Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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§ 5 Insolvenzverfahren / III. Rückschlagsperre und Vollstreckungsverbot

Rz. 60 Das Insolvenzverfahren ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren. Nach der Verfahrenseröffnung gilt daher der Grundsatz der Einzelzwangsvollstreckung nicht mehr.[30] Gemäß § 89 InsO sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen von Einzelgläubigern während der gesamten Dauer des Verfahrens grundsätzlich unzulässig (Vollstreckungsverbot). Dies betrifft nach dem Wortlaut der Norm best...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / II. Maßgeblicher Zeitpunkt des Insolvenzbeschlags

Rz. 23 Der insolvenzrechtlich relevante Nachlass ist typischerweise nicht deckungsgleich mit der Erbschaft als demjenigen Vermögen, das gemäß § 1922 Abs. 1 BGB im Moment des Todes vom Erblasser als Ganzes auf den Erben übergegangen ist, und er ist auch nicht deckungsgleich mit der späteren Nachlassinsolvenzmasse.[11] Umfang und Wert des Nachlasses unterliegen im Zeitraum zwi...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 3. Überschuldung des Nachlasses

Rz. 81 Der § 1992 BGB setzt eine Überschuldung des Nachlasses voraus.[110] Nach der herrschenden Meinung[111] muss die Überschuldung auf Vermächtnissen und Auflagen beruhen. Aus diesem Grund ist der § 1992 BGB nicht anwendbar, wenn der Nachlass auch ohne Vermächtnisse und Auflagen überschuldet ist.[112] Dafür spricht auch schon der eindeutige und präzise Wortlaut des § 1992 ...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 2. Reform 2008

Rz. 3 Mit der Reform 2018 sollte das GmbHG grundlegend modernisiert und zugleich dereguliert werden (vgl. Begründung aus dem RegE der Bundesregierung); insb. sollte die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsform "GmbH" gestärkt und der Missbrauch im Vorfeld der Insolvenz einer GmbH bekämpft werden. Im Einzelnen betrifft das Folgendes: Für Gesellschaften mit höchstens ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / f) Ansprüche der Nachlassgläubiger gegen den Erben wegen Insolvenzverschleppung gemäß § 1980 BGB

Rz. 63 Stellt der Erbe nicht unverzüglich (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB) Insolvenzantrag, nachdem er die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses erkannte oder hätte erkennen können, ist er den Gläubigern gem. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Nach § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB steht der Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder...mehr

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§ 7 Anfechtung, Verwaltung ... / 6. Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen

Rz. 165 Für Miet- und Pachtverträge über unbewegliches Vermögen gelten die Sondervorschriften der §§ 108 ff. InsO. Gemäß § 108 Abs. 1 InsO bestehen Miet- und Pachtverhältnisse des Schuldners über unbewegliche Gegenstände oder Räume mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. § 109 InsO betrifft die Insolvenz des Mieters bzw. Pächters, § 110 InsO die des Vermieters bzw. Verpächt...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / II. Bestellung eines Sachverständigen

Rz. 3 In der Praxis und im Regelfall macht das Insolvenzgericht von der in § 5 Abs. 1 S. 2 InsO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, bei Vorliegen eines zulässigen Insolvenzantrags einen Sachverständigen mit den Ermittlungen zu beauftragen. Die Bestellung des Sachverständigen erfolgt durch richterlichen Beschluss, welcher als Ermittlungsmaßnahme mit Rechtsmitteln nicht anfecht...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / I. Einleitung

Rz. 1 Auf das Nachlassinsolvenzverfahren als Sonderinsolvenzverfahren nach den §§ 315 ff. InsO finden grundsätzlich die Vorschriften des Regelinsolvenzverfahrens Anwendung. Die Vorschriften über das Nachlassinsolvenzverfahren bestimmen nur den Rahmen, in dem verfahrensrechtliche Abweichungen zum regulären Verfahren bestehen. Bezüglich der Eröffnung des Insolvenzverfahrens be...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Einführung

Rz. 78 Sollte der Erblasser die Überschuldung des Nachlasses durch Anordnung von Vermächtnissen sowie Auflagen angeordnet haben, wird dem Erben die Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten erleichtert. Dabei unterstellt das Gesetz, dass der Erblasser trotz seiner Verfügungen eine Nachlassinsolvenz oder eine Nachlassverwaltung hätte vermeiden wollen.[106] Aus diesem Grund trifft ge...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / 1. Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft

Rz. 46 Die Gesellschaft ist als solche nicht handlungsfähig. Sie wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Es handelt sich um eine sog. Organschaftliche, nicht um eine rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht. Auf die Bestellung von Geschäftsführern kann deshalb nicht verzichtet werden. Es ist unzulässig, einem sog. Generalbevollmächtigten neben ...mehr

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§ 5 Insolvenzverfahren / 2. Gutachtenauftrag

Rz. 8 Der nach § 5 Abs. 1 S. 2 InsO bestellte Sachverständige wird durch das Insolvenzgericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt. Formell umfasst der Gutachtenauftrag dabei i.d.R. die zur Feststellung der Begründetheit des Insolvenzantrags erforderlichen Fragen, welche allein in § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO normiert sind. Im Standardfall umfasst der Gutachtenauftr...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, GmbHG § 35 Vertretung der Gesellschaft

Literatur: Altmeppen Gestattung zum Selbstkontrahieren in der GmbH, NJW 1995, 1182; Arens Die Amtsniederlegung durch den GmbH-Geschäftsführer, NWB 2018, 336; ders. Die umstrittene Figur des faktischen Geschäftsführers, NWB 2018, 1015; Armbruster Verschwiegenheitspflicht des GmbH-Geschäftsführers und Abtretung von Vergütungsansprüchen, GmbHR 1997, 56; Arleaga Checkbuch Geschäf...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 1. Kostenschuldner

Rz. 221 Im Schrifttum wird teilweise die Meinung vertreten, Kostenschuldner sei der Nachlass, unabhängig davon, wer den Antrag gestellt hat.[199] Begründet wird diese Ansicht damit, dass die Erben sowie die zur Antragstellung berechtigten Nachlasspfleger, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker im kostenrechtlichen Sinne nicht mit antragstellenden Gläubigern gleichgest...mehr

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§ 3 Antragsvoraussetzungen ... / I. Schuldner

Rz. 67 Während in Insolvenzverfahren über das Vermögen einer (lebenden) natürlichen oder juristischen Person bzw. einer rechtsfähigen Personengesellschaft in der Regel eindeutig ist, wer der Schuldner des Insolvenzverfahrens ist (vgl. §§ 1, 11 InsO), stellt sich im Nachlassinsolvenzverfahren die Frage, ob der Erbe oder der Nachlass als Schuldner anzusehen ist. In den §§ 315 ...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / IV. Unpfändbare Gegenstände

Rz. 72 Gemäß § 36 InsO fallen Gegenstände, die nicht der Pfändung unterliegen, grundsätzlich auch nicht in die Insolvenzmasse. Soweit die danach entsprechend beachtlichen Pfändungsschutzvorschriften der ZPO laufende Arbeits-, Renten- oder Lohnersatzeinkommen des Schuldners betreffen (wie §§ 850 ff. ZPO), spielen diese in der Nachlassinsolvenz keine Rolle, da laufende Arbeits...mehr

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GmbH-Geschäftsführer: Anste... / 1.2 Abgrenzung zwischen Dienstverhältnis und Organverhältnis

Das Geschäftsführer-Dienstverhältnis ist streng vom Organverhältnis zu trennen. Das Organverhältnis betrifft den gesellschaftsrechtlichen Status des Geschäftsführers. Aufgrund des Organverhältnisses treffen den Geschäftsführer die gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten, vor allem die Verpflichtungen, die Gesellschaft zu leiten, die Gesellschafterversammlung einzuberuf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Sachverhalt

Ausgangsfall: Eine GmbH beabsichtigt die Ausschüttung vorhandener Gewinne. Seitens der Geschäftsführung bestehen Befürchtungen, dass sich die Lage des Unternehmens verschlechtern könnte. Konkrete Hinweise auf eine Verschlechterung der Ertragslage der GmbH oder gar Insolvenzantragsgründe liegen nicht vor. Abwandlung 1: Die GmbH beschließt und vollzieht die Ausschüttung zu eine...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 1. Einzelfälle des § 9 AVB

Rz. 98 Die "klassischen" Versicherungsfälle, die die grundsätzliche Leistungspflicht des Versicherers begründen, sind grundsätzlich die vom Gericht festgestellten Insolvenzfälle. Das Insolvenzgericht beschließt entweder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gegebenenfalls mit Eigenverwaltung, oder die Ablehnung mangels Masse oder die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / b) Kenntnisklausel – A 1 Ziff. 7.2 AVB/7.2 AHB

