Fachbeiträge & Kommentare zu Homeoffice

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Homeoffice / 1 Sozialversicherung bei Homeoffice

Mittlerweile übt ein großer Teil der Arbeitnehmer regelmäßig die Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann (Telearbeit oder mobile Arbeit) oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Dabei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar: Von einer ausschließlichen Tätigkeit im Rah...mehr

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Homeoffice / 1.1 Formen der Tätigkeit im Homeoffice

Die Arbeit im Homeoffice erfolgt häufig in 2 Modellen: Der Arbeitnehmer arbeitet vollständig von zu Hause aus und hat nur einen Arbeitsplatz in seiner Wohnung, aber keinen Arbeitsplatz im Betrieb. Der Arbeitnehmer arbeitet alternierend (abwechselnd) von zu Hause und vom Betrieb aus. Er hat 2 fest eingerichtete Arbeitsplätze – einen in seiner Wohnung und einen im Betrieb.mehr

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Homeoffice / 5 Homeoffice im Ausland

Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern, die von ihrem Homeoffice im Ausland aus arbeiten, können seit dem 1.1.2020 auch die ELStAM abgerufen werden. Nur in Ausnahmefällen ist beim Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers eine amtliche Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug anzufordern. Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer sind mangels Wohnsitz im Inland grundsätz...mehr

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Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies war einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

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Homeoffice / 1.2 Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Betriebsstätte des Arbeitgebers

Durchaus bedeutsam ist die Frage, wie sich der Unfallversicherungsschutz gestaltet, wenn der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig ist. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Unfällen, die auf dem Weg vom/zum Homeoffice oder innerhalb des Homeoffice eintreten. 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Bet...mehr

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Praxis-Beispiele: Zuschläge... / 9 Kein bundeseinheitlicher Feiertag mit Homeoffice

Sachverhalt Ein Arbeitgeber in Köln (Nordrhein-Westfalen) bittet seinen Arbeitnehmer, der immer in Dresden (Sachsen) im Homeoffice arbeitet, am Reformationstag von 8:00-16:00 Uhr zu arbeiten, um einen Eilauftrag zu erledigen. Kann der Arbeitgeber den Zuschlag steuerfrei zahlen oder unterliegt er dem Lohnsteuerabzug und damit der Sozialversicherungspflicht? Ergebnis: Ob ein Tag...mehr

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Beschäftigungsort / 2.2 Homeoffice (Telearbeit)

Zunehmend üben Arbeitnehmer ihre Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann ("Telearbeit") oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Die Bewertung, welcher Ort bei Homeoffice-Arbeitsplätzen als Beschäftigungsort gilt, ist – entsprechend der Vorgaben des § 9 SGB IV – grundsätzlich da...mehr

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Homeoffice / 2.2.1 Anspruch ohne vertragliche Regelung

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept ansieht, dies entsprechend dokumentiert ...mehr

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Homeoffice / 1.2 Abgrenzung zur Telearbeit

In der Corona-Pandemie von 2020 bis 2023 wurde der Begriff des Homeoffice in der Öffentlichkeit weit verbreitet genutzt. Echte Telearbeitsvereinbarungen, die den Voraussetzungen des § 2 Abs. 7 ArbStättV entsprechen, konnten aufgrund der fehlenden Vorlaufzeit jedoch nur selten getroffen werden. Für das Massenphänomen der Tätigkeit im häuslichen Umfeld war im Rahmen der Pandem...mehr

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Homeoffice / 1 Begriff und Abgrenzungen

Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz ist oft nicht vorhanden. ...mehr

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Homeoffice / 6 Datenschutz

Video: Datenschutz bei Homeoffice und Mobile Work Der Datenschutz im Homeoffice unterliegt denselben Anforderungen wie am innerbetrieblichen Arbeitsplatz und bei den innerbetrieblichen Abläufen. Im Rahmen des Homeoffice sind die öffentlich-rechtlichen Datenschutzvorschriften[1] zu beachten. Die Datenschutzvorschriften sind immer dann zu beachten, wenn personenbezogene Daten in...mehr

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Homeoffice / 3.1.2 Kündigungsvorbehalt

Eine Zusatzvereinbarung kann statt mit einem Widerrufsvorbehalt auch mit einem Kündigungsvorbehalt versehen sein. In einem Einzelfall hat das LAG Hamm entschieden, dass eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag über die Durchführung von Tätigkeiten im Homeoffice mit einem solchen Vorbehalt versehen werden kann.[1] Im entschiedenen Fall war der Kündigungsvorbehalt so formuli...mehr

