Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

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B. AVB D&O / 2. Anspruch aus § 15 b IV 1 InsO wegen Masseschmälerung

Rz. 39 Ob die Deckung auch Ersatzansprüche der GmbH aus § 15 b Abs. 4 InsO (bis zum 31.12.2020 § 64 Satz 1 GmbHG) umfasst ist umstritten.[1] Der BGH hat dies mit Urteil v. 18.11.2020 bejaht.[2] Die Diskussion wird bei der GmbH wegen des Anspruchs aus § 64 Satz 1 GmbHG geführt, die Frage stellt sich aber auch gleichfalls für die AG (§ 92 Abs. 2, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG) oder d...mehr

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B. AVB D&O / 7. Trennungsprinzip und Bindungswirkung

Rz. 25 Die Haftungsfrage ist von der Deckung zu trennen. Dies bedeutet, dass die Frage der Haftung unabhängig von der Frage der versicherungsrechtlichen Deckung festgestellt wird (Trennungsprinzip[1]). Gleichwohl kann der Versicherer die Feststellungen im Haftungsprozess nicht ausblenden und die Haftungsfrage eigenständig für die Deckung prüfen. Die Bindungswirkung folgt aus...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Grundsatz der Gesamtverantwortung

Rz. 7 Bei mehrköpfigen Leitungsorgangen gilt auch hier der Grundsatz der Gesamtverantwortung. Grundsätzlich besteht für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten eine Gesamtverantwortung aller Leitungsmitglieder (sog. Generalzuständigkeit). Durch eine Ressortaufteilung kann die Aufgabe jedoch einzelnen Organmitgliedern zugewiesen werden, die diese Aufgabe dann kraft ihrer Res...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / V. Mehrere Geschäftsführer – Gesamtverantwortung und Ressortprinzip-Geschäftsordnung

Rz. 73 Mehrere Geschäftsführer haften grundsätzlich gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden. Jeder von ihnen muss aber auch pflichtwidrig und schuldhaft gehandelt haben. Bei der Haftungsinanspruchnahme ist jeweils zu prüfen, welche Pflichtverletzung zu welchem Schaden geführt hat und welcher Geschäftsführer hieran einen schuldhaften Beitrag geleistet hat. Soweit die...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Einzelfälle der Gefahrerhöhung

Rz. 3 Bei der D&O-Versicherung können Umstände von Dauer eine Gefahrerhöhung begründen, die die Gefahr steigern, dass Pflichtverletzungen der Organe begangen werden. Diese sind für jeden Einzelfall festzustellen, in Betracht kommen, z. B.: Fusion oder andere Umwandlungsmaßnahmen, Börsengang des Unternehmens Änderungen des Unternehmensgegenstandes, der Händler wird z. B. zum Prod...mehr

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B. AVB D&O / A-5 Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-5.1 Pflichtverletzung und Anspruchserhebung während der Vertragsdauer Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragsdauer eintretenden Versicherungsfälle wegen Pflichtverletzungen, die während der Dauer des Versicherungsvertrages begangen wurden. A-5.2 Rückwärtsdeckung für vorvertragliche Pflichtverletzungen Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Versicher...mehr

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B. AVB D&O / 4. Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters und Direktanspruch des Versicherten

Rz. 38 Grundsätzlich gilt für einen Versicherungsvertrag der im Insolvenzverfahren befindlichen Gesellschaft die Regelung des § 103 Abs. 1 InsO: Ist ein gegenseitiger Vertrag zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Schuldner und vom anderen Teil nicht oder nicht vollständig erfüllt, so kann der Insolvenzverwalter anstelle des Schuldners den Vertrag erfüllen und di...mehr

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A. Einleitung / VI. Konstruktion der D&O-Versicherung, Direktanspruch, Schutzzweck und Eigenschadenversicherung

Rz. 29 Die D&O-Versicherung schützt die versicherten Organmitglieder (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) vor einer Inanspruchnahme wegen Schäden, die sie durch ihre Amtstätigkeit verursacht haben. Die Organpersonen sind die versicherten Personen, die Gesellschaft ist die Versicherungsnehmerin und Prämienzahlerin. Man spricht hier auch von einer gesellschaftsfinanzier...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.4.1 15b InsO Zahlungen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Verjährung

(1) Die in § 15a Absatz 1 Satz 1 genannten Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. (...mehr

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B. AVB D&O / I. Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip)

Rz. 1 Die Bedingungen wählen für A-2 AVB D&O die Überschrift "Versicherungsfall (Claims-made-Prinzip)". Genau genommen handelt es sich allerdings nicht um die Definition des Versicherungsfalls. Diese Definition ist nämlich bereits in A-1 Abs. 1 AVB D&O enthalten. Danach gewährt der Versicherer Versicherungsschutz, "für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglie...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / IV. Fristen