Rz. 84 Der Versicherer haftet auch bei mangelndem Vorsatz für solche Schäden nicht, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant (vgl. § 1 Rdn 245 ff.) in Kenntnis der Mangelhaftigkeit seiner Erzeugnisse, Arbeiten oder sonstigen Leistungen[76] verursacht. Der Ausschluss erfasst Fälle des "Wissens ohne Wollen". Erforderlich ist positive Kenntnis, dass die Leistung auch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Haftung für feh... / 2.1.2.4.1 Schadensposten

Rz. 23 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein typischer Fall liegt in den Kosten für die erneute Prüfung des JA. Die Kosten für die erneute Aufstellung des JA müssen ihm nicht auferlegt werden, weil eine neue Aufstellung sowieso nötig ist.[1] Das ist nur anders, wenn der JA zutreffend aufgestellt worden war und der Mangel allein aus dem Bereich des Prüfers stammt. So kann es sein, da...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 19: Straf-, Buß- un... / 3.2.2.1.2 § 335 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ordnungsbewehrt sind demnach die Offenlegungspflichten gem. § 325 HGB: Bei KapGes davon erfasst sind der Jahresabschluss, der Lagebericht und andere Unterlagen der Rechnungslegung, namentlich der Bestätigungsvermerk, der Bericht des Aufsichtsrats, der Vorschlag und der Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses sowie Änderungen des Jahres...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.1.2.2.3.2 Wertaufhellungsprinzip

Rz. 85 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt einer bilanzrechtlichen Bewertung ist grds. der Stichtag. Vermögensgegenstände und Schulden sind "zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten" (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB). Aus dieser Formulierung und dem Umstand, dass die Bilanz nicht "am", sondern "für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres" aufzustellen ist, folgt ein Verbot der B...mehr

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FoVo 10/2024, Die Tücken de... / I. Das Problem

Standardtitel mit Hauptforderung und Zinsen lange nicht vollstreckt Wir haben eine seit dem 31.8.2009 rechtskräftig titulierte Forderung gegen einen Schuldner in Bearbeitung. Im Titel sind sowohl Hauptforderung als auch Zinsen tituliert: "Der Beklagte hat an den Kläger 5.675 EUR nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.5.2008 zu zahlen." Unser letz...mehr

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IX Beendigung der GmbH & Co... / 1.5.1 726

Die Insolvenzantragspflicht besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung (§ 177a HGB i. V. m. § 130a HGB). Sobald die Masse sicher- und festgestellt ist, also nach Abschluss des Sequestrationsverfahrens, entscheidet das Amtsgericht, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird mit der dann dem Insolvenzverwalter obliegenden Entscheidung, das Unternehmen fortzuführen oder – w...mehr

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AG und KGaA: Besonderheiten... / 2.5.2 Verlust des Eigenkapitals

Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht, ist ein Aktivposten nach den Rechnungsabgrenzungsposten unter der Bezeichnung "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" auszuweisen.[1] Dieser Betrag drückt die buchmäßige Überschuldung des Unternehmens aus. Eine solche hat zwar nicht automatisch eine Insolvenz zur Folge, doch ist (spätestens) jetzt die Prüfung eines In...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.4 Insolvenz des Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3)

Rz. 383 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 3 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. Insolvenz anmeldet. Durch diesen Widerrufstatbestand der Ratenstundung im Insolvenzfall sollen die Fiskalinteressen gewahrt werden.[1] Im Insolvenzverfahren nach deutschem Recht wäre dies wohl nicht erforderlich, weil gem. § 41 InsO Forderungen – inklusive Abgaben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.1 Grundsatz

Tz. 112 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Rechtspersönlichkeit – und damit die Rechtsfähigkeit – einer Kö endet grds mit Löschung im jeweiligen Reg bzw mit Rücknahme der betreffenden staatlichen Genehmigung (s Tz 103). Damit endet jedoch nicht zwangsläufig die KStPflicht. Das kstpfl Subjekt existiert vielmehr so lange weiter, bis die geschäftliche (werbende) Tätigkeit tats eing...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt – i. S. einer exklusiven Regelung (s. Rz. 288) – die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs....mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / III. Prozessvollmacht

Rz. 74 Gemäß § 81 ZPO ermächtigt die Prozessvollmacht zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, einschließlich derjenigen, die durch veranlasst werden. Rz. 75 Nach dieser Norm ist von der Prozessvollmacht auchmehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 35 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Maßnahmen im Strafvollstreckungsverfahren [Rdn 438]

