Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 35 Betriebliche Altersver... / e) Betriebsübergang bei Insolvenz

Rz. 663 Früher war es in Rspr. (vgl. u.a. LAG Düsseldorf, 30.12.1977 – 16 Sa 651/77, DB 1978, 702; ArbG Köln v. 29.7.1977 – 14 Ca 3481/77, DB 1977, 2146; LAG Hamm v. 28.3.1979 – 12 Sa 22/78, DB 1979, 1365) und Literatur (vgl. u.a. Riedel, NJW 1975, 765; Martens, DB 1977, 495; Derleder, AuR 1976, 129; Hess, DB 1976, 1154; Everhardt, BB 1976, 1611; Richardi, RdA 1976, 56) heft...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / cc) Wirtschaftliche Notlage und Insolvenz

Rz. 451 Ein Wegfall oder eine Kürzung von Gratifikationen oder Sonderzahlungen kommt im Allgemeinen nicht in Betracht, wenn sich die Geschäftslage des Betriebes des Arbeitgebers erheblich verschlechtert hat oder der Arbeitgeber sich in einer wirtschaftlichen Notlage befindet (vgl. LAG Hamm v. 13.9.2004 – 8 Sa 721/04). Lediglich bei gewinnabhängigen Sonderzahlungen oder bei f...mehr

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§ 32 Abwicklung / VII. Zeugniserteilung in der Insolvenz

Rz. 315 Gerät der Arbeitgeber in die Insolvenz, bleibt er gleichwohl ggü. bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen. § 108 InsO begründet keine Arbeitgeberstellung des Insolvenzverwalters für bereits beendete Arbeitsverhältnisse, vgl. dazu auch ArbRHB/Linck, § 147 Rn 5. Ein laufender Zeugnisrechtsstreit wird daher auch aufgrund der Eröffnung...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / 6. Betriebsübernahme im Insolvenzverfahren

Rz. 1291 In seiner Entscheidung v. 10.12.1998 (8 AZR 324/97, NZA 1999, 422) hatte der 8. Senat des BAG einen Fortsetzungsanspruch im Fall des Konkurses des alten Betriebsinhabers abgelehnt, weil dafür aufgrund der europarechtlichen Vorgaben keine Notwendigkeit bestehe. Nach europäischem Recht sei die Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruches in der Insolvenz nicht gebot...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / b) Versorgungsanwartschaften

Rz. 271 Neben den bereits fälligen Versorgungsleistungen sind auch unverfallbare Versorgungsanwartschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers gesichert, und zwar unabhängig davon, ob der Versorgungsberechtigte im Zeitpunkt der Insolvenz bereits aus dem Unternehmen ausgeschieden war oder erst infolge der Insolvenz sein Arbeitsverhältnis beend...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung vor Dienstantritt

Rz. 16 Für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Beginn der Tätigkeit bestehen in der Insolvenz keine Besonderheiten. Sofern nicht vertraglich das Recht zur Kündigung vor Dienstantritt ausdrücklich ausgeschlossen wurde, können sowohl Insolvenzverwalter als auch Arbeitnehmer bereits vor Arbeitsaufnahme kündigen (vgl. BAG v. 23.2.2017 – 6 AZR 665/15, NZA 2017, 995; BAG v...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss

Rz. 13 § 113 S. 1 InsO ordnet die Unbeachtlichkeit eines einzelvertraglich vereinbarten Ausschlusses des Rechts zur ordentlichen Kündigung an. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Arbeitnehmer können danach trotz einer entgegenstehenden vertraglichen Abbedingung des Kündigungsrechts in der Insolvenz ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist bemisst sich nach den jeweils...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Voraussetzungen des gesetzlichen Insolvenzschutzes

Rz. 259 Eine Eintrittspflicht des PSV kommt nur in den in § 7 Abs. 1 S. 1, S. 3 Nr. 1–5 BetrAVG ausdrücklich und abschließend normierten folgenden vier Sicherungsfällen in Betracht:mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 59 Allgemeines

Rz. 1 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat grds. keinen Einfluss auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Vielmehr bestehen Dienst- und Arbeitsverhältnisse nach Verfahrenseröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 S. 1 InsO. Der vorläufige ("starke") Insolvenzverwalter mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis (§ 22 Abs. 1 S. 1 InsO) und der Insolvenzverwa...mehr

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Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Befristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse

Rz. 11 Kalendermäßig befristete Arbeitsverhältnisse enden mit dem Ablauf der Zeit, für die sie eingegangen sind (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Zweckbefristete Arbeitsverhältnisse enden mit Erreichen des Zweckes, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Insolvenzverwalter über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (§ 15 Abs. 2 Tz...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die gesetzliche Regelung

