Wenn wir ehrlich sind, sind unsere Grundvoraussetzungen für eine genehme Arbeitsstelle doch insgesamt recht ähnlich: Wir alle würden am liebsten flexibel arbeiten, mit Homeoffice und optimalerweise mit der Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung, um die dem Leben eigenen Unwägbarkeiten abfedern zu können.
Das Problem dabei: Wunsch und Wirklichkeit klaffen ein wenig auseinander. Denn in Realitas laufen zumindest Teile des Lebens 24 Stunden am Tag durch. Und sobald gelebt wird, existieren auch Jobs, die in einer arbeitsteiligen Gesellschaft die Aufgaben selbst zu gruseligsten Arbeitszeiten übernehmen: Egal ob die Schokoladenosterhasen-Produktion im 3-Schichtbetrieb, der Krankenhausbetrieb oder jenes Buspersonal, das um 4 Uhr morgens den ersten Bus aus der Garage holt. Für sie alle sind Nachtarbeit und Sonntagsdienste harte Alltags-Realität. Solche Arbeitszeiten sind aus Fair Pay Sicht gesondert abzugelten, um etwaigen Mehraufwand zu entlohnen (was teilweise – z. B. in Sachen Kinderbetreuung – mit den unten genannten Aufschlägen ohnehin nur teilweise möglich ist) und in Zeiten von Arbeitskräftemangel jenen Wettbewerbsnachteil auszugleichen, den Arbeitgeber mit arbeitszeittechnisch wenig attraktiven Jobs ausgleichen müssen.
Die Kernfrage an sich ist simpel und beinhaltet im Wesentlichen zwei Aspekte:
- Welche Arbeitszeiten liegen außerhalb der Norm?
- Wie viel Aufschlag ("Schmerzensgeld") steht für atypische Arbeitszeiten zu?
Allgemeine Empfehlungen sind hierbei schwierig – die Üblichkeit von atypischen Arbeitszeiten unterscheidet sich von Branche zu Branchen doch erheblich. Gerade bei der Generation Z allerdings steht Work-Life Balance hoch im Kurs, was auch in Branchen, die bisher ohne Aufschlag auskamen, zu Veränderungen führen wird. Die folgenden Angaben sollten daher als unverb...