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 11.3 Auflösung durch Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG wird die Gesellschaft aufgelöst. Gründe für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG sind deren Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Der Insolvenzverwalter verwaltet und verwertet das Vermögen der KG zugunsten der Gläubiger nach den Vorschriften der Insolvenzordnung. Daneben ist es ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.5.4 Anwendungsfälle

Rz. 49 Mit einer allgemeinen Leistungsklage können die nachfolgenden Ansprüche auf Vornahme einer schlichten Verwaltungshandlung erwirkt werden. Allerdings kann sich ggf. der oben genannte Meinungsstreit (Rz. 45) auswirken und – sofern das begehrte Verhalten vom FA durch Verwaltungsakt abgelehnt worden ist – nach der BFH-Rechtsprechung eine Verpflichtungsklage zu erheben sei...mehr

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Rechnungslegung: Vermögen u... / Zusammenfassung

Für die Mehrzahl der Vereine ist die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend. Bei größeren Vereinen ist eventuell die Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlust­rechnung sinnvoll. Vor allem bei Organisationen, deren Tätigkeit durch Zuschüsse der öffentlichen Hand finanziert wird, müssen Einnahmen und Ausgaben häufig der "richtigen" Rechnungsperiode zug...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Insolvenz des Unternehmens

Rz. 6 Die Insolvenz eines Unternehmens ist keine Betriebsänderung. Allein aus der Insolvenz ergeben sich daher keine Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Er ist auch nicht beim Stellen des Insolvenzantrags zu beteiligen. Hierüber ist lediglich der Wirtschaftsausschuss zu unterrichten (§ 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG). Plant der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfah...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3.1.1 Allgemeines

Rz. 10 § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG enthält bereits 4 verschiedene Fälle der Betriebsänderung durch die Kombination von Einschränkung und Stilllegung einerseits und dem Bezug zum ganzen Betrieb oder einer wesentlichen Betriebsabteilung andererseits. Alle 4 Fälle des § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG sind durch Vergleich der geplanten Änderungen mit dem regelmäßigen Bestand und der rege...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Direktanspruch, § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VVG

Rz. 592 § 115 VVG – Direktanspruch Rz. 593 Im Anwendungsbereich vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.1 Insolvenzantrag

Rz. 30 Nach § 13 InsO wird das Insolvenzverfahren nur auf Antrag und bei Vorliegen eines der Insolvenzgründe eröffnet.[1] Antragsberechtigte sind grundsätzlich neben dem Schuldner die Insolvenzgläubiger. § 13 InsO wurde durch das ESUG erheblich erweitert.[2] Der Schuldner hat demnach in dem schriftlichen Antrag verschiedene Angaben zu machen. Diese wurden zwar auch nach der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.4 Entscheidung über den Insolvenzantrag

Rz. 42 Nach der Einreichung eines Insolvenzantrags kann das Insolvenzgericht bis zur Entscheidung über den Antrag verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse treffen.[1] Diese sind im Einzelnen in § 21 InsO geregelt.[2] In Betracht kommen insbesondere die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und die Anordnung eines vorläufigen Verfügungsverbots.[3] Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.3 Insolvenzfähigkeit

Rz. 39 Insolvenzfähig sind nach § 11 InsO alle natürlichen und juristischen Personen.[1] Nach § 11 Abs. 1 S. 2 InsO steht ein nicht rechtsfähiger Verein einer juristischen Person in insolvenzrechtlicher Hinsicht gleich. Nach § 11 Abs. 2 InsO kann ferner das Insolvenzverfahren über eine Gesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit eröffnet werden. Dies betrifft insbesondere ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.1 Allgemeines zur InsO

Rz. 8 Die InsO, die durch Gesetz v. 5.10.1994[1] eingeführt wurde, ist zum 1.1.1999 in Kraft getreten. Sie hat die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze, insbesondere die über 100 Jahren geltende KO, abgelöst und teilweise zu einer erheblichen Änderung der rechtlichen Lage geführt. Dies betrifft insbesondere auch die Behandlung von Steuerforderungen in einem Insolvenzver...mehr

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Fristgerechte Geltendmachun... / 2.6 Widerspruch gegen den Betriebsübergang

Die Frist für den Widerspruch gegen einen Betriebsübergang beträgt nach § 613a Abs. 6 BGB 1 Monat. Wurde der Arbeitnehmer jedoch nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB über den Betriebsübergang unterrichtet, läuft die Widerspruchsfrist nicht an. Das Widerspruchsrecht besteht damit unbefristet, grundsätzlich auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.[1] Das Widerspruc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.5.1.2 Insolvenzgründe

