Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.3 Übernahmeerklärung des Arbeitgebers

Rz. 52 Nach § 40 Abs. 3 EStG ist Folge der Pauschalierung, dass der Arbeitgeber die pauschale LSt übernimmt (Rz. 55). Diese Übernahme hat der Arbeitgeber zu erklären (Übernahmeerklärung); sie gehört zu den Voraussetzungen der Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 und 2 EStG sowie nach § 40a EStG und § 40b EStG. Die Übernahmeerklärung stellt die Erklärung des Arbeitgebers dar, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 4.2.2 Zulassung durch das Finanzamt

Rz. 47 Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 1 EStG ist nur zulässig, wenn das FA sie aufgrund des Antrags des Arbeitgebers zulässt. Bei der Entscheidung des FA handelt es sich um eine Ermessensentscheidung. [1] Liegen die Voraussetzungen der Pauschalierung vor, so ist die Pauschalierung regelmäßig zuzulassen. Die Ermittlung des durchschnittlichen Steuersatzes durch den Arbeitgebe...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.2 Rechnungen zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 18 Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.[1] Die Prüfung dieser Frage der Masselosigkeit bzw. Massekostendeckung erfolgt von Amts wegen. Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, hat das Inso...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / Zusammenfassung

Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Gesetz zur vorübergehenden Aussetzun...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Leitsatz 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. 2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unterneh...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Krise/Insolvenz

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Insolvenzrechtliche Anfechtung und folgende Einfuhrumsatzsteuerrückzahlung; Berichtigung des Vorsteuerabzugs

Leitsatz Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn die Einfuhrumsatzsteuer entstanden ist (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Korrespondierend dazu wird der Vorsteuerabzug berichtigt (§ 17 Abs. 3 Satz 1 UStG), wenn die Einfuhrumsatzsteuer erstattet wird. Mit "erstattet" ist unionsrechtlich der tatsächliche Vorgang der Rückzahlung gemeint. Sachverhalt Nach Stellung eines Insolv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Anhörung eines Vertreters oder Angehörigen

Rn 21 Unterbleibt die vorgeschriebene Anhörung des Schuldners gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1, soll statt seiner ein Vertreter oder ein Angehöriger angehört werden. Die Anhörung des Vertreters oder eines Angehörigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, wobei die Anhörung eines Vertreters nur dann in Betracht kommt, wenn dieser und seine Vertretungsbefugnis positiv bekannt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.1.1 Grundsatz

Tz. 112 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die Rechtsfähigkeit einer Kö endet grds mit Löschung im jeweiligen Register bzw mit Rücknahme der betreffenden staatlichen Genehmigung (s Tz 103). Damit endet jedoch nicht zwangsläufig die KSt-Pflicht. Das kstpfl Subjekt existiert vielmehr so lange weiter, bis die geschäftliche (werbende) Tätigkeit tats eingestellt, das Vermögen verteilt und...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zulässigkeit des Insolvenzplanverfahrens

Rn 4 Da das Planverfahren kein eigenständiges Insolvenzverfahren ist, setzt es ein eröffnetes Insolvenzverfahren voraus. Es kommt also nicht in Betracht, wenn der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen worden ist. Wird das Insolvenzverfahren bei einer natürlichen Person nur aufgrund einer Kostenstundung eröffnet, setzt die Durchführung eines Planverfahrens die Aufbringung ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Pflicht zur Einholung von Stellungnahmen (§ 232 Abs. 1)

Rn 3 Weist das Gericht den Plan nicht zurück, hat es den Insolvenzplan den in § 232 Abs. 1 Nr. 1–3 genannten Personen/Institutionen zuzuleiten. Das Gericht ist verpflichtet, den Plan gemäß § 232 Abs. 1 Nr. 1 an den Gläubigerausschuss (§§ 67 ff.), den Betriebsrat (§§ 87 ff., 92 ff. und 106 ff. BetrVG) und den Sprecherausschuss der leitenden Angestellten (SprAuG) zur Stellungna...mehr

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Praxis-Beispiele: Insolvenz... / 6 Kurzarbeit