Rz. 24 Eine Begrenzung der Kündigungsfristen hielt der Gesetzgeber für erforderlich, da aufgrund der im Laufe der Zeit erfolgten Ausdehnung der Kündigungsfristen Arbeitnehmer in der Insolvenz häufig nicht mehr bis zum Ende der Kündigungsfrist beschäftigt werden können; blieben die Entgeltansprüche dennoch als Masseschuld erhalten, würde dies zu einer Verkürzung oder gar Entl...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Vermutungswirkung bei Betriebs(teil)veräußerungen

Rz. 69 Nach der noch unter der KO entwickelten Rspr. (grundlegend BAG v. 17.1.1980 – 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124 = ZIP 1980, 80; ferner BAG v. 27.4.1988, NZA 1988, 655 = ZIP 1988, 989; a.A. LAG Hamm v. 17.12.1981, NJW 1983, 242 = ZIP 1982, 991; ArbG Wetzlar v. 10.4.1995, ARST 1995, 250 = BB 1995, 1799 = KTS 1996, 120) unterfallen Betriebsveräußerungen in der Insolvenz als r...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. "Vereinbarter" Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes

a) Einzelvertraglicher Kündigungsausschluss Rz. 13 § 113 S. 1 InsO ordnet die Unbeachtlichkeit eines einzelvertraglich vereinbarten Ausschlusses des Rechts zur ordentlichen Kündigung an. Sowohl der Insolvenzverwalter als auch der Arbeitnehmer können danach trotz einer entgegenstehenden vertraglichen Abbedingung des Kündigungsrechts in der Insolvenz ordentlich kündigen. Die Kü...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / IV. Kündigungsfristen und -termine im Insolvenzverfahren

Rz. 18 Insolvenzverwalter und Dienstverpflichteter (Arbeitnehmer) können ohne Rücksicht auf gesetzlich (§ 622 BGB), tarifvertraglich oder einzelvertraglich geltende Kündigungsfristen mit einer Höchstfrist von drei Monaten zum Monatsende kündigen (BAG v. 25.4.2007 – 6 AZR 622/06, AP § 113 InsO Nr. 12 = ZIP 2007, 1875; BAG v. 5.12.2002, NZA 2003, 789 = ZInsO 2003, 480; BAG v. ...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 3. Kündigung von Berufsausbildungsverhältnissen

Rz. 34 Nach Ablauf der Probezeit (die in einem Berufsausbildungsverhältnis mindestens einen Monat dauern muss und max. vier Monate betragen kann, § 20 S. 2 BBiG) kann ein Ausbildungsverhältnis vom Arbeitgeber nur noch außerordentlich gekündigt werden, § 22 Abs. 2 BBiG. Da die Insolvenzeröffnung an sich keinen wichtigen Grund zur Kündigung i.S.d. § 626 BGB darstellt, scheidet...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / a) Festlegung des auswahlrelevanten Personenkreises (Auswahlgruppen)

Rz. 83 Dringende betriebliche Erfordernisse bedingen die Kündigung einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern, besagen aber noch nicht, welchen von mehreren in Betracht kommenden Arbeitnehmern zu kündigen ist. Stehen mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung zur Wahl, so ist auch bei Kündigungen im Insolvenzverfahren unter den in Betracht kommenden Arbeitnehmern ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / IX. Soziale Absicherung des Altersteilzeit-Arbeitnehmers

Rz. 43 Für den Fall der Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses wegen Kündigung oder Insolvenz des Arbeitgebers vor Erreichen der Altersgrenze sieht § 10 AltTZG eine Absicherung der Altersteilzeit-Arbeitnehmer über die Agentur für Arbeit vor. Danach hat der betroffene Mitarbeiter einen Anspruch auf Alg bis zum Zeitpunkt der möglichen Inanspruchnahme seiner gesetzlichen A...mehr

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§ 29 Kündigung / IX. Fristen und Termine in Insolvenzverfahren

Rz. 280 Nach den früher geltenden Vorschriften der KO (§ 22 Abs. 1 S. 2 KO, § 9 Abs. 2 GesO) konnten Arbeitsverhältnisse im Konkurs oder in der Gesamtvollstreckung von jedem Teil jederzeit und unabhängig von einer vereinbarten Kündigungsfrist unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Daran hat das neue Insolvenzrecht nur insoweit etwas geändert, als...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Öffentlicher Dienst

Rz. 399 Gem. § 17 Abs. 2 BetrAVG gelten die in den §§ 7 bis 15 BetrAVG geregelten Bestimmungen zum gesetzlichen Insolvenzschutz nicht für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, soweit sie bei einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer und Gemeinden) oder einer Körperschaft, Stiftung bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts, bei der eine Insolvenz nicht zulässig ist, anges...mehr

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§ 29 Kündigung / 9. Umdeutung der Erfüllungsablehnung in eine Beendigungskündigung im Insolvenzverfahren

Rz. 328 Wenn das Dienstverhältnis bei Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht angetreten war, bedurfte es unter der Geltung des § 22 KO keiner Kündigung. Der Konkursverwalter konnte nach § 17 KO den Vollzug des noch nicht angetretenen Dienstverhältnisses ablehnen (Berscheid, KGS, "Konkurs" Rn 76; Jaeger/Henckel, KO, § 17 Rn 14; Kilger/Schmidt, KO, § 22 Anm. 6; KR/Weigand,...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Einzelvertragliche Vereinbarungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 21 Ausnahmsweise zulässige, ggü. der gesetzlichen Grundkündigungsfrist kürzere Kündigungsfristen (bei Aushilfsarbeitsverhältnissen § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 BGB oder in Kleinbetrieben § 622 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BGB) gelten auch in der Insolvenz (Tschöpe/Fleddermann, ZInsO 2001, S. 455; Uhlenbruck/Zobel, § 113 InsO Rn 97).mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / D. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit nach Insolvenzeröffnung

Rz. 36 Ansprüche der Arbeitnehmer, die aus der Zeit nach Verfahrenseröffnung resultieren, sind gem. § 108 Abs. 2 i.Vm. § 55 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO Masseverbindlichkeiten. Voraussetzung für die Einordnung als Masseschuld ist allerdings, dass das Arbeitsverhältnis vom Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Verfahrens tatsächlich weitergeführt wird; der Arbeitnehmer also sei...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / b) Tariflicher Kündigungsausschluss

Rz. 14 § 113 S. 1 InsO durchbricht sowohl den einzel- als auch den tarifvertraglichen Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung (BAG v. 19.1.2000, NZA 2000, 658 = NZI 2000, 339 = ZInsO 2000, 568 = ZIP 2000, 985; Uhlenbruck/Zobel, § 113 InsO Rn 71). Der mit der Anwendung des § 113 InsO auf kollektivrechtliche Kündigungsvereinbarungen verbundene Eingriff in die Tarifaut...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 1. Allgemeiner Kündigungsschutz

Rz. 28 § 113 InsO schafft keinen eigenen materiell-rechtlichen Kündigungsgrund (BAG v. 29.9.2005, NZA 2006, 720 = DZWIR 2006, 461; vgl. auch BAG v. 24.1.2013, NZA 2013, 959). Der Insolvenzverwalter wird somit nicht von den Beschränkungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzrechts entbunden (LAG Rheinland-Pfalz v. 14.5.2004 – 3 Sa 2065/03, n.v.). Das KSchG ist dahe...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Insolvenzrechtliche Sonderregelung des § 27 ArbnErfG

Rz. 765 Das ArbnErfG sieht in § 27 ArbnErfG eine Sonderregelung für die Behandlung von Arbeitnehmererfindungen bei Insolvenz des Arbeitgebers vor. Die Vorschrift ist durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz zum 1.10.2009 grundlegend reformiert worden. Rz. 766 Vom sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift werden lediglich Diensterfindungen erfasst, die vom insolvent geworde...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 4. "Nachkündigung" durch den endgültigen Insolvenzverwalter

Rz. 26 Hat der Arbeitgeber bereits vor Stellung des Insolvenzantrages oder danach, aber vor Insolvenzeröffnung, gekündigt oder hat nach Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit allgemeinem Verfügungsverbot für den Schuldner der vorläufige Insolvenzverwalter mit den verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen (bis zur Dauer von sieben Monaten zum Monatsschluss) oder ...mehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Kündigungsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 50 § 8 Abs. 1 AltTZG stellt zunächst klar, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit weder als eine Tatsache anzusehen ist, die eine verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstellt, noch bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Nachteil des Arbeitnehmers b...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / II. Vertretung durch Bevollmächtigte

Rz. 6 Der Vorlage einer (Original-) Vollmacht bedarf es jedoch, wenn der Insolvenzverwalter die Kündigung nicht selbst ausspricht, sondern sich hierbei durch einen Dritten vertreten lässt. Eine Vertretung beim Ausspruch von Kündigungen in der Insolvenz ist durchweg zulässig. Es handelt sich nicht um eine insolvenztypische Rechtshandlung, für die eine Stellvertretung grds. au...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / VI. Schadensersatz

Rz. 36 Wird das Vertragsverhältnis durch den Insolvenzverwalter gem. § 113 InsO unter Abkürzung der außerhalb der Insolvenz geltenden Kündigungsfristen gekündigt, steht dem Arbeitnehmer für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Ersatz des Verfrühungsschadens zu. Der Schadensersatzanspruch ist auf den Zeitraum zu begrenzen, bis zu dem der Arbeitn...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 7. Anpassungsprüfung im Konzern

Rz. 370 Grds. ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 16 BetrAVG nur auf die wirtschaftliche Lage des konkret zur Anpassungsprüfung verpflichteten Arbeitgebers abzustellen, also des ehemaligen Arbeitgebers, mit dem der Rentner seinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte (BAG v. 29.9.2010 – 3 AZR 427/08, DB 2011, 362). Dies ist das einzelne Konzernunternehmen und nicht etwa der...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / D. Personalanpassung im Insolvenzplanverfahren

Rz. 133 Nach § 1 S. 1 InsO dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insb. Zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Gläubigern steht mit dem Insolvenzplan ein alternatives, ggü. Den starren gesetz...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Tarifvertragliche Regelungen über Kündigungsfristen und -termine

Rz. 22 Tarifliche Kündigungsfristen sind vielfach in der ersten Zeit der Beschäftigung kürzer als die gesetzlichen Grundkündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB – so beträgt diese z.B. im Baugewerbe im ersten Beschäftigungsjahr sechs Werktage (§ 11 Nr. 1.11. BRTV-Bau) – oder kürzer als die gesetzliche Probezeitkündigungsfrist – so beträgt diese z.B. in der Metall- und Elektroi...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / 2. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 29 Im Fall einer Kündigung hat der Insolvenzverwalter daher auch den Sonderkündigungsschutz (etwa § 18 BEEG, § 17 MuSchG, §§ 168, 174 SGB IX) zu beachten. Des Weiteren hat er den amtsbezogenen Kündigungsschutz (etwa § 9 Abs. 3 ASiG; § 58 Abs. 2, § 58d i.V.m. § 58 Abs. 2 BImSchG, § 5 Abs. 1 PflegeZG) zu beachten (Berscheid, BuW 1999, 33, 35; Einzelheiten s. Uhlenbruck/Zob...mehr

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§ 60 Arbeitsrecht im Insolv... / II. Freistellungsanspruch

Rz. 21 Diese Grundsätze gelten auch in der Insolvenz (LAG Chemnitz v. 8.9.1999 – 4 Sa 822/98, n.v.; LAG Hamm v. 6.9.2001, LAGReport 2001, 22, 24 = ZInsO 2002, 45, 46), sind dort aber nicht ausreichend, weil für den (vorläufigen oder endgültigen) Insolvenzverwalter das Bedürfnis bestehen kann, bei reduziertem Beschäftigungsbedarf oder zur Schonung der Masse einen Teil der Arb...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Kündigung in der Probezeit

Rz. 931 Das Berufsausbildungsverhältnis, § 10 Abs. 1 BBiG, beginnt mit einer Probezeit, die mindestens einen Monat beträgt, § 20 BBiG. Diese Bestimmung ist zwingend. Es liegt zwar nach § 13 BBiG ein einheitliches Berufsausbildungsverhältnis vor, das aber kündigungsrechtlich unterschiedlich ausgestaltet ist. Rz. 932 Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorauszahlung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Vorauszahlungen sind Leistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäfts vor ihrer Fälligkeit. Für ihren Abzug gilt § 11 Abs 1 S 1 EStG, es sei denn, alle Tatbestandsmerkmale des § 42 AO sind gegeben; ausführlich dazu s § 11 Rn 146 (Pust). Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Ob im Einzelfall ein Vorschuss oder ein Darlehen (dann kein Zufluss) gegebe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldumwandlung

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zu- und Abfluss können auch durch die Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner bewirkt werden, dass der Schuldner den Betrag künftig aus einem anderen Rechtsgrund schuldet (Novation/Schuldumschaffung). Mit dieser Vereinbarung verfügt der Gläubiger in Ausübung seiner wirtschaftlichen Verfügungsmacht über seine Forderung, BFH vom 22.07.199...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Insolvenzrechtliche Einordnung der Verbesserungsvorschläge

Rz. 773 Im Unterschied zur alten Rechtslage erfahren Vergütungsansprüche aus der Verwertung technischer Verbesserungsvorschläge, und zwar sowohl solche qualifizierter Art wie in § 20 Abs. 1 ArbnErfG (also solche, die dem Arbeitgeber eine monopol- bzw. schutzrechtsähnliche Vorzugsstellung verschaffen) wie auch einfache technische Verbesserungsvorschläge i.S.d. betrieblichen V...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / IV. Gesetzliche Insolvenzsicherung (§§ 7–15 BetrAVG)

Rz. 257 Die in den §§ 7 bis 15 BetrAVG geregelte Insolvenzsicherung betrieblicher Versorgungsansprüche und -anwartschaften ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, die die versorgungsberechtigten Arbeitnehmer und Betriebsrentner in der Insolvenz des Arbeitgebers ggü. anderen Gläubigern privilegiert und dadurch vor einem insolvenzbedingten Verlust ihrer (zukünftigen) betrieb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / f) Anwartschaftsdynamisierung (§ 2a BetrAVG)

Rz. 160 Im Rahmen der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie durch das entsprechende Umsetzungsgesetz vom 21.12.2015 (BGBl I, 2553) wird erstmals für Zeiten ab dem 1.1.2018 in dem neu eingefügten § 2a BetrAVG eine Anwartschaftsdynamik gesetzlich verpflichtend, mit der eine Gleichbehandlung zwischen ausgeschiedenen und weiterhin aktiven Mitarbeitern hinsichtlich der Berechnun...mehr

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§ 61 Arbeitsrecht nach Eröf... / C. Massenentlassung mittels Interessenausgleichs mit Namensliste

Rz. 38 Den (vorläufigen/endgültigen) Insolvenzverwalter trifft keine Pflicht, mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich mit Namensliste i.S.d. § 1 Abs. 5 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 InsO abzuschließen. Kommt ein solcher Interessenausgleich nicht zustande, dann verbleibt es für die Überprüfbarkeit ausgesprochener Kündigungen des (vorläufigen/endgültigen) Insolvenzverwalters b...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Ansprüche von Arbeitnehmern in der Insolvenz des Arbeitgebers unterscheiden sich größtenteils von den Ansprüchen der sonstigen Gläubiger des Insolvenzschuldners. Auch wenn die Privilegierungen für rückständige Lohnforderungen durch die §§ 59, 61 KO mit der InsO abgeschafft wurden, bleiben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ggü. anderen Gläubigern zumindest teilwei...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Sicherungsmöglichkeiten für nicht gesetzlich insolvenzgeschützte Pensionen

Rz. 721 Für den Fall, dass eine Insolvenzsicherung über den PSV nach den vorstehenden Ausführungen nicht möglich ist, bietet sich als Ausweg eine Lösung auf privatrechtlicher Basis an (vgl. Doetsch/Lenz, S. 25 ff.; Langohr-Plato/Teslau, INF 1999, 400 ff.). Die Gesellschaft schließt – zur Finanzierung der betrieblichen Versorgungszusage – eine Lebensversicherung (Rückdeckungs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 6. Übertragung der Leistungspflicht/versicherungsvertragliche Lösung

Rz. 317 Seit dem 1.1.2018 haben die Versorgungsberechtigten nach § 8 Abs. 3 BetrAVG die Möglichkeit, im Fall der Insolvenz ihres Arbeitgebers anstelle des Anspruchs gegen den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) eine Übertragung der Versicherungsnehmerstellung und Fortführung der auf ihr Leben abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung mit eigenen Beiträgen ("versicherungsvertragl...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / bb) Ersatz der Stellungnahme

Rz. 874 Verständigen sich die Betriebsparteien auf einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird damit zugleich auch das Konsultationsverfahren i.S.d. § 17 Abs. 2 KSchG und des Art. 2 MERL abgeschlossen. Denn der Interessenausgleich mit Namensliste ersetzt gem. § 125 Abs. 2 InsO im Insolvenzfall und gem. § 1 Abs. 5 S. 4 KSchG außerhalb der Insolvenz die Stellungnahme nach ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / ff) Einbeziehung von Arbeitnehmern, deren ordentliche Kündbarkeit gesetzlich ausgeschlossen ist

Rz. 721 Arbeitnehmer, die zwar vergleichbar sind, deren arbeitgeberseitige ordentliche Kündbarkeit jedoch zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung gesetzlich ausgeschlossen ist, sind nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen. Hierzu gehören gem. § 15 Abs. 1 S. 1 KSchG Mitglieder des Betriebsrates (BAG v. 17.6.1999, AP Nr. 103 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung) – auch ...mehr