Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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§ 9 Recht der Personengesel... / gg) Stellung des Insolvenzantrags in bestimmten Fällen

Rz. 1470 Wird eine Vereinigung, bei der kein Mitglied eine natürliche Person ist, zahlungsunfähig oder ergibt sich die Überschuldung der Vereinigung, so sind die Geschäftsführer und die Abwickler verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen; dies gilt nicht, wenn zu den Mitgliedern der Vereinigung andere Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit gehören, ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Auswirkungen eines Insolvenzantrags oder Liquidationsbeschlusses auf eine bereits beschlossene Kapitalerhöhung

Rz. 436 Eine andere Frage ist, ob eine vor Eröffnung des Insolvenz- bzw. Liquidationsverfahrens beschlossene, aber noch nicht in das Handelsregister eingetragene Kapitalerhöhung weiter durchgeführt werden kann und muss.[1443] Auch hier wird der Grundsatz vertreten, dass alle Maßnahmen nur dann zulässig sind, wenn und soweit sie nicht dem Zweck des Insolvenzverfahrens widerspr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäftsführer

Rz. 262 Für die Geschäftsführer[473] und ebenso die Liquidatoren[474] jeglicher haftungsbeschränkter Gesellschaften ist die Verletzung der Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrages strafbar. Die Insolvenzantragspflicht ist verletzt, wenn der Geschäftsführer nach Eintritt der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) der Gesellschaft den Insolvenzantrag nicht, ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 8. Sicherheiten aus Gesellschaftsvermögen für Gesellschafterdarlehen

Rz. 430 Ist dem Gesellschafter innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft oder danach für ein Gesellschafterdarlehen oder eine gleichgestellte Forderung eine Sicherheit aus dem Vermögen der Gesellschaft gewährt worden, so kann der Insolvenzverwalter diese Rechtshandlung nach § 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO anfechten. Rz. 431 Reichweite u...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / m) Zusammenfassung der Änderungen durch § 15b InsO

Rz. 649 Durch Art 5 SanInsFoG[1304] wurden die bisher in den einzelnen Gesellschaftsgesetzen (§ 64 GmbHG, § 92 Abs. 2 i.V.m. § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, § 130a Abs. 1, 2 und § 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F.) geregelten sog. Zahlungsverbote und die Anordnung der entsprechenden Ersatzpflicht mit Wirkung ab 1.1.2021 in dem neuen § 15b InsO [1305] zusammengefasst; die vorgenannten ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / f) Abtretung der Darlehensforderung an einen Nicht-Gesellschafter

Rz. 383 Nach Inkrafttreten des MoMiG waren Zweifel aufgekommen, wie nunmehr abgetretene ehemalige Gesellschafterdarlehensforderungen in der Insolvenz der schuldenden Gesellschaft zu behandeln sind. Die Abtretung könnte in gewisser Weise als Befriedigung angesehen werden mit der Folge, dass sie nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar wäre, sofern sie binnen eines Jahres vor I...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Insolvenzantragspflicht, Einberufung einer Hauptversammlung, weitere Vorstandspflichten

Rz. 1987 Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist der Vorstand verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber nach 3 Wochen Insolvenzantrag zu stellen (§§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO). Die Insolvenzantragspflicht korrespondiert mit einer Selbstprüfungspflicht nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insb. ein Übe...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 4. Praktische Bedeutung

Rz. 89 Durch diesen Insolvenzantragsgrund soll dem redlichen Schuldner frühzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, freiwillig unter die vor Einzelvollstreckung schützende "Käseglocke" des Insolvenzverfahrens zu schlüpfen und so das Unternehmen, etwa auch mithilfe eines sog. "prepackaged" Insolvenzplanes, zu sanieren. Insbesondere das sog. "Schutzschirmverfahren" nach § 270d ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Rückzahlungsverpflichtungen nach Insolvenzanfechtung

Rz. 350 Der Insolvenzverwalter kann alle im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag oder danach noch erfolgten Befriedigungen von Gesellschafterforderungen i.S.d. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO (das sind Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem Gesellschafterdarlehen wirtschaftlich entsprechen) durch die Gesellschaft oder...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Abtretung des Geschäftsanteils an einen Nicht-Darlehensgeber

Rz. 388 Auch der umgekehrte Fall, dass die Gesellschafterstellung des Darlehensgebers etwa durch Abtretung beendet wird, ist nicht gesetzlich geregelt. Der BGH hat dazu entschieden, dass in diesem Fall "allenfalls" der Darlehensanspruch des innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag (oder danach) ausgeschiedenen Gesellschafters als nachrangig zu behandeln ist.[754]...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzantragstellung

Rz. 566 Nach § 18 InsO hat der Schuldner das Recht, nicht die Pflicht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.[1091] In der Praxis ist gelegentlich zu beobachten, dass Eigen-Insolvenzanträge über das Vermögen von GmbHs mit drohender Zahlungsunfähigkeit begründet werden, die Pr...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ee) Haftungsdilemma bei Kollision mit dem Zahlungsverbot nach § 15b Abs. 1 InsO – wesentliche Rechtsänderung durch § 15b Abs. 8 InsO

Rz. 722 Zur früheren Rechtslage ergab sich für den Geschäftsführer ein Haftungsdilemma:[1439] Zahlte er die Steuern nicht, konnte sich die Haftung nach §§ 34, 69 AO ergeben; zahlte er, konnte er nach § 64 GmbHG a.F. ersatzpflichtig werden.[1440] Dieses Dilemma hatten der BGH in seiner Entscheidung v. 14.5.2007[1441] und der BFH Ende des Jahres 2008[1442] dahingehend aufgelös...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Höhe der Ausgleichszahlung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO

Rz. 425 Ungeklärt war, die Bestimmung der Höhe des vom Insolvenzverwalter zu zahlenden Ausgleichs. Welcher Anknüfungszeitpunkt gilt und ist eine evtl. Anfechtbarkeit von vor Insolvenzeröffnung erfolgten Zahlungen zu berücksichtigen? Ein Problem für die Berechnung der Ausgleichshöhe liegt darin, dass nach dem Wortlaut des § 135 Abs. 3 Satz 2 InsO auf den Durchschnitt der Zahl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Antragsfolgen

Rz. 467 Bei Vorliegen eines zulässigen Insolvenzantrags entscheidet das Insolvenzgericht über die Anordnung von Maßnahmen zur vorläufigen Sicherung der Insolvenzmasse. Dazu kann insb. ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt werden, dem unterschiedliche Kompetenzen eingeräumt werden können, und sonstige Maßnahmen, v.a. Vollstreckungsverbote u.Ä. angeordnet werden.mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Kurzfristige oder fortlaufende Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling

Rz. 378 Mit Inkrafttreten der Rechtsänderung war fraglich geworden, was für die Anfechtung von Kreditrückzahlungen nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO in Fällen einer Kreditgewährung durch den Gesellschafter in der Art eines Kontokorrentkredits gilt, insbesondere ob die Kreditrückführungen innerhalb des letzten Jahres vor dem Insolvenzantrag oder danach in ihrer Summe anfechtbar si...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Antragspflicht

Rz. 465 Eine gesetzliche Pflicht, einen Insolvenzantrag über das Vermögen der GbR bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen, besteht, anders als im Recht der juristischen Personen, grds. nicht. Etwas anderes gilt gem. § 15a Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 InsO lediglich für sog. atypische BGB-Gesellschaften,[745] an denen keine natürliche Person als Gesellschafter beteilig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Antragsberechtigung

Rz. 466 Das Recht zur Stellung des Insolvenzantrags steht im Fall der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung gem. § 13 Abs. 1 Satz 2 InsO den Gläubigern und dem Schuldner zu. Im Falle der drohenden Zahlungsunfähigkeit steht dieses Recht nach § 18 InsO allein dem Schuldner zu. § 15 Abs. 1 InsO konkretisiert dabei, wer berechtigt ist, für den Schuldner im Insolvenzantragsve...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenz der Komplementärin

Rz. 806 Das früher (bis zum Inkrafttreten des MoPeG am 1.1.2024) in §§ 161 Abs. 2, 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB a.F. angeordnete Ausscheiden der insolventen GmbH aus der KG hatte zahlreiche Folgefragen auch und gerade betreffend die persönlichen Haftungsgefahren für die Kommanditisten (meist natürliche Personen) aufgeworfen.[1629] Für den praktisch häufigen Fall, dass die GmbH die ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Anfechtung von Gesellschafterdarlehen nach §§ 135 Abs. 1 Nr. 2, 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO

Rz. 467 Mit den Anfechtungsregelungen nach der InsO und dem AnfG knüpft der Gesetzgeber an die Rspr. zum sog. eigenkapitalersetzenden Darlehen an. Die Grundüberlegung besteht darin, dass der Gesellschafter, der der Gesellschaft in der Krise statt Eigenkapital Fremdkapital zur Verfügung stellt, nicht den übrigen Fremdkapitalgebern gleichgestellt werden soll. Kraft seines Wiss...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (2) Konkretisierung durch § 15b Abs. 2 u. 3 InsO