Beantragt ein Gläubiger das Nachlassinsolvenzverfahren, beträgt die Frist nach § 319 InsO zwei Jahre ab Annahme der Erbschaft durch den Erben, § 319 InsO.[12] Die Frist ist also absolute Ausschlussfrist anzusehen.[13] Für den Erben (Schuldner) kann wegen der drohenden Haftung nach § 1980 Abs. 2 S. 2 BGB diese Frist nicht gelten. Stattdessen kann er stets einen Insolvenzantra...mehr

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ZErb 03/2025, Spezielle Fra... / VII. Besondere Rechtsprechung und Verfahrensweisen

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FF 03/2025, Nebengüterrecht... / 1.2.1 Konkludente Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 – XII ZB 159/23 [49] , eine wichtige Entscheidung, bei der die Meinungen weit auseinandergehen Sachverhalt: M und F waren in Gütertrennung verheiratet. Bei der Eheschließung war M alleiniger Gesellschafter der T. K. E. GmbH. 2012 gründete F die T. K. A. GmbH als alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin und stellte M in leitender Position zu einem Gehalt ...mehr

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Hausgeld, Mahnwesen (ZertVe... / 8.4 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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Insolvenz (Miete) / 1.2 Absonderungsrecht bei Pfandrechten und vertraglichen Sicherheiten

Hinweis Vermieterpfandrecht Kann ein Vermieter ein Vermieterpfandrecht geltend machen (§ 562 BGB), hat er das Recht, sich aus den Pfandgegenständen vorzugsweise zu befriedigen (Absonderungsrecht). Hinsichtlich der Mietrückstände besteht das Absonderungsrecht allerdings nur für diejenigen Rückstände, die im letzten Mietjahr vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind (§ 50 Abs. ...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.3 Eigenbemühungen (Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4)

Rz. 19 Eigenbemühungen als eigenständiges Tatbestandsmerkmal der Arbeitslosigkeit gehören zwischenzeitlich zu den anerkannten, gesetzlich fixierten Eigenschaften der Arbeitslosigkeit, die den Interessen der Versichertengemeinschaft ebenso Rechnung trägt wie dem Umstand, dass der Gesetzgeber der Arbeitsverwaltung nicht mehr die alleinige Last und Verantwortung für die Integra...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 5.4 Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 und Abs. 5 InsO

Rz. 30 Die Antragspflicht nach § 15a InsO ist rechtsformunabhängig ausgestaltet, d. h. auf alle juristischen Personen anzuwenden. Des Weiteren regelt § 15a Abs. 3 InsO die Insolvenzantragspflicht im Falle der Führungslosigkeit der Gesellschaft. Hat die GmbH bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung keinen Geschäftsführer, so ist gem. § 15a Abs. 3 InsO auch jede...mehr

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Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4 Illiquidität als Zahlungsunfähigkeit

Rz. 4 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit allgemeiner Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren. Ist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegeben, muss innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO ein Insolvenzantrag gestellt werden. Eine entsprechende Legaldefinition zur Zahlungsunfähigkeit enthält § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Danach ist ein Sch...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.1.2.1 Zivilrechtliche Perspektive als prospektiver Ansatz

Rz. 9 Hinsichtlich des Umfangs der Verbindlichkeitenerfüllung war der BGH in seiner Entscheidung vom 24.5.2005[1] bemüht, handhabbare Feststellungskriterien zu entwickeln. Im Hinblick auf eine Feststellung der Wesentlichkeit steht dabei eine 10 %-Grenze im Mittelpunkt der Betrachtung (vgl. Rz. 2). Diese Quantifizierung will der BGH jedoch nicht als starre Grenze verstanden wi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Berichtigung nach § 153 AO ... / VII. Festsetzungsverjährung

Die Berichtigungspflicht des Steuerpflichtigen besteht nur bis zum Ablauf der regulären Festsetzungsverjährung. Diese beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die fehlerhafte Steuererklärung abgegeben wurde, spätestens jedoch drei Jahre nach Entstehung des Steueranspruches und endet vier Jahre später (§ 169 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO). Innerhalb dieser Ze...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hochwasserschäden und Ersat... / 10 Insolvenzrecht

Zahlreiche Unternehmen, die von Flutkatastrophen betroffen sind, stehen vor der Pleite. Für sie wird in solchen Fällen häufig die nach § 15a InsO, § 42 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht, einen Insolvenzantrag entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen stellen zu müssen, für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt. Der Deutsche Bundestag hat dies wiederholt in den Jahren 2002, 2013,...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / dd) Der Versteigerung entgegenstehende Rechte