Sachverhalt Zum 1.4. hat der Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit angezeigt, ab diesem Zeitpunkt auch durchgeführt und für die davon betroffenen Beschäftigten Kurzarbeitergeld bezogen. Am 3.7. wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Beschäftigten haben für Mai und Juni kein Entgelt erhalten und machen dieses nun geltend. Wie hoch ist der Anspruch auf das Insolv...mehr

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Deutschland / 1. Insolvenzantrag

Rz. 234 Liegt die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung der GmbH vor, so besteht für die Geschäftsführer und die Liquidatoren der GmbH eine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags.[114] Jeder Geschäftsführer oder Liquidator kann – unabhängig von einer sonst gültigen gesetzlichen oder satzungsrechtlichen Regelung der Vertretungsbefugnis – einen derartigen Antrag alle...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / a) Insolvenzantrag

Rz. 318 Art. 3 Abs. 1 TRLC bestimmt, dass bei einer juristischen Person das zuständige Verwaltungsorgan dafür zuständig ist, über die Stellung des Insolvenzantrags zu entscheiden. Art. 3 Abs. 1 S. 2 TRLC legt dem Wortlaut nach die Annahme nahe, dass die Geschäftsführung auch berechtigt sein könnte, über die Beantragung der Insolvenz (allein) zu entscheiden (será competente p...mehr

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England und Wales1 England ... / 3. Insolvenzantrag der staatlichen Aufsichtsbehörden

Rz. 513 Das Gesetz sieht weiter eine zwangsweise Auflösung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse vor (Sec. 124A Insolvency Act 1986). Im Anschluss an eine Untersuchung der Verhältnisse der Gesellschaft durch das Department of Trade & Industry kann der Secretary of State die Auflösung der Gesellschaft im öffentlichen Interesse beantragen. Die Entscheidung darüber, ob ein...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 1. Stellung des Insolvenzantrags und Auflösung der Gesellschaft

a) Insolvenzantrag Rz. 318 Art. 3 Abs. 1 TRLC bestimmt, dass bei einer juristischen Person das zuständige Verwaltungsorgan dafür zuständig ist, über die Stellung des Insolvenzantrags zu entscheiden. Art. 3 Abs. 1 S. 2 TRLC legt dem Wortlaut nach die Annahme nahe, dass die Geschäftsführung auch berechtigt sein könnte, über die Beantragung der Insolvenz (allein) zu entscheiden ...mehr

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Estland / II. Insolvenzgrund und Insolvenzverfahren

Rz. 125 Eine juristische Person wird als insolvent bezeichnet, wenn sie nicht in der Lage ist, die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen und die Zahlungsunfähigkeit, entsprechend der finanziellen Situation des Schuldners, nicht nur vorübergehend ist. Eine juristische Person ist ebenfalls insolvent, wenn die Aktiva des Schuldners nicht ausreichen, die Verbindlichkeiten zu dec...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / IV. Insolvenzverschleppung

Rz. 146 Insolvenzverschleppung ist die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags. Unternehmen bzw. dessen Geschäftsführern, welche vor dem Inkrafttreten des VAE-Insolvenzgesetzes bei Vorliegen der gesetzlich definierten Voraussetzungen keinen Insolvenzantrag gestellt haben, drohten teilweise empfindliche strafrechtliche Sanktionen. Rz. 147 Die Tatsache der Insolvenzverschlep...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Insolvenzantragspflicht

Rz. 320 Die Gesellschaft ist bei Vorliegen eines Insolvenzgrundes verpflichtet, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht zu beantragen. Die Geschäftsführer haben zur Beantragung der Insolvenz die Zustimmung der Hauptversammlung einzuholen und diese demgemäß innerhalb von zwei Monaten einzuberufen (Art. 365.1 LSC). Wenn die Hauptversammlung ihre Zustimmung verweige...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 2. Notwendige und freiwillige Insolvenz; Antragsberechtigung