Rz. 35 Bei den Gründen für die Eröffnung des Verfahrens ist danach zu differenzieren, über wessen Vermögen das Verfahren eröffnet werden soll, da nicht alle Antragsgründe auch für alle Schuldner gelten.[1] Insbesondere ist bei dem Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit nur ein Eigenantrag des Schuldners zulässig. Die gesetzlichen Regelungen zu den Insolvenzantragsg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Insolvenz / Zusammenfassung

Überblick Bereits der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmers (Insolvenzantrag), die Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, die Bestellung eines vorläufigen Sachwalters im Eigenverwaltungsverfahren und erst recht ein eröffnetes Insolvenzverfahren im Unternehmerbereich haben erhebliche Auswirkungen auf das Festsetzungsver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer in der Insolvenz / 5.5 Forderungseinzug durch den vorläufigen Sachwalter in der Eigenverwaltung

Bei Insolvenzverfahren, die nach dem 31.12.2020 beantragt worden sind, gelten nach der Verwaltungsauffassung[1] die Grundsätze zum Forderungseinzug durch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter [2] für den Forderungseinzug durch den vorläufigen Sachwalter in der Eigenverwaltung entsprechend. Danach hat der eigenverwaltende Schuldner in der vorläufigen Eigenverwaltung auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konsolidierung von vorläufigem Nettovermögen und verlängerter Wertaufhellungszeitraum (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 192 [Autor/Zitation] Bei Unternehmenserwerben am oder kurz vor dem Konzernbilanzstichtag bereitet es mitunter große Probleme, die beizulegenden Zeitwerte des übernommenen Nettovermögens bis zum Aufstellungstag des Konzernabschlusses zu ermitteln. In der Vergangenheit ist es daher als zulässig angesehen worden, auf die Erstkonsolidierung im Erwerbsjahr mit der Begründung u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Folgen einer Pflichtverletzung durch den Vorstand

Rn. 40 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Auf die dargestellte zwingende Verpflichtung zur Einhaltung der Buchführungspflicht für den Vorstand wird ebenso erneut hingewiesen (vgl. HdR-E, AktG § 91, Rn. 24) wie auf die verbleibende Verantwortung des Vorstands im Delegationsfall. Strafrechtlich bleibt der gesetzlich zur Buchführung Verpflichtete verantwortlich, wenn eine Delegation vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Persönliche Pflichten der Vorstandsmitglieder

Tz. 16 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Vorstandsmitglieder haben neben den allg. Berufspflichten die ihnen durch Gesetz persönlich auferlegten Pflichten zu erfüllen, wie z. B. die Stellung des Insolvenzantrags nach § 15a Abs. 1 InsO bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit (vgl. Weber/Brügel, DB 2004, S. 1923). Diese Pflichten sind zumeist bußgeldrechtlich abgesichert. Eine Erwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 14 Insolvenzverwalter

Nach § 1 InsVV wird die Regelvergütung des Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussabrechnung bezieht. Bei einer Beendigung des Verfahrens vor der Schlussverteilung ist der Regelsatz nach dem Schätzwert der Masse zum Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens zu berechnen. Die Höhe der Vergütung und die zu erstattenden Auslagen de...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Gründung einer Wohnungs- un... / 1.4 Eintragung der Gesellschaft durch das Registergericht

Rz. 122 Ist die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß errichtet und angemeldet, so hat das Gericht die Eintragung abzulehnen. Dies gilt auch, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewertet wurden (§ 9c GmbHG). Rz. 123 Wegen einer mangelhaften, fehlenden oder nichtigen Bestimmung des Gesellschaftsvertrags darf das Gericht die Eintragung nach Absatz 1 nur ablehnen, soweit diese B...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Rechtsverhältnisse der Gese... / 1.4 Deliktische Außenhaftung

Rz. 226 Neben bzw. anstelle des Haftungsdurchgriffs kann, ebenfalls in der Regel nur in Ausnahmefällen, eine deliktische Außenhaftung der Gesellschafter gegenüber Gläubigern der GmbH in Betracht kommen. Dazu zählen insbesondere folgende Fallgruppen.[1] Rz. 227 Unterkapitalisierung Auch hier ist zunächst zu berücksichtigen, dass keine ausdrückliche Pflicht zur angemessenen Kapi...mehr