) Insolvenzreife

Rz. 31 Hat der rechtliche Berater pflichtwidrig nicht auf die Insolvenzreife des Unternehmens hingewiesen, scheidet ein Anscheinsbeweis i.d.R. aus, weil bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unterschiedliche Maßnahmen beschlossen werden konnten. Die Gesellschaft hätte Insolvenzantrag stellen oder innerhalb der Frist des § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO eine Umstrukturierung durch Z...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ergebnis der Sach- und Rechtsprüfung

Rz. 93 Nach der Klärung des maßgeblichen Sachverhalts (vgl. Rdn 34 ff.) und der mandatsbezogenen Rechtsprüfung (vgl. Rdn 52 ff.) obliegt dem Rechtsanwalt die weitere vertragliche Hauptpflicht (vgl. Rdn 5), seinen Auftraggeber – in den Grenzen des umfassenden oder eingeschränkten Mandats (vgl. Rdn 16 ff.) – über das Ergebnis der Prüfung der Sach- und Rechtslage zu unterrichte...mehr

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§ 6 Mitverschulden / II. Einzelfälle eines Mitverschuldens

Rz. 18 Der Berater kann dem Mandanten grds. kein Mitverschulden insoweit entgegenhalten, als er auftragsgemäß als Fachmann tätig geworden ist. Dem Rechtsanwalt steht also regelmäßig kein Einwand des Mitverschuldens zu, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insb. aus Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer kann seinem Auftraggeber (Mandanten) und/oder einem Dritten (Nichtmandanten) aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB) haften.[1] Rz. 2 Aufgrund desselben Sachverhalts können Schadensersatzansprüche aus Vertrag und aus unerlaubter Handlung zusammentreffen, wenn ein Verhalten sowohl gegen eine vertragliche Pflicht al...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / XII. Anwaltsvergütung und Insolvenz des Mandanten

Rz. 532 Sämtliche vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mandanten entstandene Vergütungsansprüche des Rechtsanwalts gegen den Mandanten werden mit Eröffnung des Verfahrens zu allgemeinen Insolvenzforderungen. Die Honorarforderungen können – selbst wenn sie tituliert sind – nicht mehr gegen den Schuldner geltend gemacht werden (§ 89 InsO); etwaige Za...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Einzelfälle

Rz. 73 Auf folgende Fälle aus der Judikatur ist besonders hinzuweisen:mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 4. Warnpflicht bei beschränktem Mandat

Rz. 19 Bei einem beschränkten Mandat braucht der Rechtsanwalt also grds. Interessen seines Auftraggebers außerhalb des Mandatsgegenstandes nicht wahrzunehmen. Der Wille der Vertragspartner hat die anwaltliche Leistungspflicht auf einen bestimmten Teil der Rechtsangelegenheit des Auftraggebers beschränkt. Nur dafür schuldet dieser dem Anwalt eine Vergütung. Müsste ein Rechtsa...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2 Erklärung zur Restschuldbefreiung (Abs. 1 Nr. 2)

Rn 71 Mit dem Eröffnungsantrag hat der Schuldner nach Abs. 1 Nr. 2 zu erklären, ob er die Erteilung von Restschuldbefreiung (§ 287) beantragt. Die obligatorische Erklärung wird auf dem "Hauptblatt" des amtlichen Formularsatzes unter Ziff. II. abgefragt. Während natürliche Personen im Regelverfahren nach § 287 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 lediglich ihren Restschuldbefreiungsantrag ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5. Mit dem Antrag vorzulegende Unterlagen (Abs. 1)

Rn 42 Mit dem Insolvenzantrag oder unverzüglich nach diesem Antrag hat der Schuldner dem Insolvenzgericht die in § 305 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Dabei müssen zunächst keine Abschriften eingereicht werden. Erst wenn das Gericht entschieden hat, ob von der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsversuches gemäß § 306 Abs. 1 Satz 3 abgese...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rn 11 Voraussetzung für die Zulassung des Eröffnungsantrags und damit den Zugang zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren (2. Stufe) ist, dass der Schuldner zuvor ernsthaft versucht hat, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Regulierung seiner Verbindlichkeiten auf der Grundlage eines "außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans" herbeizuführen. Zum Kreis ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.1.2 Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs

Rn 58 Die geeignete Person oder Stelle darf die erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs nur bestätigen, wenn die Bemühungen des Schuldners auf Grundlage eines Plans erfolgt sind. Ein solcher Plan beinhaltet eine zusammenfassende, die Einzelheiten integrierende und ergebnisorientierte Gesamtdarstellung der Verschuldungsstruktur und des Lösungsvorschla...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.1 Durchführung des Einigungsversuchs

Rn 15 Der Zeitpunkt der Durchführung des außergerichtlichen Bereinigungsversuchs kann vom Schuldner frei gewählt werden. Er ist unabhängig vom Vorliegen der Insolvenzeröffnungsgründe. Damit wird dem Schuldner auch ein Raum für taktische Erwägungen geöffnet. Er kann beispielsweise die Verjährung von Forderungen abwarten.[21] Während der Durchführung des Einigungsversuchs gewä...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 4.3 Zuständiges Gericht

Rn 35 Der Verbraucherinsolvenzantrag ist beim zuständigen Amtsgericht – Insolvenzgericht – einzureichen. Das Insolvenzgericht überprüft zunächst die Zulässigkeit des Eröffnungsantragsantrags, für den auch im Verbraucherinsolvenzverfahren die allgemeinen Vorschriften der §§ 2, 3, 11 ff. gelten, soweit die §§ 304 ff. nichts anderes bestimmen (§ 304 Abs. 1 Satz 1). Die sachlich...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6. Gerichtliche Prüfung (Abs. 3)