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Homeoffice / Zusammenfassung

Begriff Das Homeoffice ist im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Beschäftigten, für den der Arbeitgeber eine mit dem Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Das Gesetz verwendet statt dieser in der Praxis gebräuchlichen Bezeichnung den B...mehr

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Homeoffice / 2.1 Einseitige Anordnung des Arbeitgebers

Soweit keine vertragliche Vereinbarung besteht, stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber durch die Ausübung seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer durch einseitige Weisung zur mobilen Arbeit bzw. zum Homeoffice verpflichten kann. Das Direktions- bzw. Weisungsrecht des Arbeitgebers[1] umfasst zwar generell die Befugnis zur Bestimmung des Arbeitsorts. Da aber die Wohnung als ...mehr

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Homeoffice / 2 Rechtsgrundlage

Video: Betriebliche Einführung von Homeoffice und Mobile Work Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für das Homeoffice sind daher generell eine Regelung im Individualarb...mehr

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Homeoffice / 4 Vermietung an Arbeitgeber

Wenn der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein Mietverhältnis über die Nutzung dessen Arbeitszimmers schließt, welches der Wohnung zuzurechnen ist, und dem Arbeitnehmer dafür Miete zahlt, können diese Einnahmen beim Arbeitnehmer Arbeitslohn oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sein. Die Beurteilung der Leistung hängt davon ab, in wessen vorrangigem Interesse die Nutz...mehr

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Homeoffice / 4 Ausstattung/Kosten

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich für die Ausstattung des Arbeitsplatzes verantwortlich, wenn er mit dem Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeit an einem festgelegten Telearbeitsplatz bzw. im Homeoffice vereinbart. Das ergibt sich aus der ArbStättV. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer also auf seine Kosten die für den Homeoffice-Arbeitsplatz erforderlichen Arbeitsmittel zur V...mehr

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Homeoffice / 2.3 Einvernehmliche Vereinbarung

Video: Die Homeoffice-Vereinbarung Rechtliche Grundlage ist in der Regel also eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen. Hinweis Inhalt der Vereinbarung zum Homeoffice Neben der Arbeitszeit sollten vor allem die technische Einrichtung und Ausstattung des Homeoffice, eine Regelung über die Tragung der Kosten der Ein...mehr

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Homeoffice / 2.2.2 Anspruch aus betrieblicher Übung

Wurde das Erbringen der Arbeitsleistung aus dem Homeoffice über eine längere Zeit geduldet, ohne dass ein Widerrufsvorbehalt oder ein Freiwilligkeitsvorbehalt ausgesprochen wurde, kann daraus eine betriebliche Übung entstanden sein. Diese wird beim Homeoffice ab einer gewissen Dauer angenommen. Auch eine im Arbeitsvertrag präsentativ festgehaltene Klausel mit einem Freiwilli...mehr

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Homeoffice / 7 Mitbestimmung

Ist der Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eröffnet, sind die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten und einzuhalten. Die Tätigkeit im Homeoffice unterliegt dann der Mitbestimmung des Betriebsrats, wenn kollektivrechtliche Tatbestände betroffen sind. Treffen die Parteien individualvertragliche Regelungen zum Homeoffice, besteht kein Mitbe...mehr

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Homeoffice / 3.1.1 Widerrufsvorbehalt

In einer vertraglichen Regelung zur Durchführung der Homeoffice-Tätigkeit sollte unbedingt geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber diese auch wieder einseitig beenden kann. Eine vorbehaltlose Widerrufsmöglichkeit für den Arbeitgeber dürfte nicht zulässig sein. Hierin kann eine unangemessene Benachteiligung des Mitarbeiters liegen, mit der Folge, dass d...mehr

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Homeoffice / 2.4 Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag

Auch wenn der individuelle Arbeitsvertrag keine Angaben zum Homeoffice enthält, können ggf. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung entsprechende Regelungen getroffen sein. Lassen die kollektivrechtlichen Regelungen einen Regelungsspielraum offen, können die Vertragsparteien in einer ergänzenden separaten vertraglichen Regelung die konkrete Ausgestaltung verein...mehr

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Homeoffice / 5 Arbeitsschutz

Video: Arbeitszeiten bei Homeoffice und Mobile Work Beim Homeoffice im Angestelltenverhältnis gelten generell dieselben Arbeitsschutzvorschriften wie beim Arbeitsplatz im Betrieb. Dies sind insbesondere: Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften im Hom...mehr

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Homeoffice / 1.2.2 Verlassen des Hauses zur Besorgung eines Nahrungsmittels

