Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / c) Nachweis des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden, sollte zunächst das Insolvenzgutachten eingesehen werden. Hinweis: Ergänzend zu dem Gutachten kann der geschädigte Reisende als Beteiligter des Insolvenzverfahrens Einsichtnahme in die Gerichtsakten nehmen. Hieraus können sich weitere Anhaltspunkte auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit e...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltliche Ber... / II. Verhaltensalternativen des Schuldners in der Krise

Für zahlungsschwache Schuldner, die kurz vor der Insolvenz stehen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie sich dem Insolvenzverfahren stellen, den Versuch machen ihr defizitäres Unternehmen zu sanieren oder – sei es bewusst oder unbewusst – den Kopf in den Sand stecken und weiterwirtschaften, bis gar nichts mehr geht. Dabei ist entgegen mancher Erwartungen, die schon bei V...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 1 Sachverhalt

Der Rechtsuchenden wurde Beratungshilfe "wegen Insolvenzanmeldung" bewilligt. In der Folge wurde die Beteiligte zu 1) für die Rechtsuchende Frau P tätig und hat Schriftwechsel mit den Gläubigern geführt. Nach Abschluss der Angelegenheit hat die Beteiligte zu 1) für die Vertretung der Rechtsuchenden in einem Schuldenbereinigungsverfahren vor Insolvenzanmeldung eine Gebühr nac...mehr

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AGS 6/2016, Geschäftsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG grundsätzlich statthafte sofortige Beschwerde begegnet in formeller Hinsicht keinen Bedenken; insbesondere ist der Beschwerdewert von 200,00 EUR aus § 33 Abs. 3 RVG erreicht. Das zulässige Rechtsmittel hat auch in der Sache selbst Erfolg. Entgegen der Auffassung des AG umfasst die bewilligte Beratungshilfe die Durchführung des Schulden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.8 Insolvenzantrag des Finanzamts

Rz. 17 Unabhängig davon, dass gegen den Eröffnungsbeschluss und gegen die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Zivilrechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben ist, beruht der Antrag des FA gem. §§ 13f. InsO auf einer Ermessensentscheidung, deren Rechtmäßigkeit im finanzgerichtlichen Verfahren zu überprüfen ist.[1] Der BFH lässt hierbei die Fr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Abgrenzung zur Aussetzung der Vollziehung

Rz. 2 Mit der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 bzw. § 361 AO wird vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung bereits erlassener und vollziehbarer Verwaltungsakte erreicht, gegen die der Betroffene Einspruch eingelegt oder Klage erhoben hat. Die einstweilige Anordnung dient dagegen der vorläufigen Sicherung oder Regelung eines Anspruchs, den der Steuerbürger erst in e...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 76... / 3.2 Entstehung der Sachhaftung (Abs. 2)

Rz. 4 Die Entstehung der Sachhaftung ist unabhängig von der Entstehung des Steueranspruchs. Hierin unterscheidet sich die Sachhaftung von den persönlichen Haftungstatbeständen, bei denen der Haftungsanspruch akzessorisch zum Steueranspruch ist. Die Sachhaftung und damit die Möglichkeit der Beschlagnahme von Waren kann auch schon vor der Steuerschuld entstehen. Eine Verwertun...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.4 Insolvenzantragspflicht

Nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der GmbH müssen Geschäftsführer gem. § 15a Abs. 1 InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen 3 Wochen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Das gilt auch dann, wenn ein Gläubiger der GmbH bereits einen solchen Antrag gestellt hat; die Antragspflicht des Geschäftsführers entfällt erst, wenn das In...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.4.2.2 Sozialplan

Rz. 44 Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluss eines Interessenausgleichs folgt aber nicht ohne Weiteres seine Zuständigkeit auch für den Abschluss eines Sozialplans. Vielmehr ist gesondert zu prüfen, ob der Ausgleich oder die Abmilderung der durch die Betriebsänderung entstehenden Nachteile zwingend unternehmenseinheitlich oder betriebsübergreifend ge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / § 15a Antragspflicht bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit

(1) 1Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. 2Das Gleiche gilt für die organschaftlichen Vertreter der zur Vertretung der Gesellschaft ermächtig...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Gesetzgebungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift ist durch das MoMiG mit Wirkung zum 1.11.2008 eingeführt worden und regelt – sieht man einmal von vereinzelten Ausnahmen (Rn. 7) ab – die Insolvenzantragspflicht rechtsformübergreifend.[4] Die entsprechenden Vorschriften in den einzelnen Gesellschaftsgesetzen (§§ 64 Abs. 1, 71 Abs. 4 GmbHG a. F.; §§ 92 Abs. 2, 268 Abs. 2 AktG a. F. sowie §§ 278 Abs. 3, 28...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2 Die Rechtsfolge