Rn 111 Auch im Verbraucherinsolvenzverfahren gilt grundsätzlich der Amtsermittlungsgrundsatz des § 5.[166] Die allgemeinen Eröffnungsvoraussetzungen gemäß §§ 11 ff. sind daher von Amts wegen zu prüfen. So hat das Insolvenzgericht beispielsweise seine örtliche Zuständigkeit uneingeschränkt amtswegig zu ermitteln.[167] Die Zuständigkeit des Insolvenzrichters umfasst das gesamt...mehr

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§ 45 Ablauf des Insolvenzve... / B. Insolvenzantrag und Antragsberechtigung

Rz. 2 Gemäß § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag hin eröffnet. Antragsberechtigt ist sowohl jeder Gläubiger als auch der Schuldner. Der Gläubiger muss sein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Verfahrens sowie seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft machen (§ 14 InsO). Bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag kann dieser wirksam zurückgen...mehr

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§ 44 Insolvenzgründe

Rz. 1 Als Eröffnungsgründe kommen die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung (§ 19 InsO) in Betracht, wobei es von der Person des Schuldners abhängt, welcher Insolvenzgrund geltend gemacht werden kann. Rz. 2 Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) Die Zahlungsunfähigkeit ist der allgemeine Eröffnungsgrund, der sowohl bei nat...mehr

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§ 11 Handels- und Gesellsch... / 2. Geschäftsführung

Rz. 47 Notwendigkeit der Geschäftsführerbestellung Im Gegensatz zu den Personengesellschaften, in denen die persönlich haftenden Gesellschafter gleichzeitig zur Geschäftsführung berufen sind, wenn dies nicht vertraglich anders geregelt ist, muss die GmbH bereits bei ihrer Gründung und auch während ihrer Existenz einen oder mehrere Geschäftsführer haben, der für sie handelt bz...mehr

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ZErb 11/2019, Die gefährlic... / II. Die Situation des Testamentsvollstreckers bei Amtsbeginn

Mit der Annahme des Amtes muss der Testamentsvollstrecker in den Regelfällen der Abwicklungs- oder Dauervollstreckung den Erben gemäß der §§ 2218 I, 666 Fall 1 BGB unaufgefordert über sämtliche wichtigen Sachverhalte zum Nachlass informieren. Er trägt daher auch das Risiko, den Erben über die Nachlasssituation so zu informieren, dass dieser in die Lage versetzt wird, über An...mehr

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FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 3 Der Praxistipp

Forderungsanmeldung kann sich lohnen Gerät der Schuldner in Insolvenz, ist die Lage für den Gläubiger misslich. Die Realisierung der offenen Forderung rückt in weite Ferne. Als Folge zeigt die Praxis, dass viele Gläubiger nicht einmal die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ein Fehler! Dem konkreten Schuldner und den Schuldnern als Ganzes wird damit in die Hände gespielt ...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 694 Bei einer klassischen GmbH & Co. KG, bei der neben der Komplementär-GmbH keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist (§ 15a Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.1 Insolvenzgründe bei der GmbH & Co. KG

Rz. 693 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wird die GmbH & Co. KG aufgelöst, §§ 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB. Insolvenzgründe sind wie bei einer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung der Gesellschaft (§ 19 InsO). Während der Geschäftsführer be...mehr

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VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.2 Faktischer Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

Rz. 698 Die in § 15a InsO, §§ 130a, 177a HGB normierten Pflichten treffen auch den sog. faktischen Geschäftsführer der GmbH & Co. KG.[1] Faktischer Geschäftsführer ist, wer in maßgeblichem Umfang Geschäftsführungsmaßnahmen übernommen hat, wie sie nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag für den Geschäftsführer kennzeichnend sind, und wer insbesondere die für den wirtschaftlichen...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

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Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Begriff der Unbilligkeit

Rz. 31 Eine Billigkeitsmaßnahme kommt in Betracht, wenn die Erhebung der Steuer "nach der Lage des einzelnen Falles" i. S. d. § 163 Abs. 1 S. 1, § 227 AO unbillig wäre. Es ist daher immer auf den Einzelfall abzustellen; Billigkeit ist die Gerechtigkeit des Einzelfalls. Der Grundsatz der Billigkeit hat die Aufgabe, das bei der Anwendung der Steuergesetze zustande gekommene Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.1 Normzweck

Rn 2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll zahlungsunfähigen Verbrauchern und ehemaligen Kleinunternehmern ermöglichen, ihre Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans oder als letzte Möglichkeit auf der Grundlage eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ggf. mit anschließendem Restschuldbefre...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 6.1 Die Antragspflicht der Mitglieder des Vorstands und der Abwickler

Rz. 52 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 InsO sind antragsverpflichtet ›die Mitglieder des Vertretungsorgans‹, also des Vorstands der eG, nach Auflösung der eG der oder die Abwickler (Liquidatoren). Sie treten an die Stelle des Vorstands und leiten die eG entsprechend unter eigener Verantwortung nach Maßgabe von § 89. In Ansehung der Insolvenz der eG gelten für sie die gleichen Regel...mehr

Kommentar aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Hillebrand/Keßler, GenG § 9... / 5.3.3 Unternehmenskonzept und Finanzplan

Rz. 46 Die Fortführungsprognose muss auf systematischer Grundlage nach sachgerechten Kriterien unter Anwendung betriebswirtschaftlicher Methoden so objektiv wie möglich und für sachverständige Dritte nachvollziehbar und nachprüfbar erstellt werden. Ausgehend von den Empfehlungen des Fachausschusses Recht des IDW (in WPg 1997, S. 22 ff.) besteht Übereinstimmung, dass die Fort...mehr