Rz. 616 In den Neuregelungen des § 15b Abs. 2 u. 3 InsO, die stets zusammen zu betrachten sind, wurde der Sorgfaltsmaßstab konkretisiert, was bei genauer Beachtung der Voraussetzungen eine gewisse Haftungserleichterung bedeuten kann. Nach § 15b Abs. 2 Satz 1 u. 2 InsO gelten Zahlungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang, insbesondere solche, die der Aufrechterhaltung des Geschä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Haftung auch bei Nichtabführung im Insolvenzeröffnungsverfahren oder nach Lastschriftwiderruf durch den vorläufigen Insolvenzverwalter? – wesentliche Rechtsänderung durch das SnInsFoG

Rz. 719 Grds. besteht bei Vorhandensein liquider Mittel im Zeitpunkt der Fälligkeit die Verpflichtung des Geschäftsführers zur Abführung der Lohnsteuer solange, bis ihm die Verfügungsbefugnis durch Bestellung eines starken vorläufigen Verwalters oder die Insolvenzeröffnung entzogen wird.[1434] Fraglich konnte sein, ob eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für die nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Insolvenzantragspflicht

Rz. 655 Nach § 15a Abs. 1 u. 2 InsO haben die Mitglieder des Vertretungsorgans (die Geschäftsleiter) einer haftungsbeschränkten Gesellschaft (bei der keine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar Vollhafter ist) nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, d.h. unverzüglich, § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB, Antrag auf Eröff...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Tatbestand – nur Neudarlehen im Aussetzungszeitraum

Rz. 393 Zunächst ist für die Privilegierung erforderlich, dass die Voraussetzungen für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nach § 1 COVInsAG vorlagen.[762] Ferner ist für die Privilegierung die Rückführung der erfassten Gesellschafterdarlehen bis zum 30.9.2023 und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bis zum selben Zeitpunkt erforderl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Anfechtung und Anfechtungsprivileg

Rz. 403 Anfechtungsgegner ist nach § 135 Abs. 2 InsO und § 143 Abs. 3 InsO der Gesellschafter. Führt die Gesellschaft einen von ihrem Gesellschafter besicherten Kontokorrent zurück, kann die dadurch bewirkte Befreiung des Gesellschafters von der Sicherung gegenüber dem Gesellschafter angefochten werden mit der Folge, dass der Gesellschafter die dem gesicherten Gläubiger gewä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts und Verortung in der InsO

Rz. 347 Durch das MoMiG wurde das frühere Eigenkapitalersatzrecht für Sachverhalte nach seinem Inkrafttreten (1.11.2008) aufgehoben und mit Änderungen in das Insolvenzrecht verlagert. Die im Folgenden zu erörternden insolvenzrechtlichen Regelungen verzichten auf die Merkmale "eigenkapitalersetzend" und "Krise" der Gesellschaft.[632] Rz. 348 Die maßgeblichen Regelungen sind § ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. der Pflicht zur ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Zahlungen gegen unmittelbaren Massezufluss, wertgedeckte Zahlungen

Rz. 580 Zahlungen, für die eine äquivalente Gegenleistung in die Masse gelangt, also bei Vorliegen lediglich eines Aktiventauschs, sind nicht verboten und lösen den Erstattungsanspruch nicht aus.[1127] Dabei ist ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Zahlung und Massezufluss erforderlich, damit der Massezufluss der Masseschmälerung nach wirtschaftlicher Betrachtung zugeordn...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / e) Ersatzpflicht für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO?

Rz. 866 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob und ggf. in welchem Umfang den Geschäftsführer des vorläufig eigenverwaltenden Schuldners die Haftungen wegen verbotener Zahlungen nach § 15b InsO treffen können. Relevant wird die Frage, wenn der Schuldner nicht nur drohend zahlungsunfähig ist, sondern etwa das sog. Schutzschirmverfahren im Stadium der Überschuldung der Gesell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung in der Insolvenz

Rz. 344 Die GmbH ist wie die Vor-GmbH als juristische Person und Handelsgesellschaft insolvenzfähig.[1143] Dies ist sie auch dann noch, wenn die Gesellschaft schon aufgelöst, ihr Vermögen aber noch nicht verteilt ist (§ 11 Abs. 1, 3 InsO) oder wenn es sich um eine fehlerhafte Gesellschaft handelt.[1144] Im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, o...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Nachrangigkeit sämtlicher Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz

Rz. 481 Gesellschafterdarlehen sind gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO im Fall einer Insolvenz erst dann zu befriedigen, wenn alle anderen Insolvenzforderungen erfüllt wurden.[1582] Wurde ein Rangrücktritt nach § 19 Abs. 2 Satz 2 InsO vereinbart, sind diese Gesellschafterdarlehen weiter nachrangig und zuletzt zu befriedigen.[1583] Durch diese Regelungen wird die Position der Gesells...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Grundsätze

Rz. 610 Als Maßstab für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes ist zunächst davon auszugehen, dass der Geschäftsführer nach § 15b InsO grds. verpflichtet ist, nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH Masseschmälerungen zugunsten einzelner Gläubiger zu verhindern. Erlaubt sind nach § 15b Abs. 1 Satz 2 (entspricht § 64 Satz 2 GmbHG a.F.) nur Zahlungen, die der Sorgfa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Das Arbeitslosengeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 1 SGB III aF)

Rn. 91 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 117 Abs 1 SGB III aF), sofern sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 117 Abs 2 SGB III aF). Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN (§ 118 Abs 1 Nr 1–3 SGB III aF), die (kumulativ) arbeitslos waren (§ 119 SGB III aF), sich bei der Ag...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines, Rechtscharakter der Norm

Rz. 569 Nach § 64 Satz 1 u. 2 GmbHG, §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG, §§ 130a Abs. 1 u. 2, 177a HGB, § 99 GenG jeweils a.F. bestand für Geschäftsleiter aller haftungsbeschränkter Gesellschaften die Pflicht gegenüber der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung geleistet wurden, sofern die Zahlunge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Aufsichtsrat?

Rz. 599 Der Aufsichtsrat ist nicht unmittelbarer Normadressat. Stellt der Aufsichtsrat[1185] einer AG aber fest, dass die Gesellschaft insolvenzreif ist, hat er darauf hinzuwirken, dass der Vorstand keine mit der Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes unvereinbaren Zahlungen mehr leistet und rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt; ggf. hat der Aufsichtsrat den Vorstand ab...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / IV. Drohende Zahlungsunfähigkeit

Rz. 85 Nach diesem durch die InsO eingeführten Insolvenzantragsgrund hat der Schuldner das Recht, bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit[213] Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen zu stellen. Eine Verpflichtung des Schuldners zur Insolvenzantragstellung bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht jedoch nicht. Auch kann aus diesem Insolvenzantragsg...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Keine Geltung der Regelungen für die Nutzungsüberlassung

Rz. 414 Nach Aufhebung der sog. Rechtsprechungsregelungen zum Eigenkapitalersatz durch das MoMiG war fraglich geworden, ob Nutzungsüberlassungen durch den Gesellschafter überhaupt als Rechtshandlungen des Gesellschafters angesehen werden können, die einem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprechen", ob Mietforderungen des Gesellschafters also nach § 39 Abs. 1 Nr. 5 I...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Keine Verschleppungshaftung für Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 695 Für gesetzliche Neuverbindlichkeiten haftet der Geschäftsführer aus Insolvenzverschleppung nicht. Eine Neugläubigerhaftung des Geschäftsführers aus Insolvenzverschleppung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge kommt also nicht in Betracht, weil Ansprüche nach SGB IV kraft Gesetzes und nicht durch freiwilliges Kontrahieren entstanden sind.[1374] Es besteht a...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Geschäftsführerhaftung wegen nicht abgeführter Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

Rz. 865 Auch im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren hat der Schuldner grds. die Verpflichtungen aus dem Steuerschuldverhältnis zu erfüllen und die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer zu begleichen. Geschieht dies nicht, kommt die Organhaftung des Geschäftsführers der Schuldner-GmbH (§§ 34, 69 AO bzw. §§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. 266a StGB) in Betracht, da seine Rechtsposition a...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Besicherung und Doppelbesicherung

Rz. 476 Eine weitere Fallgruppe der Anfechtbarkeit sind die Besicherungs- und Doppelbesicherungsfälle. Zunächst ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn der Gesellschafter eine Darlehensgewährung vornimmt und die Gesellschaft dieses Darlehen besichert, sich die Anfechtungsfrist auf zehn Jahre erhöhen kann. Erfasst ist der Fall, bei dem der Gesellschafter sich aus der von der ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / i) Beseitigung der Gläubigerbenachteiligung

