Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / II. Steuerpflichtige Personen, Steuergegenstand

Rz. 137 Dabei sieht das Gesetz über Steuern der Bürger (in Anwendung im Brčko Distrikt BuH) natürliche sowie juristische Personen als steuerpflichtige Personen vor, Art. 85 Abs. 1 Gesetz über Steuer der Bürger. Einige kantonale Gesetze bestimmen nur die natürliche Person, die geerbt hat, als steuerpflichtig, Art. 18 SteuerG KS, Art. 10 Abs. 1 SteuerG TK, Art. 10 Abs. 1 Steue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / 2. Die Erbauseinandersetzung

Rz. 176 Die Erbteilung (partición) ist geregelt in den Art. 1051 ff. CC. Ein jeder Miterbe hat einen Erbteilungsanspruch, er kann somit grundsätzlich jederzeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen, es sei denn, der Erblasser hat die Auseinandersetzung ausdrücklich untersagt (Art. 1051, 1052 CC). Es gilt der Grundsatz, dass erst nach Abwicklung der ehelichen Güterg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / dd) Erbstückvermächtnis

Rz. 104 Gemäß Art. 1010 Abs. 2 C.C. ist jedes Vermächtnis, das weder Erb- noch Erbteilvermächtnis ist, ein Erbstückvermächtnis. Es handelt sich beim legs particulier um die Zuwendung eines oder mehrerer Einzelgegenstände. Unerheblich ist dabei, ob der betreffende Gegenstand wertmäßig einen Bruchteil oder sogar den gesamten Nachlass ausmacht. Der vermachte Gegenstand muss gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / II. Anknüpfung des Erbstatuts für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle

Rz. 2 Für Altfälle ist das Gesetzbuch des internationalen Privatrechts, das 2005 in Kraft getreten ist, einschlägig (IPRG). Art. 14 IPRG begründet die internationale Zuständigkeit der bulgarischen Gerichte und Staatsorgane für Verfahren in erbrechtlichen Angelegenheiten, soweit der Erblasser bulgarischer Staatsangehöriger war, sich zum Zeitpunkt des Todes gewöhnlich in Bulga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / 1. Pfandrecht

Rz. 39 Zur Absicherung einer Forderung kann dem Gläubiger gem. § 1204 BGB ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache bestellt werden. Das Gesetz sieht auch ein Pfandrecht an Rechten (§ 1273 BGB) sowie an Forderungen (§§ 1279 ff. BGB) vor, während für Immobilien nur speziell geregelte Pfandrechtsformen, die sog. Grundpfandrechte in Betracht kommen. Das "echte" Pfandrecht an be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Steuerpflichtige Schenkungen

Rz. 237 Steuerpflichtige Schenkungen, d.h. notariell beurkundete Schenkungen, Schenkungen von Immobilien und andere registrierungspflichtige Schenkungen, die der Erblasser innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tode an Erben oder Vermächtnisnehmer gemacht hat, werden für die Ermittlung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt, außer in der Region Brüssel-Hauptstadt.[165...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / d) Herausgabeklage gegen die Empfänger der Zuwendung

Rz. 156 Das Herabsetzungsurteil verpflichtet zur Rückübertragung der pflichtteilswidrig verschenkten Vermögenswerte durch Erben und Vermächtnisnehmer an die Nachlassmasse, soweit deren Wert die quota disponibile übersteigt; Belastungen von Grundbesitz und von in öffentlichen Registern eingetragenen Mobilien (Schiffe, Luft- und Kraftfahrzeuge) sind den Pflichtteilsberechtigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Rz. 160 War der Erblasser nicht Einwohner des Königreichs, müssen die Personen, die kraft Erbfolge in Belgien belegene Immobilien erhalten (die gesetzlichen Erben und Vermächtnisnehmer), eine Übertragungserklärung abgeben. Rz. 161 War der Erblasser Einwohner des Königreichs, sind die Erben und Universalvermächtnisnehmer zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Die Annahme des N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / b) Unbewegliches Vermögen des Erblassers

Rz. 103 Die Abwicklung in Bezug auf das zum Nachlass gehörende, in Belgien belegene unbewegliche Vermögen richtete sich nach belgischem Erbrecht. Auch nach Inkrafttreten der EuErbVO gilt für inländischen Grundbesitz, der einem im Ausland wohnhaften Erblasser gehört, dass gem. Art. 38 des belgischen Erbschaftsteuergesetzbuchs beim zuständigen Amt für Rechtssicherheit der Gener...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / bb) Abschluss des Ehevertrages