Rz. 34 Besondere Bedeutung hat die Regelung des § 28 ZVG. Wird dem Vollstreckungsgericht nämlich ein aus dem Grundbuch ersichtliches Recht bekannt, welches der Zwangsversteigerung oder der Fortsetzung des Verfahrens entgegensteht[35] (z.B. Dritteigentum[36]), so ist das Verfahren entweder sofort aufzuheben oder unter Bestimmung einer Frist, binnen welcher der Gläubiger die He...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / 4. Exkurs: Die Durchgriffshaftung gegen den GmbH-Gesellschafter

Rz. 113 Nach § 13 Abs. 2 GmbHG haftet für Verbindlichkeiten der GmbH grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Soweit die Einlage nicht geleistet wurde, kann sie allerdings noch nachgefordert werden. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GmbH scheidet dagegen regelmäßig aus. Rz. 114 Jedoch soll eine Haftung der Gesellschafter da...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 3. Versteigerung nach § 814 ZPO

Rz. 434 Die Regelung des § 814 ZPO hat durch das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung,[319] das am 5.8.2009 in Kraft getreten ist, eine wesentliche Änderung erfahren. Nach § 814 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kann die Versteigerung wie bisher als öffentliche Versteigerung vor Ort stattfinden, während nach § 814 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nun auch die Versteigerung als al...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Einziehung Vermögen unklarer Herkunft bei Dritten

Rz. 390 [Autor/Stand] Auch bei Dritten kann neben dem Erlangten und dem Wertersatz auch Vermögen unklarer Herkunft unter gewissen Voraussetzungen eingezogen werden. Beispiel Der an der bandenmäßigen Hinterziehung von Verbrauchsteuern beteiligte X überträgt sämtiche Vermögenswerte (Haus, Auto) auf seine Freundin. Diese behauptet im Rahmen der Durchsuchung, dass auch das aufgef...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / a) Überweisung zur Einziehung

Rz. 191 Die Überweisung zur Einziehung ist der Regelfall der Überweisung, weil sie – im Gegensatz zur Überweisung an Zahlung statt – für den Gläubiger nicht die Tragung des Insolvenzrisikos beim Drittschuldner zur Folge hat. Ist lediglich "Überweisung" der Forderung beantragt, ist der Antrag deshalb dahin auszulegen, dass Überweisung zur Einziehung begehrt wird. Rz. 192 Hinw...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 566 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Den Gläubigern der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter persönlich. Diese schulden nur der Gesellschaft ihre Beiträge (Stammeinlage) und haften für nicht erbrachte Leistungen (sog. Differenz- und Ausfallhaftung). Die G...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / II. Unterschiedliche Informationsquellen nutzen

Rz. 30 Für ein aktives Informationsmanagement stehen verschiedene Informationsquellen zur Verfügung: Zunächst muss das Unternehmen die eigenen Informationsquellen nutzen, was den Vorteil hat, dass diese Informationen nicht gesondert vergütet werden müssen, wie es bei Nutzung eines externen Dienstleisters, insbesondere Wirtschaftsauskunftsdiensten der Fall ist. Rz. 31 Hinweis G...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis in der K... / 6.5.1.1 Zahlungsansprüche vor Stellung des Insolvenzantrags

Alle Vermieteransprüche wegen rückständiger Zahlungen gegen den Mieter stellen bis zur Stellung des Insolvenzantrags einfache Insolvenzforderungen dar. Dies bedeutet, dass der Vermieter lediglich aus der – in aller Regel geringen – Insolvenzquote befriedigt wird. Praxis-Beispiel Am 10. September 2019 beantragt ein Gläubiger des Mieters die Eröffnung des Insolvenzverfahrens üb...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antragspflicht auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1023 Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder ist sie überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung, einen Eröffnungsantrag zu stellen (§ 15a Abs. 1 Satz 1 InsO).[1] Die Regelung des § 15a Abs....mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.2 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 1066 Für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einer GmbH[1] ist zu unterscheiden zwischen der Antragspflicht insbesondere der Geschäftsführer, dem Antragsrecht der Geschäftsführer und der Abwickler, dem Antragsrecht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit, dem Antragsrecht der Gläubiger. Rz. 1067 Antragspflicht Wird eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, ...mehr

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Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Befristete Sonderregelungen aufgrund des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht

Rz. 1074 Im Rahmen des "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht"[1] ist als Teil dieses umfassenden Schutzpakets unter anderem der Artikel 1, und zwar als "Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolven...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Auflösung und Abwicklung (L... / 3.3 Zahlungsverbot bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rz. 1025 Die nach § 15a Abs. 1 Satz 1 InsO antragspflichtigen Mitglieder des Vertretungsorgans und Abwickler einer juristischen Person dürfen nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung der juristischen Person keine Zahlungen mehr für diese vornehmen. Dies gilt nicht für Zahlungen, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleite...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.1.8 Veräußerungsverlust

Komplizierter wird die Rechtslage, wenn sich aus der Veräußerung der Anteile ein Verlust ermittelt. In diesem Fall ist zusätzlich zu differenzieren, ob die GmbH-Anteile zuvor entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden bzw. ob die Anteile den gesamten 5-jährigen Zeitraum gehalten worden sind oder nicht.[1] Liegt ein sog. Mischfall vor – die veräußerten Anteile sind teils ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.1 Besondere Pflichten des GmbH-Geschäftsführers und der Gesellschafter

Pflichten zur Vermeidung von Krisen Krisen sind immer schon dann vorhersehbar und wahrscheinlich, wenn Gesellschafter und Geschäftsführer nicht bereits bei der Gründung der GmbH über die sehr komplizierten Regelungen des GmbHG informiert werden. Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Erfüllung seiner Pflichten "die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden"[1]...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Beratungspflichten des Steuerberaters gegenüber Mandanten

Der Umfang der Beratungspflichten seitens des Steuerberaters richtet sich zwar generell nach dem erteilten Steuerberatungsauftrag, die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt aber, dass die Verpflichtungen der Steuerberater immer umfassender werden bzw. Haftungsfälle ansteigen, der Berater also "vorausschauend und ungefragt" tätig sein muss (s. auch Tz. 1.; § 102 StaRUG).[1] D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.3 Haftung des GmbH-Geschäftsführers nach der Abgabenordnung

Die hartnäckigsten Gläubiger sind vor und nach einer Insolvenz die Finanzbehörden. Nach § 34 Abs. 1 AO muss der GmbH-Geschäftsführer als gesetzlicher Vertreter der GmbH deren steuerliche Pflichten erfüllen und insbesondere dafür sorgen, dass die von der GmbH zu zahlenden Steuern aus den vom Geschäftsführer verwalteten Mitteln entrichtet werden.[1] Der Geschäftsführer einer Gmb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.2 Persönliche Durchgriffshaftung des GmbH-Geschäftsführers

Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung noch Zahlungen an Dritte, hat er der GmbH nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. diese Beträge zu ersetzen. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass der Geschäftsführer bestimmte Gläubiger zulasten der anderen bevorzugt befriedigt. Eine Zahlung i. S. v. § 64 GmbHG a. F. liegt auch vor, we...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 5.6 Hinweispflichten für den GmbH-Geschäftsführer persönlich bei erforderlicher Insolvenzantragstellung bezüglich der GmbH

Hat sich der GmbH-Geschäftsführer entschlossen, den Insolvenzantrag zu stellen, muss er dies schriftlich beim örtlich zuständigen Insolvenzgericht (Sitz der GmbH) tun. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO bestimmt, dass der Schuldner seinem Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtend ein Verzeichnis seiner Gläubiger und ihrer Forderungen beifügen muss. Die Vorschrift ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Drohende Zahlungsunfähigkeit/Abgrenzung Zahlungsstockung

Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. I. d. R. ist ein Prognosezeitraum von 24 Monaten zugrunde zu legen.[1] Wenn die Gesellschafter einer GmbH im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit die Stellung eines Insolvenzantrags durch den Ges...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Praxis zeigt sich oft, dass die Gefahren, die eine Insolvenzverschleppung beinhaltet, vom Berater und von den Unternehmern verkannt und nicht ernst genug genommen werden. Unabhängig davon, ob der Steuerberater als Sanierungs- oder Krisenberater tätig sein will, bzw. dieses Betätigungsfeld bewusst erweitern möchte, erläutert dieser Beitrag wichtige Begriffe, Risiken und...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Strafrechtliche Risiken des Steuerberaters

Die Gefahren des Strafgesetzbuchs bei Insolvenzstraftaten (§§ 283 bis 283d StGB) können auch den Steuerberater treffen, wenn er sich nicht rechtzeitig von seinem Mandanten distanziert. Sehr oft legt das Insolvenzgericht die Akten dem Wirtschaftsstaatsanwalt vor. Damit steigt das Risiko, dass der Steuerberater wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung[1] angeklagt wird. Steuerb...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Zahlungsunfähigkeit

§ 17 Abs. 2 InsO bezeichnet einen Schuldner als zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist i. d. R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.[1] Keine Zahlungseinstellung liegt vor bei offenen, gestundeten Verbindlichkeiten.[2] Bei der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 ...mehr