Rz. 391 Zahlt ein Gesellschafter die im letzten Jahr vor Insolvenzantrag zur Darlehensrückgewährung von der Gesellschaft erhaltenen Beträge wieder an die Gesellschaft zurück, um die ursprüngliche Vermögenslage wiederherzustellen, entfällt die mit der Rückgewährung eingetretene objektive Gläubigerbenachteiligung.[757] Dafür ist erforderlich, dass die Rückzahlung des Gesellsch...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Alternative Handlungsmöglichkeiten in der Krise der GmbH

Rz. 533 Neben der Möglichkeit, die GmbH zu sanieren, zu liquidieren oder einen Insolvenzantrag zu stellen, bieten sich auch noch alternative Möglichkeiten an, bereits im Vorfeld einer Krise der Gesellschaft tätig zu werden.[1816] Es bestehen die Möglichkeiten einer vereinfachten Kapitalherabsetzung bei gleichzeitiger Kapitalerhöhung (sog. Kapitalschnitt; §§ 58a ff. GmbHG), d...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (1) Qualifikation als Neugläubiger

Rz. 675 Neugläubiger[1336] sind solche, die ihre Forderung gegen die insolvente Gesellschaft nach dem Zeitpunkt erworben haben, zu dem der Insolvenzantrag hätte gestellt werden müssen.[1337] Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Vertragspartner sowohl Alt- als auch Neugläubiger sein.[1338] Entscheidend ist, ob der Gläubiger seine Leistung noch hätte zurückhalten können, etwa...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / cc) Anfechtbarkeit vorzeitiger Rückgabe des Nutzungsgegenstandes?

Rz. 424 Aus der Entscheidung des BGH, dass die Nutzungsüberlassung durch den Gesellschafter mit einem Gesellschafterdarlehen nicht gleichzustellen ist,[826] ergibt sich auch, dass eine Nutzungsbeendigung und Rückgabe des Gegenstandes an den Gesellschafter innerhalb des letzten Jahres vor Insolvenzantrag jedenfalls nicht nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO anfechtbar ist.[827] Das w...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / ff) Cash-Pooling

Rz. 698 Die Geschäftsleitung (etwa Vorstandsmitglieder der AG) einer haftungsbeschränkten Konzernholding haften auf Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO wegen Insolvenzverschleppung, wenn Tochtergesellschaften weiter in den Cash-Pool des Konzerns einzahlen, aber keine werthaltigen Erstattungsansprüche mehr dafür erhalten, weil bereits Zahlungsunfähigkeit de...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Insolvenzspezifische Pflichten

Rz. 778 Der Geschäftsführer hat im Insolvenzeröffnungsverfahren die Auskunftspflichten nach §§ 20, 97, 101 InsO und, abhängig von der Stellung des vorläufigen Insolvenzverwalters ("starker" vorläufiger Verwalter, Zustimmungsvorbehalt), die Mitwirkungspflichten nach §§ 20, 22, 97, 101 InsO. Die Wahrnehmung dieser Pflichten kann nach § 98 InsO zwangsweise durchgesetzt werden. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Pflicht zur Stellung des Antrags auf Insolvenzeröffnung

Rz. 526 Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht die Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Diese Pflicht obliegt nach § 15a Abs. 1 InsO den Geschäftsführern bzw. Liquidatoren. Nach ständiger Rspr. fällt darunter auch der sog. "fakti...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Fällige Geldschulden

Rz. 52 Die Fälligkeit einer Geldschuld bestimmt sich nach dem für sie geltenden Recht, etwa § 271 Abs. 1 BGB. Die laufenden kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nach den üblichen Zahlungszielen als fällig zu beurteilen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sind die jeweils fälligen Raten mit ihren Fälligkeitszeitpunkten zu berücksichtigen, wenn die Ratenabrede in Kenntnis des Unv...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Firmenbestattung

Rz. 534 In der Praxis wird seit Jahrzehnten eine Form der missbräuchlichen Verwendung der GmbH in der Krise oder Insolvenz beobachtet, die man als (strafrechtlich relevante) "Firmenbestattung" oder "organisierte Firmenbestattung" bezeichnet.[1818] In diesen Fällen wollen sich die Gesellschafter einer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden GmbH durch Veräußerung der Ge...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / dd) Veranlassung von Einzahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft

Rz. 589 Nach ständiger Rspr. des BGH ist das Zulassen oder Veranlassen von Einzahlungen von Schuldnern der Gesellschaft (z.B. Kunden) auf ein debitorisches Konto [1149] der Gesellschaft nach Insolvenzreife etwa dadurch, dass den Kunden noch nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit Rechnungen oder Briefbögen mit Angabe des im Soll stehenden Kontos zugesandt worden sind,[1150] ver...mehr