Rz. 56 Gemäß Art. 1394 Abs. 1 C.C. muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit der Parteien oder ihrer Vertreter notariell beurkundet werden. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung ist dabei möglich, es muss jedoch eine Spezialvollmacht in öffentlicher Urkunde zugrunde liegen.[65] Der Notar stellt gem. Art. 1394 Abs. 2 S. 1 C.C. über die Parteien und das Datum des Vertra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 6. Il legato in luogo di legittima – Il legato in conto di legittima

Rz. 161 Setzt der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten ein sog. legato in conto di legittima aus, kann dieser, ohne das Vermächtnis auszuschlagen, eine Ergänzung seines Pflichtteils verlangen und wie ein von vornherein nicht bedachter Pflichtteilsberechtigter Herabsetzungsklage erheben. Rz. 162 Setzt der Erblasser zugunsten des Pflichtteilsberechtigten ein sog. le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rumänien / II. Erbfälle, die ab dem 1.10.2011 und vor dem 17.8.2015 eingetreten sind

Rz. 2 Für die Erbfälle, die vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO und nach dem Inkrafttreten des CCN eingetreten sind, bestimmt sich das anwendbare Recht nach den Kollisionsnormen im letzten Buch des CCN: "Internationales Privatrecht". Diese Regelungen haben bereits in mehrfacher Hinsicht mit dem System von 1992 gebrochen und die damals noch im Entwurfsstadium befindlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / C. Die Gesetzesumgehung im internationalen Erbrecht

Rz. 28 Beispiel: Der ursprünglich französische, bei seinem Tode US-amerikanische Staatsangehörige Caron besaß eine an der Côte d’Azur belegene Eigentumswohnung. Er brachte diese in eine amerikanische Corporation ein, um die Entstehung von Pflichtteilen nach dem für in Frankreich belegene Immobilien geltenden französischen Erbrecht zu verhindern. Die Cour de Cassation [51] bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / V. Testamentsvollstreckung

Rz. 129 Gemäß Art. 1025 C.C. kann der Erblasser eine oder mehrere natürliche Personen als Testamentsvollstrecker ernennen. Der Testamentsvollstrecker hat nach Annahme des Amtes nach Art. 1029 C.C. grundsätzlich nur die Aufgabe, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Ausführung des Testaments zu ermöglichen, ein Inventar zu errichten und bewegliche Gegenstände zu verkaufen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / III. Erbstatut nach einem Deutschen mit letztem Wohnsitz in Russland

Rz. 6 Da das russische Erbrecht nicht an die Staatsangehörigkeit, sondern primär an den letzten Wohnsitz (sofern nicht das Belegenheitsstatut bezüglich Immobilien greift) anknüpft, ist nach russischem Recht für einen Ausländer, z.B. einen Deutschen, das Erbrecht des Landes anwendbar, in dem er seinen letzten Wohnsitz hatte, also russisches Erbrecht. Rz. 7 Nach Art. 21 Abs. 1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Grenzen der Anwendung a... / D. Anpassung ausländischer erbrechtlicher Institute an das inländische Sachenrecht

Rz. 40 Erbrecht und Sachenrecht liegen dicht beieinander. Unterliegt die Erbfolge einem anderen Recht als ein zum Nachlass gehörender Gegenstand (z.B. im Fall der Vererbung eines in Deutschland belegenen Grundstücks durch einen mit letztem gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich verstorbenen Erblasser), so können sich aus dem französischen Erbrecht Folgen ergeben, die das deut...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien: Gemeinspanisches R... / III. Reform 2015 des spanischen Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetzes

Rz. 257 Der EuGH hat mit Urteil vom 3.9.2014 (C-127/12) festgestellt, dass Spanien die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV und Art. 40 des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum vom 2.5.1992 verletzt, "soweit das spanische Steuerrecht die ungleiche Behandlung bei Schenkungen und Erbschaften von ansässigen und nichtansässigen Erben und Beschenkten, bei in Spani...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Steuerbefreiung für Ehegatten und gesetzlich zusammenwohnenden Partner

Rz. 228 Der Nettoeigentumsanteil, den der Ehegatte oder gesetzlich zusammenwohnende Partner am gemeinsamen Wohnsitz des Erblassers und seines Ehegatten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partners erhält, ist von der Erbschaftsteuer befreit.[163] Die Verbindlichkeiten, die speziell für den Erwerb oder den Erhalt der Immobilie eingegangen wurden, werden vorrangig vom Wert der I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 4. Die clause tontine oder clause d’accroissement