Rz. 299 Die Einleitung des Insolvenzverfahrens bedarf eines Antrags eines Antragsberechtigten. Das spanische Gesetz unterscheidet in Art. 29 Abs. 1 TRLC zwischen dem Insolvenzantrag des Schuldners (freiwillige Insolvenz, concurso voluntario) und dem eines sonstigen Antragsberechtigten (insbesondere des Gläubigers; sog. notwendige Insolvenz, concurso necesario). Bei gegenwärt...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 5. Antragsstellung bei ausländischen Gerichten

Rz. 180 Eine weitere Substitutionsfrage im Zusammenhang mit § 15a InsO stellt sich dahingehend, ob der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit inländischem Interessenmittelpunkt seiner dann bestehenden Antragspflicht auch durch Stellung eines Antrags bei einem ausländischen Gericht, insbesondere desjenigen eines anderen europäischen Mitgliedstaates, genügt, oder ob er daneben...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 152 Rechtsgrundlage der Insolvenz einer Sp. z o.o. ist das Insolvenz- und Sanierungsrecht aus dem Jahr 2003 (einheitliche Fassung aus dem Jahr 2020). Befindet sich die Gesellschaft in einer Krise, hat der Vorstand unverzüglich, noch bevor sie insolvent wird, eine Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung über die weitere Fortführung der Gesellschaft einzuberufen. Di...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / II. Insolvenzverfahren

Rz. 134 Das Insolvenzverfahren beginnt stets mit einem Eröffnungsantrag bei Gericht. Der Antrag kann entweder vom Schuldner selbst oder von einem oder mehreren Gläubigern gestellt werden. Rz. 135 Ein Unternehmen, das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, muss zwingend einen Insolvenzantrag stellen, wenn es fällige Forderungen länger als 30 aufeinander folgende Tage n...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 120 Neben vereinzelten Regelungen in verschiedenen Gesetzen, z.B. im Bankengesetz oder im Gesellschaftsgesetz, sind die Hauptregelungen im Gesetz über die Insolvenz juristischer Personen (IGJP) sowie im Gesetz über die Insolvenz natürlicher Personen zu finden. Die Gesetze sehen folgende Verfahren vor:mehr

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Estland / III. Insolvenzantragspflicht

Rz. 127 Bei der OÜ besteht nach § 180 Abs. 5 S. 1 HGB die Pflicht des Geschäftsführers, unverzüglich, d.h. innerhalb 20 Tagen nach Eintritt eines Insolvenzgrundes, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn dieser Grund nicht nur vorübergehend besteht.mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / 4. Auflösung in den Fällen des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h und Art. 363 Abs. 2 LSC

Rz. 339 Art. 364 LSC[187] gibt die Vorgehensweise bei Vorliegen eines der Auflösungsgründe des Art. 363 Abs. 1 lit. a–h LSC vor. Die Auflösung der Gesellschaft bedarf demnach (genauso wie die Stellung des Insolvenzantrags) in diesen Fällen eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss muss von der einfachen Mehrheit des Art. 198 LSC getragen werden. Die Geschäftsführ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / 3. Liquidation

Rz. 143 Lehnt das Gericht einen Insolvenzantrag ab,mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Abschluss eines Schuldenbereinigungsplans

Rz. 500 Das Gesetz enthält Mechanismen, im Wege von mehrseitigen Vereinbarungen (voluntary arrangements) zwischen der Gesellschaft und ihren Gläubigern eine Schuldenbereinigung herbeizuführen (Sec. 1–7 Insolvency Act 1986). Die hierfür anwendbaren Verfahren sind weit gehend ohne Mitwirkung des Insolvenzgerichts durchzuführen. Die Geschäftsführer müssen hierzu einen unabhängi...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 122 Seit September 2004 gilt ein neues Insolvenzrecht [170] sowohl für Handelsgesellschaften, EIRL, Genossenschaften und Körperschaften als auch für natürliche Personen. Das Insolvenzgesetz (CIRE) findet keine Anwendung auf öffentliche Körperschaften oder Unternehmen der öffentlichen Hand. Das neue Insolvenzrecht rückt den bisher herausgestellten Aspekt der eventuellen wi...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Geschäftsführung

