Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 13.9.2 Nachweispflicht

Für den Normalfall sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG vor, dass der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage dauert; das Gesetz ordnet die Vorlage dann für den darauffolgenden Arbeitstag an. Nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG ist der Arbeitgebe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.4 § 12 AO (Betriebstätte)

• 2020 Personallose Betriebsstätte / § 12 AO / Art. 7 OECD-MA / § 1 Abs. 5 AStG Fraglich ist, ob auch personallosen Betriebsstätten ein Gewinn bzw. Verlust zugeordnet werden kann. Dies dürfte zu bejahen sein. § 12 AO erfordert nur eine feste Geschäftseinrichtung. Das Vorhandensein von Personal ist nicht erforderlich. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung können ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.9 § 29 GewStG (Zerlegungsmaßstab)

• 2024 Zerlegung des GewSt-Messbetrags bei Mitarbeitern im Homeoffice/§ 29 GewStG Fraglich ist, wie im Rahmen der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG mit Mitarbeitern umzugeben ist, die ihre Tätigkeit ganz oder teilweise im Homeoffice ausüben. Geklärt dürfte sein, dass es hierbei - von Ausnahmefällen abgesehen - nicht zu einer Betriebsstätte d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.18 § 9 EStG (Werbungskosten)

• 2021 Abzug von Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie/§ 4 Abs. 4 EStG/§ 9 EStG/§ 33 EStG Fraglich ist, ob Aufwendungen zum Erwerb eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen der COVID-19-Pandemie ertragsteuerlich berücksichtigungsfähig sind. Handelt es sich um Aufwendungen, die nicht mit einer Einkunftsart im Zusammenhang stehen, dürfte ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.14 § 7 EStG (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

• 2020 Degressive Abschreibung/§ 7 Abs. 2 EStG Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die degressive AfA in § 7 Abs. 2 EStG wiedereingeführt. Sie ist zeitlich begrenzt auf Neuanschaffungen in den Kalenderjahren 2020 und 2021. Der sachliche Anwendungsbereich von § 7 Abs. 2 EStG hat sich gegenüber § 7 Abs. 2 EStG a.F. nicht verändert. Gewählt werden kann die degressive AfA ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.31 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2020 Beschränkung der Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 S. 5 und 6 EStG/Verfassungsmäßigkeit/§ 20 Abs. 6 EStG Im Rahmnen des JStG 2019 wurde eine neue Beschränkung der Verlustverrechnung für Termingeschäfte bzw. den Verfall wertloser Anlageinstrumente in § 20 Abs. 6 S. 5 bzw. 6 EStG mit Wirkung ab dem 1.1.2020 bzw. 1.1.2021 eingeführt. Insoweit werden weitere Verlustverre...mehr

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Mentoring: Konzepte, Ziele ... / 2.8 e- oder remote Mentoring

e-Mentoring ist eine Sonderform, bei der (fast) ausschließlich auf digitale Hilfsmittel zurückgegriffen wird, um die Mentor-Mentee-Beziehung aufzubauen und aufrecht zu erhalten. Gerade in Zeiten von vermehrtem Home Office oder bei großer regionaler Distanz von Mentor und Mentee ist dies die sinnvolle Organisationsform. Hierbei ist zu beachten, dass ein Minimum an persönliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice

Zusammenfassung Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Be...mehr

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Homeoffice / 3 Beendigung der Homeoffice-Tätigkeit und Widerruf

Video: Widerruf der Homeoffice-Berechtigung Über die Beendigung der Arbeit im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich einvernehmliche Vereinbarungen treffen. Zu beachten ist dabei, dass es dem Arbeitgeber grundsätzlich gestattet sein kann, die Tätigkeit im Homeoffice einseitig zu beenden. Denn selbst wenn dem Mitarbeiter bis auf Weiteres die Möglichkeit e...mehr

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Homeoffice / 7 Homeoffice-Pauschale

Arbeitnehmer können für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zu Hause betrieblich oder beruflich arbeiten, eine sog. "Homeoffice-Pauschale" i. H. v. 6 EUR pro Arbeitstag, an 210 Arbeitstagen bis 1.260 EUR [1] im Jahr geltend machen.[2] Ein Abzug von Fahrtkosten (z. B. Entfernungspauschale, Reisekosten) ist für diese Tage nicht zulässig. Der Nachweis eines separaten Arb...mehr

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Homeoffice / 1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte

Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffice, teils im Betrieb arbeiten, kommt es auf d...mehr

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Homeoffice / 3.1 Widerruf oder Kündigung einer Homeoffice-Regelung

Bei der Frage, wie Mitarbeiter nun zurück ins Büro geholt werden können, kommt es darauf an, wie die Homeoffice-Regelung eingeführt wurde. 3.1.1 Widerrufsvorbehalt In einer vertraglichen Regelung zur Durchführung der Homeoffice-Tätigkeit sollte unbedingt geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber diese auch wieder einseitig beenden kann. Eine vorbehaltlose ...mehr

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Homeoffice / 1 Sozialversicherung bei Homeoffice