Rz. 210 Eine lange Zeit interessante und beliebte Gestaltung war im französischen Recht die sog. clause tontine oder clause d’accroissement. Bei dieser bestimmen zwei Personen, oftmals nichteheliche Lebensgefährten, beim Kauf einer Immobilie, dass im Todesfall der Gegenstand fiktiv als nur von einem von ihnen angeschafft gelten soll. Dieser Vorgang war früher von der Erbscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Administrator

Rz. 122 Wurde kein executor ernannt oder kann der Testamentsvollstrecker nicht als solcher anerkannt werden, muss in jedem Fall ein administrator bestellt werden. Dabei löst sich das englische Recht von den in Rdn 85 ff. dargestellten Prinzipien und erteilt die letters of administration vorrangig dem vom Gericht im Domizilland ernannten Nachlassabwickler ("to the person entr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / d) Güterrechtsstatut

Rz. 16 Nach Art. 1 Abs. 2 lit. d) EuErbVO sind Fragen des ehelichen Güterrechts sowie des Güterrechts aufgrund von Verhältnissen, die nach dem auf diese Verhältnisse anzuwendenden Recht mit der Ehe vergleichbare Wirkungen entfalten, vom Anwendungsbereich der EuErbVO ausgeschlossen. Andererseits bestimmt Art. 23 Abs. 2 lit. b) EuErbVO, dass dem Erbstatut die Nachlassansprüche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / bb) Güterrechtsstatut bei Eheschließung vor dem 1.9.1992

Rz. 4 Haben die Ehegatten vor dem 1.9.1992 geheiratet, so werden die güterrechtlichen Verhältnisse traditionell dem Vertragsrecht zugeordnet, so dass in diesem Bereich Parteiautonomie herrscht. Vorrangig ist deshalb auf eine – grundsätzlich nur vor der Eheschließung zulässige – ausdrückliche oder konkludente Rechtswahl der Ehegatten abzustellen. Es besteht eine Vermutung daf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / VI. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 323 Im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer gibt es zwischen Deutschland und Italien kein Doppelbesteuerungsabkommen.[446] Gerade bei Wegzug des Erblassers oder Schenkers aus Deutschland nach Italien besteht wegen der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 b) ErbStG (persönliche Steuerpflicht für deutsche Staatsangehörige auch binnen fünf Jahren nach Wegzug) die Gefahr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / 3. Erbschaftsteuer

Rz. 144 Im Fall des Todes wird IHT auf das gesamte Vermögen des Erblassers in der Weise erhoben, wie wenn er dieses unmittelbar vor seinem Tode übertragen hätte.[163] Zum steuerbaren Nachlass gezählt werden auch Anteile einer joint tenancy (z.B. am Haus, gemeinsamen Bankkonto), die im Wege des right of survivorship übergehen, lebzeitig übertragene Vermögensgegenstände, an de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 4. Stiftungen, Società fiduciarie, Trust, Atti di destinazione

Rz. 204 In der italienischen Kautelarpraxis versucht man, durch stiftungsrechtliche Lösungen und mithilfe des Instituts der Treuhand das Verbot des Art. 458 c.c. zu umgehen.[320] Rz. 205 Nach überwiegender Ansicht sind sowohl rechtsfähige Stiftungen als auch unselbstständige bzw. atypische Stiftungen zu rein privaten Zwecken ("Familienstiftung") trotz der Erwähnung in Art. 28...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nachlassbezogene Verfüg... / V. Registrierung von Testamenten

Rz. 23 In Deutschland sind nach Beurkundung eines Testaments vom Notar gem. § 34a Abs. 1 S. 1 BeurkG die Verwahrangaben dem von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister (ZTR) in Berlin mitzuteilen. Bei Beurkundung anderer Verfügungen, die sich auf die Erbfolge auswirken können (Widerruf von Testamenten, erbrechtliche oder güterrechtliche Rechtswahl, Erbve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 1. Erbengemeinschaft

Rz. 166 Die Erbengemeinschaft (indivision) wurde im Jahre 1976 erstmals gesetzlich geregelt. Es handelt sich dabei weder um eine Gesamthandsgemeinschaft, noch ist sie mit der Bruchteilsgemeinschaft des deutschen Rechts vergleichbar. Deshalb wird in der deutschen Literatur zutreffend auch von einer "Gemeinschaft eigener Art" gesprochen.[124] Rz. 167 Es gibt zwei Arten von unge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Regelungsbereich des Er... / V. Eheschließung nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983 (Ehen im Übergangszeitraum)