Rn 55a Die Gerichte berücksichtigen strafschärfend, wenn der Insolvenzantrag über einen längeren Zeitraum nicht gestellt worden ist.[171] Strafmildernd kann zu berücksichtigen sein, wenn ein "faktischer Geschäftsführer" die eigentlichen Geschicke der Gesellschaft in Händen hält. Dann kann u. U. der rechtliche Geschäftsführer – wenn nur Befehlsempfänger oder Strohmann – nur a...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2.1 Beginn, Ende und Ruhen der Pflicht

Rn 28 Die Pflicht, den Eröffnungsantrag zu stellen, besteht – vorbehaltlich der Höchstfrist von drei Wochen -, wenn die Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung "offen zutage tritt" (oben Rn. 22). Die Pflicht dauert fort bis zur Insolvenzeröffnung. Ist die Gesellschaft zunächst insolvenzreif und überwindet sie sodann die Krise, erlischt die Insolvenzantragspflicht für die zurü...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3.2 Tatsächliche Führungslosigkeit

Rn 38 Abs. 3 ist – h. M. zufolge – nicht entsprechend anzuwenden, wenn ein Geschäftsleiter zwar rechtlich, aber nicht mehr tatsächlich vorhanden ist, weil er unauffindbar, untergetaucht oder unwillig ist, sein Amt auszuüben.[123] Eine entsprechend weite Definition des Begriffs der Führungslosigkeit im RefE MoMiG hat der Gesetzgeber wegen zu vieler Zweifelsfragen fallen gelas...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 53a Während die Überschuldung stets die Erstellung einer Überschuldungsbilanz verlangt (§ 19 Rn. 27 ff.), kann die Zahlungsunfähigkeit sowohl durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten einerseits und der zu ihrer Tilgung vorhandenen kurzfristig herbeizuschaffenden Mittel andererseits oder aber mithilfe der sogenannten wirtschaftskriminal...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.2.2 Haftung von "Beratern"

Rn 78a Ob Berater (z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) im Falle der Insolvenzverschleppung haften, hängt grundsätzlich von dem mit der schuldnerischen Gesellschaft vereinbarten Mandat ab. Hier sind grds. drei verschiedene Fallkonstellationen (spezifisches Mandat, allgemeines Mandat, Überschreiten eines allgemeinen Mandats) zu unterscheiden: Rn 78b Verpflichtet sich de...mehr

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Hälftiger Erlass von Säumniszuschlägen bei unbilliger Härte

Leitsatz Die Erhebung von Säumniszuschlägen ist unbillig, wenn dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuern unmöglich ist und daher die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn verliert. Sachverhalt Der Kläger erzielte steuerpflichtige Umsätze. Auf die festgesetzten Umsatzsteuern erfolgten in den Jahren 2009 bis 2015 Tilgungen erst nach Rückstandsanzeigen und M...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Festsetzung gegen den Gläubiger

Rn 9 Ausnahmsweise können Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters ganz oder teilweise (z. B. bei wechselseitigem Mitverschulden gem. § 254 BGB) dem Gläubiger auferlegt und dann auch nach dieser Vorschrift gegen ihn festgesetzt werden. Im Gegensatz zum Schuldner findet sich hier nun auch eine ausdrückliche Regelung der "Kostenlast". Vora...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Festsetzung gegen den Schuldner

Rn 7 Auch die Neuregelung für alle ab dem 1.7. 2014 beantragte Verfahren belässt es zunächst bei dem Grundsatz der Haftung des Schuldners für Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters. Damit liegt eine zumindest formelle Regelung dieses bisher vor Einführung dieser Vorschrift nur materiell rechtlich anerkannten Erstattungsanspruchs des (ehemaligen) vorläufig...mehr

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Sommer, SGB V § 172 Vermeid... / 2.3 Vereinigung mit einer anderen Krankenkasse (Abs. 3)

Rz. 23 Mit dem ab 1.1.2009 angefügten Abs. 3 wird ein von den freiwilligen Vereinigungen (§§ 144, 150, 160, 168a, 171a) und von sonstigen Zwangsvereinigungen (§ 145, § 150 Abs. 2, § 160 Abs. 3) abweichender eigenständiger Fall einer faktisch auch zwangsweisen freiwilligen Vereinigung (sog. Rettungsfusion) geregelt, denn der erforderliche Vereinigungsbeschluss des Verwaltungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO, InsVV § 19 Übergangsregelung

Gesetzestext (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1.1.2004 eröffnet wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) am 7. Oktober 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Auf Vergütungen aus vorläufigen Insolvenzverwaltungen, die zum 29. Dezember 2006 bereits rechtskräftig abgerechnet...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / I. Insolvenzantrag

Rz. 2 Wie in einem Regelinsolvenzverfahren ist auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren Schriftformzwang nach § 13 Abs. 1 S. 1 InsO gegeben. Bei einem Insolvenzantrag einer natürlichen Person ist diese generell berechtigt den Antrag zu stellen, sofern sie prozessfähig ist. Ist der Schuldner nur partiell geschäftsfähig, kann die Antragstellung nur durch seinen gesetzlichen ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / B. Insolvenzanträge von Privatpersonen

I. Insolvenzantrag Rz. 2 Wie in einem Regelinsolvenzverfahren ist auch in einem Verbraucherinsolvenzverfahren Schriftformzwang nach § 13 Abs. 1 S. 1 InsO gegeben. Bei einem Insolvenzantrag einer natürlichen Person ist diese generell berechtigt den Antrag zu stellen, sofern sie prozessfähig ist. Ist der Schuldner nur partiell geschäftsfähig, kann die Antragstellung nur durch se...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 3. Kostendeckung

Rz. 38 Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kann aber nur dann erfolgen, wenn die Kosten des Verfahrens nach § 54 InsO gedeckt sind. In Verbraucherinsolvenzverfahren ist aber aufgrund der Verschuldung und der geringen Liquidität der Schuldner überwiegend eine Kostendeckung nicht zu erreichen. Aus diesem Grunde ist der Gesetzgeber dazu übergegangen diesen Personen die Durc...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Anfechtung einer vorsätzlichen Benachteiligung

Rz. 142 In diesem Fall ist nach § 133 InsO eine Rechtshandlung des Insolvenzschuldners anfechtbar, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder in dem anderen Fall, in den letzten 10 Jahren vor dem Insolvenzantrag der Schuldner mit dem dem Gläubiger bekannten Vorsatz vorgenommen hat, die späteren Insolvenzgläubiger zu benachteiligen.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / c) Überschuldung

Rz. 27 Nur bei juristischen Personen ist die Überschuldung ein Insolvenzeröffnungsgrund. Grundsätzlich ist Überschuldung gegeben, wenn die Aktiva die Passiva übersteigen. Die Entwicklung des Überschuldungsbegriffes hat sich in drei zeitlichen Stufen vollzogen. In der Konkurs- und der Gesamtvollstreckungsordnung war die Überschuldung nicht rechtlich definiert. Aus diesem Grund...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / VI. Eröffnungsverfahren

Rz. 24 Nach dem Eingang des Insolvenzantrages bei dem Insolvenzgericht und der Bestellung des Gutachters wird dieser prüfen, ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist. Des Weiteren hat der Gutachter noch den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit festzustellen, der in diesem Verfahrensabschnitt der einzige Insolvenzgrund ist, der zum Tragen kommen kann. 1. Ins...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Insolvenzgründe generell

a) Zahlungsunfähigkeit Rz. 25 Die Zahlungsunfähigkeit wird in § 17 Abs. 2 S. 1 definiert. Die Zahlungsunfähigkeit ist dann durch den Gutachter festzustellen. Nach Abs. 2 S. 1 ist Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Zahlungsunfähigkeit ist aber von einer bloßen Zahlungsstockung abzugrenzen. Nicht jede Liquiditätslücke führt...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / e) Eigentumsvorbehalt

aa) Darstellung Rz. 75 Der Eigentumsvorbehalt hat sich neben dem Sicherungseigentum zu einem der weit verbreitetsten Sicherungsmittel herausgestellt. In der Insolvenz des Sicherungsnehmers oder des Sicherungsgebers ergeben sich immer wieder Konstellationen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen. bb) Einfacher Eigentumsvorbehalt Rz. 76 Bei dem einf...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / XI. Insolvenzanfechtung