Mittlerweile übt ein großer Teil der Arbeitnehmer regelmäßig die Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann (Telearbeit oder mobile Arbeit) oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Dabei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar: Von einer ausschließlichen Tätigkeit im Rah...mehr

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Homeoffice / 1.1 Formen der Tätigkeit im Homeoffice

Die Arbeit im Homeoffice erfolgt häufig in 2 Modellen: Der Arbeitnehmer arbeitet vollständig von zu Hause aus und hat nur einen Arbeitsplatz in seiner Wohnung, aber keinen Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer arbeitet alternierend (abwechselnd) von zu Hause und vom Betrieb aus. Er hat 2 fest eingerichtete Arbeitsplätze – einen in seiner Wohnung und einen im Betrieb.mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 24 Homeoffice im Ausland, ausschließlich

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. Er hat weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G ausschließlich von seinem Homeoffice in W-Staat aus tätig. A ist Buchhalter. Zwischen Deutschland und W-Staat besteh...mehr

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Homeoffice / 5 Homeoffice im Ausland

Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die von ihrem Homeoffice im Ausland aus arbeiten, können seit dem 1.1.2020 auch die ELStAM abgerufen werden. Nur in Ausnahmefällen ist beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers eine amtliche Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug anzufordern. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind mangels Wohnsitz im Inland grundsätz...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.6 Homeoffice ist keine betriebliche Einrichtung

Ein Homeoffice stellt weder eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers noch die eines Dritten dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen, auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber die zum Wohnbereich gehörenden (Arbeits-)Räume anmietet.[1]mehr

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Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies war einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 5 Flexibilisierung von Arbeitsort durch Homeoffice

5.1 Arbeitsrechtliche Aspekte Die Frage, ob und wie oft die Arbeitnehmer überhaupt vor Ort in den Betrieb kommen müssen, hat ebenfalls ein hohes Einsparpotential. Wenn man sich an die Zeiten der Pandemie erinnert, gab es auf den Straßen zu den eigentlichen Stoßzeiten in großen Städten kaum Staus. Insofern können in einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie die Flexibilisierung d...mehr

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Homeoffice / 1.2 Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers

Durchaus bedeutsam ist die Frage, wie sich der Unfallversicherungsschutz gestaltet, wenn der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Unfällen, die auf dem Weg vom/zum Homeoffice oder innerhalb des Homeoffice eintreten. 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Bet...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 2 Fahrtkostenzuschuss bei planmäßigem Homeoffice oder Teilzeit

Sachverhalt Ein Mitarbeiter soll laut Arbeitsvertrag an 3 Tagen pro Woche im Homeoffice und einen Tag pro Woche an der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig werden. Die einfache Entfernung von 30 km zur ersten Tätigkeitsstätte legt er mit seinem privaten Auto zurück. Der Arbeitgeber leistet für diese Fahrten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss vo...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 9 Kein bundeseinheitlicher Feiertag mit Homeoffice

Sachverhalt Ein Arbeitgeber in Köln (Nordrhein-Westfalen) bittet seinen Arbeitnehmer, der immer in Dresden (Sachsen) im Homeoffice arbeitet, am Reformationstag von 8:00-16:00 Uhr zu arbeiten, um einen Eilauftrag zu erledigen. Kann der Arbeitgeber den Zuschlag steuerfrei zahlen oder unterliegt er dem Lohnsteuerabzug und damit der Sozialversicherungspflicht? Ergebnis: Ob ein Tag...mehr

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Beschäftigungsort / 2.2 Homeoffice (Telearbeit)

Zunehmend üben Arbeitnehmer ihre Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann ("Telearbeit") oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Die Bewertung, welcher Ort bei Homeoffice-Arbeitsplätzen als Beschäftigungsort gilt, ist – entsprechend der Vorgaben des § 9 SGB IV – grundsätzlich da...mehr

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Praxis-Beispiele: Auslandst... / 25 Homeoffice im Ausland, teilweise

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz mit seiner Familie in W-Staat und ist dort unbeschränkt steuerpflichtig. A ist Buchhalter für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber G. A ist für G in der Woche für 2 Tage im Büro in Deutschland tätig und für 3 Tage in seinem Homeoffice in W-Staat. Für die Bürotage in Deutschland übernachtet A an 2 Tagen in der Woche in De...mehr

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Dienstwagen: Behandlung in ... / 2.10.1 Krankheit, Urlaub oder Homeoffice über einen vollen Kalendermonat

Nach der Rechtsauslegung des FG Düsseldorf könnte es sich in Krankheits- oder Urlaubsfällen deshalb empfehlen, den Dienstwagen den gesamten Monat im Betrieb abzustellen, um den lohnsteuerpflichtigen Sachbezug "Dienstwagen" um den Monatsbetrag zu vermindern.[1] Die Finanzverwaltung folgt der Rechtsauffassung des FG Düsseldorf jedoch nicht und verlangt den Ansatz der 0,03-%-Mon...mehr

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Homeoffice / 2.2.1 Anspruch ohne vertragliche Regelung

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept ansieht, dies entsprechend dokumentiert ...mehr