Rz. 76 Für die vor dem 9.4.1983 geschlossenen Ehen installiert Art. 220 Abs. 3 S. 1 EGBGB eine komplizierte Übergangsregelung, die den Spagat zwischen einer verfassungskonformen Übergangsregelung unter der Wahrung des Vertrauensschutzes versucht. Die hierfür geschaffenen Übergangsregelungen für "Alt-Ehen" sind insbesondere im Internationalen Erbrecht von Bedeutung, da die me...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / E. Fragen und Antworten

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Grundzüge des deutschen... / 2. Teilungsanordnungen

Rz. 88 Häufig finden sich in letztwilligen Verfügungen Regelungen, wie der Nachlass zwischen mehreren Miterben aufzuteilen ist. Für die Erbschaftsteuer in Deutschland sind solche Teilungsanordnungen des Erblassers (bisher weitgehend) irrelevant. Es kommt nur darauf an, was der Erbe von Todes wegen unmittelbar durch den Erbfall erlangt hat, § 11 ErbStG. Unmittelbar durch den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Luxemburg / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 129 Der Nachlass geht durch die Wirkung der Eröffnung der Erbschaft im Wege der Universalsukzession mit allen Aktiva und Passiva auf die Erben über, es wird nicht zwischen einzelnen Vermögenswerten oder Mobilien/Immobilien unterschieden, Art. 724 Cciv. Rz. 130 Eine Besitzeinweisung in den Erbschaftsbesitz (saisine) ist nur ausnahmsweise notwendig. Die gesetzlichen Erben e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / 2. Legal Rights

Rz. 9 Aus dem nach Erfüllung der prior rights verbleibenden Restnachlass sind in einem zweiten Schritt vom executor die sog. legal rights des Ehegatten und der Abkömmlinge des Verstorbenen zu erfüllen:[12] Der überlebende Ehegatte hat danach Anspruch auf ein Drittel des beweglichen Nachlasses, wenn auch Abkömmlinge des Erblassers vorhanden sind, und auf die Hälfte, wenn nur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 5. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 56 Die Anordnung der Nacherbschaft ist im türkischen Recht – wie im schweizerischen Recht – nur einstufig möglich; eine Bestimmung von Nach-Nacherben ist folglich nicht möglich (Art. 521 Abs. 2 und Art. 522 Abs. 3 ZGB).[97] Der Erblasser kann gem. Art. 521 Abs. 1 ZGB durch Verfügung von Todes wegen den eingesetzten Vorerben verpflichten, die Erbschaft an den Nacherben he...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / a) Einführung

Rz. 2 Das belgische IPR war bis zur Einführung des IPR-Gesetzes vom 16.7.2004, in Kraft getreten am 1.10.2004, im Bereich des Erbrechts gesetzlich nicht geregelt. Lediglich Art. 3 Abs. 2 ZGB [3] konnte bis dahin entnommen werden, dass in Belgien gelegene Immobilien dem belgischen Recht unterworfen sind, und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Eigentümers. Hieraus ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 2. Besonderheiten bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 14 Vom Erbstatut sind nach Art. 80 ff. IPRG grundsätzlich alle mit dem Erbfall verbundenen Rechtsfragen erfasst, und damit auch solche, die Verfügungen von Todes wegen behandeln.[31] Dies gilt insbesondere auch für die Prüfung ihrer materiellen Wirksamkeit, da dem belgischen internationalen Erbrecht die Anknüpfung eines Errichtungsstatus für die materielle Wirksamkeit de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / ee) Vor- und Nacherbschaft

Rz. 106 Die Anordnung von Vor- und Nacherbfolge (substitution fidéicommissaire) war bis 1.1.2007 gem. Art. 896 Abs. 1 C.C. a.F. verboten und führte gem. Art. 896 Abs. 2 C.C. a.F. zur Nichtigkeit auch der Vorerbeinsetzung. Dieses Verbot konnte allenfalls gem. Art. 899 C.C. durch Zuwendung des lebenslangen Nießbrauchs an einen Erstbedachten und Zuwendung des bloßen Eigentums a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zypern (Republik Zypern) / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 15 Anders als das englische Recht kennt das zypriotische Recht Pflichtteilsrechte nach dem Muster der westeuropäischen Rechtsordnungen. Diese sollen auf den Einfluss des italienischen Rechts zurückgehen.[9] Der Erblasser kann nur über die sog. disposable portion of the estate verfügen (Sect. 41 Wills and Succession Law).[10] Geht das Testament über die verfügbare Quote h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / V. Anerkennung deutscher Erbscheine

