Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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§ 20 Wiedereinsetzung in de... / I. Folgen einer Fristversäumung

Rz. 3 Nach § 230 ZPO hat die Versäumung einer Prozesshandlung die allgemeine Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen ist, d.h. der Prozess kann trotz des begründeten materiellen Anspruchs verloren werden. § 230 ZPO findet auf gesetzliche wie richterliche Fristen Anwendung.[1] Sie gilt allerdings aufgrund der Besonderheiten des Insolvenzve...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.3 Vorübergehende Unkenntnis vom Insolvenzereignis (Abs. 3)

Rz. 34 Hat der Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Abs. 3 verschiebt den Insolvenzgeldzeitraum in Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers auf die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag,...mehr

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Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn er im Inland beschäftigt war und im Zeitpunkt des Insolvenzereignisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses hat. Ein Wohnsitz im Inland ist nicht Voraussetzung für die Insolvenzgeldgewährung. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz hat der Gesetzgeber auf die Entw...mehr

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Sauer, SGB III § 172 Datena... / 2.1 Datenaustausch (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift beseitigt datenschutzrechtliche Probleme bei internationalem Datentransfer zwischen Trägern von Leistungen bei Insolvenz des international tätigen Arbeitgebers und der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit darf dem Träger für Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eines anderen Mitgliedstaates das Insolvenzereignis und di...mehr

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§ 6 Haftung / (1) Antragsrecht der Erben

Rz. 89 Das Antragsrecht nach § 1981 Abs. 1 BGB steht gem. § 2062 BGB nur allen Miterben gemeinsam zu. Die Nachlassverwaltung ist anzuordnen, wenn sie beantragt wird, § 1981 Abs. 1 BGB. Indirekte Voraussetzung ist noch, dass eine die Kosten deckende Masse vorhanden bzw. eingezahlt worden ist (§ 1981 BGB).[159] Die Beantragung kann nur bis zur Teilung des Nachlasses erfolgen, §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB Fach 2, 8...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einzelzwangsvollstreckung vorliegen und ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht wird. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – in diesem Fall ist aber nur der Schuldner antra...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Fortführung bei Insolvenz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts führen, wenn der Insolvenzverwalter oder Liquidator die für das Unternehmen maßgeblichen Entscheidungen von einem Ort aus trifft, der nicht im Bezirk der bisher zuständigen Finanzbehörde liegt. Um zu verhindern, dass insbes. sog. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nullbescheid...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Der vorläufige Rechtsschutz in Steuersachen, DStJG 19 (1995), 149; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, 1997; Bilsdorfer, Vollstreckungsschutz während eines laufenden Aussetzungsverfahrens, FR 2000, 708; Trossen, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden, DStZ 2001, 877; Wagner, Über vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VI. Das Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 162 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist ein Mittel zur Herbeiführung der Haftungsbeschränkung und der dafür erforderlichen verwaltungsmäßigen Trennung des Nachlasses vom Eigenvermögen des Erben (Gütersonderung). Es wird nur auf Antrag eröffnet, vgl. § 317 Abs. 1 InsO. Der Erbe kann die mit der Eröffnung des Verfahrens verbundene Haftungsbeschränkung herbeiführen, weil das...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Pflicht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 142 § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB ergänzt das Pflichtenprogramm des Erben noch insofern, als diesem auferlegt wird, sobald ihm dies zumutbar ist, das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB begründet eine Schadensersatzpflicht des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern, wenn er die ihm auferlegte Pflicht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens ve...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 20. Prozesskostenhilfe für Nachlasspfleger

Rz. 128 Für die Führung eines Prozesses kann dem Nachlasspfleger Prozesskostenhilfe bewilligt werden, sofern der Nachlass dürftig ist.[117] Der anwaltliche Nachlasspfleger kann insoweit auch selber beigeordnet werden.[118] Durch das LG Kleve wurde dem Nachlasspfleger jedoch in einem Fall Prozesskostenhilfe für einen Prozess verweigert, in dem der Nachlass überschuldet und di...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Die zwei förmlichen Nachlassverfahren zur Herbeiführung der Haftungsbeschränkung