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Homeoffice / 1.2 Abgrenzung zur Telearbeit

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 wurde der Begriff des Homeoffice in der Öffentlichkeit weit verbreitet genutzt. Echte Telearbeitsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 ArbStättV entsprechen, konnten aufgrund der fehlenden Vorlaufzeit jedoch nur selten getroffen werden. Für das Massenphänomen der Tätigkeit im häuslichen Umfeld war im Rahmen der Pandem...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 3.1.2 Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 6 Datenschutz

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen. Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.3.3 Homeoffice und weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein Homeoffice stellt keine betriebliche Einrichtung dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dasselbe gilt für ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet. Ist der Arbeitnehmer in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig, übt er eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Die Gewährung von Reisekosten ist allerdings bezüglich der Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 2.1 Einseitige Anordnung des Arbeitgebers

Soweit keine vertragliche Vereinbarung besteht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer durch einseitige Weisung zur mobilen Arbeit bzw. zum Homeoffice verpflichten kann. Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers[1] umfasst zwar generell die Befugnis zur Bestimmung des Arbeitsorts. Da aber die Wohnung als ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 2 Rechtsgrundlage

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für das Homeoffice sind daher generell eine Regelung im Individualarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 4 Vermietung an Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Mietverhältnis über die Nutzung dessen Arbeitszimmers schließt, welches der Wohnung zuzurechnen ist, und dem Arbeitnehmer dafür Miete zahlt, können diese Einnahmen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Die Beurteilung der Leistung hängt davon ab, in wessen vorrangigem Interesse die Nutz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 2.3 Einvernehmliche Vereinbarung

Video: Die Homeoffice-Vereinbarung Rechtliche Grundlage ist in der Regel also eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Hinweis Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice Neben der Arbeitszeit sollten vor allem die technische Einrichtung und Ausstattung des Homeoffice, eine Regelung über die Tragung der Kosten der Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 2.2.2 Anspruch aus betrieblicher Übung

Wurde das Erbringen der Arbeitsleistung aus dem Homeoffice über eine längere Zeit geduldet, ohne dass ein Widerrufsvorbehalt oder ein Freiwilligkeitsvorbehalt ausgesprochen wurde, kann daraus eine betriebliche Übung entstanden sein. Diese wird beim Homeoffice ab einer gewissen Dauer angenommen. Auch eine im Arbeitsvertrag präsentativ festgehaltene Klausel mit einem Freiwilli...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 7 Mitbestimmung

Ist der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eröffnet, sind die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Treffen die Parteien individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice, besteht kein Mitbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 3.1.1 Widerrufsvorbehalt

In einer vertraglichen Regelung zur Durchführung der Homeoffice-Tätigkeit sollte unbedingt geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber diese auch wieder einseitig beenden kann. Eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichkeit für den Arbeitgeber dürfte nicht zulässig sein. Hierin kann eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters liegen, mit der Folge, dass d...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 2.4 Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Auch wenn der individuelle Arbeitsvertrag keine Angaben zum Homeoffice enthält, können ggf. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen sein. Lassen die kollektivrechtlichen Regelungen einen Regelungsspielraum offen, können die Vertragsparteien in einer ergänzenden separaten vertraglichen Regelung die konkrete Ausgestaltung verein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1.2.2 Verlassen des Hauses zur Besorgung eines Nahrungsmittels

Anders sieht es aus, wenn ein im Homeoffice Beschäftigter das Haus verlässt, um sich an einem anderen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder sie einzunehmen. Dieser Weg ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich versichert, wenn die geplante/getätigte Nahrungsaufnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft/Fortsetzung der versicherten Tätigkeit erforderlich war. Die ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 2 Besteuerung Dienstwagen

Der Arbeitgeber sollte auch in Bezug auf die Dienstwagenbesteuerung prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Homeoffice-Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung. Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht arbeitstäglich angefahren wird, kann der Arbeitnehmer anhand von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1.1 Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht von entscheidender Bedeutung. Wenn eine Beschäftigung zu Hause ausgeübt wird, ist dies keinerlei Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 3.2 Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Besteht eine kollektive Vereinbarung, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, die einen Anspruch auf Homeoffice begründet, kann dieser Anspruch nur beseitigt werden, wenn diese Vereinbarung aufgrund einer zeitlichen Befristung ausläuft oder sie nach den vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen gekündigt wird. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich

Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Betriebsstätte versichert.[1] Dies gilt auch, wenn der Unfall sich auf dem Weg von den privaten Wohnräumen des Arbeitnehmers in sein häusliches Arbeitszimmer ereignet.[2] In dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Sachverhalt rutschte der Arbeitnehmer auf dem Weg vom Schlafzimmer in das eine Etage t...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 6 Werbungskosten

Der Arbeitnehmer kann die Anschaffungskosten für die Ausstattungsgegenstände des Homeoffice-Arbeitsplatzes, die Betriebs- und Anschlusskosten für die beruflich genutzten Geräte sowie die Kosten des Arbeitszimmers (hier ggf. Abzugsverbot oder nur begrenzt) als Werbungskosten geltend machen. Für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann seit 2021 ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr