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zfs 06/2022, Anspruch auf Deckungszusage für Ansprüche e ... / 2 Aus den Gründen:

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Die Bekl. ist verpflichtet, der Kl. für die beabsichtigte außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Deckung zu gewähren (§ 125 VVG).

1. Die Bekl. kann sich weder auf das Fehlen einer hinreichenden Erfolgsaussicht noch auf Mutwilligkeit berufen (§ 3a (1) ARB).

a) Das beabsichtigte Vorgehen gegen die drei Anspruchsgegner hat hinreichende Aussicht auf Erfolg.

aa) In § 3a (1) ARB bringt der VR zum Ausdruck, dass er Versicherungsschutz unter den sachlichen Voraussetzungen gewährt, unter denen eine Partei Prozesskostenhilfe gemäß § 114 ZPO beanspruchen kann (…). Daher dürfen an die Voraussetzung der hinreichenden Erfolgsaussicht keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Sie ist schon dann erfüllt, wenn der von einem Kl. vertretene Rechtsstandpunkt aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen zutreffend oder zumindest vertretbar erscheint und in tatsächlicher Hinsicht die Möglichkeit einer Beweisführung besteht (BGH NJW 1988. 266; Schmitt in Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn 17).

Dagegen kann eine Kostendeckungszusage nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei unwahrscheinlich, dass erhebliche, aber bestrittene Tatsachen vom VN mit den von ihm benannten, grundsätzlich geeigneten Beweismitteln bewiesen werden können (…). Ausreichend ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Erfolgs der Prozessführung. Im Zweifel ist zugunsten des VN zu entscheiden (HK-VVG/Münkel, 4. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn 5; Herdter in Looschelders/Paffenholz, ARB, 2. Aufl. § 3a ARB 2010 Rn 17; van Bühren in van Bühren/Plote, ARB, 3. Aufl. § 3a ARB Rn 9). Wenn die Entscheidung von der Beantwortung schwieriger Rechts- oder Tatfragen abhängig, hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung in der Regel schon deshalb hinreichende Au...

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