Anders sieht es aus, wenn ein im Homeoffice Beschäftigter das Haus verlässt, um sich an einem anderen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder sie einzunehmen. Dieser Weg ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich versichert, wenn die geplante/getätigte Nahrungsaufnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft/Fortsetzung der versicherten Tätigkeit erforderlich war. Die ei...mehr

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Homeoffice / 2 Besteuerung Dienstwagen

Der Arbeitgeber sollte auch in Bezug auf die Dienstwagenbesteuerung prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Homeoffice-Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung. Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht arbeitstäglich angefahren wird, kann der Arbeitnehmer anhand von ...mehr

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Homeoffice / 1.1 Eingliederung in die Arbeitsorganisation

Der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird, ist für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht von entscheidender Bedeutung. Wenn eine Beschäftigung zu Hause ausgeübt wird, ist dies keinerlei Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist vielmehr, ob der Arbeitnehmer den Weisungen des Arbeitgebers unterl...mehr

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Homeoffice / 3.2 Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

Besteht eine kollektive Vereinbarung, eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, die einen Anspruch auf Homeoffice begründet, kann dieser Anspruch nur beseitigt werden, wenn diese Vereinbarung aufgrund einer zeitlichen Befristung ausläuft oder sie nach den vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsvoraussetzungen gekündigt wird. Eine andere Möglichkeit ist, dass sich Arb...mehr

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Homeoffice / 1.2.1 Unfallversicherungsschutz im häuslichen Bereich

Wege im Homeoffice sind in gleichem Umfang wie auf der Unternehmens-/Betriebsstätte versichert.[1] Dies gilt auch, wenn der Unfall sich auf dem Weg von den privaten Wohnräumen des Arbeitnehmers in sein häusliches Arbeitszimmer ereignet.[2] In dem vom Bundessozialgericht (BSG) entschiedenen Sachverhalt rutschte der Arbeitnehmer auf dem Weg vom Schlafzimmer in das eine Etage t...mehr

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Homeoffice / 6 Werbungskosten

Der Arbeitnehmer kann die Anschaffungskosten für die Ausstattungsgegenstände des Homeoffice-Arbeitsplatzes, die Betriebs- und Anschlusskosten für die beruflich genutzten Geräte sowie die Kosten des Arbeitszimmers (hier ggf. Abzugsverbot oder nur begrenzt) als Werbungskosten geltend machen. Für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung kann seit 2021 ei...mehr

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Homeoffice / 1.4 Abgrenzung zu Heimarbeitern

Heimarbeiter im Sinne des Heimarbeitergesetzes (HAG) ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibende...mehr

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Homeoffice / 3.2 Pauschaler Kostenersatz

Pauschaler Kostenersatz für die dem Arbeitnehmer durch das Homeoffice entstehenden Kosten (z. B. anteilige Miete, Strom, Telefon) ist immer steuerpflichtiger Arbeitslohn. Nutzt der Arbeitnehmer seine eigene Hardware und Software und trägt er seine Telefon- und Internetkosten selbst, kann der Arbeitgeber Barzuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen privaten I...mehr

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Homeoffice / 3.3.1 Arbeitgeber ist Eigentümer

Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes mit PC, Drucker, EDV-Möbeln usw., führt die Überlassung der Ausstattungsgegenstände nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Geräte auch privat nu...mehr

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Homeoffice / Lohnsteuer

1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffi...mehr

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Homeoffice / 2.2 Anspruch des Arbeitnehmers

2.2.1 Anspruch ohne vertragliche Regelung Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Arbeit im Homeoffice. Der Arbeitnehmer kann – sofern keine vertragliche Vereinbarung existiert – nur in Einzelfällen u. U. einen Anspruch auf Arbeit im Homeoffice geltend machen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn das Unternehmen das Homeoffice als generell vereinbar mit dem Organisationskonzept...mehr

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Homeoffice / 3.3 Ausstattungsgegenstände

Infographic 3.3.1 Arbeitgeber ist Eigentümer Trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Ausstattung des Homeoffice-Arbeitsplatzes mit PC, Drucker, EDV-Möbeln usw., führt die Überlassung der Ausstattungsgegenstände nicht zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil, wenn sie im Eigentum des Arbeitgebers bleiben. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur...mehr

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Homeoffice / Arbeitsrecht

1 Begriff und Abgrenzungen Homeoffice bezeichnet mobiles Arbeiten im privaten Umfeld des Arbeitnehmers. Die Bezeichnung wird häufig als Oberbegriff für alle Formen von bürobezogener Erwerbsarbeit von zu Hause aus benutzt. Der Begriff ist gesetzlich nicht geregelt. Beim Homeoffice arbeitet der Arbeitnehmer in seinen privaten Räumlichkeiten. Ein fest eingerichteter Arbeitsplatz...mehr