Rz. 129 Das Gesetz stellt zwei Verfahren zur Verfügung, die zu einer Gütersonderung führen und für den Erben seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern beschränken: (1) die Nachlassverwaltung als Sonderfall der Nachlasspflegschaft (§§ 1975 ff. BGB), (2) das Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO). Rz. 130 Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz werden nur auf Antrag...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Nachhaltigkeit der förmlichen Nachlassverfahren

Rz. 341 Wenn die Miterben ihre Haftung durch eines der allgemeinen Mittel für eine Haftungsbeschränkung einschränken, so ist das neben der besonderen Haftungsbeschränkung von § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bedeutungslos. Einmal endet eine allgemeine Haftungsbeschränkung nicht mit der Nachlassteilung, und zum andern entzieht eine allgemeine Haftungsbeschränkung auch den Teil de...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 182 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäft...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Anspruchsschuldner

Rz. 153 Schuldner des Ersatzanspruchs ist der Erbe, ausnahmsweise auch ein mit dem Vermächtnisgegenstand Beschenkter. Mehrere mit dem Vermächtnis beschwerte Erben haften, da es sich nach § 1967 Abs. 2 BGB um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, als Gesamtschuldner.[219] Wurde der Vermächtnisgegenstand verschenkt, so haftet kraft der in § 2288 Abs. 2 BGB enthaltenen Verweisun...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 13. Antragsrecht für behördliche Verfahren

Rz. 112 Der Nachlasspfleger kann das Gläubigeraufgebot gem. §§ 1970 ff. BGB beantragen (§ 455 FamFG), das Nachlassinsolvenzverfahren (§ 317 Abs. 1 InsO) und die Zwangsversteigerung eines Grundstücks (§ 175 ZVG). Er kann entgegen anderslautender Auffassungen auch die Nachlassverwaltung beantragen (siehe Rdn 47). Im Rahmen der Schadensersatzpflicht aus § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB i...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Nach Annahme der Erbschaft

Rz. 311 Der Erbe haftet ab Erbschaftsannahme den Nachlassgläubigern wie ein Beauftragter (§ 1978 Abs. 1 S. 1 BGB). Nach § 667 BGB hat er das Erlangte herauszugeben. Auch hier gibt ihm das Gesetz einen Ersatzanspruch gegen den Nachlass nach §§ 1978 Abs. 3, 1979, 670 BGB, wenn der Erbe den Umständen nach annehmen durfte, dass der Nachlass zur Berichtigung aller Nachlassverbind...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 5. Insolvenzantragspflicht

Rz. 171 Den Nachlassgläubigern gegenüber besteht nach § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB eine unverzügliche Insolvenzantragspflicht, wenn der Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung erlangt. Der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung steht die auf Fahrlässigkeit beruhende Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit ist anzunehmen, ...mehr

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Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Systematik

Rn 4 Die wesentlichen Regelungen zur Ausgestaltung und Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses finden sich in § 22 a und § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a. Beide Vorschriften nehmen aufeinander Bezug und werden im Folgenden zusammen kommentiert. Ohnehin handelt es sich bei dem vorläufigen Gläubigerausschuss nicht um eine Sicherungsmaßnahme, so dass die Regelung einen Fremdkö...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.3 Antragstellung

Rn 70 Bei vielen Insolvenzgerichten ist es möglich mit dem zuständigen Richter bereits vor einer förmlichen Einreichung des Insolvenzantrages das Verfahren zu besprechen. Eine Möglichkeit zu einer Vorbesprechung sollte bei allen Verfahren, in denen die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses in Betracht gezogen wird, erfolgen. Dabei sollte die Kontaktaufnahme über ...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 3 Der Praxistipp

Für den Forderungsverlust kann der Gläubiger etwas verlangen Die Restschuldbefreiung ist Teil der in Art. 14 GG niedergelegten Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Der Gläubiger verliert seinen Vermögensanspruch zugunsten der Chance des Schuldners auf einen Neuanfang. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, setzt aber seinerseits voraus, dass der Schuldner für einen übersch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Verfahren

Rn 65 Die Gerichte sehen sich mitunter einem gewissen Druck ausgesetzt, den vorläufigen Gläubigerausschuss schnell einzusetzen. Häufig geht es den Beteiligten dabei aber wohl weniger um eine frühzeitige Gläubigerbeteiligung an der Sanierung des Unternehmens, sondern eher um die Möglichkeit über § 56 a Einfluss auf die Verwalterauswahlentscheidung zu nehmen. Das Ziel ist per ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Pflichtausschuss (Abs. 1)

Rn 11 Sind die Voraussetzungen des § 22 a Abs. 1 gegeben, ohne dass ein Ausschlusstatbestand des § 22 a Abs. 3 greift, folgt daraus eine Pflicht des Gerichts einen vorläufigen Gläubigerausschuss unmittelbar einzusetzen. Dies ändert aber nichts daran, dass das Gericht für eine repräsentative Besetzung des Ausschusses sorgen muss (s. u. Rdn. 40). Soll also der Ausschuss zeitna...mehr

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FoVo 9/2018, Pflicht des te... / 2 II. Aus der Entscheidung

Versagung der Restschuldbefreiung bei Obliegenheitsverletzung und Beeinträchtigung Die materiellen Voraussetzungen für die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 i.V.m. § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO hat das Beschwerdegericht mit zutreffender Begründung festgestellt. Auf einen Gläubigerantrag ist die beantragte Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versag...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.1 Prepackaged plan

Rn 20 Stellt der Schuldner Insolvenzantrag unter gleichzeitiger Einreichung eines Planes, so ist bei der Beurteilung der Aussichtslosigkeit vor allem die Fortführungsprognose des schuldnerischen Betriebes relevant. Liegt z. B. bereits eine rechtskräftige Gewerbeuntersagung vor oder ist dem Schuldner eine für den Betrieb notwendige Lizenz entzogen worden, so kann der Betrieb ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Ausländisches Insolvenzverfahren

Rn 19 Als Insolvenzverfahren sind solche ausländischen Verfahren zu qualifizieren, die im Wesentlichen ein gleiches Ziel verfolgen wie das deutsche Insolvenzverfahren. Es ist erforderlich, dass es sich um ein staatliches Verfahren handelt, das eine schwerwiegende wirtschaftliche Krise des Schuldners voraussetzt und eine grundsätzlich gleichberechtigte Befriedigung aller Gläu...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Antragsausschuss (Abs. 2)

Rn 19 Die Möglichkeit der Ernennung eines sog. "Antragsausschusses" wurde erst kurz vor Schluss des Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages aufgenommen.[25] Dadurch soll unabhängig von den im Gesetzgebungsverfahren angehobenen Größenklassen des Absatz 1 und der gerichtlichen Initiative bei Entscheidung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1a au...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Insolvenzantragspflicht

Rn 15 Das Recht, einen Insolvenzantrag gemäß § 15 zu stellen, ist als insolvenzrechtlich einzuordnen.[32] Problematisch ist, ob die Insolvenzantragspflicht zum Insolvenz- oder zum Gesellschaftsrecht gehört.[33] Rn 16 § 64 Abs. 1 GmbHG ist als insolvenzrechtliche Norm einzuordnen und demnach über Art. 7 Abs. 2 Satz 1 EuInsVO bzw. § 335 auf die Vertretungsorgane von Scheinausla...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Verzögerung

Rn 37 Die Implementierung eines vorläufigen Gläubigerausschusses führt praktisch immer zu einer Verzögerung des Verfahrens. Der in der Praxis wichtigste Ausschlusstatbestand in § 22 a Abs. 3 3. Alt. greift jedoch nur unter zwei Bedingungen ein. Zum einen bezieht sich der Verzögerungsbegriff nur auf den Zeitpunkt bis zur Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses, zum an...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Eingestellter Geschäftsbetrieb

Rn 30 Entsprechend dem gesetzgeberischen Ziel, den Einfluss der Gläubiger vor allem bei einer Fortführung des Geschäftsbetriebes und einer beabsichtigten Sanierung maßgeblich zu stärken, ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss nicht einzusetzen, wenn der Geschäftsbetrieb des Schuldners bereits eingestellt ist. Der gesetzliche Filter des laufenden Geschäftsbetriebes ist recht g...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.3 Abwägung

Rn 36 Schließlich kann auf Basis der erwarteten Kosten und Insolvenzmasse die eigentliche Abwägung stattfinden. Aus dem bloßen Verhältnis der beiden Werte lässt sich aber nichts ableiten. Der Gesetzgeber hat insoweit versäumt einen Maßstab zu dessen Bewertung vorzugeben. Zweifelsohne ist eine Unverhältnismäßigkeit anzunehmen, wenn die Kosten der Einsetzung die freie Insolvenz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Unterlassen des Einbehalts und der rechtzeitigen Abführung

Rz. 21 Eine Tathandlungen i. S. d. § 380 Abs. 1 AO liegt vor, wenn der Verpflichtung zur Einbehaltung oder Abführen der Steuerabzugsbeträge nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachgekommen wird. Die Tat ist mit dem ganzen oder teilweisen Unterlassen des gesetzlich geforderten Tuns im Zeitpunkt der Handlungspflicht vollendet (echtes Unterlassungsdelikt). Rz. 22 Abz...mehr

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Keine Zahlungsansprüche im einstweiligen Rechtsschutz zur Abwendung einer Zahlungsunfähigkeit

Zusammenfassung Für den Erlass einer sog. Leistungsverfügung auf Zahlung einer Geldschuld im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz einer GmbH fehlt es am Vorliegen eines Verfügungsgrundes. Der Hintergrund: Kündigung und Nichtauszahlung eines Gesellschafterdarlehens An der Klägerin, einer im Softwarebereich tätigen GmbH, war u.a. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Einzahlung in di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirkungen des rechtskräftigen Widerrufs

Rn 15 Mit Rechtskraft des widerrufenden Beschlusses und gleichzeitig notwendiger Versagung der erteilten Restschuldbefreiung entfallen ex tunc die Wirkungen der ursprünglich erteilten Restschuldbefreiung (§ 301), das unbeschränkte Nachforderungsrecht der Gläubiger, das zunächst erloschen war, lebt wieder auf. Die durch die Restschuldbefreiung zu Naturalobligationen herunter ...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der großzügigen Linie des LG nicht Das Insolvenzgericht als Vollstreckungsgericht (§ 36 Abs. 4 InsO) kann dem Schuldner nach § 36 Abs. 1 S. 2 InsO, § 850f Abs. 1 Buchst. b ZPO auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i ZPO pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wenn besondere Bedürfnisse des Schuldners aus persönlichen...mehr

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FoVo 7+8/2018, Erhöhung des... / 1 I. Der Fall

Schwerbehinderter SU mit verschiedenen Einkünften Am 28.1.2016 wurde auf Eigenantrag das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet und der Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner bezieht als ehemaliger Hauptschullehrer im Landesdienst Versorgungsbezüge in steigender Höhe (von monatlich netto 2.564,60 EUR bis monatlich netto 2.702,49 EUR), von denen die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkaufsrisiko / 1.2 Insolvenzrisiko/Konkursrisiko

Für den Einkauf besteht das latente und potenzielle Risiko einen wichtigen Lieferanten aufgrund von dessen Zahlungsunfähigkeit zu verlieren. Ein Insolvenzverfahren wird entweder auf Antrag der Geschäftsführung oder externer Gläubiger (Lieferanten, Sozialversicherungsträger) eröffnet. In der Regel befindet sich ein Unternehmen bereits seit einiger Zeit in finanziellen Schwieri...mehr

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AGS 5/2018, Lückenhafter PK... / 2 Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg. Das OLG hat die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Ergebnis zu Recht verneint. 1. Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO) und auch im Übrigen zulässig. a) Die Rechtsbeschwerde hätte allerdings nicht zugelassen werden dürfen. Im Verfahren der Prozesskostenhilfe kommt eine Zulassung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 485 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 486 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH

Zusammenfassung Der BGH hat in einer aktuellen Entscheidung zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH entschieden, dass bei der Vorschau auf die kommenden drei Wochen nicht nur die innerhalb dieses Zeitraums fällig werdenden Forderungen, sondern auch die innerhalb dieser Zeit fällig werdenden Verbindlichkeiten (sog. Passiva II) zu berücksichtigen sind. Hintergrund der...mehr

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zfs 2/2018, Die Entwicklung... / X. Insolvenzen

Insb. in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums 2017 kam es zu mehreren Insolvenzen europäischer Luftfahrtunternehmen. Beispielsweise stellte die Air Berlin am 15.8.2017 den Insolvenzantrag. Das AG Charlottenburg hat mit Beschluss vom 1.11.2017[59] das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG in Eigenverwaltung eröffnet. Mehr als 100.000...mehr