Rz. 134 Für viele Berater ist eines ist der undurchsichtigsten Kapitel in der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens, die Geltendmachung einer Insolvenzanfechtungen durch den Insolvenzverwalter. Rz. 135 Nachstehend soll ihnen durch die Zeittabelle vermittelt werden, innerhalb welcher Zeiträume ein Insolvenzverwalter Anfechtungsanprüche gegenüber einem Insolvenzgläubiger geltend...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / VII. Durchsetzung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Rz. 41 Ein weiteres Aufgabenfeld in der Beratung von Mandanten ist die Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle (§ 174 InsO). Dazu ist als Erstes eine Bestimmung der anzumeldenden Forderung vorzunehmen. Dabei ist abzugrenzen, ob es sich bei dem Mandanten um einen Insolvenz-, Aus-, Ab- oder Massegläubiger handelt. 1. Insolvenzgläubiger Rz. 42 Am Verfahren können nur Insol...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 6. Anmeldefrist

Rz. 49 Bei der durch das Gericht bestimmten Frist (§ 28 Abs. 1 S. 1 InsO) handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach Fristablauf kann der Gläubiger noch einen besonderen Prüfungstermin beantragen. Die anfallenden Kosten hat er aber zu tragen. Das Gericht kann auch zur Prüfung im schriftlichen Verfahren übergehen. (§ 177 Abs. 2 S. 1 InsO)mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Besitz

Rz. 67 Das Recht zum Besitz wird überwiegend wie ein dingliches Recht behandelt. Der frühere Besitzer kann gegenüber dem jetzt besitzenden Insolvenzverwalter die Einräumung des Rechtes nach § 861 BGB bzw. die Herausgabe zwecks Ausübung des Besitzes nach § 1007 BGB verlangen.[46]mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 5. Aussonderungsfähige Rechte

a) Eigentum Rz. 63 Nach § 985 BGB kann der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe verlangen. Das Eigentum[43] stellt einen Grundfall des Aussonderungsrechtes dar. Aussonderung kann aber nur in dem Zustand erfolgen, in dem sich der Gegenstand im Besitz des Insolvenzverwalters befindet und nur an dem Ort, an dem der Gegenstand ist.[44] Der Verwalter muss den Gegenstand nur ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / d) Sicherungseigentum

aa) Darstellung Rz. 72 Als überwiegendes Sicherungsmittel in der Praxis wird das so genannte Sicherungseigentum verwendet. Dabei wird die Übereignung nach §§ 930 ff. BGB durchgeführt, verbunden mit einer Sicherungsabrede. Im Außenverhältnis hat der Sicherungsnehmer Volleigentum erworben. Im Innenverhältnis ist dieses Recht aber fiduziarisch gebunden. Eine solche Rechtspositio...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / bb) Einfacher Eigentumsvorbehalt

Rz. 76 Bei dem einfachen Eigentumsvorbehalt[52] erfolgt die dingliche Übereignung nach § 929 S. 1 BGB unter der aufschiebenden Bedingung nach § 158 BGB, der vollständigen Zahlung des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag, zur Absicherung des Verkäufers. Der Verkäufer der Sache bleibt in dieser Konstellation immer noch Eigentümer. (1) Insolvenz des Verkäufers Rz. 77 Eine Regelung i...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 7. Absonderung

a) Allgemein Rz. 93 Bei dem Absonderungsrecht steht die vorzugsweise Befriedigung des Insolvenzgläubigers an einem zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstand im Vordergrund. Der Absonderungsberechtigte kann sein Recht nach den §§ 49 ff. InsO gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. Die Verwertung des Absonderungsrechtes erfolgt entweder durch den Insolvenzverwalter oder...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 1. Insolvenzgläubiger

Rz. 42 Am Verfahren können nur Insolvenzgläubiger oder, sofern das Insolvenzgericht zur Anmeldung nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger aufgefordert hat, auch diese teilnehmen. Nach der Definition des § 38 InsO ist ein Insolvenzgläubiger ein persönlicher Gläubiger, der einen vermögensrechtlichen Anspruch gegen den Insolvenzschuldner hat.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / X. Vertragsverhältnisse in der Insolvenz

1. Grundlegende Regelungen Rz. 115 Die Abwicklung von Vertragsverhältnissen innerhalb eines Insolvenzverfahrens ist in den §§ 103 – 112 und §§ 115–117 InsO festgelegt. Von diesen Regelungen werden Schuldverhältnisse umfasst, die der Insolvenzschuldner vor Verfahrenseröffnung geschlossen hat. Zu den wichtigsten Vertragsverhältnissen, die in der Schnittstelle zum Insolvenzrecht...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / cc) Rechtliche Situation bei der Insolvenz des Sicherungsnehmers

Rz. 74 Dem Sicherungsnehmer (Sicherungseigentümer) steht dann ein Aussonderungsrecht zu, wenn er gegenüber dem Insolvenzschuldner die zugrunde liegende Forderung erfüllt hat oder der Sicherungszweck anderweitig eingetreten ist.[51]mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / A. Einleitung

Rz. 1 Bereits seit vielen Jahren verknüpft sich das Familienrecht mit dem Insolvenzrecht immer enger. Ausschlaggebende Faktoren hierfür sind die immer weitere Fortschreitung der Überschuldung von Privatpersonen, die dann wiederum in die Familien hineinwirkt. Aus diesem Grunde sollen die nachfolgenden Darstellungen helfen, die Verzahnungen zwischen Familienrecht und Insolvenz...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / aa) Darstellung

Rz. 75 Der Eigentumsvorbehalt hat sich neben dem Sicherungseigentum zu einem der weit verbreitetsten Sicherungsmittel herausgestellt. In der Insolvenz des Sicherungsnehmers oder des Sicherungsgebers ergeben sich immer wieder Konstellationen, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien führen.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / aa) Darstellung

Rz. 72 Als überwiegendes Sicherungsmittel in der Praxis wird das so genannte Sicherungseigentum verwendet. Dabei wird die Übereignung nach §§ 930 ff. BGB durchgeführt, verbunden mit einer Sicherungsabrede. Im Außenverhältnis hat der Sicherungsnehmer Volleigentum erworben. Im Innenverhältnis ist dieses Recht aber fiduziarisch gebunden. Eine solche Rechtsposition wird von der ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / V. Weitere Rechtsänderungen zum 1.7.2014

Rz. 23 Durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte sind eine Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten, die zu beachten sind.mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / a) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 25 Die Zahlungsunfähigkeit wird in § 17 Abs. 2 S. 1 definiert. Die Zahlungsunfähigkeit ist dann durch den Gutachter festzustellen. Nach Abs. 2 S. 1 ist Zahlungsunfähigkeit dann gegeben, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Die Zahlungsunfähigkeit ist aber von einer bloßen Zahlungsstockung abzugrenzen. Nicht jede Liquiditätslücke führt unweigerlich zur Zahl...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / cc) Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Rz. 81 Bei der Vereinbarung eines so genannten verlängerten Eigentumsvorbehaltes[55] ist es dem Vorbehaltskäufer gestattet, die erworbene Sache im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung seines Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Einhergehend tritt der Vorbehaltskäufer an den Vorbehaltsverkäufer seine Forderung aus seiner eigenen Weiterveräußerung an den Endkunden ab. In die...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / 2. Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Rz. 34 Besteht bei dem Insolvenzgericht, dem Gutachter oder dem vorläufigen Insolvenzverwalter der Verdacht, dass der Insolvenzschuldner seine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht im Eröffnungsverfahren nach § 20 InsO verletzt, können Sicherungsmaßnahmen zugunsten der Insolvenzmasse angeordnet werden.[19] a) Vorläufige Postsperre Rz. 35 So kann unter anderem die Postsperre nach §...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / c) Einstellung Zwangsvollstreckung unbewegliches Vermögen

Rz. 37 Der vorläufige Insolvenzverwalter kann auch die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen nach § 30 Buchst. d Abs. 4 ZVG einstellen lassen. Dabei muss er glaubhaft machen, dass durch die Einstellung der Zwangsvollstreckung eine nachteilige Vermögenslage bei dem Insolvenzschuldner vermieden wird. Mit einer solchen Maßnahme kann u.a. das für eine Betriebsfortführ...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / ee) Nachgeschalteter/weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt

Rz. 83 In diesem Falle[57] legt der Vorbehaltskäufer seinem eigenen Endkunden den ihn betreffenden Eigentumsvorbehalt offen. In seiner vertraglichen Abrede überträgt dann der Vorbehaltskäufer auf seinen Endkunden das ihm bereits zustehende Anwartschaftsrecht am Eigentum. In dieser Konstellation tritt der Endkunde an die Stelle des Vorbehaltskäufers und nimmt seine Rechtsstel...mehr

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§ 10 Familienvermögensrecht... / b) Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO

Rz. 26 Eine drohende Zahlungsunfähigkeit ist nach § 18 InsO gegeben, wenn der Insolvenzschuldner nicht in der Lage sein wird seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist nur Insolvenzgrund bei so genannten "Eigenanträgen" eines Insolvenzschuldners und nicht bei Fremdanträgen. Dieser Insolvenzan...mehr