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Homeoffice / 3 Erstattungen des Arbeitgebers

3.1 Fahrtkostenerstattung Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbung...mehr

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Homeoffice / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung bei Homeoffice Mittlerweile übt ein großer Teil der Arbeitnehmer regelmäßig die Beschäftigung von zu Hause aus. Dies ist insbesondere in den Branchen der Fall, in denen die Arbeit am Bildschirm ausgeübt werden kann (Telearbeit oder mobile Arbeit) oder als Außendiensttätigkeit gestaltet ist. Dabei sind unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar: Von eine...mehr

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Homeoffice / 3 Grenzüberschreitende Tätigkeit

Bei grenzüberschreitenden Homeoffice- bzw. Telearbeitsplätzen vertreten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger folgende Auffassung: Wenn ein Arbeitnehmer seinen Telearbeitsplatz im Ausland hat, das ihn beschäftigende Unternehmen aber im Inland ansässig ist, wird als Beschäftigungsort der Ort der ausländischen Arbeitsstätte (= Wohnort) angesehen. Dementsprech...mehr

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Homeoffice / 1.3 Abgrenzung zur mobilen Arbeit

Mobiles Arbeiten (auch als Remote Work oder Mobile Office bezeichnet) ist – anders als die Telearbeit – bislang nicht gesetzlich definiert. Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Kommunikationstechnik, also über mobile Endgeräte (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone), hergestellt wird. Beim mobilen Arbeiten ist der Mita...mehr

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Homeoffice / 1.5 Verhältnis zur Bildschirmarbeit

Der Begriff der Bildschirmarbeit bezieht sich auf die konkrete Einrichtung des Arbeitsplatzes mit einem Bildschirm.[1] Die Schutzvorschriften der ArbStättV gelten nur bei Angestelltenverhältnissen, greifen dann aber unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz im Betrieb oder in der Wohnung des Arbeitnehmers befindet. Während der Begriff des Bildschirmarbeitsplatzes i. S. d. § ...mehr

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Homeoffice / 3.1 Fahrtkostenerstattung

Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbungskosten geltend machen. Er...mehr

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Homeoffice / 3.3.3 Arbeitnehmer ist Eigentümer

Steht die Computer-Hardware im Eigentum des Arbeitnehmers und zahlt der Arbeitgeber für die betriebliche Verwendung eine pauschale Vergütung, gehört diese zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.[1] Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall seine beruflich veranlassten Aufwendungen für den Computer als Werbungskosten bei seiner Einkommensteuerveranlagung geltend machen.[2]mehr

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Homeoffice / 3.3.2 Arbeitgeber verschafft dem Arbeitnehmer Eigentum

Übereignet der Arbeitgeber Computer-Hardware einschließlich technischen Zubehörs und Software als Erstausstattung oder als Ergänzung, Aktualisierung und Austausch vorhandener Bestandteile an den Arbeitnehmer, gehört der Wert dieser Sachbezüge zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Die Lohnsteuer kann mit 25 % pauschaliert werden.[1] Die Pauschalierung mit 25 % ist auch möglich, ...mehr

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Homeoffice / 3.3.4 Home-Use-Programme

Schließt der Arbeitgeber mit einem Softwareanbieter eine sog. Volumenlizenzvereinbarung für Software ab, die auch für den Arbeitnehmer eine private Nutzung der Software auf dessen privaten Telekommunikationsgeräten ermöglicht, handelt es sich bei den vom Arbeitgeber oder aufgrund des Dienstverhältnisses von einem Dritten unentgeltlich oder verbilligt überlassenen Systemprogr...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

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Unfallanzeige / 1 Verpflichtung des Unternehmens

Die Unternehmer sind verpflichtet, dem zuständigen Unfallversicherungsträger Unfälle, die sich in ihrem Betrieb ereignet haben, zu melden. Bei Unfällen von Schülern[1] ist der Schulhoheitsträger (unabhängig davon, ob er auch Unternehmer ist), Versicherten, die in medizinischen Einrichtungen stationär, teilstationär oder ambulant behandelt werden oder[2] Personen, die an Präventi...mehr

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Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2026: 603 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ebenfalls...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 1.1 Ausscheider, Ansteckungsverdächtige u. a.

Wer als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern einem Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung. Dies gilt auch für Personen, die sich als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne befinden. Auss...mehr