Rz. 128 Das Recht der Vorstandsmitglieder zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft bezieht sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Tätigkeiten der Gesellschaft (Art. 204 HGG). Rz. 129 Der Vorstand haftet der Gesellschaft gegenüber für den Schaden, den er durch sein dem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag widersprechendes Handeln oder Unterlass...mehr

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Dänemark / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 136 Der Antrag auf Insolvenz bzw. auf Rekonstruktionsbehandlung für die Gesellschaft ist nach § 233 Abs. 1 SEL vom zentralen Leitungsorgan bzw., wenn sich die Gesellschaft in Auflösung befindet, vom Liquidator zu stellen. Sofern die Liquidation nach Ansicht der Liquidatoren die Gläubiger nicht voll befriedigen wird, müssen sie gem. § 233 Abs. 2 SEL die Eröffnung des Inso...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Insolvenzantragspflicht und Haftung

Rz. 109 Die luxemburgische Gesetzgebung sieht keine Pflicht der Geschäftsführer vor, einen Insolvenzantrag zu stellen. Es ist jedoch klar, dass eine solche Initiative ihnen zugutegehalten wird bei der Untersuchung ihrer Verantwortung und Haftung für die Insolvenz der Gesellschaft. Rz. 110 Sollten Verantwortliche einer in Konkurs geratenen Gesellschaft durch gravierendes und e...mehr

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Griechenland / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 136 Das griechische Insolvenzrecht wird in der griechischen Konkursordnung (kodifiziertes Gesetz 3588/2007) geregelt. Besondere Regelungen über das Sanierungsrecht sind in der Gesetzesverordnung 3562/1956 und im G. 1892/1990 zu finden. Rz. 137 Im Falle einer Krise der Gesellschaft i.S.d. Verlustes der Hälfte des Stammkapitals sind die Geschäftsführer verpflichtet, unverzü...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / c) Haftung für Nichterfüllung bestimmter gesetzlicher Verpflichtungen

Rz. 269 Bei Vorliegen eines Auflösungsgrundes (Art. 363 LSC; zu den Auflösungsgründen siehe Rdn 330 ff.) haften die Geschäftsführer gesamtschuldnerisch mit der Gesellschaft für deren Schulden, die ab diesem Zeitpunkt entstanden sind, wenn folgenden Pflichten nicht nachgekommen wurde (Art. 367 LSC):mehr

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Slowakei / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 130 Aus Sicht der jetzt geltenden Regelung ist die Gesellschaft insolvent, wenn sie zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Die Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 2 KonkursG zahlungsunfähig, wenn sie einen Gläubiger hat und gleichzeitig nicht imstande ist, mindestens zwei Geldverbindlichkeiten in der Frist von 30 Tagen nach Fälligkeit zu zahlen. Alle Forderungen, die in den 9...mehr

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Mexiko / J. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 124 Ziel des mexikanischen Insolvenzgesetzes ist es, nach Möglichkeit insolvente Unternehmen zu erhalten. Das Gesetz priorisiert Schlichtungsverhandlungen und freiwillige Vereinbarungen, sodass Unternehmen in der Insolvenz mit ihren Gläubigern eine Vereinbarung treffen können, um Schulden und Verbindlichkeiten innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen oder teilwei...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 156 Voraussetzungen und Durchführung eines Insolvenzverfahrens sind gesetzlich in dem Insolvenzgesetz und Durchführungsverordnungen geregelt, Insolvency and Bankrupcty Code von 2016 (IBC). Vor Inkrafttreten dieses Regelwerkes im Jahr 2016 bestand kein im westlichen Sinne strukturiertes modernes Insolvenzrecht. Die wenigen gesetzlichen Regelungen stammten aus der Kolonial...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / IV. Erstattungsanspruch aus § 15b InsO (§ 64 Satz 1 GmbHG a.F.)

Rz. 188 Die Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags wurde bis zum 31.12.2020 flankiert durch den Erstattungsanspruch nach § 64 Satz 1 GmbHG a.F. Danach sind die Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung deren Überschuldung geleistet werden. Der Anspruch wies als ...mehr

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Vereinigte Arabische Emirate / V. Ungedeckter Scheck

Rz. 148 Sofern bei Vorlage eines in den VAE ausgestellten Schecks ein entsprechender Deckungsbetrag nicht vorhanden ist, hat dies nicht nur zivilrechtliche Folgen, sondern zieht grundsätzlich auch strafrechtliche Sanktionen für den Aussteller nach sich. Hat der Geschäftsführer eines dem Insolvenzgesetz unterliegenden Unternehmens einen Scheck ausgestellt, der bei Vorlage bei ...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / b) Einberufungsverpflichtung

Rz. 319 Hervorzuheben ist, dass sich die (Zwei-Monats-)Fristen des Art. 5 Abs. 1 TRLC und die des Art. 367 LSC überschneiden. Die Frist des Art. 367 LSC für die Einberufung der Hauptversammlung beginnt nach wohl überwiegender Auffassung nicht schon mit dem objektiven Vorliegen des Einberufungsgrundes. Sie wird erst zu dem Zeitpunkt in Gang gesetzt, in dem der Geschäftsführer...mehr

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Österreich / 1. Auflösungsgründe

Rz. 238 Die gesetzlichen Auflösungsgründe sind gem. § 84 GmbHG:mehr

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Österreich / II. Fortsetzung der aufgelösten Gesellschaft

Rz. 241 Die Fortsetzung einer aufgelösten GmbH setzt die Beseitigung des Auflösungsgrundes voraus. In der Regel ist die Fortsetzung unter folgenden Bedingungen möglich:mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 3. Recht zur sofortigen Beschwerde

Rz. 146 Die Beschwerdebefugnis im Rahmen des Eröffnungsverfahrens vor deutschen Gerichten ist in § 34 InsO, Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3, § 4 Abs. 1 Satz 3 EGInsO geregelt. Nach § 34 Abs. 1 InsO steht dem Antragsteller die sofortige Beschwerde zu, wenn die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt wird. Art. 102 § 3 Abs. 1 Satz 3 EGInsO spricht dem Verwalter eines im Ausland eröffnet...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 6. Perpetuatio fori im Internationalen Insolvenzrecht; forum shopping

Rz. 129 Mit Urt. v. 17.1.2006 hat der EuGH in der Rechtssache Staubitz-Schreiber entschieden, dass das Gericht des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet der Schuldner bei Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, auch dann zuständig bleibt, wenn der Schuldner nach Antragstellung, aber vor der Eröffnungsentsc...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Haftung aus Insolvenzverschleppung

Rz. 91 Die Haftung der Gesellschafter und der Geschäftsführer unterliegt grundsätzlich dem Gesellschaftsstatut. Insoweit könnte man das Gleiche auch für die Haftung aus Insolvenzverschleppung denken.[121] Freilich ergibt sich hier ein markanter Differenzierungsgrund: Die Haftung der Gesellschafter und Geschäftsführer wird deswegen dem Gesellschaftsstatut unterstellt, weil au...mehr

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Singapur / I. Überblick über das Insolvenzrecht

Rz. 142 Im Fall einer Insolvenz der Gesellschaft gibt es im singapurischen Recht je nach deren finanzieller Lage grundsätzlich vier Möglichkeiten: Während die ersten drei Möglichkeiten auf die Fortführung der Gesellschaft abzielen, führt die Liquidation zur Auflösung der G...mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / 2. Qualifikation von Antragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 175 Die kollisionsrechtliche Behandlung der ursprünglich in § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. geregelten Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war vor der GmbH-Reform durch das MoMiG heftig umstritten.[482] Die systematische Verankerung im Gesellschaftsrecht und die Eigenschaft der Antragspflicht als spezifische Pflicht der gesellschaftlichen Organe wurden hierbei für eine ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.2.1 Grundsatz

Rz. 85 Für den Inhalt der Selbstanzeige verlangt § 371 Abs. 1 AO die vollständige Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart der letzten zehn Kalenderjahre. Es müssen also ausschließlich Angaben gemacht werden, die für die...mehr