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Digitale Formate in der Arbeitsmedizin / 2.1.2 Arbeitsmedizinische Vorsorge

Dr. med. Hanns Wildgans
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Individuelle Erhebungen der Krankheitsvorgeschichte und Beratungen im Rahmen der Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge wurden als Online-Sprechstunde in allen bisherigen Pilotprojekten in hohem Maße akzeptiert. Es können dabei auch vorangegangene Untersuchungen (Blut- und Urinbefunde, apparative Untersuchungen) mit einbezogen und die Ergebnisse erläutert werden.

 
Wichtig

Beratung braucht Privatsphäre

Die Kenntnis der Arbeitsplätze und –verfahren sowie regelmäßige Arbeitsplatzbegehungen durch den Betriebsarzt sind Voraussetzung für eine professionelle Beratung. In kleinen Unternehmen kann es manchmal schwierig sein, einen geeigneten Raum mit adäquater IT-Ausstattung zu finden, in dem eine vertrauliche und störungsfreie Einzelberatung stattfinden kann. In Einzelfällen können Beratungstermine auch im Homeoffice oder außerhalb der Geschäftszeiten von zu Hause aus vereinbart werden.

Für Seh- und Hörtests im Rahmen einer Videosprechstunde fehlen beim "Screensharing" typischerweise standardisierte Umgebungsbedingungen. Daher können derzeit Anforderungen aus DIN-Normen und der AMR 14.1 online noch nicht erfüllt werden. Andererseits lassen sich die Einflüsse der Umgebungsfaktoren, wie Lichtverhältnisse, Bildschirmauflösung, Software-Einstellungen und Ergonomie, für Arbeiten am Bildschirmarbeitsplatz im Online-Verfahren oft besser beurteilen als in einem standardisierten Sehtest. In Forschungsprojekten werden derzeit Videosprechstunden mit vor Ort installierten Sehtestgeräten durchgeführt. Die Geräte werden vom Arzt oder einer Assistenz ferngesteuert (Remote Desktop), um Sehzeichen anzuzeigen. Der Arzt, räumlich getrennt von der Videosprechstunde, kann die Ergebnisse entgegennehmen und den Beschäftigten abschließend beraten.

Online-Hörprüfungen mittel Kopfhörer und über 1000 Apps mit...

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