Rz. 156 Entscheidungen ausländischer Justizorgane in Erbsachen, die in dem Staat erlassen werden, in der der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder dessen Staatsbürger er war, werden grundsätzlich ohne weiteres anerkannt. Die Anerkennung erfolgt nach jetziger Rechtslage auch bei Immobilien, da die ursprüngliche ausschließliche Zuständigkeit tschechischer Gericht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russische Föderation / III. Annahme der Erbschaft

Rz. 68 Gemäß Art. 1152 ZGB muss ein Erbe die Erbschaft annehmen. Lediglich der russische Staat bedarf zur Annahme der Erbschaft keiner Annahmeerklärung. Die Annahme der Erbschaft stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, so dass die Annahme die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erben voraussetzt. Daher können Minderjährige nur mit Zustimmung oder vertreten durch ihre Elt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Sachenrecht / A. Einführung

Rz. 1 Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB (§§ 854–1296) sowie in einigen Nebengesetzen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG – und Erbbaurechtsgesetz – ErbbauRG) geregelt. Während es bei den Regelungen des Schuldrechts (2. Buch des BGB) um das Verhältnis von Personen untereinander , also deren Rechtsbeziehungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen geht, ist Geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / c) Die stipulation de parts inégales und die clause d’attribution de la totalité de la communauté

Rz. 196 In den Art. 1520–1525 C.C. findet sich die gesetzliche Regelung der stipulation de parts inégales und der clause d’attribution de la totalité de la communauté. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen dahingehend, dass das Gesamtgut bei Beendigung des Güterstands nicht hälftig geteilt wird, sondern dass einem der Ehegatten ohne Verpflichtung zur Ausgleichszahlung ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechien / 2. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 7 Das tschechische Recht knüpft das Erbstatut nicht mehr an die Staatsangehörigkeit des Erblassers an, sondern – wie die seit 17.8.2015 maßgebliche Europäische Erbrechtsverordnung (siehe Rdn 6) – grundsätzlich an den Aufenthalt. Gemäß § 76 IPRG richten sich die erbrechtlichen Rechtsbeziehungen nach der Rechtsordnung des Staates, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Intertemporale Wirkung der EuErbVO

Rz. 8 Von Bedeutung ist die intertemporale Wirkung der EuErbVO.[7] Zunächst gilt eine frühere Rechtswahl fort (Art. 83 EuErbVO). Dies gilt auch für eine gegenständlich beschränkte Rechtswahl nach Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. Rz. 9 Beispiel: Ein it. Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland wählt im Jahr 2014 für sein in Deutschland belegenes unbewegliches Vermögen deutsches ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / 1. Unstreitige Sachverhalte

Rz. 216 Ein dem deutschen Recht vergleichbares, förmliches Erbscheinsverfahren ist dem französischen Recht fremd.[136] Nach Art. 730 C.C. kann die Erbenstellung durch alle Beweismittel nachgewiesen werden. In der Praxis werden bei unstreitigen Sachverhalten notarielle Urkunden zum Nachweis der Erbeneigenschaft verwendet. Die geläufigste[137] und in den Art. 730–1 ff. C.C. ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande / VI. Das Prinzip der Nachlasseinheit

Rz. 20 Im niederländischen internationalen Erbrecht gilt das Prinzip der Nachlasseinheit. Das Erbstatut erfasst den ganzen Nachlass, ohne Rücksicht auf die Belegenheit des Nachlasses. Das Einheitsprinzip ist in Art. 7 Abs. 1 Haager ErbrechtÜbk. verankert. Es kann jedoch durchkreuzt werden, wenn der Erblasser gem. Art. 6 Haager ErbrechtÜbk. eine Rechtswahl zugunsten des Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / A. Grundsätze des schottischen Rechts

Rz. 1 Im Mehrrechtsstaat Großbritannien[1] gilt für Schottland eine eigene Rechtsordnung, die sich insbesondere bei der gesetzlichen Erbfolge, den formellen Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments und den Pflichtteilsrechten des Ehegatten und der Abkömmlinge des Erblassers deutlich von der Englands und Wales unterscheidet. In folgenden Bereichen besteht jedoch eine weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Frankreich / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / II. Umfang der Steuerpflicht

Rz. 300 Der Erbschaftsteuer unterliegen nach Art. 9 d.legs. 346/90 grundsätzlich sämtliche Vermögensgegenstände und Rechte, soweit nicht nach Art. 3 d.legs. 346/90 ein Befreiungstatbestand vorliegt. So ist neben der Übertragung zugunsten des Staates, bestimmter anerkannter gemeinnütziger Vereinigungen und Stiftungen nach Art. 3 Abs. 4 ter d.legs. 346/90 insbesondere die Über...mehr